Beiträge von Seph

    Gleichzeitig - und das habe ich "damals" selbst auch nicht rechtzeitig erkannt - muss man eben auch wissen, dass Beförderungsstellen von ihrer Systematik her keine "Belohnung" für gute Arbeit sind, gleichwohl wird dies offenbar von vielen AspirantInnen als solches erachtet. Und man darf nicht darauf warten oder hoffen, dass man von der Schulleitung endlich "entdeckt" wird bzw. gesehen wird und dann mit einer A14-Stelle belohnt wird.


    Schulleitungen wissen natürlich, dass sie über die A14-Stellen eben diesen Belohnungseffekt hervorrufen können. Für ein Kollegium ist das natürlich gerade bei einer großen Anzahl an ProbezeitlerInnen und A14-AspirantInnen ein echtes Problem.

    Da bin ich voll bei dir und insbesondere das "nicht einfach passiv warten dürfen" möchte ich hervorheben. Ich hatte damals auch entsprechend ein Gespräch mit der SL gesucht, meine bisherigen Tätigkeitsfelder, Zielvorstellung und letztlich Ambitionen erläutert und mich damit überhaupt erst einmal ins Blickfeld gebracht. Schlussendlich hatten sich dann zeitnah mehrere Optionen zur beruflichen Weiterentwicklung ergeben, auf die ich auch aktiv hingewiesen und dazu ermuntert wurde. Nur waren die halt nicht an der ursprünglichen Schule, weil dort schlicht für absehbare Zeiträume alle Stellen blockiert waren.

    Da wird man mich dann aller Wahrscheinlichkeit nach freundlich von dem Vorhaben abbringen wollen, trotz meiner Mangelfächer. Tja, bin mal gespannt ob ich den Mut aufbringen werden, zur Zeit grüble ich da noch viel.

    Nicht unbedingt, gerade Mangelfächer können auch eine Motivation für eine Schule sein, die Stellenbeschreibung entsprechend passend zu formulieren. Es kann sich insofern sogar lohnen, bereits unabhängig von einer konkreten ausgeschriebenen Stelle, an in Frage kommenden Schulen mal vorzufühlen.

    Ich sehe einen Zeitverzug schon als einen Vermögensschaden, zumindest bei den Berufskraftfahrern, die Stundenlohn bekommen. Auch sind Folgeschäden, z.B. Konventionalstrafen wegen einer nicht rechtzeitigen Lieferung ein Vermögensschaden.

    Inwieweit unserem Arbeitgeber ein Schaden entsteht, wenn wir nicht rechtzeitig zur Arbeit kommen, können wir auch erörtern.

    Warum lässt du denn das entscheidende meiner Aussage in deinem Zitat weg? Ich hatte doch bereits auf Vermögensschäden und deren bisherige (Nicht-) Anerkennung im Zusammenhang mit staubedingten Zeitverzügen hingewiesen. Wenn man von den 3 Sätzen nur 1 zitiert und die anderen beiden, in denen genau das bereits beschrieben wird, weglässt, kann man natürlich den Eindruck erwecken, ich hätte das nicht bedacht.

    Doch, das wiederum kann ein Problem werden, da hierfür i.d.R. eine Freigabe erforderlich ist, die man nicht immer sofort bekommt. Aber selbst das stimmt nicht immer, auch Bewerbungen auf Beförderungsämter sind länderübergreifend durchaus möglich, sodass ein Wechsel auch ohne Freigabe erfolgen kann. Ob einzelne Bundesländer den Zugang zu solchen Bewerbungen auf rein interne Bewerber einschränken, kann ich derzeit nicht überblicken.

    Ich muß bei den Sprüchen von den beiden Mädels immer nur an Marie Antoinette denken: „Wenn sie kein Brot haben, dann sollen sie Kuchen essen! “

    Gymshark

    Dürfen also nur Armutsbetroffene auf Probleme hinweisen, oder was soll ein solcher Vergleich? Es ist ein klassisches Beispiel schwarzer Rhetorik, anstatt auf die eigentlichen Argumente der Gegenposition (hier Protestbewegung) einzugehen, die Diskussionsgegner durch persönliche Diffamierung herabzusetzen.

    Ich denke halt an die Blockade der Berliner Stadtautobahn. Da man auf einer Autobahn nicht wenden oder parken darf, können die blockierten Autofahrer den Blockadeort nicht verlassen. Wie sieht es in diesem Zusammenhang mit dem Straftatbestand der Freiheitsberaubung aus?

    Könnten die Autofahrer gegen die Klimakleber eine Sammelklage einreichen, um ihre Ansprüche auf Schadenersatz durchzusetzen?

