Beiträge von Seph

    Bist du sicher Seph? Diese Stunde wird doch auch nur einmal vorbereitet.

    Als volle Deputatsstunde zählt sie ja, je nach Volldeputatsstundenzahl, ca 1,5 Zeitstunden.

    Ja, bin ich mir. Der Einsatz einer Lehrkraft im Regelunterricht ist auch als volle Stunde zu vergüten. Die Argumentation, die Vor- und Nachbereitung sei reduziert, verfängt ja aus guten Gründen auch nicht bei Vertretungsstunden, dem Einsatz in verschiedenen Fächern und dem Unterschied zwischen Berufsanfängern und erfahrenen Lehrkräften.

    In Niedersachsen ist diese Klassenlehrerstunde in Klasse 5 und 6 als "Verfügungsstunde" mit einer Stunde fest in der Stundentafel verankert. Werden beide KL darin eingesetzt, zählt sie nachvollziehbarerweise auch nur jeweils zur Hälfte für beide.

    À+

    Das ist überhaupt nicht nachvollziehbar und schlicht rechtswidrig! Entweder beide sollen voll anwesend sein (Doppelsteckung), dann ist auch bei beiden die Stunde voll anzurechnen. Oder es wird jeweils nur eine halbe Stunde angerechnet, da sich beide Lehrkräfte im 14-tägigen Rythmus abwechseln sollen.

    PS: Hier hilft auch die manchmal von Schulleitungen ins Feld geführte Argumentation nicht, Klassenleitungsaufgaben seien ohnehin Bestandteil der Arbeitszeit und nicht über das Stundendeputat abzugelten. Die im Stundenplan einer Klasse aufgeführten Unterrichtsstunden (und dazu gehören auch die Verfügungsstunden) sind natürlich voll anzurechnen und zählen in das Stundendeputat der beteiligten Lehrkräfte vollumfänglich rein, es sei denn, diese sollen sich eben abwechseln.

    (...) idealerweise mit Alltagsrelevanz für die SuS und nicht einfach nur dämliche Schulbuchinhalte.

    PS: Die Plattformbetreiber kochen auch nur mit Wasser und liefern i.d.R. gerade keine deutlich höheren Qualitäten von Lehrmaterialien als die etablierten Schulbuchverlage. Vielleicht beschäftigt man sich innerhalb der Fachgruppe an der Schule daher lieber erst einmal mit den zur Verfügung stehenden Lehrwerken und den inzwischen zugehörigen digitalen Materialien. Von "dämlichen" Inhalten kann hier keine Rede sein.

    Es kann andersherum nicht sein, dass Lehrkräfte schon wieder dazu angehalten werden, private Gelder für ihren Beruf aufzubringen.

    Du redest vermutlich von §331 StGB. Das ist einer der Gründe, warum das Ansinnen, die Eltern trotz rechtlichen Anspruchs auf Fahrtkostenerstattung gegen das Land zusätzlich noch Kosten der Lehrkräfte tragen zu lassen, wirklich nicht geht. In nicht wenigen Bundesländern ist mit genau dieser Begründung übrigens selbst die Annahme von Freiplätzen (die letztlich durch Umlagen nicht anders herbeigeführt werden) ebenfalls strikt verboten.

    Um sich persönlich dagegen abzusichern, lässt man sich selbstverständlich - wie oben schon beschrieben - nicht darauf ein und fordert schriftliche Dienstanweisung zum Vorgehen an. Sollte diese noch immer seltsam aussehen, muss (!!) im Übrigen remonstriert werden.

    Danke, ich werde das so nochmals darlegen und hoffe, dass wir von einer Umlegung der Kosten auf die Eltern Abstand nehmen.

    Sollte die SL bei diesem - m.E. unzulässigen - Vorhaben bleiben, dann bitte unbedingt um schriftliche Dienstanweisung hierzu. Ich vermute, dass spätestens dann Abstand von der Idee genommen wird. Daher noch einmal zu deiner Absicherung: deine SL hat genau 2 Möglichkeiten.

    1) Sie genehmigt die beantragte Dienstreise. Das löst sofort einen Kostenerstattungsanspruch von dir gegen das Land (nicht die Eltern!) nach den o.g.

    Vorschriften aus.

    2) Sie genehmigt die beantragte Dienstreise nicht. Ihr könnt leider auf Anweisung der SL nicht fahren.

    Hast du dazu auch ein Urteil? Ich habe bisher nur eines für verbeamtete Lehrkräfte gefunden.

    Mir ist andersherum keine Maßgabe bekannt, die Angestellte dazu verpflichtet, die Kosten für vom AG angewiesene Dienstreisen selbst zu tragen. Im Übrigen nimmt die bereits angesprochene Richtlinie auch Bezug auf Angestellte und die tariflichen Bestimmungen des TVL.

