Ich nutze den Bose Soundlink Mini. Der schafft auch eine Truppe pubertierender Siebtklässer
Beiträge von dzeneriffa
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Leicht OT aber angebracht:
Sonderpädagogen werden in NRW gerade wie Goldstaub gehandelt. Wir können uns die Stellen hier geradezu aussuchen. Da ist auch die Examensnote sch* egal. Unsere Ausschreibungen sind zuletzt allesamt leer gelaufen, die der Nachbarschule ebenso.
Schick sie ins Rheinland!
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Der wichtige Teil ist ja "Wenn die Bedingungen stimmen", das kann man auch bei einer kleinen Stichprobengröße schon ermitteln. Meines Erachtens ist das auch der richtige Ansatz: Statt ewig Energie zu verschwenden und die Uhr zurückdrehen zu wollen und zu hoffen, die Inklusion wird wieder abgeschafft, sollte man lieber aktiv werden, dass die Bedingungen der Inklusion besser werden.
Ohne die Studie gelesen zu haben...
Ich bin da im Grunde bei dir, wir müssen schauen, dass wir die Bedingungen verbessern. Denn für einen Teil der Kinder mit Förderbedarf ist Inklusion besser/ertragreicher, als die Beschulung an der Förderschule. Unter den aktuellen Bedingungen aber, da war ich vor meiner Elternzeit als einzige Sonderpädagogin für etwa 60 Förderschüler in den Klassen 5-10 zuständig. Die aktuellen Bedingungen sind aber so katastrophal, dass ich einigen SuS dringend geraten habe, wieder zurück zur Förderschule zu gehen. Meine Stelle konnte nur mit halber Stundenzahl neu besetzt werden. Bei dieser Versorgung stehen für jedes Kind 10 Minuten pro Woche zur Verfügung
Lange Rede, kurzer Sinn: vorwärts schauen, unbedingt! Aber dabei dürfen wir nicht die Kinder und Kollegen vergessen, die das Elend gerade ausbaden müssen. Für die müssen wir laut sein und uns Gehör verschaffen, dass es so definitiv nicht laufen kann! -
Liebe Zauberwürfel,
ich schicke erst einmal viel Kraft und Ausdauer in deine Richtung. Ich fürchte, die wirst du brauchen.

Alles was du bisher getan hast, war so vollkommen richtig! Ich kann aus Sicht der Lehrerin für E-Schüler nur bekräftigen, bestätigen und im Grunde wiederholen, was dir von anderen hier schon vorgeschlagen wurde:
- Macht den Eltern Druck. Lass ihn jeden Tag abholen, wenn nötig. Dass ein Kind dann rumrennt und ruft "ich werd abgeholt, ich werd abgeholt" ist allerdings doof. Falls möglich, gib ihm Aufgaben mit, dass er nicht mehr nach Luft schnappen kann. Die kontrollierst du direkt am nächsten Morgen, sind die nicht da, entsprechende Reaktion deinerseits. Falls er dann wieder ausflippt, abholen lassen und die Leier von vorne anfangen. Das erhöht den Druck auf die Eltern enorm und auch das Kind sieht, das hilft mir nicht weiter, arbeiten muss ich trotzdem.
