Das klingt ein Bisschen schräg, so aus rechtlicher Sicht.
Nicht unbedingt. Ich rede da z.B. von Einnahmen bei Schulfesten (z.B. Kuchenbasar o.ä.), Spendenaktionen usw., die der Schule als Ganzes zugute kommen sollen, nicht jedoch Teil der festen Budgets sind. Damit ist es auch möglich, Gelder aus solchen Aktionen und anderen Spenden über einige Zeit anzusparen, um größere Anschaffungen zu realisieren, die sonst als nicht notwendig vom Schulträger nicht realisiert werden würden. Die normalen Budgets sind jeweils (kalender-)jahresweise zugewiesen und dann auch abzurufen und können nicht angespart werden, ohne Mittelkürzungen in Folgejahren zu riskieren.
PS: Es geht ja gerade nicht um irgendwelche dubiosen schwarze Kassen. Auch ein Förderverein ist zu korrekter Kassenhaltung verpflichtet und jährlich rechenschaftspflichtig.