Beiträge von Seph

    Den Tipp habe ich hier schon öfter gehört, aber hab die ausgeschrieben Stellen mal mit einigen Schulen abgeglichen und genau 0 hatten eine Stelle auf der eigenen Homepage ausgeschrieben.

    Es bietet sich wirklich an, sich vorab mal mit dem Verfahren zu beschäftigen, bevor man meckert. Staatliche Schulen schreiben ihre Stellen nicht einfach auf der eigenen Homepage aus, selbst wenn es sich um schulscharfe Ausschreibungen handelt. Gleichwohl ist der Hinweis, sich mal initiativ zu bewerben, sehr zielführend. Wir schreiben - sobald wir Stellen zugewiesen bekommen - nicht selten gezielt für Initiativbewerber aus.

    Falls Unverständlichkeiten auftreten, die den SuS nicht anzukreiden sind, dürfen Hilfestellungen gegeben werden, die dann im Protokoll der Prüfung niederzuschreiben sind.Wurde uns vor Jahren so gesagt.


    Es wurden als Beispiel Begrifflichkeiten genannt, die evtl. Im Unterricht so nicht vorkamen (ich sage z. B. eigentlich nie „Abszisse“). Natürlich sieht man das meist vorher, weil man ja die Aufgaben auswählt. Also wäre auch da nicht unbedingt eine permanente Anwesenheit notwendig.

    Das Beispiel leuchtet mir durchaus ein, dafür gibt es in NDS aber Fremdwörterlexika, die grundsätzlich in jeder Prüfung erlaubtes Hilfsmittel sind. Weiterführende Erläuterungen der Aufgabenstellungen hingegen halte ich für unzulässig.

    In der Handreichung zum Lehrwerk steht auch, dass bei Klassenarbeiten mindestens 50 % der Aufgaben dem AB 2 zuzuordnen sein sollten. So machen wir das auch. Daneben gehören 35 bis 45 % der Aufgaben zum AB 1 und 5 bis 15 % der Aufgaben zum AB 3. (Genauer geht es jeweils nicht um die Aufgaben, sondern um die mit den Aufgaben zu erreichenden Punkte.)

    Das scheint mir mit Blick auf das eben geschriebene eine sehr sinnvolle Aufteilung zu sein.

    Absurderweise sind bei uns für die Abiturklausur sogar 20%-25% AFB 3 vorgesehen.

    Aber machen wir uns nichts vor, letztlich ist der Spielraum, wo ich welchen AFB dran schreibe, sowieso recht groß und ich kann auch sehr schwierige AFB 1 Aufgaben konzipieren (indem ich einfach die Rechnung sehr kompliziert mache) und recht einfache AFB 3 Aufgaben (indem die selbständige Erkenntnis ziemlich offensichtlich ist).

    So absurd ist das nicht, gibt es doch bereits ab 70% der erreichten Rohpunkte bereits die Note "gut" mit 10 Punkten. Im Kern soll eine Note "ausreichend" noch nicht erteilt werden, wenn nur Aufgaben des AFB I gelöst werden konnten und eine Note "sehr gut" setzt voraus, dass auch Aufgaben des AFB III wenigstens teilweise bearbeitet wurden.

    Letztlich muss die Verteilung der AFBs zum verwendeten Notenschlüssel (oder andersherum) passen, insofern sind Angaben von jeweils nur einer der beiden Verteilungen ohnehin nicht zielführend.

    Ja :) Du wurdest ja bereits darauf hingewiesen, dass zum Einen Wirtschaftswissenschaften nicht gerade zu den dringend gesuchten Fachrichtungen gehören und dass zum Anderen aktuell schlicht der falsche Termin ist, da die Einstellungsrunden gerade vorbei oder noch nicht wieder angelaufen sind. Insofern brauchst du dich über ein geringes Stellenangebot zum aktuellen Zeitpunkt nicht wundern.

    Also meine Kollegen haben gestern - wie wohl die meisten - nach Unterrichtsschluss noch 7 Stunden in der Schule gesessen. Morgen müssen sie jetzt wieder nach der Schule dableiben, um dann - hoffentlich etwas früher - eine Auswahl zu treffen und ggf. Versuche aufzubauen.

    Das ist wirklich krass. In NDS bekommen wir in den experimentellen Fächern gezielt einige Tage vorab bereits die Listen mit notwendigen Materialien und Hinweisen zu den Experimenten, sodass das etwas vorentlastet wird und das Material bereits zusammengesucht werden kann. Der eigentliche Aufbau geht dann relativ schnell.

    Ich finds eigentlich ganz schön, von der niedersächsischen Grenze aus zugucken zu können, wen man nicht selbst in den Arsch gekniffen ist, ist es ganz unterhaltsam.

    Genau diesen Gedanken hatte ich gestern und habe ich heute morgen immer noch. So..und jetzt geht es erstmal auf in unser funktionierendes Bio-Abitur ;)

    PS: Ist die Ursache eigentlich schon bekannt? Gibt es für solche Fälle nicht extra Backup-Server?

    Ist es denn bereits diagnostiziert? Ich wusste, dass ich eins habe, habe aber bewusst vorher nicht "offiziell" diagnostizieren lassen und die Amtsärztin zat damals auch nichts angesprochen. Gewicht war aber auch okay.

    Dass es sowohl beim Amtsarzt als auch bei der PKV deutlich nach hinten losgehen kann, bekannte Vorerkrankungen zu verschweigen, hatten wir hier im Forum bereits mehrfach thematisiert. Das gilt auch, wenn diese noch nicht "offiziell diagnostiziert" sind. Ich halte das daher für keinen sinnvollen Rat oder auch nur Hinweis. Konsequenzen können bei der PKV der Verlust der Versicherung und damit der Kostenersatz-Ansprüche und bei der Verbeamtung die Entlassung aus dem Dienst bei gleichzeitiger Rückforderung der Bezüge sein.

