Beiträge von Seph

    Wenn ich ein neues Risiko eingehe (eingehen soll), dann vergleiche ich mit dem, was ich schon kenne.

    Und das sind in dem Fall eben andere Impfungen.

    Das Risiko besteht aber gerade nicht darin, bei Auswahl zwischen zwei Impfungen die ungünstigere zu wählen. Die zu vergleichenden Risiken müssen daher das Risiko einer schweren Impfkomplikation (sehr niedrig) und das Risiko eines schweren Covid-19-Verlaufs (höher, auch in jungen Altersgruppen) sein.

    Ich plane aktuell keine Klage oder Überlastungsanzeige o.Ä. und es ist völlig klar, dass in den ersten Arbeitsjahren Arbeitsprozesse länger dauern. Dennoch sollte man auf sich achten und ab Punkt X schauen, was man tun kann.

    Sorry, aber das kann ich nicht nachvollziehen. Wie dir hier von mehreren Forenteilnehmern nahegelegt wurde, ist der formale Weg bei systematischem Überschreiten der Wochenarbeitszeit neben der internen Priorisierung gerade die Überlastungsanzeige. Diese möchtest du nicht, gleichzeitig möchtest du aber Mehrarbeit anerkannt bekommen, auf deren Vorhandensein oder Notwendigkeit eine Überlastungsanzeige gerade gerichtet ist. Das wird so mit hoher Sicherheit nicht funktionieren.

    Ich versuche es noch einmal andersherum zu formulieren: Ohne vorliegende Überlastungsanzeige gibt es für die übergeordnete Behörde auch keinerlei Grund zur Annahme einer notwendigen Arbeitszeitüberschreitung und damit erst Recht keinen Grund, Mehrarbeit anzuordnen.

    Welche Schule macht das bitte? Ja an Gesamtschulen gibt es in Kl 5/6 NW aber danach gibt’s ganz normal Bio, Chemie und p

    Dazu sollte man ergänzen: Ja, es gibt den NaWi-Unterricht, der Naturwissenschaften hybrid vermittelt, insbesondere an Haupt-, Förder- und manchen integrierten Gesamtschulen. Ich habe es aber mal so verstanden (Bitte korrigieren, wenn ich da falsch liege!), dass das oftmals aus einer Not heraus ins Leben gerufen wurde, wenn zu wenige naturwissenschaftliche Lehrer vorhanden sind, sodass dennoch wenigstens "irgendeine" Form von Naturwissenschaftsunterricht erteilt werden kann.

    Ohne Angabe des Bundeslandes des TE können wir nur raten. In NDS ist der Zusammenschluss der Nawi-Fächer zum Fach NW bis inklusive der 10. Klasse an den Integrierten Gesamtschulen normal und keine Notlösung.

    Der Idealfall ist dennoch der Unterricht der einzelnen Disziplinen.

    Was bringt dich zu dieser Vermutung? Ist das eine eigene Vermutung oder in irgendeiner Form bereits untersucht und belegt worden? Und ideal für wen? Gerade die MINT-Fächer laden doch dazu ein, verbindend unterrichtet zu werden. Übrigens auch wenn sie separat im Stundenplan ausgewiesen werden. Dafür muss nur die Perspektive gewechselt werden. Wenn man z.B. den zentralen Begriff "Energie" als Konzept thematisiert, findet man sofort Anbindungen im Stoffwechsel, bei chemischen Reaktionen und bei Energieumwandlungen in der Physik.

    Da Naturwissenschaften, insbesondere im H/R-Bereich, fast überall als Mangelfächer gelten, kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Anwärter mit zwei NW-Fächern mit Verweis auf das Fach "NaWi", bei dem eine Fächerkombi mit einem naturwissenschaftlichen Fach genügt, abgelehnt wird.

