Beiträge von Seph

    Kenne das Gesetz nicht im Detail. Habe nur mitbekommen, dass es extrem schwer und aufwändig ist, Lieferketten bis zum letzten Glied zu verfolgen. Besonders, wenn die Fertigungstiefe hoch ist und viele externe Lieferanten im Spiel sind.

    Wenn ein Unternehmen für die letzte verbaute Schraube noch die Lieferkette prüfen muss, steht der Aufwand in keinem Verhältnis zum Erfolg.

    Und genau das scheint das Problem mit der derzeitigen Fassung zu sein. Für die Firmen bringt das unabwägbare Haftungsrisiken mit sich. Hier muss scheinbar noch dringend nachgebessert werden.

    Diese Dinge sind in Deutschland alle gesetzlich geregelt, durch einen Ehevertrag lässt sich eine anteilige Übertragung der Altersversorgung im Rahmen eines ehelichen Zugewinns nicht ausschließen, denn sonst müsste der Steuerzahler für für den finanzschwächeren Scheidungsteil aufkommen. Die Übernahme einer gegenseitigen Versorgungspflicht in gewissem Rahmen ist nun mal ein elementarer Bestandteil der Ehe.

    Zumindest ist das mein Kenntnisstand, verbindliche Antworten gibt es nur bei einem Anwalt.

    Das ist so pauschal nicht korrekt. Der Verzicht auf Durchführung des Versorgungsausgleichs ist durchaus per Ehevertrag vereinbar. Allerdings kann dieser (auch später erst) gerichtlich für sittenwidrig und damit unwirksam erklärt werden.

    Die Sittenwidrigkeit wird insbesondere dann angenommen, wenn offensichtlich bei Vertragsverhandlungen einer der beiden Partner (wirtschaftlich) dominiert hatte und keine hinreichende Rechtsberatung der Partner erfolgte (z.B. A ist Alleinverdiener, B kümmert sich um Haushalt und Kids, Ausschluss des Versorgungs- und Zugewinnausgleichs durch A).

    Nicht sittenwidrig hingegen sind i.d.R. Konstellationen, bei denen A und B bei Vertragsschluss ähnlich aufgestellt waren und z.B. Ausschlüsse von Ausgleichen durch andere Dinge kompensiert werden (z.B. Ausschluss Versorgungsausgleich, dafür Einzahlung in private Lebensversicherung durch den finanziell stärkeren Partner zugunsten des anderen o.ä.).

    Mal abgesehen von aufgeregten Pressemitteilungen ist bislang überhaupt nicht klar, wie eine solche EU-Richtlinie überhaupt aussehen soll, der entsprechende Gesetzestext ist noch in Arbeit. Man darf auch nicht vergessen, dass es in Deutschland bereits ein vergleichbares Gesetz gibt.

    Die Bauchschmerzen mit dem bisherigen Entwurf scheinen in einer sehr umfangreichen zivilrechtlichen Haftung von Unternehmen mit unabsehbaren Folgen zu liegen und sicher nicht wie kolportiert in einem Schulterzucken rund um die Verpflichtung zur Einhaltung und Beachtung der Menschenrechte entlang der Lieferketten.

    Auch die NSDAP, NPD, etc. wurden legitim gegründet. Das ist als Kriterium sicherlich nicht ausreichend. Die Frage ist doch, was die AfD heute für Ziele verfolgt.

    Das durfte man u.a. heute im Länderspiegel verfolgen: So forderte der Brandenburger AfD-Abgeordnete Lars Hünich jüngst in einer Rede die Abschaffung des "Parteienstaats" im Falle der Regierungsübernahme.

    Quelle: https://www.zdf.de/nachrichten/he…-video-100.html

    PS: Bevor das mal wieder jemand relativieren mag, sei gleich vorab klargestellt, dass dieser Begriff aus der Zeit der Weimarer Republik stammt und bereits dort klar diffamierend gegen die neu entstandene Parteiendemokratie gerichtet war.

    PPS: Dass diese Forderung im Übrigen verfassungswidrig ist, sei nur noch vollständigerweise angemerkt ;)

    Ich mache es nicht mehr, weil ich es unehrlich finde. Am Ende gebe ich ja sowieso die Note, die ich mir vorher überlegt habe. Ich habe deutlich weniger Stress bei der Notenvergabe seit ich nur noch meine Note erkläre und gar nicht mehr danach frage.

    Ja natürlich gebe ich die vorher festgehaltene Note. Ich frage mich aber, was daran unehrlich sein soll, aus verschiedenen Blickwinkeln auf die erbrachten Leistungen zu schauen. Die seltenen Fälle, in denen deutliche Diskrepanzen zwischen Selbst- und Fremdwahrnehmung auffallen, liefern sehr gute Gesprächsansätze für die weitere Arbeit.

    Nicht alle haben die Verwandschaft im Umkreis, sondern auch hunderte von Kilometern entfernt. Und ein so kleines Kind kann man auch nicht mal eben den Nachbarn aufs Auge drücken.

    Wir haben einen Vollzeitplatz in der Kita bezahlt und nutzten ihn nur komplett aus, wenn es unabdingbar war. Kind mitbringen oder online teilnehmen sollte aber die einfachste Lösung sein. Wenn die SL nicht zustimmt, dann würde ich dem Vorschlag von chemikus08 folgen.

    Ich habe nichts davon geschrieben, dass das eine einfache Lösung wäre. Und nein chemikus08 , der Dienstherr ist nicht dazu verpflichtet, dem zuzustimmen. Gleichwohl ist den meisten natürlich bewusst, dass das eine pragmatische Lösung ist und die meisten SL lassen auch zu, dass im Ausnahmefall mal die Kids dabei sind.

