Beiträge von Seph

    Ergänzung zum kurz vorher geposteten Beispiel:

    Es geht mir um Fälle, wie oben mit der Prügelei erklärt, wo ein Praktikant aus versehen in den Verantwortung gerät/geraten könnte.

    Der Praktikant dürfte - anders als reguläre Lehrkräfte - keine Garantenstellung für die Schüler einnehmen müssen. Insofern ist in einem solchen Fall bestenfalls Nothilfe zu leisten, es muss sich aber nicht selbst in Gefahr begeben werden und daraus kann einem dann auch kein Strick gedreht werden. Idealerweise holt man also einfach Unterstützung hinzu, wenn eine direkte Ansprache der Beteiligten nicht bereits fruchtet.

    Also ich wäre da sehr an einer aufklärenden Differenzierung für dieses "ihr seid da nicht versichert" interessiert.

    Schön, dass du da von vorneherein differenziert drauf schaust. Dein Bauchgefühl ist richtig: die Aussage ist so pauschal vollkommener Quatsch. Probleme könnten allenfalls auftreten, wenn Tätigkeiten übernommen werden, für die spezielle Qualifikationen notwendig sind, ich denke hierbei v.a. an Sportunterricht in bestimmten Konstellationen. Wenn man hier z.B. als nichtqualifizierte Person mal eben Schwimmunterricht erteilt und dort etwas passiert, könnte es wirklich haarig werden. Das wiederum gilt jedoch nicht nur für Studenten im Praktikum oder nur für Vertretungsstunden, sondern ist auch bei "gestandenen" Lehrkräften zu beachten.

    Die reine Erteilung von Vertretungsunterricht (z.B. in Deutsch) ist unkritisch und auch unproblematisch bzgl. der "Versicherung" dieser Tätigkeit. Dass Praktikanten sicher nicht dafür da sind, Ausfälle von regulärem Personal aufzufangen, steht erst einmal auf einem anderen Blatt.

    Weil selbst in Zeiten von ChatGPT das bisschen Aufwand in keiner Relation zum Nutzen steht. Nach ein paar Durchgängen hat man seine Förderempfehlungen für den Rest der Schulkarriere sowieso "fertig" und tauscht nur noch Namen aus.

    Dann steht das ja doch in guter Relation zum Nutzen und ist mit Sicherheit kein Grund, auf die korrekte Ausweisung der tatsächlich (nicht) erbrachten Leistung zu verzichten.

    Seit den Weihnachtsferien: 1x pädagogischer Halbtag, 2x Zeugniskonferenzen, 1x Abi-Simulation, 1x BOB (Berufsorientierungsbörse).

    Das kommt alles on top und muss ja von den Teilzeitkräften im gleichen Umfang wahrgenommen werden wie von den Vollzeitkräften.

    So etwas kenne ich in keinem anderen Beruf.

    Das hat weniger mit dem Beruf zu tun als mit einem offensichtlich fehlendem oder zumindest ungenügendem Teilzeitkonzept. Während Zeugniskonferenzen tatsächlich zu den unteilbaren Aufgaben gehören, gilt das für Veranstaltungen wie Abi-Simulation und BOB mit Sicherheit nicht. Beim pädagogischen Halbtag ist dies zumindest fraglich.

    Eine besonders erstaunliche Leistung der Regierung ist allerdings, dass sie es geschafft hat, in nur 2 Jahren das Schienennetz der DB zu zerstören, Autobahnbrücken und Schulgebäude marode werden zu lassen und die Erderwärmung voranzutreiben. Das ham' se schon Klasse hinbekommen.

    Mir ist klar, dass das sarkastisch gemeint ist, ich hoffe, den anderen hier auch :) Frühere Verkehrsminister finden sich interessanterweise gerade in einer kleinen Schwesterpartei, die jetzt mit am lautesten über diesen Befund pöbelt.

    Er brüskiert vor allem durch sein Nichtstun und Nichtssagen. Mir fallen eine Menge anderer Politiker ein, die auch keine grossartigen Lautsprecher sind aber erheblich mehr zu sagen haben.

    Das mag so scheinen, tatsächlich muss er (und tut es auch) das Kunststück vollbringen, eine Regierung aus sehr unterschiedlichen Lagern zusammenzuhalten. Das geht nicht, indem man ständig auf den Tisch haut und den anderen haargenau sagt, was zu tun und zu lassen ist. Dass er das dennoch kann, hat man bereits einige Male erleben dürfen, z.B. beim Streit um den Weiterbetrieb der AKW 2022.

