Beiträge von Anna Lisa

    Holt ihr euch eigentlich immer Atteste?


    Beispielsweise, wenn ihr von Mittwoch bis Freitag krank seid, braucht man ja eigentlich kein Attest, aber ich denke immer, das sieht blöd aus, wenn man so lange ohne fehlt, erst recht, wenn man im laufenden Schuljahr schon mal krank war.


    Andererseits: Das ist so eine Verschwendung jeglicher Art! Man sitzt dann 2 Stunden im Wartezimmer, während es einem schlecht geht und man nur im Bett liegen möchte und dann ist man nach 2 Minuten Arztzimmer wieder draußen, ohne dass der Arzt irgendetwas gemacht hätte (kann er ja auch nicht). Ich denke, ohne Arztbesuch könnte man vielleicht einen Tag früher wieder arbeiten gehen.

    Lass uns doch einmal sauber unterscheiden zwischen :
    1) den zwingenden beruflichen Aufgaben, die wir im Lehramt nun einmal haben und die zwar belastend sein mögen, aber noch lange keine Belastungsspitzen sind und
    2) der Möglichkeit, diese so zu verteilen, dass man Belastungsspitzen glättet, also vermeidbare Überlastungen vermeidet.


    Dass Korrekturen zum Berufsbild einer Lehrkraft gehören, ist hinlänglich bekannt und dass diese nur eingeschränkt reduziert werden können (und ja, das geht: Fachkonferenzbeschluss her für Minimum der zulässigen Arbeiten und Zeitumfang reduzieren, soweit möglich) ebenfalls.
    Es ging aber darum, dass man dann nicht noch 5 Klausuren in die gleiche Woche legt. Mir kommen übrigens 3 Klassenarbeiten nur für den Zeitraum von Sommer bis Weihnachten etwas arg viel vor, in Niedersachsen reden wir von 3-5 Klassenarbeiten/Schuljahr für Kernfächer und 2-3 für Fächer geringerer Stundenzahl in Sek I und lediglich 1-2 Klausuren/Kurs in Sek II als zulässiges Minimum.

    Wir müssen in Englisch in der Unterstufe 6 Arbeiten pro Schuljahr schreiben, 3 pro Halbjahr.


    Ja, ich könnte tatsächlich die dritte Arbeit noch nach den Ferien schreiben. Aber die Schule fängt ja erst wieder am 7.1. an und am 20.1. ist Noteneintrag. Ist im Prinzip gut zu schaffen. Nur: Wie sinnvoll ist es, direkt nach den Ferien eine Arbeit zu schreiben, wenn die Schüler eh wieder alles vergessen haben? Dann lieber noch mal 1-2 Wiederholungsstunden vorher und dann wäre ich schon in der Woche vom 13.1 an. Und es bleibt maximal eine Woche zum korrigieren. Kann man in Klasse 5 gut schaffen, wenn man nicht noch 3 andere Stapel da liegen hat.
    Aber: ist es nicht besser, unmittelbar VOR den Ferien zu schreiben und dann die Ferien noch mitzunehmen als mögliche Korrekturzeit? Ist eigentlich entspannter.


    In der Sek II sind 2 Klausuren pro Halbjahr Pflicht. Für die Q2 endet das Halbjahr übrigens am 19.12!!!

    Das ist bei uns zumindest in der Sek II auch zentral vorgegeben. Als guter Koordinator behält man dabei im Blick, wann bei bestimmten Kolleginnen und Kollegen Häufungen auftreten. Ansonsten helfen gerüchteweise Gespräche deutlich bei der Entzerrung von Belastungsspitzen. Einfach zu Hause zu bleiben, um zu korrigieren, ist jedenfalls nicht die Lösung!

    In NRW liegen zwischen Schuljahresbeginn und Weihnachtsferien 14 Wochen Schule (abzüglich der Herbstferien).
    An meiner Schule sind es sogar nur 13 Wochen wegen der Projektwoche.
    Und in meinem Fall sogar nur 12, weil die erste Schulwoche Klassenlehrerunterricht in der neuen 5 war.


    Gehen wir mal von einem Vollzeitkollegen mit 4 Oberstufenkursen und 2 Unterstufenklassen aus. Der muss dann in diesem Zeitraum 8 Oberstufenklausuren und 6 Unterstufenklassenarbeiten schreiben. Also mehr als 1 pro Woche.


    Wenn man jetzt aber mal davon ausgeht, dass man ja in den ersten 2-3 Wochen des Schuljahres keine ARbeiten schreiben kann, weil ja auch noch gar kein Stoff da ist, dann bleiben effektiv zwischen 9 und 11 Wochen für 14 Arbeiten / Klausuren.


