Beiträge von Seph

    Das klingt ein Bisschen schräg, so aus rechtlicher Sicht.

    Nicht unbedingt. Ich rede da z.B. von Einnahmen bei Schulfesten (z.B. Kuchenbasar o.ä.), Spendenaktionen usw., die der Schule als Ganzes zugute kommen sollen, nicht jedoch Teil der festen Budgets sind. Damit ist es auch möglich, Gelder aus solchen Aktionen und anderen Spenden über einige Zeit anzusparen, um größere Anschaffungen zu realisieren, die sonst als nicht notwendig vom Schulträger nicht realisiert werden würden. Die normalen Budgets sind jeweils (kalender-)jahresweise zugewiesen und dann auch abzurufen und können nicht angespart werden, ohne Mittelkürzungen in Folgejahren zu riskieren.

    PS: Es geht ja gerade nicht um irgendwelche dubiosen schwarze Kassen. Auch ein Förderverein ist zu korrekter Kassenhaltung verpflichtet und jährlich rechenschaftspflichtig.

    Steuerlich optimal wäre es natürlich, wenn ich dem Förderverein 12,99€ spende, dieser für 12,99€ Stifte kauft (ok, ich besorge die) und mir dann eine Spendenquittung über den Betrag ausstellt. Aber der Aufwand...

    Welchen Unterschied soll das gegenüber dem Absetzen der Werbungskosten machen? In beiden Fällen verringert sich das zu versteuernde Einkommen um 12,99€, nur dass beim Umweg über den Förderverein der Aufwand größer ist und die Zweckbindung "Betrag X gegen Ware" einen Kaufvertrag und keine Spende darstellt.

    Fördervereine haben aus schulischer Perspektive den kleinen Vorteil, dass darüber auch schulbezogene Gelder laufen können, die nicht über das normale Schulkonto abwickelbar sind. Insofern ist es schon sinnvoll, wenn zumindest die SL im Förderverein tätig ist.

    Ich finde es - persönliche Meinung - eigentlich nur konsequent und logisch, als Lehrer auch Mitglied des Fördervereins zu sein

    Was soll daran denn konsequent und logisch sein? Ich wirke bereits in meiner Eigenschaft als Lehrer im Rahmen meiner bezahlten Arbeitszeit an der Weiterentwicklung der Schule und dem Versuch des Ausgleichs sozialer (Bildungs-)Ungerechtigkeit mit. Das muss ich nicht auch noch privat als Hobby betreiben, sondern genieße die bewusste Trennung von Arbeit und Privatleben.

    Mein Punkt ist aber der: Eine GLK mehr oder weniger fällt zeitlich objektiv überhaupt nicht ins Gewicht.

    Fazit: Wenn man relevant Zeit sparen möchte, dann muss die individuelle Lehrkraft die einzige Stellschraube drehen, die sie tatsächlich in der Hand hat: Unterrichtsvor- und nachbereitung

    Der Schlussfolgerung mag ich mich anschließen. Und wenn man einen Blick auf eine Umfrage hier im Forum vor Kurzem wirft, sieht man, dass eine Vor- und Nachbereitungszeit von 45min pro Unterrichtsstunde in der Praxis wirklich kaum vorkommt...jedenfalls nicht bei erfahreneren Lehrkräften, die dadurch Zeit für weitere Tätigkeiten gewinnen.

    Das würde mich auch mal interessieren. Für Niedersachsen kann ich ganz klar sagen, dass für für die ausgewiesene Abiturnote kein arithmetisches Mittel verwendet wird. Es werden schlicht die einzubringenden Halbjahresergebnisse und die Prüfungsergebnisse (entsprechend gewichtet) aufsummiert. Die ausgewiesene Abiturnote ergibt sich dann direkt aus dieser Punktsumme, ohne einen Durchschnitt bilden zu müssen. (siehe Anlage 2 AVO-GOBAK).

    Danke. Für mich ist der Unterschied zum Rechnen in diesem Beispiel aber nicht so ganz groß. Wenn du mehr gute als befriedigende Leistungen in einem Teilbereich hast, kommt das gleiche heraus wie beim Rechnen. Und du zählst ja auch die guten Leistungen im Vergleich zu den befriedigenden.

