Beiträge von Seph

    Liebes Forum,

    ich habe einiges zum Laufbahnvorteil in der Suche gefunden, dennoch fehlt mir ein wenig Schwarmwissen. Ich persönlich erlebte es bisher immer so, dass A14 bei A14 Stellen zum Zug vor A13 kamen. Wenn das ebenso bei A15ern ist in Bezug auf Schulleitungsstellen, dann hat man ja als A14er nie eine Chance, oder?

    Ist das System wirklich so starr? Ich bin in Hessen…Dann braucht man ja ewig oder schafft es nie in eine A15 Position, da es ja oft einen Mitbewerber mit einer „höheren Stelle“ gibt.

    Ich freue mich auf eure Antworten ☺️ und wünsche einen schönen Donnerstag!

    Liebe Grüße

    Ja, es gibt einen solchen Laufbahnvorteil, der sich auch sachlich begründen lässt: Ein A14er hat sich gegenüber einem A13er bereits mit "höherwertigen" Aufgaben bewährt, gleichzeitig werden an ihn auch höhere Maßstäbe bei der Beurteilung angelegt. Dadurch sind Beurteilungen mit gleichem Werturteil gerade nicht gleichwertig, da sie sich auf verschiedene Maßstäbe beziehen.

    Gerade bei der Übernahme einer SL-Stelle einer großen Schule sollten i.d.R. Vorerfahrungen im Bereich der Koordination vorhanden sein, zwingend notwendig ist dies aber nicht. Es sollte nur niemanden verwundern, dass "A15er" da nicht nur statusbedingt, sondern gerade auch wegen der damit erlangten Erfahrungen im relevanten Leitungsbereich, etwas bessere Karten haben als "A14er". Dennoch kann auch eine Bewerbung um 2 Stufen nach oben durchaus erfolgreich sein, wie ich von sowohl von mir selbst als auch einigen Bekannten aus erster Hand weiß.

    Beamte könnten im übrigen auch mal streiken. Da passier erstmal genau nichts.

    Das sieht das BVerfG bislang etwas anders. Das immer wieder bestätigte Streikverbot von Beamten ist als Grundsatz des Berufsbeamtentums anerkannt, entsprechende Handlungen (dazu gehört übrigens auch der hier gerne empfohlene "Dienst nach Vorschrift") sind unzulässig und können disziplinarrechtlich geahndet werden.

    Das sieht für die Teilnahme an entsprechenden Kundgebungen außerhalb der Dienstzeit natürlich anders aus, hierzu sind auch Beamte berechtigt.

    Ich habe von einer Lehrkraft gehört, dass sie 28x 60 Minuten unterrichten muss und es bereut nicht an eine Schule mit 45 Taktung gegangen zu sein.

    Ich bin deshalb etwas irritiert…

    Bitte nicht falsch verstehen, aber "Ich habe mal gehört" ist vermutlich keine valide Quelle. Keine Sorge, die Unterrichtsverpflichtung von Lehrkräften basiert auf Unterrichtseinheiten á 45min. Bei veränderter Rythmisierung (wie ja bereits bei den an vielen Schulen spätestens in der Sek II gehandhabten Doppelstunden á 90min) ändert sich entsprechend auch die Anzahl der Unterrichtseinheiten.

    Wir schreiben fleißig Anträge auf amtsangemessene Alimentierung, die alle abgelehnt werden. Die Gewerkschaften klagen gegen die verfassungswidrige Aufhebung der Sonderzahlungen seit 2007 ohne Erfolgt, das Land SH steht über der Verfassung.

    Was du hier so als Tatsache hinstellst, ist überhaupt noch nicht entschieden. Das OVG SH hatte sich hier nur zu den niedrigeren Besoldungsgruppen bis A7 entsprechend geäußert und zur weiteren Entscheidung an das BVerfG verwiesen, dessen Urteil noch aussteht. Vielleicht wartet man dieses einfach mal ab, bevor man gleich von "Betrug" und "Verfassungswidrigkeit" spricht. Und nein, auch das Land SH steht nicht über der Verfassung und würde bei entsprechendem Urteil nachleisten müssen.

