Beiträge von Seph

    Mir schavant etwas: Wer war 2005 Kultusministerin - als die Misere begann? :uebel:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der…%C3%BCrttemberg

    Das mag sein und mich würde nicht wundern, wenn Schopper versuchen würde, dass auf ihre Vorgängerin zu schieben. Aber wenn ein solcher massiver Fehler 20 Jahre lang nicht auffällt, dann haben das alle zwischenzeitlich Verantwortlichen gemeinsam verkackt. Das bedeutet ja immerhin, dass in all der Zeit keine aktuellen Bedarfsermittlungen des tatsächlichen Stellenbedarfs durchgeführt wurden...in einem Bundesland, welches dann mit vielen befristet Beschäftigten gearbeitet hatte, die es bis vor 3 Jahren nicht einmal in den Sommerferien bezahlt hatte.

    Die genaue Formulierung lautet: "diese Aufträge sollen auf mehrere Bewerber aufgeteilt oder an jährlich wechselnde, möglichst auch kleinere oder mittlere Unternehmen vergeben werden".

    Dass die Bestellungen nicht immer beim gleichen Händler getätigt werden sollen, ist klar und hatte ich auch beschrieben. Das hat aber mit dem stationären Handel noch nichts zu tun.

    Eine Direktbestellung bei den Verlagen erfüllt das nicht. Ich könnte bei Buchhändlern aus anderen Orten bestellen, ich sage ja, dass eigentlich niemand ein Recht daraus ableiten kann, beteiligt zu werden.

    Ja, die Direktbestellung bei Verlagen sehe ich durchaus auch kritisch. Und wie gesagt: ich bin selber ein großer Fan der Unterstützung lokaler Mittelständler. Aber den von dir ursprünglich zitierten Buchhändler würden wir vermutlich auflaufen lassen.

    PS:

    Auf dem Bestellformular, das man verwenden muss, wenn man den vorgesehenen Rabatt haben möchte.

    Der Rabatt folgt aus §7 Abs.3 BuchPrG und ist von allen Verkäufern zu gewähren. Ändert natürlich nichts daran, dass nicht immer dieselbe Bezugsquelle gewählt werden soll.

    Krass, das liest sich eigentlich wie ein Aprilscherz. Dass ein Fehler von knapp 1440 Stellen oder knapp 100 Mio €/Jahr nicht auffällt, weil es ja knap 95.000 Stellen insgesamt gebe, kann ich nicht ansatzweise nachvollziehen. Überall sonst wird in der Verwaltung auf den Cent genau hingeschaut, aber solche Summen sollen jahrelang nicht aufgefallen sein? :autsch:

    Ich frage mich derweil ob es aufgrund der Buchpreisbindung überhaupt jemals einer Ausschreibung bedurft hätte? Da muss doch überall der gleiche Endpreis bei ruas kommen.

    Auch dazu hatte der Börsenverein des Deutschen Buchhandels bereits Stellung bezogen und hält dies auch für unnötig, derzeit aber rechtlich oft geboten. Wie gesagt: Niedersachsen hat das Verfahren insofern stark vereinfacht, als dass hier nun Direktvergaben gut möglich sind. Soweit ich weiß, handhaben das auch einzelne andere Bundesländer so.

    Interessant könnte es allerdings werden, wenn man die deutschen Lehrbücher über einen Buchhändler im EU-Ausland bezieht, weil dort ja die Buchpreisbindung nicht greift.

    Deutsche Schulbücher sind aufgrund sehr unterschiedlicher Bildungssysteme im Ausland nicht auf dem Markt. Andersherum gelten für ausländische Buchhandlungen auf dem deutschen Markt auch die Bedingungen ebenjenes Marktes. Im Ergebnis taucht diese Konstellation in der Praxis bislang nicht auf.

    In Niedersachsen ist im Rahmen des Erlasses festgelegt (nicht im Erlass selber, in irgendwelchen ergänzenden Bestimmungen in denen auch der Rabatt auf den Listenpreis geregelt ist ), dass die Schulbücher für die Leihe über die lokalen Buchhändler bestellt werden müssen, eine Direktbestellung beim Verlag ist unzulässig.

    Das stünde klar im Widerspruch zu den wettbewerbsrechtlichen Vorgaben, auf die ich weiter oben hingewiesen hatte. Es ist im Erlass lediglich ausgeführt, dass die Listen der zu beschaffenden Lernmittel auf Anforderung auch dem örtlichen Buchhandel zur Verfügung gestellt werden. Das bedeutet weder, dass die Bücher auch wirklich über diesen zu beschaffen sind noch dass dieser von vornherein zwingend zu beteiligen wäre.


