Beiträge von Seph

    Wenn man aus anderen Gründen ausfällt, dann wird man entweder von jemandem vertreten, der in der Klasse sowieso drin ist, der dann einfach sein Fach macht oder jemand mit dem selben Fach. Da wird meist kurz Rücksprache gehalten, wo man steht und dann macht der Kollege eigenständig weiter. Ich verstehe das Problem nicht.

    Nicht immer steht zur Vertretung eine Lehrkraft zur Verfügung, die genau diese Kriterien erfüllt. Nicht wenige Schulen arbeiten im Übrigen mit Präsenzstunden, in denen sich bestimmte Lehrkräfte zur Vertretung bereithalten. Das hat andersherum den Vorteil für die Lehrkräfte, ihre unterrichtsfreie Zeit besser planen zu können.

    Fahrten ohne Übernachtung wären derzeit wirklich noch möglich und gegen das Aufsuchen außerschulischer Lernorte mit einer eng umgrenzten Lerngruppe spricht erst einmal nichts. Ich persönlich - und das ist auch nur eine ganz persönliche Meinung - würde mich in der aktuellen Lage unwohl fühlen, mit der Klasse unterwegs zu sein. Die aktuelle Rundverfügung 30/2021 zur Anwendung der Nds. Corona-Verordnung erlaubt zwar eintägige Schulfahrten, vor der Durchführung ist aber zu prüfen, ob das pädagogische Interesse an der Veranstaltung das infektiologische Risiko überwiegt.

    Nymphikus und Karl hatten fast immer recht, es will halt nur keiner hören.

    Veranstaltungen in Präsenz gibt es bei uns schon seit Anfang Oktober nicht mehr (in unserer Stadt aber auch hohe Fallzahlen)

    Das ist eine verzerrte Wahrnehmung. Insbesondere Nymphikus führt hier seit Beginn der Pandemie Weltuntergangsszenarien an, die so schlicht nicht der Realtität entsprachen und entsprechen. Jetzt werden rückblickend einzelne Zitate von vor über einem Jahr herausgegriffen, um behaupten zu können "Hey, ich hatte schon immer Recht", während andere völlig übertriebene Aussagen unter den Tisch gekehrt werden.

    Nur mal am Beispiel: Einer der ersten Beiträge von @Nymphikus stellte bereits im Frühjahr 2020 Schulen als die eindeutigen Pandemietreiber dar, was bis dahin so aber schlicht nicht zu halten war. Dass jetzt (!) die Inzidenzen unter Minderjährigen höher sind als in der Gesamtbevölkerung ist gerade kein Indiz dafür, damals bereits Recht gehabt zu haben, sondern hängt schlicht mit den verschiedenen Impfquoten in den Altersgruppen zusammen.

    Hier im Thread fielen damals auch Forderungen kompletter Lockdowns im Stil von China mit noch deutlich massiveren Eingriffen in die Grundrechte, als die Zahlen noch extrem niedrig waren. Aufgrund der nichtisolierten Lage von Deutschland hätte das aber auch nicht dafür gesorgt, Infektionen langfristig zu verhindern. Dafür wäre unsere Gesellschaft eine deutlich andere als sie es heute noch ist. Ich bin sehr froh, dass unsere Politik - insbesondere im vergangenen Jahr - da mit kühlem Kopf vorgegangen ist, anstatt sich von solchen Forderungen leiten zu lassen.

    Abgesehen davon, dass ein Urteil noch keine Aussage über künftige Urteile enthält, ist es zumindest eine stichhaltige Information.

    Die Urteilsbegründung liefert dafür aber sehr stichhaltige Argumentationsmuster anhand der geltenden Rechtslage für vergleichbare Fälle, die dann eher schwer zu entkräften sind. Insofern geht die Bindungswirkung schon über die einer reinen Information hinaus, insbesondere wenn das Urteil wie hier von einer oberen Gerichtsinstanz als eine Art Grundsatzentscheidung ergeht. Zumindest für bayerische Verwaltungsgerichte dürfte es eher schwer sein, in vergleichbaren Fällen davon abzuweichen. Das steht nicht im Widerspruch zur Ungebundenheit von Gerichten an Urteile anderer Gerichte.

    Es geht nicht darum, ob man sich vorher wieder gesund meldet, sondern darum, einen Teil der Aufgaben zu erledigen, obwohl man noch nicht wieder unterrichtet.

