Wenn man sich klar macht, dass Ferien lediglich "unterrichtsfrei" und nicht "arbeitsfrei" sind, dann wird auch schnell klar, dass der Fall "bis zu Ferienbeginn krank" und "nach Schuljahresstart wieder krank" nicht so viel anders ist wie "in Kalenderwoche 4 krank und in Kalenderwoche 10 wieder krank" ist.
Beiträge von Seph
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Das ist vermutlich die pragmatische Lösung und beugt mit wenig Aufwand nachträglichem Ärger vor.
Unsere SL verlangt in einem solchen Fall (krank bis zu den Ferien) definitiv immer eine Gesundmeldung und sagt, dass sie sonst die Ferien mit als Krankenzeit dazurechnen muss!
Weder muss noch darf sie das. Wie gesagt: Die Krankheitsdauer ergibt sich automatisch aus der AU-Bescheinigung. Mit Auslaufen der AU gilt man automatisch als wieder dienstfähig. Die SL darf nicht einfach vom Gegenteil ausgehen und weiß das vermutlich selbst. Immer wieder erschreckend, mit welch ... ich bin versucht zu sagen "bösartigen"...Mitteln einzelne Schulleitungen so agieren. Zum Glück sind das Ausnahmen.
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Ich denke nicht. Leistung wird in der freien Wirtschaft, in den richtigen Branchen, bezahlt, und ich habe von leistungsstarken Singles gesprochen. Ist so eine Definitionssache. Auch in der freien Wirtschaft ist nur ein Teil der Arbeitnehmer leistungsstark.
Ich denke doch. Wenn man sich ausschließlich eine kleine spezielle Gruppe herausgreift und nicht das große Ganze betrachtet, dann ist die Wahrnehmung verzerrt. Man kann zum halbwegs realistischen Vergleich ja wunderbar mit den Daten des Instituts der deutschen Wirtschaft mal rumspielen (-> https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user…lung/index.html) und mal das Einkommen des engagierten (Jung-)Singlelehrers mal eingeben. Selbst im Vergleich zu nur Akademikern ist dieser nicht gerade am unteren Ende der Verteilung.
Es ist vollkommen unbestritten, dass es Branchen gibt, in denen man - insbesondere bei Positionen mit Personalverantwortung - auch deutlich mehr verdienen kann als als Lehrkraft. Ob das mit gleichen Arbeitszeiten einhergeht, ist dann schon fraglicher. Man darf aber insbesondere nicht den Fehler machen, aus dem reinen Vorhandensein solcher Jobs darauf zu schließen, dass das in der Breite so gilt.
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Da ich es selber nicht weiß: Gebe es in Nds. auch den Anspruch / Möglichkeit das auszahlen zu lassen?
Ja, aber auch hier ist das eher der Ausnahmefall, nicht der Regelfall. Auf Antrag kann eine Ausgleichszahlung bewilligt werden, nach welchen Gesichtspunkten eine solche erteilt wird, entzieht sich derzeit meiner Kenntnis.
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Sehe ich genauso. Aus der AU-Bescheinigung geht die Dauer der Arbeitsunfähigkeit doch genau hervor. Insofern ist da kein weiterer Schritt nötig.
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Bei uns sind höchstens drei Überstunden im MONAT erwünscht, da ab der vierten Anrecht auf Bezahlung besteht.
Lässt du dir die Stunden auszahlen oder mit dem Deputat verrechnen?
Das ist so nicht korrekt. Ihr seid verpflichtet, bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Monat unentgeltlich (= sind bereits mit der Besoldung abgegolten) zu leisten. Bei Überschreitung dieser Grenze sind alle Mehrarbeitsstunden mit Freizeit auszugleichen (Regelfall) oder auszubezahlen (Sonderfall, falls Regelfall nicht möglich).
In Niedersachsen gibt es diese Bagatellgrenze nicht, dafür wird bereits ab der 1. Unterrichtsstunde Mehrarbeit ein Freizeitausgleich durchgeführt.
