Beiträge von dzeneriffa

    Unsere Sonderpädagogen teilen sich selbst ein. Sie können am besten beurteilen, wo und wann ihr Einsatz am sinnvollsten ist. Es gibt lediglich eine Zeitvorgabe für das Gesamtteam.

    Das wünschen wir uns tatsächlich auch, zumindest für einen Teil unserer Stunden. Dass man 7 Lehrkräften nicht den gesamten Stundenplan freistellen kann, ist uns auch klar. Aber wir sehen doch gemeinsam im Team, ob z.B. die LE Kinder gerade mehr Unterstützung in Mathe brauchen, oder die ES Kinder zwar mit der Religion-Kollegin, dafür aber überhaupt nicht mit dem Kollegen in Bio zurecht kommen. Ich fände es auch grandios, wenn ich anfragende Kolleg*innen spontaner unterstützen könnte. Aber so, wie es aktuell geregelt ist, kann ich nur gut zureden, statt für zwei oder drei Wochen den Fachunterricht zu begleiten und ggf. Einzelheiten gemeinsam anzupassen.

    Wir haben sehr viel Doppelbesetzung, die im Grunde durch uns Sonderpädagog*innen ermöglicht wird. Das läuft bei uns sehr gut.

    Ist das in NRW so vorgesehen/ gedacht oder ist die Schule so extrem schlecht versorgt?

    Bei uns kommt das nur im Notfall vor, wenn die üblichen Vertretungsregelungen nicht mehr greifen.

    Unsere Besetzung auf dem Papier ist super! Ehrlicherweise haben wir aber sehr viele Quereinsteiger*innen, die nicht weiter qualifiziert werden und Studierende, die bei uns teils wie vollwertige Kräfte eingesetzt werden. Wir Sonderpädagog*innen sind allesamt fest an unserer Schule und nicht abgeordnet. Da wir regulär zum Stammteam der Schule gehören, kann SL uns wohl einsetzen, wie sie es für richtig hält. Das ist im Grunde ja auch richtig und gut so. Wir sehen aber in Teilen andere Bedarfe bei den SuS, wo SL (zumindest gefühlt) mehr die Gesamtdisziplin im Blick hat.

    Da stellt sich die Frage, wer wie auf welche Schüler:innen guckt. Die Blickrichtung der Lehrkräfte aus dem Regelunterricht ist eine andere.

    Warum müssen Lehrkräfte im Regelunterricht das irgendwie schaffen mit vielen verschieden Kindern in der Klasse, bei FöS-Kolleginnen zählt dann das einzelne Kind?

    Ich glaube, dass die Blickrichtung im Grunde dieselbe ist. Wir haben alle alle Schüler*innen im Blick. Haben sie aber sonderpädagogischen Förderbedarf, dann haben sie ein Recht auf zusätzliche Förderung. Wie diese dann optimal laufen kann, ist unsere Profession. Ich (und ich nehme das bei vielen sonderpädagogischen Kolleg*innen genauso wahr) verstehe mich im aktuellen System teilweise auch als "Anwältin" für meine Förderkinder. Das beinhaltet auch, ihnen dieses Zusätzliche ggf. zu ermöglichen. In allen AOSF-Gesprächen wird immer betont, dass wir mit dem Status die Möglichkeit haben , noch intensiver und individueller zu fördern, als das ohne Förderbedarf (rechtlich) möglich wäre. In der Realität sitzen dann häufig Förderkinder einfach mit drin, wenn sie ruhig genug sind. Oder sie sitzen eben dauernd vor der Tür, wenn sie zu sehr nerven.

    Wir sind da mit unserer Doppelbesetzung sehr gut dabei, nur geht das aus unserer Sicht an vielen Stellen zu Lasten der sonderpädagogischen Förderung. Aber mir ist bewusst, dass es an vielen, wenn nicht den meisten anderen Schulen, noch schwieriger ist, als bei uns.

