Beiträge von Seph

    Moin Seph,

    nicht falsch verstehen - die Arbeit an sich ist schon so gut wie fertig und mein Anliegen hat nichts direkt mit der Leitfrage der Arbeit zu tun. Dieser Punkt mit dem Bildungsauftrag ist lediglich ein kleiner Teil der Arbeit, den ich etwas ausformulieren möchte.

    Ah ok, danke für die Klarstellung. Es klang zunächst wirklich so, als wäre das die Kernthese.

    Formuliert man das Thema bzw. die Ausgangsfragestellung und zugehörige Thesen nicht sinnvollerweise erst, wenn man bereits Hinweise auf entsprechende Quellen hat? Mir scheint die Gefahr relativ groß zu sein, dass das nach hinten losgeht. Im Ernst: sowohl staatliche Schulen als auch anerkannte Ersatzschulen haben sich gerade an entsprechende Richtlinien zu halten. Wie du schon treffend beschrieben hast, ist das Grundbedingung für deren (Weiter-)Existenz.

    Die Suche nach Gegenbeispielen dürfte daher im Bereich der staatlichen und der anerkannten Ersatzschulen aussichtslos sein. Eventuell lassen sich ja Schulen in den Fokus nehmen, die unter den Begriff der Ergänzungsschulen fallen. Diese sind in ihrer internen Ausgestaltung relativ frei, dafür lässt sich i.d.R. die ordentliche Schulpflicht nicht durch Besuch solcher Schulen erfüllen.

    400 Euro Netto. Mal 12 Monate. Mal 40 Dienstjahre.

    Steigt der Gymnasiallehrer in A14 auf, sinds dann sogar knapp 650 Euro Netto.

    Bei A12 zu A13 sinds auf 40 Dienstjahre dann 192000 Euro. Wie lange muss man da arbeitslos sein dass sich das rentieren würde

    Das kann man leicht ausrechnen. Vorab aber: es sind eher 300 Euro Netto Unterschied. Dann kommt man über volle 40 Jahre auf nicht ganz 150k Differenz. Und das auch nur unter der Annahme, dass man die ganze Zeit in Vollzeit arbeitet. Dann sind das etwa 3,5 Jahre Arbeitslosigkeit in der Gegenrechnung.

    In der Praxis muss man dann natürlich in die Erwägungen ggf. alternative Jobs, Vertretungstätigkeiten usw. auf der Haben-Seite einrechnen und Teilzeit, Jobwechsel aufgrund Unzufriedenheit mit der Wahl usw. auf der Soll-Seite.

    Wem die Altersklasse und die Art der Tätigkeit im Schulbereich egal ist und wer das auch ein ganzes Berufsleben lang machen möchte, ist sicher mit MINT-Fächern im Sek 2-Bereich besser aufgestellt. Wer aber lieber in Fächern mit schlechteren Einstiegschancen arbeiten möchte, lieber mit kleinen Kindern arbeiten möchte oder (....), sollte nicht zwingend auf Sek 2 schauen, nur weil da in manchen Bundesländern eine höhere Starteinstufung gegeben ist. Wenn man unbedingt in der Sek 2 arbeiten möchte, kann sich das natürlich dennoch empfehlen. Wenn man in dem Job am Ende nicht glücklich ist, bringt das gar nichts und man wird dann mit hoher Wahrscheinlichkeit langfristig auch keine Vollzeitstelle durchstehen.

    Das hängt schon auch von den Fächern ab. Ob sich ein Studium auf Lehramt Gymnasium in Fächern mit schlechten Einstellungschancen wirklich ggü. einer de facto sicheren Soforteinstellung im Lehramt Grundschule bezogen auf das Lebenseinkommen rentiert, ist fraglich. Desweiteren hängt das irgendwie auch von persönlichen Präferenzen ab. Eine Tätigkeit, die einem nicht liegt oder die einen nicht zufrieden macht, wird man wohl kaum 40 Jahre mit voller Arbeitskraft durchziehen.

    Auch wenn mich das ebenfalls interessieren würde, hoffe ich, dass sie das gerade nicht im Detail offenlegen. Mögliche Trolle könnten sonst ziemlich zielgerichtet entsprechende Kriterien unterlaufen. Deinen ersten Abschnitt finde ich aber auch wichtig, da mir ebenfalls aufgefallen ist, dass es hier (zum Glück wenige) User zu geben scheint, deren Forenbeiträge sich in schul- und unterrichtsfremden Inhalten erschöpfen.

    Nein. Der Grund ist, dass einige "Hinterbänkler" Angst um ihren Landtagsplatz haben.

    Nichts anderes schrieb ich. Den Unterschied zwischen den Aussagen von mir "Viele der Abgeordnete waren dafür" und der Aussage von MrJules "Alle kleben an ihrem Mandat" siehst du schon, oder?

    Ich finde es traurig, dass es dort keine Neuwahlen gibt, weil alle an ihrem Mandat kleben.