    PS: Der Erlass ist diesbezüglich auch abschließend formuliert. In den Hinweisen zum Ablauf des Ausleihverfahrens, in dem die o.g. Regelung der Bereitstellung von Listen an den örtlichen Buchhandel auf Anforderung enthalten ist, ist auch explizit beschrieben, dass alle Fragen, die im Erlass nicht ausdrücklich geregelt sind, durch die Schule in eigener Verantwortung entschieden werden.

    PS: Ich bin sehr für die Stärkung des lokalen Handels und es gibt sicher gute und auch wettbewerbsrechtlich haltbare Gründe, dann doch eher auf ortsansässige Buchhandlungen zurückzugreifen. Es besteht dafür aber weder eine Notwendigkeit noch gar eine Pflicht. Insofern sollten sich Buchhandlungen vor Ort wirklich überlegen, ob sie sich so aufführen wollen:

    Die Buchhändler merken das, weil sie selber Kinder an den Schulen haben, die dann mit Büchern nach Hause kommen, in denen schon vier Vorleiher stehen und die beschweren sich bei der Behörde. Wir haben hier sogar einen Spezialisten, der sich ausrechnet, wie viel Leihgebühr die Schule einnehmen müsste und welcher Anteil ihm davon als jährliche Bestellung zustehen würde und der sich beschwert, sobald die Bestellung bei ihm seiner Meinung nach zu gering ist.

    Der betreffende Händler hat schlicht keinen grundsätzlichen Anspruch darauf, in einem bestimmten Turnus am Beschaffungsverfahren beteiligt zu werden, nur weil er eben "vor Ort" sei oder in der Vergangenheit über ihn beschafft wurde. Auch stehen ihm keine bestimmten Anteile aus einer jährlichen Bestellung zu, da diese schlicht nicht auf bestimmte auserwählte Mitbewerber aufzuteilen ist.

    Dass mit dem Unternehmenssitz wusste ich bisher nicht. Wo finde ich das?

    Das räumt selbst der Börsenverein des Deutschen Buchhandels in seiner Handreichung zum Schulbuchgeschäft an seine Mitglieder (Buchhandlungen) ein. Dort heißt es u.a.

    Zitat von Börsenverein des Deutschen Buchhandels

    3. Müssen Kommunen bei Verhandlungsvergabe bzw. freihändiger/wettbewerblicher Vergabe den Schulbuchauftrag gleichmäßig auf alle ortsansässigen Buchhandlungen verteilen?

    Nein, eine solche Verpflichtung besteht nicht. (....) Insbesondere dürfen auch bei einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb oder einer freihändigen bzw. wettbewerblichen Vergabe nichtörtliche Bieter, die sich um die Schulbuchvergabe bewerben wollen, nicht deshalb ausgeschlossen werden, weil man die Aufträge nur an örtliche Buchhändler verteilen möchte.

    Was oft leider nicht zulässig ist, wir wollten auch den Anbieter wechseln und das ist leider nicht so einfach.

    Das stimmt, die Vergaberichtlinien sind hier teilweise sehr eng auszulegen. Für NDS gab es jetzt ganz frisch im Mai eine Änderung der Nds. Wertgrenzenverordnung, die den öffentlichen Auftraggebern hier wesentlich mehr Spielraum als bisher einräumt. So ist es jetzt nach §5 Abs. 3 Satz 2 NWertVO für Schulen als Auftraggeber (wir bewirtschaften unsere Bücherbudgets ebenfalls dezentral selbst und nicht der Schulträger) möglich, Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Auftragswert von sage und schreibe 100.000€ im Wege des Direktauftrags zu vergeben. Das vereinfacht die Beschaffung von Material (und übrigens auch die Buchung von Klassenfahrten, die auch oft über bisherigen Wertgrenzen lagen) erheblich. Dabei soll zwar zwischen beauftragten Unternehmen gewechselt werden, wir sind dabei aber nicht an bestimmte Unternehmer gebunden. Insbesondere darf der Unternehmenssitz dabei keine Rolle spielen.

    Ich weiß, wovon ich spreche, ich habe die Erfahrung selber gemacht.

    Die Buchhändler merken das, weil sie selber Kinder an den Schulen haben, die dann mit Büchern nach Hause kommen, in denen schon vier Vorleiher stehen und die beschweren sich bei der Behörde. Wir haben hier sogar einen Spezialisten, der sich ausrechnet, wie viel Leihgebühr die Schule einnehmen müsste und welcher Anteil ihm davon als jährliche Bestellung zustehen würde und der sich beschwert, sobald die Bestellung bei ihm seiner Meinung nach zu gering ist.

