Huch, wo hast du den Thread denn ausgegraben? Finde es aber auch spannend, dass der Ton damals nicht so viel anders war. Irgendwie ist das auch beruhigend in gewisser Hinsicht ![]()
Beiträge von Seph
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Sollte so sein - und ja - man muss das auch beantragen. Wird das nicht genehmigt und es geschieht dann ein Unfall, hat man sicherlich gute Argumente, die eigene Haftung abzuweisen.
Wird das nicht genehmigt, hat man eher einen Grund, eine entsprechende Fahrt dann gar nicht erst durchführen zu können. Wenn es blöd läuft, wird beim Unfall sonst gerade eine Haftung angenommen, da die Durchführung trotz fehlender Vorabbegehung ggf. als grob fahrlässig ausgelegt wird.
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Wer dann in der Nähe des Lärms wohnt, hat Pech gehabt, dass sie sich nichts anderes leisten kann, ist selbst schuld oder so.
Darum ging es doch gar nicht. Fallen Angel ist doch sehr genau auf den Fall derjenigen eingegangen, die sich ganz bewusst dafür entscheiden, ein günstigeres Grundstück direkt an einer solchen Straße zu kaufen. Ich weiß, dass das Autobahnnetz in Deutschland vergleichsweise dicht ist. Es ist aber bei weitem nicht so dicht, dass "wer sich nichts anderes leisten kann", unbedingt an ein Grundstück direkt an der Autobahn gebunden wäre.
Insofern stimmt die Aussage schon, dass Personen das offenbar sehr bewusst in Kauf nehmen. Gezwungen sind sie dazu nämlich nicht unbedingt. Das sieht natürlich anders aus, wenn auf einmal vor der Haustür eine solche Autobahn gebaut wird.
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Kl. Gr. Punkte-Frosch
Hast du deswegen selbst die meisten Punkte? *duck und weg*

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Echt armselig...man nimmt EUCH doch nichts weg!
Es sollen nur die anderen etwas mehr ( und nicht mehr als IHR) bekommen...
Das wurde hier schon mehrfach thematisiert und taucht dennoch immer wieder als Argument auf. Man hat u.a. in Thüringen gesehen, dass allen anderen eben doch etwas weggenommen wurde (dort: nahezu alle Beförderungsmöglichkeiten). Ja, ich weiß, dass es die an anderen Schulformen bei weitem nicht in ausreichenden Maße gibt und aus meiner Sicht ist das eher die Stellschraube, um Lehramtskarrieren insgesamt attraktiver zu machen. Und ja, man darf das durchaus doof finden, wenn die eigenen Karrierechancen noch weiter reduziert werden.
Auch andere Bundesländer können Gelder nicht einfach aus dem Nichts zaubern und bringen die Kostensteigerungen dann eben verdeckter unter, z.B. durch Veränderungen der Klassenteiler, verzögerte und geringere Gehaltssteigerungen usw. Auch das darf man durchaus doof finden. Das bedeutet übrigens nicht, dass man nicht auch verstehen würde, dass sich natürlich alle bisherigen A12-Lehrkräfte über eine Hochstufung auf A13 freuen und auch dafür müssen sie sich keinesfalls verstecken oder rechtfertigen.
Die o.g. Argumente aber pauschal als unbegründet abzutun oder - wie hier mal wieder sichtbar - A13er die Fähigkeit zur Diskussion über das Thema abzusprechen und herabzuwürdigen ("echt armselig") ist bestenfalls nicht zielführend, ggf. auch naiv oder gar manipulativ.
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Dann ist der Lehrermangel in der Grundschule und der Sek1 also wegen der Uni. Achso.