    Das ist zugegeben in den Naturwissenschaften weniger häufig als bei Bewerbern mit z.B. zwei Gesellschaftswissenschaften. Und dennoch würde nicht selten die Kombination NW+ Hauptfach bevorzugt werden oder es müsste noch fachfremder Unterricht miterteilt werden. Reine NW-Lehrkräfte sind z.B. schwer als Klassenlehrkräfte einsetzbar.

    Und bei Angestellten? Ich meine, dass unsere angestellten Kolleginnen rumrechnen, ob die Höhergruppierung für sie noch lohnen würde.

    Das liegt auch an der seltsamen Praxis, bei Höhergruppierung von Angestellten die Entgeltstufen nicht 1:1 zu übernehmen. Wobei das inzwischen wohl immerhin so gedeckelt ist, dass das neue Gehalt trotz niedrigerer Entgeltstufe nicht unter dem des vorherigen liegen darf.

    Verstehe ich das richtig, dass Lehrer (Teilzeit oder Vollzeit) in SH maximal 5 Vertretungsstunden pro Monat leisten dürfen, was darüber hinaus geschieht ist dann Mehrarbeit?

    Da bin ich vorsichtig, da ich mich mit der Lehrerdienstordnung und ggf. zugehörigen Erlassen und Dienstvereinbarungen in SH nicht auskenne. Das Landesbeamtengesetz von SH spricht in §60 Abs. 3 von "mehr als 5 Stunden pro Monat", was auf Zeitstunden abzielt. Ich weise aber vorsorglich darauf hin, dass Mehrarbeit i.d.R. über Zeitausgleich auszugleichen ist. In der Praxis werden vermutlich Vertretungsstunden über ein gewisses Maß hinaus (wegen mir 5 Stunden pro Monat) in eine Art Arbeitszeitkonto gepackt, welches bei anderen Gelegenheiten "geleert" wird, z.B. bei entfallendem Regelunterricht.

    Die Tatsache, dass der Beamte seine Pension anteilig des zuletzt ausgeübten Amtes erhält, ist auch der Grund dafür, dass sich Beförderungen für Tarifbeschäftigte nochmal deutlich weniger "lohnen". Die Rentenpunkte erhält man nämlich genau wie Teilzeit bei Beamten proportional.

    Das ist tatsächlich ein gravierender Unterschied. Dass sich Beförderungen dann nicht lohnen, möchte ich so pauschal nicht stehen lassen. Insbesondere frühe Beförderungen schlagen sich auch bei Angestellten spürbar nieder, da entsprechend mehr Rentenpunkte generiert werden. Lediglich die sogenannten "Last-Minute-Beförderungen" bleiben weitgehend wirkungslos.

    Zauberwald

    Das ist eine Art Bestandsschutz und im hier diskutierten Fall gar nicht mal uninteressant. Im Falle einer drohenden Dienstunfähigkeit gibt es die Möglichkeit von der Versetzung in den Ruhestand abzusehen, dem Beamten ein anderes (auch niedriger bewertetes) Amt im Rahmen einer Rückernennung zu übertragen. Ein dienstliches - und damit nicht nur eigenes - Interesse ist anzunehmen, wenn dies geschieht, um dadurch die dauernde Dienstunfähigkeit zu vermeiden (vgl. OVG Saarlouis Az. 1 R 17/03).

    In diesem Fall kann dann dieser Passus - der sich in allen Beamtenversorgungsgesetzen finden dürfte - angewendet werden und der rückernannte Beamte erhält dennoch die Pension auf Basis seines früher ausgeübten Amtes. Das gilt jedoch nicht, wenn man lediglich selbst eine Rückernennung beantragt. Das wird z.B. in folgendem Beispielfall deutlich, in dem ein PD (A15) in das Amt eines PHK (A12) herabgesetzt wurde und dann - erfolglos - versucht hat, das dienstliche Interesse hieran deutlich zu machen (OVG Greifswald Az. 2 L 159/06).

    Ehrlich gesagt kann ich so nicht bestätigen, dass nur die Extreme massiver Arbeitszeitüberschreitungen oder Qualitätseinbußen möglich sind chemikus08 . Ich teile aber deine Folgerung, die Arbeitszeiterfassung sei ein sinnvoller Schritt. Dafür muss man aber nicht erst auf den EugH warten.

