Beiträge von Seph

    Ich habe das nicht im Detail analysiert, das werde ich auch nicht tun. Aber solcherlei Probleme riechen immer verdammt nach NP-vollständig.

    Das vermute ich auch. Problematisch bei der rein rechnergesteuerten Umsetzung dürfte sein, die verschiedenen Auswahlkriterien bei der Klassenbildung geeignet zueinander zu gewichten, sodass ein Rechner überhaupt etwas damit anfangen kann. Ich helfe mir derzeit mit einer Kombination aus einer Soziogramm-Software und Excel.

    Schüler haben erwiesenermaßen keine nennenswerten Folgen durch Corona zu fürchten und im Gegenzug sagt selbst die Stiko, dass die Datenlage noch zu gering ist und damit zumindest aktuell Risiken vor Nutzen überwiegen.

    Ich fürchte, du irrst dich da deutlich: Derzeit häufen sich die Hinweise, dass sehr wohl auch Kinder und Jugendliche (trotz oftmals weitgehend symptomlosem Verlauf) an Long-Covid und speziell am PIMS erkranken können. Außerdem lässt du völlig außer Acht, dass bei einer hinreichend großen Gruppe von infizierbaren Personen das Risiko für Ausbildung von Mutationen nennenswert erhöht ist, was wiederum auf alle anderen zurückschlagen kann.

    Der Schluss, dass die Risiken einer Impfung größer als deren Nutzen ist, ist für mich in Anbetracht der geringen Impfnebenwirkungen und äußerst seltenen heftigeren Nebenwirkungen nicht nachvollziehbar.

    Ich habe gerade eine Quelle aus der Schweiz gefunden :) .

    Dabei hast du leider folgenden Abschnitt übersehen:

    Zitat
    Pims oder die seltenen schweren Covid-Verläufe bei Kindern sind häufiger als Masern. Gegen Masern impfen wir auch.

    Das finde ich interessant, entscheidet dann die Prüfkommission einheitlich oder hängt das dann davon ab, welche Lehrkraft man in dem Fach hat?

    "Bei Frau M. muss nie jemand in die mündliche, bei Frau B. schon."

    Die Fachlehrkräfte sitzen in den jeweils berufenen Fachprüfungsausschüssen und sind für die Bewertung der jeweiligen Fachprüfung zuständig. Die Prüfungskommission hingegen organisiert und leitet das gesamte Prüfungsverfahren und besteht in der Regel aus 2 Personen bei Sek I Abschlüssen und 3 Personen beim Abitur, von denen die/der SL i.d.R. die Leitung übernimmt. In gewissen zeitlichen Abständen wird die Leitung der Prüfungskommission auch durch SL benachbarter Schulen oder durch die Landesschulbehörde direkt besetzt. Insofern wird mindestens innerhalb der Schule durchaus einheitlich entschieden.

    Für die Fragestellung ist die AVO-Sek_I zu Rate zu ziehen, insbesondere der Paragraph 27. Eine weitere mündliche Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache kann durch die Prüfungskommission (verpflichtend) angesetzt werden. Eine zusätzliche mündliche Prüfung ist auch anzusetzen, wenn der Prüfling dies bis zu einem bestimmten Termin schriftlich verlangt.

    Es gibt in Niedersachsen keinen Automatismus wie von Andrew für NRW beschrieben. Die Prüfungskommission wird Prüfungen i.d.R. dann ansetzen, wenn ohne diese Prüfung das Bestehen nicht gewährleistet ist und kann eine solche auch bei erheblichen Abweichungen von Vorleistungen ansetzen. Hierfür gibt es aber keinen Automatismus.

    So war es bei uns bisher, Montag/Dienstag Konferenz (dieses Jahr 16./17.8.), aber Präsenz wurde ab dem 9. gestern angeordnet

    Montag/Dienstag vor Unterrichtsbeginn liegen in der Woche des Unterrichtsbeginns. Die Woche vor Unterrichtsbeginn ist daher m.E. die volle Kalenderwoche, bevor der Unterricht wieder beginnt. Insofern scheint mir das zwar nicht gerade freundlich ggü. dem Kollegium (wofür soll denn eine so lange Präsenzphase gut sein?), aber für rechtlich möglich.

    Die Diskussion um den hehren Begriff der Solidarität ist ohnehin eine Scheindebatte. Solidarität ist etwas, das freiwillig geleistet wird. Sie kann per definitionem nicht eingefordert und nicht erzwungen werden. Dann ist es keine Solidarität, sondern etwas anderes.