- Sollte das Ausrasten ungeahnte Ausmaße annehmen (tatsächliche Selbst-/Fremdgefährdung): Rettungsdienst rufen! Die holen das Kind und bringen es zur Psychiatrie. Das hat meist einen größeren Effekt, als wenn die Polizei kommt und thematisiert den Aspekt der Krankheit eher, als das Versagen in der Erziehung. Das ist bei einigen Eltern effektiver. (Die Androhung, den Rettungswagen zu rufen, hat bei Eltern, die ihr Kind nicht abholen konnten/wollten, schon Wunder bewirkt
)
- In NRW hat die Schulleitung die Möglichkeit, die Schulfähigkeit überprüfen zu lassen. Das gibt es in Niedersachsen sicherlich auch. Ich habe schon erlebt, dass ein Kind für medizinisch nicht beschulbar erklärt wurde.Ich habe nicht präsent, wie deine Schulleitung agiert. Beziehe sie immer mit ein, bei allen Erziehungsmaßnahmen informieren, am besten schriftlich. Es bleibt dir ansonsten noch die Möglichkeit, zu remonstrieren. Du kannst Unterricht mit diesem Schüler nicht für deine Klasse garantieren, teilweise nicht einmal die Sicherheit deiner Klasse. Sollte deine SL nicht aktiv werden, schriftlich remonstrieren, das muss nach oben weitergeleitet werden und erhöht den Druck auf die SL. Die wird nämlich dann gefragt, was sie bisher getan hat. Positiver Nebeneffekt: Sollte (Gott behüte) ein Schüler doch einmal verletzt werden, bist du rechtlich auf der sicheren Seite, wenn du deiner SL schriftlich mitgeteilt hast, dass du die Sicherheit deiner Klasse nicht gewährleisten kannst.
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Ich habs mir mal angeschaut. Das ist ein Masterstudiengang. Wo hast du denn mitbekommen, dass man damit beide Lehrämter erwerben kann? Auf deren Seite steht jedenfalls nichts dazu. Ist es denn möglich nach einem Grundschulbachelor auf Sonderpädagogik zu wechseln? Das würde das Ganze interessant machen.
Meine Nachbarin hat das studiert und meinte immer, sie hätte am Ende beide Abschlüsse.
Wenn ich mir das hier anschaue, dann stimmt das auch :
[Blockierte Grafik: https://www.uni-siegen.de/zlb/studium/bama/images/gs-intfp.png]
Du machst zuerst deinen Master für die Grundschule und kannst/musst danach nur noch 60 LP für das zweite Lehramt anhängen. Du kannst aber auch nach dem ersten Master aufhören und als Regelschullehrer an die Grundschule. Damit würdest du dir die Option Sonderpädagogik offen halten.
Wenn ich das richtig interpretiere, hättest du dann mit dem zweite Master wiederum die Möglichkeit als regulärer Sonderpädagoge in allen inklusive Systemen zu arbeiten und wärest darin nicht auf die Grundschulen beschränkt. -
Eigentlich ist die Grundschule mein Ziel fürs Lehramt, weil ich hier gute Erfahrungen gemacht habe. Könnte man aber theoretisch als Förderlehrer arbeiten? Gibt es dafür Weiterbildungen/Umschulungen etc.?
Von welchem Bundesland sprechen wir denn? Es gibt, meines Wissens nach BL, in denen es auch die sogenannten Förderlehrer gibt. Das ist dann nochmal etwas anderes, als die Sonderpädagogen.
Für NRW kann ich dir sagen: Sonderpädagogen (hier auch umgangssprachlich schon mal Förderlehrer genannt) schließen ein eigenständiges Studium ab, machen danach ihr Ref und sind dann grundständige Lehrämter. Wir werden (verbeamtet) mit A13 besoldet, was die meisten Schulleitungen an den Grundschulen leider nicht erhalten. Fair ist das mit Sicherheit nicht, aber Realität. Mit dem LA Sonderpädagogik kannst du an JEDER Schulform arbeiten. Es muss dort nur Bedarf für einen Sonderpädagogen geben. Und den hat aktuell (fast) jede Schule. Das kann aber wieder ganz anders aussehen, wenn du in ein paar Jahren mit allem durch bist.
