Beiträge von dzeneriffa

    Unsere Stadt hat für nach den Ferien Maskenpflicht auch wieder im Unterricht verfügt. Für Personal gilt sogar FFP2-Pflicht, sobald sich zwei von uns in einem Raum zusammen aufhalten. Die Maßnahme ist zunächst wieder für 14 Tage beschränkt. Ich finde das gut, dann brauchen wir den Kindern nicht mehr in sinnlose Diskussionen einsteigen, wo und wann denn nun Maske getragen werden muss.

    Genau diese Begleiten machen wir bei uns seit Wochen. Es ist zum k*...

    Unsere SuS dürfen nur noch in Begleitung einer Lehrkraft zur Toilette, die vorher und nachher die Toilette kontrollieren soll. Wie das in den Klassen funktionieren soll, in denen man gerade alleine unterrichtet, das hat man mir noch nicht zufriedenstellend beantworten können. Ich bin wohl aktuell die bestbezahlte Toilettenfrau des Landes. :cash:

    Je nach Alter könntest du einfach das Lösungsblatt per QR Code anbieten. Die Schüler scannen den Code und können die Lösungen dann auf dem Handy vergleichen.

    Man muss aber im Blick haben können, ob sie wirklich fertig sind.


    Alternativ habe ich den Code bei mir und man muss mir erst die fertigen Lösungen zeigen. Oder einem vertrauenswürdigen Schüler.

    Genau, da sehe ich das Problem.

    In den Medien wurde ja lang und breit darüber geschrieben, dass die Aufgaben nicht negativ in die Zeugnisnote einfließen dürfen. Zumindest nicht in meinem Bundesland NRW. Also warum machen.

    Ich versuche es mal vorsichtig: ich kenne die Familien ja ein wenig. Ich vermute, dass wir nicht die selben Medien konsumieren und es völlig egal wäre, selbst wenn wir mit einer 6 nach der anderen drohen könnten :grimmig:

    Ich habe seit Schulschließung mindestens drei bis 4 Mal telefonischen Kontakt zu meinen SuS bzw. deren Eltern gehabt. Zusätzlich dazu noch mehrere Kontakte per Mail oder WhatsApp. Ich habe ausschließlich 5er zu betreuen. Auch da hab ich eine Reihe von Schülern, die nichts machen. Eltern sind informiert, Schüler angeschrieben/angerufen. Mich ärgert es auch... Konsequenzen wird das wohl keine haben.

    In NRW entscheidet derzeit noch jeder Lehrer selbst, ob er sich einer Risikogruppe zuordnet. Soll per Rundverfügung an die Schulleitungen gegangen sein. Wenn deine Schulleitung ein Attest einfordert dürfte das also (zur zei) nicht rechtens sein.

    Aber sich darüber mal (telefonisch) von seinem Arzt beraten zu lassen, dürfte trotzdem nicht schaden.

    Deshalb sollten solche rechtlichen Dinge immer an alle LuL geschickt werden und/oder unverzüglich online zugänglich gemacht werden. Es soll SL geben, die Vorschriften gerne ausdehnen und Ausfälle mit "hab ich zwar gesehen, leite ich aber vorerst nicht weiter" vermeiden wollen. :sauer:

    Hier der Artikel zum Schwank-Phänomen. Da es natürlich vor allem da gibt, wo die Bezüge voll weiterlaufen.

    Mit 60% Krankengeld oder als Freiberufler würde ich meine Frauenärztin auch eher nicht von mir aus fragen, sondern hoffen, dass sie das Beschäftigungsverbot nicht ausspricht.

    Als Lehrerin mit 100% Sold ist natürlich die Überlegung da: gehe ich noch hin. Diese ist verführerisch. Gesund schwanger = keine Risikogruppe, warum auch. Die extreme Übelkeit z. B., die vorgekommen kann, die ist z. B. ein Grund, wenn man sich dann nicht arbeitsfähig fühlt. Das ist dann allerdings ein Grund.


    https://www.zeit.de/2018/35/le…chaft-lehrermangel-schule

    Es gibt einen Unterschied zwischen krank geschrieben und im Beschäftigungsverbot zu sein. Schwangere im BV erhalten auch volles Gehalt. Das hat mit Beamtenprivileg mal garnix zu tun.

