Beiträge von Seph

    In der Handreichung zum Lehrwerk steht auch, dass bei Klassenarbeiten mindestens 50 % der Aufgaben dem AB 2 zuzuordnen sein sollten. So machen wir das auch. Daneben gehören 35 bis 45 % der Aufgaben zum AB 1 und 5 bis 15 % der Aufgaben zum AB 3. (Genauer geht es jeweils nicht um die Aufgaben, sondern um die mit den Aufgaben zu erreichenden Punkte.)

    Das scheint mir mit Blick auf das eben geschriebene eine sehr sinnvolle Aufteilung zu sein.

    Absurderweise sind bei uns für die Abiturklausur sogar 20%-25% AFB 3 vorgesehen.

    Aber machen wir uns nichts vor, letztlich ist der Spielraum, wo ich welchen AFB dran schreibe, sowieso recht groß und ich kann auch sehr schwierige AFB 1 Aufgaben konzipieren (indem ich einfach die Rechnung sehr kompliziert mache) und recht einfache AFB 3 Aufgaben (indem die selbständige Erkenntnis ziemlich offensichtlich ist).

    So absurd ist das nicht, gibt es doch bereits ab 70% der erreichten Rohpunkte bereits die Note "gut" mit 10 Punkten. Im Kern soll eine Note "ausreichend" noch nicht erteilt werden, wenn nur Aufgaben des AFB I gelöst werden konnten und eine Note "sehr gut" setzt voraus, dass auch Aufgaben des AFB III wenigstens teilweise bearbeitet wurden.

    Letztlich muss die Verteilung der AFBs zum verwendeten Notenschlüssel (oder andersherum) passen, insofern sind Angaben von jeweils nur einer der beiden Verteilungen ohnehin nicht zielführend.

    Ja :) Du wurdest ja bereits darauf hingewiesen, dass zum Einen Wirtschaftswissenschaften nicht gerade zu den dringend gesuchten Fachrichtungen gehören und dass zum Anderen aktuell schlicht der falsche Termin ist, da die Einstellungsrunden gerade vorbei oder noch nicht wieder angelaufen sind. Insofern brauchst du dich über ein geringes Stellenangebot zum aktuellen Zeitpunkt nicht wundern.

    Also meine Kollegen haben gestern - wie wohl die meisten - nach Unterrichtsschluss noch 7 Stunden in der Schule gesessen. Morgen müssen sie jetzt wieder nach der Schule dableiben, um dann - hoffentlich etwas früher - eine Auswahl zu treffen und ggf. Versuche aufzubauen.

    Das ist wirklich krass. In NDS bekommen wir in den experimentellen Fächern gezielt einige Tage vorab bereits die Listen mit notwendigen Materialien und Hinweisen zu den Experimenten, sodass das etwas vorentlastet wird und das Material bereits zusammengesucht werden kann. Der eigentliche Aufbau geht dann relativ schnell.

    Ich finds eigentlich ganz schön, von der niedersächsischen Grenze aus zugucken zu können, wen man nicht selbst in den Arsch gekniffen ist, ist es ganz unterhaltsam.

    Genau diesen Gedanken hatte ich gestern und habe ich heute morgen immer noch. So..und jetzt geht es erstmal auf in unser funktionierendes Bio-Abitur ;)

    PS: Ist die Ursache eigentlich schon bekannt? Gibt es für solche Fälle nicht extra Backup-Server?

    Ist es denn bereits diagnostiziert? Ich wusste, dass ich eins habe, habe aber bewusst vorher nicht "offiziell" diagnostizieren lassen und die Amtsärztin zat damals auch nichts angesprochen. Gewicht war aber auch okay.

    Dass es sowohl beim Amtsarzt als auch bei der PKV deutlich nach hinten losgehen kann, bekannte Vorerkrankungen zu verschweigen, hatten wir hier im Forum bereits mehrfach thematisiert. Das gilt auch, wenn diese noch nicht "offiziell diagnostiziert" sind. Ich halte das daher für keinen sinnvollen Rat oder auch nur Hinweis. Konsequenzen können bei der PKV der Verlust der Versicherung und damit der Kostenersatz-Ansprüche und bei der Verbeamtung die Entlassung aus dem Dienst bei gleichzeitiger Rückforderung der Bezüge sein.