    Und wie z.B. im von Seph verlinkten Urteil ersichtlich ist es halt nicht genau geklärt. Die Kollegin musste vor Gericht ziehen deswegen.

    Musste sie...und jetzt ist es geklärt ;)

    Wenn etwas passiert, hat der Kollege ein Problem. Die Krankschreibung des Arztes ist nicht willenlos und beliebig. Habe gerade in meinen Schulrechtsunterlagen nachgeschaut.(B-W) Da bekamen wir auch ähnliche Beispiele.

    Das stimmt so pauschal nicht. Natürlich ist die Krankschreibung nicht "willenlos und beliebig". Und natürlich hat der Beamte auch die Pflicht, auf eine möglichst schnelle Genesung hinzuwirken. Das schließt aber nicht pauschal die Wiederaufnahme des Dienstes aus und in diesem Fall hat man auch nicht automatisch ein Problem.

    Um das mal am Beispiel zu illustrieren: 2011 hatte sich eine Beamtin im Vorbereitungsdienst mit Schmerzen krankschreiben lassen, da sie am nächsten Tag aber schmerzfrei war, hatte sie in der Schule angerufen und signalisiert, wenigstens die ersten beiden Unterrichtsstunden halten zu wollen. Auf dem Weg zur Schule erlitt sie einen Wegeunfall, den der Dienstherr zunächst aufgrund der Krankschreibung nicht anerkennen wollte. Eine entsprechende Feststellung des VG München hatte der VGH München im Anschluss aber einkassiert.

    Zitat von Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 3 B 15.327

    Ein Unfall auf dem Weg zum Dienst (Art. 46 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BayBeamtVG) ist als Dienstunfall anzuerkennen, wenn der Beamte trotz ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung tatsächlich nicht dienstunfähig war und seinen Dienst dann auch verrichtet hat.


    PS: @karuna Wie du siehst, ist auch die Anerkennung eines Wegeunfalls als Dienstunfall trotz Krankschreibung bei Beamten analog zu den arbeitsrechtlichen Regelungen möglich.

    Auch wenn er nicht in der Lage ist, zu unterrichten also ohne das Wissen oder die Zustimmung des Chefs in der Schule rumwandert?

    Eine Krankschreibung stellt kein Arbeitsverbot dar, der Arbeitnehmer kann die Arbeit auch früher wieder aufnehmen und ist dann ganz normal unfall- und krankenversichert. Wie gesagt: Der AG ist im Rahmen seiner Fürsorgepflicht lediglich gehalten, einen offensichtlich nicht arbeitsfähigen AN wieder heim zu schicken und der angeordnete Einsatz von krankgeschriebenen Arbeitnehmern kann ebenfalls gegen die Fürsorgepflicht verstoßen.

    Wart ihr schonmal krank geschrieben und habt kein Vertretungsmaterial bereit gestellt? Also rein gar nix?

    Ja klar, genauso wie für die Zeiten, in denen ich auf Dienstreisen - insbesondere Klassenfahrten - war. Wenn sich der Aufwand in Grenzen hält und in einem gesunden Verhältnis zum Nutzen steht, gebe ich den Klassen und Kursen aber auch Aufgaben zur Stillbeschäftigung bei kürzeren Ausfällen. Das gilt insbesondere bei relativ milden Erkrankungen wie mal 1-2 Tage Stimme angeschlagen o.ä., bei denen ich noch fit genug für Schreibtischarbeit, aber nicht für das Sprechen in einer Klasse bin. Mit den Erfahrungen aus dem Distanzlernen und entsprechenden Plattformen ist das schnell gemacht und ein kurzfristiger Austausch auch möglich.

    Möglicherweise, weil der AG nicht darum gebeten hat, während der AU an der Dienststelle aufzutauchen?

    Kollege X hat ein gebrochenes Bein und trägt Gips. Er möchte im Schulhaus etwas erledigen und klettert dort mit Krücken die Treppen zum Klassenzimmer hoch und stürzt. Ein Dienstunfall?

    Ja, der Kollege X darf, wenn er sich fit genug fühlt, trotz AU den Dienst wieder aufnehmen und ist während seiner Arbeitstätigkeit ganz normal versichert. Aufgabe des Arbeitgebers im Rahmen seiner Fürsorgepflicht ist es allerdings, erkennbar nicht fitte Arbeitnehmer wieder nach Hause zu schicken.

