Beiträge von Seph

    Auch bei uns sind Kurse sehr unterschiedlich groß. Und wenn man nicht noch mehr Unterrichtsslots möchte (wir haben über 50, d.h. z B. 52 Stunden müssen auf 5 Tage verteilt werden, also gut 10 pro Tag) geht es nur mit entsprechenden Schienen.

    Ach du sc******. Verstehe ich das richtig, dass ihr im Stundenplan dann an jedem Tag Unterricht für 10 Stunden in der Q-Phase vorhaltet? Wir kommen i.d.R. mit 38-40 Stundenslots pro Woche aus.


    To be fair: Natürlich dann nicht mit jedem denkbaren Fachangebot/Kombination.

    Hinzu kam in den letzten Jahren, dass aufgrund der für die SuS gewünschten Wahlmöglichkeiten die Kurse auch in diesen Fächern verschieden groß sind. So gab es z.B. im letzten Jahr einen De-LK mit 24 und einen mit 16 SuS. In diesem Jahr haben wir in De und En LKs mit 23 und mit 13 SuS, Grundkurse mit 23 bzw. 12 oder 13 SuS.

    Das liegt in der Natur der Sache und kann von Jahr zu Jahr je nach Wahlverhalten der Schüler auch deutlich variieren. Wir achten in der SL dann darauf, dass es nicht immer wieder dieselben Kollegen "erwischt". Es gibt im Übrigen auch keinen Kursteiler in dem Sinne, dass ab einer bestimmten Größe ein Kurs wirklich zu teilen wäre. Die im Erlass "Klassenbildung und Lehrkräftezuweisung an den allgemein bildenden Schulen" zu findende Schülerzahl von 18-20 in der Qualifikationsphase bezieht sich auf virtuelle Klassen, nach denen die Schule Lehrkräfte-Sollstunden zugewiesen bekommt (für die Q-Phase: 32 Stunden pro virtueller Klasse). Mit diesen Stunden muss dann das gesamte Kursangebot "finanziert" werden. Und wenn man eine gewisse Breite des Angebots vorhalten möchte, führt das zwangsläufig dazu, dass kleineren Kursen in Fächern A und B größere Kurse in C und D gegenüberstehen.

    Die Bevölkerung in Gaza wächst.

    Das war vor dem aktuellen Krieg.

    Israel wehrt sich dagegen, Opfer eines Genozids zu werden. Ihnen einen solchen dann zum Vorwurf zu machen, grenzt schon an Infamität.

    Hmm, indem man einer ganzen Bevölkerungsgruppe die Existenzgrundlage vernichtet? Dass sich das durchaus sehr nah am Genozid bewegt, kann man sich mit Blick auf Artikel II der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völermordes von 1948 schnell klar machen. Einige der dort aufgeführten Tatbestände sind definitiv erfüllt, umstritten ist derzeit im wesentlichen noch die Frage der Absicht.


    Israel hat jedes Recht, sich gegen Angriffe auf sein Territorium zu wehren, das ist unbestritten. Israel hat aber ebenso wie alle anderen Länder kein Recht, dabei dermaßen über die Stränge zu schlagen. Und das darf durchaus kritisiert werden.

    Wie gesagt, es gibt dafür auch andere Beispiele. Bei uns in der Region gibt es inzwischen 2 Gesamtschulen, die deutlich mehr Anmeldungen als Plätze haben und dann nach §59a NSchG ein Losverfahren nach Leistungsverteilung in der Region durchführen mit dem Ergebnis, gut 75% Kinder mit "Gymnasialempfehlung" (die es in NDS in diesem Sinne zwar nicht gibt, aber aus den Noten weitgehend ableitbar wäre) zu haben. In Verbindung mit den etwas höheren personellen Ressourcen können diese dann auch wirklich sinnvolle Binnendifferenzierung für alle Kinder bereitstellen.


    Aber es stimmt schon, das sind vermutlich Ausnahmen und meist dürfte es so wie von dir beschrieben laufen.

    Das Problem hat man grundsätzlich im mehrgliedrigen Schulsystem. Eine zu frühe Separierung der Kinder nach Leistungsniveaus vergibt viele Entwicklungschancen, eine zu späte Separierung in nicht darauf eingestellten Schulformen führt zu den beschriebenen Symptomen. Gesamtschulen (insbesondere integrierte) könnten das mit ihrer Durchlässigkeit ggf. auffangen, wenn sie nicht mehr wie bislang einfach parallel zu bestehenden Gymnasien eingerichtet werden und lediglich die Oberschulen ersetzen sollen und damit mehr als nur "Resterampen" sind. Dafür gibt es in NDS einige positive Beispiele, aber ich bin mir sicher, dass das nicht flächendeckend so ist.

