Beiträge von Seph

    Das wissen die Kinder ja nicht. Wenn einzelne kommen, kriegen sie die Note eh schon gesagt. Es ging mir um die Zeremonie der "Quartalsnote" bzw. Mitteilung der Zeugnisnote vor den Zeugnissen.

    Dass es keine Quartalsnoten gibt, hatten wir hier ja schon hinreichend festgestellt. Dass die Schülerinnen und Schüler dennoch ein Recht darauf haben, ihren aktuellen Leistungsstand von der Lehrkraft zu erfahren und diese wiederum dazu verpflichtet ist, gehört aber auch zur Wahrheit dazu. Und das darf mit Sicherheit nicht davon abhängen, dass die Kids erst einzeln darum betteln müssen.

    Cool, dann lege ich das als Elterninfo aus und spare mir die nervige Zeremonie in Zukunft.

    Die Auslegung wäre aber grob falsch. Es steht doch eindeutig dort, dass die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern zu informieren sind und nicht nur die Eltern.

    Die Klassenfahrt hat mich mit allem (Kosten für Übernachtung, Veranstaltungen vor Ort, Anreise Abreise, Verpflegung) 500€ gekostet. Aus der Erfahrung mit anderen Fahrten (z.B. die Vorreise um vor Ort die wandertouren zu erkunden) weiß ich, dass mein Finanzamt mir das vollumfänglich erstattet wenn ich nachweisen kann das ich es dienstlich gemacht habe.

    "Vollumfängliche Erstattung" heißt hier aber lediglich, dass sich das zu versteuernde Einkommen um den entsprechenden Betrag verringert. Du zahlst also selbst im Spitzensteuersatz I noch immer 58% dieser Kosten selbst!

    Den von dir daraus gezogenen Schluss, in Zukunft dann eben wirklich nicht mehr zu fahren, kann ich hingegen gut nachvollziehen.

    Drauf bestehen bringt nur was wenn das Land dann ich zahlen würde. Ist derzeit nicht absehbar und ich warte sicherlich nicht Jahre für das Geld.

    Daher Steuer: SL hat ein Schriftstück unterschrieben das es eine dienstliche Fahrt war. Alle nachweisbar getätigten Ausgaben kommen dann halt als steuerminderung an mich zurück. Besser als drauf sitzen zu bleiben.

    Das ist nicht annähernd nachvollziehbar, die Rechtslage ist seit Jahren völlig klar. Eine genehmigte Dienstreise ist auch in vollem Umfang vom Dienstherrn zu erstatten. Das gilt sogar dann, wenn vorher schriftlich auf den Erstattungsanspruch verzichtet wurde! Das weiß im Übrigen mit Sicherheit auch der Dienstherr, warum wohl versuchen sie den Umweg über ein nicht nachweisbares Telefonat anstatt eines schriftlichen Bescheids?

    PS: Auf die volle Erstattung hast du dementsprechend auch nach diesem Telefonat noch den Anspruch.

    Nicht gut, aber leider immer noch gängige Praxis, insbesondere an kleinen dörflichen Schulen. Deshalb mein Wunsch nach einer klaren Erlasslage.

    Diese klare Erlasslage gibt es doch für unser Bundesland (NDS) längst und ich hatte vorhin erst auf den entsprechenden Erlass hingewiesen. Bezüglich Barmitteln ist dort klar geregelt:

    Zitat von RdErl. d. MK v. 1.8.2018 – 12.4 - 80 101 - 3 – VORIS 22410 –

    4.4. Schulen können in Ausnahmefällen Bareinzahlungen von Erziehungsberechtigten für die Landesaufgaben Lernmittelausleihe und Schulfahrten annehmen. Die Bewirtschaftung von Barmitteln durch die Schulen ist auf diese Bereiche begrenzt. Diese Mittel sind in Transferkassen für den

    Barzahlungsverkehr zu vereinnahmen, es sind Quittungen auszustellen.