    Nein, ich möchte das genau wissen. Was genau steht da, das besagt, dass alle Menschen der Welt, das Recht haben in Deutschland zu leben?

    Die...ich nehme an: bewusste... Übertreibung des tatsächlichen Sachverhalts mag für die Effekthascherei dienlich sein, führt aber dazu, dass deine Frage nicht wirklich ernst genommen werden kann. Für alles andere hilft ein Blick in Art. 16a GG.

    Naja, wir suchen aus.. die SL macht den Vertrag. Laut meines Wissens dürfen „normale“ Lehrkräfte keine Verträge eingehen. Das darf laut meines Wissens nur die SL ( wird bei uns immer so gehandhabt .. die SL unterschreibt).

    Das ist auch so korrekt. Streng genommen müsste inzwischen europäisches Vergaberecht inklusive europaweiter Ausschreibung des Auftrags mit Leistungsverzeichnnis erfolgen. Ich kenne aber bislang keine Schule, die das wirklich so handhabt....und noch keinen nichtberücksichtigten Mitbewerber, der erfolgreich dagegen geklagt hätte. Kann aber noch kommen ;)

    Sie scheinen sie aber regelmäßig sowieso genutzt zu haben, d.h. das Kind war eingewöhnt, weil sie es für sich so entschieden hatten.

    Man kann aber niemanden nötigen regelmäßig eine Tagesmutter o.ä. zu nutzen, damit sie dann, wenn es 2 mal im Jahr wirklich nötig wäre, betreuen kann.

    Nein, natürlich nicht. Gleichzeitig darf der Dienstherr durchaus davon ausgehen, dass die Bediensteten ihre privaten (Betreuungs-)Probleme auch privat lösen und ihren Dienstpflichten nachkommen. Und wenn das bedeutet, dass man für diese 2 Sonderfälle im Jahr doch mal eine größere Strecke zur Verwandschaft fahren oder einen (möglicherweise teuren) Babysitter engagieren muss, dann ist das einfach so.

    Wusste ich nicht, ist aber auch ganz schön frech. Bei uns geht's und das nehme ich gerne in Anspruch. Warum sollte ich ein halbes Jahr auf 500€ warten wollen?

    Ich hatte es weiter oben mit Verweis auf das BGB schon geschrieben: man kann durchaus auch einen angemessenen Vorschuss verlangen. Hierzu ist der Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet.

    Wie bereits skizziert, gibt es auch durchaus Dienstreisen mit einem persönlichen Interesse. Durch eine solche Regelung nimmt man der Schule die Chance eine individuelle Lösung zu finden. Sobald die Schule eine Fahrt anordnet, bin ich natürlich komplett bei dir.

    Man nimmt der Schule vor allem die Möglichkeit, mehr oder weniger subtilen Druck auf die Lehrkräfte auszuüben und diese doch letztlich zu nötigen, gegen ihren eigentlichen Willen einen Teil der Kosten selbst zu übernehmen. Im Übrigen gibt es auch in NDS für Fortbildungen die Möglichkeit, Dienstreisen aus überwiegend persönlichen Interessen (z.B. solche, die für die Schule gerade nicht so relevant sind) vollständig oder nur teilweise selbst übernehmen zu lassen.

    Die Notwendigkeit zur Einhaltung bestimmter Budgetgrenzen für die Schulfahrten ist hingegen auch ein Schutz für Elternhäuser und letztlich auch die Sozialämter vor allzu ausufernden Vorhaben. Ich denke da an die eine Berliner Klasse, die nach New York gejettet ist, weil ohnehin das Amt die Reisekosten für den Großteil der Schüler übernehmen sollte.

    Ist das wirklich so ungewöhnlich? Sowohl in Berlin als auch Brandenburg kannst du das. Berlin weiß ich sogar, dass zum Schuljahresende entfristet wird, wenn gewünscht und der Bedarf immer noch da ist (was er in vielen vielen Fällen eh ist), erst danach darf neu eingestellt werden.

    Ja, die Bundesländer handhaben das sehr unterschiedlich. Während wir hier in NDS auch schulscharf ausschreiben dürfen und dabei nicht zwingend an die Rangfolge der Bewerbernoten gebunden sind, gibt es in anderen Bundesländern vom Land bzw. dem jeweiligen Schulamtsbereich gesteuerte zentrale Einstellungen nach Liste und anschließende Zuweisung an die Schulen. In Thüringen konkret war das zumindest vor 10 Jahren noch so, ob sich das geändert hat, weiß ich nicht genau.

    Danke für die Beschreibung der weiteren Ergebnisse kleiner gruener frosch . Diese sind zwar durchaus plausibel, dennoch aber traurig zu lesen, wie hier mit Beamten umgegangen wird. Im Arbeitsrecht wäre die Sache hingegen ziemlich klar: angewiesene Arbeitsstunden laut Dienstplan sind im Krankheitsfall vollumfänglich anzurechnen. Der Dienstplan selbst kann nicht kurzfristig mit Vorlaufzeiten unter 4 Tagen geändert werden.

    Insofern wäre übrigens zu prüfen, ob ein fest eingeplanter langfristiger Einsatz in einer Lerngruppe nicht trotz Krankheit dennoch als "angefallene Mehrarbeit" zu berücksichtigen wäre. Ich vermute, dass das Land im umgekehrten Fall geplante Minderstunden während einer Krankheit sehr wohl gerne zählt.

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