Beiträge von Kokosnuss

    Laut Stundenplan kann ich prinzipiell eingesetzt werden:

    • Mo-Fr.: 7.30-21 Uhr
    • Sa.: 7.30-16 Uhr

    Wie macht ihr das bei so einem Stundenplan, um Euer Leben um diesen Stundenplan drumherum organisiert zu bekommen?

    Ich würde dieses Thema in einer Konferenz ansprechen und fragen, ob Du es richtig verstanden hast, dass alle Vollzeitlehrer in einem Zeitrahmen von 75 Stunden pro Woche und jeden Abend eingesetzt werden können und somit gegebenenfalls ihr Hobby / Ehrenamt, welches auf einen ganz bestimmten Tag festgelegt ist, nicht mehr ausüben können. Vielleicht ist der Schulleiter kooperativer, wenn es viele Zeugen Zuhörer gibt ;-). Näheres ist dann im Protokoll nachzulesen.

    Anstatt untätig hier im Forum rumzuhängen, würde ich an Deiner Stelle lieber die Telefonleitung (oder das WLAN-Kabel ;-)) zum Glühen bringen. Egal, ob der Schulleiter nun was versäumt hat oder nicht, kannst Du ihm (oder dem Schulamt) mitteilen, dass Du weder bereit bist, Gehaltseinbußen hinzunehmen noch mehr Stunden unterrichten kannst und Du daher vom Vertrag zurücktreten möchtest. Wenn das dann nicht geht, dann ist das eben so, aber ich würde nichts unversucht lassen!


    PS: Kann man in der Elternzeit überhaupt abgeordnet werden?

    Wer macht denn, was er will und wozu er Lust hat? Das hat hier niemand geschrieben.


    (Das sinnerfassende Lesen lernt man übrigens auch in der Grundschule. Manche beherrschen es dann auch noch in der Sekundarstufen und vielleicht sogar noch später als Lehrer ;-)).

    Ich musste öfter fachfremd Sport unterrichten und habe die Dinge (hauptsächlich im Bereich Turnen), die mir zu gefährlich erschienen, weggelassen - so auch die Rolle rückwärts. Da war's mir auch egal, was im Bildungsplan steht....

    Weil das, gerade wie die Fragestellerin anfragt, bei einer Klassenleitung in der Grundschule eben die schulformspezifischen und pädagogischen Gründe (siehe oben) dagegen sprechen.

    Es ist nun mal nicht sinnvoll, dass Grundschüler ihre Klassenlehrerin nur ca. 7-12 Stunden pro Woche haben. Welche Konsequenzen sollte man als Mutter Deiner Meinung nach daraus denn ziehen? Sollte man ein möglichst hohes Deputat anstreben, nur damit man eine Klassenleitung übernehmen "darf"?
    Dass jemand mit einem vollen Deputat in der Grundschule keine Klassenleitung bekommt, ist bei uns absolut unüblich. Davon abgesehen kenne ich auch niemanden mit einem vollen Deputat, der lieber in 5-6 verschiedenen Klassen unterrichtet.
    In der Sekundarstufe, wo man mit einem vollen Deputat eh immer viele Klassen hat (egal ob Klassenleitung oder nicht), mag das vielleicht anders sein.

    Danke für eure Antworten. Schön zu hören, dass die meisten Verständnis für meine Situation haben. In meinem Bundesland (ich komme aus BW) kann man anscheinend auch außerhalb der Elternzeit unterhälftig arbeiten. Weiß zufällig jemand, welchen Unterschied es macht, ob man in oder außerhalb der Elternzeit (unterhälftig) Teilzeit arbeitet? Ich weiß nur, dass man innerhalb der Elternzeit die Stunden (schneller) wieder reduzieren kann, wenn es einem zu viel wird. Gibt es noch weitere Unterschiede?

    Tja und ich finde dass die Anspruchshaltung mancher Elternkollegen einfach inakzeptabel sind. Da wird dann gerne die Kinderbetreuungskarte gezogen um auf jeden Fall einen schönen Stundenplan zu bekommen.