    Wo soll es denn da eine Entzerrung von Belastungsspitzen geben? Ich sehe da gar keinen Spielraum!!!

    Schon einmal darüber nachgedacht, dass das auch viel mit effektiver Arbeitsorganisation zu tun hat. Ich lege mir doch sicher nicht freiwillig mehrere Klassenarbeiten genau in den Zeitraum, in dem dann auch noch Konferenzen usw. anstehen. Ich verteile mir die Klassenarbeiten so über das Schuljahr, dass Zeiten anderer Spitzenbelastungen dabei nicht tangiert werden. Dann muss ich auch nicht vor dem Stapel mit 5 Klausuren kapitulieren.

    Wir z.B. dürfen die Klassenarbeiten und Klausuren gar nicht anders verteilen, das wird von der Abteilungsleitung vorgegeben. Außer in Klasse 5 und 6, wo noch nicht differenziert wird.


    Aber mal ehrlich: Wie viele Möglichkeiten hat man denn schon??? Ich hatte zwischen Schuljahresbeginn und Herbstferien genau 4 (!!!) Wochen Unterricht, in denen ich in jeder meiner Lerngruppen eine Arbeit / Klausur schreiben musste. Da ist nicht mehr viel mit verteilen. Und wenn man dann Vollzeit arbeitet und 6 Korrekturgruppen hat, dann ist das doch klar, dass man irgendwann am Krückstock geht.

    Aber die kann man dann ja auch anders nutzen. Meine Kollegin z.B. geht in der Zeit für ihre Mutter einkaufen und bei ihr Mittagessen, hat also absichtlich solche Freistunden. Eine andere arbeitet zur Vorbereitung fast ausschließlich in der Schule, die nächste trifft da Absprachen mit der Parallelkollegin usw. Das kann ja auch gut sein, muss aber nicht. Bei uns gibt es eben die Stundenpläne nach Wunsch und dementsprechend auch mit oder ohne Freistunden.

    Käme bei mir nicht in Frage, da ich 45 Minuten Fahrzeit habe. Und arbeiten kann ich in der Schule nicht richtig.


    Eine spontane Vertretung in der 5. Stunde, wenn ich eigentlich nach der 4. Schluss habe, könnte mich ganz schön ins Schlingern bringen.
    Beispiel: Die Kinder sind verabredet und bringen nach der Schule jemanden zum Mittagessen mit.
    Ich plane nach der Schule einkaufen zu gehen, zu kochen und rechtzeitig fertig zu sei, wenn sie kommen.


    Wenn ich vertreten muss, habe ich entweder nichts eingekauft und folglich auch kein Mittagessen, was richtig blöd wäre. Oder ich komme viel zu spät und es gibt erst um 15 Uhr Mittag, was auch doof ist.


    War jetzt nur ein Beispiel.


    Aber Planung ist mir halt wichtig.

    Außerdem ist es so: An dem Tag, wo meine VB liegt, habe ich die ersten beiden Stunden in meiner Klasse Unterricht. In der 5.+ 6. habe ich in meinem Oberstufenkurs Unterricht. Der ist aufgrund der Blockung fest und kann nicht verschoben werden. Mehr Lerngruppen unterrichte ich nicht.


    D.h. realistisch gesehen, hätte ich wahrscheinlich ohne VB 2 Freistunden. So habe ich eine Freistunde + eine VB.

    Anne Lisa, du bekommst als TZ in NRW alle Vertretungsstunden bezahlt! Dafür muss man nicht VB in den Plan schreiben. Im Grunde wurden bei deinem Verfahren 4 Stunden nicht bezahlt!

    Kann man so sehen. Muss man aber nicht.


    Wenn man mal hier im Forum quer liest, müssen ständig Lehrkräfte länger bleiben, um zu vertreten, oder früher kommen oder werden in ihren bereits verplanten Springstunden überraschend eingesetzt. Oder wollten eigentlich zum Arzt / zum Einkaufen / zur Mutter zum Mittagessen und konnten das deswegen nicht.


    Mir kann das alles nicht passieren. Ich weiß genau, dass ich nur an dem einen Tag zur Stunde X eingesetzt werden kann, da nehme ich mir nur verschiebbare Sachen vor. Und bin glücklich damit.
    Woanders müssen selbst Teilzeitkräfte mehr als 1 Stunde pro Woche Vertretung machen. An meiner Schule eben nicht. Deswegen finde ich das System gut und würde weiterhin für die Beibehaltung des Systems stimmen.

