Schreibberechtigung?
Ist streng genommen derzeit wirklich nicht gegeben, bei einem angehenden Studenten für das Lehramt ist diese aber auch nicht so weit weg. Das kannst du als Moderatorin aber besser beurteilen.
Schreibberechtigung?
Ist streng genommen derzeit wirklich nicht gegeben, bei einem angehenden Studenten für das Lehramt ist diese aber auch nicht so weit weg. Das kannst du als Moderatorin aber besser beurteilen.
Ähm… das ich einen akademischen Abschluss in einem durchaus schul-relevanten Fach habe, hast du überlesen? Und ist es in Schulen wirklich eine Lösung, so viele Stellen dann unbesetzt zu lassen?
Nein, ist es nicht. Genau dafür gibt es ja die hier bereits angesprochenen Möglichkeit für OBAS. Dass dabei priorisiert Schulen mit dem höchsten Bedarf versorgt werden, liegt in der Natur der Sache und würde auch in der Privatwirtschaft nicht anders ablaufen.
Die mündlichen Nachprüfungen machen i.d.R. 1/3 der Gesamtnote im Prüfungsfach aus. Daher kommt man auf die Aussage, man bräuchte eine um 3 Notenpunkte bessere Nachprüfung, um die Gesamtnote um genau einen Notenpunkt zu heben. Sollten aber (bereits in 5-facher Wertung) tatsächlich nur 2 Punkte fehlen, reicht es bereits aus, die Gesamtnote in einfacher Wertung nicht um einen ganzen Notenpunkt anzuheben, sodass dann je nach Konstellation tatsächlich auch 11 oder 12 Punkte ausreichen würden.
Wie chilipaprika aber schon schrieb: genau darüber klären die Oberstufenkoordinatoren sehr gerne und detailliert auf.
Du darfst die langen Wochenenden und die Ferienwochen, die du für Vor- und Nachbereitung nutzt, auch am Strand verbringen...
...das wäre offen gestanden bei weitem nicht das erste Mal ![]()
Bei uns bekommt der Großteil der Familien die Kosten für Klassenfahrten über das Gesetz für „Bildung und Teilhabe“ für einkommensschwache Familien. Das Geld kann ausschließlich auf "richtige" Girokonten überwiesen werden, aber nicht auf das der Eltern. Aufgrund der Masse an Überweisungen (bei uns wären es "nur" etwa 70 pro Jahrgang) ist es angeblich nicht möglich, auf das wie auch immer genannte "Städtische Schulkonto" zu überweisen.
Aber auf das Konto eines Reiseveranstalters darf das Geld auch nicht direkt, tja. Und nu?
Ich habe gerade noch einmal nachgeschaut. In NDS werden Kosten für Schulfahrten im Rahmen von BuT (ausschließlich) "direkt an die Schule überwiesen". (vgl. https://service.niedersachsen.de/detail?areaId=…&pstId=12280162). Das bedingt gerade ein entsprechendes Schulkonto und nicht etwa Privatkonten von Lehrkräften.
Korrekt.
Da setze ich lieber meinen Arsch ins Feuer. Dafür bekomme ich schließlich A14.
Das finde ich - völlig ohne Ironie - sehr löblich von dir und passt auch zu vielen anderen Aussagen zu dir hier im Forum im Rahmen deines Amtes. Für deinen persönlichen Selbstschutz kann ich aber auch nur empfehlen, sich mit dem Schulträger über ein möglichst unkompliziertes Verfahren zur Nutzung eines offiziellen Kontos zu verständigen. Mir ist dabei völlig klar, dass das wesentlich einfacher gesagt als getan ist. Dennoch wünsche ich dir auch dabei viel Erfolg!
Als Schulleiter kann ich nach meinem Kenntnissstand kein Schulkonto anlegen, welches NICHT auf meinen Namen und damit auf mich persönlich läuft.
Sollte das doch gehen - immer her mit den Infos dazu. Danke.