    Das verstehe ich, aber es löst leider nicht das Problem, dass ich diejenige bin, die die Fahrt letztlich verhindert, wenn ich bei einer Umlegung der Kosten auf die Eltern nicht mitmache. Das ist mein Dilemma. Am besten wäre es, wenn ich zweifelsfrei darlegen könnte, dass eine solche Umlegung auf die Eltern rechtswidrig ist.

    Nein, den Schuh brauchst du dir nicht anziehen. Du beantragst eine Dienstreise nach den gültigen Vorschriften und deine SL wird diese vermutlich nicht genehmigen. Damit hast du schriftlich, dass ihr leider nicht fahren dürft.

    PS: Du kannst dabei gerne auf die Richtlinie zur Durchführung von Schulfahrten und die damit verbundene Kostenerstattung nach dem oben zitierten Gesetz hinweisen. Ein Nachweis der Rechtswidrigkeit eines alternativen Vorgehens ist nicht deine Aufgabe, es obliegt der Schulleitung, nachzuweisen, dass eine Umlegung auf die Eltern entgegen der Vorgaben des zitierten Gesetzes zulässig wäre.

    Die Richtlinie habe ich, danke. Da steht das aber auch nicht explizit drin. Es sagt nur, dass die Finanzierung gesichert sein muss. Meine SL meint, das könne man auch so auslegen, dass die Eltern die Finanzierung (der Lehrerplätze) sichern. Ist das so?

    Ergänzung: Die Richtlinie nimmt doch eindeutig Bezug auf die rechtliche Grundlage zur Erstattung der Fahrtkosten (§4 BesVersEG LSA). Diese hat natürlich aus Landesmitteln zu erfolgen und nicht aus Mitteln der Eltern.

    meine SL (Schule in Sachsen-Anhalt) hat mitgeteilt, dass die bei der Klassenfahrt mitfahrenden LehrerInnen ihre Plätze aus eigener Tasche bezahlen müssen.

    Das ist selbstverständlich rechtswidrig.

    M.W. darf die SL die Fahrt nicht genehmigen, wenn die Finanzierung (auch der Begleitpersonen) nicht vollständig gesichert ist - so steht es in der Richtlinie.

    Damit liegst du genau richtig. Es ist letztlich jetzt ganz einfach und der Ball liegt bei der Schulleitung: Entweder sie genehmigt die Fahrt und damit sind auch alle anfallenden Fahrtkosten in voller Höhe zu erstatten. Oder sie genehmigt die Fahrt nicht und es wird halt nicht gefahren. Der "freiwillige" Verzicht auf Fahrtkostenerstattung als Genehmigungsbedingung ist rechtlich nicht zu halten und würde selbst bei Unterschrift der Lehrkraft unter diese Bedingung auch im Nachhinein unwirksam sein.

    Ich hatte in der fünften Klasse Kinder, die das mit dem "Sie" sprachlogisch immer noch nicht durchdrungen hatten. Die werden möglicherweise bis in den Job hinein (Regale auffüllen bei LIDL... Aushilfe im Getränkemarkt...) duzen - und die erwartbaren Probleme damit bekommen.

    Langsam wird es schräg. Bei uns im Kollegium duzen sich zumindest alle und das sind alles Akademiker. Was soll also diese seltsame Suggestion mit "Regale auffüllen bei LIDL" ? *grübel*

    Wie gesagt: Die Wahrnehmung hierzu befindet sich seit geraumer Zeit im Wandel und das "Du" ist gerade nicht mehr ausschließlich eine vertraute Anredeform. Im Gegenteil dazu wird das "Sie" immer mehr zu einer bewusst abgrenzenden, distanzierten Anredeform.

    Korrekt - wobei ich davon ausgehe, dass die wenigsten KollegInnen mit ein paar Jahren Berufserfahrung noch ganze Entwürfe oder Synopsen erstellen, wenn sie ihren Unterricht vorbereiten.
    Wenn ich einmal von mir ausgehe, so bin ich nach 20 Jahren in diesem System dann in der didaktisch-pädagogischen Planung recht schnell. Was mitunter aufwändiger ist, das ist das Suchen und Aufbereiten des Materials, wenn man eben nicht ausschließlich auf vorhandene Sachen zurückgreifen möchte, oder eben ganz bewusst einmal etwas anderes ausprobieren möchte, oder eben seinen Unterricht auch einmal mit Aktualitätsbezug gestalten möchte.

    Das stimmt einerseits und mich würde es auch wundern, wenn erfahrene Lehrkräfte - bis auf wenige Einzelstunden mal abgesehen - noch erhebliche Zeit in die Unterrichtsvorbereitung stecken müssten. Nicht selten macht es aber doch einen deutlichen Unterschied, ob man eine Unterrichtsstunde selbst in Präsenz hält, oder die Schüler genau diese Inhalte auf einmal nur mit einer - womöglich fachfremden - Aufsicht vollständig selbständig bearbeiten sollen. Eine entsprechende Überarbeitung des Materials kann dann doch etwas länger dauern und geht über "nur mal kurz in den Fundus greifen" hinaus.