    Zum Thema: Ein Lipödem sollte nach aktueller Rechtslage kein Problem bei der Verbeamtung darstellen, wenn nicht gerade noch eine Reihe von Komorbiditäten vorliegt.

    Für sowas sollte sich in jeder Schule eine adäquate Lösung finden lassen, mit der alle Beteiligten einverstanden sind (und zwar im Vorfeld).

    Das sagt sich so leicht und ist in manchen Fällen bei weitem nicht leicht. Mal als kurzes Szenario: eine Lehrkraft reicht partout auch zum letzten Schultag der Q2 keine Noten zur Bewertung ein. Ohne diese kann aber streng genommen keine Zulassung zum Abitur festgestellt werden, dessen Prüfungen unmittelbar in der darauffolgenden Woche beginnen. Ein solcher Fall ist nicht mal so nebenbei auf anderem Weg zu lösen.

    Ich habe da immer noch ein Fragezeichen dran, ob eine solche Konstellation überhaupt eine "Sprungbeförderung" im Sinne des Beamtengesetzes ist. Auch in NDS normiert z.B. §20 Abs.3 Satz 2 NBG, dass

    Zitat von §20 Abs. 3 Satz 2 NBG
    (...) Ämter, die regelmäßig zu durchlaufen sind, dürfen nicht übersprungen werden.

    Das verhindert jedoch keine (erfolgreiche) Bewerbung aus dem Eingangsamt für das 2. Beförderungsamt, sondern bedeutet lediglich, dass bei erfolgreicher Bewerbung und Übertragung der Aufgabe dennoch das 1. Beförderungsamt regulär zu durchlaufen ist. De facto führt das dann genau zum beschriebenen Ablauf, dass nach einer gewissen Probezeit zunächst nur die Beförderung in das 1. Beförderungsamt erfolgen kann und dann erst nach durchlaufen dieses Amtes und der damit verbundenen Sperrzeit für eine erneute Beförderung der Aufstieg in das 2. Beförderungsamt erfolgen kann.

    Auch wenn ich einer solchen Aussage der BezReg eine gewisse Ernsthaftigkeit zuspreche, frage ich mich interessehalber dennoch worauf sich das stützen soll? Weder taucht eine solche Einschränkung in den zugehörigen Ausschreibungen noch in den auf Stella unter laufbahnrechtlichen Voraussetzungen zitierten Paragraphen eurer Laufbahnverordnung (z.B. §§7 und 34 LVO) auf.

    Dass bei erfolgreicher Bewerbung keine direkte Beförderung in das 2. Beförderungsamt erfolgen darf, steht ja auf einer anderen Karte.

    Ich meine, dass ich dort schon einmal aufgrund einer ähnlichen Fragestellung hier im Forum interessehalber nachgeschaut hatte und einzelne Stellenausschreibungen tatsächlich diese Nebenbedingung aufwiesen, aber eben nicht generell alle. Aktuell sehe ich auf Stella doch eine gute Reihe A15-Ausschreibungen, die sich explizit an alle Lehrkräfte der Laufbahngruppe 2 im 1. oder 2. Einstiegsamt richten und lediglich eine gewisse Berufserfahrung o.ä. voraussetzen.

    Ich find's auch mehr als bizzar. Auf die Idee, man müsste vom Arbeitgeber für mehr Kinder und den Wohnort "entschädigt" werden, können wahrscheinlich wirklich nur Lehrer kommen. Das Geld gibt's primär für erbrachte Leistung und nicht fürs einfach nur Dasein.

    Die Beschreibung geht völlig an der Sache vorbei. Der Tausch "Geld gegen Arbeit" ist eine zivilrechtliche Konstruktion. Bei Beamten lautet die Formel eher "Voller Einsatz für den Dienstherrn, dafür Sicherstellung eines bestimmten Lebensstandards durch den Dienstherrn".

    Ich will, wie vlt. aus meinem vorherigen Beitrag herauszulesen ist, die Praxis zentraler Zuweisungen gar nicht verteidigen, weil ich sie selbst blöd finde. Ich bin über die Möglichkeit schulscharfer Ausschreibungen und gezielter Auswahlverfahren sehr dankbar. Gleichzeitig sehe ich aus Perspektive einer Schule, die in starker Konkurrenz zu umliegenden Schulen steht, auch den deutlichen Nachteil dieses Verfahrens, insbesondere wenn es um die Besetzung von Mangelfächern geht.

