Beiträge von Wanda

    Nur ein paar Gedanken:

    Könnte es sein, dass du sehr hart mit dir selbst ins Gericht gehst? Du bekommst allerbestes Feedback von Schülern und Kollegen, der Schulleitung, vielleicht auch von Eltern zu einem der wichtigsten Punkten, zu deiner Unterrichtsqualität. Du hast Bestnoten im 2. Staatsexamen. Es wirkt auf mich, als wenn du dich selbst sehr in Frage stellst, auf ganzer Linie, wenn es an einer Stellschraube nicht stimmt. Du wirkst total verunsichert und das "riechen" Schüler.

    Ich würde vor allem auf Konsequenz und Klarheit der Regeln bauen, eine gute Sitzordnung spielt eine große Rolle. Fackel nicht lange, dir Eltern ins Boot zu holen oder aber auch Kollegen, wenn es zB. gar nicht geht, könntest du Schüler mit einer Aufgabe in die Nachbarklasse schicken - nach Absprache natürlich. Ich bin auch sehr selbstkritisch und perfektionistischen und verliere mich dann in Dingen, die man optimieren kann, anstatt das zu sehen, was gut klappt. Sei dir deiner selbst sicher und du strahlst es auch aus. Und hol dir aktiv Hilfe. Ich bin schon so genervt von Störenfrieden gewesen, dass ich nach langen Selbstzweifeln, als mich die Wut mal packte, zum Schulleiter gegangen bin und gefragt habe, ob ich diesen Schüler zu ihm schicken kann, wenn er wieder stört. Er war sehr unterstützend und sagte, dass er Eltern auch störende Schüler abholen lassen würde. Ich habe mit eben dieser Wut im Bauch dann auch die Eltern informiert. Seitdem wird zwar immer noch nicht mitgearbeitet , aber auch nicht mehr gestört. (bis jetzt;))

    Und man hat immer mal wieder schwierige Klassen und Kurse, manchmal eben auch das Pech, mehrere davon zu haben.

    Fühl dich gedrückt, du machst das bestimmt gut und das wird schon!

    Also vielleicht hab ich was überlesen, aber die würde - wenn denn beackert - nach meinem gesunden, vielleicht profanen Menschenverstand nen Kollege bei mir an der Haustür abholen und mitnehmen. Angenommen ich liege nicht mit offener OP Wunde und Beatmungsgerät im KH: dann würde sie jemand aus der Familie an der Haustür in würdige Kollegenhände geben. Auch in meinem Todesfall - meinen Segen hätte die großzügige Ausgabe. Habe hier aber auch nur quergelesen, also ignoriert mich, wenn ich den Herrschaften zu simpel bin und/oder schlampig Informationen verarbeitet habe. Einfach weiterklicken;);) Und nein, ich korrigiere nicht auf dem Todesbett und würde das auch meinem 5Jährigem und dem holden Ehemann nicht in Vertretung zumuten. Das, meine Damen und Herren, würde dann zu weit gehen. Bleibt gesund!

    Danke dir sehr! Du konntest mir mehr Klarheit verschaffen, als zwei Damen vom LBV;)!

    Nein, keine Sorge. Das scheint mir ein recht offensichtlicher Fehler zu sein. Das Kind lebt bei dir im gemeinsamen Haushalt, was ja gerade die Bedingung für den Familienzuschlag der Stufe 1 ist. Kann es vlt. sein, dass eine Frist zur regelmäßigen Rückmeldung hierüber versäumt wurde? Das LBV fragt eigentlich in gewisser Regelmäßigkeit ab, ob das Kind noch bei dir wohnt und stellt sonst irgendwann den Zuschlag ein.

    Danke! Ich habe gerade mit denen telefoniert. Ein Fehler auf ihrer Seite, sie haben nicht abgefragt. GLG!

    Guten Morgen!

    Kann mir jemand erklären, was eine Strukturzulage ist und wer sie bekommt ohne mich auf Google zu verweisen? Ich werde einfach nicht schlau und der LBV konnte mir heute nicht weiter helfen.

    §47 habe ich gelesen. Eine ruhegehaltsfähige Zulage... Wofür? Ersetzt sie die Stellenzulage, die bis 2016 gezahlt wurde? Nur bis A13? Also A14 nicht?

    Sorry, ich werde nicht schlau.

    Ganz lieben Dank und herzliche Grüße!

    Ich frage halt nur, weil ich es im eigenen privaten Umfeld selber andersrum erlebt habe. Meine Frau hat die Kinder gleich in die Ehe mitgebracht, der Kindsvater und ich sind beide Beamte und auf einmal erscheint bei mir der Familienzuschlag und der Kindsvater bekommt ihn nicht mehr, wohl weil mein Anrecht höherwertiger ist.

    Konkret: Ich würde mal beim LBV anrufen und nachfragen. Da gibt es die komischten Konstellationen. Hab dafür deine Personalnummer und möglichst auch die Personalnummer des Kindsvaters zur Hand.