Such doch einfach mal nach "Studium Lehramt Grundschule NC", dann wirst du schnell feststellen, dass bis vor wenigen Jahren viele der GS-Studiengänge NC-beschränkt waren und es teils noch immer sind. Im Übrigen liegt der Lehrermangel vor allem an einer mangelhaften Antizipation der Bundesländer bzgl. wieder ansteigender Geburtenraten und der ursprünglich nicht vorhersehbaren größeren Menge zugewanderter Kinder. Auch haben die Bundesländer verschlafen, dass insbesondere in den 80er Jahren sehr viele Lehrkräfte in einer größeren Welle eingestellt worden, die nun nahezu gleichzeitig in Pension gehen. Diese Effekte lassen sich - insbesondere durch die notwendige Ausbildungsdauer von knapp 7 Jahren - kaum mit einer gleichbleibenden Ausbildungskapazität auffangen.
(vgl. hierzu u.a. Prof.i.R. Klaus Klemm, der sich sehr kritisch mit der KMK-Prognose zum Lehrerbedarf 2020-2030 auseinander gesetzt hatte)
Die Studie finde ich gerade auf die Schnelle nicht, ich verlinke aber mal einen entsprechenden SZ-Artikel hierzu: https://www.sueddeutsche.de/politik/lehrer…klemm-1.5514671
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Das sehe ich auch so. Ich müsste noch einmal genau schauen, wo das stand, aber für NDS gibt es auch explizit den Hinweis, dass die Beurteilungen der Halbjahresergebnisse etwa gleichgewichtet in die Ganzjahresbeurteilung eingehen sollen. Ähnliches dürfte für die anderen Bundesländer ebenso gelten. Insofern ist der von DFU beschriebene Weg genau richtig.
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Klang für mich eher nach Variante 1. Irgendwie sollte es doch aber eher um die Inhalte als um die damit erreichten Punkte geben. Ich muss aber auch einräumen, dass ich viele der "Punktetabelleanführer" auch bzgl. der Inhalte und Diskussionen sehr schätze.
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Eine Methode um ihrer selbst willen losgelöst vom eigentlichen Sequenzthema ist an sich nicht sinnvoll. Ich kann aber nachvollziehen, dass du einfach etwas den Ablauf einüben möchtest. Grundsätzlich wären aber alle Themen geeignet, die sich in Teilaspekte zerlegen und entsprechend erarbeiten lassen. Über den "klassischen" Ablauf (Überblick Problemstellung in Stammgruppe -> Erarbeitung Teilaspekte in Expertengruppen -> Austausch in Stammgruppe) hinaus finde ich es immer schön, wenn die Stammgruppe dann noch etwas gemeinsam zu erarbeiten hat, für das das Wissen aller Experten notwendig ist.
Vielleicht kannst du doch an Genossenschaften andocken und spezielle Teilaspekte vertiefend beleuchten lassen oder du stellst dem erarbeiteten Fachwissen über Genossenschaften andere Organisationsformen gegenüber.
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Ich sage, mann kann sich die Bewerbung/Revision sparen, wenn A13 laut Gesetz spätetsens im Spätsommer festgezurrt wird. Die Urkunde bekäme man frühestens Anfang 23, und dann beginnt auch bereits die 1. Stufe der Angleichung (meine Meinung).
Schon klar, aber da gehst du halt sehr optimistisch davon aus, dass dieses Vorhaben a) überhaupt umgesetzt wird und b) sehr schnell umgesetzt wird. Bolzbold hat schon darauf hingewiesen, dass das keineswegs so sein muss und selbst der Koalitionsvertrag sieht perspektivisch eher 2023 bis 2024 vor für die stufenweise Angleichung.
Ich persönlich würde - wie oben beschrieben - die wenigen Stunden zusätzlichen Aufwand dann lieber doch investieren, um bereits deutlich früher und unabhängig davon, ob das Vorhaben nun wirklich umgesetzt wird, bereits die höhere Besoldungsstufe zu erhalten. Dass das andere für sich anders entscheiden und lieber aussitzen ist ja in Ordnung und eine persönliche Entscheidung.