An der Uni Siegen gibt es auch einen Studiengang, bei dem man integrierte Förderpädagogik studiert. Angeblich erwirbt man damit beide Lehrämter, da müsstest du dich aber nochmal ganz genau schlau machen! -
Hallo Herme,
eventuell erweiterst du deinen Blick noch um die Sonderpädagogik? Ich arbeite "in der Inklusion" und unterrichte kaum alleine, zuletzt bei voller Stelle nur 4 Stunden. In den restlichen Stunden war ich als Differenzierungskraft mit im Unterricht. Dabei hat es sich angeboten, das gesamte Drumherum mit abzudecken. Der Schwerpunkt ist in meinem Fall ein wenig vom reinen Unterrichten weg verschoben. Nichtsdestotrotz bin ich Lehrerin und unterrichte auch gerne
Während meinem Referat an der Förderschule für Erziehungshilfe habe ich noch viel mehr "drumherum" gemacht, als jetzt. Mit unserem Klientel musste Unterricht erst wieder geübt werden und das soziale Miteinander stand ganz oben auf der Tagesordnung. -
Wenn es nicht direkt eine schriftliche Lektüre sein muss, dann kannst du auch "Heute bin ich" von Mies van Hout nutzen. Ein Bilderbuch in dem jeweils auf einer Seite ein Fisch mit Kreide gemalt wurde und auf der gegenüberliegenden Seite die entsprechende Emotion steht. Es gibt das auch als Post/Kunstkarten. Eventuell kann man da etwas zum kreativen Schreiben mit machen. Für den Entwicklungsaspekt Emotionen erkennen kann man das wunderbar nutzen, eventuell Wortfelder anlegen passende Beschreibungen zuordnen lassen etc.
Ich habe das Buch bisher nur im Kunstunterricht genutzt. -
In NRW werden Förderschüler mit den Schwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, sowie Sprache budgetiert. Man bekommt also einen Grundstundensatz für die Aufnahme der Schüler, ob man nun einen oder 150 von ihnen hat, macht keinen Unterschied bei den Stunden/ Stellen für Sonderpädagogen.
In ganz NRW herrscht eklatanter Mangel an Sonderpädagogen, etliche Ausschreibungen laufen leer. Dass die Förderschulen jetzt doch erhalten bleiben (was ich im Grundsatz befürworte!) hilft den inklusive Systemen noch weniger.
Aber vielleicht hat ja der ein oder andere Kollege Interesse am Feld der Sonderpädagogik und bietet der SL an, VOBASOF zu machen? Ich freue mich über jeden neuen Kollegen!
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Ohne dass ich jetzt mit der APO argumentieren kann, weiß ich, dass man aus pädagogischen Gründen Schüler auch ohne HA 9 in die 10. Klasse versetzen kann.
Die Regelungen müssten doch für die Sekundarschule dieselben sein, denn das ist ja eine Gesamtschule, nur ohne Sek II.@Jule13 wenn ich das hier (APO SI) lese, dann verstehe ich das so, dass die Versetzung dann eben nicht möglich ist:
§ 22
Allgemeine Versetzungsanforderungen
(1) Eine Schülerin oder ein Schüler wird versetzt, wenn- die Leistungen in allen Fächern und Lernbereichen ausreichend oder besser sind oder
- nicht ausreichende Leistungen gemäß §§ 25 bis 29 ausgeglichen werden können oder unberücksichtigt bleiben.
(2) Die Entscheidung der Versetzungskonferenz beruht auf den Leis-tungen der Schülerin oder des Schülers im zweiten Schulhalbjahr.Die Gesamtentwicklung während des ganzen Schuljahres und dieZeugnisnote im ersten Schulhalbjahr sind zu berücksichtigen.
(3) Eine Schülerin oder ein Schüler kann auch dann versetzt werden,wenn die Versetzungsanforderungen aus besonderen Gründen nichterfüllt werden konnten, jedoch erwartet werden kann, dass auf Grundder Leistungsfähigkeit, der Gesamtentwicklung und der Förderungsmöglichkeiten der Schule in der nachfolgenden Klasse eine erfolgreiche Mitarbeit möglich ist. Eine Versetzung nach Satz 1 ist ausgeschlossen, wenn damit die Vergabe eines Abschlusses oder einer Berechtigung verbunden ist.
Wobei wir ja alle wissen, dass in Schule nicht immer alles rechtskonform abläuft. Ob beabsichtigt oder nicht, sei mal dahin gestellt. Das geht immer solange gut, wie sich niemand darüber beschwert... -
Warum wird sie denn genau nicht fertig? Denkt sie zu lange nach, schreibt sie zu langsam ...?Das halte ich für die zentrale Frage.
