Überprüfung in Hamburg

  • Ich unterrichte im Ausland an einer deutschen Auslandsschule und habe eine Schülerin in meiner Klasse, bei der wir den Förderbedarf Lernen vermuten. Zwar bin ich selber Sonderpädagogin, habe aber hier aber kaum die nötige Ausstattung mit entsprechenden Tests, da ich hier als Grundschullehrerin tätig bin. Ich möchte es außerdem nicht selber machen, da ich halt auch die Klassenlehrerin bin und wir gerne extern eine Einschätzung bekommen möchten.

    Das Kind ist derzeit in Europa und wir suchen nun eine geeignete Stelle in Hamburg, die nach Möglichkeit einen sprachfreien Test mit ihm durchführen könnte. Sprachfrei, weil das Kind mit mehreren Sprachen aufwächst und keine Sprache auf muttersprachlichem Niveau spricht.

    Da das Kind ja keinen Wohnsitz in Deutschland, fällt es mir etwas schwer, eine passende Stelle zu finden, die dies gegen Bezahlung machen könnte. Hat jemand von euch vielleicht eine Idee, an wen wir uns wenden könnten?

  • Palim ist zwar in NDS, aber kennt möglicherweise dennoch passende Hamburger Ansprechpartner. Die beiden Hamburger User, die mir grad einfallen sind beide sehr selten online gewesen zuletzt. Ansonsten aber einfach auch in Hamburg das Schulamt (oder wie auch immer die passende dortige Stelle heißen mag) kontaktieren und nachfragen, wen sie für so einen Fall empfehlen könnten oder eine Hamburger Grundschule und/oder Förderschule kontaktieren und nachfragen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • IQ-Testungen werden bei uns zum Teil in den Schulen vorgenommen (SonderpädagogInnen, SchulpsychologIn), zum anderen Teil extern von PsychologInnen.

    Bei letzteren nehme ich an, dass sie die Testung über die Krankenkassen abrechnen.


    Außerdem gibt es Stellen, wie Hochbegabungs-Beratungsstellen, die auch Testungen durchführen oder vermitteln, ob sie bereit sind, dies auch für andere Personen zu tun, müsste man erfragen. Auf jeden Fall bieten einige Institute die Tests zum Selbstkostenpreis an.


    Entsprechend müsstet ihr in HH z.B. eine Diplom-PsychologIn/ eine Praxis für Kinder- und Jugendpsychotherapie (KJP) o.a. finden, die das übernehmen möchte und auch abrechnen kann, auch wenn im Anschluss keine Aussicht auf Therapie besteht.


    In meiner Region ist es nicht möglich, zeitnah einen Termin zu bekommen, man wartet 6-12 Monate darauf.

    Auch braucht die Testung selbst manchmal einen Nachmittag, manchmal mehrere Sitzungen, das ist unterschiedlich.


    Dass auch ein nichtsprachlicher IQ-Test kulturabhängig ist, ist dir sicher bewusst.


    AnsprechpartnerInnen kenne ich in HH nicht, ich finde es vor Ort schon schwierig, obwohl ich die Stellen kenne.

  • Vielen Dank Palim. Ich werde es bei Kinder- und Jugendpsychiatern versuchen, auch wenn es terminlich wahrscheinlich schwierig wird.

  • Die Auslandsschule kann sich an das Hamburger Schulinformationszentrum SIZ wenden, am besten telefonisch. Dort den Fall schildern und um Kontakt/Überweisung zu einem bezirklichen ReBBZ*, Abteilung Beratung bitten.

    Wenn die Familie den künftigen Wohnsitz bereits kennt, wäre das natürlich sehr gut, denn dann würde man auch direkt beim richtigen Bezirk landen können. Die Sonderpädagogen dort werden dann sicher bei der Diagnostik unterstützen, bzw diese durch dich als Beauftragte durchführen lassen und als eigene Diagnostik anerkennen.

