Beiträge von Seph

    Dem kann ich mich nur anschließen. Es ist m.E. völlig unglaubhaft, dass eine ganze Reihe von Diagnosen (50!) in den Patientenakten auftauchen, die man als Patient alle gar nicht kennt und über die nie mit einem gesprochen wurde. Die konkreten Auswirkungen dieser zumindest mutmaßlichen arglistigen Täuschung und die sich daraus ergebende Strategie bespricht man am Besten wirklich mit einem geeigneten Rechtsbeistand.

    Glaub mir, ich auch. Ich mache das Thema „Einkommenssteuererklärung“ auch und darf mir dann jedes Jahr von der Chefetage anhören, daß ich bloß nur den 08/15 Beispielfall mit Max Mustermann mache und auf gar keinen Fall auf Rückfragen der Schüler eingehe, weil ich sonst gegen das Steuerberatungsgesetz verstoße.

    Merke: Der Staat will nicht, daß seine Bürger diesbezüglich klug werden. :stumm:

    Spannender Ansatz, aber m.E. eine Fehlinterpretation der Chefetage. Verboten ist (den nicht dazu qualifizierten Personen i.S. des StBerG) die geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen. Man dürfte also nicht konkret Schüler X bei seiner Steuererklärung helfen oder ihn gar gegenüber Finanzamt oder Finanzgerichtshof vertreten.

    Die Thematisierung des deutschen Steuersystems, das Durchspielen von Fallbeispielen und das Eingehen auf Rückfragen von Schülern hierzu stellt m.E. aber gerade keine geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen dar, sondern dürfte durch den Bildungsauftrag von Schulen gedeckt sein.

    Ist sicher beides wichtig, aber die meisten Arbeitnehmer füllen überhaupt keine Steuererklärung aus. Für viele ist das Wissen darüber de facto irrelevant.

    ...und schenken dem deutschen Staat damit jedes Jahr einen guten drei- bis vierstelligen Betrag. Dass sie diese nicht ausfüllen, könnte irgendwie gerade damit zusammenhängen, dass sie nicht wissen, wie das geht. Meine SchülerInnen sind jedenfalls immer ganz dankbar, das mal gemacht zu haben, was deutlich die Berührungsängste mit der Thematik abbaut.

    Liegt es daran, dass sie super gut sind oder daran, dass sie nur Merkel als Kanzlerin kennen und sich nichts Anderes vorstellen können?

    Ich vermute letzteres. Während (fast) der ganzen Lebenszeit von 10.-Klässlern gab es ja nur sie als Kanzlerin. Es könnte aber auch daran liegen, dass es bei der letzten Wahl 2017 extrem lange gedauert hat, bis die Regierungsbildung nach der Wahl erfolgte (171 Tage!). Die Verhandlungen dürften in diesem Jahr nicht so viel einfacher werden. Vielleicht ist Angela Merkel daher wirklich noch zum Neujahr nach Art. 69 Abs. 3 GG ausführend im Amt.

    Aber ja, ich müsste auch ein mehrseitiges Pamphlet unterschreiben, dass ich hafte, wenn das Gerät geklaut wird, daher leihe ich keins aus. Ob das juristisch haltbar ist, weiß ich nicht, aber dass meine Schulleitung überhaupt auf die Idee kommt, finde ich unangemessen.

    Das ist m.E. unzulässig, einige Schulträger scheinen aber solche Formulierungen vorzugeben. Für Niedersachsen gibt das MK eine Mustervereinbarung für Leihgeräte für Lehrkräfte heraus, in der es heißt:

    § 10

    Haftung, Verhalten bei Verlust und Diebstahl

    (1) Im Falle der Beschädigung, des Verlustes oder des Diebstahls des Leihgeräts hat der Entleiher gegen den Verleiher keinen Anspruch auf Reparatur oder Ersatzbeschaffung.

    (2) Wird das Gerät während der Nutzungszeit beschädigt, ist dies dem Verleiher unverzüglich zu melden. Der Entleiher haftet nur für Schäden an dem Leihgerät, die er grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.

    (3) Bei Verlust oder Diebstahl des Leihgeräts ist der Verleiher unverzüglich durch den Entleiher zu unterrichten. Dies gilt auch, wenn das Gerät wieder aufgefunden wird.

    Diese Bedingungen scheinen mir ziemlich sauber zu sein und umfassen tatsächlich nur die "normale" Haftung bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz und verpflichten zur Mitwirkung und Schadensminderung im Schadensfall, was vollkommen in Ordnung ist.

