Dem muss ich klar widersprechen, da ich entsprechende Selbstreflexionen regelmäßig durchführen lasse. Die Schülerinnen und Schüler können in den meisten Fällen ihre Leistungen anhand eines vorab bekannten Kriterienkatalogs ziemlich zielsicher einschätzen und beschreiben.
Beiträge von Seph
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Nein, ich möchte das genau wissen. Was genau steht da, das besagt, dass alle Menschen der Welt, das Recht haben in Deutschland zu leben?
Die...ich nehme an: bewusste... Übertreibung des tatsächlichen Sachverhalts mag für die Effekthascherei dienlich sein, führt aber dazu, dass deine Frage nicht wirklich ernst genommen werden kann. Für alles andere hilft ein Blick in Art. 16a GG.
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Naja, wir suchen aus.. die SL macht den Vertrag. Laut meines Wissens dürfen „normale“ Lehrkräfte keine Verträge eingehen. Das darf laut meines Wissens nur die SL ( wird bei uns immer so gehandhabt .. die SL unterschreibt).
Das ist auch so korrekt. Streng genommen müsste inzwischen europäisches Vergaberecht inklusive europaweiter Ausschreibung des Auftrags mit Leistungsverzeichnnis erfolgen. Ich kenne aber bislang keine Schule, die das wirklich so handhabt....und noch keinen nichtberücksichtigten Mitbewerber, der erfolgreich dagegen geklagt hätte. Kann aber noch kommen