    Entscheidend dürfte sein, welche Konsequenzen ein Sozialindex für die einzelnen Schulen hat. Soweit ich das verstanden habe, geht es v.a. um die Priorisierung bei der Zuweisung von Vertretungsstellen und ggf. leicht erhöhtem Mehrbedarf in der Stundenversorgung, um z.B. Sprachlernklassen u.ä, umzusetzen. Das wiederum dürfte am BK dann langsam zu spät sein. Auch unterscheiden sich die BK untereinander vermutlich aufgrund ihres deutlich größeren Einzugsbereichs weit weniger stark mit Blick auf ihre Schülerschaft als das z.B. einzelne Grundschulen untereinander abhängig von ihrer Lage. Dementsprechend ergibt es gerade für Schulformen der Sek 1 wahrscheinlich mehr Sinn, einzelne Schulen bei der Zuweisung von Vertretungsstellen u.ä. zu priorisieren, als das bei weiterführenden Schulen im Bereich der Sek 2 nötig wäre.

    Ich bin derzeit zumindest schon in Kontakt mit zwei Gymnasium. Haben die denn gar keinen Einfluss darauf, wenn sie jemand bestimmten haben wollen? Ich meine den Schulen können doch ohne Vorstellungsgespräche nicht einfach LehrerInnen zugeteilt werden, mit denen sie dann klar kommen müssen?

    Warum denn nicht? In Thüringen läuft das weitgehend auch so ab und ich meine, in einigen anderen Bundesländern ebenfalls. Ich persönlich finde das sowohl aus Sicht der einzelnen Schulen als auch der Bewerber zwar richtig blöd, gerade bei der Versorgung der Schulen mit Mangelfächern ist dieses System aber vermutlich sogar ausgeglichener als das System schulscharfe Ausschreibungen.

    "exakt gleich" bedeutet in diesem Fall aber einfach "gleiche Punktzahl". Die lesen das nicht wirklich... Als Entscheidungsträger würde ich die BezReg daher nicht sehen, eher als kakulierbarer Automat.

    Dem kann ich (zumindest für NDS) offen gestanden nicht folgen, insbesondere da ich auch die Urteilsbegründung einer Konkurrentenklage von vor einigen Jahren mal interessehalber gelesen hatte. Die Beteiligten hatten sich damals sehr differenziert mit den Beschreibungen der Fähigkeiten und Fertigkeiten der Bewerber auseinandergesetzt (nicht erst vor Gericht) und dann eine Entscheidung getroffen. Die Bewerber hatten damals aus Sicht eines kalkulierbaren Automaten "gleiche Punktzahl" und es kam sehr wohl auf die genaue Ausschärfung des Profils mit Blick auf die zu besetzende Stelle an. Ich vermag mir kaum vorstellen, dass das in NRW so viel anders ablaufen sollte.

    Das würde mich wundern und wäre auch in BW nicht durch die dort relevante AGVO gedeckt. Vielleicht ist aber auch gemeint, dass die Prüflinge aus verschlossenen Umschlägen mit Prüfungsaufgaben einen zufällig wählen und dann erst eröffnen. Das wiederum wäre zulässig, aber überhaupt nicht notwendig.

    Die Webseite und das Portal sind irreführen und nicht sehr informativ.

    Es gibt nicht einmal direkte Ansprechpartner für Fragen.
    Planstellenausschreibungen von Schule (bzw. zumindest Infos zu deren Bewerbungszeiträume) fehlen komplett.

    Als irreführend und nicht sehr informativ würde ich die Seite nicht beschreiben, die FAQ zur freien Bewerbung sind schon relativ umfangreich. Dass keine direkten Ansprechpartner angegeben sind, ist nicht unüblich für Behörden. Ich teile aber deine Interpretation, dass im freien Bewerbungsverfahren offensichtlich keine schulscharfe Planstellenausschreibungen vorliegen, auf die man sich gezielt bewerben könnte.

    Das dürfte auch mit der Rangfolge freier Bewerbungen zu tun haben, die vermutlich - wenn überhaupt - nur zum Füllen offengebliebener Versorgungslücken die Ehre haben, eingestellt zu werden. So klingt es jedenfalls für mich, wenn man dort liest, dass sich entsprechende Personen "um Einstellung bemühen [sic] dürfen".

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