    Trotzdem würde ich aber als Ergänzung auch immer ein "analoges" Whiteboard oder eine Tafel haben wollen, falls die Technik mal streikt oder es andere Gründe für old-school-Herangehensweisen gibt.

    Das ist das Problem an den Boards von u.a. Smart. Gut praktikabel sind daher Kombilösungen aus "normaler" Whiteboard-Tafel mit anmontiertem Kurzdistanzbeamer und Workstation. Das lässt sich dann auch gut kombieren, wenn man nur mal schnell eine Bemerkung noch in das eigentliche Beamer-Bild schreiben möchte. Und witzigerweise sind diese Lösungen teils günstiger als die (nicht beschreibbaren) Boards.

    Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was so toll an den alten Kreidetafeln sein soll. Mich hatte das damals tierisch genervt, immer die verschmierten Tafeln zu sehen, Kreide an den Händen und Kreidestaub überall. Ich habe mich tierisch gefreut, als wir Whiteboards mit interaktiven Beamern erhalten hatten. Diese können dann sowohl digital als auch analog genutzt werden, sind deutlich einfacher zu säubern und das Beamerbild ist (auch aufgrund der kurzen Distanz zur Tafel) nicht selten deutlich heller als bei den älteren Beamern, die irgendwo im Raum aufgehangen oder - noch schlimmer - aufgestellt waren.

    hi, darf die Schulleitung die Lehrer zwingen einen Laptop zu benutzen? Er soll benutzt werden. Doch dann muss man einwilligen, dass man ihn bezahlt, wenn er kaputt geht oder repariert werden muss.

    Da ist ein E-Mail oder Chatprogramm drauf, welches man aber auch zu Hause an seinem Rechner nutzen könnte. Das darf ja evtl. aus Datenschutzgründen nicht. Habe ich noch nichts zu gefunden. Aber in der Schule könnte man einen PC ja dafür nutzen. Natürlich lästig würde das, weil die SL dann gewiss nichts mehr über E-Mail senden würde, nur noch über diese Laptop-Kommunikation.

    Muss man dem also einwilligen?

    Wie du siehst haben wir dich vermisst :) Das rechtlich entscheidende findest du aber direkt in der 1. Antwort von PeterKa : Die von dir beschriebene Einwilligung ist so gerade nicht erforderlich. Ausgenommen von grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Tatbeständen haftest du natürlich nicht persönlich.

    Wahlversprechen können dann komplett umgesetzt werden, wenn eine Partei über 50 % der Stimmen erhält. Das war in (West-)Deutschland nie der Fall. Es müssen Kompromisse geschlossen werden (und ich habe bereits in der Schule gelernt, dass Kompromiss bedeutet, dass alle unzufrieden sind). Wir haben (zum Glück) keine Diktatur einer starken Partei. Das ist vielen Menschen nicht klar (und im Osten ist der Anteil vielleicht noch größer), weil sie nicht differenzieren und meinen, alle Parteien seien gleich. Nein, dass sind sie nicht, es gibt große Unterschiede, aber dazu muss man sich informieren. Meckern ist leichter, warum werden meine (!) Wünsche nicht umgesetzt?

    Ich bin manchmal geschockt, wie wenig Menschen über die Punkte der Parteien Bescheid wissen, manchen sind nur FakeNews bekannt.

    CSU in Bayern *hust*.

    Auf Bundesebene stimmt das aber natürlich und ist eine der (m.E. positiven) Besonderheiten der Bundesrepublik.

    Ich vermute, es wird an irgendwelche Inzidenzzahlen gekoppelt. Es könnte auch sein, dass die Supermärkte selbst entscheiden dürfen. Allerdings wäre ein 2G-Regel für einen solchen Supermarkt "Selbstmord".

    Im Fall der Supermärkte bin ich da bei dir, 2G in Supermärkten dürfte kritisch sein, da so Ungeimpfte (aus welchem Grund auch immer) weitgehend von der Grundversorgung abgeschnitten wären. Kein Verständnis hingegen habe ich für Restaurants, die Schilder der Form "Alle willkommen, auch ungeimpft und ohne Maske" vor die Tür stellen, wie sie auch in Sachsen teils zu beobachten sind. Ich persönlich würde jedenfalls in keine Restaurants mehr gehen, die grundlegende Hygieneregeln nicht einhalten wollen.

    In der Tat macht es vermutlich die Dosis.