    Ich erfasse seit etwa 3 Jahren systematisch meine Arbeitszeiten (auch nach Art der Tätigkeit) und ich komme im Mittel des Jahres relativ gut hin mit den 41 Stunden/Woche verteilt auf 45 vorgesehene Arbeitswochen. Das gilt auch seit Übernahme koordinativer Aufgaben, die in Rücksprache mit meiner SL relativ genau den Umfang haben, die durch die Anrechnungsstunden auch abgedeckt sind, wenn ich den entsprechenden Umrechnungsfaktor zwischen Deputatsstunde und Arbeitszeit berücksichtige.

    Dabei gibt es natürlich auch Wochen, in denen das mal deutlich mehr als 41 Stunden sind, insbesondere zu Schuljahresbeginn und -ende und in der Abiturphase. Dafür gibt es aber auch mal Wochen, in denen fast keine Besprechungen anstehen, keine Klausurstapel rumliegen, wenig Beratung nötig ist usw.

    Das BeamtVG gilt nicht für Lehrkräfte, sondern für die Beamten des Bundes. In BW ist das aber z.B. im Landesbeamtenversorgungsgesetz auch so wie beschrieben geregelt.

    Das ist schon klar, ich habe dieses ausgewählt, da die Bundesländer mit hoher Sicherheit alle die gleiche Regelung haben und ich nicht 16 Landesbeamtenversorgungsgesetze zitieren wollte.

    Dass deine SL-Zeiten überhaupt nicht berücksichtigt werden, wo steht das?

    Die Pension basiert auf dem Grundgehalt (+ wenigen Sonderzuschlägen) des letzten ausgeübten Amtes, sofern dieses oder ein mindestens gleichwertiges Amt vor dem Eintritt in den Ruhestand mindestens 2 Jahre ausgeübt wurde (vgl. §5 BeamtVG). Wenn man sich vor der Pension zurückstufen lässt, wie Flupp das ins Spiel brachte, dann ist das letzte ausgeübte Amt niedriger bewertet und die SL-Tätigkeit spielt tatsächlich keine Rolle mehr bei der Bemessung der Pensionshöhe.

    Ich stimme dir zu, dass die Erfolgsausichten vermutlich eher gering sind und der Rotstift im eigenen Hause Mittel der ersten Wahl sein sollte, aber wäre die Mehrarbeit nicht genehmigt bzw. angeordnet, wenn der SL die geleisteten Stunden monatlich unterzeichnet?

    So einfach dürfte das nicht sein. Meines Erachtens gibt es hier gleich mehrere Hindernisse:

    1) Beamte sind überhaupt nur dann zur Arbeit über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus verpflichtet, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse dies erfordern und sich die Mehrarbeit auf Ausnahmefälle beschränkt.

    Daraus folgt auch, dass die eigenverantwortliche Überschreitung der Arbeitszeit nicht aus einer Pflicht heraus erfolgt und keine Mehrarbeit auslöst.

    Darüber hinaus wäre zu prüfen, ob denn wirklich zwingende dienstliche Verhältnisse vorliegen (siehe 2.) oder ob sich die Überschreitung nicht anderweitig vermeiden ließe.

    2) Mehrarbeit liegt gerade dann nicht vor, wenn Beamte innerhalb eines Zeitrahmens Dienstbeginn und Dienstende selbst bestimmen können.

    Es liegt im Wesen unserer Tätigkeit, dass ein gewisser Anteil ungebundener Arbeitszeit dabei ist. Gerade deren Überschreitung stellt i.A. aber keine Mehrarbeit dar, wie oben bereits beschrieben. Mehrarbeit liegt bei uns Lehrkräften i.d.R. vor, wenn aus zwingenden dienstlichen Gründen das Pflichtdeputat für eine gewisse Zeit überschritten wird. Typisch dafür sind Langzeitvertretungen.