    Interessant wird es doch erst, wenn es lauter gute und ausreichende Leistungen waren. Nach der rechnerischen Methode kommt dann Befriedigend als Note heraus. Das ist aber nach pädagogischen Abwägungen nicht so eindeutig.

    Ich vermute aber vor allem, dass Berufsanfänger sich mit dem Rechnen einfach leichter tun, als damit die Leistung einfach so auf Grund ihrer Erfahrung einzuschätzen. Allerdings ist es schwierig noch anders zu argumentieren, wenn man den Schülern erst einmal einen berechneten Schnitt verkündet. Das empfiehlt sich daher niemals.

    Schüler rechnen aber natürlich oft auch selbst.

    Dem widerspreche ich natürlich nicht, es wird (leider) oft so gehandhabt. Und ja: in vielen Fällen ist das Ergebnis das gleiche. Meines Erachtens ist aber die eigentliche Defintion der Noten entscheidend. Man kann relativ gut differenzieren zwischen Schülern, die lediglich reproduzieren können (Note nicht ausreichend); Schülern, die mit (mehr oder weniger) Hilfestellungen auch übertragen können (Noten ausreichend bis befriedigend); Schülern die fast ohne Hilfestellungen erlernte Inhalte übertragen können (Note gut) und solchen, die selbständig auch weiterführende Verknüpfungen etc. herstellen können (Note sehr gut).

    Es kommt eher selten vor, dass jemand über einen bestimmen Abschnitt eines Schuljahres hinweg "gute" Leistungen erbracht hat, in anderen Abschnitten aber lediglich "ausreichende". In diesem Fall muss man sich wirklich noch einmal detaillierter damit auseinandersetzen, welche Fachleistung der Schüler im Sinne der Notendefinition nun wirklich erbracht hat.

    Solch einen Fall hatte ich in der Oberstufe tatsächlich schon. Zwar waren punktuelle Teilleistungen feststellbar, aber über das Schuljahr hinweg war die Fachleistung schlicht ungenügend, da die Leistungen insgesamt den Anforderungen nicht entsprochen hatten und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft waren, dass diese nicht in absehbarer Zeit aufzuholen waren. In diesem Fall ist die Note "ungenügend" zu erteilen, völlig unabhängig davon, was sich "rechnerisch" ergeben würde.

    Haarspalterei: Soldaten und Beamte widerspricht sich.

    Derlei Kommentare antizipierend schrieb ich doch explizit davon, dass Soldaten keine Beamten sind! Warum ist dann ein solcher Kommentar überhaupt noch nötig?

    Das sind dann aber keine Soldaten, sondern eben verbeamtete oder angestellte Bundeswehrangehörige.

    Und auch das hatte ich bereits beschrieben.

    Wie berücksichtigst du die Gewichtung von schriftlichen zu sonstigen Leistungen dann konkret, wenn du die Endnoten festlegst?

    Das Kerncurriculum ("Lehrplan") in einem meiner Fächer spricht zum Beispiel davon, dass "zur Ermittlung der Gesamtzensur die Ergebnisse der Klausuren und die sonstigen Leistungen heranzuziehen sind, wobei der Anteil der Klausuren nicht weniger als 1/3 und nicht mehr als 1/2 sein darf". Die Fachkonferenz hat auf dieser Basis beschlossen, dass die sonstigen Leistungen ein leicht höheres Gewicht als die schriftlichen Leistungen erhalten.

    Ein Schüler, der z.B. im Laufe des Schuljahres überwiegend "gute" sonstige Leistungen und "befriedigende" schriftliche Leistungen erbracht hat, wird also vermutlich mit "gut" zu bewerten sein. Bei einem anderen Schüler, der im Laufe des Schuljahres in beiden Teilbereichen relativ gleichmäßig "gute" und "befriedigende" Leistungen erbracht hat, wird man sich anhand der Notendefinitionen für "gut" und für "befriedigend" hingegen entscheiden müssen, welche der beiden Gesamtbeurteilungen eher passend sind.