    „Die Schulleitung hat bei der Festlegung der Sitzordnung im Lehrerzimmer das Direktionsrecht, muss jedoch die Mitbestimmungsrechte des Personalrats beachten. Gemäß § 72 Abs. 1 LPVG NRW hat der Personalrat bei Maßnahmen, die die Arbeitsbedingungen betreffen, ein Mitbestimmungsrecht. Dies umfasst auch die Sitzordnung, da sie die Arbeitsumgebung und damit die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte beeinflusst. Die Schulleitung muss den Personalrat vor der Umsetzung der Sitzordnung informieren und dessen Zustimmung einholen. Eine Maßnahme, die der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt, kann nur mit dessen Zustimmung getroffen werden. Falls der Personalrat Einwände hat, muss er diese innerhalb einer Woche schriftlich mitteilen.“ (LAG Hamm, Urt. V. vom 13.01.2000 - 17 SA 1712/99)

    Woher du diese Aussage nimmst, erschließt sich mir offen gestanden nicht ansatzweise. Im verlinkten Urteil des LAG Hamm ging es möglicherweise um Mitbestimmungsrechte des Personalrats bzgl. der streitgegenständlichen fristlosen Kündigung, mit Sicherheit aber nicht um die Sitzordnung in einem Lehrerzimmer.

    Und nein, wie ich bereits weiter oben ausgeführt hatte, ergibt sich aus dem Direktionsrecht der SL nicht das Recht, die Tischordnung im Lehrerzimmer vorzuschreiben. Die SL hat lediglich auf die bestimmungsgemäße Nutzung und die sachgerechte Ausstattung des Lehrerzimmers zu achten.

    Auch ist dein Verweis auf §72 Abs. 1 LPVG NRW falsch. Dieser Absatz regelt Personalangelegenheiten und keine Arbeitsbedingungen.

    PS: Ich weiß, dass die KI-Suche von Google ähnlichen Nonsense ausgibt, aber eine Quelle dazu findet sich nicht.

    Die kenne ich auch. Nicht wenige treten die "Flucht vorwärts" in die Elternschaft an.

    Das wirkt nur so. Dass junge Erwachsene wenige Jahre nach Berufsstart Eltern werden können, ist genauso wenig überraschend wie der Umstand, dass sie dann näher bei ihrer Familie sein möchten. Dass aber jemand Kinder nur deswegen bekommt, um versetzt zu werden, halte ich für einen Mythos.

    Außerdem gehört zur Schulleitung mit nur der Schulleiter, sondern die gesamte erweiterte Schulleitung. Bei uns am Berufskolleg sind das neben dem Schulleiter (A16), auch der Stellvertreter (A15) und alle weiteren A15er. Insgesamt 12 Personen.

    Nur kurz: Nein, auch wenn das an vielen Schulen so bezeichnet wird. Die Schulleitung besteht aus Schulleiter i.V.m. stellv. Schulleiter (vgl. §20ff SchulG NRW). Die restlichen A15er sind "Lehrer mit besonderen Funktionen" nach §33 SchulG, die die Schulleitung in Teilbereichen unterstützen.


    Aber die Unterscheidung ist für die hier diskutierte Fragestellung egal. Ich sehe bei der Ausgestaltung der Abläufe im Lehrerzimmer eher die Personalversammlung als die Schulleitung. Ich bezweifle bereits stark, dass die SL einfach die Anordnung der Tische im Rahmen ihres Direktionsrechts vorgeben darf. Sie hat lediglich auf die ordnungsgemäße Nutzung, Erhalt und Pflege der Einrichtung (u.v.m.) zu achten.

    sind ja auch nicht einheitlich.

    Ach, wirklich?

    Wobei du der Ehrlichkeit halber die 4 Kinder rausrechnen solltest. Die sind ja ein nicht unwesentlicher Teil deines Gehalts.

    Für einen Direktvergleich von Single-Gehältern sollte man das sicher tun. Für einen persönlich spielt das allerdings durchaus eine große Rolle bzgl. der Attraktivität des Berufs, gerade bei euch in NRW. Diese Zuschläge haben die Angestellten nämlich schlicht nicht.

    Der Vergleich passt aber auch überhaupt nicht, da die meisten Mitarbeiterinnen in Apotheken keine Studierten Pharmakologen sind, sondern meist PTAs oder PKAs mit einer Ausbildung.

    Studierter Pharmakologe (AKA Apotheker) muss meines Wissens nach nur der Inhaber sein, und der ist meist selbständiger Betreiber der Apotheke und die erwirtschaften im Durchschnitt einen Jahresgewinn von etwa 200k €.

    Ich meinte explizit nicht die PTAs und PKAs, sondern die von Firelilly ins Spiel gebrachten Krankenhausapotheker. Diese sind nicht selbständig.

    Falls im Übrigen nur der Inhaber approbierter Apotheker ist, darf die Apotheke auch nur in seiner Anwesenheit offen sein. Daher haben die meisten Apotheken auch zusätzlich angestellte Apotheker.

