Akut drohende Zwangspensionierung

  • Im Fall einer Dienstunfähigkeit und anschließender Wiederaufnahme mit Teildienstfähigkeit ist keine Wiedereingliederung vorgesehen.“

    Also zum Oktober entweder Teildienstfähigkeit ohne Eingliederung oder zwingend Eingliederung mit Ziel volle Stelle?! Auch ohne Pensionierung?

    Nein Teildienstfähigkeit und Wiedereingliederung schließen sich nicht aus. Wiedereingliederung geht aber nur, wenn er krank war und noch im aktiven Dienst ist. Aus dem Ruhestand heraus geht das nicht, da müssen dann die 50% mindestens sein.

    Der Amtsarzt kann aber zum jetzigen Zeitpunkt wohl keine Teildienstfähigkeit feststellen, weil er aktuell gar nicht dienstfähig ist.

    Dazu auch noch: Der Amtsarzt entscheidet überhaupt nicht über die Versetzung in den Ruhestand. Das macht die personalführende Dienststelle, also das zuständige SSA. Das wird aber auch auf Grundlage des amtsärztlichen Berichts gemacht. Wenn die SL hier gute Kontakte hat, könnt die Entscheidung aber in seinem Sinne beeinflusst werden.

    Entropy is a bitch, embrace her.

  • Beitrag von Eugenia (16. April 2026 07:18)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (16. April 2026 07:18).
  • Ich fürchte nur, der Amtsarzt hatte sich bereits festgelegt und wird keine positive Halbjahresprognose geben.

    Das ist auch verständlich, du sagtest ja bereits, dass hier erst im Oktober mit einer Besserung zurechnen ist. Dein Mann muss ja in den letzten 6 Monaten mindestens 3 Monate krank gewesen sein, damit es überhaupt zu einer Einladung zum Versorgungsamt kommt. Die Prognose ist also erstmal noch mindestens 6 Monate nicht dienstfähig und danach könnte es gehen.

    Entropy is a bitch, embrace her.

  • Lasst euch dringend von der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat beraten.

    Behaltet aber auch im Blick, dass ihr eine realistische Regelung für euer Leben braucht.

    Ich drücke euch die Daumen!

  • ...
    Also in meinem Bundesland (NRW) darf die WIedereingliederung bei Beamten von Anfang an 6 Monate dauern (und ggf. verlängert werden, aber mit Konsequenzen) und der Plan ist absolut frei wählbar, auch was die Stundenverteilung angeht.

    Auch wenn es in der freien Wirtschaft "Modelle" gibt, ...


    Okay, genau, meine Ärztin wollte es nach Hamburger Modell in 8 Wochen durchziehen.

    Mir ist trotzdem nicht klar, wie lange der Erkrankte schon raus ist. Das erhoffte halbe Jahr bis zur Wiedereingliederung ist doch bereits nach der jetzigen Erkrankungszeit.

    Wie auch immer, die Frage wäre dann, wenn der Amtsarzt falsch liegen sollte, an wen man sich stattdessen wenden kann, um seine Rechte durchzusetzen?

  • Wenn man sich keine 50% zutraut, ist man ohne GdB meines Wissens trotzdem erst einmal raus,

    Die Frage ist doch, wie sieht es aus, wenn man den hat? Hier scheint ja eine Schwerbehinderung vorzuliegen, die die eh die mögliche Stundenzahl reduziert. Ist das dann die Zahl von der man 50% nimmt? Das würde ich über die Schwerbehindertenvertretung klären und da eh weiter fragen, ich gehe davon aus, dass die sich mit solchen Fällen auskennen und die häufiger haben und auch wissen, wie die einzelnen Stellen ticken.

  • Ergänzung: Mein Mann hatte sich im Vorfeld einmal die im Fall einer Zwangspensionierung vorliegende Pensionshöhe ausrechnen lassen. Sie unterscheidet sich minimal von der Summe, die er erhalten würde, wenn er bis zur untersten Antragsgrenze in bisheriger Stundenzahl weiterarbeitet. Ob er nach der Erkrankung aber diese Stundenzahl überhaupt halten kann oder teildienstfähig geschrieben wird, kann niemand derzeit sagen. Die Frage ist letztlich: Lohnt es sich v.a. auch kräftemäßig jetzt gegen eine vorzeitige Pensionierung vorzugehen oder nimmt er sie in Kauf? Eine spätere Reaktivierung ist ja auch mit vielen Unwägbarkeiten verbunden, die ihn ebenfalls sehr belasten. Rein finanziell wird das keinen Unterschied machen, er bekommt wahrscheinlich eher weniger, wenn er irgendwann einmal reaktiviert werden sollte. Manchmal denke ich, es wäre einfach schön, das ganze Hickhack hätte ein Ende.

  • Rein finanziell wird das keinen Unterschied machen, er bekommt wahrscheinlich eher weniger, wenn er irgendwann einmal reaktiviert werden sollte. Manchmal denke ich, es wäre einfach schön, das ganze Hickhack hätte ein Ende.

    In diesem Fall wüsste ich, was ich täte. Dann würde ich "raus" gehen und sehen, dass ich gesundheitlich ohne den institutionellen Druck wieder auf die Beine komme und den Rest meines verbleibenden Lebens mit meiner Frau genießen.