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Wer erst um 10h Unterricht hat, muss online schauen, ob er nicht ggf ab 8h vertreten muss. Teilzeitkräfte
haben aber Vertretungsfreie Blöcke, wo sie nicht vertreten müssen.
das find ich echt schlimm. oder empfindet Ihr das anders? Ich würd direkt mal ne Arbeitsgruppe gründen zu dem Thema.
Dafür gibt es an nicht wenigen Schulen Präsenzzeiten, die hier im Forum aber auch schon sehr umstritten waren. Jede Lehrkraft hat dabei 1-2 Präsenzzeiten im Plan ausgewiesen. Ich persönlich empfinde diese als sehr entlastend, da man deutlich besser planen kann, wann man zu einer Vertretung herangezogen werden könnte und wann man sich andere Termine legen kann. Es kommt nur äußerst selten vor, dass doch einmal außerhalb der Präsenzzeiten ein Vertretungseinsatz erfolgt, dann aber gerade nicht in Verbindung mit spontaner Anfahrt.
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Nur habe ich zunehmend das Gefühl, dass Leistungsanreize kaum existieren und individuelle Anstrengung nicht belohnt wird.
Bislang hat mich noch kein Argument vom Gegenteil überzeugt. Eher wurde empfohlen, die Situation so zu nehmen wie sie ist. Akzeptieren, dass sich Mehrarbeit nicht unbedingt in klingender Münze oder anderen Benefits ausdrückt (wie in vgl Positionen in der Privatwirtschaft) und es sich deshalb zB im Privaten gemütlich zu machen.Für mich passt das einfach nicht zusammen. Auf der einen Seite beschwerst du dich über den von dir ergriffenen Beruf und schielst auf die ach so tolle Wirtschaft und gleichzeitig wären für dich gerade die Berufsgruppen, in denen man wirklich eine realistische Chance auf höhere Verdienste hätte, ohnehin nicht in Frage gekommen:
Maschinenbau, Ingenieurwesen etc. wäre nichts gewesen, weil ich in Mathe und Physik kein Interesse hatte. Wäre wohl ne Cashcow geworden. Medizin ebenso nicht, allein wegen eines mittelmäßigen NCs… zumal man da heute tlw auch verheizt wird.
Zur Frage des Benefits: Man kann - im Übrigen auch im Rahmen der regulären Wochenarbeitszeiten ohne Mehrarbeit - sein eigenes Profil im Bereich Schule ganz gut ausschärfen, sich in diverse Prozesse miteinbringen, mitgestalten und sich damit auch für Beförderungsstellen empfehlen. Wie in der hochgelobten freien Wirtschaft geht das manchmal mit der Notwendigkeit eines Standortwechsels einher. Dann schlägt sich das aber neben der höheren Selbstwirksamkeit und damit auch Berufszufriedenheit durchaus auch in klingender Münze nieder. Die Einkommensteigerungen sind dabei nicht so hoch wie in der Wirtschaft, was auch an der schon recht hohen Besoldung im Eingangsamt liegt. Führungspositionen in Großunternehmen werden freilich besser bezahlt, kommen aber wohl eher nicht mit einer 41-Stunden-Woche aus.
Ich habe gerade mal etwas im Rechner rumgespielt und ich müsste in der Wirtschaft schon deutlich über 7.000€ im Monat haben, um mit dem gleichen Geld wie jetzt nach Hause zu gehen. Das ist mit den von dir ausgeschlossenen Fachbereichen vermutlich auch außerhalb des Lehramts möglich, in den Gesellschaftswissenschaften wohl eher nicht.
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Doch, das hat es. Kinder kriegen lohnt sich mittlerweile noch mehr als sowieso schon.
Es ist hier schon mehrfach zurecht darauf hingewiesen worden, dass sich Kinder kriegen (zumindest von finanziellen Gesichtspunkten her) nicht "lohnt". Die von den Eltern zu tragenden Kosten sind noch immer deutlich höher als die Entlastungen für Familien.