    Fristen zum Noteneintrag gibt es doch nur zum Ende des Halbjahres. Bei allen anderen Arbeiten kann mans ich beliebig Zeit lassen, dieses "die müssen dann und dann fertig sein" ist eine Urban Legend und hausgemachter Druck.

    Zumindest für Niedersachsen kann ich aussagen, dass das so nicht ganz stimmt. Korrekturzeiten sollen im Sekundarbereich I zwei Wochen, im Sekundarbereich II drei Wochen nicht überschreiten. Ich erinnere in diesem Zusammenhang einfach mal an die Bedeutung von "soll" im rechtlichen Sinne. Ein Ermessen ist hier in Grenzfällen sicher möglich, z.B. bei Erkrankung der Lehrkraft. Und ja, ich bin bei dir: Keine Lehrkraft muss extreme Überstunden schieben, nur um die Arbeit nach zwei statt nach drei Wochen zurückgeben zu können. Beliebig Zeit lassen geht aber eben auch nicht, und da sind nicht nur die Noteneintragungen limitierend.

    klingt megakompetent!

    Mal abgesehen davon, dass es eine sehr billige Diskussionsstragie ist, die Kompetenz des Diskussionspartners auf Basis (scheinbarer) Fehler sprachlicher Natur herabzuwürdigen, geht das hier auch noch deutlich schief. Während der Begriff "Virus" zunächst als Neutrum Einzug in die deutsche Sprache hielt, wird in der Alltagssprache zunehmend die maskuline Form "der Virus" verwendet, die im Übrigen auch passender zur oft bei maskulinen Formen verwendeten Endung -us ist. Zumindest in der Alltagssprache gelten heute beide Formen als korrekt.

    Schlimm, mit welcher Inbrunst und Selbstüberzeugung hier Menschen in Bausch und Bogen verleumdet, verunglimpft und beschimpft werden. 300 Jahre Aufklärung und 70 Jahre pluralistische Gesellschaft in nur anderthalb Jahren einfach so runtergespült. Die gefühlte Angst muss nur groß genug sein, um andere vom öffentlichen Leben auszuschließen, sie per Dokument zu Menschen zweiter Klasse zu machen, sie ungestraft zu diffamieren und zuweilen auch schonmal grundlegende Rechte abzusprechen. Da wird fantasiert vom Verrecken lassen in der Klinik, von Internierung, vom Arm umdrehen und Impfen mittels unmittelbaren Zwangs und jeder Menge Uniformierter.

    Ich muss Menschen, die eine Impfung ablehnen, nicht verstehen. Ich muss ihren Gedankengängen nicht folgen können. Dennoch gelten doch grundlegende Regeln unserer Gesellschaft, unseres Staates doch vorgeblich für alle. Eine Entmenschlichung und Kriminalisierung, wie sie auch hier passiert, finde ich erschreckend.

    Man kann das natürlich so herum formulieren und ja, aus dieser Perspektive bin ich darüber auch entsetzt. Genauso entsetzt mich aber die Erwartungshaltung, uneingeschränkt Solidarität der Gesellschaft zu erwarten, dazu selbst aber nicht entsprechend beizutragen. Man kann das Ganze aber auch etwas nüchterner betrachten:

    Zum Einen gibt das Infektionsschutzgesetz Möglichkeiten her, zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung entsprechend geeignete Maßnahmen zu treffen. Dass diese diejenigen stärker betreffen, die ein größeres Risiko darstellen, liegt dabei auf der Hand und hat nichts mit Absprechen von Rechten oder Menschen 2. Klasse zu tun.

    Zum Anderen ist es Fakt, dass die ersten Kliniken mindestens eine "weiche Triage" durchführen und andere lebensbedrohliche Erkrankungen (wie z.B. dringend notwendige Tumor-OPs) nicht mehr hinreichend behandeln können. Es braucht auch nicht viel Fantasie zu erahnen, dass direkte Triage-Maßnahmen nicht mehr weit entfernt sind. Dabei wird man zunächst keine Unterscheidung treffen, die ausschließlich auf den Impfstatus abzielt, sondern entscheidend ist die Einschätzung der Dringlichkeit der Behandlung und der Überlebenswahrscheinlichkeit. Gerade letztere ist im Mittel bei den Geimpften Personen (gleichen Alters/gleicher Komorbiditäten) aber nach bisherigen Erfahrungen höher. Diese sind dann ggf. auch zu priorisieren.