    Die möglichen Regierungskonstellationen - ganz gleich unter welcher Kanzlerschaft - bereiten mir viel mehr Sorgen. Ich kann mir bei einer Dreierkoalition - darauf wird es ja wohl hinauslaufen - nicht so recht vorstellen, dass es zu einem "Aufbruch" kommt. Eine Regierungsbeteiligung von CDU und SPD - ob nun mit gelb oder grün - wird den Stillstand zementieren.

    Sind "Stillstand" und "Aufbruch" nicht letztlich auch nur Wahlkampffloskeln? Es ist ja nicht so, dass die Regierungen der letzten Jahre gar nichts gemacht haben. Und während es in einigen Bereichen gerne unter dem Motto "Aufbruch" Weiterentwicklungen geben darf, ist in anderen Bereichen das Beibehalten bewährter Prinzipien als "Stillstand" möglicherweise nicht so verkehrt.

    Und wo sind die Bundeskanzler*innenkandita*tinnen, die nicht von irgendeiner Partei nominiert werden?

    Das Grundgesetz sagt doch nur, dass jeder mit deutscher Staatsangehörigkeit ab vollendetem 40sten Lebensahr Bundeskanzler*inn kann, wenn vom Parlament gewählt (soweit ich mich richtig erinnere).

    In der Theorie ist das so, in der Praxis braucht es zur Wahl dann doch die erforderlichen Mehrheiten im Bundestag, die deutlich wahrscheinlicher durch KandidatInnen der stärksten Fraktionen erreicht werden können.

    Nebenbei: Auch wenn es bisher kein Gegenbeispiel gibt, so gibt es für das Amt des Bundeskanzlers anders als beim Bundespräsidenten keine Altersbeschränkung (außer der des passiven Wahlrechts).

    Ein Erwartungshorizont? Also Musterlösung und Geschwafel?

    Ich habe bei meinen Arbeiten noch nie eine Musterlösung gehabt. Jede Lösung ist dermaßen individuell, dass ich auf die richtigen Wege schaue und ob das Endergebnis funktioniert.

    Das wäre ein riesiger Mehraufwand, der weder mir noch den Schülern nützen würde. Ich muss dies bei Abschlussarbeiten machen und bin fast sicher, dass keiner der Prüfer in der Lage ist, meine Lösungen zu verstehen geschweige den zu beurteilen. Dazu habe ich zu oft in den Prüfungsgremien mitgearbeitet.

    Du missverstehst den Begriff des Erwartungshorizonts möglicherweise. Dieser muss keineswegs ausführlich sein oder jede Eventualität beinhalten, sondern soll lediglich kurz andeuten, auf welche Teilaspekte es Bewertungseinheiten gibt bzw. welche Aspekte für welche Notenbereiche erwartet werden. Es muss gerade keine "Musterlösung und Geschwafel" sein. Ohne eine solche Festlegung ist eine transparente und halbwegs objektive Beurteilung der Schülerleistungen kaum möglich.

    Ok vielen Dank für eure Hinweise! Mich ärgert daran hauptsächlich, dass kein Feedback zu erwarten ist… Die Unterlagen werden also für die Ablage produziert!

    Was denn für zusätzliche Unterlagen? Die Arbeiten liegen doch ohnehin vor und auch ein Erwartungshorizont muss ja in irgendeiner Form da sein, um Bewertungen überhaupt vornehmen zu können. Die einzigen Kosten für diese Maßnahme der Qualitätssicherung sind jeweils 1-2 Minuten am Kopierer.

    Guten Morgen - ich bin neu hier....gibt es eine rechtliche Grundlage für Klassen Team Sitzungen an Stadtteilschulen?

    Welche Art rechtlicher Grundlage interessiert dich denn bzw. was ist genau die Zielfrage? Klassenteamsitzungen sind anders als Klassenkonferenzen keine sich aus der Schulverfassung ergebenden Entscheidungsgremien. Gleichwohl können Klassenteams natürlich eingerichtet werden und Sitzungen durchführen. Diese können dann u.a. tagesaktuelle Gegebenheiten besprechen und ggf. in den Konferenzen zu treffende Entscheidungen vorbereiten. Die Teilnahme an solchen Sitzungen kann durch die SL auch angeordnet werden.

    Ich schreibe aber bewusst "sollen", weil unser ehemaliger Schulleiter sagte, rein rechtlich dürften wir die SuS darauf nicht "festnageln", d. h. wir müssten auch später eingereichte Entschuldigungen noch akzeptieren. Auf welche rechtliche Grundlage er sich dabei bezog, weiß ich allerdings leider nicht.

