Beiträge von Daniel8877

    Ja, so ne 08/15 Stunde habe ich auch gehalten. War anscheinend nicht erwünscht. Ich kann nun mal nicht 25 Stunden wie aus dem Lehrbuch halten. Dachte auch nicht, dass das in der Probezeit nach dem Ref so erwartet wird.
    Direkt etwas dagegen unternehmen kann ich, wie Ihr schon richtig geschrieben habt, erstmal nicht.
    Was haltet Ihr von der Idee, der Schulaufsichtsbehörde den Fall einmal zu schildern und um eine Versetzung im Sommer zu bitten? Eigentlich ist so etwas erst nach 3 Jahren möglich, aber vielleicht machen die auch mal nach nur einem Jahr eine Ausnahme, wenn das Verhältnis zum SL so offensichtlich zerrüttet ist???

    Hast Du Dich denn mal mit Kollegen unterhalten, deren Verbeamtungslehrproben noch nicht allzu lange her sind bzw. von besagtem SL abgenommen wurden? Was haben die berichtet? Ging es ihnen genau so? Wenn ja, ist dieser SL von der prefektionistischen Sorte...
    Hat Dein SL vielleicht auch Deine Fächer? Dann schaut er natürlich besonders drauf.


    Ich weiß, bei euch in BW läuft diese Probezeit etwas anders als bei uns ab, jedoch erstaunt es mich immer wieder, dass einem jungen Kollegen, der aufgrund des bestandenen 2. Stex eine Planstelle bekam, nicht mehr Vertrauen und Wohlwollen in seine Fähigkeiten entgegengebracht wird. An den Schulen, an denen ich bisher unterrichtete, war selbstverständlich, dass der Kollege seinen Job beherrscht, die Lehrproben also quasi "pro forma" abgehalten wurden, sonst wäre er ja gar nicht so weit gekommen.


    Ist die Schulform eventuell neu für Dich? Werden an Deiner neuen Schule andere pädagogischen Konzepte verlangt als an Deiner Ausbildungsschule?

    ja, ich war an einer Brennpunktschule im Ref, jetzt eher in einem sehr ruhigen Einzugsgebiet....wie meinst du das, in BW ist die Probezeit anders???

    Wann war denn diese erste Beurteilung? (Also, wie lange hast du zuvor schon unterrichtet?)
    Und vor allem: Was genau an deinem Unterricht war nicht in Ordnung? Kannst du die Kritik nachvollziehen? Oder hältst du sie für ungerechtfertigt?


    Ich wurde auch nach dem ersten Besuch des Schulleiters (der war aber schon nach 6 Wochen) besonders... äh... "betreut". Das was bei mir gelaufen ist, würde ich rückblickend durchaus als Mobbing beschreiben. Aber das war auch anders, als es hier geschildert wird.

    Ich habe zuvor ungefähr 6 Monate lang unterrichtet.... Der Unterricht war wohl zu statisch, sehr mechanisch, keine Schüler-Lehrer-Interaktion, iNsgesamt sei ich nicht in der Lage, den entsprechenden Stundenentwurf auch umzusetzen.
    Ich halte sie zum Teil für gerechtfertigt, aber insgesamt sehr übertrieben. Immerhin bin ich nicht mehr im Ref und muss ne ganz saubere Lehrprobe hinlegen oder sehe ich das falsch???


    Was ist denn bei Dir los gewesen?

    Nach meiner ersten Probezeitbeurteilung und der Unzufriedenheit des SL mit meinem Unterricht soll es nun Folgendes geben:
    Unangekündigte Besuche des SL während der gesamten Probezeit, Vorlage von Stoffverteilungsplänen, Vorlage von Unterrichtsvorbereitungen, einen unangekündigten Besuch des Abteilungsleiters pro Woche und eine Hospitation meinerseits bei einem Kollegen pro Woche.
    Das Ganze soll auf einer sog. Kontrollliste festgehalten werden.
    Darf er das so verlangen in der Probezeit? Ist das reine Schikane oder gut gemeinte Hilfestellung?
    Und was kann ich tun? Schließlich muss er am Ende "bewährt" darunter schreiben. Kann ich mich evtl. versetzen lassen, obwohl ich noch keine 3 Jahre dort bin? Der Personalrat ist auch ratlos...
    Vielleicht Ihr nicht ;)

    Na ja, mit ihm ist es schwierig, sich gütig zu einigen. Er meinte eben, ich solle noch mal in Methodik Büchern lesen und bei älteren Kollegen ab und zu hospitieren. In 1 1/4 Jahren wäre dann der nächste UB.


    Stimmt, die Beurteilung ist noch nicht erstellt, es war nur die Nachbesprechung des UB. Ich bekomme vorab eine Kopie, bevor es sein Büro verlässt.


    Zählen denn nur die UB? Oder könnte es sein, dass ich in den Stunden durchgefallen wäre, ansonsten aber gewissenhaft war u d deshalb mich (vielleicht mit ner 4,0 oder so) bewährt habe?