    3) Es müsste geklärt werden, wer überhaupt berechtigt ist, Mehrarbeit im engeren Sinne anzuordnen. Je nach Bundesland (über welches sprechen wir denn hier?) ist das nämlich gerade nicht der Schulleiter, sondern die übergeordnete Behörde als Dienstvorgesetzte.

    4) Aus der Dienst- und Treuepflicht von dir als Beamten lässt sich auch eine Pflicht zur Meldung unverhältnismäßiger Arbeitsbelastungen an den Dienstherrn ableiten, die gerade darauf zielt, behördenintern Mängel in der personellen Organisation zu verdeutlichen. In dieser Situation wäre m.E. eine Überlastungsanzeige zu stellen, die v.a. dazu dient, den derzeitigen Missstand aktenkundig zu dokumentieren, wenn intern in Rücksprache mit der SL nicht bereits eine Lösung gefunden werden kann. Dann wird sich die übergeordnete Behörde damit beschäftigen müssen, Erleichterungen zu schaffen, den Wegfall bestimmter Prozesse anzuordnen oder im Ausnahmefall wirklich Mehrarbeit anzuordnen.

    PS: Da die Überlastungsanzeige idealerweise auch auf den aktuellen Arbeitsanfall, Art und Umfang der Überlastung usw. eingeht, ist die persönliche Dokumentation der Arbeitszeit so oder so ein sinnvoller (Zwischen-)Schritt, wie ich bereits beschrieben habe. Diese löst aber noch keine Zahlungspflicht des Landes aus.

    Was für mich auch bedeuten würde, dass es eine "Zusatzbesoldung" für die Mehrarbeit geben müsste?

    Nein, denn das Entscheidende ist

    Zitat

    "Wird die Beamtin oder der Beamte durch eine dienstlich angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit mehr als fünf Stunden im Monat über die durchschnittliche Wochenarbeitszeit hinaus beansprucht....."

    Wie oben bereits ausgeführt kann das bei angeordneten Deputatsüberschreitungen zutreffen, nicht aber für - bitte verzeih mir den zynischen Begriff, aber darauf wird sich das Land vermutlich zurückziehen - "selbst gewählten" Arbeitszeitüberschreitungen.

    Es bleibt dann wohl nur übrig, Tätigkeiten schlicht liegenzulassen. In personell angespannter Situation lässt sich dann ggf. nur noch der Basisbetrieb abwickeln. Entfallen müssen dann vlt. als erstes planungsintensive "Sonderaktionen" wie Tage der offenen Tür aber auch Vertretungsunterricht in gewissem Rahmen und aufwendige Unterrichtsvorbereitungen. In der Leitungsrolle kann man zudem auch an der Frequenz von Besprechungen u.ä. feilen.

    Ich möchte das gar nicht gut heißen, aber intern den Rotstift anzusetzen ist mit hoher Sicherheit erfolgversprechender als der Versuch, dies als Mehrarbeit zu deklarieren.

    Ich möchte daher meine Mehrarbeit notieren, bin mir jedoch unsicher wie ich das tue.

    Mein Dienstherr (Schulleiter) würde eine Dokumentation sicher unterschreiben und die Mehrarbeit bestätigen.

    Aktuell arbeite ich wöchentlich während der Schulzeit ca. 60-70 Stunden, während Oster- und Herbstferien mindestens 1 Woche in Vollzeit und während der Sommerferien 3-4 Wochen in Vollzeit durch die anstehenden Stundenpläne und Einstellungsgespräche.

    Die Arbeitszeit zu dokumentieren, ist sicher sinnvoll. Das kann Gesprächsgrundlage zur Anpassung von Prozessen, aber auch Arbeitsgrundlage für das eigene Zeitmanagement sein. Das Land selbst wird sich aber vermutlich querstellen und die Mehrarbeit nicht als solche anerkennen. Das geschieht i.d.R. nur auf Grundlage vorab explizit als Mehrarbeit deklarierter, notwendiger Überschreitung des Unterrichtsdeputats (z.B. aufgrund von Dauervertretung langfristig erkrankter Kollegen).