Das dürfte so korrekt sein. Und wenn wir mal etwas weiterdenken, wird sofort klar, dass es dann erst Recht nicht in Frage kommen kann, dass einfache Lehrkräfte Konten eröffnen, die folgerichtig ja auch nur auf deren Namen persönlich laufen können - und dies auch tun würden.
Und bei Grundschullanschulheimen mit nur zwei Übernachtungen (Abfahrt Mittwoch 8 Uhr, Ankunft Freitag 12 Uhr) dürften die mitfahrenden Kollegen auch 5 Tage vorher oder hinterher nicht mehr arbeiten, denn die sind ja meistens Tag und Nacht im Einsatz. 48 Stunden sind da dann bereits voll.
Wir tun uns mit solchen Übertreibungen wirklich keinen Gefallen dabei, mit entsprechenden Anliegen ernst genommen zu werden. Selbst bei Klassenfahrten mit Grundschulklassen schläft keine Lehrkraft nur ca. 2 Stunden pro Nacht.
Das fehlende Home-Office etc. Fällt mir jetzt erst im Beruf wirklich auf.
Da kann ich dir nicht ganz folgen. Ich verbringe je nach Woche bis zu ca. 50% meiner Arbeitszeit im Homeoffice. Viel mehr Homeoffice wirst du in kaum einer Branche vorfinden.
Humblebee Danke für den Hinweis, das war mir neu. Ich bin da aber ebenfalls bei @WillG und finde, dass Konferenzen auch als solche benannt werden sollten, um deren Befugnisse zu verdeutlichen, auch wenn dazu keine zwingende Notwendigkeit besteht und man diese schulintern durchaus anders nennen darf. Es gibt so schon genügend Kolleginnen und Kollegen, denen der Unterschied zwischen Dienstbesprechungen und Konferenzen unklar ist, als das man diese Begrifflichkeiten noch weiter vermischen sollte.
PS: Bei uns sind "Teamsitzungen" tatsächlich nur Dienstbesprechungen von gemeinsam arbeitender Personengruppen, die regelmäßig zusammentreten.
Das ist ein echt leidiges Thema in NRW:
- Über das Verwaltungskonto des Schulträger dürfen/können wir es nicht laufen lassen.
- Ein anderes offizielles Konto dürfen wir als Schule nicht haben
Was bleibt also:
- Zweckgebundenes Privatkonto mit Fremdgeldvereinbarung. Wer führt das? Lehrer, Schulleitung, Klassenpflegschaftsvorsitzende?
- Konto des Fördervereins
Alles sehr unschön, weil für viele Aktivitäten eben doch ein Girokonto erforderlich ist und die Anbieter, die spezialisierte Elterneinzeleinzahlungen annehmen, die absolute Minderheit sind.
Wie weiter oben schon einmal beschrieben wurde, können dann entsprechende Aktivitäten nicht mehr stattfinden (oder nur noch bei entsprechenden Anbietern, die Direktzahlungen ermöglichen), wenn der Dienstherr kein geeignetes Konto zur Verfügung stellt. Das Problem aufzulösen ist gerade nicht die Aufgabe der einzelnen Lehrkraft.
Die Nutzung von Privatkonten für dienstliche Zahlungsflüsse verbietet sich wie gesagt von selbst. Daran ändert auch eine Zweckbindung nichts. Inwiefern ein Förderverein hier einspringen darf, ist zumindest fraglich und erfordert wohl einen genaueren Blick in die Vereinssatzung.
Und wer kontrolliert, ob alle Elternzahlungen für jede Klassenfahrt eingegangen sind? Sekretärin? SL?
Gibt es denn alternativ dazu auch Banken, die ein Klassenkonto, welche die Lehrkraft verwaltet, anbieten bzw. hat da jemand eine Empfehlung?
Ich hatte weiter oben schon beschrieben, dass trotz eines einzigen Schulgirokontos mit geeigneter Buchungssoftware auch eine Nutzergruppenverwaltung möglich ist und daher nicht eine Person alleine den Zahlungsverkehr einer Schule mit über 1000 Schülern managen muss.
