Akut drohende Zwangspensionierung

  • Im Fall einer Dienstunfähigkeit und anschließender Wiederaufnahme mit Teildienstfähigkeit ist keine Wiedereingliederung vorgesehen.“

    Also zum Oktober entweder Teildienstfähigkeit ohne Eingliederung oder zwingend Eingliederung mit Ziel volle Stelle?! Auch ohne Pensionierung?

    Nein Teildienstfähigkeit und Wiedereingliederung schließen sich nicht aus. Wiedereingliederung geht aber nur, wenn er krank war und noch im aktiven Dienst ist. Aus dem Ruhestand heraus geht das nicht, da müssen dann die 50% mindestens sein.

    Der Amtsarzt kann aber zum jetzigen Zeitpunkt wohl keine Teildienstfähigkeit feststellen, weil er aktuell gar nicht dienstfähig ist.

    Dazu auch noch: Der Amtsarzt entscheidet überhaupt nicht über die Versetzung in den Ruhestand. Das macht die personalführende Dienststelle, also das zuständige SSA. Das wird aber auch auf Grundlage des amtsärztlichen Berichts gemacht. Wenn die SL hier gute Kontakte hat, könnt die Entscheidung aber in seinem Sinne beeinflusst werden.

    Entropy is a bitch, embrace her.

  • Beitrag von Eugenia (16. April 2026 07:18)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (16. April 2026 07:18).
  • Ich fürchte nur, der Amtsarzt hatte sich bereits festgelegt und wird keine positive Halbjahresprognose geben.

    Das ist auch verständlich, du sagtest ja bereits, dass hier erst im Oktober mit einer Besserung zurechnen ist. Dein Mann muss ja in den letzten 6 Monaten mindestens 3 Monate krank gewesen sein, damit es überhaupt zu einer Einladung zum Versorgungsamt kommt. Die Prognose ist also erstmal noch mindestens 6 Monate nicht dienstfähig und danach könnte es gehen.

    Entropy is a bitch, embrace her.

  • Lasst euch dringend von der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat beraten.

    Behaltet aber auch im Blick, dass ihr eine realistische Regelung für euer Leben braucht.

    Ich drücke euch die Daumen!

  • ...
    Also in meinem Bundesland (NRW) darf die WIedereingliederung bei Beamten von Anfang an 6 Monate dauern (und ggf. verlängert werden, aber mit Konsequenzen) und der Plan ist absolut frei wählbar, auch was die Stundenverteilung angeht.

    Auch wenn es in der freien Wirtschaft "Modelle" gibt, ...


    Okay, genau, meine Ärztin wollte es nach Hamburger Modell in 8 Wochen durchziehen.

    Mir ist trotzdem nicht klar, wie lange der Erkrankte schon raus ist. Das erhoffte halbe Jahr bis zur Wiedereingliederung ist doch bereits nach der jetzigen Erkrankungszeit.

    Wie auch immer, die Frage wäre dann, wenn der Amtsarzt falsch liegen sollte, an wen man sich stattdessen wenden kann, um seine Rechte durchzusetzen?

Werbung