    Für die Einrichtung einer Transferkasse ist erforderlich, dass ein Konto nach Nr. 2.1 von der Schule geführt wird. Die Verantwortung der Transferkasse obliegt der Schulleitung. Die Verwaltung kann einer oder einem Landesbediensteten schriftlich übertragen werden. Die Transferkasse darf nur einen laufenden Bestand von bis zu 500 Euro aufweisen. Darüber hinausgehende Barmittel sind unverzüglich auf das Konto nach Nr. 2.1 zu Gunsten der jeweiligen Zweckbestimmung einzuzahlen. Die Bargeldbestände sind diebstahlsicher z. B. in einem Schulsafe aufzubewahren. Die Transferkasse ist spätestens zum 15. Dezember des laufenden Haushaltsjahres abzurechnen, der Bestand ist auf das Konto nach Nr. 2.1 einzuzahlen.

    Dass grundsätzlich noch Kosten für Projekte, Theatervorführungen u.ä. anfallen können, ist ziemlich normal. Viele dieser Kosten sind zu Beginn des Schuljahres schon klar, sodass ein entsprechend gewählter Pauschalbetrag bereits zu Beginn ebenfalls über das Schulkonto von allen eingesammelt wird. In der zugehörigen Verwaltungssoftware sind dann virtuelle Unterkonten mit Nutzerberechtigungen angelegt, sodass die Klassenlehrkräfte für ihre Klassen den Überblick behalten können, ohne selbst das Geld physisch oder auf eigenen Konten verwalten zu müssen.

    Wenn man TZ beantragt, wird die dann auch zwischen den Ferien gewährt oder ist man da dann ganz pünktlich zum 1.8. mit der Stundenreduktion...?

    Da bin ich mir nicht 100% sicher, da mich das bislang nicht betraf, ich vermute aber, dass sie da sehr pünktlich sind ;)

    PS: Fairerweise gilt das dann aber wohl auch beim Aufstocken für volle Monate. Was wiederum natürlich nicht geht (da rechtsmissbräuchlich) ist eine Aufstockung für einen vollen Monat innerhalb der Sommerferien, um dann wieder mit Teilzeitquote weiterzuarbeiten.

    Für NDS ist die Sache eigentlich auch klar. Laut RdErl. d. MK. v. 01.08.2018 "Führung von Girokonten durch die Schulen / Onlinebanking" können Schule ein entsprechendes Girokonto führen und sind Zahlungen im Zusammenhang mit Schulfahrten explizit über dieses abzuwickeln. Das scheint nur noch nicht bei allen SL und in allen Kollegien angekommen zu sein.

    Und genau diese Arbeitsbedingungen wird man nur dadurch schaffen können, dass die Nutzung eigener Konten konsequent unterlassen wird und auf entsprechende Dienstkonten bestanden wird.

    Übrigens hast du mit dieser Einschätzung hier:

    Übrigens bieten die örtlichen Banken/Sparkassen auch keine Treuhandkonten mehr an (Region Freiburg) -

    obwohl das Kultusministerium genau das als Notlösung vorschlägt.

    völlig Recht, was wir hier im Forum auch in der Vergangenheit bereits mehrfach auf dem Tisch hatten. Leider haben bei weitem noch nicht alle Kolleginnen und Kollegen verstanden, dass diese "Klassenkonten" wirklich keine Treuhandkonten sind.

    Aber ich sagte ja, dass mir klar ist, dass euch auch (klar, der Text wird nicht gelesen, weil alles bekannt ist) 50% Studien/Ref/Ausbildungsabbrecher nicht ins Nachdenken bringen werden. Sind vermutlich alles Luschen, die ohnehin als Lehrer nicht geeignet wären.

    Das mag daran liegen, dass du wild Dinge durcheinanderwürfelst. Dass es hohe Abbrecherquoten quer durch alle Fachbereich an den Unis gibt, hatten wir genauso diskutiert, wie dass das in der Mehrheit der Fälle eher Fachwechsel statt tatsächliche Abbrüche sind. Im Referendariat hingegen liegt die Abbruchquote erheblich niedriger.

