Beiträge von kodi

    Abmahnen/Disziplinarverfahren einleiten lassen.

    Im Zweifel würde sich doch ein so gegängelt und überwachter Kollege einfach krank melden, ggf. auch lange, denn die Kohle kommt erstmal lange, lange weiter.. dann ggf. Wiedereingliederung, dann wieder krank etc.

    Wenn ein Kollege sich gegängelt fühlt, weil auffällt, dass er seine Dienstpflichten nicht erfüllt, dann ist ehrlich gesagt für alle anderen in der Schule jeder Tag gut, wo der Betreffende nicht mehr in der Schule tätig ist.

    Der Schluss des "einfach krank melden" ist zwar eine naheliegende Vermutung bei Leuten, die so gestrickt sind, ich würde es aber trotzdem ert einmal nicht unterstellen. Falls dann doch jemand diesen Weg geht ohne krank zu sein und entsprechende Ärzte findet, dann belastet er wenigstens nicht mehr die anderen Beteiligten in der Schule und wird auch früher oder später auf ein reduziertes Dienstunfähigkeitsgehalt gesetzt.

    Wäre für meine Schüler der schlechteste Ort um sie zu beaufsichtigen. Die flippen doch völlig aus, wenn sie die Sporthalle betreten.

    1-2 Aufsichten würden da auf keinen Fall ausreichen. Dann schon eher die Mensa. Aber auch das hat Grenzen.

    Unter 6 Wochen Laufzeit macht meine BezReg garkeine Verträge mehr. Zu viel Aufwand.


    Im schlimmsten Fall läuft das in NRW so:

    Kollege meldet sich 3 Tage krank. Danach verlängert Kollege die Krankmeldung auf 2 Wochen.

    Nach 2 Wochen sagt der Kollege, er sei langzeitkrank. (Wenn man Glück hat.)

    Dann beantragt man bei der Bezirksregierung Vertretungsmittel. Die sagt einem: Schick erst einmal einen Ausdruck aus dem Krankenerfassungsprogramm (GPC) und die AU im Original per Dienstpost (dauert ggf. 1 Woche).

    Dann beantragt die BezReg die Mittel beim Haushälter (1-2 Wochen).

    Du bekommst die freudige Nachricht, dass du Vertretungsmittel bekommst und schreibst sofort aus. Ausschreibungsdauer 1 Woche.

    Dann musst du eine Auswahl treffen und das ganze zum Personalrat. (1 Woche)

    Du bekommst den Vertrag und die Vertretungskraft unterschreibt. Nun braucht sie ein erweitertes Führungszeugnis (1-3 Wochen)

    Erst dann kann sie arbeiten.

    Im schlimmsten Fall hast du also nach 10 Wochen eine Vertretungskraft.

    Ich sehe das so:

    Buchunterricht sichert in gewisserweise den Mindeststandart ab. Die Bücher sind geprüft und folgen einem didaktischen, methodischen und inhaltlichen Konzept, welches die Abdeckung der jeweiligen Lehrpläne sicher stellt. Sie können natürlich nur ein Mindeststandart bilden, weil ihnen die individuelle Anpassung an die Lerngruppen fehlt. Diese muss dann der Lehrer im Unterricht vornehmen und ggf. das Buch mit entsprechendem Material ergänzen.

    Der Hörsaal ist doch das kleinste Problem. Da sägt ein Tischler unten die halbe Bankreihe ab und baut einen Beistelltisch.

    Problematischer sind die Gebäude mit den vielen Treppen. Wir haben eins, da ist kein einziger Klassenraum ohne Treppe erreichbar. Selbst Gebäudeteile haben Höhenunterschiede von drei Stufen. Wohlgemerkt zu Anbauten die nach 2005 entstanden sind. Da schüttelt man echt nur den Kopf. Das ist so blöd gebaut, dass man das nicht einmal mit einem Außenfahrstuhl lösen kann.

    Kleiner aber entscheidender Unterschied: Schulverwaltungsassistenzen sind beim Land angestellt. Schulsekretäre bei der Kommune/kreis

    Dazu kommt, dass ein Schulverwaltungsassistent in NRW eine Drittel-Lehrerstelle belegt. Man muss also sehr genau überlegen, was wertvoller für die jeweilige Schule ist, wenn man denn überhaupt eine Schulverwaltungsassistentenstelle ausschreiben darf. In meiner BzReg gehen diese Stellen derzeit ausschließlich ans BK.

    Ich nehme an, diese Praxis ist aus der Not heraus entstanden, aber ich finde es nicht okay.

