Ich denke halt an die Blockade der Berliner Stadtautobahn. Da man auf einer Autobahn nicht wenden oder parken darf, können die blockierten Autofahrer den Blockadeort nicht verlassen. Wie sieht es in diesem Zusammenhang mit dem Straftatbestand der Freiheitsberaubung aus?
Könnten die Autofahrer gegen die Klimakleber eine Sammelklage einreichen, um ihre Ansprüche auf Schadenersatz durchzusetzen?
Mal abgesehen davon, dass ich es durchaus interessant finde, einen entstehenden Stau rein auf ein Blockieren von Spuren (teilweise wird eine Spur oder zumindest eine Rettungsgasse offen gehalten) und nicht auf die Verkehrsdichte zurückzuführen, ist die Frage nach der Freiheitsberaubung ein interessanter Ansatzpunkt. Ich habe auf die Schnelle aber noch kein Urteil gefunden, was darauf im Zusammenhang mit Sitzblockaden einging. Vielmehr wurde i.d.R. der Straftatbestand der Nötigung geprüft und in älteren Urteilen von niedrigen Instanzen teilweise bejaht, bis das BVerfG ein Machtwort sprach und darauf hinwies, dass die Verwerflichkeit der Tat bereits im Straftatbestand und nicht erst beim Strafmaß zu prüfen sei.
Zur Frage des Schadensersatzes, muss man erst einmal drauf schauen, was für eine Art Schaden denn überhaupt entstanden sein soll. Der reine Zeitverzug ist noch kein solcher. Und selbst reine Vermögensschäden im Zusammenhang mit einem (unfallbedingten) Stau sind bisher meist verneint worden. Ob sich daran in diesem Zusammenhang etwas ändert, wird vermutlich Gegenstand künftiger Verfahren im Zusammenhang mit den aktuellen Protesten sein.