    Für Förderbedarfe wird in HH nur die Diagnostik der BSB-eigenen Einrichtungen anerkannt. KJP o.ä. wäre also nicht dienlich, würde das Kind vielmehr pathologisieren. Lernen ist ja ein vergleichsweise harmloser Förderbedarf. Die meisten Lernen-Kinder werden in der Sek.I an einer guten Stadtteilschule auch ihren ESA schaffen.

    * Regionales Bildungs- und Beratungszentrum


    PS: Die Kooperation mit einem ReBBZ wäre nicht nicht fachlich hochwertig und anerkannt, sondern natürlich auch kostenfrei.

  • Ich kann mir gar nicht vorstellen, wie das Verfahren funktionieren soll, da es ein Bundeslandspezifisches ist und nur dazu dient, schulische Prozesse in Gang zu setzen. Was ist das Ziel bei der Feststellung eines Förderbedarfs?


    Ein KiJu-Psychiater kann deswegen auch nur einen IQ-Test machen, aber keinen Förderbedarf feststellen.


    Oder wird das Kind bald nach HH umziehen?

  • Das Problem wird sein, dass es auch an deutschen Schulen im Ausland natürlich auch Schüler*innen mit Förderbedarf gibt, Inklusionskinder, welche, für die ein Nachteilsausgleich gewährt werden soll. Letzterer muss zum Beispiel für die Oberstufe bei der KMK beantragt werden. Voraussetzung für viele Fördermaßnahmen ist aber eine Diagnostik oder zumindest Abklärung. Und dafür ist an den Schulen selbst oftmals keine Person vorhanden, die das durchführen kann, aber auch nicht im Umfeld, weil es dort keine deutschsprachigen Stellen/Testmöglichkeiten gibt.


    Daher ist man nun also auf der Suche nach Möglichkeiten während des Aufenthalts in Deutschland, so verstehe ich das. Warum nun genau Hamburg und kein anderes Bundesland, kann @Nordseekrabbe sicher auch noch aufklären.


    Ist es eine Möglichkeit, dass eure Schulleitung mal direkt zum Beispiel bei der KMK, zum Beispiel beim Prüfungsbeauftragten für eure Region, nachfragt, wie da gehandelt werden kann? Oder dass sie sich bei anderen Schulleitungen eurer Region erkundigt? Mit dieser Schwierigkeit dürftet ihr ja bei ca. 140 deutschen Auslandsschulen nicht alleine sein, da muss es eigentlich Erfahrungswerte und Ideen geben, die man durch ähnlich gelagerte Fälle gesammelt hat.

  • joker 13: Würde sich eine SL mit einer solchen Petitesse, die zudem bereits geregelt ist, direkt an die KMK wenden, würde sie dort wohl kaum ernst genommen werden. Zudem wegen gravierenden Übergehens des Dienstweges sicher auch sanktioniert werden.


    Also, ganz einfach. Zuständig ist das Bundesland, das zuletzt zuständig war, letzter Wohnort des Kindes im Inland. Und aufgrund der Aussagen im Ausgangspost nahm ich an, es sei klar, dass dies hier HH wäre.


    In HH sind die Strukturen klar, einfach und pragmatisch zu handhaben. Habe ich dargestellt. Muss TE nur auch machen.


    Ist kein Bundesland zuständig, etwa weil das Kind nie in D lebte, sind die örtlichen Behörden zuständig, deren Regularien für den Privatschulsektor (das sind DS im Ausland ja eig. immer) natürlich immer beachtet werden müssen.


    Apropos TE: Schweigt in diesem Thema, daher ist es wohl auch erledigt.

  • Die Sonderpädagogen dort werden dann sicher bei der Diagnostik unterstützen, bzw diese durch dich als Beauftragte durchführen lassen und als eigene Diagnostik anerkennen.

    Was macht dich da so sicher? Die haben ihre Vorgaben bei den Verfahren und sicher nicht zu viel Zeit, um spontan auf Zuruf ein Kind zu diagnostizieren, das überhaupt nicht in ihrem Sprengel zur Schule geht.

    Also, ganz einfach.

    Der Fall ist schon speziell, aber du bist so sicher, weil?