    Diesen Solidaritätsbegriff halte ich ebenfalls für deutlich zu eng gefasst. Der Begriff taucht bereits im römischen Recht als gesamtschuldnerische Haftung auf und wird heute eher als Haltung der Verbundenheit bzw. als Zusammenhalt gleichgesinnter oder gleichgestellter Gruppen gedeutet. Das der Sozialversicherung grundlegende Solidiaritätsprinzip greift darauf zurück. Hierfür ist es gerade nicht notwendig, dass die Einzelnen freiwillig Kosten anderer mittragen.

    Die letzte Woche vor Unterrichtsbeginn ist nicht gleichzusetzen mit der letzten Ferienwoche. Wenn Unterrichtsbeginn am Mittwoch ist, lese ich da dann die Woche vorher, d.h. Mittwoch bis Dienstag inkl. heraus.

    Ich würde sogar noch weiter gehen wollen: Meines Erachtens kann damit die volle Woche Montag-Freitag vor der Woche des Unterrichtsbeginns gemeint sein und nicht nur exakt 5 Werktage vorab.

    Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kostet nach GOÄ 2,33€ (einfacher Satz) bzw. 5,36€ (2,3-facher Satz) und muss grundsätzlich auch liquidiert werden. Wenn noch Beratungsgespräche und Untersuchungen erfolgen, wird die Rechnung etwas höher liegen, bleibt aber noch gut bezahlbar.

    Suboptimal ist das mit Sicherheit und kommt zum Glück selten vor. Wir können leider nicht so ausschreiben, wie du beschreibst, sondern müssen das an einem Fach festmachen, dem dann Zweitfächer als Optionen oder Ausschlüsse zugeordnet werden. Ich wollte nur aufzeigen, dass es manchmal auch andere Gründe für scheinbar seltsame Kombinationen geben kann als dass diese direkt in dieser Form benötigt werden.

    In NRW würde man das ausschreiben:

    - Kunst/Sowi

    - Kunst/ En

    - Kunst/beliebig,

    bevorzugt eingeladen werden die ersteren beiden Kombinationen.

    Das ist nicht nur in NRW so und wenn man weiß, dass man in der Umgebung als einzige Schule Kunst sucht, würde das wohl so gemacht werden. Wenn sich aber 4-5 Schulen in einer Region um 2 KandidatInnen prügeln, dann ist die Gefahr groß u.U. leer auszugehen und dann in der 2. Ausschreibungsrunde ggf. den Bedarf nicht mehr decken zu können. Dann wird durchaus bereits vorab anders ausgeschrieben, wenn man weiß, dass man durch die Alternativeinstellung i.V.m. internen Verschiebungen den Bedarf ebenfalls gut abgedeckt bekommt.

    personalrattechnisch ist das bestimmt ok, aber schulorganisatorisch bedeutet es ne ziemliche Ungerechtigkeit, das in der Sek 1 die anderen KollegInnen besser für Klassenleitung einzusetzen sind und mehr korrigieren und in der Sek 2 allenfalls zwei LKs drinne sind, weil die LKs im selben Jahrgang potentiell in den selben Schienen stattfinden werden. würd ich mich als Lehrerrätin einschalten.

    Um was zu erreichen? Dass die betreffenden Personen, die zwei zulässige Fächer studiert haben, keine Einstellungschancen haben? Ich bin immer wieder erstaunt, wie sich gleich über vermeintliche Ungerechtigkeiten, die eigentlich gar keine sind, echauffiert wird. Ausschreibungen dieser Art hängen im Übrigen nicht immer direkt an bestimmten Personen an sich, sondern nicht selten stecken auch Überlegungen dahinter, wie man innerhalb des Kollegiums Stunden sinnvoll verschieben kann, um alles abzudecken.

    Mal als Beispiel: Nehmen wir an, wir benötigen an der Schule dringend eine Kunstlehrkraft. Leider ist absehbar, dass es in der Bewerberliste eh nur 2 KandidatInnen gibt, 3-4 Nachbarschulene aber auch ausschreiben würden. An der Schule selbst habe ich im Beispiel vlt. noch eine Lehrkraft Ku/Pw und eine Lehrkraft Ku/En. Dann schreiben wir u.U. mit Blick auf die anderen Schulen gerade nicht Ku/beliebig, sondern Pw/En aus, wenn auf der Liste entsprechende Lehrkräfte auftauchen. Nur Pw/beliebig oder En/beliebig hingegen wäre weniger zielführend, da hier oft Begleitfächer auftauchen, die man ohnehin en masse abgedeckt hat.