    An meiner inklusiven Sek1 Schule arbeiten mittlerweile insgesamt 7 Sonderpädagog*innen. Wir sind also im Grunde traumhaft besetzt und könnten rein vom zeitlichen Aspekt her, richtig gute inklusive Förderung anbieten. Durch verschiedene äußere Vorgaben der SL sehen wir uns aber sehr ausgebremst und werden in Teilen immer unzufriedener. Einige sind z.B. nur mit 6 Wochenstunden als Doppelbesetzung zur expliziten Förderung eingesetzt, ansonsten machen wir viel Fachunterricht. Einzelförderung oder auch Arbeit in Kleingruppen ist uns mehr oder minder untersagt, bzw. wird sie sehr ungern gesehen und als Vermeidung größerer Gruppen (weil so anstrengend) interpretiert. Die SuS stehen da definitiv nicht im Mittelpunkt.

    Wir sehen jetzt mit einem Wechsel der Schulleitung die Chance, ein eigenes Konzept anzubieten, wie wir uns optimal eingesetzt sehen würden. Jetzt ist es für uns interessant zu erfahren: wie seid ihr in euren inklusiven Systemen eingesetzt? Habt ihr feste, schriftliche Absprachen zu eurem Einsatz? Gibt es vielleicht Dienstvereinbarungen? Was funktioniert bei euch gut, was würdet ihr euch zusätzlich wünschen?

    Ich bin sehr gespannt, wie es bei euch läuft!

    Auch wenn schon etwas älter, aber es passt thematisch hier weiterhin gut:

    Ich habe jetzt wegen des Wiedereinstiegs eine ganze Weile googlen müssen. Auch die Gewerkschaften in NRW sind hier nicht sonderlich gut aufgestellt, was die Kommunikation der Krankentage angeht...

    Erfreulicherweise habe ich doch noch das hier gefunden:

    Zitat

    Abweichend von Absatz 2 Satz 1 besteht der Anspruch auf Krankengeld nach Absatz 1 in dem Kalenderjahr 2026 für jedes Kind längstens für 15 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte längstens für 30 Arbeitstage. 2Der Anspruch nach Satz 1 besteht für Versicherte für nicht mehr als 35 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte für nicht mehr als 70 Arbeitstage.

    § 45 Abs. 2a Satz 1 SGB V (https://dejure.org/gesetze/SGB_V/45.html#Abs2a:S1)

    Bedeutet also: für die überwiegende Mehrheit der Lehrer*innen in NRW bleibt es in 2026 bei 15 Kind-krank-Tagen pro Kind. :top:

    Auf den ersten, oberflächlichen Blick wird uns Sonderpädagogen das Gutachten entzogen. Haben wir wohl zu viele Anträge gestellt. Man prüft ja schon vermeintlich wissenschaftlich, warum es „plötzlich so viele“ Föderkinder gibt 🤣

    Eine sogenannte Expertisestelle legt also jetzt den Förderbedarf fest, ohne das Kind selbst auch nur mal 5 Minuten gesehen zu haben. Das klingt „interessant“…

    4 Gesamtkonferenzen, eine monatliche Teamkonferenz, 2-4 Fachkonferenzen, 4 Treffen für Schulentwicklung sowie 2 Elternsprechtage. Zusätzlich noch die Abschlussfeier der 10er, ein Schulfest und eine Kunstausstellung zu der wir dienstverpflichtet werden, weil sonst niemand kommt...

    Wir haben zumindest erreichen können, dass es einen festen Wochentag gibt, der als Konferenztag gilt. Deshalb sind meine Kinder an dem Tag immer für die lange Betreuung angemeldet, auch wenn wir sie nicht immer nutzen können. Das reicht auch hier oft nicht aus, dann muss der Mann eben früher Feierabend machen. Meistens geht das , manchmal werden die Termine für uns aber zu kurzfristig (mit 4 Wochen oder weniger Vorlauf) anberaumt. Dann passt es nicht immer. Bisher konnte ich dann das Kind in der Zwischenzeit abholen und dann evtl etwas verspätet, aber immerhin, an der Konferenz teilnehmen. Wirklich entlastend wäre es hier, wenn zumindest die Teamkonferenzen und die Treffen für die Schulentwicklung digital abgehalten werden dürfte. Dort müssen keine ggf. rechtlich relevanten Beschlüsse getroffen werden. Unsere Schulleitung besteht aber auf Präsenz, selbst dann, wenn Kolleg*innen dafür an ihren unterrichtsfreien Tagen teils 40 Minuten und mehr zur Schule fahren müssen.

