Beiträge von Seph

    Tja, das ist ganz einfach. Man weigert sich. Man kann nicht verpflichtet werden ein Auto zu besitzen oder das eigene dienstlich zu nutzen. Da muss man ein dickes Fell haben, aber man kann es problemlos mal drauf ankommen lassen.

    Das ist grundsätzlich richtig und hilft mit hoher Sicherheit, sehr kurzfristige Einsätze abzuwehren, die ein Pendeln zwischen 2 Schulen in kürzester Zeit notwendig werden lassen. Dann setzt man die betroffenen Kollegen eben einfach ganztägig an der Zielschule der Abordnung ein und schon ist die An- und Abreise weitgehend das Problem der Lehrkraft...zumindest zeitlich, nicht finanziell.

    Die tägliche Rückkehr zum Familienwohnort gilt als noch zuzumuten, wenn beim Benutzen regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel die Abwesenheit von der Wohnung weniger als 12 Stunden oder die benötigte Wegezeit hin und zurück weniger als 3 Stunden beträgt. Sollte das überschritten werden, stünde Anspruch auf Trennungsübernachtungsgeld zu, das wird aber wohl meist bei den Abordnungen vermieden. Ob man sich die bis zu 3 Stunden pendeln mit Öffis antun möchte, wenn man mit Privat-Kfz vlt. nur 1 Stunde braucht, kann man sich natürlich überlegen.

    Naja, ich habe es schon öfter erwähnt - hier in BW bist du raus, wenn du in einer (1) Lehrprobe mit 5 bewertet wirst. Wenn die Wiederholungslehrprobe dann am Freitag in der 8. Stunde bei 30 Grad Außentemperatur stattfindet (und auch noch beim gleichen Prüfer), nützt es dir nichts, dass sämtliche anderen Noten im Bereich 1-3 liegen. Selbst miterlebt.

    Wie man als Prüfer drauf sein muss, um das tatsächlich so durchzuziehen, mag ich mir nicht vorstellen.

    Es gibt sicher angenehmere Rahmenumstände als Freitag 8. Stunde bei 30°C Außentemperatur. Dass das eventuell sogar Auswirkungen auf die Wahrnehmung der Stunde haben kann und bei der Notenbildung in irgendeiner Form Niederschlag findet, kann ich mir bei aller Professionalität von Prüfern auch vorstellen. Dass nur deswegen bei sonst gut vorbereiteter Stunde jemand engültig durchs Examen fliegt, aber ehrlich gesagt nicht.

    Will ich auch nicht. Aber es gibt sie mit 100% Sicherheit. Wo Macht ist, wird sie auch von irgendjemand ausgenutzt. Das fällt in den seltensten Fällen auf bei sowas.

    Glaubst du ernsthaft, es gäbe Fachleiter, die für sich eine interne Quote der Art "Also bei mir müssen immer 10% der Anwärter durchfallen" haben? Das habe ich bislang nichtmal in der Konstellation Lehrer <-> Schüler erlebt und da wäre es wirklich einfacher umzusetzen. Was es mit Sicherheit auch an Seminaren gibt, sind Beobachtungsfehler bei der Beurteilung von Leistungen. Aber (versteckte) feste Durchfallquoten? Ich weiß ja nicht....

    Ich bin ansonsten übrigens voll bei Meer : von den vielen Anwärtern, die ich bisher miterlebt habe, sind tatsächlich nur eine kleine Hand voll durchgefallen und in all diesen Fällen hatte sich das weit vorher abgezeichnet. Nicht selten ging es dabei um Beratungsresistenz, liegengelassene Entwicklungschance und immer wieder gleiche grobe Fehler. Dass jemand mal ungerechtfertigt rausgekickt wird, ist sicher nicht ganz ausgeschlossen, aber vergleichsweise unwahrscheinlich.

    state_of_Trance So traurig finde ich das offen gestanden nicht, vermeidet es doch gerade die von McGonagall beschriebene Gefahr, durch eine feste Kopplung von Vertretungsreserven an spätere Planstellen an Wunschschulen auch ungeeignete Bewerber nehmen zu müssen. Andersherum werden Vertretungslehrkräfte, die sich gut bewährt haben, nicht selten auch sehr zeitnah mit festen Stellen versorgt.

