Beiträge von Seph

    Ich halte gut geführten Frontalunterricht für eine effiziente Lehrmethode.

    Ist das wissenschaftlich je widerlegt worden?

    Nein, im Gegenteil gibt es dafür genug empirische Evidenz. Der hier eingebrachte und völlig zurecht bestehende Hinweis auf die Probleme ausschließlichen "Methodenfeuerwerks" bedeutet im Umkehrschluss aber gerade nicht, den Unterricht ausschließlich (!) frontal durchzuführen, sondern eher, dass sich im Unterricht eine jeweils zu den angestrebten Lernzielen passende und funktionale Methodenvielfalt widerspiegeln sollte.

    Naja, ich habe mal mit einer Frauenbeauftragten darüber diskutieren. Die rechnen sich das sehr merkwürdig aus. Es geht immer nur um den Anteil an Frauen in Leitungspositionen bezogen auf den Anteil der Frauen ohne Leitung. An Grundschulen ist das dann ganz bizarr, weil die die Quote eigentlich nur erfüllt werden kann, wenn es keine männlichen Leitungen mehr gäbe. Das sieht in anderen Bereichen ja auch ähnlich aus, nur nicht so ausgeprägt.

    In NDS wird das meist konkret für die Einzelschule und die entsprechende Besoldungsstufe an der jeweiligen Schule berechnet. Maßgebend ist das anteilige Verhältnis von Frauen und Männern in der entsprechenden Besoldungsstufe an der Schule. Da kann es - wie im aktuellen Schulverwaltungsblatt - sogar passieren, dass ein und dieselbe Stelle mit unterschiedlich unterrepräsentierten Geschlechtern ausgeschrieben ist (vgl. u.a. SVBl.01-2024).

    Von wem?

    Es gibt seit mindestens 10 Jahren unzählige Programme für Mädchen und Frauen, die ihnen vermitteln sollen, dass sie Führungskräfte sein können, MINT können etc. Wir haben hier immerwieder Aktionen, Flyer und Vorträge, die Frauen dazu ermutigen sollen, sich doch für Karriere zu entscheiden.

    Vielleicht sind Frauen (statistisch gesehen) auch einfach zu schlau dazu, sich für A14 die Leitung einer Schule ans Bein zu binden oder Lebensqualität und Familie gegen eine A16 Stelle zu tauschen.

    Dann spricht doch nichts dagegen, denjenigen Personen, die das dennoch wagen möchten, bei gleicher Qualifikation und Eignung den Vorzug zu geben, um langfristig diese Diskrepanz abzubauen. Im Übrigen sind es nicht immer die Frauen, die unterrepräsentiert sind. Entsprechende Maßnahmen können genauso auch Männern zugute kommen.

    Ich (OStRin, LA GY, Bayern) möchte gerne die Sondermaßnahme machen, um an der Grundschule Unterrichten zu dürfen.

    Mein A14 geht mir natürlich dadurch verloren, aber wie sieht es mit der Stufe aus? Wird mir die Erfahrung aus dem anderen Lehramt angerechnet und bleibt dann erhalten?

    Hast du die Zulassungsvoraussetzungen schon überprüft? Die entsprechende Maßnahme richtet sich scheinbar gerade nicht an Bestandslehrkräfte:

    Eine Teilnahme an der Zweitqualifizierung ist nicht möglich, solange ein anderes Arbeitsverhältnis besteht. Bewerberinnen/Bewerber, die

    sich in einem aktiven Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis befinden, müssen bereits im Zuge der Bewerbung nachweisen, dass dieses als Vorausset-

    zung zum Eintritt in die Maßnahme fristgerecht beendet wird.

    Bei uns hat ein Chemiereferendar total Ärger bekommen, weil er in einer Besuchsstunde seine ganze Stunde umgeworfen hat, weil da voll motivierte Schüler zu einem ganz anderen Themenbereich Fragen hatten. Der ist spontan in die Sammlung, hat ein paar Chemikalien geholt und das spontan mit den SuS bearbeitet. Kam überhaupt nicht gut an bei unserer Fachleitung. Ich kenne die Geschichte nur von seiner Erzählung (die Umsetzung weiß ich also nicht genau), aber das zeigt doch (wenn es so stimmt und so ablief) genau wie Schule ist.

