Ein Koch nutzt auch seine eigenen Messer. Vielleicht bringt er auch ein Rezept von Zuhause mit. Entscheidend wäre die Frage, ob der Dienstherr das angeordnet oder genehmigt hat. Ich befürchte, wenn wir eine effektive Arbeitszeiterfassung bekommen, geht die auf Dauer mit einer Einschränkung unsere Freiheit ein. Ich würde als Dienstherr dann auch sagen. Das mit den Osterhasen ist eine tolle Idee, aber die 2 Stunden sind sie mir nicht wert. Und das gilt natürlich auch für vieles anderes. Wenn Deutschlehrer 20 h ein neues Buch liest, dass er vielleicht im Unterricht behandeln will, sagt der Dienstherr vielleicht nehmen sie noch mal das vom letzten Jahr.
Und bevor jetzt jemand meckert. Das sollen nur Beispiele sein, warum eine Arbeitszeiterfassung bei Lehrkräften nicht ganz so einfach ist.
Natürlich. Der Mitarbeiter in der Werbeagentur, der 5 Tage lang einfach nur über einen neuen Slogan nachdenkt und sich dabei in der Agentur aufhält, bekommt das auch als Arbeitszeit angerechnet und bezahlt. Und wenn er dafür Zeitschriften durchblättert, im Internet surft etc. oder stundenlang mit Kollegen brainstormt, dann ist das auch Arbeit.
Es gibt Arbeit, die recht gut messbar ist (wieviele m² hat der Maler gestrichen, wie viele Fliesen hat der Fliesenleger verlegt) und welche, die man nicht gut messen kann, nämlich alles geistige oder kreative Arbeit. Beides ist wertvoll, beides muss finanziell anerkannt werden.
Wenn der Pförtner 2 Stunden lang keine Schranke aufmachen muss, keiner vorbeikommt und was von ihm will, und er nur Kreuzworträtsel macht, ist das dann auch keine Arbeitszeit?
Der AG hat uns doch auch den Erziehungsauftrag gegeben. Erziehung ist immer auch Beziehung. Daran muss man arbeiten. Das geht nicht mit ausschließlich Unterricht nach Buch und dann haue ich ab. Das kostet dann auch Zeit, genau wie zu Hause in den Familien auch. Wenn man nie etwas Schönes mit dem Kind macht, dann funktioniert es nicht. Ja, und deshalb ist Osterhasen basteln auch Arbeitszeit.