    • Gerne mit Mo/Fr frei um immer ein verlängertes Wochenende zu haben.
    • Bitte nicht die ersten zwei Stunden und auf keinen Fall am Nachmittag.
    • Und Klassenleitung nur im Notfall, da man ja so selten an der Schule ist.

    Treffen tut es dann die Kollegen die VZ arbeiten (müssen) und dann idR noch die männlichen Kollegen.


    Diese ganzen TZ-Kolleginnen nerven immer mehr mit ihren Extrawürsten

    Bezieht sich diese Antwort auf meine Frage oder auf einen anderen Beitrag hier? Welche Vorgehensweise würdest Du mir denn vorschlagen bzw. Dir wünschen?

    Hallo zusammen,


    ich muss mich demnächst entscheiden, ob ich meine Elternzeit verlängern (ich habe nur ein Jahr genommen) oder Teilzeit arbeiten möchte. Vorab würde ich mit der Schulleitung sprechen. Mein Wunsch wäre nun, an drei Tagen pro Woche zu unterrichten, am liebsten 10-12 Stunden. Wenn dies organisatorisch zu schwierig ist, dann eben nur 7 Stunden. Wenn man mir sagt, dass auch 7 Stunden an 3 Tagen vermutlich nicht gehen, würde ich die Elternzeit verlängern.


    Nun frage ich mich, was die Schulleitung von meinem "Plan" hält. Ich kenne es eigentlich nur umgekehrt: Man entscheidet sich für eine gewisse Stundenzahl und wünscht sich 1-2 freie Tage. Wenn man Glück hat, bekommt man diese. Wenn man Pech hat, eben nicht. (In meinem Bundesland hat man bei Teilzeit kein Recht auf einen freien Tag). Für mich macht diese Vorgehensweise aber keinen Sinn.


    Das Problem ist auch, dass ich mich ein halbes Jahr, bevor ich wieder einsteige, entscheiden muss, wie viele Stunden ich unterrichten möchte. Meine Schulleitung weiß evtl. jetzt noch nicht, ob und mit wie vielen Stunden sie mich braucht. Es kann auch sein, dass ich an eine andere Schule abgeordnet werde. Welche Schule das sein wird, weiß ich jetzt noch nicht. Daher kann ich mit der betreffenden Schulleitung jetzt auch noch nichts "verhandeln". Wäre es wohl sinnvoll, dem Schulamt meinen Wunsch zu schildern? Oder wie sollte ich nun am besten vorgehen?


    Danke!

    Ich bin nicht gut in Mathe, aber du hast bei 14 Std also Di 6 Std, Mi 3 Std, Fr 2 Std = 11 Std, und die restlichen 3 verteilt auf Mo und Do? Sprich an einem Tag nur eine Std., am anderen 2 Std? Das wäre ja megaätzend

    Ich habe aus den bisherigen Infos geschlossen, dass sie am Donnerstag sowohl morgens als auch nachmittags Unterricht hat und vermute, dass sie auf jeden Fall dienstags und wahrscheinlich an mindestens einem weiteren Tag Freistunden hat. Ich wette, es ist der Donnerstag.


    (Das Rätsel macht irgendwie Spaß. :D Erinnert mich an das hier: http://bastelseite.leupers.net/logik-raetsel-verzicht/)

    Ich habe mehrmals vorher das Problem angesprochen,wir betücksichtugen das...Zumal bei anderen Kollegen klappt es.SL selbst geht grundsätzlich um 14.30 nach Hause.

    Der Plan ist wirklich eine Frechheit! Darf ich fragen, welche Wünsche Du vorab konkret geäußert hast? Hast Du z.B. gesagt, dass Du keinen / wenig Nachmittagsunterricht haben möchtest oder dass Du gerne einen freien Tag hättest?