    Ersticken jeglicher tiefergehender Fragestellungen durch das Korsett Schule.

    Und SLH mit dem kommenden Zentralabitur in Chemie wird dem noch Vorschub leisten. Fachliche Tiefe ist nicht mehr gefordert, nur auf Masse lernen. Anstatt, dass man mit den SuS mal tiefgehend etwas bearbeiten kann.

    Das ist kein geeignetes Beispiel dafür, dass fachliche Tiefe nicht mehr gefordert und erwünscht sei, sondern dafür, dass man sich als Lehrkraft weitgehend an curriculare Vorgaben zu halten hat und eben keine völlige Lehrfreiheit wie an der Uni besteht.

    Aber ist das ein Hinweis auf Benachteiligung? Wurden denn auch einmal Bewerberzahlen auf solche Stellen nach Geschlecht aufgeschlüsselt dem gegenübergestellt? Ist es denn wirklich ausgeschlossen, dass sich Frauen einfach seltener für Leitungsstellen interessieren? Nur in diesem Fall läge doch Handlungsbedarf vor.

    Wenn du den Begriff der Benachteiligung auf das unmittelbare Bewerbungsverfahren einengen möchtest, dann sind diese Zahlen alleine noch keine zwingenden Hinweise. Sie sind aber Hinweise darauf, dass es generell beim Zugang zu Leitungsstellen benachteiligende Faktoren gibt, die möglicherweise auch außerhalb des eigentlichen Bewerbungsverfahren liegen (z.B. dass Frauen noch immer suggeriert wird, hierfür nicht "geschaffen zu sein").

    Das hat der Dienstherr zum Anlass genommen, dass bei gleicher Qualifikation und Eignung (und nur dann) das unterrepräsentierte Geschlecht den Ausschlag für die Besetzungsentscheidung geben kann, um langfristig diese Diskrepanzen abzubauen.

    Das hat er seit Jahrzehnten nicht getan. Arbeitsschutz/Gesundheitsschutz gab es im Bereich Schule noch nie seitdem ich Lehrer bin. Darum muss man sich selber kümmern und zwar konsequent!

    Das stimmt schlicht nicht. Für NDS lässt sich das entsprechende Arbeits- und Gesundheitsschutzkonzept u.a. hier nachlesen: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/sch…naren-5960.html

    PS: Bevor der Einwand kommt, ein Konzept sei ja noch keine Praxisumsetzung, sei mir bereits vorab die Erwiderung gestattet, dass konkrete Punkte aus diesem Konzept wie z.B. Gefährdungsbeurteilungen und daraus abgeleitete Maßnahmen hier regelmäßig vorgenommen werden.

    Deshalb wird ja ein extra Tarifvertrag Gesundheitsschutz gefordert. Aber auch wenn ich da eine Klassengröße reinschreibe, kann man sich die Kinder ja nicht wieder zurückschieben und somit ist der einfach aktuell bei der Personalnot in vielen Bundesländern gar nicht umsetzbar.

    Es ist ja nun wirklich nicht so, dass ein hinreichender Arbeitsschutz ab einer Klassengröße x grundsätzlich nicht mehr möglich wäre.

    Warum ist es eigentlich kein Rassismus, wenn die liebe Quittengelee sowas postet?

    chilipaprika  Seph (und wer sonst noch so beim letzten Posting groß dabei war mit der Moral).

    Leider scheint dir der Unterschied zwischen "eine Horde von Rumänen" und "polnisches Schwarzarbeiterkommando" zu "eine Rumänin, die jeden Samstag zum putzen kommt" noch immer nicht klar zu sein. Worin dieser besteht, wurde bereits Donnerstag ab den Beiträgen #1618 näher beschrieben.

    Im Übrigen geht der ziemlich billige Versuch, die Argumentation von Personen durch Zuschreibung als "Moralapostel" zu diffamieren, fehl. Setze dich bitte lieber mit den Sachargumenten auseinander.

    Eine "Fraueninfo" , die nicht öffentlich allen bekannt gemacht und einsehbar ist, ist wohl kaum eine Rechtsquelle, sondern kann höchstens als Sammelbroschüre an entsprechende Rechtsquellen verweisen. Im Übrigen erstrecken sich Regeln für Teilzeitkräfte - selbst mit der Beschränkung auf das Ziel der Vereinbarkeit von Familie und Beruf - sicher nicht nur auf die Zielgruppe von teilzeitbeschäftigten Frauen.