    Hab’s auch schon bekommen. Das LBV hatte irgendwo geschrieben, dass sie es nicht mit den Bezügen auszahlen wollen, sondern wie einen Abschlag behandeln, da das schneller geht (meine ich jedenfalls).

    Das ist wirklich plausibel. Für eine Abschlagszahlung - die ja theoretisch durch Gegenrechnung auch rückgefordert werden könnte - ist noch keine Gesetzesanpassung nötig. Vermutlich sind sie deswegen doch so schnell gewesen.

    Mir ist das klar, aber es wird nun auch Menschen geben, die denken, dass 300 Lehrer Konten verwalten, statt Unterricht zu machen.

    Global betrachtet ist das für den Steuerzahler ja auch so und es ist nur schwer vermittelbar, warum auf der einen Seite (derzeit noch) massiv Lehrkräfte fehlen sollen, diese aber gleichzeitig mit einem nicht unerheblichem Anteil ihrer Arbeitszeit einfache Hilfstätigkeiten ausführen sollen.

    Vermutlich hast du Recht. Mich irritiert die Unterscheidung "inklusive Schule" vs. "Regelschule" sehr. Hier in NDS ist inzwischen jede Schule gleichzeitig auch inklusive Schule in dem Sinne, dass sie grundsätzlich auch Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in allen Jahrgängen von 1-13 offen stehen.

    Was "lohnt" sich? Also mal ganz grundsätzlich ist die Aufnahme von Geflüchteten doch kein Geschäft, um irgendwelche Läden am Laufen zu halten.

    Doch, irgendwie schon. Die gezielte Qualifizierung von zugewanderten Personen und die anschließende Integration in den Arbeitsmarkt ist letztlich mit Blick auf die demographische Entwicklung in Deutschland die einzige Chance "den Laden am Laufen zu halten". Das gilt sowohl auf Ebene der einzelnen Betriebe wie auch volkswirtschaftlich betrachtet.

    Das gab es ja auch schon.

    Der Landesrechnungshof in NDS hat mal wieder ausgerechnet, wofür Lehrkräfte ihre Zeit lassen

    https://www.ndr.de/nachrichten/ni…bildung512.html

    Die Darstellung finde ich verzerrt, es scheint, als würden Lehrkräfte Girokonten verwalten statt Unterricht zu erteilen.

    Das lese ich dort so nicht heraus, durch die Darstellung werden die Dimensionen von (einfacher) Verwaltungstätigkeit durch sehr gut bezahlte (ja, ja...ich weiß) Fachkräfte deutlich. Wenn zum Beispiel der Landesrechnungshof feststellt, dass

    Zitat

    Darüber hinaus sind nach der Erhebung des Landesrechnungshofs 286 Lehrkräfte damit beschäftigt, Girokonten zu pflegen, auf die das Geld für Klassenfahrten überwiesen wird.

    dann ist damit natürlich nicht gemeint, dass es Lehrkräfte gibt, die nahezu nur Girokonten verwalten, sondern dass diese Aufgabe landesweit das Vollzeitäquivalent von 286 Lehrkräften in Anspruch nimmt, obwohl diese Tätigkeit auch (gebündelt) durch z.B. Sachbearbeiter bewältigt werden könnte.

    Nein, FREIER TAG

    Nein, selbst im von dir zitierten Frauenförderplan ist von "unterrichtsfreie Tage" die Rede, die "möglichst nicht an Tagen mit regelmäßig wiederkehrenden Konferenzen liegen sollen". Und selbst das ist nicht verbindlich, das Land Berlin hat soweit ich das überblicke bislang noch keine entsprechende Rechtsvorschrift geschaffen, die über das Informationsschreiben "Empfehlungen für den Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte“ von 2017 hinausgeht, in dem ebenfalls explizit von "unterrichtsfreien Tagen" die Rede ist.

    Du bist bislang einen mehrfach angeforderten Nachweis deiner Behauptung durch entsprechende Rechtsvorschrift schuldig geblieben.

    Das kann ich nur unterstreichen, insbesondere auch den teils immensen Druck, dem man auch als gestandene Lehrkraft nicht immer gewachsen ist. Mir ist eine Schule bekannt, die jährlich Klassenfahrten durchführt - was das Budget schlicht nicht hergibt - und daher die Gesamtkonferenz hat beschließen lassen, dass Lehrkräfte die Fahrtkosten nur nach einem Verteilungsschlüssel anteilig erstattet erhalten. Dass das ganz klar rechtswidrig ist, müsste zumindest die Leitungsebene wissen...und weiß es vermutlich auch wirklich. Auch sind in NDS ja Fahrten mit Übernachtung nicht verpflichtend für Lehrkräfte. Und dennoch steht es dort überhaupt nicht zur Debatte, mit der eigenen Klasse jährlich zu fahren. Von einer völlig freien Entscheidung kann dabei überhaupt keine Rede sein.