    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es gut ist, wenn man seine Wünsche möglichst früh und konkret äußert und z.B. sagt, dass man gerne einen freien Tag hätte oder nur einmal pro Woche Nachmittagsunterricht hätte oder grundsätzlich nie morgens frei haben möchte. Wenn dem Schulleiter das nicht gefällt oder er meint, dass es schwer umsetzbar sei, soll er es eben sagen. Dann kann man sich überlegen, ob man die Gleichstellungsbeauftragte einschaltet, die Elternzeit verlängert oder doch weniger (oder mehr) arbeitet. (Die letzten beiden Dinge gehen bei Dir jetzt natürlich leider nicht mehr.)


    Den Plan würde ich an Deiner Stelle auf keinen Fall akzeptieren. In manch anderem Bundesland hat man bei so einem geringen Deputat ein Recht auf zwei freie Tage, und das aus gutem Grund.

    Bei den oben allgemein für Beamte festgelegten 5 Stunden (sog. “Bagatellgrenze”) handelt es sich um Zeitstunden. Aufgrund der Festlegung der Arbeitszeit der Lehrkräfte in Deputatsstunden liegt die Bagatellgrenze bei ihnen bei 3 Deputatsstunden im Monat.



    Und wenn man immer die Kollegen nimmt, die viele Freistunden haben, kämen viel zu viele über die drei Stunden und die daraus resultierende Dienstbefreiung oder Vergütung ist wohl auch nicht so häufig erwünscht.

    Danke für Deine Antwort. Hierzu habe ich noch folgende interessante Info gefunden (siehe https://blv-bw.de/wp-content/uploads/2013/11/ÖPR-Info-Mehrarbeitsunterricht-MAU.pdf:(



    Zwingend notwendiger Mehrarbeitsunterricht soll generell in Absprache mit den Lehrkräften wenn möglich so angeordnet werden, dass ausgleichsfähige Mehrarbeit entsteht. Es gibt keine Vorschrift und auch keine Erwartungshaltung von Seiten des KM oder der Schulverwaltung, dass vor der Anordnung von Mehrarbeitsstunden gegen Vergütung zunächst im Kollegium reihum „kostenlose“ Mehrarbeitsstunden einzufordern wären. Das KM hat im Gegenteil anlässlich der Einführung der „verlässlichen Grundschule“empfohlen, „von der Möglichkeit der bezahlten Mehrarbeit verstärkt Gebrauch zu machen.“

    Da steht u.a. auch sinngemäß (siehe Seite 5 bei "Juli"): Wenn man in einem Monat zwei MAU-Stunden hat und drei Stunden ausfallen, dann werden zwar die drei Ausfallstunden angerechnet, nicht aber die zwei MAU-Stunden.


    Ist das in BW tatsächlich so? Wäre ja eine Frechheit!

    Ich kann mir nicht ernsthaft vorstellen, dass die durchschnittlichen V-Plan-Macher z.B. Mütter in Teilzeit einteilen, wenn die Kinder aus der Kita abgeholt werden müssen.

    Das sicherlich nicht (diesen Fall hatte ich ja schon in meiner Frage ausgeschlossen). Es ging eben gerade um die Teilzeitlehrkräfte, die keine wichtigen privaten Verpflichtungen "vorweisen" können.


    An kleinen Grundschulen mit 6-8 Lehrern ist es wirklich ein Problem, die "Bereitschaftsstunden" gerecht zu verteilen. Wenn man es tatsächlich so machen würde, dass ein Vollzeitlehrer zwei Bereitschaftsstunden hat, bekäme eine Teilzeitlehrkraft also maximal eine. Somit käme man dann in diesem Kollegium auf ca. 10 Bereitschaftsstunden. Wenn nun ein Vollzeitlehrer eine Woche fehlt und man jeden Tag die 1. und 6. Stunde ausfallen lässt, müssen immer noch 20 Stunden vertreten werden. 8 Stunden davon werden durch die anderen Kollegen, die gerade Bereitschaft haben, abgedeckt. In den 10 anderen Stunden müssten die Klassen aufgeteilt werden.


    Mich würde mal interessieren, ob dies an anderen kleinen Grundschulen tatsächlich so gehandhabt wird.