    Korrekt dürfte "Lehrer im Angestelltenverhältnis" oder einfach nur "Lehrer" sein. Ob es dazu eine offizielle Abkürzung (LiA????) gibt, weiß ich offen gestanden nicht. Die Bezeichnung "Studienrat" bezieht sich explizit auf Beamte, insofern wundert mich, dass ihr Angestellte Kollegen als "Studienräte im Beschäftigungsverhältnis" führt.

    Ich weiß, dass an Gymnasien teilweise sogar ein Überangebot an Lehrkräften besteht. Deshalb bin ich auch stärker der Oberschule zugeneigt. Dort meinte ich eigentlich mehrmals gelesen zu haben, dass ein größerer Mangel an Lehrkräften, vor allem im MINT Bereich, zu welchem Bio gehört, vorhanden ist. Somit dachte ich, dass die Einstellungsaussichten entsprechend gut aussehen 😅

    Die Einschätzung dürfte zutreffen und an Oberschulen hast du vermutlich relativ gute Chancen, insbesondere wenn du räumlich flexibel bist. Die MINT-Fächer sind insgesamt sicher gesuchter als z.B. Deutsch/Geschichte, innerhalb der MINT-Fächer wiederum trifft das für Bio am wenigsten zu.

    Zusätzlich habe ich mitbekommen, dass wohl die Chancen auf eine Verbeamtung mit dieser Fachrichtung eingeschränkter sind, als in anderen Bereichen.

    Das gilt vollkommen analog (und vermutlich sogar stärker ausgeprägt) auch für eine vergleichbare Fachrichtung an den allgemeinbildenden Schulen, insbesondere an Gymnasien. Weder Biologie noch G/R/W dürften Mangelfächer sein.

    Zusätzlich kann ich mir sehr gut vorstellen nach dem Referat noch als 3. Fach in Sport weiterzubilden…

    Gerade Sport ist ein Fach, welches nicht durch einfache Weiterbildung hinreichend rechtssicher in vollem Umfang unterrichtet werden kann. Aber auch hier gilt: Sport ist i.d.R. kein Mangelfach an Schulen.

    Habe ich mit dieser Fachkombi bessere Karten später auf dem Arbeitsmarkt und auch höhere Chancen auf eine Verbeamtung (auch in anderen Bundesländern, nicht nur in Sachsen) ?

    Da auch explizit andere Bundesländer in Frage kommen, ist mir noch der Hinweis wichtig, dass das Fach G/W/R spezifisch für Sachsen ist und in anderen Bundesländern leicht andere Zuschnitte existieren. Inwiefern dann eine Anerkennung des Faches möglich ist, müsste im Einzelnen geklärt werden.

    Das klingt ja erstmal danach, dass du eigentlich ganz froh bist, wenn die Abordnung ausläuft. Eine Teilabordnung führt nicht selten dazu, dass man so "zwischen den Stühlen hockt" und schlimmstenfalls erwartet wird, an dienstlichen Veranstaltungen beider Schulen mit (in Summe) zu hohen Anteilen teilzunehmen. Das sollte man sich nur antun, wenn man das auch wirklich möchte. Insofern könnte dir eigentlich egal sein, wass die SL der Zielschule eigentlich möchte.

    Selbst wenn das in den Abfragezeitraum fiele, müsste der/die TE hier wahrheitsgemäß sagen: „Ich kann mich nicht erinnern.“

    Wenn das der Wahrheit entspricht, spricht da nichts dagegen. Hier war aber stellenweise die Tendenz zu lesen, man könne als Bewerber selbst entscheiden was relevant und was irrelevant ist und dann bewusst Angaben weglassen. Das halte ich nach wie vor für nicht ratsam.

    Den Mechanismus von 7 Wonders würde ich als eine Art "Engine Builder mit Draft System" bezeichnen, letztlich baut man über 3 Zeitalter hinweg jeweils 6 Gebäude pro Zeitalter, die teils aufeinander aufbauen und damit teils kostenlos errichtet werden können. Der Clou liegt u.a. darin, dass die jeweiligen Kartendecks nach jedem Bau von Spieler zu Spieler weitergeben werden und dadurch eine recht hohe Interaktivität gegeben ist. Gleichzeitig skaliert die Spieldauer hier mal nicht mit der Spieleranzahl, eine Runde mit bis zu 7 Spielern ist genauso schnell wie mit nur 3 Spielern, da alle gleichzeitig agieren. Es gibt also keine Downtime.

