Norden vs. Süden - Sek I vs. Sek II - // wie sicher ist ein "Supervertrag"?

  • Guten Morgen, ich mache es kurz:


    "Supervertrag" in Ba-Wü angeboten bekommen, d.h. 1 Jahr Angestellter (E 13), Zusage der Verbeamtung 2015 als Studienrat (A 13) an einem Gymnasium mit Sek II Unterricht.
    Stelle in Bremen angeboten bekommen, direkte Verbeamtung (A 13), Einsatz an einer Gesamtschule ausschließlich im Sek I Bereich.


    Was würdet Ihr machen und warum??? Bin gespannt auf den Input ;)


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    Edit vom Mod: Überschrift ergänzt.

  • Hallo,

    Zitat

    Bin gespannt auf den Input


    Hast du schon Popcorn bereitgestellt?


    Jetzt mal ehrlich: Die Angebote sind sehr unterschiedlich, du schreibst auch nichts über deine persönlichen Präferenzen (S1/S2, lebensmittelpunkt usw.), was erwartest du jetzt vom Forum?
    Wenn jeder so leichte Entscheidungen zu treffen hätte, wäre doch alles auf der Welt in Butter.
    ciao

    • Offizieller Beitrag

    Zusage der Verbeamtung 2015 als Studienrat (A 13)


    So eine feste Zusage kann dir niemand machen. Man kann dir zwar sagen, dass es gut aussieht und evtl. klappt, aber fest hast du die Verbeamtung erst, wenn du die Urkunde in der Hand hast. Da können noch viele Faktoren reinspielen, z.B. der Landeshaushalt, Mitbewerber mit Schwerbehinderung, kollidierende Versetzungsanträge, ...

  • In dem schriftlichen (!!!) Schreiben von dem Ministerium heißt es, dass ich die Zusage erhalte, ins Beamtenverhältnis 2015 übernommen zu werden, sofern die persönlichen Voraussetzungen (Amtsarzt, Führungszeugnis) dann vorliegen. Dürfte also sicher sein mit der Verbeamtung...

  • Wenn dir das reicht, ok. In 12 Jahren Schuldienst habe ich für meinen Teil gelernt, dass man sich im öffentlichen Dienst ausschließlich auf das verlassen darf, was man unterschrieben als Verwaltungsakt in der Hand hält. Das heißt ja nicht, dass du dich nicht für diese Variante entscheiden sollst - aber Teil deiner Überlegungen sollte sein, dass die Verbeamtung unter Umständen doch schiefgehen könnte.


    Nele

    Einmal editiert, zuletzt von neleabels ()

    • Offizieller Beitrag

    Diese Superverträge aus Bayern und BaWü scheinen doch ziemlich sicher zu sein, oder? Immerhin zahlt das Land die ganzen Sozialabgaben nicht, weil sie WISSEN, dass man danach verbeamtet wird.
    So hatte ich es zumindest verstanden.


    Zur Eingangsfrage:
    Ich bin neuerdings immer wieder schockiert, was Menschen für eine schnellere Verbeamtung bereit sind zu tun.


    Meine Voraussetzungs-Gedanken:
    - Du hast Sek II studiert, weil du auch sehr gerne die ganze Bandbreite an Jahrgängen hättest, insbesondere die Oberstufe
    - Du hast Sek II studiert, weil du für insbesondere diese Fächer eine besondere Affinität hast.
    - Du hast Sek II studiert, weil du Schüler durch das propädeutische Arbeiten in der Oberstufe auf ein mögliches Studium vorbereiten möchtest.


    Jetzt denkst du (obwohl man du eben ein Angebot aus deinem Lehramt hast) drüber nach, an eine reine Sek-I Schule zu gehen.
    - Du hättest also keine Sek II-Schüler mehr, kein Abiturniveau, keine erhöhte fachlichen Anforderungen.
    - Eins deiner Fächer existiert so oder so nicht an der Gesamtschule, du wirst also sowieso fachfremd Erdkund und Politik unterrichten.
    - Sehr groß ist natürlich auch die Wahrscheinlichkeit, dass du bitte auch andere Fächer fachfremd unterrichtest, damit du "deine Klasse" öfters siehst.
    - Du differenzierst an der Gesamtschule natürlich viel mehr, da du "die ganze Bandbreite" an "Empfehlungen" hast.
    - an allen mir bekannten Gesamtschulen stand das Pädagogische viel mehr im Mittelpunkt: wie stehst du denn zu dem besonderen pädagogischen Konzept der Schule?



    SOLCHE Fragen musst du dir selbst beantworten.


    Soviel dazu: ich habe eine ähnliche Kombi (Deutsch, Fremdsprache, Gesellschaftswissenschaft), ich habe ein Angebot an einer Sek I-Gesamtschule (mit A13) 25 Km von mir zuhause ausgeschlagen und pendle jetzt 100 Kilometer. Und bereue es keine Minute.


    Tja, ich stand einfach nicht hinter dem Konzept, hatte keine Lust auf fachfremdes Unterrichten, finde es nicht "super", dass ich keine Sek 2-Korrekturen gehabt hätte, hätte die Großen vermisst, wäre sicher mit der noch größeren Heterogenität nicht besonders glücklich gewesen.


    chili

    • Offizieller Beitrag

    In dem schriftlichen (!!!) Schreiben von dem Ministerium heißt es, dass ich die Zusage erhalte, ins Beamtenverhältnis 2015 übernommen zu werden, sofern die persönlichen Voraussetzungen (Amtsarzt, Führungszeugnis) dann vorliegen. Dürfte also sicher sein mit der Verbeamtung...