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Nur mal so: Auch in der freien Wirtschaft sind familienspezifische Benefits möglich. Mein Bruder erhält z.B. die Kita-Kosten von seinem Arbeitgeber "on top" erstattet.
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Mal eine ganz blöde Frage: Dürfen wir überhaupt so viele Schüler gleichzeitig beaufsichtigen?
Ich erinnere mich, wenn das Stichwort "Aula" fällt, immer an mein Referendariat. Damals im Jahr 2010 hatten wir extremen Schneefall, so daß an einem Morgen nur versprengte Schüler und noch viel weniger Lehrer durchs Gebäude irrten. Damals habe ich die einzelnen Schüler in der Aula beaufsichtigt und prompt eine Breitseite von der Schulleitung bekommen, daß ich gar nicht mehr als 30 Schüler beaufsichtigen dürfe.
Jede normale Hofaufsicht beaufsichtigt erheblich mehr Schülerinnen und Schüler gleichzeitig....
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Im ÖD vielleicht. Normale Arbeitgeber stellen zum 1. des Monats ein und zahlen am letzten Tag des Monats das erste Gehalt. Das ist dann auch kein "Abschlag" (warum zum Teufel auch?!), sondern das arbeitsvertraglich geschuldete Gehalt, abzüglich der gesetzlich festgelegten Einbehalte.
Warum das im ÖD nicht funktioniert? Man kann nur spekulieren...
Das meinte ich: auch bei "normalen Arbeitgebern" erhält man nicht gleich zu Beginn der Tätigkeit die Bezahlung, sondern zeitverzögert. Vermutlich habe ich mich da nicht deutlich ausgedrückt, sorry.
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Kannst du mir nochmal fix Belege für deine Aussage liefern, dass in Berlin die Rede von „freien Tagen“ im Frauenförderplan ist?
Darauf wäre ich offen gestanden auch gespannt. Ich kann mir aktuell nicht vorstellen, dass es hier fest vereinbarte und verbindlich freizuhaltende Wochentage gibt, die auch einer notwendigen Stundenplanänderung standhalten. Ich lasse mich in dem Fall aber gerne eines Besseren belehren.
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Warum wird mir nicht gesagt, wann ich bezahlt werde? Wenn ich erst im März bezahlt werde,
kann ich mir für Januar und Februar nichts mieten...
In der Regel erhält man anfangs Abschlagszahlungen anstatt bereits die tatsächliche Besoldung, sodass die Verzögerung relativ gering sein sollte. Man muss sich dennoch darauf einstellen, erst 1-2 Monate nach Dienstbeginn den ersten Sold zu erhalten. Das ist im Übrigen bei Angestellten aller Branchen nicht so viel anders.
Und wie klappt das mit den Versicherungen? Warum wird einem nicht erklärt wie genau das funktioniert?
Wenn ich quasi verbeamtet bin im Ref muss ich mich privat versichern?
Man kann sich grundsätzlich auch (freiwillig) gesetzlich versichern, je nach Bundesland übernimmt der Dienstherr dabei eine pauschale Beihilfe oder eben auch nicht. Das kann man aber relativ einfach recherchieren.
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Vor allen Dingen wird es dazu führen, dass gerichtlich festgelegt werden wird, dass die Kollegin und Kollegen bei einer beständigen Überschreitung der Arbeitszeit eine Reduzierung ihrer Pflichtstundendeputate bekommen werden. Da wird es dann wirklich interessant. Ich werde mal berichten.
Ähm nein, darum geht es ja gerade. Es wird bestenfalls zu einer Auseinandersetzung darüber führen, wie die ungebundene Arbeitszeit zu verwenden ist. Eine Verringerung der Deputate wird es bereits mit Blick auf den Lehrkräftemangel und die damit verbundenen Kosten mit hoher Sicherheit nicht geben. Bevor das passiert, gibt es noch wesentlich mehr Stellschrauben, mit denen man ein effizienteres Arbeiten erzwingen kann. Dazu gehört z.B. das arbeitsteilige Vorbereiten von Unterrichtssequenzen inklusive standardisierter Leistungsüberprüfungen. Dann meckern zwar wieder Lehrkräfte wegen ihrer angeblich beschnittenen "pädagogischen Freiheit", die es so kaum gibt, aber man kann durchaus einiges an Arbeitszeit hier einsparen.
