Sehr interessante Diskussion hier. Was ich nicht ganz nachvollziehen kann, ist nun aber folgendes: Sehr viele Oberstufen"verordnungen" (nagelt mich bitte um die Uhrzeit nicht auf den juristisch korrekten Begriff fest...) haben ja einen Abschnitt wie den beschriebenen, nämlich dass nicht fristgerecht entschuldigt als unentschuldigt gilt. Wenn das nun aber im Ernstfall gar nicht haltbar ist, weshalb steht es dann immer wieder in den Entschuldigungsregelungen? Ist das dann nicht ein zahnloser Papiertiger?
Natürlich sehe ich den Punkt absolut ein, dass es unverhältnismäßig wäre, deswegen nicht versetzt zu werden.
Auf der anderen Seite gibt es ja auch im Erwachsenenleben so einige Fristen, die man einhalten muss, weil ansonsten "schlimme Dinge" passieren - sind die nicht ebenfalls unverhältnismäßig?
Ich will euch hiermit gar nicht in der Argumentation widersprechen, denke nur gerade laut vor mich hin und grübele eben, warum dann überhaupt eine Frist für die Entschuldigung vorgesehen ist, wenn sie am Ende dann doch keine Rolle spielt.