Oder wir müssen das erschreckend leere Lexikon hier im Forum mal etwas füllen und pflegen ![]()
Beiträge von Seph
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Die 12 Tage Urlaub sind in Vietnam gesetzlich vorgeschriebene Urlaubstage. Man braucht in Vietnam aber auch nicht mehr Urlaubstage. Wo in Deutschland man über den Neujahreswechsel nur zwei freie Tage hat mit Glück noch das Wochenende dazwischen, hat man in Vietnam mindestens eine Woche frei. Diese Feiertage werden nicht zu den Urlaubstagen gezählt. Dies soll nur kurz darstellen, dass man leider die gewohnten deutschen Standards nicht auf Vietnam übertragen kann.
Im Übrigen bringt es recht wenig, sich zielgerichtet die einzigen längeren zusammenhängende Feiertage herauszusuchen und dann zu suggerieren, das wäre im Jahresverlauf immer so. Wenn man sich wirklich mal die Feiertage in Vietnam und in Deutschland nimmt und gegenüberstellt, gibt es in Deutschland keineswegs weniger, sondern eher mehr Feiertage im Jahresverlauf. Auch diese werden nicht auf den Urlaubsanspruch von nicht selten 30 Tagen (bei gesetzlichem Mindesstandard von 20 bzw. 24 Tagen) angerechnet. Wie man damit auf die Idee kommt, dass der gesetzliche Mindeststandard (!) von 12 Tagen attraktiver sein soll, ist mir ein Rätsel.
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Und die Angabe die hier auftauchen wie Gehalt sind mehr Gerüchte, und somit mehr Schein als Sein.
Die Angaben lassen sich auf eurer Homepage sehr genau nachverfolgen. Dort ist unmissverständlich von Startgehältern von rund 12 Mio VND die Rede, was etwa 450€ entspricht. Die Vergleichszahlen, mit denen ihr konkurrieren müsst, hat BlackandGold gerade sehr schön dargestellt.
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Diese müssen dann aber auch dort geführt werden. Bei mir kämen dann noch 10 Minuten über die Erfassung aufregen (was ja auch dienstlich veranlasst ist) dazu.
Ja natürlich. Das ist ja kein Problem. Sich über äußere Rahmenbedingungen aufregen habe ich vor langer Zeit aufgehört, bringt eh nichts. Ok...in dem Fall brauche ich mich auch deshalb nicht aufregen, da ich die Zeit ja freiwillig erfasse und zur aktiven Steuerung meiner Arbeit nutze.
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Wie erfasst man "sauber"?
Ich soll ja nur die Stunden angeben.
Wie gesagt: diese Anweisung widerspricht m.E. der Vorgabe der Arbeitszeiterfassung durch den EuGH, die sich gerade gegen pauschale Systeme (z.B. auch Vertrauensarbeitszeit) wendet.
Eine "saubere" Erfassung erfasst tatsächlich die komplette Arbeitszeit. Ich handhabe das seit geraumer Zeit für mich bereits über eine App so und habe dafür Kategorien angelegt, die sich auch weitgehend in der nds. Arbeitszeitstudie von 2015 finden. Ein Beispieltag könnte dann (etwas anonymisiert) so aussehen:
07:35-07:50 Arbeitsorganisation (Sortieren und Priorisieren von Dienstmails)
07:50-08:00 Unterrichtsnahe Tätigkeiten (-> Vor- und Nachbereitung, inklusive "Rüstzeiten")
08:00-09:30 Unterricht (Lerngruppe A, Fach X)
09:30-09:45 Kommunikation (-> Beantworten von Mails)
09:45-11:15 Unterricht (Lerngruppe B, Fach Y)
11:15-11:40 Kommunikation (Pädagogische Kommunikation mit Kollegen)
11:40-13:10 Unterricht (Lerngruppe A, Fach Y)
13:10-13:45 Pause (nicht angerechnet, falls "echte" Pause, sonst wie oben)
13:45-15:15 Kommunikation (Dienstbesprechung im Fachteam)
18:30-19:15 Unterrichtsnahe Tätigkeiten (-> Vor- und Nachbereitung, inklusive "Rüstzeiten")
PS: Das liest sich sehr lang und aufwendig, ist mit einer geeigneten App aber in weniger als 3min erledigt.
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Dem stimme ich Dir zu. Die Problematik liegt m.E. darin, dass TZ-Kräfte mit unterschiedlichen TZ-Anteil wie VZ-Kräfte außerhalb des Deputats eingesetzt werden. Damit wird die Mehrarbeit in dem Sinne nicht erfasst.
Dass das in der Praxis oft noch so läuft, ist unbestritten. Die Teilzeiterlasse der Bundesländer sprechen hier aber eine ganz klar andere Sprache und begründen den Anspruch für Teilzeitkräfte, auch für außerunterrichtliche Tätigkeiten nur entsprechend ihrer Quote herangezogen zu werden.
Der Passus " mit der UE ist sämtliche weitere Arbeit abgegolten" kann maximal Vor-und Nachbereitung inkludiert werden, jedoch nicht alle weiteren Aktivitäten.
Nein, das ist ein Fehlschluss. Die Arbeitszeit von Lehrkräften wird nur in UE gemessen, wie oben ausgeführt sind alle anderen Tätigkeiten dort bereits pauschal mit eingepreist. Umso wichtiger ist aber die saubere Erfassung dieser Tätigkeiten und ihres Umfangs.
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Immerhin sind die Lebenshaltungskosten in Vietnam deutlich niedriger