    Die proaktive Reduzierung der eigenen Arbeitskraft auf Sparflamme stellt im Übrigen einen Dienstpflichtverstoß dar und ist auch durch die Aufhebung der Sonderzahlung durch den Arbeitgeber nicht zu rechtfertigen....wenn auch im Grunde zu verstehen.

    Ich habe mittlerweile mit Abteilungs- und stellvertretendem Schulleiter gesprochen und konnte zwischen den Zeilen lesen, dass es die Anweisung gibt, die SuS auf Teufel komm raus vor Ort zu beschulen, egal, ob sich ein Tsunami nähert, die Russen kommen oder uns tatsächlich dann doch noch der Himmel auf den Kopf fällt, wie es einst ein alter Gallier vorhergesagt hat.

    vs.

    Wir haben einige Klassen, die einen festen Tag pro Woche online unterrichtet werden - zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen (eigentlich aus Raumnot), aber die Entscheidung muss dann ja frühzeitig getroffen werden und das macht ja niemand gerne, daher werden wir uns wohl weiter damit zufriedengeben müssen, dass es schwammig bleibt und wir ab und zu vor leeren Klassen sitzen und keinen effektiven Unterricht machen können.

    Irgendwie scheint mir das extrem inkonsequent von eurer SL zu sein...etwas böser formuliert würde ich von "verlogen" sprechen.

    Wie schon geschrieben wurde, muss natürlich auf 21 Deputatsstunden á 60 Minuten umgerechnet werden. Das gilt vollkommen analog ja auch für die Stundentafel. Die Schüler müssen am Ende genau die gleichen Gesamtzeiten Unterricht erhalten, lediglich die Rythmisierung dieses Unterrichts ändert sich.

    Bei Umrechnungen von 45min auf 60min-Modelle habe ich da auch wenig Bauchschmerzen, da sich dadurch i.d.R. die Gesamtstundenanzahl der Lehrkräfte verringert (nicht in Minuten). "Interessanter" sind Vorstöße einzelner Schulen, von 45min auf 40min zu gehen, um dadurch rund 3 weitere Deputatsstunden zu erzeugen, was bei gleicher Unterrichtszeit aber dennoch im Mittel 1 Lerngruppe mehr pro Lehrkraft bedeutet und damit deutlich mehr Vor- und Nachbereitungszeiten. Ob das rechtskonform wäre, halte ich für mehr als nur fraglich.

    Da sitzen sicher nicht 30 Schüler in einer Klasse und es gibt vermutlich auch keine Privatschulen, an die Menschen, die es sich leisten können, mit ihren Kindern ausweichen können. Gesamtschulen, wie wir sie (in Hessen) haben sind verkleidete Realschulen und für leistungsorientierte(re) Schüler die Hölle.

    Die Gesamtschulen sind nur deswegen "verkleidete Realschulen", weil es anders als in Ländern mit "echtem" Gesamtschulsystem in Deutschland parallel dazu eben noch die Gymnasien gibt.

    Für Mathematik: Weg mit der "Kompetenzorientierung". Rückbesinnung auf tatsächliche mathematische Inhalte, die gerne auch mal drillmäßig geübt werden dürfen.

    Genau....warum auch sachbezogene Anwendungen, Argumentation u.ä. vermitteln, wenn die rein mechanische Abarbeitung von Kalkülen auch reicht....die dann später ohnehin niemand mehr verwendet. Das bereitet mit Sicherheit gut auf das Berufsleben vor.

    Die Schwere ist m.E. nicht definiert. Und die Schule der TE scheint die 4 Tage ja auch zu gewähren, der Vater hätte aber gerne noch mehr Tage aber da muss sich die Familie wohl anderweitig um Betreuungs-Ersatz kümmern.

    ...oder man nimmt halt einfach die Möglichkeit der kurzfristigen Beurlaubung aus familiären Gründen in Anspruch, die die entsprechenden Urlaubsverordnungen der Länder i.d.R. für bis zu 6 Monate vorsehen...natürlich unter Wegfall der Bezüge.

    Wem das schriftliche nicht liegt, der kann es nicht. Die Somi-Note ist einfach nur ein Notenschönungs-Werkzeug.