    Also wir haben ja Vertretungsbereitschaften fest im Plan: bei Vollzeit 2 Stunden, bei Teilzeit 1 Stunde.


    Ich habe jetzt mal nachgeguckt: Seit Beginn des Schuljahres hatte ich genau 4x "Leerlauf", d.h. eine Freistunde, die ich nicht bezahlt bekomme. Alle anderen VBs waren Vertretungen und die bekomme ich ja als Teilzeitkraft bezahlt und zwar so, als ob ich eine höhere Pflichtstundenzahl hätte, also mehr als der normale Vertretungssatz.


    Die 4 Freistunden nehme ich gerne in Kauf, denn dafür habe ich ja einen sehr kompakten Plan, habe nur eine weitere Freistunde.


    Ohne VB hätte ich vielleicht einen Plan mit 3, 4 oder 5 Freistunden und die bekäme ich alle nicht bezahlt.

    Die Entscheidung ist ganz einfach: BV!!!


    Denn du bist Beamtin auf Probe und da kommt - wie einige vorher schon geschrieben haben - eine längere Krankschreibung nicht so gut. Ein BV aufgrund einer Schwangerschaft ist hingegen kein Problem, denn du bist ja nicht dauerhaft schwanger und kannst somit deswegen nicht dienstunfähig werden.


    In NRW bekommst du mit einem BV ganz normal dein Gehalt weiter. Es sollte also keine Auswirkungen auf dein Elterngeld haben.

    Ich würde auch nicht außerhalb vom normalen Elternsprechtag noch mal abends zur Schule fahren. Mein Schulweg ist 45 Minuten einfach, das wäre ja alleine 1,5 Stunden Fahrtzeit zusätzlich! Nur um dann 20 Minuten zu reden?


    Ich finde, da müssen beide Seiten Kompromisse finden.


    Ein normaler 8-Stunden-Arbeitstag geht mit gesetzlicher Pause bis 16.30, wenn man mal einen Arbeitsbeginn um 8 Uhr voraussetzt. Da könnte die Mutter also um 17 Uhr in der Schule sein. Sie könnte aber auch mal eine Stunde früher Schluss machen und diese Stunde an einem anderen Tag rein arbeiten, um dann eben um 16 Uhr in der Schule zu sein. Das ist doch schon mal was ganz anderes. Das muss mein Mann auch für jeden einzelnen Schultermin machen, sonst könnte er auch nie kommen.


    Die Mutter arbeitet aber erst um 9. Den ersten Termin um 8 hat SIE (!) sausen lassen. Daher würde ich ihr genau 1x noch einen frühen Termin um 8 anbieten und wenn sie dann nicht kommt, hat sie Pech gehabt.


    Wir mussten auch am Donnerstag um 7.45 in der Schule unseres Sohnes sein und dafür um 7 Uhr losfahren. Dafür gibt es ja Wecker und das ist durchaus zuzumuten.

    Aber das kann ja eigentlich gar nicht rechtens sein, denn der Vater hat ja auch einen Anspruch auf 5 Monate Elternzeit (bezahlt), wenn er denn möchte. So wurde ihm diese Möglichkeit ja genommen.


    Wenn der Kindsvater jetzt einfach die Lebensmonate 10 - 14 bei seinem Arbeitgeber angemeldet hätte, was ja rechtens ist, dann kann doch die Mutter nicht gezwungen werden, zeitgleich mit dem Vater Elternzeit zu nehmen? Dadurch könnte der Vater ja wiederum nur bis Monat 13 Elternzeit nehmen.


    Ich glaube, wenn man da klagen würde, würde man schon Recht bekommen.


    Das Einzige, was wirklich rechtsmissbräuchlich ist, ist, wenn man z.B. bis zum letzten Schultag vor den Sommerferien Elternzeit nimmt, dann für 6 Wochen "zurückkommt", um dann direkt im Anschluss wieder Elternzeit zu nehmen.


    Aber ein Abwechseln zu einem selbst gewählten Zeitpunkt MUSS möglich sein.

    Was ist denn, wenn man da schon Urlaub gebucht hat?


    Wenn die Mitteilung jetzt erst kommt, wäre es für uns zu spät. Wir haben schon vor 3 Monaten gebucht.


    Außerdem hängen da ja noch andere Personen mit drin. Mein Mann z.B., der auch seinen Urlaub dafür einreichen muss und den nicht beliebig ändern kann, schon gar nicht in den Schulferien. Auch meine Kinder. Zu einem späteren Zeitpunkt wäre kein gemeinsamer Familienurlaub mehr möglich.