    Danke für Eure Beiträge. Hier in BW ist es rein rechtlich tatsächlich so, dass die Besuche nicht angekündigt werden MÜSSEN! Machen zwar die meisten SL, meiner halt nicht.
    Nun steht die Aussage, dass es fachlich ok war, methodisch aber nicht das hergab, was er an seiner Schule erwartet (zuviel Frontalunterricht, etc.) und insgesamt die Stunden nicht ausreichend waren. Womit muss ich nun rechnen? Wird er nun die Nichtbewährung aussprechen oder soll ich selbst aktiv werden?

    Hallo zusammen,


    habe einen Supervertrag (Angestelltenverhältnis mit Zusage der Verbeamtung) und hatte letzte Woche zwei unangekündigte Besuche vom SL, der eine dienstl. Beurteilung erstellen muss. Bei der Nachbesprechung sagte er mir, dass er so gar nicht mit meinem Unterricht zufrieden sei. Fachlich sei ich kompetent, aber didaktisch-methodisch sei da rein gar nichts gekommen. Insgesamt seien die Stunden "nicht ausreichend" gewesen.
    Habt Ihr ähnliches schon mal erlebt? Heißt das nun, dass ich mich während der Probezeit nicht bewährt habe und nicht ins Beamtenverhältnis übernommen werde? Es war sehr widersprüchlich, er hat sehr viel an den Stunden kritisiert und meinte dann dennoch, ich bliebe ja noch länger an der Schule, der nächste UB Besuch wäre in 1 1/4 Jahren, ich solle bei älteren Kollegen mal hospitieren, etc.
    Wie würdet Ihr das deuten?

    Als Berufsanfänger habe ich zu Beginn ja recht hohe Kosten (berufsbedingter Umzug, doppelte Wohnungsmiete, Anschaffung sämtlicher Arbeitsutensilien, Pendlerpauschale, Arbeitszimmer, etc.).
    Macht es Sinn, sich vorab (also noch für 2014) einen entsprechenden Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, damit ich direkt mehr Netto vom Brutto habe und nicht erst hinterher im Sommer 2015 bei der Durchsicht meiner Steuererklärung einen hohen Betrag zurückerstattet bekomme?
    Kann man das ungefähr schätzen und dies dann so eintragen lassen?


    Bitte um Hilfe :)

    Vor ein paar Monaten habe ich einen Artikel gelesen, dass der BGH entschieden hat, dass Lehrer das Schulbuch, welches die Schüler im Unterricht benutzen, vom Arbeitgeber erstattet bekommen müssen.
    Arbeitgeber ist in diesem Fall das Land bzw. das Regierungspräsidium? Dort muss ich dann die Quittung einreichen oder wie läuft das?


    Das sonstige Material (Lehrerwerke der Bücher, etc.) kann ich wahrscheinlich nur steuerlich bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen, oder?

    So, habe mich nun endgültig für die Stelle in Baden-Württemberg (Supervertrag; 1 Jahr Arbeitnehmer mit Zusage der Verbeamtung 2015) entschieden.


    Die Probezeit beträgt bei mir zunächst 6 Monate, das Jahr im Angestelltenverhältnis wird bei der Beamtenprobezeit angerechnet, d.h. anschließend noch 2 Jahre bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit.


    In dieser Zeit muss der Schulleiter ja eine bzw. zwei dienstliche Beurteilung(en) erstellen.



    Was genau wird er denn da nun in den ersten 6 Monaten bewerten? Nur den Unterricht, indem er ein paar Mal vorbeikommt? Angekündigt oder unangekündigt?


    Muss ich mir da ernsthafte Sorgen machen, dass er mich evtl. (trotz bestandenem Referendariat!) durchfallen lassen könnte (warum auch immer)???

    Was haltet Ihr eigentlich von diesen sog. Superverträgen in Bayern & Baden-Württemberg?
    Also Angestellter (für 1 oder 2 Jahre) mit Zusage der Verbeamtung im nächsten bzw. übernächsten Jahr?
    Man muss keine RV Beiträge als Arbeitnehmer in dieser Zeit abführen. Aber wie sicher ist die Verbeamtung wirklich?
    Hängt das von der Beurteilung des Schulleiters ab?


    Bin da ein wenig skeptisch, ob ich dem Braten trauen kann?!

    Was haltet Ihr eigentlich von diesen sog. Superverträgen in Bayern & Baden-Württemberg?
    Also Angestellter (für 1 oder 2 Jahre) mit Zusage der Verbeamtung im nächsten bzw. übernächsten Jahr?
    Man muss keine RV Beiträge als Arbeitnehmer in dieser Zeit abführen. Aber wie sicher ist die Verbeamtung wirklich?
    Hängt das von der Beurteilung des Schulleiters ab?


    Bin da ein wenig skeptisch, ob ich dem Braten trauen kann?!

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