    Mal abgesehen davon, dass ich es durchaus interessant finde, einen entstehenden Stau rein auf ein Blockieren von Spuren (teilweise wird eine Spur oder zumindest eine Rettungsgasse offen gehalten) und nicht auf die Verkehrsdichte zurückzuführen, ist die Frage nach der Freiheitsberaubung ein interessanter Ansatzpunkt. Ich habe auf die Schnelle aber noch kein Urteil gefunden, was darauf im Zusammenhang mit Sitzblockaden einging. Vielmehr wurde i.d.R. der Straftatbestand der Nötigung geprüft und in älteren Urteilen von niedrigen Instanzen teilweise bejaht, bis das BVerfG ein Machtwort sprach und darauf hinwies, dass die Verwerflichkeit der Tat bereits im Straftatbestand und nicht erst beim Strafmaß zu prüfen sei.

    Zur Frage des Schadensersatzes, muss man erst einmal drauf schauen, was für eine Art Schaden denn überhaupt entstanden sein soll. Der reine Zeitverzug ist noch kein solcher. Und selbst reine Vermögensschäden im Zusammenhang mit einem (unfallbedingten) Stau sind bisher meist verneint worden. Ob sich daran in diesem Zusammenhang etwas ändert, wird vermutlich Gegenstand künftiger Verfahren im Zusammenhang mit den aktuellen Protesten sein.

    Wir wußten immer als Schule erst Anfang März, wen ich wir erhalten.

    Vielleicht gibt es einen Unterschied zwischen "angenommen werden" und "wo lande ich hin"?

    Das könnte wirklich sein. Bei uns weiß das Studienseminar i.d.R. schon, wen sie alles bekommen, bevor sie mit den Schulen die Verteilung genauer absprechen. Andererseits hatte ich damals als Anwärter mit der Zusage auch gleich den Einsatzort in der Hand. Das war aber auch in einem anderen Bundesland und zu einer anderen Zeit.

    Letztlich läuft die Argumentation bei einigen Beiträge darauf hinaus, dass jeder sein Kind möglichst lange betreuen lassen soll, um allen Eventualitäten der Planung Rechnung tragen zu können ;) das ist glaube ich, dass was bei einigen ankommt, und sie so sauer macht, auch wenn es nicht so gemeint ist ggf..

    Warum greifst du dir eine solche Extremaussage heraus? Ich habe niemanden hier gesehen, der gefordert hätte, die Kinderbetreuung ganz hinten anzustellen und einen Stundenplan so schlucken zu müssen, wie er kommt. Es ging hier lediglich um den Hinweis, dass entsprechende Wünsche zwar im Rahmen der Möglichkeiten umgesetzt werden müssen (!) (und auch werden), bei zu engen Wünschen aber irgendwann eine Grenze der Machbarkeit erreicht ist. Das führt dann eben dazu, dass auch der von dir sinnvollerweise ins Spiel gebrachte §5 NGG keinen uneingeschränkten Anspruch auf beliebige individuelle Wünsche ohne wenn und aber ergibt.

    Selbstjustiz sollte immer strafbar sein.

    Diese Protestform ist sehr wahrscheinlich Strafbar, denn hier geht es um Nötigung und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.

    Warum das gerade nicht so ist und mit hoher Sicherheit weder der Straftatbestand der Nötigung noch der des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr durch ein Ankleben auf der Straße erfüllt ist, hatte ich bereits in #52 beschrieben.

    state_of_Trance

    Man kann auch tatsächlich etwas blöd finden (an Straße kleben) und etwas anderes noch blöder (auf Aktivisten eintreten). Nur weil man das eine blöder als das andere findet, heißt das nicht, dass man das weniger blöde auch gutheißt. Genau das ist aber die Schlussfolgerung, die hier gezogen wurde.

    Edit: Weil jetzt schon 2 traurig auf #125 reagiert haben: macht euch traurig, dass Selbstjustiz strafbar ist oder dass diese durchaus strittige Protestform vermutlich nicht strafbar ist?

    Mich befremdet unabhängig vom Verhalten des Mannes das hier vorherrschende Verständnis für diese Art von Protest. Ich habe noch nie mit jemandem über dieses Thema gesprochen, der sich darüber verständnisvoll und berfürwortend geäußert hat - schönes Beispiel für die verschiedenen Bubbles, in denen man so unterwegs ist 😊

    Du baust hier ein Narrativ auf, dass der bisherigen Diskussion gar nicht entspricht. So wird aus "eher Verständnis für gewaltfreien Protest als für gewaltsames Entfernen" auf einmal "Verständnis für diese Art von Protest". Das war aber gar nicht der Diskussionsstand. Wir waren bei der rechtlichen Bewertung der entsprechenden Aktionen und zum Ergebnis gekommen, dass der Protest zwar nervig und vermutlich ordnungswidrig, mit hoher Sicherheit aber nicht strafbar ist. Anders das Verhalten des Mannes, der eigenmächtig dagegen vorgeht.