    Nein, es geht überhaupt nicht um "Moralitäts-Punkte" (was auch immer das sein soll), sondern darum, dass rechtswidriges Verhalten nicht zu rechtfertigen ist und es gerade für Staatsbedienstete angezeigt wäre, auch entsprechend zu handeln. Die Entscheidung kann jeder für sich treffen, hier aber zu suggerieren, das alles sei gar nicht so schlimm, ist einfach daneben.

    Wie gesagt, jeder kann persönlich von Steuerhinterziehung halten, was er möchte, aber als Staatsdiener sollte man anerkennen, das unser Dienstherr das offensichtlich eher pragmatisch sieht.

    Ich bezweifle, dass unser Dienstherr amüsiert und großzügig über bekanntgewordenes rechtswidriges Verhalten seiner Bediensteten hinwegsehen würde. Die Disziplinargewalt des Dienstherrn beschränkt sich jedenfalls nicht nur auf dienstliche Vergehen, sondern auch auf das außerdienstliche Verhalten der Beamten. Im Falle der Steuerhinterziehung führt die rechtzeitige Selbstanzeige zwar auch bei Beamten zur Straffreiheit, nicht jedoch zwingend zur Vermeidung eines Disziplinarverfahrens

    Im übrigen waren wir auch weiter oben schon einmal soweit, dass weniger die Steuerhinterziehung an sich das rechtliche Problem darstellt, sondern das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelten bzw. deren Bestandteilen, die an Dritte zu zahlen wären.

    Ja, und das ohne Konsequenzen. Wenn ich Abiarbeiten länger liegen lassen würde, dann wäre aber die Hölle los.

    Deswegen lässt man ja auch nicht die Abiarbeiten liegen, sondern hat für diese langfristig absehbare und zeitkritische Aufgabe bereits proaktiv an anderer Stelle Raum geschaffen, z.B. indem Schulentwicklungsprojekte vorher terminiert waren, Unterrichtsvorbereitungen unter Kollegen aufgeteilt werden und man gerade nicht die Sequenz übernimmt, die parallel zum Abi stattfindet usw.

    Von Akademikern kann man einen solchen Weitblick bei der eigenen Arbeitsorganisation durchaus erwarten ;)

    Hausaufgabe 1: Ermittle für deine Kleidung anhand der Etiketten die Hersteller-Länder.

    Hausaufgabe 2: Informiere dich über die Löhne und Arbeitsbedingungen in den Nähereien dieser Länder.

    Hausaufgabe 3: Prüfe, ob du selbst aufgrund deines Konsumverhaltens ein „Kotzbrocken“ im zitierten Sinne sein könntest.

    Hausaufgabe 4: Mache dir klar, dass die Verharmlosung von Schwarzarbeit nichts damit zu tun hat.

    Ich vergaß zu sagen, dass dies in unseren Dimensionen so ist. Selbstverständlich ist es ne Straftat wenn ich wie im obigen Beispiel ne Horde Rumänen schwarz für mich arbeiten lasse. Dies kommt dann aber auf den Einzelfall an. Deshalb kann Schwarzarbeit eine Straftat sein.

    Per se ist Schwarzarbeit aber keine Straftat aber per se eine Ordnungswidrigkeit.

    Das ist noch immer falsch. Für die Einschätzung, ob eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegt, spielt weniger die Dimension der Tat eine Rolle, sondern die Begleitumstände. In deinem eigenen Beispiel darf wohl eher nicht von leichtfertigem Handeln ausgegangen werden...

    PS: Im Übrigen finde ich es völlig unabhängig von der Einstufung als Ordnungswidrigkeit oder Straftat unsäglich,wenn man als Staatsbediensteter rechtswidriges Handeln schönredet.

    Nein nicht immer, aber nach Möglichkeit schon. Keine SL will sich die Katze im Sack kaufen.

    Darauf hatte ich ja explizit hingewiesen. Gerade bei "frei ausschreibbaren" Stellen hat man i.d.R. jemanden in Hinterhand, auf den man passend ausschreiben kann. Bei den "gebundenen" Stellen hat man nicht immer genau für das auszuschreibende Profil die passende Person und muss dennoch ausschreiben.

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