    Danke, aber das gemeinsame Kind lebt ja immer schon bei mir. Hmmm. Ja, ich werde da morgen mal anrufen. Mein Alptraum ist, das mir der Zuschlag 1 nie zugestanden hat und ich das Geld zurückzahlen muss. Muah!

    Ich habe eine Frage zum Familienzuschlag Stufe 1:

    Bin alleinerziehend (Kind lebt in meinem Haushalt), war nie verheiratet, beziehe Kindergeld. Der Kindsvater ist auch verbeamteter Lehrer. Beziehe Familienzuschlag 2ff

    Zitat Broschüre LBV zum Familienzuschlag: "Zur Stufe 1 gehören ferner andere Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter, die ein Kind nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben, für das ihnen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht ..."

    Mir steht demnach der Familienzuschlag Stufe 1 zu? Ich bin total verunsichert, weil ich gerade bemerkt habe, das auf meinen letzten drei Abrechnungen der F.-zuschlag Stufe 1 fehlt, während er davor gezahlt wurde. Es gab keine Veränderungen.

    Danke u LG!

    Irgendwie scheint es hier Missverständnisse bei der Bezeichnung von Quartalen und Halbjahren zu geben:

    Wie viele schon geschrieben hatten, endet um die Osterferien herum das extrem kurze letzte Halbjahr der Q2. Wenn man Halbjahre noch einmal in je 2 Quartale unterteilt, dann liegt diese Trennlinie halt im Februar. Zu dem Zeitpunkt muss über einen aktuellen Zwischenstand der Halbjahresbewertung informiert werden, eine eigenständige Note ist dies so jedoch nicht.

    Und ja: extrem kurze Halbjahre mit nur 1 Klausur können letztlich auch bedeuteten, dass wenige Einzelnoten vorliegen, da schlicht kaum Gelegenheiten für viele Leistungsfeststellungen im Bereich der sonstigen Mitarbeit bestehen. Ob das am Ende wirklich nur 2 Einzelnoten im SoMi-Bereich sind oder doch noch 1-2 weitere Leistungsfeststellungen möglich waren, ist nicht das Problem. Jedenfalls läge im ersteren Fall sicher kein Verfahrensfehler vor.

    Genau. Aber dieses vor den Osterferien endende Schulhalbjahr besteht aus nur einem, dem 3. Quartal. Ich kann (und sollte) in meinem Augen den SuS zur Hälfte dieses Quartals (in meinem Fall 16.2.) eine Rückmeldung zum Leistungsstand geben, aber keine Quartalsnote. Diese gebe ich vor den Osterferien. Ansonsten hätte ich ja 2 "Quartalsnoten" (eigentlich Achtelsnoten, die mit 25% in die Halbjahresnote einfließen müssten;)) und eine Klausur, die mit 50% in die Halbjahresnote vor den Osterferien einfließen würde....

    Der Name "Quartalsnote" ist in diesem Kontext einfach Quatsch.

    Pro Halbjahr musst du zwei mal über den sonstigen Leistungsstand informieren und die Gesamtnote am Ende nach den festgelegten Gewichtungen bilden.

    So sehe ich das auch, wobei das 2. (oder 4. - je nachdem wie man es nun nennt) Quartal das Quartal der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen ist.

    Es heißt ja auch, dass sich die Vorabiturklausur auf die Inhalte des aktuellen Quartals beziehen soll. Wäre am 16.2. Quartalsende, dürfte sich meine Vorabiturklausur ja nur den Zeitraum ab dem 17.2. beziehen - schlichtweg Unsinn.

    Vor oder kurz nach den Osterferien endet das 4. Halbjahr und die Zeugnisnoten müssen gegeben werden. Wenn man zwei mal pro Halbjahr über den sonstigen Leistungsstand informiert, wird das erste mal im Februar stattfinden müssen.

    Aber das wäre zweimal im Quartal, nicht im Halbjahr! Meines Erachtens sicherlich nicht irrelevant, weil ich dann ja aus 3 Noten (2x SoMi und 1x Klausur) die Note vor den Osterferien bilden müsste). Das habe ich in 20 Jahren an meiner alten Schule (bin frisch versetzt) noch nie gemacht und ist in meinem Augen ein Verfahrensfehler und Einspruchsgrund für die Abiturnote. Klar kann ich verpflichtet werden, Mitte Februar über den Leistungsstand zu informieren, aber eine Quartalsnote zu geben, die eigentliche eine "Achtelsnote" ist? Das klingt schräg... Sorry, aber ich bin wirklich maximal verwirrt.

    Bei uns ist das Quartalsende sogar für Freitag, 9.2. eingetragen.

    Das kurze Quartal ist aber immer ein Problem in der Q2, da das Schuljahr für diese ja insgesamt kürzer ist.

    Rechtlich gibt es aber keine Quartalsnoten - es reicht eine Information über den aktuellen Leistungsstand (und der kann ja ggf. aufgrund weniger Stunden) noch dem vorherigen ähneln…

    Aber das wäre dann ja eine 1/8 Note und keine 1/4 Note und ich müsste aus 2 SoMi Noten und einer Klausur vor den Osterferien eine Note bilden? Das macht für mich keinen Sinn! Danke dir trotzdem!;)

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