Nur kurz als Hinweis: Leider hast du die - entscheidende - einleitende Zeile weggelassen:
Zitat
Bei Vorliegen der entsprechenden fachlichen Voraussetzungen / Kompetenzen dürfen das Fach Sport unterrichten:
Die "Bestandsgarantie" ist davon allerdings tatsächlich losgekoppelt, was ich einerseits nachvollziehen kann, mich andererseits aber auch entsetzt: Hier wird aus einem Lehrermangel heraus von Lehrkräften, die die fachlichen Voraussetzungen nicht mitbringen, der Einsatz als Sportlehrkraft gefordert. Ich sehe in dem Absatz zunächst einmal die Erlaubnis für die Schulleitung, entsprechende Lehrkräfte einsetzen zu können.
Problematisch daran finde ich das Haftungsrisiko für die eingesetzten Lehrkräfte, die die fachlichen Voraussetzungen nicht mitbringen. Die dahinter steckende Haltung "Bisher haben sie sich ja bewährt, wird schon nichts passieren" erfüllt ja geradezu die Definition von grob fahrlässigem Handeln.