Was sagt denn das Kind dazu? Fühlt sie sich unter Druck gesetzt? Bummelt sie? Liest sie langsam? Ist sie überehrgeizig? Schreibt sie besonders ordentlich und deshalb langsamer?Bei einer meiner Schülerinnen hat sich das Schreibtempo deutlich steigern lassen, als ich sie gebeten habe mit dem Kuli statt dem Füller zu schreiben. Vorher hat sie Buchstaben gemalt, jetzt geht es deutlich schneller...
Eventuell hilft es, wenn du ihr Zeitangaben an die Aufgaben schreibst: Aufgabe 1 sollte nach 10 Minuten fertig sein. Eventuell kann man das im Unterricht einbauen, indem man immer eine Uhr mitlaufen lässt. "Für diese Aufgabe habt ihr 10 Minuten Zeit, los gehts!" Eventuell hat sie ein schlechtes Gespür für Zeit?
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Schulgesetz NRW Paragraph 19 Absatz 5. Auf den Rest deiner Provokation werde ich hier nicht eingehen...
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Ich empfinde es übrigens als Unding, dass du die Assistenz selbst zahlen musst!
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Wenn das so ist, dann schlage ich Dir vor, den Antrag mal beim Jugendamt zu stellen. Das erfahre ich bei uns als wesentlich zugänglicher als das Sozialamt.
Danke für den Tipp, im nächsten Anlauf gehe ich dann mal zum Jugendamt.
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Ob das Kind einen Einzelfallhelfer braucht, hängt nicht vom Förderschwerpunkt ab (der muss nicht einmal vorliegen). Es kommt darauf an, inwieweit das Kind in seinen Alltagskompetenzen eingeschränkt ist, und/oder fremd- und selbstgefährdend ist.
Im Grundsatz stimmt das. Erfahrungsgemäß ist es bei uns aber schwierig, die Finanzierung bewilligt zu bekommen. Insbesondere dann, wenn bei uns die Eltern den entsprechenden Stellen nicht dauernd auf die Füße treten. Ich hatte arge Probleme, die Fortführung der Schulbegleitung für mein GB-Kind zu organisieren. Die Eltern hatten einfach keine medizinischen Unterlagen und in den Augen des Sozialamtes war das Kind doch bestimmt mittlerweile geheilt

Es hängt stark von den jeweiligen Sachbearbeitern und den eigenen Nerven ab, wie erfolgreich man bei uns eine Schulbegleitung beantragen kann.
Jule13, wir arbeiten im übrigen in der selben Stadt

Ich würde im Antrag auf jeden Fall erwähnen, dass du keine Unterstützung durch Sonderpädagogen vor Ort hast.
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In NRW gibt es die Möglichkeit, dem Ordnungsamt zu empfehlen, dem Jungen die Strafe aufzuerlegen. Dann lassen sie hier nicht zu, dass die Eltern das Ordnungsgeld zahlen und das Kind muss Sozialstunden leisten. Das macht aus einem Schwänzer auch keinen Musterschüler, aber bei uns ist es oft die einzige Möglichkeit, das Schwänzen spürbar zu sanktionieren.
Gibt es die Möglichkeit bei euch eventuell auch? -
Für das Kind wurde also LB statt GB attestiert? Meiner Erfahrung nach hat man damit kaum Chancen, einen I-Helfer zu bekommen. Bei GB und KB stehen die Chancen noch am besten. Ob das immer alles so sinnvoll ist... Allerdings hatte das Kind im Kindergarten ja schon einen I-Helfer bewilligt. Das ist schonmal gut...
Berichte bitte unbedingt weiter, ich bin höchst gespannt! Ich drücke kräftig die Daumen, dass du schnelle Hilfe bekommst.