    Ich finde halt merkwürdig, noch nie erlebt zu haben, dass nach einem Verfahren einer mit B und einer mit C beurteilt wurde und der mit B bekommt dann die Stelle, sondern bei einem heißt es dann immer "völlig aussichtslos, ziehen Sie besser zurück, dann steht nichts in der Akte und Sie können sich ohne diesen Malus erneut auf eine andere Beförderungsstelle bewerben" o.Ä. , teilweise verbunden mit katastrophalen, nicht nachvollziehbaren Abwertungen. In Nds. muss man etwa für A15/16 auch eine Gesamtkonferenz leiten, wenn dann Dezernent*in sagt, dass sei megaschlecht gewesen, das gesamte anwesende Kollegium ist anderer Meinung, dann ist das einfach intransparent, merkwürdig und nicht nachvollziehbar und hat zumindest mein Vertrauen in diese Entscheidungsträger*innen verstört.

    Ich bin ebenfalls in Niedersachsen und kenne mehrere entsprechende Verfahren. In keinem dieser Verfahren wurden Bewerber "katastrophal und nicht nachvollziehbar" abgewertet. In der Regel ging es bei den Auswahlentscheidungen um Nuancen der besseren Passung zur Stelle (wie es auch sein soll) und Bewerbernoten von B vs. C bei nicht gleichrangigen Bewerbern. In einem der mir bekannten Fälle gab es auch eine Konkurrentenklage, deren Urteilsbegründung ich ebenfalls kenne. Auch hier wurde jedoch der zunächst abgelehnte Bewerber nicht unzulässig abgewertet, sondern es lagen - unzulässigerweise - lediglich unterschiedliche Beurteilungszeiträume in verschiedensten Statusämtern vor. Dahinter steckte nicht gerade böse Absicht.

    Dass andersherum die Eignung für ein bestimmtes Amt nicht ausschließlich am Vergleich des Verlaufs einer Unterrichtsstunde oder einer Dienstbesprechung fest gemacht werden sollte, ist hoffentlich auch klar. Daher steht insbesondere im Gespräch zum Amt durchaus ein gewisser Beurteilungsspielraum zur Verfügung.

    Das heißt, du hast das Beurteilungsverfahren selbst abgebrochen? Das dürfte - zumindest für dieses Verfahren - nicht widerruflich sein, hat für zukünftige Verfahren aber zum Glück auch keine Relevanz. Für das nächste Mal ist es sicher hilfreich zu wissen, dass der angesprochene Eintrag in die Personalakte überhaupt erst nach Eröffnung und Besprechung der schriftlichen Beurteilung erfolgt.

    Das wurde bei uns auch schon versucht und kommt mit hoher Wahrscheinlichkeit flächendeckend vor. Ich habe mit Verweis auf das BGH-Urteil remonstriert, woraufhin die Anweisung schnell zurückgezogen wurde und seitdem (zumindest mir gegenüber) nie wieder kam. Im Zweifelsfall muss dann eben Unterricht entfallen. Erst wenn das flächendeckend geschieht, sehen sich die zuständigen Landesregierungen vlt. doch einmal genötigt, etwas gegen die chronische Unterbesetzung des Systems zu tun.

    Meine bisherigen Leistungen und auch die dienstliche Beurteilung waren immer herausragend und ich kann mir nicht vorstellen, dass fachlich ein mangelhaft begründet werden kann.

    Hat jemand eine Idee, wie ich nun vorgehen kann?

    Kann ich Widerspruch einlegen?

    Kann ich meinen Rücktritt von der Bewerbung rückgängig machen?

    Wie finde ich die „wahren Gründe“ für meine Bewertung raus?

    Kleine Ergänzung: Liegt dir bereits die Abschrift der Beurteilung vor? Diese muss vor Aufnahme in die Personalakte eröffnet werden und Gelegenheit zur Besprechung eingeräumt werden. Dann kann man immer noch überlegen, zurückzuziehen. Es besteht darüber hinaus auch die Möglichkeit, eine Gegenäußerung zur Beurteilung abzugeben, die ebenfalls in die Personalakte aufzunehmen wäre.