    Ganz ehrlich: ein Buchhändler, der uns gegenüber so auftreten würde, wäre das letzte Mal von uns beauftragt worden. Dafür gibt es hier schlicht genügend Auswahl.


    PS: Natürlich ist für die Schulbuchbestellung ein Vergabeverfahren durchzuführen. Aber auch hier muss nicht darauf geachtet werden, dass a) nur lokale Händler berücksichtigt werden und b) dass die Aufträge gleichmäßig auf diese zu verteilen sind.

    Nein, in Niedersachsen darf ich das so nicht. Man darf die Bücher dreimal verleihen und beim vierten Mal abgeben. Das Problem dabei sind nicht die Eltern oder der Dienstherr, sondern die örtlichen Buchhändler, die auf der Matte stehen, wenn sie merken, dass Bücher länger genutzt werden. Wenn ich das machen möchte, muss ich es also so machen, dass es nicht auffällt, dann kann ich niemandem die Leihgebühr erlassen.

    Sorry, aber dem kann ich nun so gar nicht folgen. Über welchen Mechanismus soll denn ein örtlicher Buchhändler die Schulen dazu zwingen, bei genau ihm nach genau dreimaligen Entleihen neue Bücher zu ordern? Die Schulen sind den örtlichen Händlern keinerlei Rechenschaft schuldig.

    Jemand schrieb doch, dass es in jeder Auflage Änderungen gibt und die Bücher dann nicht mehr kompatibel sind.

    Wenn es gerade deutliche Veränderungen in Lehrplänen gab, kann die Anschaffung einer anderen Version notwendig sein. Das ist sicher in jedem Bundesland der Fall. Andernfalls ist das auch nicht nötig, sodass Lehrwerke durchaus deutlich länger als nur 3 Jahre nutzbar wären.

    ...als ob sich Hotelkosten auf Korsika rein an der deutschen "Feriendichte" orientieren würden...

    Selbst innerhalb von Deutschland ist ein solcher Zusammenhang wohl kaum gegeben. Jedenfalls konnte ich weder an der Nordsee noch in den Alpen bislang Kostenunterschiede ausmachen, ob nun gerade nur 2 Bundesländer oder 10 Bundesländer schon Ferien haben.

    Ich habe selber schon Bücher aus NDS gesehen, die 5 mal (und mehr) ausgeliehen wurden und für die immer schön 40% Leihgebühr zu entrichten war. Über den Zustand dieser Lehrwerke nach den häugien Ausleihen will ich lieber nicht reden.

    Die Behauptung muss ich so erst einmal als nicht nachprüfbar akzeptieren. Rechtlich zulässig ist dies jedoch nicht.

    Außerdem geht's um das wenig nachhaltige Vorgehen, einen riesen Betrag an Leihgebühr zu nehmen und die Bücher nach 3 Jahren zu entsorgen, weil die natürlich sonst kein Mensch gebrauchen kann.

    Von Entsorgen hat niemand gesprochen. Die Schulbücher dürfen innerhalb des kostenpflichtigen Leihverfahrens nur 3x (das bedeutet übrigens durchaus auch mal mehr als 3 Jahre) ausgeliehen werden. Anschließend können sie günstig abverkauft oder eben auch kostenfrei weiter ausgegeben werden.

    Wir bereichern uns nicht, ich meine, dass wir vor etliche. Jahren auch schon ältere Bücher ausgegeben haben, ohne es zu berechnen, weil der Kaufpreis bereits eingenommen war.

    Das haben wir auch schon oft so gehandhabt. Und das bedeutet insbesondere als Replik hierauf:

    In der Praxis werden viele Schulen die Bücher auch nach dreimaliger Ausleihe noch weiter ausleihen...

    Ja, dann aber kostenfrei.

    Bei 3 Kindern würde ich das Buch selbst kaufen. Wenn ich da jedesmal 40 % zahlen muss o.ä., habe es jetzt nicht genau im Kopf, lohnt sich die Anschaffung.

    ...sofern alle drei Kinder auch noch das gleiche Lehrwerk im Unterricht verwenden. Das ist über einen Zeitraum von einigen Jahren schon an derselben Schule nicht zwingend gegeben. Wenn die Kinder an verschiedenen (weiterführenden) Schulen sind, erst recht nicht.

    Und sie sieht vor, dass Eltern mit 3 oder mehr schulpflichtigen Kindern weniger bezahlen.

    Hat die Schule viele dieser Familien, reicht am Ende das Geld nicht für die Neuanschaffung des Lehrwerkes.