    Zum Thema: Ein Lipödem sollte nach aktueller Rechtslage kein Problem bei der Verbeamtung darstellen, wenn nicht gerade noch eine Reihe von Komorbiditäten vorliegt.

    Für sowas sollte sich in jeder Schule eine adäquate Lösung finden lassen, mit der alle Beteiligten einverstanden sind (und zwar im Vorfeld).

    Das sagt sich so leicht und ist in manchen Fällen bei weitem nicht leicht. Mal als kurzes Szenario: eine Lehrkraft reicht partout auch zum letzten Schultag der Q2 keine Noten zur Bewertung ein. Ohne diese kann aber streng genommen keine Zulassung zum Abitur festgestellt werden, dessen Prüfungen unmittelbar in der darauffolgenden Woche beginnen. Ein solcher Fall ist nicht mal so nebenbei auf anderem Weg zu lösen.

    Ich habe da immer noch ein Fragezeichen dran, ob eine solche Konstellation überhaupt eine "Sprungbeförderung" im Sinne des Beamtengesetzes ist. Auch in NDS normiert z.B. §20 Abs.3 Satz 2 NBG, dass

    Zitat von §20 Abs. 3 Satz 2 NBG
    (...) Ämter, die regelmäßig zu durchlaufen sind, dürfen nicht übersprungen werden.

    Das verhindert jedoch keine (erfolgreiche) Bewerbung aus dem Eingangsamt für das 2. Beförderungsamt, sondern bedeutet lediglich, dass bei erfolgreicher Bewerbung und Übertragung der Aufgabe dennoch das 1. Beförderungsamt regulär zu durchlaufen ist. De facto führt das dann genau zum beschriebenen Ablauf, dass nach einer gewissen Probezeit zunächst nur die Beförderung in das 1. Beförderungsamt erfolgen kann und dann erst nach durchlaufen dieses Amtes und der damit verbundenen Sperrzeit für eine erneute Beförderung der Aufstieg in das 2. Beförderungsamt erfolgen kann.

    Auch wenn ich einer solchen Aussage der BezReg eine gewisse Ernsthaftigkeit zuspreche, frage ich mich interessehalber dennoch worauf sich das stützen soll? Weder taucht eine solche Einschränkung in den zugehörigen Ausschreibungen noch in den auf Stella unter laufbahnrechtlichen Voraussetzungen zitierten Paragraphen eurer Laufbahnverordnung (z.B. §§7 und 34 LVO) auf.

    Dass bei erfolgreicher Bewerbung keine direkte Beförderung in das 2. Beförderungsamt erfolgen darf, steht ja auf einer anderen Karte.

    Ich meine, dass ich dort schon einmal aufgrund einer ähnlichen Fragestellung hier im Forum interessehalber nachgeschaut hatte und einzelne Stellenausschreibungen tatsächlich diese Nebenbedingung aufwiesen, aber eben nicht generell alle. Aktuell sehe ich auf Stella doch eine gute Reihe A15-Ausschreibungen, die sich explizit an alle Lehrkräfte der Laufbahngruppe 2 im 1. oder 2. Einstiegsamt richten und lediglich eine gewisse Berufserfahrung o.ä. voraussetzen.

    Ich find's auch mehr als bizzar. Auf die Idee, man müsste vom Arbeitgeber für mehr Kinder und den Wohnort "entschädigt" werden, können wahrscheinlich wirklich nur Lehrer kommen. Das Geld gibt's primär für erbrachte Leistung und nicht fürs einfach nur Dasein.

    Die Beschreibung geht völlig an der Sache vorbei. Der Tausch "Geld gegen Arbeit" ist eine zivilrechtliche Konstruktion. Bei Beamten lautet die Formel eher "Voller Einsatz für den Dienstherrn, dafür Sicherstellung eines bestimmten Lebensstandards durch den Dienstherrn".

    Ich will, wie vlt. aus meinem vorherigen Beitrag herauszulesen ist, die Praxis zentraler Zuweisungen gar nicht verteidigen, weil ich sie selbst blöd finde. Ich bin über die Möglichkeit schulscharfer Ausschreibungen und gezielter Auswahlverfahren sehr dankbar. Gleichzeitig sehe ich aus Perspektive einer Schule, die in starker Konkurrenz zu umliegenden Schulen steht, auch den deutlichen Nachteil dieses Verfahrens, insbesondere wenn es um die Besetzung von Mangelfächern geht.

    Entscheidend dürfte sein, welche Konsequenzen ein Sozialindex für die einzelnen Schulen hat. Soweit ich das verstanden habe, geht es v.a. um die Priorisierung bei der Zuweisung von Vertretungsstellen und ggf. leicht erhöhtem Mehrbedarf in der Stundenversorgung, um z.B. Sprachlernklassen u.ä, umzusetzen. Das wiederum dürfte am BK dann langsam zu spät sein. Auch unterscheiden sich die BK untereinander vermutlich aufgrund ihres deutlich größeren Einzugsbereichs weit weniger stark mit Blick auf ihre Schülerschaft als das z.B. einzelne Grundschulen untereinander abhängig von ihrer Lage. Dementsprechend ergibt es gerade für Schulformen der Sek 1 wahrscheinlich mehr Sinn, einzelne Schulen bei der Zuweisung von Vertretungsstellen u.ä. zu priorisieren, als das bei weiterführenden Schulen im Bereich der Sek 2 nötig wäre.

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