    Wäre ich betroffen, hätte ich einige Dinge, die ich in der Zeit - wenn es die Gesundheit ermöglicht - machen wollen würde.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Er hätte auch Dinge, die er machen wollen würde, aber kann es leider gesundheitlich nicht. Die Konstellation krank - Verlust der Dienststelle - unklare Zukunft ist, glaube ich, am schlimmsten. Da ist nichts mit Genießen.

  • aber dann ist die Situation klar.
    Wenn dein Mann "nicht mal" in der Lage ist, ein paar Sachen zu machen, die ihm Freude bereiten, UND es finanziell aufs Selbe kommt (wirklich?): Er soll sich erholen und hoffen halten, sobald es ihm gut geht, ein kleines Ehrenamt auszuüben, um nach und nach die Dienstfähigkeit wieder zu erlangen.
    Für das Mentale: Schnell nach Selbsthilfegruppen suchen, ärztliche / paramedizinische Unterstützung zur Begleitung organisieren. Es unterstützt nicht nur, sondern sind auch Termine zur Rhythmisierung des Alltags, die wiederum auch helfen.

  • Habe gerade die letzte Info gelesen und kann mich da nur chilipaprika anschliessen. Macht Euch nicht bekloppt, wenn es denn die zur Ruhesetzung wird, dann wird es die zur Ruhe Setzung.

    Falls er dann später doch wieder sich in der Lage sieht zu unterrichten, hat er immer noch die Möglichkeit sich reaktivieren zu lassen. Alternativ besteht immer noch die Möglichkeit ein paar Stunden im zweiten Bildungsgang zu unterrichten.

    Da was jetzt erst mal wichtig ist, ist gesund zu werden und nichts anderes.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Wie ist es denn, wenn man später reaktiviert wird? In einem Jahr soll er zur Wiedervorstellung. Falls er dann für dienstfähig erklärt wird, nimmt man da bei Schwerbehinderten Rücksicht auf den Einsatzwunsch? Seine bisherige Dienststelle ist ja dann weg. Der Schwerbehindertenbeauftragte sagte, er wisse das auch nicht, er hatte noch keinen solchen Fall. Angesichts der finanziellen Lage erscheint das einigen hier wahrscheinlich banal, aber das sind eben Ängste, die jetzt gerade bei ihm hochkommen und mich überfordert die ganze Situation einfach nur noch.

    P.S.: Die finanzielle Sondersituation kommt übrigens dadurch zustande, dass bei Pensionierung ab 62 mehr abgezogen würde als bei Frühpensionierung.

  • Wie ist es denn, wenn man später reaktiviert wird? In einem Jahr soll er zur Wiedervorstellung. Falls er dann für dienstfähig erklärt wird, nimmt man da bei Schwerbehinderten Rücksicht auf den Einsatzwunsch? Seine bisherige Dienststelle ist ja dann weg. Der Schwerbehindertenbeauftragte sagte, er wisse das auch nicht, er hatte noch keinen solchen Fall. Angesichts der finanziellen Lage erscheint das einigen hier wahrscheinlich banal, aber das sind eben Ängste, die jetzt gerade bei ihm hochkommen und mich überfordert die ganze Situation einfach nur noch.

    P.S.: Die finanzielle Sondersituation kommt übrigens dadurch zustande, dass bei Pensionierung ab 62 mehr abgezogen würde als bei Frühpensionierung.

    Da wird es dann auch Gespräche mit der Schwerbehindertenvertretung geben, die in der Regel so laufen, dass die Belange des Betroffenen zur Sprache kommen und die BR dann natürlich gut daran tut, das zu berücksichtigen. Alles andere würde doch dem Sinn einer Reaktivierung diametral entgegenstehen.

    Das sollte Euch aber meines Erachtens jetzt nicht kümmern. Die Gesundheit Deines Mannes steht jetzt an erster Stelle. Ob Reaktivierung und falls ja in welcher Form bringt nur zusätzlichen Stress in Eure Situation, den Ihr sicherlich jetzt nicht auch noch gebrauchen könne. Ihr müsst Euch auch nicht für bzw. gegen alle Eventualitäten nach der dauerhaften Dienstunfähigkeit wappnen.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Ist er denn dann noch demselben Schulamt (Hessen) zugeordnet?

    Das müsstest Du selbst einmal recherchieren. Ich könnte mir vorstellen, dass wenn Ihr in dessen Zuständigkeitsbezirk wohnt, das durchaus so sein könnte.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Also mit Hessen kenne ich mich nicht aus, aber wir hatten eine Kollegin, die DU wurde. Erstmal für zwei Jahre (ist wohl zuerst immer befristet). Sie stand weiterhin aus den Listen der Schule und bei der möglichen Reaktivierung musste die SL eine Position abgeben. Sie kam nicht zu uns zurück (ich weiß nicht mal, ob sie noch DU ist oder nicht), aber der Versagungsgrund wäre "Schulfrieden" gewesen (es geht weit über Antipathien hinaus).
    Bist du dir sicher, dass man die Schule "so schnell" verliert?

    Wie Bolzbold sagt: Es sollte euch erstmal nicht kümmern und auch ins System vertrauen: Wenn er reaktiviert ist, dann zu den Bedingungen, dass er einsatzfähig ist. Also nicht 40km weiter an einer anderen Schulform (blöd zugespitzt) (Gut, vielleicht bin ich naiv?)

  • Ein Jahr. Ja, ich weiß, das ist lang und es ist verständlich, dass der Dienstherr reagieren muss. Trotzdem ist die Belastung gerade groß.

    Deswegen siehe oben. Ihr müsst aus diesem negativen Kreislauf raus.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

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