    Everdell ist eins von sehr vielen Beispielen für komplexe Aufbauspiele mit Workerplacement-Mechanimus. Man hat also (anfangs wenige) Arbeiter, mit denen man Ressourcen besorgt, mit denen man wiederum Gebäude u.ä. bauen kann und damit eine immer bessere Siedlung zusammenstellt. Bei dem Spiel ist das Setting halt sehr schön, man baut als Tiervölker in einem verträumten Wald und die Ressourcen sind mal nicht mit Pappblättchen, sondern schön haptisch umgesetzt. Hier muss man aber mit etwas Einarbeitungszeit und v.a. mit Spieldauern von mind. 30-45min pro Mitspieler rechnen, das ist also nichts für mal schnell zwischendurch und fällt hier vermutlich aus dem Raster. Ich wollte nur mal aufzeigen, in welche Richtung jenseits von Begriffe raten u.ä. es so gehen kann.

    Wenn ich mich so durch eure Vorschläge klicke, sehe ich oft die Spiele des Jahres, scheint ein Suchkriterium zu sein...

    ...oder diese sind gerade unter den Preisträgern oder zumindest den Nominierten, weil sie eben besonders gut und daher auch empfehlenswert sind ;)

    Der Brettspielmarkt selbst ist relativ unübersichtlich und es gibt natürlich wesentlich mehr Spiele. Dafür wären aber genauere Anforderungsbeschreibungen bei der Suche sinnvoll, um hier sinnvoll für eine Empfehlung selektieren zu können. Also sowas wie: "Ich suche ein Worker-Placement-Spiel ab ca. 12 Jahre für 3-4 Spieler, welches höchstens 90 Minuten dauert" o.ä.

    PS: Pictures ist wirklich schön und recht kurzweilig, wir holen es für ne schnelle Runde zwischendurch immer mal wieder raus. Den Wiederspielwert empfinde ich jedenfalls höher als z.B. beim ebenfalls sehr guten, aber zumindest in gleichen Spielgruppen schnell repetetivem Ratespiel "Dixit".

    Wäre es also besser ein Abiturzeugnis auszustellen, auf dem im Extremfall bei allen Fächern „nicht bewertbar“ steht?

    Nämlich genau dies müßte dann ja eigentlich dabei rauskommen, wenn man sämtliche Prüfungsleistungen aufgrund des Notenschutzes herausnimmt.

    Solche Übertreibungen bringen die Diskussion wohl kaum voran. Es geht im Ausgangsfall um einen Notenschutz vor Abzügen durch Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit aufgrund einer objektiv nachweisbaren Einschränkung hierbei. Ein solcher Notenschutz verhindert nicht einmal ansatzweise das sachlich korrekte Beurteilen der fachlichen Leistungen in den einzelnen Prüfungsfächern.

    An sich war alles verständlich, jedoch warf der erste Absatz auf Seite 2 ein paar Fragen auf. Meine Kommilitonen und ich verstehen es so, dass wir während des Masterstudiums als Lehrkräfte mit reduzierten Unterrichtsstunden tätig sein können und dabei das volle Gehalt beziehen (?).

    Das hängt davon ab, was du dir unter "volles Gehalt" vorstellst. Personen mit Bachelor, aber ohne Masterabschluss sind i.d.R. befristet und auch nicht in Vollzeit eingestellt. Es wird nun lediglich die Möglichkeit eröffnet, unter Anrechnung einiger Entlastungsstunden berufsbegleitend den Masterabschluss zu erwerben. Wenn das ähnlich wie andere Qualifizierungsmaßnahmen geregelt ist, sollte auch nicht davon ausgegangen werden, dass die Entlastungsstunden den Aufwand während des Masterstudiums 1:1 abfedern.

    Und was ist, wenn die Person mit einem solchen Abitur dann in den Schuldienst geht in Deutsch oder Englisch? Dann kommt man erst durchs Studium und wird ganz am Ende im Referendariat rausgekegelt, weil die Orthographie der Tafelbilder nicht hinreichend ist.