    In einem Jahr kann sich schon politisch so viel tun, es kann Haushaltssperren geben, Regierungen fallen, Ministerien werden neu besetzt. Und eventuell bist du ja auch nur einen Haushalts- oder Sportunfall von der amtsärztlichen Nichteignung entfernt. Die Zusage klingt zwar gut, ich würde mich aber nicht zu sehr darauf verlassen.


    PS: Gibt es auch nicht-schriftliche Schreiben? ;)

    • Offizieller Beitrag

    Supervertrag" in Ba-Wü angeboten bekommen, d.h. 1 Jahr Angestellter (E 13), Zusage der Verbeamtung 2015 als Studienrat (A 13) an einem Gymnasium mit Sek II Unterricht.
    Stelle in Bremen angeboten bekommen, direkte Verbeamtung (A 13), Einsatz an einer Gesamtschule ausschließlich im Sek I Bereich.


    da überlegst du noch?


    Selbst als Nordlicht würde mich nichts zu der zweiten Stelle ziehen ;)

  • Klar, irgendetwas wie ein Unfall kann natürlich immer dazwischen kommen... Ansonsten halte ich die Verbeamtung für recht sicher, hab es mehrmals schriftlich und wie gesagt wurde, muss ich für das eine Jahr ja auch keine RV Beiträge abführen, da geht das Land schon selbst von der Verbeamtung aus.


    Wieso würde dich selbst als Nordlicht nichts nach Bremen ziehen??? :)


    Die Schülerschaft am Gymnasium ist sicherlich pflegeleichter als an der Sek I Gesamtschule, dass denkt Ihr auch, ne???


    Korrekturaufwand? Muss nicht unbedingt weniger sein in Sek I, oder???

    • Offizieller Beitrag

    der Korrekturaufwand ist mit deinen Fächern immer sehr hoch.


    solche Superberträge gibt es in Bayern auch, da habe ich noch nie gehört, dass es mit der Verbeamtung nicht geklappt hätte.
    Bremen ist eine tolle Stadt, in der ich gerne leben würde, aber die Bremer Bildungspolitik.... nicht mein Ding :P
    Das soll jetzt hier aber nicht Diskussionsgegenstand sein

  • Zitat Friesin :

    Zitat

    Selbst als Nordlicht würde mich nichts zu der zweiten Stelle ziehen

    Du darfst nicht übersehen, dass auch BW mittllerweile immer mehr zur bildungsmäßigen Volksrepublik mutiert, die die Umsetzung des Bildungskommunismus im Blick hat, geehrte Friesin ! Eine Fage der Zeit, wann dort die Gymnasien verschwinden.


    Da es sich in Bremen wesentlich schöner leben lässt, nicht zuletzt ist die Nähe zur Nordsee entscheidend, würde ich mich trotz Gesamtschule (Ist schon heftig!) für Bremen entscheiden. 8_o_)

    Ihr kommuniziert mit dem künftigen Bildungsminister !

  • In Gelddingen nüchtern verglichen:


    Zugrundegelegt habe ich eine A13-Stelle der Stufe 0, Stk. 1 mit keinen Zuschlägen...


    BaWü: ~ 2900 €
    Bremen: ~ 2600€


    Punkt für BaWü.


    Verbeamtung würde in Bremen sofort erfolgen - Punkt für Bremen.


    Arbeitszeit:


    Zugrundegelegt eine 100% Stelle...


    BaWü: 25 Wh.
    Bremen: 27 Wh. (da Sek. I)


    Punkt für BaWü.


    Sonstige bildungstechnische Bedingungen:


    m.E. deutlicher Punkt für BaWü


    Alles andere sind weiche Faktoren, die du nach deinen persönlichen Vorlieben abklären solltest.

  • Was haltet Ihr eigentlich von diesen sog. Superverträgen in Bayern & Baden-Württemberg?
    Also Angestellter (für 1 oder 2 Jahre) mit Zusage der Verbeamtung im nächsten bzw. übernächsten Jahr?
    Man muss keine RV Beiträge als Arbeitnehmer in dieser Zeit abführen. Aber wie sicher ist die Verbeamtung wirklich?
    Hängt das von der Beurteilung des Schulleiters ab?


    Bin da ein wenig skeptisch, ob ich dem Braten trauen kann?!

  • Ich formuliere es mal absichtlich sehr provokant:


    Erklärst du uns bitte, warum du mit einem Abschluss Grundschullehramt in Englisch und Sachkunde in der Sekundarstufe II eines baden-württembergischen Gymnasiums unterrichten dürfen solltest?


    Das wäre für Baden-Württemberg brandneu, noch dazu bei dem Überhang an zur Verfügung stehenden Gymnasial-Lehrämtern?

  • O.k., mal wieder erst geschrieben und dann nachgedacht...


    Das "GS" im Profil steht nicht für "Grundschule", sondern für "Gesamtschule"?


    Ich bin trotzdem verwirrt...in Baden-Württemberg verbindet man eben den Begriff "Sachunterricht" nur mit Grundschulen.


    Normalerweise wird in Baden-Württemberg sehr formalistisch auf die Ausbildung geguckt, und wenn jemand nicht genau das studiert hat, was nach den Buchstaben des Gesetzes notwendig ist, um z. B. Oberstufe zu unterrichten, dann... oh weh, oh weh...auch wenn es pädagogisch vielleicht sinnvoll wäre...


    Würde mich aber ernsthaft interessieren, ob sich hier was gelockert hat im System...

  • Von den verschieden Themen:
    Gym studiert u Gym-Ref ( in BaWü?)
    Angebot Grundschule in Berlin
    Angebot Sek I in Bremen
    Angebot Supervertrag in BaWü


    Die Qual der Wahl...

    Perfekt zusammengetragen :)

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