    All das kommt ohne irgendwelche Rechenspielchen aus, die ohnehin das Vorliegen metrischer Daten erfordern.

    Du scheinst meinen Beitrag und möglicherweise auch die vorgeschriebene Art der Notenvergabe nicht verstanden zu haben. Schau dir aber gerne mal den Begriff der ordinal skalierten Daten an und welche Operationen darauf möglich und nicht möglich sind.

    Die Festsetzung der Verteilung von sonstigen Leistungen und schrfitlichen Leistungen steht im Übrigen nicht im Widerspruch zur Nichtberechenbarkeit von Endnoten. Auch werden Noten nicht nach Nasenfaktor oder Beliebigkeit vergeben, sondern ganz klar auf Basis bestimmter Kriterien. Die "Berechnung" von Noten sorgt im Übrigen auch nur für eine Scheinobjektivität.

    Oder wie kommst von x Einzelleistungen auf die Halbjahresleistung eines Schülers?

    Sicher nicht, indem man sie berechnet. Das ist bei den ordinal skalierten Noten ohnehin mathematisch unzulässig und auch nicht zielführend. Die auf dem Zeugnis auszuweisenden Noten werden mit Blick auf die erbrachten Teilleistungen festgesetzt. Insofern unterstützt die Tabellenkalkulation hier ohnehin nicht.

    Bei mir war auch noch nie die Drogenfshndung oder die Mordkommission im Haus.

    Deswegen halte ich mich trotzdem an Gesetze. Und ich habe zu wenig Ahnung, um zu garantieren, dass meine Schutzmaßnahmen ausreichend sind.

    Ich meinte nicht, dass man sich nicht an den Datenschutz zu halten hat, sondern dass die zu unterschreibende Einverständniserklärung, dem Datenschutzbeauftragten Zugang zur privaten IT zu gewährleisten, relativ unkritisch ist, da sie kaum genutzt werden dürfte.

    Ich würde es Verantwortungsgefühl nennen. Ich unterrichte Kinder und Jugendliche und so wie ich auch von meinen Schulleitungen als Mensch mit Bedürfnissen und Gefühlen behandelt werden will, mache ich mir um die Bedürfnisse meiner SuS Gedanken.

    Das zeichnet dich als Lehrkraft irgendwie auch aus und ist solange unschädlich, wie diese Haltung nicht in Widerspruch dazu kommt, sich auch um die eigenen Bedürfnisse Gedanken zu machen. Bei einer festgestellten Arbeitsunfähigkeit hat man letztlich vor allem eine Verantwortung (genauer gesagt Pflicht): Alles dafür zu tun, möglichst schnell wieder gesund zu werden. Dazu gehört auch, alles sein zu lassen, was diesen Heilungsprozess verzögern könnte.

    Oder überhaupt zu verbeamten!

    Welche hoheitlichen Tätigkeiten würden heutzutage bitte schön A1-A4er aus?

    Briefzusteller:in? Zuschaffner:in? Pförtner:in bei der Bez.-Reg.?

    Zumindest beim Bund und in einigen wenigen Bundesländern gibt es den einfachen Dienst noch. Das betrifft z.B. einfache technische Verwaltungsdienste in Behörden, Justizwachtmeister bei Berufseinstieg und einige zivile Tätigkeiten bei der Bundeswehr. Die nicht verbeamteten Soldaten der Mannschaftsdienstgrade werden ebenfalls nach analogen Stufen besoldet.

    Nur mal interessehalber, da ich da technisch nicht sicher genug bin: Ist das dann nicht dennoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten auf dem Privatgerät? Zumindest müsste der Datenschutzbeauftragte ja die Sicherheit des Systems bezüglich des Fernzugriffes und der Datenübertragung überprüfen können und daher ebenfalls der Zugriff hierauf eingeräumt werden müssen.

    Nebenbei: Mir ist kein einziger Fall bekannt, bei dem ein Datenschutzbeauftragter bereits tatsächlich mal bei jemandem vor der Haustür stand und die IT-Anlage besichtigt hat.

