Hast du dazu auch ein Urteil? Ich habe bisher nur eines für verbeamtete Lehrkräfte gefunden.
Mir ist andersherum keine Maßgabe bekannt, die Angestellte dazu verpflichtet, die Kosten für vom AG angewiesene Dienstreisen selbst zu tragen. Im Übrigen nimmt die bereits angesprochene Richtlinie auch Bezug auf Angestellte und die tariflichen Bestimmungen des TVL.
Das verstehe ich, aber es löst leider nicht das Problem, dass ich diejenige bin, die die Fahrt letztlich verhindert, wenn ich bei einer Umlegung der Kosten auf die Eltern nicht mitmache. Das ist mein Dilemma. Am besten wäre es, wenn ich zweifelsfrei darlegen könnte, dass eine solche Umlegung auf die Eltern rechtswidrig ist.
Nein, den Schuh brauchst du dir nicht anziehen. Du beantragst eine Dienstreise nach den gültigen Vorschriften und deine SL wird diese vermutlich nicht genehmigen. Damit hast du schriftlich, dass ihr leider nicht fahren dürft.
PS: Du kannst dabei gerne auf die Richtlinie zur Durchführung von Schulfahrten und die damit verbundene Kostenerstattung nach dem oben zitierten Gesetz hinweisen. Ein Nachweis der Rechtswidrigkeit eines alternativen Vorgehens ist nicht deine Aufgabe, es obliegt der Schulleitung, nachzuweisen, dass eine Umlegung auf die Eltern entgegen der Vorgaben des zitierten Gesetzes zulässig wäre.