Beiträge von Seph

    Das tut er aber nicht. Du kannst die Kirchensteuer nur absetzen und bekommst so den Grenzsteuersatz auf deine Kirchensteuer zurück. Analoge Regelung zu allen übrigen Spenden (!= politische Parteien).

    Genau so sieht es aus. Daraus ergebibt sich trotz steuerlicher Absetzbarkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe dennoch ein Einsparpotential im hohen zweistelligen Bereich pro Monat.

    Das scheint jetzt der "Kalender von Lehrenden für Lehrende" zu sein, wenn ich das richtig sehe. Bei FLGV gibts den für 13,50€, was ich im Rahmen der deutlich höheren Papierkosten nun nachvollziehen kann. Möglicherweise haben sie das Layout etwas abgeändert. Was benötigst du denn im Kalender?

    Ich selbst nutze allerdings seit 2 Schuljahren gar keinen Lehrerkalender als Print mehr und habe damit durchweg gute Erfahrungen gemacht.

    Ich sehe da jetzt erst einmal keinen großen Unterschied. Dein Abschlusszeignis wirst du ja erst erhalten können, wenn auch die Bedingungen zur Beendigung des Masterstudiums erreicht sind. Das Abschlusszeugnis wird dann eben eingereicht. Eine Berücksichtigung des erst mit nachrangiger Nachreichfrist eingegangenen Zeugnisses und damit die Entscheidung, ob eine Einstellung erfolgen kann, erfolgt ohnehin erst dann.

    Die im Studium im Einzelnen erreichten Credits sind für die Einstellung irrelevant, entscheidend ist der vorgewiesene Abschluss und damit die Erfüllung der formalen Voraussetzung für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst. Bei Bewerberüberhang spielen ggf. noch die Fächer, die Abschlussnote und Wartezeiten eine Rolle.

    Tja, sowas ist urheberrechtlich aber kaum korrekt machbar. Wenn man sowas auf breiter Basis macht (also z.B. Kollegiumsebene) ist die Gefahr einfach zu groß, dass es einen 'Stinkstiefel' gibt...

    Die Aussage mag ich so nicht stehen lassen. Natürlich ist ein Materialaustausch auch im Rahmen des Urheberrechts machbar. Die durch das Urheberrecht bestehenden Schranken z.B. bei der Anfertigung von digitalen Kopien sind kein spezielles Problem des Austauschs von Lehrkräften, sondern bestehen bereits bei der individuellen Unterrichtsvorbereitung. Anders ausgedrückt: das Urheberrecht setzt hier keine nennenswerten zusätzlichen Schranken, die nicht bereits für die "Einzelkämpfer" unter den Lehrkräften ohnehin bestehen.

    Die christlichen Werte sind auch nichts anderes als was im Grundgesetz steht.

    Das Grundgesetz ist sicherlich auch von religiösen Vorstellungen mitgeprägt, was ja bereits in der Präambel deutlich wird. Eine Gleichsetzung von christlichen Werten und Artikeln des Grundgesetzes verbietet sich aber bereits aufgrund der Begriffsunschärfe von "christliche Werte". Viele dieser Werte sind im Übrigen auch in anderen Religionen zu finden und daher nicht spezifisch christlich und gleichzeitig werden unter christliche Werte auch Vorstellungen subsumiert, die unserer modernen, offenen Gesellschaft nicht immer entsprechen.

    Muss man nicht entsprechend seiner Qualifikation eingesetzt werden? Gibt es da keine Regeln?

    Doch, die gibt es schon. Allerdings etwas anders, als hier möglicherweise erhofft. Beamte sind - bis auf wenige Ausnahmen z.B. bei eingeschränkter Dienstfähigkeit - grundsätzlich amtsangemessen zu beschäftigen. Die Ausgestaltung des konkret-funktionellen Amtes liegt dabei aber weitgehend im Ermessen des Dienstherrn.

    Die Erteilung fachfremden Unterrichts ist mit Sicherheit eine amtsangemessene Beschäftigung. Die Änderung des Aufgabenbereichs des Beamten innerhalb seiner Dienststelle ist lediglich eine innerorganisatorische Maßnahme.

    Letztlich wähle ich aus und wäge ab. Und ich mache auch immer klar, dass alle sich auf alles vorbereiten müssen. Bisher bin ich damit immer gut gefahren.

    Das Problem ist doch dann gerade, dass du trotz vorliegender Vorinformation auswählst und damit letztlich doch steuerst, für wen die Prüfung besser geeignet ist und für wen nicht. Ich finde das im Sinne der Chancengleichheit arg bedenklich. Besser also gar nicht erst abfragen, welche Präferenzen es gibt.