Mich würde sehr wundern, wenn das im Belieben jeder einzelnen Fachlehrkraft bleiben dürfte. Vermutlich gibt es da - zumindest schulintern - eine verbindliche Absprache bzw. Vorgabe zur Nutzung eines konkreten Notenschlüssels. Um welches Bundesland geht es denn? In NDS wäre z.B. die Gesamtkonferenz für die Vorgabe einer solchen einheitlichen Festlegung zuständig, die Konkretisierung erfolgt dann in den Fachkonferenzen.
Welche Beschlüsse brauchen denn explizit aktive Elternunterstützung? Mir fällt da jetzt für keines meiner Fächer auch nur ein einziges Beispiel ein. Das einzige, was ich aus Elternsicht tatsächlich interessant gefunden hätte, wäre die detaillierte Auswertung der Lernstandserhebungen in Klasse 8 gewesen (wo meine Ex-Schule meistens ziemlich miserabel abgeschnitten hat, was aber außer in den Fachkonferenzen nie irgendwo thematisiert wurde). Alles andere, von der Materialanschaffung bis zur Implementation neuer Vorgaben, ist für Eltern doch wohl ebenso uninteressant, wie umgekehrt für uns die Elternmeinung dazu.
Zum Beispiel gerade die Materialanschaffung, insbesondere wenn die Eltern selbst die Sachkostenträger sind (in NDS gibt es z.B. keine Lernmittelfreiheit). Aber auch bei vielen anderen Entscheidungen ist es oft hilfreich, mal die Eltern- und Schülerperspektive zu hören und in die Entscheidungsfindung einzubeziehen, z.B. bei der Evaluation und Weiterentwicklung von Konzepten für fächerverbindende Projekte, zielführenden Einsatz von Medien usw.
Nur um das mal etwas einzuordnen, ist es mir ein Anliegen, den Vergleich zur freien Wirtschaft zu ziehen:
Aber dafür restriktiv behandelt wird:
- will man die Tätigkeit oder den Ort als Lehrer ändern --> Freigabe erforderlich, kann versagt werden (klingt wie beruflicher Knast)
Auch in der Privatwirtschaft benötigt der AN die Genehmigung des AG zum Wechsel des Arbeitsplatzes innerhalb des Unternehmens. Einer Kündigung und Annahme einer Stelle bei einem anderen AG steht in beiden Fällen nichts entgegen. Beamte scheuen dies lediglich, um "angesparte" Benefits nicht zu verlieren, diese würden aber auch in der Privatwirtschaft nicht zum anderen AG mitwechseln. Insofern hier sogar Vorteil bei den Beamten.
- will man Nebentätigkeiten machen --> kann je nach Umfang versagt werden
- will man Stunden reduzieren --> kann versagt werden
Auch in der Privatwirtschaft führt eine zu umfangreiche Nebentätigkeit zur Versagung der (normalerweise zu erteilenden) Genehmigung. Die Leistungsfähigkeit im Hauptberuf darf durch die Nebentätigkeit nicht beeinträchtigt werden. Insofern gleiche Regelung. Auch der Teilzeitanspruch besteht in der Privatwirtschaft ebenfalls absolut, sofern betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Im Gegensatz zu Beamten reichen hier bereits "betriebliche Gründe" statt "zwingender dienstliche Gründe" aus, um dies zu versagen (vgl. §8 Abs. 4 TzBfG).
- man kann umgesetzt und abgeordnet und ggf. versetzt werden, ob einem die Tätigkeit da gefällt oder nicht
Auch hier wieder: Es liegt im Direktionsrecht des AG, die Arbeitsbedingungen der AN einseitig näher zu gestalten. Das kann bei Umstrukturierungsmaßnahmen - wie sie bei deiner Abordnung ja auch eine Rolle spielen - auch die Umsetzung auf einen neuen Arbeitsplatz beinhalten.
- es gibt Einschränkungen bei der parteipolitischen Tätigkeit (rechts, links) oder Äußerungen gegen den Dienstherrn
Auch in der Privatwirtschaft dürfen AG eine gewisse Loyalität ihrer Mitarbeiter erwarten (im ÖD: Bekenntnis zum GG u.ä.). Sollte durch Handlungen des AN der Betriebsfrieden nachhaltig gestört sein, kann auch hier personenbedingt gekündigt werden.
