Artikel 51 der UN-Charta erlaubt ausdrücklich Verteidigungskriege.
—> https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_zur_SelbstverteidigungZum maximalen Umfang der Verteidigung, auch auf dem Staatsgebiet des Aggressors, empfehle ich dies:
Witzigerweise zeigt dein eigener Link bereits, dass dies auf den Gaza-Konflikt nicht so ohne weiteres anwendbar ist. Aber das muss dir entgangen sein
PS: Auch das Recht zur Selbstverteidigung beinhaltet nicht die vollständige Entziehung der Lebensgrundlagen eines Volkes.
Eine Analogie wirst du auch im persönlichen Recht zur Notwehr finden, bei der ebenfalls sonst sanktioniertes Verhalten in Ordnung sein kann....sofern kein "Notwehrexzess" stattfindet. Auch im Völkerrecht gibt es Schranken beim Recht zur Selbstverteidigung....
PS: Gerne noch einmal vorsorglich: niemand bestreitet hier das Recht von Israel, sich gegen die Terrorangriffe der Hamas zu verteidigen. Das ist sinnvoll und notwendig. Genauso sinnvoll und notwendig ist es aber, sich mal zu fragen, wann dabei übers Ziel hinausgeschossen wird und nicht einfach jede Handlung in diesem Kontext gutzuheißen.