Irgendwie scheint es hier Missverständnisse bei der Bezeichnung von Quartalen und Halbjahren zu geben:
Wie viele schon geschrieben hatten, endet um die Osterferien herum das extrem kurze letzte Halbjahr der Q2. Wenn man Halbjahre noch einmal in je 2 Quartale unterteilt, dann liegt diese Trennlinie halt im Februar. Zu dem Zeitpunkt muss über einen aktuellen Zwischenstand der Halbjahresbewertung informiert werden, eine eigenständige Note ist dies so jedoch nicht.
Und ja: extrem kurze Halbjahre mit nur 1 Klausur können letztlich auch bedeuteten, dass wenige Einzelnoten vorliegen, da schlicht kaum Gelegenheiten für viele Leistungsfeststellungen im Bereich der sonstigen Mitarbeit bestehen. Ob das am Ende wirklich nur 2 Einzelnoten im SoMi-Bereich sind oder doch noch 1-2 weitere Leistungsfeststellungen möglich waren, ist nicht das Problem. Jedenfalls läge im ersteren Fall sicher kein Verfahrensfehler vor.
Genau. Aber dieses vor den Osterferien endende Schulhalbjahr besteht aus nur einem, dem 3. Quartal. Ich kann (und sollte) in meinem Augen den SuS zur Hälfte dieses Quartals (in meinem Fall 16.2.) eine Rückmeldung zum Leistungsstand geben, aber keine Quartalsnote. Diese gebe ich vor den Osterferien. Ansonsten hätte ich ja 2 "Quartalsnoten" (eigentlich Achtelsnoten, die mit 25% in die Halbjahresnote einfließen müssten;)) und eine Klausur, die mit 50% in die Halbjahresnote vor den Osterferien einfließen würde....