- eine leistungsgerechte Bezahlung erfolgt nicht, Zusatzqualifikation machen sich kaum bezahlt
Ich bin ganz froh darüber, nicht in einer Branche mit leistungsorientierter Bezahlung zu arbeiten. Das bedeutet i.d.R. geringe Garantielöhne i.V.m. Provisionen beim Erreichen bestimmter Kennzahlen.
Die Unterscheidung liegt meines Wissens zwischen Studienrat im gehobenen Dienst (Realschule; Gesamtschule; A13) und höherer Dienst (Gymnasium; GOS; A13Z). Der Unterschied dürfte so bei um €200 netto liegen, je nach Grundbesoldung.
Ist aber jetzt so ein bisschen aus der Hüfte geschossen, also ohne Gewähr.
Das ist aber sehr "bisschen aus der Hüfte geschossen". Die Stellenzulage macht (je nach Bundesland mal +/- wenige Euro) ca. 100€ Brutto (!) aus.
Es ist unbestritten, dass sich innermathematisch dieser Term ergibt und mit dimensionslosen Größen kommt man dann auch auf das jeweils richtige Ergebnis. Sobald a aber wirklich als Länge mit konkreter Einheit gedeutet wird, funktioniert das hier nicht mehr. Insofern ist die Aufgabenstellung halt problematisch. Würde es nur darum gehen, die Identität beider Terme zu zeigen, würde sich vermutlich auch niemand beschweren. Es ist aber unnötig diesen Nachweis in den Kontext der Berechnung eines Quadervolumens mit vorgegebener Größe a=4cm (siehe Eröffnungsbeitrag) einzukleiden - und führt gerade dann zu den beschriebenen Problemen.
Auch bei Klassenfahrten oder Fortbildungen die mehrtägig gehen würde man in der freien Wirtschaft ja Überstunden und Spesen etc bekommen. Gilt das alles 0?
Würde ja im Umkehrschluss bedeuten man macht Dienst nach Vorschrift und lehnt alles andere ab.
Mein Standardtipp dazu ist es, die eigene Arbeitszeit konsequent zu erfassen um damit für sich regulieren zu können, für welche Bereiche noch wieviel Zeit zur Verfügung steht. Auch mehrtägige Fahrten sind dann abbildbar und man sieht für sich, dass sich Phasen mit Belastungsspitzen durchaus auch mal mit Phasen abwechseln, in denen man unter der geforderten durchschnittlichen Arbeitszeit bleibt, sodass es sich im Jahresverlauf gut ausgleichen kann.
Alles anzeigenDas mit den Ordinahlzahlen verstehe ich nicht...
In Niedersachsen gibt es vorgebene Notenschlüssel. Von der IHK für die Berufsschule, vom KM fürs BG. x % = Note y.
Ich errechne die Noten so:
Screenshot 2023-05-26 151254.jpg
Der besagt Schüler ist an Position 3.
Die Tabelle unten links ist der offizielle Notenschlüssel, die anderen beiden unteren Tabellen sind meine persönlichen Skalen für die mündliche Leistung.
Der IHK Notenschlüssel gilt doch letztlich auch nur für die Bewertung von Einzelleistungen, die auf der Vergabe von Rohpunkten basieren. Er sagt nichts darüber aus, wie in deinem pädagogischen Ermessen eine Gesamtbeurteilung zu bilden ist. Bei einem Schüler wie hier, der im schriftlichen Bereich "gute" bis "sehr gute" Leistungen und im Bereich der sonstigen Mitarbeit "sehr gute" Leistungen erbracht hat, spricht m.E. nichts gegen das Gesamturteil "sehr gut".
Schreib mal eine Mathearbeit einmal im ungelüfteten Mief und einmal in einem Raum, wo du nach Ampel lüftest.
Dann siehst du den Nutzen.
Um regelmäßig zu lüften braucht man doch aber kein technisches Gerät für gut 200€.
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