    Ich kenne natürlich eure Lehrpläne für das WBK nicht, an allgemeinbildenden Schulen (in NDS) erschöpft sich die Erhebung von Fachleistung und entsprechend auch die zu fördernden Kompetenzen aber eben nicht nur im schriftlichen Bereich. Eigene (Lösungs-) Ideen vorstellen, austauschen, miteinander diskutieren, sachliche Kritik formulieren und vieles mehr sind ebenfalls wichtige Kompetenzen, die in den meisten Jobs vermutlich sogar wichtiger sind, als die rein schriftliche Wiedergabe/Anwendung von Fachwissen.

    Wieso ist so etwas in Australien kein Problem?

    Auch in Australien ist das bei weitem nicht der Regelfall, sondern betrifft ein paar sehr spezialisierte Schulen und vergleichsweise wenige Kinder der Primar- und Unterstufe. Ich weiß derzeit nicht, ob und inwiefern hier mal evaluiert wurde, ob die Kids damit hinreichend auf die Mittel- und Oberstufe vorbereitet werden können. Vielleicht kennt jemand von euch da ja was konkretes.

    Die Trennung gibt es aber in NRW nicht.
    In einem Bundesland, in welchem die Schüler*innen in 2/3 ihrer Fächer keine Klassenarbeiten oder Klausuren schreiben.

    Mir ist jetzt nicht ganz klar, wie ein Bewusstsein dafür, dass die festzustellende fachliche Leistung auch im nichtschriftlichen Bereich sich nicht unbedingt in der Frequenz der Wortmeldungen bemisst, im Widerspruch dazu steht.

    Bundesland? In NRW gelten immer noch die Corona-Regelungen und somit 15 Tage pro Kind.

    Ja, Sonderurlaub geht auch bei erkrankten Kindern (zumindest habe ich den schon dafür genommen).

    Deutlich einfacher ist es aber sich einfach selbst krank zu melden. Da würde ich mal vorsichtig bei der Schulleitung nachfragen wie sie das sieht.

    Bitte unterlasse es hier, rechtswidrige Handlungsempfehlungen zu geben!

    Nochmal anders formuliert: wenn die SuS im zu Unterrichtsbeginn im Klassenraum sitzen, geht ihr da erstmal von einer 3 aus aus oder 4, die sich im Laufe der Stunde nach oben oder unten gehen kann?

    Ich habe als Grundlage eine Kriterienliste, die ich meinen Klassen und Kursen zu Beginn auch offenlege. Als Lehrkraft - und auch als Schüler selbst - hat man eigentlich über mehrere Stunden hinweg ein ganz gutes Gespür dafür, wie gut bestimmte Dinge klappen und andere wiederum nicht. Dafür braucht es dann auch keine stundenweise Notizen von Ziffernnoten o.ä. Ich mache das mal am Beispiel eines Kriteriums, welches anhand von Übungen und im Unterrichtsgespräch sehr gut beobachtbar ist:

    "Problemstellungen eigenständig lösen"

    -> kann auch neue Problemstellungen sachgerecht beurteilen und eigenständig lösen --> sehr gut

    -> kann neue Problemstellungen meist eigenständig lösen --> gut

    -> ... mit Unterstützung eigenständig .... --> befriedigend

    -> ... mit Unterstützung teilweise .... --> ausreichend

    -> ... auch mit Unterstützung nicht eigenständig (dafür aber zumindest unter Anleitung) --> mangelhaft

    ->... gar nicht.... -> ungenügend

    Ähnliche Abstufungen gibt es auch bei anderen Kriterien wie Wiedergabe und Erklärung von Inhalten, Fachsprache, Anwendung von Fachwissen u.ä.

    Humblebee Gym, Gesamt und BK, unabhängig vom Einsatz sind 25,5 in NRW.

    Sek1- und Primarschulen alle 28.

    Da habt ihr es in Niedersachsen echt besser.

    Die blanken Zahlen verraten i.d.R. noch herzlich wenig über zur Verfügung stehende Abminderungsstunden und deren Gründe. So hat NDS zwar im Gym-Bereich bundesweit die niedrigste Deputatsstundenzahl, gleichzeitig aber auch extrem wenige Abminderungsstunden. Insbesondere gibt es keine solchen für Klassenleitungen, Oberstufenkurse o.ä., wie es teils in anderen Bundesländern vorkommt.

    Im Ergebnis ist aber vermutlich das tatsächlich zu unterrichtende Deputat dennoch nicht höher als in anderen Bundesländern, das stimmt schon.

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