Liebes Forum,
hat jemand (im besten Fall aus Bayern) Ahnung, wie es rechtlich geregelt ist, Schüler:innen von der Abschlussfahrt auszuschließen, wenn diese vorab bereits die Breitseite an Ordnungsmaßnahmen abbekommen haben?
Mein Schulleiter sagt, es sei vorab nicht möglich. Man müsse erst darauf warten, dass etwas auf der Abschlussfahrt passiert, um diese Schüler:innen heimzuschicken/abholen zu lassen. (Sieht https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV241576/true)
Wir sind momentan etwas verzweifelt. Natürlich würden wir gerne auf Abschlussfahrt fahren, da wir wirklich viele tolle SuS haben. Wir wissen aber auch, dass uns bestimmte SuS nur Probleme bereiten werden.
Ich wäre um euer Wissen sehr dankbar.