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Also ist eine Revision keine zusätzliche Belastung?
Wie kommst du auf diese Frage? Natürlich muss eine Revision entsprechend vorbereitet werden, was einen gewissen Aufwand mit sich bringt. Das hat aber nichts mit Mehrarbeit im Beruf zu tun, sondern ist ein Begleitumstand von Bewerbungen, die dem privaten Bereich zufallen. Und es ist ja ok, wenn man für sich entscheidet, diesen Aufwand zu scheuen.
Ich persönlich würde (und habe) den überschaubaren Aufwand gerne hinnehmen, um zeitnah und relativ sicher eine Planstelle mit höherer Besoldung übertragen zu bekommen. Andere warten dann halt lieber ab, ob sich denn die neue Regierung auch wirklich an alle Vorhaben hält, die in einem nicht rechtsverbindlichen Vertrag im engeren Sinne stehen.
PS: Selbst unter der Annahme, dass eine solche Erhöhung ganz sicher kommt, kann man das ganz pragmatisch durchrechnen: Eine (bis auf die Probezeit) nahezu sofortige Hochstufung im Vergleich zu einer Erhöhung bis z.B. 2024 bringt schon einmal netto einen Vorteil von ca. 3000 €. Wenn ich dafür einen Vorbereitungsaufwand von 10-20h habe, dann erhalte ich für diese nicht berufsbedingte Tätigkeit einen Stundenlohn von 150-300€. Es gibt schlechter bezahlte Tätigkeiten

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Weil dieser Weg auch sichere Mehrarbeit bedeutet. Wirst sehen, wie sich viele in den A beißen, wenn trotz Revision es bei A13 bleibt.
Es ist das erste Mal, dass es im Koalitionsvertrag steht.
Ja, in Koalitionsverträgen stehen viele Vorhaben, die nach einem Gegencheck der Finanzen manchmal umgesetzt werden und manchmal auch nicht. Wir wissen auch alle, dass die anfallende Arbeit an Schulen so oder so ausgeführt werden muss, notfalls wird sie eben Lehrkräften ohne Funktionsstellen übertragen. Insofern bleibt abzuwerten, wer sich "in den A beißen" wird.
Übrigens: Der Begriff Mehrarbeit ist ziemlich klar definiert. Die Übernahme besonderer Funktionen führt gerade nicht zu Mehrarbeit.
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Echt jetzt, man könnte mit "der Jugend von heute" anfangen - ich wurde damals auf Klassenfahrten ordentlich rumgescheucht, hat mir aber tatsächlich immer Spaß gemacht, dabei bin ich wirklich nicht die Sportlichste.
Das geht auch heute noch. Ich habe bereits mit vielen Klassen Fahrten mit erlebnispädagogischem Schwerpunkt und viel Sportprogramm durchgeführt und damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Nicht selten bestanden vorab - insbesondere von den Eltern - auch größere Bedenken, ob die lieben Kleinen das überstehen können und hinterher waren immer alle begeistert.
Eine T4-Wanderung käme mir dabei allerdings nicht in den Sinn.
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Ich bin etwas irritiert, wegen der "steuerlichen Absetzbarkeit" von Fortbildungen. Ich gehe nur auf Fortbildungen, die vom Fortbildungsetat der Schule vollständig bezahlt werden.
Das sehe ich zwar weitgehend auch so, möchte aber dennoch auf mögliche Ausnahmen hinweisen. Schulen sind i.d.R. angehalten, ihren Fortbildungsetat so zu nutzen, dass die Fortbildungen für die Schule auch förderlich sind. Das ist meist auch der Fall. Es gibt aber auch Fortbildungen, die im persönlichen Interesse und nicht im Interesse der Schule liegen. Hier kann es durchaus sein, dass die Genehmigung nur bei Selbstbeteiligung erteilt wird.