    Hierzu gab es mal einen Fachaufsatz zu den von dir verlinkten Ergänzenden Bestimmungen, der sich u.a. mit der Schulbesuchspflicht und dem Umgang mit Fehlzeiten auseinandergesetzt hat. Demnach können auch zu spät entschuldigte Fehlzeiten als unentschuldigt gelten, sofern die Schule in Übereinstimmung mit 3.3 der Ergänzenden Bestimmungen zu §63 NSchG eindeutige Regelungen hierzu getroffen hat und diese gegenüber SchülerInnen und Erziehungsberechtigten bekannt gegeben hat.

    Wir haben in Anwendung dieser Möglichkeit auf einer Gesamtkonferenz einen entsprechenden Beschluss gefasst und diesen dann schulöffentlich gemacht. Unbegrenzte Entschuldigungsmöglichkeiten sind nicht nur nervig, sondern können insbesondere bei der Frage der Bewertbarkeit echte Hürden darstellen. Man tut sich doch kaum einen Gefallen, wenn man zulässt, dass Schüler am Ende des Schuljahres auf einmal Entschuldigungen für Fehlzeiten bei Klausuren im Herbst aus dem Hut zaubern. Zum Glück muss man das auch nicht.

    Ich kenne mich, wenn ich was mache, dann mache ichs auch richtig. Nur verwaltend tätig sein, das könnte ich nicht.

    Was meinst du denn damit genau? Natürlich leitet man dann die Konferenz richtig und verwaltet die zugehörigen Dokumente. Es spricht auch nichts dagegen, Impulse zur Weiterarbeit im Fachbereich zu setzen, was aber nicht einmal an den Vorsitz gekoppelt sein muss. Die eigentliche Entwicklungsarbeit des Unterrichts im Fachbereich muss ohnehin von allen Lehrkräften ausgehen und darf nicht nur bei der Vorsitz führenden Lehrkraft verankert sein.

    Wenn man sich das bewusst macht, entsteht durch den Vorsitz auch keine Mehrarbeit, da der Aufwand ganz gut durch die zu gewährende Entlastung von 0,5 Deputatstunden wird. // Sorry...anderes Berechnungsmodell an Hauptschulen. Dort stehen für alle FK-Vorsitze zusammen 6 Stunden zur Verfügung. Man müsste also mal konkret fragen, was denn als Entlastung vorgesehen ist.

    So ist es m. E. in Niedersachsen auch. Ich finde nur gerade den entsprechenden Abschnitt im NSchG nicht.

    Oh, dann wäre ich fein raus, denn gewählt worden bin ich definitiv nicht.

    Hierzu gibt es ergänzend zum NSchG einen älteren Erlass von 2005 "Konferenzen und Ausschüsse der öffentlichen Schulen", der die Geschäftsordnung von Konferenzen regelt. Dieser ist inzwischen zwar außer Kraft gesetzt, was aber nur heißt, dass er nicht mehr zwingend anzuwenden ist, wenn sich die Gesamtkonferenz der Schule in Anwendung des NSchG eine eigene Geschäftsordnung gibt. Ansonsten ist der Erlass nach wie vor maßgeblich bei der Durchführung von Konferenzen.

    Den Vorsitz führt eine Lehrkraft, die als Inhaber eines höherwertigen Amtes damit betraut oder damit beauftragt wurde. Gibt es keine solche, wird ein Mitglied der Fachkonferenz für 2 Jahre gewählt. Findet sich auch dadurch keine Lehrkraft, die den Vorsitz übernimmt, wird die Schulleitung halt jemanden beauftragen. Eine solche Dienstanweisung wäre m.E. weder unzulässig noch unverhältnismäßig. Besonders geschickt ist das jedoch auch nicht und tut der Schule selten gut. Manchmal kann aber genau dieses Vorgehen offene Konflikte innerhalb der Fachgruppe auch etwas beruhigen.

    PS. Wenn man es denn darauf anlegen möchte: Grundsätzlich ist die einzige aus dem NSchG und dem Erlass ableitbare Aufgabe der Vorsitz führenden Lehrkraft - nun ja - den Vorsitz in der Konferenz zu führen. Ok...und eine Sammlung der Protokolle und Beschlüsse, die noch gegenzuzeichnen sind. Alle anderen Aufgaben in der Fachgruppe lassen sich wunderbar untereinander aufteilen, notfalls durch Anweisung der SL.

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