    Unser Datenschutzbeauftragter an der Schule verlangt von jedem Lehrer, dass er ein entsprechendes Dokument unterschreibt. Dadurch bestätigt man, dass man für die Speicherung personenbezogener Daten und so auch für die Verwaltung der Noten Schulgeräte verwendet. Zudem, dass der Datenschutzbeauftragte eigene Geräte bei Bedarf auch einsehen kann.

    Den ersten Punkt verstehe ich. Dass der Datenschutzbeauftragte bei Bedarf meine Geräte einsehen darf will ich aber so nicht unterschreiben! Deswegen die Fragen:


    1. Darf man allgmein dazu gedrängt werden, solch ein Dokument zu unterschreiben?

    2. Ist die Forderung nach Einsicht in die Geräte egal ob schulisch oder privat so zulässig?

    Mir ist klar, dass seitens des Datenschutzbeuaftragen und der Schule hier nur rechtssicherheit geschaffen werden soll. Trotzdem kommt mit das etwas invasiv vor...

    Das ist ein völlig übliches Vorgehen. Sobald du private Geräte für die Verarbeitung personenbezogener Daten im beruflichen Kontext nutzen möchtest, ist die Dienststelle auch verpflichtet, den Datenschutz zu gewährleisten. Das geschieht einerseits durch Belehrung aber auch durch den Vorbehalt der Einsichtnahme in die verarbeiteten Daten und deren Speicherung.

    Solltest du dem - wie ich z.B. auch - nicht zustimmen wollen, da dir das zu invasiv ist, dann darfst du eben keine beruflich bedingten personenbezogenen Daten auf deinem Privatgerät verarbeiten.

    In Bezug auf die Besoldung wird das Urteil des BVerfG wegen der Hessen spannend. Durch das Abstandgebot zur Grundsicherung und der Besoldungsgruppen untereinander kann das in ein paar Jahren für Bund und Länder die Besoldung durcheinanderwirbeln. Das hängt davon ab, welche Vorgaben das Gericht macht. Da könnten sich (aktuell zu erwartende) knappe Erhöhungen als zu knapp erweisen.

    Darauf wird das Bundesland genau so reagieren, wie bislang bereits darauf reagiert wurde: Es wird vermutlich schlicht erneut die nun noch existierende unterste Stufe der Besoldungsgruppen abgesägt. Was denkst du, warum es in Hessen sonst erst ab A5 losgeht und A1-A4 gar nicht mehr existent sind?

    Vielleicht muss man sich langsam mal mit dem Gedanken anfreunden, dass ein Lebensstandard wie bisher, der im Wesentlichen auf sehr günstiger Energie aus autokratischen Staaten und der Produktion von Konsumgütern in Billiglohnländern beruhte, über alle Branchen hinweg nicht mehr darstellbar sein wird. Vor dem Hintergrund der globalpolitischen Situation ist die Haltung, man dürfe keinen Kaufkraftverlust erleben, zwar individuell nachvollziehbar, aber nicht realistisch.

    PS: Ich finde die Situation auch nicht toll. Ein Abschluss in der Nähe der Inflationsrate würde bei mir aber nicht gerade zur notwendigen Einsparung im Energiesektor führen. Nur von nominal höheren Löhnen steht aber nicht auf einmal mehr Energie zur Verfügung.....

    Eine sinnvolle und auf die schülerorientiert-bezogene Unterrichtsvorbereitung im Austausch mit der/dem Kollegen/in wäre aber im Turnus wiederum nur innerhalb der eigenen Freizeit zu leisten.

    Vielleicht liege ich bei allem komplett falsch - aber irgendwo ist etwas „faul“

    Dem kann ich nicht folgen. Ich habe als Vollzeitlehrkraft keine 20 Zeitstunden Unterricht. Da bleibt noch einiges an Zeit übrig, die ich neben vielen anderen Dingen auch in kurze Absprachen mit Kollegen zur gemeinsamen Arbeit in einer Lerngruppe investieren kann, ohne dass meine Freizeit tangiert wäre.

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