    Letztlich ist das eine politische Entscheidung. Würden alle Eltern eine entsprechende Versorgung bei der Politik anmahnen, gäb es das Problem nicht. Solange sparen aber geil ist, passiert es da, wo man die Kosten nicht sofort sieht: im Bildungssystem.

    Ich kann das auch nur empfehlen. Vor allem den Sportlehrern! (Ich kenne da leider keinen, der ohne Hörschäden in Pension geht.)

    Im normalen Unterricht im Klassenraum sollte das natürlich nicht die Lösung gegen Lärm sein.
    In besonderen Unterrichten, wie Technik, trägt man im Zweifel eh richtigen Gehörschutz.

    Leider gibt es auch für normale Lehrer Bereiche, wie Flure, Sporthallen, etc., in denen sich der Lärmpegel nicht verringern lässt. Da macht dann der angepasste Gehörschutz Sinn.

    Der 'teure' angepasste Gehörschutz ist in gewisser Weise ziemlich preiswert, wenn man das mal ins Verhältnis zum dauerhaften Hörverlust oder Hörgeräten setzt.

    Um Inklusion sinnvoll umzusetzen, muss man die Rechte der Eltern/Kinder beschneiden und mehr auf das Urteil der Lehrkräfte setzen.

    Weiß ich nicht. Bei uns ist die Einschätzung von uns Lehrern und den Eltern eigentlich immer ziemlich deckungsgleich, wenn es mal nicht passt. Keiner der Beteiligten will, dass das Kind unnötig leidet und Chancen verbaut bekommt.

    Die Probleme entstehen eher wegen fehlender Förderschulplätze oder wenn das Kind psychologisch oder psychatrisch betreut werden muss. Da gibt es zum Teil heftige Lücken, die voll auf die Schule zurückschlagen. Bis hin zu Fällen, wo das Kind aus der Psychatrie an die Schule zurück geschickt wird, weil es in der Psychatrie nicht händelbar ist... :autsch: Kein Scherz! Hatten wir schon 2 mal.;(

    Jetzt wo unsere Bündnispartner gegen das Völkerrecht verstößt, müssten wir eigentlich dem Iran Waffen liefern und die USA und Israel aufs schärfste sanktionieren, damit wir nicht mit zweierlei Maß messen.

    Brauchen wir nicht, deren halbes Atomprogramm kommt von uns. ;)

    Mir kurzzeitig die Idee, was passiert wäre, hätte er das von der Ukraine auch gefordert.

    1. Putin hätte sich 1min gefreut.
    2. Die Putinfreunde hätten was anderes zu meckern gehabt und sich weiterhin schön hier in DE durchgezeckt, statt ins Land ihres Idols umzuziehen.
    3. Es wäre nichts weiter passiert.
    • Ref erst mit Verlängerung geschafft
    • Fundamentalkrise im Ref "Glauben an die Menschlichkeit geraubt"
    • Elternvorstellung als irre empfunden
    • Vorgaben als willkürlich empfunden
    • Einstiegsversuch erfolglos
    • 10 Jahre andere Tätigkeit
    • Unattraktive Fächerkombination
    • Keine echte Erfahrung in der neuen Wunschschulform

    Das mag jetzt hart klingen, aber wenn du einen akzeptablen Job hast, dann lass das lieber.

    Deine ganzen Probleme von damals werden nicht kleiner sein, sondern eher größer.

    Das Problem liegt in der Regel in der Schule. Das LBV vergütet nach Einreichung im Folgemonat.

    Das LBV möchte gerne, dass die Schulen es halbjährlich abrechnen, weil weniger Aufwand. Sie können uns aber nicht zu dieser langen Frist zwingen.

    Wir machen es monatlich. Es ist eine Frage der Wertschätzung gegenüber den Kollegen, die Mehrarbeit geleistet haben, dass die ihr Geld schnell kriegen.

    Euer Verfahren mit der mehrfachen Weitergabe und Prüfung im Haus hört sich für mich, um es vorsichtig zu sagen, optimierungsfähig an.

    dafür?:

    Hier braucht man nicht zwingend Lehrkräfte für.

    Natürlich nicht zwingend. Aber wenn man jetzt mal von gymnasialen S2-Haltung "Ich mach nur ein Fachunterrichtsangebot, damit endet mein Job"-Haltung absieht, dann wirken alle diese Tätigkeiten, wenn man sie ernst nimmt und den Gestaltungsraum nutzt, stark auf der pädagogischen und Beziehungsebene zurück in den Unterricht und letztlich auch auf den Lernerfolg der Schüler. Insofern verliert man schon viel, wenn man das auslagern würde. Je nach Schulform und Klientel ist der Effekt sicher stärker oder schwächer.

    BK ist sicher auch nochmal eine andere Nummer.

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