    Naja,

    die Ankündigung, dass es den Anspruch geben wird, gab es bereits vor Jahren. Wir haben also als Schulträger vorgesorgt, so gut wir es konnten. Wir können keine neuen Gebäude errichten, wir können kein Personal backen. Wir mussten sogar die Betreuungsverträge nun so anpassen, dass die Kinder nicht mehr für die gesamte Grundschulzeit in die OGS aufgenommen werden, wie das bisher der Fall war, sondern immer nur für 2 Jahre. Das bedeutet, dass wir ab dem Zeitpunkt des Rechtsanspruchs die Erstklässler aller werden aufnehmen müssen und dann schauen, ob überhaupt noch Plätze für die älteren Kinder übrig bleiben. Rechtlich ok. Pädagogisch und arbeitsmarktpolitisch eine Vollkatastrophe, finde ich.

    Ich habe ausschließlich Fachunterricht gezeigt. Die zweite SL war damit einverstanden, mich einmal im Team-teaching zu besuchen. In der Stunde habe ich dann extra Fördermaterial für die Förderschüler*innen erstellt und mit ihnen gemeinsam bearbeitet. Das war aber nur eine der insgesamt 4 Stunden.

    Du schreibst ja selbst: deine SL hat noch nie Sonderpädagogen beurteilt. An ihrer Stelle würde ich mich dann auch auf den Fachunterricht beschränken, das kennt sie und kann sie (hoffentlich).

    Ich (für mich) würde genau das zeigen, was die SL sehen will. Immerhin schreibt sie deine Beurteilung ;)

    Ich bin schon lange Sonderpädagogin und habe auch schon viele schwierige Kinder erlebt, aber dieser Junge ist der erste, der mich körperlich angegangen ist. Und das jetzt schon zum zweiten Mal, das erste Mal gabe es einen Stoß in die Rippen, als ich ihn davon abhalten wollte, ein anderes Kind zu würgen. Diesmal bin ich ja auch nur dazwischen, um andere zu schützen. Ich würde das auch wieder tun.

    Wir können in NRW im Zweifel auch einen Krankenwagen rufen, der das Kind in solch einer akut hochaggressiven Phase in die nächste Psychiatrie bringt. Wäre das noch ein Hebel, die Eltern ins Boot zu bekommen, oder dem Kind angemessene Hilfe zukommen zu lassen?

    Ich lese heraus, dass du dich von deiner SL allein gelassen fühlst. Ich würde schriftlich remonstrieren, dass ihr unter diesen Umständen nicht für die Sicherheit der anderen Schüler*innen garantieren könnt. Das Kind scheint inklusive beschult zu werden, da findest du doch mit Sicherheit andere Kolleg*innen, die ebenso überlastet sind.

    Was sagt euer Schulgesetz zu Klassenkonferenzen? Könnt ihr die ohne SL einberufen? Dann tut das und geht ALLE Eskalationsstufen der Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen durch. Jeder Mini-Vorfall sollte schriftlich dokumentiert werden. Das ist etwas nervig, hilft aber im späteren Verlauf, wenn ein Verweis von der Schule durchgesetzt werden soll.

    Ich lese: das Kind wird inklusiv beschult. In NRW kann bei Fremd- oder Selbstgefährdung (und nur dann!) auch gegen den Willen der Eltern eine Beschuhlung an der Förderschule durchgesetzt werden. Ist das bei euch eine Option?

    Ich lese: die SL mag das Kind und will es behalten. Ich würde mir bei jedem Vorfall die SL zur Unterstützung rufen lassen. Sie sollte maximal mit eingebunden werden. Entweder ist sie in ein paar Wochen absolut genervt oder schafft es durch einen positiven Bezug zum Schüler, ihn einzunorden.

    Euch allen viel Kraft, das ist ein langwieriger Weg.