Sind sie, aber unter dem Strich hat man quasi mehr davon, hier erst einmal 3 Monate regulär zu arbeiten und sich dann 9 Monate ohne Bezüge beurlauben zu lassen und in der Zeit das Land kennenzulernen, als 12 Monate zu ortsüblichem Gehalt und ohne nennenswerte soziale Absicherung vor Ort zu arbeiten. Ersteres ist mit Sicherheit auch die entspanntere Variante

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Vermutlich werden hier 2 Dinge durcheinander geworfen. Einerseits bemisst sich die Arbeitszeit (und auch die abrechenbare Mehrarbeit) von Lehrkräften zunächst tatsächlich an den gehaltenen Unterrichtseinheiten. Dahinter steckt die Annahmen, dass außerunterrichtliche Aufgaben damit weitgehend linear skalieren bzw. durch die Lehrkräfte eigenverantwortlich priorisiert werden. Andererseits erfüllt die reine Erfassung von Unterrichtseinheiten m.E. gerade nicht die Anforderung zur Erfassung der Arbeitszeit.
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Man muss nur für die Herausforderung im Ausland bereit und offen sein.
...und damit leben können, durch die Vollzeitarbeit im Ausland weniger zu verdienen, als man hier mit Bürgergeld raus hätte

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Vollzeitvertrag mit attraktivem vietnamesischem Gehalt bei nur 2 monatiger Probezeit
Wir reden also über 300-400€ pro Monat

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Und genau deswegen braucht es eine korrekte Erfassung: weil es eben Unterschiede zwischen den Bedingungen in einzelnen Fächern gibt, aber eben auch zwischen Menschen und ihrer Arbeitsweise. In jedem anderen Job schlägt sich das ebenfalls nieder (Kollege A schafft in 8 eingestempelten Stunden im Büro mehr als Kollege B) und das ist okay so. Deswegen muss B trotzdem keine pauschal abgegoltenen 60-Stunden-Wochen schieben.
Nein, muss er sicher nicht. Er muss dann aber im Zweifelsfall plausibel darlegen, wie es zu einer solchen Minderleistung kommen kann.
PS: Das gilt natürlich nur, wenn es sich auch um eine objektiv feststellbare Minderleistung handelt, B also nachweislich deutlich weniger als die Vergleichsgruppe in der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit schafft.
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Leider scheint in Niedersachsen Bildung keinen hohen Stellenwert in der Politik zu genießen - ich habe eben inzwischen einen guten Vergleich.
Nein, du kennst lediglich einige sächsische und niedersächsische Lehrkräfte aus deiner unmittelbaren Umgebung. Dass das auch genau andersherum laufen kann, ist dadurch natürlich nicht wahrnehmbar. Ich habe hier beinahe täglich mit Anwärtern zu tun und denen geht es in ihrer Ausbildung ziemlich gut. Die Ausbilder des hiesigen Seminars haben z.B. einen guten Blick auf die jeweiligen Ausgangs- und Rahmenbedingungen ihrer Anwärter und legen als Maßstab letztlich an, wie sie mit diesen Rahmenbedingungen (z.B. Zusammensetzung der Lerngruppe und deren Kenntnisstand) konkret umgehen und weniger, wie das in der Theorie sein sollte. Die häufigen Unterrichtsbesuche gewährleisten dabei eine enge Rückkopplung von Ausbildung am Seminar und Tätigkeit an den Schulen...das kannte ich z.B. aus Thüringen ganz anders.
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Wieso? Das ist angebracht, wenn man Zweifel an der Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen hat, aber das ist das hier ganz klar ja nicht. Die Anordnung zur Teilnahme ist rechtmäßig.
Im Eröffnungsbeitrag und in meiner darauf bezogenen Antwort ging es aber überhaupt nicht um die generelle Teilnahme an außerunterrichtlichen Veranstaltungen, sondern um deren Nichtanrechnung auf dadurch entfallenen Unterricht und um den scheinbar ungeklärten Umgang mit fehlenden Einverständniserklärungen.
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Kein Problem. Die bleiben unter Aufsicht einiger KuK in der Schule und freuen sich