    Bei dir höre ich aber eher heraus, dass das Problem in der Fülle der erwarteten Aufgaben liegt, die in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht schaffbar sind. Dann ist dringend ein Blick mit deinem SL auf die Geschäftsverteilung angezeigt und wie man die Arbeitszeit wieder in den zulässigen Rahmen bewegen kann. Die Antwort kann jedenfalls nicht heißen, regelmäßig 60 Stunden-Wochen abzuleisten, sondern Aufgaben abzugeben oder schlicht fallenzulassen.

    PS: Sollte sich im Gespräch keine Lösung finden, dann musst du vermutlich selbst zur Tat schreiten und spätestens dann selbst Prozesse zeitlich kürzen bzw. priorisieren. Das dann unbedingt mit einer formellen Überlastungsanzeige verbinden.

    Ich finde die Vorwürfe zu den Begrifflichkeiten etwas scharf, weil hier auch die Euphemismus-Tretmühle im Gang ist. Schon zu meiner Studienzeit (vor über 10 Jahren) war mir klar, dass es Ärger mit diesen Begriffen geben wird, weil das Label aufgrund der Realitäten den Ansprüchen nicht wird genügen können. In Deutschland sprach man in der Literatur noch hauptsächlich von Integration, während der Begriff Inklusion aufkam. Gleichzeitig hörte ich aber auch schon, dass im englischsprachigen Raum der Begriff inclusion durch full inclusion ersetzt wurde.

    Das Ganze ist vlt. einzuordnen in den Zusammenhang hier: eine Umfrage im Rahmen des wissenschaftlichen Arbeitens. Auf Nachfrage wurde dann ja aus "Der Begriff wird inzwischen so verwendet" ein "Autorin T. verwendet den Begriff zunächst so, stellt die beiden Begrifffe aber auch differenziert entgegen".

    Um eine Analogie zu bemühen - es gibt zwei Studenten, IDENTISCHE Noten, gleiche Voraussetzungen…sie studieren jahrelang, einer kennt aber den Professor gut, kriegt erst den Hiwi-Job und darf später sich auch mehr Hoffnung machen auf die Doktorandenstelle…denn durch den Hiwi-Job ist er auch qualifizierter…aber die Qualifikation/ die Chance auf Erfolg/ Teilhabe wurde vorab VIELLEICHT nicht durch Leistung oder Qualifikation erworben…vllt hatte er den besseren Draht, ging öfter zur Sprechstunde …der Vater war vielleicht auch Professor…

    ...oder er war schlicht und einfach derjenige, der sich um weitere Qualifikation gekümmert hat, starkes Engagement gezeigt und nicht gewartet hat, bis ihm die Lorbeeren von selbst angetragen werden. Welcher der beiden Kandidaten ist denn nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung dann der entsprechend stärkere?

    Liebe Conni,

    danke für dein Feedback. Ich habe natürlich vor Erstellung des Fragebogens eine Menge Literatur zu dem Thema Inklusion, Integration etc. gelesen. Mittlerweile ist es tatsächlich so, dass der Begriff 'Inklusion' den Begriff und somit das alte Verständnis von 'Integration' abgelöst hat. Es gibt somit nicht mehr die Kategorisierungen und damit die Zuordnungen was Inklusion und was Integration ist.

    Liebe Grüße

    Da mache ich dann doch ein großes Fragezeichen dran. Dass der Inklusionsbegriff in der Literatur unterschiedlich definiert wird ist genauso klar, wie dass es verschiedene Vorstellungen zu diesem Begriff gibt, wenn man ihn in Diskussionen verwendet. Das gilt im Übrigen auch für den pädagogischen Fachdiskurs in der Wissenschaft.

