Zur WhatsApp-Kommunikation, so habe ich gehört, braucht man doch die Telefonnummer derjenigen, die man anschreiben möchte. Ist das so?
Dann muss man einer Kollegin doch die eigene Nummer gegeben haben. Dann ist doch klar, dass man von der angeschrieben wird.
Nein, ist es nicht. In der Regel befinden sich solche Nummern auf "Notfall-Kontaktlisten" in den Schulen, um in den wenigen Fällen, in denen wirklich etwas sofort zu klären ist, jemanden erreichen zu können. Das stellt jedoch noch kein Einverständnis in die Kontaktaufnahme per Whatsapp dar. Der Fehler liegt dann nicht bei der Person, die ihre Telefonnummer zur Erstellung einer solchen Liste zur Verfügung gestellt hat.
Zur eigentlichen Fragestellung: Bei uns sind verschiedene Kanäle (Terminplan, Mitteilungen der SL, Mail, Messenger, Vertretungsplan), auf einer schulinternen Plattform zusammengeführt. Vereinbart ist der Abruf mind. 1x täglich, der Vertretungsplan steht bis 18 Uhr zur Verfügung. Auf spätere Mails o.ä. reagiere ich i.d.R. erst am nächsten Tag.