    Hier würde mich trotzdem zum Vergleich interessieren, wie viel deine Freundin in der KH-Apotheke verdient!

    Firelilly Da schließe ich mich an. Ich kenne auch einige Apotheker/Innen, auch im Krankenhausbereich, und von denen verdient niemand Netto ansatzweise das, was eine Lehrkraft hat. Wer´s nicht glaubt, schaue sich einfach mal den Tarifvertrag für Apotheken an. Selbst bei außertariflicher Bezahlung (was zumindest in Krankenhäusern aufgrund des Kostendrucks eher selten vorkommen dürfte), kommt man nicht an Lehrkräftegehälter ran.

    Wenig später kam dann merkwürdigerweise ein Aufhebungsvertrag vom Schulamt, den ich aber unterschrieben habe, da man mir versicherte, dass das das übliche Vorgehen sei und ich darin auch keinen Nachteil erkennen konnte.

    Danach habe ich 15 Monate ohne eigenes Einkommen pausiert, erst dann ALG 2 beantragt und das dann für 21 Monate bewilligt bekommen. Hätte ich genau für 12 Monate pausiert, wären tatsächlich 24 Monate drin gewesen. Inzwischen bin ich in Rente. :)

    Ein Aufhebungsvertrag (und damit die "freiwillige" Arbeitslosigkeit) führt i.d.R. zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, was durchaus ein Nachteil sein kann, wenn man nicht direkt eine Anschlusstätigkeit aufnimmt (wie im vorliegenden Fall) und einen entsprechenden Anspruch hätte.

    Man müsste ja eigentlich zum Quartalsende kündigen: Das hieße in diesem Fall den 30.09.

    Das hängt entscheidend von deinem Arbeitsvertrag bzw. einem möglichen Tarifvertrag ab. Der TV-L z.B. staffelt da sehr nach Beschäftigungsdauer und ob ein befristeter oder unbefristeter Vertrag vorliegt. Sollte der frühestmögliche Kündigungszeitpunkt wirklich der 30.09. sein, schätze ich das genauso wie Moebius ein. Entweder man wird auf Erfüllung bis 30.09. bestehen oder eine Beendigung bereits zum 31.07. anbieten.

    Nun - zwischen Klasse 10 und 11 gibt es keinen derart eklatanten Unterschied... egal in welcher Schulart. An der WRS ist das Durchschnittsalter durch manche "Ehrenrunden" oder spätere Einschulung oft genug höher als in der SekII des Gymnasiums. So fremd sind mir die Kids nicht.

    Die Altersgruppe an sich vlt. nicht, die Art und Weise der Arbeit in der Sek II aber vermutlich schon. Wie chilipaprika schon schrieb: Wenn in der Sek II vertreten wird, dann wird da auch regulär Fachunterricht gemacht. Und wenn nicht vertreten wird, haben die Schüler i.d.R. Aufgaben von ihrer Fachlehrkraft und arbeiten selbständig am Fachinhalt.

    Also bleibt dann dem Kollegen nur die Möglichkeit Versetzungsanträge zu stellen, aber die Begründung zu verschweigen?


    Ich kann schon nachvollziehen, dass er sich getäuscht fühlt. Wer mit einem ganz anderen Kulturkreis konfrontiert wird, diesen innerlich verabscheut aber ohne finanzielle Einbußen sich diesem nicht entziehen kann, kann schon verbittert werden.

    Nein, es bleibt die Bitte um Entlassung aus dem Dienst. Wer Menschen sogar "verabscheut", nur weil sie aus einem bestimmten Kulturkreis kommen, hat mit dieser Einstellung im ÖD nichts zu suchen und wird dort auch nicht glücklich.

    Die Pfingstferien sind doch nicht wegen der besseren Wetterlage oder gar zur Entlastung des langen schulischen Zeitraums da!!
    Es ist ein christliches Fest!

    Pfingsten selbst ja. Dafür braucht man aber drumherum keine 2 Wochen Ferien. Natürlich sind die im schulischen Kontext zu deuten.

    Ich bekomme aber so viel Unterstützung, dass ich denke, dass ich endlich den "Spuk" beenden kann. Ich denke da an die anderen - wahrscheinlich sollte ich aber eher an mich denken...

    Ohne dir die Hoffnung nehmen zu wollen: den "Spuk" beenden im Sinne von "SL ändert grundsätzlich sein Verhalten und wird ein anderer Mensch" oder "SL muss die Schule verlassen" wirst du vermutlich nicht erreichen können. Insofern kann ich ebenfalls nur hierzu raten:

    Ja, natürlich müsste ich aus dieser krankmachenden Umgebung heraus.

    Abgesehen von der unverblümten Eigenwerbung - die bereits gemeldet wurde - nur als kurzer Hinweis für eventuelle Interessenten: Die Bundesländer bieten meist eigene Coaching-Angebote (dann kostenfrei für die Lehrkräfte) über ihr Fortbildungsangebot an.

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