„Im Fall einer Dienstunfähigkeit und anschließender Wiederaufnahme mit Teildienstfähigkeit ist keine Wiedereingliederung vorgesehen.“
Also zum Oktober entweder Teildienstfähigkeit ohne Eingliederung oder zwingend Eingliederung mit Ziel volle Stelle?! Auch ohne Pensionierung?
Nein Teildienstfähigkeit und Wiedereingliederung schließen sich nicht aus. Wiedereingliederung geht aber nur, wenn er krank war und noch im aktiven Dienst ist. Aus dem Ruhestand heraus geht das nicht, da müssen dann die 50% mindestens sein.
Der Amtsarzt kann aber zum jetzigen Zeitpunkt wohl keine Teildienstfähigkeit feststellen, weil er aktuell gar nicht dienstfähig ist.
Dazu auch noch: Der Amtsarzt entscheidet überhaupt nicht über die Versetzung in den Ruhestand. Das macht die personalführende Dienststelle, also das zuständige SSA. Das wird aber auch auf Grundlage des amtsärztlichen Berichts gemacht. Wenn die SL hier gute Kontakte hat, könnt die Entscheidung aber in seinem Sinne beeinflusst werden.