    Wir Sonderpädagog*innen in NRW unterrichten in Vollzeit so viele Stunden wie üblich an der Schulform, in der wir arbeiten (bzw. Von wo wir abgeordnet werden). An Grundschule, Förderschule, Hauptschule also 28 an Gymnasien und Gesamtschulen 25,5. Für Diagnostik etc. Erhalten wir per se keine Entlastungsstunden. Manche Schulleitung versteht vom GL etwas mehr als andere und sieht ein, dass wir nicht 28 Stunden voll unterrichten können und dann noch Beratung von SuS, KuK(!) und Eltern leisten können und stellt teilweise einen geringen Stundenanteil dafür zur Verfügung. Andere bestehen auf 28 Stunden vollem Unterricht und erhalten dann entsprechend andere sonderpädagogische Unterstützung für Schüler*innen und die Kolleg*innen. Ich für meinen Teil habe beides erlebt im GL. Durchgehende Doppelbesetzung, Stunden in Einzel- und Kleingruppenförderung aber auch eigenen Fachunterricht in 2 Klassen, was dann faktisch 10 Stunden weniger sonderpädagogische Betreuung für „meine“ Schüler*innen bedeutet, weil ich dann als Fachlehrerin eingesetzt bin. Es ist mein Fach, ich unterrichte das gern, aber man kann das auch kritisch betrachten.

    Zu den Gutachten: wir erstellen und verantworten die Gutachten in Kooperation mit Kolleg*innen der Regelschule. Wir unterschreiben das alles gleichberechtigt. Die inhaltlichen Anteile unterscheiden sich mit Sicherheit und ich schreibe bei entsprechendem inhaltlichen Input auch gerne alleine. Ich würde aber kein einziges Elterngespräch ohne Kolleg*in führen und damit Verfahrensfehler riskieren. Wenn Eltern sich schon so unsicher zeigen, wäre ich besonders vorsichtig.

    Hier muss ich zustimmen. Ich erinnere mich an Zeiten, da ist frau bis zum Mutterschutz - auch mit voller Stelle- arbeiten gegangen. Ich finde es vollkommen gerechtfertigt, dass bei fehlendem Immunstatus, chronischer Erkrankung oder einem schwierigen Schwangerschaftsverlauf Konsequenzen gezogen werden, aber das bei uns im Kollegium seit 2020 niemand mehr über die 12. SSW hinaus in der Schule erschienen ist, befremdet mich schon.

    Und könnte es sein, dass eure SL die Gefährdungsbeurteilung einfach so erstellt, dass alle Schwangeren automatisch im BV sind? Dann kann nämlich die Vertretung zuverlässig sofort ausgeschrieben werden.

    Zunächst herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft und alles Gute!

    Ich kann dir nur schreiben, was ich als Lehrerin im regulären Schuldienst machen würde: so früh wir möglich der Schulleitung bescheid geben. Dann werde ich zum BAD geschickt, der meinen Immunstatus prüft. Auf dieser Grundlage wird dann die Gefährungsbeurteilung erstellt. Treten Infektionskrankheiten in meinen Kursen, bzw. in der Schule auf, werde ich für eine bestimmte Anzahl von Tagen freigestellt.

    Ob das bei dir in der Erwachsenenbildung exakt so läuft, oder modifiziert andere Regelungen gelten, weiß ich nicht. Es bleibt auch das Restrisiko, dass Krankheiten nicht gemeldet werden. So gab es während meiner gesamten Schwangerschaft 2023 keine einzige gemeldete Corona-Infektion an meiner Schule. Damit wäre ich ein paar Tage raus gewesen. Deshalb habe ich auch relativ früh meine Teamkolleg*innen informiert. Dann kamen erst noch Sommerferien, danach wussten aber auch meine Schüler*innen und die Eltern sofort bescheid, etwa 5./6. Monat, mit der Bitte, uns keine kranken Kinder zu schicken und Infektionen ernst zu nehmen. (Corona hat mir dann meine Tochter 2 Wochen vor dem ET aus der Grundschule mitgebracht :sauer: )

    Ich drücke die Daumen, dass deine Schwangerschaft ganz langweilig verläuft!

    Es geht kein Bundesland dabei.

    in NRW musste ich vor etlichen Jahren zwei unterschiedliche Jahrgangsstufen, mit möglichst großem Abstand zeigen. Ist das heute bei euch auch so? Dann kannst du ja eventuell die ersten beiden Besuche in der bekannten Klasse zeigen und erst danach, wenn die erste Klasse sich ein wenig eingespielt hat, die Erstklässler zeigen.

    Ansonsten würde ich rückblickend raten, sich mehr die Mentor*innen und weniger die SuS auszusuchen.