    Wir wohnen in der Mitte zwischen zwei Gymnasien und dürften wählen, welches unser Sohn nach der vierten Klasse besucht. Geplant war beim Tag der offenen Tür erstmal zu schauen. Worauf sollte man achten? Welche Fragen sollte man stellen, wie vergleicht man am besten? Danke vorab.

    Die Unterschiede zwischen den 2 Gymnasien sind im Mittel mit hoher Sicherheit geringer als die Unterschiede innerhalb des Kollegiums jeder dieser Schulen. Insofern kann man da relativ entspannt an die Standortwahl herangehen und vlt. wirklich vor allem darauf schauen, wo denn die Freunde des Kindes hingehen möchten. Tage der offenen Türen sollten nicht überschätzt werden, diese bilden den schulischen Alltag i.d.R. kaum ab, können aber dennoch einen ersten Eindruck von Ausstattung der Schule, Atmosphäre u.ä. vermitteln.

    Ja, Seph, dir gelingt das prima, du hast dich persönlich hervorragend eingerichtet.

    An deiner Schule ist das überhaupt nie ein Problem gewesen.

    Das habe ich oft genug vernommen ... und weiß auch, dass es an anderen Schulen ganz anders aussieht.

    Den sarkastischen Unterton kannst du dir wirklich sparen. Die Vorgabe von §38 NSchG ist doch eine ganz klare: Konferenzen und entsprechende Sitzungen haben außerhalb der Unterrichtszeit stattzufinden und können nicht einfach durch Unterrichtsausfall in den Vormittag gelegt werden.

    An SekII-Schulen muss es ein Zuckerschlecken sein,

    ... dann wird es ja auch kein Problem sein, alle zusätzlichen Aufgaben in die unterrichtsfreie Zeit zu legen...

    ... nach 20 Uhr oder am WE, damit die Elternbeteiligung wirklich möglich ist.

    Die von dir erwähnte Arbeitszeitstudie zeigte ja, dass gerade an den Sek II Schulen die durchschnittliche Arbeitsbelastung noch spürbar über der an Grundschulen liegt. Du eröffnest hier aber Nebenschauplätze, die zur ursprünglichen Aussage nichts beitragen. Und nein, man kann Sitzungen auch außerhalb der Unterrichtszeit noch vor 20 Uhr unterbringen...sogar an Werktagen.

    Rein rechtlich könnte die Lösung eigentlich ziemlich einfach sein:

    Zitat von §669 BGB

    Für die zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Aufwendungen hat der Auftraggeber dem Beauftragten auf Verlangen Vorschuss zu leisten.

    Insofern würde das von O. Meier vorgeschlagene zweischrittige Verfahren durchaus denkbar sein, probiert habe ich das offen gestanden aber noch nicht. Ich bin mir vergleichsweise sicher, dass dann die Dienstreise nicht genehmigt wird ;)

    Genau zweimal, danach gabs eine Untätigkeitsanzeige und danach das anwaltliche Schreiben. Hat dennoch gedauert.

    Fahrt wurde genehmigt, obwohl Budget bereits überzogen war, das er die Ausrede. Aber es ist nicht mein Verschulden wenn an entsprechender Stelle die SL nicht ablehnt obwohl Budget drüber.

    Für ein überzogenes Budget haftet sicher nicht die begleitende Lehrkraft, sondern zunächst dennoch das Bundesland als Dienstherr. Dieses kann ggf. den SL in Regress nehmen. Mit Sicherheit muss aber nicht die Lehrkraft auf ihren Kosten sitzenbleiben, weil der SL einen Fehler gemacht hat.


    Und jeder der mir hier erzählen will ich krieg das nur anteilig über die Steuer:

    Ich habe bisher alle Fahrten die ich absetzte mit 100% dienstlich angegeben und entsprechend auch zu 100% angerechnet bekommen/zurück bekommen…entweder ich hatte bisher Glück mit der SSB oder wir reden hier aneinander vorbei 😅

    Es wurde hier bereits mehrfach erklärt: die 100% Berücksichtigung dienstlich entstandener Kosten führt nicht zu einer 100% Rückzahlung dieser Kosten, sondern lediglich zu einer Verminderung des steuerpflichtigen Einkommens um diesen Betrag. Wie ich weiter oben schon geschrieben hatte, bezahlt man damit selbst im Spitzensteuersatz I noch immer 58% der Kosten selbst.

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