    Auch damals haben sich mit hoher Sicherheit nicht die Kolleginnen und Kollegen dafür entschieden, dir Stunden zu geben oder eben auch nicht. Die SL wird mit Blick auf die gesamte Unterrichtsversorgung und anhand verschiedenster Kriterien einen sinnvollen Einsatzplan gebastelt haben. Stellenausschreibungen erfolgen nicht selten sehr taktisch und sind für das Kollegium nicht immer direkt nachvollziehbar. Das liegt aber auch daran, dass dem Kollegium selten alle Informationen, die zur Entscheidungsfindung beitragen, vorliegen dürften. Über Versetzungswünsche, die perspektivische Stellensituation in folgenden Halbjahren, die überhaupt verfügbaren Lehramtsanwärter, Schwangerschaften, Langzeiterkrankungen usw. weiß eine "normale" Lehrkraft i.d.R. nicht umfassend Bescheid, während die SL bei den Ausschreibungen auch so etwas im Blick behält.

    Der Unterschied besteht nur darin, dass Gymnasiallehrkräfte wie selbstverständlich in den Gesamtschulen in allen Lerngruppen von 5-13 eingesetzt werden können und auch werden, HRS-Lehrkräfte hingegen nur in der Sekundarstufe I. Gleichwertig im Sinne gleicher Einsatzbandbreite sind die Abschlüsse insofern nicht. Und bevor folgendes Strohmann-Argument wieder einmal kommt: das hat nichts mit der Gleichwertigkeit der Personen zu tun.

    Nur kurz als Hinweis: Leider hast du die - entscheidende - einleitende Zeile weggelassen:

    Zitat

    Bei Vorliegen der entsprechenden fachlichen Voraussetzungen / Kompetenzen dürfen das Fach Sport unterrichten:

    Die "Bestandsgarantie" ist davon allerdings tatsächlich losgekoppelt, was ich einerseits nachvollziehen kann, mich andererseits aber auch entsetzt: Hier wird aus einem Lehrermangel heraus von Lehrkräften, die die fachlichen Voraussetzungen nicht mitbringen, der Einsatz als Sportlehrkraft gefordert. Ich sehe in dem Absatz zunächst einmal die Erlaubnis für die Schulleitung, entsprechende Lehrkräfte einsetzen zu können.

    Problematisch daran finde ich das Haftungsrisiko für die eingesetzten Lehrkräfte, die die fachlichen Voraussetzungen nicht mitbringen. Die dahinter steckende Haltung "Bisher haben sie sich ja bewährt, wird schon nichts passieren" erfüllt ja geradezu die Definition von grob fahrlässigem Handeln.

    Es wird wohl kaum möglich sein, hier aus dem Forum heraus zu beurteilen, ob sich die Schülerzahlen einer uns unbekannten Schule erholen werden. Selbst aus Perspektive der eigenen Schule ist kaum zu beurteilen, ob in 1-2 Jahren ein Stellenbedarf oder -überhang vorliegen wird. Wir konnten z.B. durch den zeitlichen Ablauf von Versetzungswünschen (Zugänge und Abgänge) und eine Unwägbarkeiten bei der nun genauen Schülerzahl in den neuen Jahrgängen, die gerade so am Klassenteiler lag, bis zuletzt kaum sagen, ob wir nun noch Stellen ausschreiben können oder sogar abordnen müssen.

    Ausmisten ist eine verdammt gute Idee und wird mich im Sommer auch wieder beschäftigen. Der Aufwand, Dinge für 1-2€ bei Kleinanzeigen zu verkaufen, steht aber irgendwie in schlechtem Verhältnis zum Nutzen. Kleiner Hinweis noch: Bei Nutzung von Paypal Family&Friends für den Verkauf aufpassen, das widerspricht den Nutzungsbedingungen von Paypal und kann zur Accountsperre führen.

    Bei uns dauert es nur noch etwa 1,5 Wochen was sehr überschaubar ist. Der stressige Teil mit Abitur, Nachprüfungen usw. für dieses Jahr ist auch geschafft, heute haben wir unsere Abiturienten entlassen. Schöne Ferien schon einmal an alle!

    Sport geht auch, wenn man eine Trainerschein (in Hessen und evtl. auch wo anders :)) hat. Stimmt das für Religion wirklich? Kann ich mir gar nicht vorstellen.

    Es reicht doch aber nicht, irgendeinen Trainerschein zu haben, um komplett Sport unterrichten zu dürfen. Für Niedersachsen ist z.B. normiert, dass die Personen, die Angebote im Schulsport erteilen, für die jeweiligen Bewegungsfelder bzw. Inhaltsbereiche die entsprechenden fachlichen Voraussetzungen besitzen müssen.

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