    Dem kann ich jetzt nicht unbedingt folgen. Insbesondere wird dabei außer Acht gelassen, dass auch im Geschäftsleben das Duzen immer weiter auf dem Vormarsch ist. Mit dem Zwang zur Freundschaftsbekundung hat das so rein gar nichts zu tun. Solche gesellschaftlichen Wandel sind im Übrigen gar nicht so unüblich, macht man sich mal klar, dass bis Mitte des 20. Jahrhunderts auch das Siezen der eigenen Eltern noch üblich war, was heute sehr befremdlich wirken würde.

    PS: In dem Zusammenhang verlinke ich mal einen für mich interessanten Artikel zu diesem Thema und Veränderungen im Laufe der Geschichte:

    https://www.zeit.de/zett/2018-11/w…w.google.com%2F

    Wobei man fairerweise sagen muss, dass hier vom zu Vertretenden lediglich die Weitergabe von erforderlichen Unterlagen und Informationen gefordert wird (z.B. kurze Info über gerade behandeltes Thema und ggf. Verweis auf vorliegendes Lehrmaterial), nicht jedoch die oft an Schulen implizit geforderte detaillierte Unterrichtsvorbereitung für die jeweiligen Stunden. Die ist vielmehr von der Vertretungslehrkraft selbst zu erwarten (siehe hierzu §12 Abs. 4 Satz 1 ADO). Diese bekommt dafür nämlich die entsprechende Stundenanrechnung, zu der auch Vor- und Nachbereitung gehört.

    Aha. Inwiefern widerspricht das jetzt dem, was ich schrieb? In einem Raum, in dem keine Chemikalien gelagert werden, kannst du essen, wie du willst. Es wird in dem Zusammenhang auch gar kein "Unfall" passieren, der die Kasse überhaupt intetessieren müsste, weil ja keine Chemikalien dort gelagert sind, die dein Essen verunreinigen.

    Du scheinst noch immer nicht einsehen zu wollen, dass der Aufhänger gar nicht das Lagern von Chemikalien, sondern deren grundsätzlicher (und nicht nur akut in diesem Moment erfolgende) Einsatz im Raum ist. Damit sind nun einmal an typisch deutschen Schulen de facto alle NW-Räume raus aus der Nummer. Und es ist auch wesentlich einfacher, eine generelle Regel wie "In Fachräumen wird nicht gegessen" umzusetzen, als ständig prüfen zu müssen, ob das heute gerade mal geht oder nicht.

    Nebenbei: Mir hat sich bislang in Anbetracht der zeitlichen Dichte von Unterrichtspausen ohnehin noch nicht die Notwendigkeit zur Essensaufnahme auch während der Unterrichtszeit erschlossen. Vielleicht magst du dazu mal etwas ausführen.

    Und ich kenne inzwischen auch einzelne weiterführende Schulen, an denen sich alle duzen. Mich persönlich irritiert das, aber wer es mag...

    Die zwei Minuten "Arbeit" nehme ich in Kauf, weil ich dafür selber in Vertretungsstunden ganz entspannt korrigieren kann.

    Bitte nicht falsch verstehen: es spricht nichts dagegen, mal eben ohnehin griffbereites Material für eine planbare kurze Vertretungssequenz (z.B. Doppelstunde fällt aufgrund einer Fortbildung aus) reinzugeben. Da bricht sich wirklich niemand einen Zacken aus der Krone und das handhabe ich auch nicht selten so...insbesondere in Klassen, in denen die Materialien auch wirklich bearbeitet werden und sinnvoll im weiteren Unterricht genutzt werden können.

    Es spricht aber sehr viel dagegen, das auch von kranken Kollegen oder von solchen zu erwarten, die ohnehin für längere Zeit anderweitige Dienstgeschäfte übernehmen müssen. Ich hatte mich vor Jahren mal bereit erklärt, 2 Klassenfahrten unmittelbar hintereinander zu begleiten, was in Anbetracht der dortigen Aufsichtsverhältnisse, der Aktivitäten und der Klassenzusammensetzungen auch völlig in Ordnung war und ich tatsächlich gern gemacht habe. Als dann aber auch noch erwartet wurde, die 2 Wochen Unterricht und damit immerhin knapp 50 Unterrichtsstunden vorzubereiten und reinzugeben, konnte ich mir einen sehr deutlichen Kommentar nicht mehr verkneifen. Im Ergebnis wurden dann für die Zeit sogar verlässliche Dauervertretungen eingerichtet.

    Früher hätte man das Sommergrippe genannt, jetzt ist es halt Corona.

    Ich kann mich nicht daran erinnern, dass eine Sommergrippe bei einem nennenswerten Anteil von Infizierten auch längerfristige Einschränkungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeiten mit sich brachte. Bei SARS-CoV-2 macht das aber knapp 5% aller Infizierten aus, wobei der genaue Anteil noch Gegenstand diverser Studien ist.

    Das ist kein Grund, in Panik zu verfallen aber sicher auch kein Anlass, eine gewisse Vorsicht vor Infektionen ins Lächerliche zu ziehen.

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