Dachte immer es muss noch abgesegnet werden.
Wenn es so schon feststeht, umso besser.
Bis das passende Gesetz beschlossen ist, sind das alles nur Absichtserklärungen unterschiedlicher Stärke.
Dachte immer es muss noch abgesegnet werden.
Wenn es so schon feststeht, umso besser.
Bis das passende Gesetz beschlossen ist, sind das alles nur Absichtserklärungen unterschiedlicher Stärke.
Er kann/sollte folgendes machen:
Wie das rechtlich in Sachen mit Probezeit und Co ist, weiß ich nicht.
Ich würde mich allerdings wundern, wenn die SL ihn weg haben will. Denn ersten kriegt man keine Seiteneinsteiger ohne Bedarf und zwangszugewiesen werden die vermutlich auch eher nicht.
[...]Grundsätzlich würde mich mal eure Einschätzung interessieren, wozu ich überhaupt einer Gewerkschaft beitreten soll. Als Beamter sehe ich da ehrlich gesagt keinen Mehrwert und zu meiner bestehenden Rechtsschutz ist auch das Angebot von GEW und Co. in keinster Weise eine brauchbare Alternative; im größten Zweifel muss ich ohnehin auf meine Rechtsschutz zurückgreifen.
Du trittst in eine Gewerkschaft oder einen Verband ein, damit du dich organisieren und (selbst) deine Interessen an politischer Stelle vertreten kannst.
Such dir die Gewerkschaft bzw. den Verband aus, der am meisten mit deinen Vorstellungen übereinstimmt.
Wenn du Gewerkschaft und Verband hingegen als Serviceunternehmen ansiehst, dann bist du bei beidem falsch. Dienstleistungen kaufst du zielgerichteter extern ein.
Schade, dass die GEW dem so giftig gegenüber steht.
Angesichts der Tatsache, dass es sonst keinen strukturierten Weg gibt, wie man als Lehrer seine persönlichen Entwicklungsziele und Wünsche einbringen kann, wären so Gespräche eigentlich eine gute Sache.
Ich halt es für völlig illusorisch, dass die Arbeitszeiterfassung in Deutschland zu einer irgendwie gearteten Präsenzpflicht in der Schule führt. Selbst wenn man stumpf die Klassenräume als Arbeitsplätze definieren würde, dann zöge die Einrichtung rechtskonformer Arbeitsplätze dort landesweit so horrende Kosten nach sich, dass das niemals kommen wird.
Der einzige Unterschied ist es, dass man insbesondere verbeamteten Lehrkräften, die Vorgaben zur Arbeitszeit und Arbeitsleistung nicht erfüllen, deutlich schwerer beikommen kann.
Das kann bei Angestellten in meinem Bundesland noch viel schwieriger sein. Den Fall hab ich an meiner Schule vor einigen Jahren erlebt.
Das ist genau das Problem mit nicht zu Ende gedacht. Du kannst es manuell schicken, aber nicht automatisch als Push-Nachricht schicken lassen.
Webuntis:
Eigenes Backup - Gibt es nicht. Du kannst nur einen PDF-Export machen, zwecks Archivierung.
Push-Benachrichtigungen:
Gibt es nur für Stundenplan/Vertretungsplanänderungen. Für offene Stunden gibt es das leider nicht.
Das zeigt alles so ein bisschen, dass das immernoch eine an Untis angeflickte Lösung ist und die noch nicht wirklich zu Ende gedacht wurde...
Dazu passt auch, dass die App deutlich weniger kann als die Weboberfläche.
Trotzdem ist es eine große Erleichterung gegenüber den Papierklassenbüchern.
Frag sie am besten selbst. Das hängt doch stark von der Schule ab.
Bei uns umfasst das zum Beispiel:
Ich bin Diplom Grundschullehrerin aus EU zurzeit ohne Anerkennung.
Versuch mittelfristig möglichst die Anerkennung anzugehen.
Bei uns in NRW gibt es so Anpassungslehrgänge...also quasi ein Referendariat mit einfacheren Bedingungen, um die volle Lehrbefähigung zu erhalten. Bayern hat da bestimmt auch einen entsprechenden Weg in den regulären Dienst.