    Das ist wirklich ein Armutszeugnis. Da braucht es gar keine AfD mit ihrem Provokationen.

    Der Grund für die Absage ist ein anderer. Man wollte gerade nicht auf Stimmen der AfD angewiesen sein, um den Landtag aufzulösen. Viele der Abgeordneten der anderen Parteien waren dafür.

    So langsam habe ich den Eindruck, dass sich Lehramt/Beamtentum eigentlich nur für Leute rechnet, die zum Zeitpunkt ihres eigenen Schulabschlusses schon wissen, dass sie mit Ende 20 Anfang 30 einen Ring am Finger, ein bis zwei Kinder und ein Eigenheim haben wollen - sprich: Leute die einen ganz klassischen Lebensweg einschlagen.

    Die Singles ohne Kinderwunsch sind die Lückenbüßer. Egal wie gut die Noten sind, egal wie gut die dienstlichen Beurteilungen ausfallen... Verheiratete Kollegen mit Kindern können einen miesen Job mit Minimalaufwand machen und trotzdem hofiert sie das System. Als ob es unmöglich wäre, in eine andere Stadt zu ziehen, wenn man verheiratet ist oder Kinder hat. In der freien Wirtschaft wird derartiges ja durchaus auch verlangt, wenn man Ambitionen hat.

    Sehe ich das zu verbissen oder habt ihr ähnliche Erfahrungen? Sollten NEBEN Sozialpunkten nicht auch Leistung(-sbereitschaft) ein Rolle bei Versetzungen spielen?

    Zum Einen siehst du das m.E. wirklich zu verbissen und zum Anderen reduzierst du seltsamerweise "das Lehramt/Beamtentum rechnet sich" auf die Frage der einfachen Versetzbarkeit, was eine doch arg eingeschränkte Sichtweise ist.

    Natürlich ist eine Versetzung ohne Sozialpunkte schwieriger als mit. Aussichtslos ist sie deswegen noch lange nicht. Es ist durchaus normal, dass Versetzungswünsche nicht sofort, sondern erst nach 1-3 Jahren realisiert werden können, in Ausnahmefällen auch länger. Eine andere Option ist den Weg über eine Bewerbung auf Beförderungsstellen zu wählen, das kann dann auch ohne Freigabe zur Versetzung führen.

    Das soll wohl heißen: Eine grüne Politik, die den Leuten weismacht, sie bräuchten ihren Lebensstil nicht zu verändern, weil alles ruhig so bleiben kann, wie es ist.

    Nein, muss es nicht heißen. Es kann auch den Wunsch bedeuten, dass erst einmal überhaupt Rahmenbedingungen geschaffen werden, in denen überhaupt eine Änderung möglich ist. Was bringt denn z.B. eine reine Verteuerung der Lebenshaltungskosten im Bereich Mobilität und Energie, wenn keine Alternativen geschaffen werden? Ohne sinnvolle ÖPNV-Anbindung wird man kaum auf private Kfz verzichten können oder es zieht alternativ noch mehr Leute in die Großstädte, was die dort eh schon angespannte Lage am Immobilienmarkt weiter anheizt.

    Die Absichtserklärungen zum Ausbau des ÖPNV im Wahlprogramm deuten zwar in die richtige Richtung, sind aber noch arg schwammig. Konkreter werden sie erst wieder bei Verbindungen zwischen (größeren) Städten. Das löst aber noch nicht das Problem der Anbindung ländlicher Regionen. Hier wünsche ich mir deutlich konkretere Ideen.

    LongCovid tritt am häufigsten bei schwach-symptomatischen Fällen auf. Daher ist es leider so, dass auch Doppelimpfung keine wirkliche Sicherheit bietet. Delta ist so ansteckend, dass ein Atemzug im Zweifelsfall ausreicht.

    Kurzer Faktencheck: Das Risiko, Long Covid zu entwickeln, korreliert nach derzeitigem Kenntnisstand u.a. mit der Schwere des akuten COVID-19-Verlaufs. Weitere Risikofaktoren scheinen bestimmte Vorerkrankungen, das Lebensalter usw. zu sein. Es ist also gerade nicht so, dass schwach-symptomatische Fälle ein erhöhtes Long-Covid-Risiko tragen.

    Andersherum betrachtet wiesen natürlich von allen Long-Covid-Betroffenen ein höherer Anteil ursprünglich schwächere Symptome auf, da die stärkeren Symptome weit seltener vorkamen. Das ist aber eine ganz andere Aussage und spiegelt nur, dass es keinen 100% Schutz dagegen gibt. Dennoch bietet die Doppelimpfung eine gute Sicherheit, da sie noch immer mit guter Wahrscheinlchkeit eine Infektion ganz verhindert oder diese mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit sehr milde verlaufen lässt, was das individuelle Risiko für Long-Covid deutlich mindert. Von "bietet keine wirkliche Sicherheit" kann in dem Zusammenhang keine Rede sein.