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Dann bitte ich um Entschuldigung für das Missverständnis. Die Kommunikation in einem Forum bringt die Schwierigkeit mit sich, den Unterton einer Frage nicht immer richtig herauszuhören. Ich habe diese Frage mit einem provokativen Unterton wahrgenommen im Sinne von "das kann unmöglich so passen". Daher war mir der Hinweis auf die anderen Bewertungsquellen so wichtig.
Auch in NDS ist es im Übrigen so, dass in vielen Fächern der Q-Phase nur 1 Klausur pro Semester vorliegt. Ähnliches gilt für viele Nebenfächer in der Sek 1. Aus NRW war hier schon mehrfach zu lesen, dass in einigen Fächern gar keine Klausuren geschrieben werden. Dennoch ist eine Bewertung immer gut möglich.
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Jetzt wo A13 für alle wohl kommt, haben sich bei uns zurückgezogen und wollen gar keine Revision mehr machen
Eine Absichtserklärung in einer Koalitionsvereinbarung ist noch kein in ein Gesetz gegossenes Vorhaben. Insofern kann ich persönlich nicht nachvollzeihen, warum man nicht den sichereren Weg der Revision geht.
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Ich habe irgendwie den Eindruck, dass nicht wenige hier im Forum einen Großteil der Punkte in den vergangenen 2 Jahren im Corona-Unterforum gesammelt hatten. Aber das ist ja bereits in einem anderen Thread hinreichend kritisiert worden.
fossi74 Respekt im Übrigen dafür, mit einem Thread über Punkte bereits mind. 18 weitere gesammelt zu haben

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Und diese eine Klausur ist die einzige Note? Falls ja, finde ich das ehrlich gesagt für eine Notenfindung nicht ausreichend.
Das hat s3g4 mit keiner Silbe geschrieben. Die möglichen Quellen für die Bewertung der Fachleistung reichen nur schlicht weit über schriftliche Lernkontrollen hinaus.
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"Kannst du die Note geben, wenn du NUR 4 Tests im Halbjahr geschrieben hast?"
Dann antwortet man selbstverständlich mit "Ja".
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Da das oben vlt. etwas scharf formuliert war, versuche ich noch einmal aus einer anderen Richtung heranzugehen. Meiner Meinung nach liegt hier ein Missverständnis vor, welches durch die synonyme Verwendung sehr ähnlicher Begriffe - die aber nicht synonym sind - befeuert wird. Das MK ist uns dabei leider keine große Hilfe, da diese Verwechslungsgefahr geradezu heraufbeschworen wird.
In Niedersachsen wird sehr genau zwischen den schriftlichen Leistungen und den mündlichen bzw. sonstigen fachspezifischen Leistungen und den zugehörigen Lernkontrollen unterschieden. Die schriftlichen Arbeiten sind ein Teilbereich der für die Leistungsbewertung notwendigen Lernkontrollen und teilen sich noch einmal auf in die bewerteten schriftlichen Arbeiten (Klassenarbeiten bzw. Klausuren) und die nicht bewerteten schriftlichen Arbeiten (z.B. vorbereitende Übungsklausuren). Nur die bewerteten schriftlichen Arbeiten sind für den Teilaspekt der schriftlichen Leistungen heranzuziehen.
(vgl. u.a. RdErl. d. MK "Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen").
Möglicherweise setzt an der Unterscheidung zwischen bewerteten und nicht bewerteten schriftlichen Arbeiten das Missverständnis an, man dürfe keine kurzen Tests bewerten. Die kurzen schriftlichen Lernkontrollen, die die KCs teilweise explizit erwähnen, gehören aber gerade nicht zum Teilbereich der schriftlichen Leistungen, sondern zu den sonstigen fachspezifischen Leistungen. Diese dürfen m.M.n. - und sollen laut KCs ja auch - zur Bewertung dieses Teilbereichs herangezogen werden. Sie dürfen hingegen nicht zur Bewertung der schriftlichen Leistungen dienen.
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