PS: Auch das geht jetzt schon
Nur weil von dir immer wieder suggeriert wird, man sei aktuell noch zu Arbeitszeitverstößen gezwungen. Dem ist nicht so. -
Mit der gesetzlichen Grundlage der Arbeitszeiterfassung wird sich doch einiges ändern, da Arbeitszeitverstösse dann endlich justiziabel werden und geahndet werden müssen. Natürlich muss man dann auch den Arsch in der Hose haben, das zu melden mit der Konsequenz auch juristisch gegen den Dienstherrn vorzugehen. Das wird passieren, die Juristen sind schon informiert

Ich glaube, du hast den Kern der Sache noch immer nicht für dich klar. Dein Dienstherr weist dich bereits jetzt an, deine Arbeitszeiten einzuhalten. Wenn du diese selbständig überschreitest, so begehst du einen Verstoß...nicht dein Dienstherr. Wenn du merkst, dass deine Aufgaben nicht innerhalb der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit zu schaffen sind, hast du bereits jetzt das Gespräch mit dem Dienstherrn zu suchen und zu besprechen, wie Abhilfe möglich ist. Formal ist das auch über eine Überlastungsanzeige möglich. An all diesen Dingen wird sich durch eine verpflichtende statt freiwillige Erfassung der Arbeitszeiten nichts ändern.
PS: Das einzige, was sich vermutlich wirklich ändert, ist dass der Dienstherr nun noch einmal expliziter über die Einhaltung bestimmter Grenzen (z.B. max. 10 Stunden täglich) belehrt, sich in bestimmten Abständen die Zeiterfassung zeigen lässt und bei Verstößen gegen die Belehrung ermahnt.
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Abgesehen von allen wenig sinnvollen Vergleichen zwischen verschiedenen Berufen ist für mich die Einrichtung und Überwachung der AZ das entscheidende Argument, das für die AZE spricht. Hiervon erwarte ich, dass sich die Behörde bei deutlicher Überschreitung der AZ nicht mehr „wegducken“ kann und die Arbeitszeiten anpassen muss.
Nein, sorry! Da muss ich dir widersprechen. Es bringt null, wenn ich zu meinem SL gehe und sage, dass ich die Woche 54 Stunden gearbeitet habe. Dann schaut er mich mit großen Augen an und sagt mir, dass ich effizienter arbeiten müsse. Das einzige, was hilft ist die Verpflichtung des AG/der Behörde diese Daten zu erheben und -noch wichtiger- auszuwerten!
Die Erwartung wird vermutlich enttäuscht werden. Es gibt schlicht keinen deutlichen Unterschied zwischen:
"Hey Chef, ich schreibe mir seit einiger Zeit ja meine Arbeitszeiten auf und habe festgestellt, dass diese mit xx Stunden pro Woche viel zu hoch sind"
"Dann müssen Sie eben effizienter arbeiten, Sie dürfen die Arbeitszeit nicht einfach überschreiten"
und
"Hey Chef, ich soll ja seit einiger Zeit meine Arbeitszeiten notieren und habe dabei festgestellt, dass diese mit xx Stunden pro Woche viel zu hoch sind"
"Dann müssen Sie eben effizienter arbeiten, Sie dürfen die Arbeitszeit nicht einfach überschreiten".
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Denke auch, dass das hier mit Sicherheit ein Totalschaden ist. Ich gehe bei einem älteren Punto auch nicht unbedingt davon aus, dass hier eine Vollkasko vorlag. Dann wird die Versicherung hier auch nichts regulieren. Eine Privathaftpflicht stellt sich vermutlich ebenso quer, da der Schäden im Zusammenhang mit dem Fahren eines Kfz i.d.R. gerade nicht abgedeckt werden....genau dafür ist nämlich die verpflichtende Kfz-Haftpflicht da.
