Aber es kann nicht erwartet werden, dass Kollegy früher als normalerweise nötig zur Schule kommt, wenn er nicht spätestens am Vortag über die Vertretungsstunde informiert ist.
Was mich nun interessieren würde: Wenn an einer Schule kein BD vorgesehen ist, gleichzeitig aber die oben zitierte Regelung gilt - wie wird denn dann damit umgegangen, wenn es morgens Krankmeldungen gibt und Klassen ansonsten in der 1. Stunde unbeaufsichtigt sind? Wohlgemerkt: Bezogen auf minderjährige Schüler*innen, die man nicht alleine arbeiten lassen oder einfach wieder heimschicken kann. Es soll ja vorkommen, dass man morgens als Lehrkraft krank aufwacht und das eben nicht bis zum Vortag 16 Uhr schon melden konnte.