Hauptsache das endet für uns nicht wieder in blöder Verwaltungsarbeit.
Bisher hat unser Dienstherr leider ja eher ein Händchen dafür die umständlichsten statt die pragmatischsten Lösungen zu wählen.
Wenn du es rein beruflich nutzt, dann gibst du natürlich den vollen Betrag an bzw. die nächsten 3 Jahre jeweils ein Drittel, wenn du über 3 Jahre abschreiben willst. Wenn das Finanzamt kürzen will, machen die das von alleine.
Wenn du natürlich eine private Mischnutzung machst, dann den entsprechenden Prozentsatz.
Das kannst du auch kurz in dem Feld erläutern:
NAS 333€ von 1000€. Abschreibung Jahr 1/3. 100% beruflich, da privates Zweitgerät vorhanden.
Dann erübrigt sich oft schon die Nachfrage vom Finanzamt.
Zum NAS:
Wenn du ein kleines NAS zum Backup mit 2x 8TB nimmst, bist du schon nahe der 1000€-Grenze.
Wegen Datensicherheit spiegelst du die Platten, hast also nur 8 TB zur Verfügung. Das ist jetzt für 2-3 Vollbackups geeignet, aber nicht soo viel Speicherplatz.
Keine Ahnung wie viel ihr so in anderen Bundesländern arbeiten müsst, aber bei mir sind es 41 Stunden bei 30 Tagen Urlaub.
Wenn ich jetzt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit dauerhafte unterschreite oder überschreite, würde ich schon sagen, dass da was schief läuft.
CAD, Simulationen, Rendering oder Videobearbeitung auf einem Convertible mit Dok. Schon bist du in der Preisklasse.
NAS zum Sichern und Bereitstellen der Daten.
Nicht jeder hat nur den Anwendungsfall Textverarbeitung und Powerpoint.
Hat bei mir funktioniert. Quasi identische Konstellation. Erst wurde erst seitens des Finanzamts nur eine teilberufliche Nutzung angesetzt. Dagegen hab ich Widerspruch eingelegt und geschrieben, dass ich separate Geräte für die private Nutzung haben. Was natürlich auch stimmt. Daraufhin ging das durch.
AfA war bei mir noch 3 Jahre...was für mich ja auch vorteilhafter ist.
Ich empfehle dir die Fortbildung "Schulleitung - Eine Perspektive?" zu machen. Sie wird in ähnlicher Form von allen Bezirksregierungen angeboten.
Die Fortbildung bereitet dich nicht auf die Bewerbung und Überprüfung vor. Aber sie ist sehr hilfreich, um deinen Wunsch in die Leitung zu gehen noch einmal zu überprüfen.
Ansonsten kann ich dir nur den Tipp geben, dass du dich eng mit deinem Dezernenten absprichst bzw. von ihm/ihr beraten lässt, was erwartet wird, sobald es konkret wird und deine Überprüfung ansteht.
... wobei ich mich jetzt gerade frage, ob die Überprüfung noch von deinem Dezernenten gemacht wird oder schon vom Schulrat, des für die Stelle zuständigen Schulamts. Sprich auf jeden Fall mit den Zuständigen.
Bei uns haben viele Eltern keine Emailadresse ...
Mh? Gibt es denn überhaupt noch Handyverträge, wo man keine Mailadresse angeben muss? Spätestens im App-Store benötigt man zwangsläufig eine und bekommt dort eine...
Ich hab bei uns noch keine einzige Familie erlebt, die nicht doch eine Mailadresse hatte.
Ob man sie sonst nutzt oder sich merkt ist eine andere Sache.
Bei uns legt jede Fachkonferenz die Leistungskriterien fest. Eine gleiche Regelung in allen Fächern halte ich aufgrund der fachspezifischen Besonderheiten für nicht möglich.
Allerdings sollte es schon einen Grundkonsenz geben. Dazu gehört für mich auch, dass man nicht die Persönlichkeitsmerkmale eines Schülers benotet, sondern die individuelle Leistung. Insofern finde ich auch, dass Introvertiertheit bzw. Extrovertiertheit kein Vor- oder Nachteil bei der Notengebung sein sollte.
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