Das ist Business as usual...und vermutlich nicht vorgesehen, wenn die TE schreibt, dass alle Klassen und Kollegen an der Exkursion teilnehmen sollen. Aber ja, deine Beschreibung stellt den Regelfall dar und sollte so mitgedacht werden.
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Da muss ich in der Schule 2 Wochen die Sekretärin ersetzen. Jeder ist 2 Wochen "dran".
Wie kann das an einem Gymnasium bei nur nur 75 Werktagen unterrichtsfrei sein? Seid ihr nur 10 Kollegen ??
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Als letzte Info war tatsächlich "nur gehaltener Unterricht zählt, alles andere ist damit abgegolten". Diesen Passus gibt es tatsächlich im AV.
Das ist ja grundsätzlich auch richtig. Gleichzeitig erstreckt sich das auch nicht auf beliebige Umfänge, sondern muss sich in der regulären Wochenarbeitszeit unter Berücksichtigung der Teilzeitquote bewältigen lassen.
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Es gibt mit hoher Sicherheit auch in SN einen Teilzeiterlass, der vorsehen wird, dass Teilzeitlehrkräfte für außerunterrichtliche Tätigkeiten nur entsprechend ihrer Teilzeitquote heranzuziehen sind. Und ja: nicht gehaltener Unterricht ist bei Wahrnehmung anderer angeordneter dienstlicher Tätigkeiten natürlich vollumfänglich anzurechnen.
Insofern unbedingt schriftlich remonstrieren. Einerseits um der Nichtanrechnung entfallenen Unterrichts zu widersprechen und andererseits mit Bitte um schriftliche Dienstanweisung, wie im Falle fehlender Einverständniserklärungen vorgegangen werden soll.
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wie geil ist das denn bitte? in NRW sind Korrekturtage imho nicht gestattet und werden quasi allenfalls unter der Hand von der SL genehmigt.
Ja, ich bin da ganz froh darüber, dass es hier Rechtssicherheit in diesem Handeln gibt. Natürlich wird das auch mit etwas Augenmaß gehandhabt und bei nur 6 Arbeiten und fast 3 Wochen Zeit überlegt man schon gemeinsam, ob ein Korrekturtag nötig ist und ob der unbedingt an genau dem Wochentag mit 6 eigenen Unterrichtsstunden liegen muss und somit wieder zu Vertretungsbelastungen des Kollegiums führt. Gleichzeitig ermuntern wir aber explizit auch Kolleginnen und Kollegen, die sehr viele Korrekturen haben, solche Tage in gemeinsamer Absprache in Anspruch zu nehmen.
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Das ist krass. Bei einer so kurzen Korrekturfrist wärst du bei uns mit 30 Abiarbeiten für eine gute Woche von allen anderen Dienstverpflichtungen freigestellt. Das in nur 4-5 Werktagen (wenn man Samstag mitzählt) ggf. ohne Freistellung umsetzen zu müssen, ist unzumutbar. Auch während der Abiturkorrekturen hast du ein Recht (und streng genommen auch die Pflicht) auf Einhaltung der täglichen Höchstarbeitszeit und auf die Mindestruhezeiten.
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