    Palim schreibt da einen ganz wichtigen, letzten Satz: "... wenn die Eltern sich darauf einlassen". Wir haben doch vermutlich alle schon mit Eltern zu tun gehabt, die erstmal eine Weile lang die Schotten dicht machen, wenn man als Lehrkraft auf die Notwendigkeit einer Diagnostik auch nur hinweist. Die Gründe dafür sind sicher vielschichtig, aber in meiner beruflichen Erfahrung habe ich mit einigen Eltern oft viele, viele Gespräche führen müssen, bis zumindest mal beim Kinderarzt das Problem angesprochen wurde. Bei einem Schüler hat es 4 Jahre (!!!) gebraucht, bis der Vater endlich einem Sehtest (!!!) zugestimmt hat. Und Überraschung: das Kind braucht eine Brille.

    Für mich kommt dann noch der schulische Terminplan dazu. Fallen eventuell im Mai/Juni wegen der Feiertage immer ausgerechnet meine Stunden aus? Klassenfahrten und sonstige schulische Termine müssen mit bedacht werden.

    In Deutsch darf ich alternative Leistungen statt Klassenarbeiten abnehmen. Wann passt das für mich besonders gut im Jahr? Für mich z.B. gerne kurz vorm Halbjahr, damit ich statt Korrekturen mehr Zeit für das Formulieren der Textzeugnisse habe.

    In aller Kürze mit Erfahrung aus der ESE-Schule:

    - ALLES dokumentieren. Es reicht eine kleine Tabelle: Datum, Vorfall, Konsequenz (Erziehung- bzw. Ordnungsmaßnahme) jedes Einzelgespräch mit dem Schüler ist schon eine erzieherische Maßnahme! Geschriebenes und das Einhalten der Eskalationsstufen sind besonders wichtig, wenn du vermutest, dass Eltern eventuell klagen würden.

    - Eltern täglich über das Verhalten informieren (gibt es vielleicht auch eine einzige Sache, die das Kind heute gut gemacht hat? Das kann etwas klitzekleines sein --> unbedingt mit rückmelden, insbesondere auch dem Kind)

    - Eltern müssen abholen, wenn es schwere Vorfälle gibt (in NRW: Erziehungsmaßnahme Ausschluss vom Unterricht für den laufenden Tag)

    - schau mal ganz genau in euer Schulgesetz das für Förderschulen gilt. Wir haben hier einen "Zauberparagraphen" (laut ESE-Schulleitung), mit dem man fast alle pädagogischen Maßnahmen begründen kann, falls nötig (darüber sollte dann auch die notwendige Kurzbeschulung möglich sein)

    -schau, dass ihr mit dem JA auf einer Seite steht. Erst dann ist es möglich, den Eltern entsprechend Druck zu machen, Hilfe anzunehmen

    - bei akuter Selbst- und oder Fremdgefährdung: Rettungsdienst bzw. Polizei rufen. Manchmal reagieren die blöd (höhö, die werden mit Erstklässlern nicht fertig) wenn die aber ein wirklich eskalierendes Kind antreffen, kapieren sie es meist.

    Das stammt von Recht NRW:

    6. Erkrankung eines Kindes unter zwölf Jahren oder
    eines behinderten und auf Hilfe angewiesenen Kindes   bis zu 4 Arbeitstage im Kalenderjahr pro Kind, maximal 12 Arbeitstage im Kalenderjahr

    In den Fällen der Nummer 6 kann Beamtinnen und Beamten, deren Besoldung (ohne Familienzuschlag und ohne Aufwandsentschädigung) die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482) in der jeweils geltenden Fassung nicht überschreitet,

    Da die JAE in 2024 bei 69.300€ liegt ist man mit A13 immer auf der sicheren Seite und mit A 14 bis Stufe 9.

    Durch Verweis auf das SGB wird aktuell auch die Grenze von 4 Tagen aufgehoben. Den habe ich hier aber nicht zitiert.

    Wenn ich meine A13, Stufe 8, verheiratet und 2 Kinder angebe, lande ich über der JAE.

    Ich habe im Übrigen eine SL erwischt, die das sehr genau nahm und meinte, dass mir mit A13 nur 4 Tage zustünden. Dass ich in TZ arbeitete, hatte sie „vergessen“, bzw. den entsprechenden Absatz im Gesetz „überlesen“.

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