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Sie scheinen sie aber regelmäßig sowieso genutzt zu haben, d.h. das Kind war eingewöhnt, weil sie es für sich so entschieden hatten.
Man kann aber niemanden nötigen regelmäßig eine Tagesmutter o.ä. zu nutzen, damit sie dann, wenn es 2 mal im Jahr wirklich nötig wäre, betreuen kann.
Nein, natürlich nicht. Gleichzeitig darf der Dienstherr durchaus davon ausgehen, dass die Bediensteten ihre privaten (Betreuungs-)Probleme auch privat lösen und ihren Dienstpflichten nachkommen. Und wenn das bedeutet, dass man für diese 2 Sonderfälle im Jahr doch mal eine größere Strecke zur Verwandschaft fahren oder einen (möglicherweise teuren) Babysitter engagieren muss, dann ist das einfach so.
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Wusste ich nicht, ist aber auch ganz schön frech. Bei uns geht's und das nehme ich gerne in Anspruch. Warum sollte ich ein halbes Jahr auf 500€ warten wollen?
Ich hatte es weiter oben mit Verweis auf das BGB schon geschrieben: man kann durchaus auch einen angemessenen Vorschuss verlangen. Hierzu ist der Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet.
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Mal abgesehen davon, dass es durchaus Leistungen gibt, die im Grenzbereich zwischen 2 Noten liegen, sollte man sehr wohl begründen können, warum man sich dann für genau die Bewertung, die man vorgenommen hat, entschieden hat.
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Kommt mir auch etwas seltsam vor. Normalerweise sollte es konkrete Bewertungskriterien für die Praktikumsberichte geben, anhand derer man dann natürlich auch gut aussagefähig wäre, was für die "sehr gute" Leistung gefehlt hat.
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Gleichzeitig steigende Schülerzahlen. Verrückt.
Naja und sinkende Geburten stimmt auch nicht.
Es ging um "gleichbleibende oder sinkende Geburtenzahlen". Der Blick in deine Quelle lässt nicht gerade den Schluss auf den Trend zu deutlich steigenden Geburtenzahlen zu.
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Das Forum lebt letztlich auch davon, dass eine gewisse Anonymität besteht und nur deswegen auch relativ offen über Bedingungen des eigenen Arbeitens gesprochen werden kann.
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Wie bereits skizziert, gibt es auch durchaus Dienstreisen mit einem persönlichen Interesse. Durch eine solche Regelung nimmt man der Schule die Chance eine individuelle Lösung zu finden. Sobald die Schule eine Fahrt anordnet, bin ich natürlich komplett bei dir.
Man nimmt der Schule vor allem die Möglichkeit, mehr oder weniger subtilen Druck auf die Lehrkräfte auszuüben und diese doch letztlich zu nötigen, gegen ihren eigentlichen Willen einen Teil der Kosten selbst zu übernehmen. Im Übrigen gibt es auch in NDS für Fortbildungen die Möglichkeit, Dienstreisen aus überwiegend persönlichen Interessen (z.B. solche, die für die Schule gerade nicht so relevant sind) vollständig oder nur teilweise selbst übernehmen zu lassen.
Die Notwendigkeit zur Einhaltung bestimmter Budgetgrenzen für die Schulfahrten ist hingegen auch ein Schutz für Elternhäuser und letztlich auch die Sozialämter vor allzu ausufernden Vorhaben. Ich denke da an die eine Berliner Klasse, die nach New York gejettet ist, weil ohnehin das Amt die Reisekosten für den Großteil der Schüler übernehmen sollte.
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Ist das wirklich so ungewöhnlich? Sowohl in Berlin als auch Brandenburg kannst du das. Berlin weiß ich sogar, dass zum Schuljahresende entfristet wird, wenn gewünscht und der Bedarf immer noch da ist (was er in vielen vielen Fällen eh ist), erst danach darf neu eingestellt werden.
Ja, die Bundesländer handhaben das sehr unterschiedlich. Während wir hier in NDS auch schulscharf ausschreiben dürfen und dabei nicht zwingend an die Rangfolge der Bewerbernoten gebunden sind, gibt es in anderen Bundesländern vom Land bzw. dem jeweiligen Schulamtsbereich gesteuerte zentrale Einstellungen nach Liste und anschließende Zuweisung an die Schulen. In Thüringen konkret war das zumindest vor 10 Jahren noch so, ob sich das geändert hat, weiß ich nicht genau.
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Es gibt interessanterweise durchaus Bundesländer, die die Annahme von Freiplätzen für Lehrkräfte explizit verbieten.
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Danke für die Beschreibung der weiteren Ergebnisse kleiner gruener frosch . Diese sind zwar durchaus plausibel, dennoch aber traurig zu lesen, wie hier mit Beamten umgegangen wird. Im Arbeitsrecht wäre die Sache hingegen ziemlich klar: angewiesene Arbeitsstunden laut Dienstplan sind im Krankheitsfall vollumfänglich anzurechnen. Der Dienstplan selbst kann nicht kurzfristig mit Vorlaufzeiten unter 4 Tagen geändert werden.
Insofern wäre übrigens zu prüfen, ob ein fest eingeplanter langfristiger Einsatz in einer Lerngruppe nicht trotz Krankheit dennoch als "angefallene Mehrarbeit" zu berücksichtigen wäre. Ich vermute, dass das Land im umgekehrten Fall geplante Minderstunden während einer Krankheit sehr wohl gerne zählt.
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Ändert sich einer oder mehrere Faktoren kann dies zu einer Veränderung der Geburtenrate führen. Ich denke, das beantwortet deine Frage.
Ja, eine solche Veränderung ist durchaus auch zu Ungunsten der weiteren demographischen Entwicklung denkbar.
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Die Annahme ist hier gleichbleibende bis sinkende Geburtenrate, oder?
Ja, warum sollte auch von etwas anderem ausgegangen werden?
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Ich habe lediglich gesagt, dass ich diese Regelung nicht sinnvoll finde. Für Klassenfahrt nicht und insbesondere nicht für andere Dienstreisen. Wobei ich bei Klassenfahrt durchaus mehr Verständnis habe. Am Ende interessiert es mich auch nicht, wie es bei euch umgesetzt wird. Es geht um die Frage, ob eine solche Regelung sinnvoll ist oder nicht.
Ich persönlich finde es sehr sinnvoll, dass Dienstreisen, für die kein Budget mehr vorhanden ist, auch nicht genehmigt werden dürfen. Wer soll sie denn sonst zahlen? Die Bediensteten jedenfalls sicher nicht. Wer unbedingt auf eigene Kosten mit Schülern verreisen möchte, möge das doch gerne in der unterrichtsfreien Zeit tun, wovon ich wiederum dringend abraten möchte.
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Gute Frage. Interessant ist es meiner Meinung nach, wie es bei "dauerhafter Mehrarbeit" dann bei der Berechnung der Rente/Pension ist. Kommt da jemand mit 12 Stunden regulär + dauerhaft 2 Stunden Mehrarbeit auf den gleichen Faktor wie jemand, der 14 Stunden regulär arbeitet? Wenn das nicht der Fall ist, dann wäre das etwas unfair.
Das muss nicht unfair sein, wenn die Mehrarbeit durch spätere Minderarbeit ausgeglichen wird. Was bei Auszahlung der Mehrarbeit genau passiert, frage ich mich allerdings auch gerade.
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Jetzt darf man die Schüler schon nicht mehr schlagen und dann soll auch noch die Beziehungsebene vor den Drohungen kommen? Dieser Beruf ist echt nicht mehr das, was er mal war.
Ja...schon schade, dass der Rohrstock ausgedient hat. Ich habe sogar mal Gerüchte gehört, dass man inzwischen keinen Schlüsselbund mehr auf Schüler werfen soll. Aber das war vermutlich wieder nur unhaltbares Gemunkel im Lehrerzimmer

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Ich würde einen dauerhaften Einsatz in einer bestimmten Lerngruppe über das normale Deputat hinaus auch als Deputatserhöhung für das betreffende Halbjahr lesen, welches natürlich auch im Krankheitsfall als "gehaltene Unterrichtsstunden" anzurechnen wäre.
Anders sieht das möglicherweise aus, wenn ich jemanden für den nächsten Tag zur Vertretung einplane, die Person aber dann doch nicht da ist. Dann dürfte die ursprünglich geplante Vertretungsstunde nicht anzurechnen sein...die übernimmt dann jemand anderes.
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Also wenn Drohen nix hilft, muss man es halt doch über die Beziehungsebene probieren...
Und am besten gleich andersherum

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