Welchen Regularien unterliegen denn Auslandsschulen, haben die nicht immer ein Bundesland, an dem sie sich orientieren müssen?
Curricular orientieren sie sich an einem Bundesland, aber nicht, was Schulgesetze oder dergleichen angeht. Da gibt es für die deutschen Auslandsschulen eigene Vorgaben, die teils von der KMK kommen, teils Erlasse des BLASchA sind, wenn es um Auslandsdienstlehrkräfte geht ist außerdem die ZfA mit im Boot.
Würde sich eine SL mit einer solchen Petitesse, die zudem bereits geregelt ist, direkt an die KMK wenden, würde sie dort wohl kaum ernst genommen werden. Zudem wegen gravierenden Übergehens des Dienstweges sicher auch sanktioniert werden.
Es wenden sich Schulleitungen mit einer Vielzahl an Detailfragen an (beispielsweise) die Prüfungsbeauftragten der KMK, an die Regionalbeauftragten in der ZfA, an das Sekretariat der KMK und so weiter - nicht wenige dieser Fragen wären in deinen Augen vermutlich auch "Petitessen". Von Sanktionen habe ich bisher in diesem Zusammenhang noch nicht gehört, zumal die Prüfungsbeauftragten in vielen Fragen direkte Ansprechpartner der Schulleitungen sein sollen. Wer befindet sich deiner Meinung nach im Dienstweg noch dazwischen?
Ist kein Bundesland zuständig, etwa weil das Kind nie in D lebte, sind die örtlichen Behörden zuständig
Zuständig ist das Bundesland, das zuletzt zuständig war
Hast du für beide Aussagen eine Quelle? Die würde mich vor allem deshalb interessieren, weil darin vielleicht auch noch weitere hilfreiche Aspekte zu diesem Themenfeld genannt werden, man lernt ja immer gern dazu.