    Ich sehe diese Mehrheiten da draußen derzeit nicht. Hier wiederum verwundert das Verständnis für diese Gruppierung nicht... den Ruf des weltfremden, linksversifften Ökofuzzis hat sich der Berufsstand des Lehrers ja hart erarbeitet 😊

    Die Kategorisierung von Personen, die eher Verständnis für einen gewaltfreien Protest von Klimaaktivisten als für die in Eigenregie durch Begehen von Straftaten vorgenommene Entfernung von Klimaaktivisten von der Straße äußern, als "weltfremde, linksversiffte Ökofuzzis" ist nicht nur nicht zu halten, sondern einfach einer sachlichen Diskussion nicht angemessen.

    Aber fällt die Nennung des Namens nicht unter den Datenschutz? Es wird rumgemotzt, wenn Schüler Padlet benutzen, weil dann die IP-Adresse als persönliches Datum gewertet wird und diese bei Padlet in den USA gespeichert wird.

    Und dann schickt die BR meinen Namen durch die Weltgeschichte? Finde nur ich das komisch?

    Der Unterschied zwischen der erzwungenen Weitergabe von Nutzerdaten und deren Metadaten an ein Unternehmen (und Weiterleitung an Dritte) in den USA und der Weitergabe der Besetzungsentscheidung an die unterlegenen Bewerber für einen effektiven Rechtsschutz müsste eigentlich deutlich sein.

    (medizinische Untersuchung morgens? Angewöhnen eines langen Prozederes am Morgen vor Beginn der Arbeitstätigkeit?)

    Ja, das ist nachvollziehbar. Ich hatte die Einschränkungen deutlich zu stark gelesen (9-12 Uhr täglich), aber so steht es gar nicht da. Einer Bedingung wie "jeden Tag erst ab 9 Uhr" dürfte mit Blick auf das reduzierte Deputat während einer BEM kaum etwas entgegenstehen.

    Das erschließt sich mir offen gestanden nicht, welchen Zweck im Rahmen einer BEM eine solche zeitliche Bindung haben soll und ist mir wie gesagt auch unbekannt. Da ich mit Sicherheit keine Kenntnis aller möglichen individuellen BEM-Vereinbarungen haben kann, muss ich diese Existenz-Behauptung so stehen lassen.

    Sollte es das so wirklich geben, wird man darauf vermutlich mit Doppelsteckungen o.ä. reagieren müssen, sodass die betreffende Person nicht in allen ihrer Stunden zwingend benötigt wird und damit die nötigen Freiheiten im Plan erhalten bleiben. Aber das ist Glaskugel lesen ohne Blick auf eine entsprechende konkrete Vereinbarung und deren Details.

    weil WhatsApp standardmäßig Ende-zu-Ende verschlüsselt und Mails idR unverschlüsselt sind und Mails auch idR nicht nur auf dem internen Server bleiben

    Die internen Mails schon, das System funktioniert sogar ohne Anbindung an das Internet. Für die reine Übertragung von Nachrichten im Vergleich zu Mails von außerhalb mag das ja stimmen, die Nutzung von Whatsapp bringt dafür aber eine Reihe anderer Problem im Bereich des Datenschutzes mit sich und ist m.E. dem Austausch über E-Mail gerade nicht vorzuziehen.

    Nicht ohne Grund ist niedersächsischen Lehrkräften die dienstliche Nutzung von Whatsapp ganz klar verboten.

    PS: Bevor jemand hier danach sucht und nur selektiv zitieren sollte: Es gab davon 2020 ad hoc Ausnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Die Erlaubnis zur Nutzung galt dabei explizit nur vorübergehend, um im Frühjahr 2020 überhaupt mit der Situation umgehen zu können.

    Liegt denn für den betreffenden Tag bereits ein Attest vor? Und ist dieses wirklich geeignet, die Arbeitsunfähgkeit für den betreffenden Tag nachzuweisen?

    Dann sollte der Anspruch auf eine Ersatzleistung bestehen. Diese kann m.E. jederzeit spontan durchgeführt werden und muss nicht noch einmal separat angekündigt werden. Der Schüler ist ja bereits darüber informiert gewesen, dass ein entsprechender Leistungsnachweis ansteht.

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