    Ich weiß nicht, wie es bei dir war, aber ich musste weder zur Bewerbung zum Referendariat noch für die Planstelle jemals mein Abiturzeugnis vorzeigen. Eine verpflichtende Bemerkung zur Aussetzung der Bewertung sprachlicher Richtigkeit würde in einem solchen Szenario also schlicht keinen Unterschied machen.

    Hat jemand einen Tip? Vieles ähnelt sich, habe ich den Eindruck, oft muss man Begriffe zeichnen, pantomimisch darstellen oder mit Würfeln nachbauen...

    Naja, es gibt ja zig verschiedene Spielmechanismen in Brettspielen, insofern gibt es da schon ganz gute Auswahl. Über welches Alter reden wir denn etwa und kommen mit dem Begriff "kurzweilig" nur einfache Spielprinzipien und kurze Spieldauern oder auch "strategischere" Kennerspiele in Frage?

    Sehr schön unter den aktuellen Spielen fand ich dieses Jahr das aktuelle Spiel des Jahres "Dorfromantik", welches weitgehend kooperativ und vergleichsweise einfach, dafür mit einer Art kleinem Kampagnenmodus ist, in dem man sich schrittweise weiteres Material freischaltet. Wir spielen hier aber auch sehr gerne komplexere Spiele mit verschiedensten Thematiken, extrem süß und dennoch sehr fordernd ist "Everdell". Mit jeweils sehr kurzen Spieldauern und dennoch tollen und sehr unterschiedlichen Mechanismen können z.B. Spiele wie "7 Wonders", "Colt Express" oder "Magic Maze" aufwarten.

    Ich teile die Einschätzung, dass das kein Hindernis für eine Verbeamtung darstellen sollte. Das beurteilt aber nicht der Bewerber, sondern der Amtsarzt. Insofern darf man nicht einfach entsprechende Angaben weglassen, sofern sie in den Abfragezeitraum fallen.

    Sowohl mehr Zeit als auch die Nichtbewertung von Teilleistungen müsste meines Erachtens vermerkt werden. Der Sinn eines Abschlusszeugnisses besteht nunmal u.a. darin, dass ein potentieller Arbeitgeber ein Instrument zur Vorselektion an der Hand hat. Jemand, der defizitär schreibt oder für Abeitsprozesse länger braucht als der Durchschnitt, dürfte für viele Positionen von vornherein ungeeignet sein. Das sollte man entsprechend sehen können.

    Welche Relevanz soll denn das defizitäre Schreiben in der Wirtschaft mit Blick auf Programme zur Textverarbeitung mit entsprechenden automatischen Korrekturmechanismen und die Möglichkeit zur Nutzung von KI zur Ausformulierung noch haben? Hier hält das Schulsystem mal wieder einfach nicht Schritt.

    Aus meiner Sicht kann keine Konferenzordnung die vorgegebene Anwesenheit der Stimmberechtigten aushebeln.

    ...wenn diese Vorgabe wirklich in "ranghöheren" Vorgaben enthalten ist, teile ich diese Einschätzung. Die Frage ist doch, ob das wirklich so ist. In NDS macht das NSchG quasi nur Aussagen über das Stimmrecht bestimmter Personengruppen in entsprechenden Gremien, nicht aber über deren dafür nötige Anwesenheit. Eine entsprechende Einschränkung des Stimmrechts auf nur Anwesende habe ich bislang nur in der (wie gesagt veralteteten und außer Kraft gesetzten) Konferenzordnung gefunden, die quasi "ranggleich" ja ersetzt werden darf. Vielleicht übersehe ich aber auch irgendeine Verordnung gerade. Indirekt folgern könnte man das vermutlich aber sonst aus dem Begriff der Beschlussfähigkeit eines Gremiums.

    PS: Ich persönlich halte eine solche Einschränkung im Übrigen für sehr sinnvoll. Nur die direkt Anwesenden erleben ja auch die zur Meinungsbildung wesentliche Diskussion zu den Tagesordnungspunkten mit und können dann auch eine adäquate Entscheidung treffen.

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