    Dass das auch anders ginge, zeigt sich an einigen Schulen hier, die Funktionsämter zunächst nur auf Zeit vergeben. Die Inhaber erhalten dann tatsächlich einen entsprechenden Zuschlag, sind aber de jure noch im niedrigeren Statusamt. Erst mit erneuter erfolgreicher Bewerbung wird dann auch wirklich das entsprechende Statusamt verliehen.

    Und die Tatsache, dass viele Lehrer gerne solche Klugscheißter-Diskussionen führen und meinen einem Arzt erklären zu müssen, was eine "Droge" ist, obwohl sie ganz genau wissen, was gemeint ist, ist der Grund, warum es für unseren Berufsstand noch mal doppelt so schwer ist, einen Handwerker zu finden, wenn man mal einen braucht.

    Ich habe noch keinen Handwerker gesehen, der erst nach dem Beruf des Kunden fragt und dann darauf aufbauend eine Priorisierung der Aufträge vornimmt...

    Antimon: Da ich nicht in Thüringen wohne, ist mir Herr Höcke ziemlich egal. Ich finde weder ihn als Menschen noch als Politiker besonders sympathisch. Sowohl bei ihm als auch bei anderen AfD-Politikern fällt auf, dass sie ihre Aussagen oft sehr provokant formulieren. Damit polarisieren sie natürlich. Was mir hier im Forum zu kurz kommt, ist eine Abgrenzung von Ablehnung und Abwertung politischer Inhalte. Eine Ablehnung muss nicht automatisch eine Abwertung zur Folge haben und eine Abwehr einer Abwertung ist nicht automatisch eine Unterstützung.

    Auch hier: Wenn ein Politiker von Dingen wie "Umvolkung", "Denkmal der Schande", "Zinsknechtschaft" u.ä. spricht, dann darf man (und muss man m.E. auch) sehr deutlich hervorheben, dass das so nicht stehen gelassen werden kann und natürlich geht das über eine reine Ablehnung von politischen Inhalten, bei denen man nur anderer Meinung wäre, hinaus. Solche Aussagen, die stark an die Sprache von NS-Politikern angelehnt bzw. teils sogar davon entlehnt sind, sind selbstverständlich klar "abzuwerten" und nicht nur einfach abzulehnen.

    Ich bin gespannt, ob ich dann im 2. Halbjahr -0,5 Std./Woche unterrichten werde.

    Ich befürchte eher, nein. 🙈

    Realistischer ist, dass du im nächsten Schuljahr mal eine Lerngruppe weniger haben wirst. Abbaumöglichkeiten ergeben sich bei uns auch öfter mal durch Lehramtsanwärter, deren Einsatz neben vielen anderen Kriterien auch mit Blick auf abzubauende Mehrarbeit von Lehrkräften erfolgt.

    (Ich weiß natürlich, du meintest Arbeitsort, aber mein Kopfkino schaltet sich immer von selbst ungefragt an und dann amüsiere ich mich bei der Vorstellung von Blitzeis im Lehrerzimmer.)

    Ach, eisige Stimmung im Lehrerzimmer haben viele von uns sicher schonmal erlebt ;)

    Das ändert nur nichts daran, dass es wirklich stellenweise sehr glatt und nicht ungefährlich ist. Natürlich ist das im Winter in gewisser Form normal, begrüßen muss man das aber nun wirklich nicht.

    Gerade das ist ein immenser Vorteil für die meisten KuK. NICHT.

    Aber konsequent in der Nachwuchsgewinnung....nachdem Thüringen das jahrelang (man möchte fast meinen jahrzehntelang) ignoriert hat.

    Man darf aber wirklich nicht unterschlagen, dass es - anders als in anderen Bundesländern - in Thüringen tatsächlich erst zu Beginn 2023 eine spürbare Anhebung der Besoldungen gab, auch wenn diese ebenfalls hinter der Inflationsrate zurückblieb.

Werbung