Im Endeffekt wirst du für den Zeitwert des Fahrzeugs zzgl. der sonstigen mit dem Unfall verbundenen Kosten aufkommen müssen. Als Kollegin würde ich hier vermutlich ebenfalls einen Gutachter und ggf. einen Rechtsanwalt hinzuziehen, spätestens dann, wenn sich Probleme in der Regulierung andeuten.
In diesem Gespräch könnte auch das Thema "Gutachter" anklingen. Ein Gutachter würde mit Sicherheit auch den Zustand der Bremsanlage prüfen. Und wenn die nicht in Ordnung war, hätte sie dir das Auto nie ausleihen dürfen. Und dann auch noch für Dienstfahrten ...
Das ist doch an den Haaren herbeigezogen. Ein Gutachter im Rahmen eines Schadengutachtens sieht sich den Wagen und die entsprechenden Parameter (Baujahr, Laufleistung, allgemeiner Zustand) an und ermittelt daraus den Restwert, Wiederbeschaffungswert und ungefähre Schadenshöhe. Damit kann dann entschieden werden, ob sich eine Reparatur lohnt oder ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Hier ist von letzterem auszugehen, ein Schaden wie auf dem Bild zu sehen kostet sehr schnell einen hohen vierstelligen Betrag...und das auch nur, wenn ein reiner Blechschaden vorliegt.
Ein Gutachten zum Unfallhergang in Auftrag zu geben, in der Hoffnung hier die Schuld auf die Halterin abwälzen zu können, halte ich für ausgesprochen riskant und sollte überhaupt nur dann erwogen werden, wenn man sich sehr sicher ist, dass mit dem Kfz wirklich etwas nicht stimmte. Dann wiederum hätte man es auch als Fahrerin aber gar nicht erst bewegen dürfen. Die Verantwortung zum Check der Verkehrstüchtigkeit im Moment des Gebrauchs liegt bei der Fahrerin.
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Im Übrigen scheint die Mehrheit von Euch Diskutanten davon auszugehen, dass wir tatsächlich bald der Arbeitszeiterfassung unterliegen. Ich bin da noch etwas skeptisch, da ich mir nicht vorstellen kann, dass der Dienstherr hier nachgibt.
Es hindert einen niemand daran, bereits jetzt die eigene Arbeitszeit zu erfassen. Es gibt da neben dem klassischen Stundenzettel inzwischen auch einige brauchbare Apps, in denen das schnell geht und man seine eigene Arbeitszeit auch gut budgetieren kann. Ich mache das inzwischen seit knapp 3 Jahren und habe für mich persönlich sehr gute Erfahrungen damit. Ich erlebe die Erfassung als gutes Steuerungsinstrument für meine Arbeitszeiten und kann auch mal guten Gewissens den Stift fallen lassen.
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Natürlich lege ich meine Termine immer auf Mittwochs und Freitags vormittags, denn dort habe ich frei, warum sollte ich die also verlegen müssen, wenn die Schulleitung was verlegt?
Weil du dort mit hoher Sicherheit nicht tatsächlich frei hast, sondern lediglich unterrichtsfrei (nach aktuellem Plan). Mir ist nicht bekannt, dass es durchsetzbare Ansprüche auf konkrete freie Wochentage gäbe. Das mag in bestimmten Arbeitsverträgen bei Angestellten regelbar sein, aber auch das vermutlich nicht im Rahmen der Standard-Tarifverträge im ÖD.
Natürlich wird das für die meisten SL ein nachvollziehbarer Grund sein, hier eine Ausnahmeregelung zu treffen und dich dennoch für den wichtigen Termin freizustellen. Auch ist wie von Bolzbold bereits dargestellt eine Dienstbefreiung zu gewähren, wenn die Wahrnehmung wirklich nicht außerhalb der Dienstzeit möglich ist. Ein genereller Anspruch auf Unverrückbarkeit von Terminen, wie er hier von einigen teils dargestellt wurde, besteht aber nicht.
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