    Insofern finde ich es - sagen wir einfach mal - "bemerkenswert", wenn du hier behauptest, der Begriff Inklusion habe den Begriff der Integration abgelöst. Möglicherweise war deine Literaturauswahl bisher zu stark eingeschränkt, wenn dieser Eindruck entstanden ist.

    In NRW ist das eine "Soll-Regelung", d..h die/der KandidatIn soll nicht durchgehend nur an einer bzw. dieser Schule tätig gewesen sein. Wenn es keine anderen Kandidaten gibt, werden auch die hausinternen Kandidaten an ihrer Schule SchulleiterInnen. Am Gymnasium habe ich das bisher aber eher als Ausnahmeerscheinung erlebt. Stellvertretende SL kommen hingegen oft aus den eigenen Reihen. Als Bindeglied zwischen Kollegium und Schulleitung kann das durchaus hilfreich sein - es kann natürlich auch total in die Hose gehen - Stichwort Rollenkonflikt.

    Das ist hier vergleichbar zu deiner Beschreibung. Stellvertretende Schulleitungen eher von intern, Schulleitungen eher von extern, auch wenn das nicht zwingend so sein muss. Mir sind aus den umliegenden 10 weiterführenden Schulen allerdings auch keine Gegenbeispiele für letzteres bekannt. Die Funktion als Bindeglied sehe ich auch als sinnvoll an.

    Das sehe ich eigentlich anders, A16 als Beamter klingt zwar Brutto nicht so wahnsinnig viel, um das Äquivalent als Angestellter zu verdienen, müsste man irgendwas zwischen 120 000 - 140 000 EUR/a verdienen, für eine Leitungsposition ist das schon ganz gut

    Abzgl. der PKV sind es dann doch eher 100.000-110.000€/a als Äquivalent und das auch nur in der höchsten Erfahrungsstufe. Das ist noch immer nicht schlecht, für eine Leitungsposition mit Verantwortung für um die 100 Mitarbeiter und den weiteren Aufgaben dann doch nicht so extrem viel. mynos geht m.E. vollkommen zurecht auf die geringe Gehaltsdifferenz der einzelnen Stufen ein. Gerade als A15er muss man sich schon die Frage stellen, ob man für die 300€ netto mehr wirklich den Schritt zur Übernahme einer Schulleitung gehen möchte. Ja, ich weiß: anektdotische Evidenz, aber mir ist im Bekanntenkreis keine so niedrige Gehaltserhöhung bei Übernahme von deutlich mehr Verantwortung bekannt.

    Ich kenne aus aus NDS auch eher so, dass erfolgreiche Bewerbungen auf SL-Stellen von außen kommen, auch wenn es interne Bewerber gab. Das ist schon zur Vermeidung von Rollenkonflikten sinnvoll, die nahezu zwangsläufig entstehen, wenn ehemalige Kollegen auf einmal Vorgesetzte sind.

    Das ist sicher richtig - die Chancengleichheit ist dann aber nicht gewahrt! Woher soll ein qualifizierter, externer Bewerber wissen, dass in zwei Jahren eine Stelle frei wird, in die sich schon jemand zwei Jahre einarbeiten kann ;-). Da beißt sich doch was…

    Das eine externe Kommission unerwünscht ist, ist dann klar…

    Zum Einen darf die kommissarische Ausübung der Tätigkeit beim Auswahlverfahren keine Rolle spielen, zum Anderen findet die Auswahlentscheidung ja gerade extern durch die Schulbehörde statt. Dabei sind Vertreter der Schule (in Nds. i.d.R. der Schulvorstand) und des Schulträgers lediglich anzuhören.

    Im Übrigen werden die Stellen mind. ein halbes Jahr vor der Besetzung - nicht selten noch früher - landesweit ausgeschrieben. Auch für externe Bewerber gibt es damit genug Zeit, in eine solche Stelle hineinzuwachsen und sich mit den Gegebenheiten der Schule bekannt zu machen. Dabei hilft i.d.R. auch der zuständige Dezernent im Gespräch.

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