Beiträge von Seph

    Mal kontrovers formuliert: Müsste man dann nicht bei allen Studiengänge, die zu Tätigkeiten führen, die auf dem Arbeitsmarkt eine geringe Nachfrage haben, die Zulassungszahlen derart stark begrenzen, dass Abiturienten sich verstärkt auch für die von dir zuvor benannten Mangelbereiche bewerben? Aktuell zumindest haben wir ja durchaus eine Situation, in der es einen Überhang an Hochschulabschlüssen in Bereichen wie Kulturwissenschaften o.ä. gibt. Würden diese sich für eine Ausbildung in einem Mangelbereich entscheiden, wäre der Fachkräftemangel womöglich nicht gelöst, aber zumindest stark reduziert.

    Nein, dem steht ganz klar Artikel 12 Abs. 1 GG entgegen.

    Die Logik ist doch nachvollziehbar. Ich denke mir das in etwa so: Der CO2-Ausstoß hat Menschen auf diesem Planeten über Jahrzehnte die Lebensgrundlage entzogen. Schön langsam.

    Man muss die Sichtweise der Aktivistinnen nicht teilen, um etwas über sie erkennen zu können.

    Man mag darin eine gewisse Logik erkennen, das Begehen von Straftaten war aber noch nie eine legitime Form des Protests. Die besondere Form, das Ablassen der Luft durch Einsetzen einer Linse noch zu verzögern und damit tatsächlich schwere Unfälle zu provozieren, anstatt einfach direkt die Luft abzulassen, macht die Tat deutlich schwerwiegender.

    In unserem Fachseminar und auch von einer anderen Stelle wurde -inoffiziell- gesagt, dass wenn das Kind Krank ist wir uns immer krankmelden sollten und nicht das Kind -ich glaube weil das Kind Krankmelden zu kompliziert ist oder so-.

    Ich kann offen gestanden nicht glauben, dass im Fachseminar zum Betrug aufgerufen wurde. Nichts anderes ist im Übrigen das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund eigener Erkrankung, obwohl diese gar nicht besteht.

    Von der rate ich z.B. dringend ab, wir haben keine gute Erfahrung mit ihr gemacht.

    Es wird zu jeder Versicherungsgesellschaft unter Garantie Versicherungsnehmer geben, die individuell schlechte Erfahrungen gemacht haben. Entscheidender ist ein wacher Blick in die Versicherungsbedingungen und sich die Ruhe zu nehmen, diese sauber miteinander zu vergleichen.

    Eine getrennte Ausweisung von schriftlicher Note und SoMi (+ meinetwegen Gesamtnote) fände ich allerdings sinnvoll, da dann sofort auffällt, wer eigentlich nix kann oder umgekehrt zu den sehr stillen Wassern gehört.

    Liegt da nicht bereits der Fehler drin, die sonstige Mitarbeit vor allem anhand der Frequenz aktiver Beteiligung zu beurteilen anstatt an tatsächlich erbrachter Fachleistung?

    Das wäre also eine feinere Aufschlüsselung von Noten. Also hätte man mehrere Teilnoten pro Fach. Das ist so ziemlich das Gegenteil der Abschaffung von Noten.

    Das wurde - abgesehen von der irreführenden Überschrift - auch nicht behauptet. Ich habe bereits weiter oben darauf hingewiesen, dass die Verengung der Diskussion auf "nur Ziffernnoten vs nur Blabla" nicht zielführend ist, da es mitnichten darum geht, jegliche Form von Rückmeldung an die Schülerinnen und Schüler einzustellen. Eine "Schule ohne Noten" ist keineswegs eine Schule ohne Beurteilung von erbrachten Leistungen...nur eben auf eine differenziertere Variante als die Bündelung von zig verschiedenen Teilkompetenzen in einer Ziffer.

    Du merkst schon, dass du latent mal wieder alle Lehrkräfte weiterführender Schulen disst, indem du behauptest wir könnten nur Noten vergeben und würden sonst keinerlei Feedback geben. Lächerlich.

    Was spricht dann gegen eine strukturierte Variante dieses Feedbacks, wenn es ohnehin bereits erbracht wird?

    Also, wenn ich nur Textbausteine "zusammenschuster", dann kann ich auch gleich Noten geben....

    Den Schluss halte ich für falsch. Wie oben dargestellt liefert das Aufschlüsseln einer einzelnen Ziffernnote in mehrere zentrale Fachkompetenzen einen Mehrwert an Informationen, die nicht zwingend zu einem spürbar höheren Aufwand führen.

    Als Ergänzung: Es gibt auch bereits entsprechende Plattformen, in die zu Beginn nur die zu beurteilenden Kompetenzen nach Klassen und Fächern eingepflegt werden müssen und durch die man sich dann schnell durchklicken kann, um automatisch entsprechende Zeugnisse zu erstellen. Der Schritt weg von reinen Ziffernnoten muss also gerade nicht heißen, dass man auf einmal irre viel Text verfassen müsste.