    Danke für eure Antworten. Dass es an vielen Schulen tatsächlich feste Bereitschaftsstunden gibt, finde ich interessant und ist mir völlig neu. Die Teilzeitlehrer, mit denen ich in der Vergangenheit zu tun hatte, waren vertretungstechnisch immer sehr stark eingespannt. Inwiefern sie dem selbst zugestimmt hatten, weiß ich allerdings nicht (hat mich damals noch nicht so sehr interessiert ;-)). Aber vermutlich waren das dann eher welche von der Sorte der "Nicht-nein-sagen-Könner".


    Nachtrag: Ich frage mich allerdings schon, wie dann eine sinnvolle Lösung an kleinen Grundschulen aussehen könnte. Ich habe noch nie mitbekommen, dass beispielsweise in der fünften Stunde eine Klasse aufgeteilt wurde und der Teilzeitlehrer nach der vierten Stunde (also nach seinem regulären Unterricht) "einfach so" nach Hause gegangen ist.
    Das lief dann eher so ab, dass die Schulleitung sagte: "In der fünften Stunden müssen wir aufteilen; Frau XY (=Teilzeitlehrerin) hat einen Termin."

    Wie ist es denn bei euch geregelt? Wenn die die Information von anderen haben willst, solltest du sie auch selber liefern.


    Was hat deine Fragestellung eigentlich mit "Teilzeitlehrer" zu tun?

    Ich bin derzeit in Elternzeit, und an meiner letzten Schule hatten wir nur eine Teilzeitlehrerin, mit der ich momentan keinen Kontakt habe. Daher kann ich selbst keine Infos liefern ;-).


    Die Frage hat insofern etwas mit Teilzeit zu tun, als dass Teilzeitlehrer mehr "freie" Stunden haben und somit (zumindest theoretisch) öfter zur Vertretung herangezogen werden können. Bei uns werden auch so gut wie nie Lehrer mit einem vollen Deputat zur Vertretung eingeteilt, da dies organisatorisch kaum möglich ist. (30 Unterrichtsstunden pro Woche, volles Deputat = 28 Unterrichtsstunden)


    Aber natürlich dürfen auch Vollzeitlehrer antworten ;-).

    Hallo zusammen,


    ich bin derzeit nicht persönlich betroffen, würde aber trotzdem gerne wissen, in welchem Umfang man sich als Teilzeitlehrer für Vertretungsunterricht bereit halten muss. (Es geht mir hierbei wirklich nur um die Bereitschaft und nicht um die tatsächliche Anzahl der Vertretungsstunden.)
    Angenommen, man hat immer nach der 4. Stunde aus. Muss man dann jeden Tag damit rechnen, dass man in der 5. Stunde (oder vielleicht sogar in der 6.) für Vertretungsunterricht eingeplant wird?
    Ich gehe mal davon aus, dass die meisten Schulleitungen einen nicht einplanen, wenn man sagt, dass man in der Zeit einen wichtigen Termin hat. Was aber, wenn dies oft nicht der Fall ist und man auch keine Kinder hat, die zu einer bestimmten Zeit abgeholt werden müssen?
    Kann es tatsächlich sein, dass man ständig Bereitschaft hat und begründen muss, warum man nicht kann?
    Wenn nicht, wie ist es bei euch dann geregelt?


    Grüße
    Kokosnuss

    Als Kollegin hätte ich mit so einer Begründung ein Problem. Sie ist doch nicht alleinerziehend?

    Als Kollegin hat es Dich auch nicht zu interessieren, was die genauen Gründe sind. Vielleicht kann oder möchte der Mann keinen Urlaub nehmen. Es soll Männer geben, die ihren spärlichen Urlaub dazu nutzen, um mit Frau und Kind(ern) zu verreisen oder sonst irgendwas mit der Familie zu unternehmen.


    Es würde Dich auch sicherlich niemand zwingen, anstelle der Kollegin auf Klassenfahrt zu gehen.


    Womit DU in so einem Fall ein Problem hättest, kann ich nicht daher nicht verstehen.

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