    Bevor du weitere Maßnahmen einleitest, benötigst du m.E. erst einmal Einsicht in die Abschrift, um zu schauen, auf was sich die mangelhafte Beurteilung stützt und ob es hierbei objektiv zu groben Fehlern kam oder nicht. Alles andere führt dich erst einmal nicht weiter.

    Es kann durchaus sein, dass sich bei besserer Passung von Kandidaten leichte Leistungsunterschiede in einer leicht unterschiedlichen Beurteilung niederschlagen, um die Auswahlentscheidung sauberer begründen zu können. Dabei reden wir dann aber i.d.R. von Beurteilungen "B- die Leistungsanforderungen werden deutlich übertroffen" vs. "C - die Leistungsanforderungen werden gut erfüllt". Eine Beurteilung im mangelhaften Bereich (in Nds. wäre das E- "die Leistungsanforderungen werden nicht erfüllt") wird auch nur vergeben, wenn die Anforderungen wirklich nicht erfüllt werden. In diesem Fall würde man hier die Stelle übrigens auch nicht erhalten, wenn man der einzige Bewerber wäre.

    @karuna also unser Schulleitung vertritt nur die langfristig erkrankte Schulleitung. Sie hat nebenbei auch noch eine Klasse zu betreuen. Wenn Du ohne Genehmigung vom Schulamt eine Klasse ins Homeschooling schickst, oder die Schule eine Woche schließt, kannst Du mit Konsequenzen des Schulamts rechnen…. Unsere Gesundheitsämter schicken keine Klassen mehr in Quarantäne, auch wenn fast alle Kinder der Klasse infiziert wären. Sind völlig überlastet. Zur Zeit bearbeiten sie die Fälle vom 8.11.!! Homeschooling ordnet das Schulamt an…aber das ist seit Tagen nicht erreichbar. Es ist hier eine absolute Katastrophe 😳

    Mit Konsequenzen haben Vorgesetzte ebenfalls zu rechnen, wenn sie anordnen, eine andere Klasse mit zu beaufsichtigen oder gar mit zu unterrichten. Die Aufsichtsführung vom Nebenzimmer aus genügt nicht und würde eine rechtswidrige Dienstanweisung darstellen, wie der BGH bereits 1972 feststellte.

    Zitat von BGH, Urteil vom 19.06.1972 III ZR 80/70

    Tenor:

    Es genügt nicht, daß eine Schulklasse, von 14- bis 15jährigen deren Lehrer verhindert ist, von der Lehrkraft einer im benachbarten Klassenzimmer unterrichtenden Lehrkraft während der Unterrichtsstunde mitbeaufsichtigt wird.

    Ordnet der Schulleiter eine solche Mitbeaufsichtigung an, so begeht er eine Amtspflichtverletzung.

    Nein, ich beziehe mich damit auf die Studien, die eine gleich hohe Viruslast zeigten. Diese stammten aber aus der Frühzeit des Impfzeitraums, dementsprechend habe ich mich blöde ausgedrückt, da eine Durchbruchsinfektion früh nach der Impfung aller Logik nach nicht vergleichbar sein dürfte mit einer, die durch sinkende Antikörpertiter passiert. Im ersteren Fall ist nämlich eher davon auszugehen, dass die Impfung garnicht erst ordentlich anschlug. Aber bei dem Schluss bleibe ich, man sollte vorsichtig bleiben, da wir so früh nach den Impfungen hinsichtlich ihrer Schutzwirkung quasi täglich Neuland betreten.

    Derzeit scheint vieles darauf hin zu deuten, dass die Viruslast zwar vergleichbar hoch ist, diese aber bei Geimpften schneller abfällt als bei Ungeimpften. Damit wird die infektiöse Zeitspanne verkürzt. Auch gibt es Hinweise, dass ein bedeutender Anteil der gemessenen Viruslast auf bereits inaktivierte, nicht mehr vermehrungsfähige Viren zurückgeht. Gleichzeitig haben Geimpfte im Mittel eine schwächere Ausprägung von Symptomen und ein signifikant niedrigeres Hospitilationsrisiko. Deine Behauptung aus #8591, die Erkrankung verlaufe bei Geimpften nicht wesentlich leichter, ist m.E. durch nichts zu halten. Aus der reinen Viruslast lässt sich gerade nicht auf den Schweregrad der Erkrankung folgern (s.o.).

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