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Eine gut komprimierte Übersicht finde ich in den folgenden beiden Werken, beide von U. Heimlich, S. Lutz und K. Wildert de Icaza:
Ratgeber Förderdiagnostik- Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Förderschwerpunkt Lernen
Ratgeber Förderplanung - Individuelle Lernförderung im Förderschwerpunkt LernenBeide Ratgeber beziehen sich auf die Klassen 1-9, sind also netterweise einmal nicht ausschließlich auf die Grundschule bezogen
Die Inhaltsverzeichnisse sind auf der Homepage des Verlages einsehbar.Im Studium hat man mir zu Beginn mal eingetrichtert, dass in NRW nur Sonderpädagogen einige Testverfahren, insbesondere die sog. Intelligenztests, durchführen dürfen. Kann das jemand bestätigen oder definitiv widerlegen? Ich habe nie etwas Schriftliches dazu gefunden...
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Es geht hier explizit aktuell nicht darum, in sinnvolle Gespräche zu kommen sondern lediglich, Macht zu demonstrieren, um sinnvolle Gespräche überhaupt erst wieder zu ermöglichen. Wer nichts mit Menschen zu tun hat, die nach Gesetzen der Straße leben, wird das nicht nachvollziehen können.
Trotzdem muss ich natürlich sachlich bleiben...Machtdemonstration im Elterngespräch kann manchmal sinnvoll sein:
In dem Fall würde ich zunächst für ein zahlenmäßiges Ungleichgewicht im Gespräch sorgen. Du darfst natürlich auch Vertrauenspersonen mitbringen. Zunächst einmal eventuelle Co-Klassenleitung oder andere KollegInnen, die dich im Gespräch sachlich zum Kind unterstützen können. Dann die Schulleitung, denn du fühlst dich in dem Gespräch nicht sicher und wenn sie sich schon nicht mehr an das Hausverbot erinnern kann/will, dann brauchst du Schutz im Gespräch.
Als weitere Unterstützung im Bereich Kindeswohlgefährdung würde ich eventuell jemanden vom Jugendamt oder den Jugendschutz dazu bitten. Augenscheinlich neutral beratende Personen, die eher dazu neigen, auf Seiten der Schule zu stehen.Du könntest auch mittels Sitzordnung einiges nonverbal ausdrücken: keinen runden Tisch, der ist für lösungsorientierte Gespräche reserviert, du möchtest konfrontieren. Also entweder in deinem Klassenraum oder im SL-Büro. In deinem Klassenraum hast du leider nur kleinere Stühle für SuS (und natürlich für "deine" Seite vorher höhere Stühle organisiert). Je nach Beziehungsgeflecht kannst du deinen Schüler auch mit auf deiner Seite sitzen lassen, ihn scheinst du nicht "anklagen" zu wollen. Bei Machtdemonstration per Sitzordnung und Gesprächen mit gewaltbereiten Eltern/Schülern immer den Fluchtweg zur Klassentür frei lassen und im Blickfeld der Eltern/Schüler liegen haben.
Grundsätzlich noch: in solchen Gesprächen fertige ich immer ein Gesprächsprotokoll an, das am Ende von allen Anwesenden unterschrieben wird. Die Eltern erhalten dann auch eine Kopie.Die Grundideen erscheinen auf den ersten Blick manchem übertrieben. Sie stammen aus einer Fortbildung zur konfrontativen Pädagogik, die ich im Ref offenbar nicht verstanden und daher inhaltlich abgelehnt habe, mittlerweile aber einiges an Ansätzen für mich im Alltag nutzen kann. In der Erziehungshilfe sind solche Praktiken leider manchmal notwendig.
Ich wünsche dir viel Erfolg und gute Nerven bei deinem Gespräch!
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Sind Lehrproben Beratung-/Bewertungsbesuche oder schon die Prüfungsbesuche?
Bei uns in NRW und an meinem Seminar mussten wir immer auch eine Reihenplanung vorlegen. Da wäre es schier unmöglich gewesen, mit zwei verschiedenen Themen innerhalb einer Reihe zu arbeiten...
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