    Darauf hatte ich weiter oben bereits hingewiesen. Wir reden dann übrigens noch immer über 80% des festgelegten Betrags, also bei Ausschöpfen der möglichen 40% dann entsprechend 32% des Neupreises. Wenn die Schule jetzt nicht gerade nur Kinder aus kinderreichen Familien hat, was statistisch ziemlich unwahrscheinlich ist, kann man bei dreimaligen Ausleihen noch immer 100% der Kosten refinanzieren. Es bleibt dann natürlich wenig bis kein Spielraum mehr für andere Härtefälle, die sonst im Ermessen der Schule berücksichtigt werden könnten.

    Wobei ich das auch abwegig finde. Für die Abfederung sozialer Härten ist das Sozialamt zuständig und nicht die Schule, die über einen Verein die kostenpflichtige Schulbuchausleihe betreibt. Sonst passiert nämlich am Ende mal wieder, dass die Familien im Bürgergeld eh alles verbilligt bekommen und die, die nur geringfügig mehr verdienen als Bürgergeld, den ganzen Spaß auch noch bezahlen dürfen. Wenn ich eine kostenpflichtige Schulbuchausleihe betreibe, haben alle Eltern den gleichen Betrag zu zahlen und die sozialen Härtefälle können sich das Geld beim Amt zurückholen. So werden die Härten zumindest nicht überkompensiert.

    Das magst du so sehen, die Erlasslage in NDS sieht dazu anders aus. Mit Härtefällen sind im Übrigen gerade nicht diejenigen gemeint, die ohnehin Anspruch auf BuT-Leistungen haben, sondern genau diejenigen, die knapp außerhalb liegen. Gewinne aus der Bücherausleihe entstehen jedenfalls nicht und wie Tom123 schon korrekt beschrieben hat, landen alle mit der Ausleihe verbundenen Gelder auch auf einem hierfür zweckgebundenem Konto und können nicht einfach von der Schule anderweitig genutzt werden.

    Der Dienstherr muss bei Einführung der AZE wissen, dass dieser letztgenannte nichtunterrichliche Bereich wie zusätzliche Konfenzen, DB‘s etc. ihn nun richtig Geld kosten wird, da er ja nun zur AZ zählt.

    Bevor du weiter persönliche Attacken startest, nimm doch bitte mal Stellung zu deiner These hier. Warum sollten DBs, Konferenzen u-ä. den Dienstherrn nun "richtig Geld kosten", wenn eine zentrale Arbeitszeiterfassung kommt? Die zugehörigen Arbeitszeiten sind ja auch jetzt bereits Arbeitszeiten und innerhalb der Arbeitszeitvorgaben der Lehrkräfte unterzubringen.


    Glaubst du wirklich, das läuft dann so ab: "Ähm Chef, also wir haben ja morgen die vor 4 Monaten bekannt gegebene DB, meine Arbeitszeit ist für diese Woche aber schon anders verplant/aufgebraucht, das Land muss mir also die zusätzlichen 90min extra bezahlen"?


    Ich begrüße die Herstellung von Transparenz durch Erfassung der Arbeitszeiten und wenn du meine Beiträge hier im Forum mitverfolgt hast, weißt du, dass ich sehr für die individuelle Arbeitszeiterfassung und Steuerung der Arbeitszeit auch unabhängig von einer zentralen Lösung werbe. Die Hoffnung, in Zukunft würden dann alle Besprechungen, Korrekturen usw. zu bezahlten Überstunden führen, teile ich aber nicht und halte ich vom Ansatz her auch für daneben. Es wird schlicht wie bisher eine Anweisung geben, innerhalb der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit die Aufgaben zu erfüllen und die Arbeitszeit keinesfalls zu überschreiten.

    Ich glaube, du verstehst die Problematik nicht!! Korrekturen und Vorbereitungszeit werden nicht als AZ gemessen und interessiert den Dienstherr nicht, da diese Zeiten bereits eingepreist sind.

    Doch, natürlich werden diese mit erfasst. Deren Zeitbedarf steckt bereits im Deputat der Lehrkräfte als Pauschale mit drin. Wenn man selbst für seine Korrekturen deutlich mehr Zeit als diese Pauschale benötigt, muss an anderer Stelle gespart werden. Um die entsprechenden Stellen zu identifizieren, ist eine individuelle Arbeitszeiterfassung genau das richtige Instrument, nicht etwa die von dir propagierte anonyme Erfassung eines Durchschnitts.

    PS:

    Insofern arbeite dich doch bitte einmal erst in das Thema ein, bevor du zu meinen Thesen Stellung nimmst.

    Ad hominem Angriffe dieser Art sind hier völlig unangebracht und gehen auch völlig fehl.

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