Wie begründet man ohne stundengenaue Leistungsnotizen stichhaltig eine mangelhafte Leistung?
Oder setzt man die dann sicherheitshalber einfach gar nicht mehr?
Schlicht über die Passung der beobachteten Leistungen in einem gewissen Zeitraum zur eigentlichen Definition der Note "mangelhaft" : diese Note soll erteilt werden, wenn die Leistungen den Anforderungen nicht entsprechen, aber erkennbar ist, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden könnten.
Dazu bedarf es sicher regelmäßiger Dokumentation (wie zu allen anderen Leistungserhebungen auch), aber sicher nicht stundengenauer Einzelnoten, die gar nicht valide wären.