    @jazzy: ich glaube, wir arbeiten evtl. anders als bei euch an der Schule. Wir haben einen Schüler, den wir gerne nach der 9 vermitteln würde, weil er schulmüde ist. Der hat es aber auch in er BuS-Maßnahme nicht geschafft und es liegen viele soziale Schwierigkeiten vor. Eine Option, dass er bereits nach der 9 gehen kann, gibt es bisher leider nicht. (Bundesland NRW)

    Alle anderen 9er sind motiviert und lernwillig, sie werden aber auch zu 75% ihrer Unterrichtszeit begleitet bzw. haben Unterricht in einer Differenzierungsgruppe. Wir probieren sehr stark auf den Übergang hinzuarbeiten und die nötigen Qualifikationen zu vermitteln. Sie arbeiten in den Hauptfächern aktuell an Hauptschulmaterial (Ich arbeite in der Inklusion an einer Realschule) und haben so die Chance eventuell notwendige Inhalte zu erwerben.

    Hat er nach der 9 eventuell 10 Schulbesuchsjahre voll? Dann könnte er ans BK. Es gibt ja viele FöSch, die mal wiederholt haben, bevor sie den Status bekommen haben.

    Eine Anmerkung noch zur Hausratversicherung:


    ich habe in den Ferien einen Fernsehbeitrag im WDR (Meine ich) gesehen, in dem es um Unterversicherung ging. Sinngemäß ging es um Folgendes:


    Man muss unbedingt aufpassen, dass man den Wert der Einrichtung nicht zu gering ansetzt. Ansonsten kann wohl die Versicherung im Schadensfall sagen, man sei drastisch unterversichert gewesen. Die Rechnung war exemplarisch


    Versicherungssumme 10000€
    Schadenssumme 20000€


    Versicherung sagt, man sei um 50% unterversichert gewesen, man zahle daher nicht einmal die 10000€ sondern nur 50%.


    Ich habs nur am Rande mitbekommen.

    Du bist Beamtin auf Probe in NRW. Dein FA will dich ins BV schicken, weil Gefahr für dich oder dein Kind besteht. Da machst du dir Gedanken ums Elterngeld? Entschuldige die harte Formulierung, aber wenn du ein medizinisch begründetes BV ablehnst, dann hast du eventuell bald kein Kind mehr, für das du Elterngeld erhalten könntest.


    Das EG berechnet sich doch nach dem Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate. Im BV erhältst du dein volles Gehalt weiter, ebenso bei einer Krankmeldung. Wo ist dein Problem? Ewige Krankschreibungen sehen in der Probezeit „schlechter“ aus, als BV wegen Schwangerschaft. Die Diagnosen von beidem werden ja nicht weitergegeben.

    Diese Handreichung gibt es beim einen Schulamt, beim anderen nicht. Ich würde da einfach anrufen und nachfragen, dann bekommst du auch alle Formulare, um AOSF zu stellen oder Förderbedarfe aufzuheben.


    Frappee hat Recht, dass man nach Klasse 6 nur noch in sehr gut begründeten Ausnahmefällen einen Förderbedarf Lernen feststellen kann. Auch ES nur noch bei Selbst- und /oder Fremdgefährdung.


    Den Förderbedarf aufgehoben hat man sehr schnell. Man gibt einen kurzen relativ formlosen Bericht ab, dem in der Regel gefolgt wird. Ich würde mir das aber immer gut überlegen und keinesfalls zu früh aufheben. Lernen würde ich immer bis Klasse 8 behalten und erst dann ggf. aufheben. Du hältst dem Schüler alle Möglichkeiten offen, falls doch nochmal eine Krise auftaucht und es plötzlich wieder stark einbricht. Um dann alle Abschlüsse zu ermöglichen, muss man nur darauf achten, dass der Schüler im Vorfeld genug Englischunterricht gehabt hat, sonst kann kein Hauptschulabschluss mehr erworben werden, auch nicht der 9er. Manche haben das nicht auf dem Schirm und laufen dann mit ihren Schülern ins Messer.

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