    Bitte hier nicht auf den statistischen Fehlschluss "Die meisten Long-Covid-Patienten hatten milde akute Symptome --> ein milder Verlauf erhöht das Risiko für Long-Covid" hereinfallen.

    Ich kenne keine/n Schulleiter/in, die/der seinen/ihren Posten erst mit über 60 angetreten hat. Beispiele: Unser derzeitiger Schulleiter war 54, als er die Stelle angetreten hat. Die Schwester eines meiner Kollegen ist Schulleiterin an einem Gymnasium und war bei Stellenantritt 42.

    Kenne ich auch nicht. Die Stelle als SL bringt soviel Verantortung mit sich, dass man die m.E. nicht einfach mal so in den letzten Jahren noch antritt, um die Pension etwas aufzuhübschen.

    ... RICHTIGE Gestaltungsmöglichkeiten hat man ja auch nicht, wie in einer vergleichbaren Führungsposition woanders, sondern darf nur in einem engen Raum die Order von oben nach unten treten, und dies bei kaum vorhandenen Mitteln, sowohl personell als auch sachlich.

    Das möchte ich ehrlich gesagt nicht unterschreiben. Natürlich bewegt man sich mit dem System Schule in vielfältigen Rahmenbedingungen und doch kann in diesen durchaus eine Menge individuell ausgestaltet werden. Mit "Durchtreten" von Anweisungen von weiter oben nach unten hat die Leitungstätigkeit an Schule m.E. eher wenig zu tun, während der möglichst sinnvolle Einsatz begrenzter Ressourcen genauso ein Thema in Unternehmen ist.

    Und seien wir mal ehrlich: ein unglaublich großter Teil der Lehrkräfte (fast alle?!) reagieren allergisch und durchaus nicht freundlich, wenn ein Student / junger Kollege von Zielen in Leitungsebenen spricht, oder wenn ein Kollege davon spricht, dass er auch gerne etwas machen will als Unterricht. Da wird einem auch mal die Lust an Verantwortung / Schulentwicklung und -gestaltung schnell weggenommen.

    Die Erfahrung hingegen durfte ich durchaus auch machen, was mich glücklicherweise dennoch nicht davon abgehalten hat.

    gerade bei so großen Schulen Frage ich mich häufiger, warum Schulleitungen aus dem Lehramt entstammen müssen. Sie unterrichten am Ende ja meist nur noch wenige Stunden.

    Vielleicht könnte da eine Öffnung was bringen.

    Weil es sicher nicht schadet, wenn eine Führungskraft noch genau weiß, welche spezifischen Tätigkeiten und Arbeitsbelastungen die MitarbeiterInnen ausführen bzw. haben.

    kleiner gruener frosch

    Es gibt in Ausnahmefällen noch die noch viel besc**** Variante

    d) Die SL einer benachbarten Schule muss auch die Leitung an der zweiten Schule kommissarisch übernehmen (und dann noch mehr Aufgaben an der eigenen Stammschule delegieren oder liegen lassen).

    Diese Option kann man niemandem wünschen, kam aber leider auch schon vor.

    PS: Der Vorteil davon liegt immerhin darin, dass neben einer gewissen Erfahrung auch die Problematik der Stellung als Vorgesetzter umgangen wird. Wenn das innerhalb eines Kollegiums gelöst werden muss, kann das erhebliche Verwerfungen mit sich bringen.

    Während als normale Lehrkraft und wahrscheinlich auch im ersten Beförderungsamt die Work-Life-Balance noch ganz gut funktioniert, ist der nächste Schritt schon spürbar mit sinkenden Stundenlöhnen bzw. erhöhten Arbeitszeiten verbunden. Die Differenz in der Arbeitsbelastung zum Schulleiter/zur Schulleiterin ist dann aber doch noch einmal bemerkenswert. Der Gehaltsanstieg steht in keiner Relation zur zusätzlichen Verantwortung und Arbeitsbelastung.

    Die Einschränkung des Bewerberkreises bezieht sich rein auf die Formulierung "Studiendirektor als Fachleiter zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben" - und das ist die Standardformulierung für A15.

    Welche aktuell auf Stella ausgeschriebene Stelle für A15 sieht denn explizit etwas anderes vor?

    Nein, im Urteil wird explizit darauf Bezug genommen, dass der Bewerberkreis eingeschränkt war auf Personen, denen (unmittelbar) der Posten als StD übertragen werden kann. Ein aktuelles Beispiel ist die Stelle als Didaktische Leitung an der Gesamtschule Ennigerloh-Neubeckum, für die sich explizit alle Angehörigen der zweiten Laufbahngruppe im ersten und zweiten Einstiegsamt bewerben können. Voraussetzung ist lediglich mehrjährige Erfahrung als Lehrkraft an einer Gesamtschule.

    Edit: Sorry, natürlich ist der Beschluss des OVG gemeint. Ein Urteil ist ja gar nicht gefällt worden.

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