    Das ist doch aber schon einmal ein deutlicher Unterschied. Mich irritiert die Verkürzung der Diskussion auf "nur Ziffernnoten vs. nur sinnentleertes Blabla". Es gibt ja auch noch den Mittelweg, in einzelnen Fächern durch schnelles Ankreuzen in Lernentwicklungsberichten wenigstens eine Aufschlüsselung der festgestellten Fachleistungen nach relevanten Kompetenzen vorzunehmen. Das dauert nicht mal unbedingt länger als ein klassisches Ziffernnoten-Zeugnis, ist gleichzeitig aber etwas differenzierter und aussagekräftiger.

    Soweit ich das finden konnte, nimmt der Lehrerrat in NRW Aufgaben eines Personalrats, der an den einzelnen Dienststellen nicht gebildet wird, bzgl. der an den SL übertragenen Dienstvorgesetztenaufgaben wahr.

    Und manchmal kommt der Vorwurf des Sexismus einfach viel zu schnell ohne sich damit auseinanderzusetzen, was daran nun wirklich sexistisch sein soll.

    PS: Ich beziehe mich da auf den hier beschriebenen Brauch des Bräutelns und nicht auf andere - durchaus klar erkennbar sexistische - Faschingsbräuche.

    Wenn es da keine merklichen Auswirkungen gibt und keine weiteren Komorbiditäten vorliegen, dürfte nach aktueller Rechtslage die Wahrscheinlichkeit recht hoch sein, dass das einer Verbeamtung nicht im Weg steht. Wirklich beurteilen kann das hier im Forum aber niemand, genau dafür ist die amtsärztliche Untersuchung da.

    Zwischen "An meiner Schule wird das rechtswidrig nicht so gehandhabt und keiner traut sich, etwas dagegen zu unternehmen" und

    Bayerische GS- und MS-Lehrer können keine Mehrarbeit geltend machen, vertreten also grundsätzlich umsonst.

    besteht schon ein kleiner Unterschied. Auf die Rechtslage hat gingergirl ja bereits hingewiesen.

    PS: Was soll denn die Mobile Reserve damit zu tun haben? Die kann ja wegen mir parallel abgerufen werden, aber wenn ich zu Vertretungsstunden über mein normales Deputat hinaus herangezogen werde, dann fällt für mich persönlich auch angeordnete Mehrarbeit an, völlig unabhängig davon, was mit anderen Personen ist. Wenn ich natürlich nicht herangezogen werde, weil die mobile Reserve bereits alles abdeckt, dann nicht.

    Leider ist der Volltext scheinbar neuerdings nicht mehr frei zugänglich. Wenn ich mich richtig erinnere, war das Urteil etwas differenzierter, nahm Bezug auf ein paar Besonderheiten der vorliegenden Situation und war anders als gerne kolportiert kein Blankoverbot.

    Das einzige, was da ausdifferenziert war, war der Blick auf das Alter der Schüler und damit den Umfang der Aufsichtspflicht. Im konkreten Fall ging es damals um 14- bis 15-jährige Schüler, für die die Anordnung einer Mitbeaufsichtigung als Amtspflichtverletzung der Schulleitung gedeutet wurde. Man mag bei volljährigen Oberstufenschülern zu anderen Ergebnissen kommen, für Unter- und Mittelstufenschüler jedoch gerade nicht. So heißt es in den Entscheidungsgründen u.a.

    Zitat von BGH, Urteil vom 19.06.1972, Az. III ZR 80/70

    Der Schulleiter habe kraft der ihm gegenüber den Schulkindern obliegenden Amtspflicht dafür Sorge tragen müssen, daß minderjährige Schüler einer einzelnen Klasse zur Vermeidung von Schäden beaufsichtigt würden, und habe diese Pflicht schuldhaft verletzt (§ 839 BGB Art. 34 GG). Es sei nämlich eine Erfahrungstatsache, daß sich unbeaufsichtigt fühlende Schulkinder gerne und zwar desto lieber je länger die Klasse ohne geeignete Aufsicht sei, in den Klassenräumen Unfug trieben und Streitigkeiten austrügen, was leicht zu nachteiligen Folgen für Mitschüler führen könne. Deshalb habe er die von der Klägerin besuchte, sich aus 14 bis 15jährigen Jungen und Mädchen zusammensetzende Klasse nicht während zweier Unterrichtsstunden ohne Aufsicht durch eine Lehrkraft lassen dürfen.


    Der BGH hatte sich damals auch mit den zugehörigen Revisionsrügen, wie z.B. dem Hinweis, dass eine ununterbrochen Aufsichtsführung ohnehin im Schulbetrieb nicht möglich und angezeigt sei, beschäftigt und ziemlich genau herausgearbeitet, warum dass dennoch keine Mitbeaufsichtigung einer anderen Klasse während des Unterrichts im Nachbarraum erlaubt.

    Kommt bei Euch da netto auch so wenig raus ? Bei uns sinds 33 brutto, wirklich merklich ist das aber wirklich nicht...

    Man kann sich darüber streiten, ob das viel oder wenig ist. Bei einer typischen Vollzeitlehrkraft dürfte das als Grenzsteuersatz beinahe der Spitzensteuersatz I mit 42% sein, bei höheren Freibeträgen, die geltend gemacht werden können halt entsprechend weniger. Dass zunächst (!) scheinbar so wenig netto herauskommt, liegt an der pauschalen Versteuerung von Zusatzverdiensten in der Steuerklasse 6. Die Differenz holt man sich dann mit der Steuererklärung zurück.

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