    Daher noch mal die Frage an die TE, was eigentlich das Ziel ist. Den IQ kann auch ein einheimischer Psychologe feststellen. Wenn es um einen anerkannten Förderbedarf geht, tja, keine Ahnung, dafür müsste es doch eigentlich Vorgaben geben.


    ...welche, für die ein Nachteilsausgleich gewährt werden soll.

    Der hat aber nichts mit dem Förderbedarf zu tun. LRS zum Beispiel wird nur diagnostiziert, wenn keine Lernbehinderung vorliegt, ein Nachteilsausgleich dafür wäre unabhängig vom sonderpadagogischen Gutachten.


    Welchen Regularien unterliegen denn Auslandsschulen, haben die nicht immer ein Bundesland, an dem sie sich orientieren müssen?

  • Genau, dafür gibt es in Hamburg Vorgaben. Alles, was ich für HH schilderte, ist gesichert. Ich stochere nicht im Nebel. Ich arbeite hier im System und kenne mich aus. Warum wird das in Frage gestellt durch unklare Vermutungen?


    Für die Zuerkennung von sonderpädagogischem Förderbedarf ist in HH eigene Diagnostik maßgeblich. Was ein freier Psychologe im Ausland diagnostiziert, ist unerheblich (siehe oben).


    Da Nordseekrabbe nach eigener Aussage selbst Sonderpädagogin ist, könnte sie sehr wohl durch das ReBBZ beauftragt die Diagnostik mit den vorgegebenen Instrumenten durchführen. Diese Arbeitsteilung ist doch häufig, auch innerhalb Hamburgs zwischen STSen oder GSen und ReBBZ.


    Auch die letzte Ausführung zu Nachteilsausgleich von karuna ist leider falsch. Natürlich wird sehr häufig in einem sonderpäd. Förderplan auch Nachteilsausgleich zuerkannt (in der Regel nur bei Zielgleichheit, zugegeben). Nachteilsausgleich ist in HH keinesfalls nur auf LRS-Ausgleich beschränkt.


    Offen ist ja weiterhin die Frage, welchen Bezug die Familie überhaupt zu Hamburg hat und ob Hamburg überhaupt zuständig ist.


    Mehr Licht wird wohl nur Nordseekrabbe bringen, so sie sich denn nochmal äußert.

  • Welchen Regularien unterliegen denn Auslandsschulen, haben die nicht immer ein Bundesland, an dem sie sich orientieren müssen?

    Curricular orientieren sie sich an einem Bundesland, aber nicht, was Schulgesetze oder dergleichen angeht. Da gibt es für die deutschen Auslandsschulen eigene Vorgaben, die teils von der KMK kommen, teils Erlasse des BLASchA sind, wenn es um Auslandsdienstlehrkräfte geht ist außerdem die ZfA mit im Boot.


    Würde sich eine SL mit einer solchen Petitesse, die zudem bereits geregelt ist, direkt an die KMK wenden, würde sie dort wohl kaum ernst genommen werden. Zudem wegen gravierenden Übergehens des Dienstweges sicher auch sanktioniert werden.

    Es wenden sich Schulleitungen mit einer Vielzahl an Detailfragen an (beispielsweise) die Prüfungsbeauftragten der KMK, an die Regionalbeauftragten in der ZfA, an das Sekretariat der KMK und so weiter - nicht wenige dieser Fragen wären in deinen Augen vermutlich auch "Petitessen". Von Sanktionen habe ich bisher in diesem Zusammenhang noch nicht gehört, zumal die Prüfungsbeauftragten in vielen Fragen direkte Ansprechpartner der Schulleitungen sein sollen. Wer befindet sich deiner Meinung nach im Dienstweg noch dazwischen?


    Ist kein Bundesland zuständig, etwa weil das Kind nie in D lebte, sind die örtlichen Behörden zuständig

    Zuständig ist das Bundesland, das zuletzt zuständig war

    Hast du für beide Aussagen eine Quelle? Die würde mich vor allem deshalb interessieren, weil darin vielleicht auch noch weitere hilfreiche Aspekte zu diesem Themenfeld genannt werden, man lernt ja immer gern dazu.

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