    Ich wäre bereit, alles VOR den Ferien zu erledigen, gerne natürlich auch mit Unterrichtsausfall. Aber in den Ferien: Never! Da käme ich gar nicht mehr auf genügend Urlaubstage bei den ganzen Tagen, die ich für den Überstundenausgleich brauche.

    Du hast als 50% - Teilzeit-Lehrkraft also eine Unterrichtsverpflichtung von 19 Stunden? Und ohne Entlastung 20,5? Irgendwas stimmt doch da nicht.

    Was soll da denn nicht stimmen?????


    Ich habe 2x Mensaaufsicht, die 60 Minuten geht (jeweils), für die ich aber nur jeweils eine halbe U-Stunde angerechnet bekomme. Außerdem noch eine Klassenlehrerstunde mit Präsenz (die zur Abstimmung mit dem Co etc. dient), die auch nur halb gerechnet wird. Dazu noch eine Vertretungsbereitschaft mit Präsenz und eine Springstunde, die ich aber als Arbeitszeit zähle, da ich ja in der Zeit Orga erledige, kopiere, korrigiere etc.
    Dazu kommen noch 35 Minuten Pausenaufsichten + 70 Minuten Pause, die aber als Arbeitszeit zu zählen sind, weil keine Pause länger als 15 Minuten ist, manche nur 5 und ich die Zeit einfach als Wegezeit brauche bzw. ich in der Zeit in der Klasse bin und Aufsicht führe.
    Außerdem bin ich an meinen 4 Schultagen jeweils 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Lehrerzimmer, weil ich dann mein Postfach lehre, auf den Vertretungsplan schaue, die Aushänge lese und natürlich auch wieder Wegezeit brauche. Das ist ja auch Arbeitszeit.


    Du kannst nicht einfach nur 12 x 45 Minuten rechnen. Das kommt nicht hin.

    Ich kenne übrigens die Zahl von 46 Stunden und 38 Minuten Soll, wenn die Ferien dann komplett frei sind (aber welcher Korrekturfachlehrer hat das schon?), s. hier z.B.:


    https://www.spiegel.de/lebenun…ie-zu-viel-a-1190380.html


    Als Teilzeitler mit 50 % müsste ich demnach also 23 Stunden und 18 Minuten arbeiten.


    Ich bin aber alleine schon 14 Stunden und 15 Minuten pro Woche nur durch meine Unterrichtsverpflichtung in der Schule anwesend. Und das auch nur, weil ich dieses Schuljahr 1,5 Entlastungsstunden habe. Da bleiben mir also unter 10 Stunden für alles andere. Das kommt im Leben nicht hin, zumal wir fast wöchentlich irgendeine Zusatzveranstaltung haben.

    Aber die Schüler könnten doch am Samstag den ganz normalen Schreibteil schreiben und am Montag ziehe ich mir als Sprachenlehrerin den betreffenden Schüler in der Pause / Freistunde etc. mal für 10 Minuten raus und wir machen das HV in einem ruhigen Raum.


    Hat bei mir immer problemlos geklappt. Das muss ja nicht zwingend am gleichen Tag stattfinden.

    Du glücklicher!!!


    Durchgeschlafen habe ich eigentlich auch immer - glaube ich. Allerdings nie mehr als 4 -5 Stunden oder so. Das reicht bei mir LANGE nicht, um einigermaßen fit zu sein. Normalerweise brauche ich mindestens 8 Stunden.


    Und genau das ist für mich das körperlich Anstrengende. Nicht das Laufen / Wandern oder so. Man muss als Lehrer ja auch nicht alles mitmachen, oft reicht ja rumstehen aus, wie z.B. im Freizeitpark.

    Ich lese da aber nicht raus, dass Klassenarbeiten nur während der regulären Unterrichtszeit geschrieben werden dürfen.


    Ich habe das so interpretiert, dass die Schulkonferenz auch einem extra Samstagstermin zustimmen darf.


    Sie darf ja auch einem Probeunterricht am Tag der offenen Tür zustimmen, der nur 1x im Jahr sogar stattfindet, also nix mit regulär.

    Aber da steht doch gar nicht, dass Samstags keine KA geschrieben werden dürfen. Da steht nur, dass Samstags Unterricht sein darf nach Abstimmung durch die Schulkonferenz. KA sind ja quasi Unterricht, sie werden ja sonst auch in den normalen U-Stunden geschrieben.
    Also könnte die Schulkonferenz dem Samstagstermin genauso zustimmen.

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