    Was die AfD betrifft: Nur im Wahlkreis Erzgebirge 3 hatte die AfD die meisten Stimmen. Das Erzgebirge wählt klassisch CDU.

    Die vielen AfD-Wähler gab es in Sachsen vor allem nördlich und östlich von Dresden, d.h. nicht im Erzgebirge.

    Aber nicht nur im Wahlkreis 3 hat die AfD sehr hohe Ergebnisse realisiert. In jedem Wahlkreis des Erzgebirges lagen sie 2019 bei mindestens 28% der Stimmen und genießen dementsprechend einen hohen Rückhalt in der Bevölkerung. Ich empfinde es auch als irritierend, dass du die derzeitige Stimmung in Sachsen romantisierst, indem du darauf verweist, dass "die Sachsen" schon immer aufsässig sind und sich gerade aus Berlin ungern etwas sagen lässt.

    Wenn das dazu führt, dass man schon aus Prinzip dagegen ist, weil andere dafür sind und rationalen Argumenten nicht mehr zugängig ist, dann ist das mit Sicherheit keine positive Eigenschaft mehr. Glücklicherweise gelten solche Allgemeinplätze ohnehin nicht für jeden, das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es verstärkte Tendenzen in diese Richtung gibt.

    In diesem Jahr laufen Prüfungen und Bewerbungsverfahren für angehende Grundschullehrkräfte wieder zeitgleich, nämlich jetzt gerade.

    Den Vorteil der „fertig ausgebildeten“ Lehrkraft kann ich nicht sehen, wenn es um wenige Tage oder Wochen geht und wenn nur Lehrkräfte vorab fertig sein können, die beim letzten Mal alle Stellen ausgeschlagen haben und/oder zwischenzeitlich anderweitig tätig waren, z.B. Uni/Ausland.

    Das ist echt blöd mit der fehlenden zeitlichen Passung. Ich sehe diesen Vorteil auch nicht, das Vorgehen ist aber leider so verordnet. Wahrscheinlich möchte man mit dieser Vorgabe vermeiden, eine nennenswerte Anzahl von Konkurrentenklagen verhandeln zu müssen. Als Bewerber würde ich mich durchaus etwas seltsam fühlen, wenn jemand ohne vorhandenes 2. Staatsexamen vorgezogen würde, da hier schlicht noch kein entsprechender formaler Eignungsnachweis vorliegt. Genau dieser ist beamtenrechtlich aber erforderlich im Besetzungsverfahren. Das mag anders aussehen, wenn ein vorläufiges Zeugnis ausgestellt ist.

    Es fängt schon damit, dass die Fächerkombination sehr klar eingegrenzt wird. Ich habe die Ausschreibung für einen Bekannten gesehen, dort wurde explizit die Fächerkombi Mathe+Physik gesucht.

    Jede andere Stelle, die ich gesehen habe, hatte auch Mathe+bel. oder Physik+bel. mit Bevorzugung des jeweiligen Faches offen. So spezifisch diese Fächer auszuschreiben ist sehr riskant, wenn kein Kandidat vorliegt.

    Deswegen dürfen wir in Mangelfächern gar nicht erst spezifische Kombinationen ausschreiben. Zudem werden diese häufig wirklich erst ausgeschrieben, wenn man entsprechende BewerberInnen an der Hand hat oder zumindest auf den Vorablisten sieht. Ansonsten ist die Gefahr einfach zu groß, diese nicht besetzen zu können und dann in der Zweitrunde nur noch auf nicht ganz so gut geeignete KanditatInnen zu treffen.

    Wie viele Besetzungen hast du in den letzten 10 Jahren eng begleitet? Wie viele waren im letzten oder vorletzen Sommer? Wie war die BewerberInnenlage?

    Alleine in den letzten drei Jahren etwas über 10 , davon jeweils mit 3-7 BewerberInnen. Dass grds. BewerberInnen mit schon vorhandenem Abschluss zu bevorzugen sind, ist einerseits nachvollziehbar und kann gleichzeitig wirklich ein Problem sein, wenn dadurch möglicherweise besser geeignete KandidatInnen nicht berücksichtigt werden können. Wenn zeitlich passend, werden Stellen nach Freigabe aber auch gezielt in Rücksprache mit dem Studienseminar oder mit Blick auf vorliegende Initiativbewerbungen ausgeschrieben.

    Daran konnte ich mich aus den anderen Jahren nicht erinnern, da waren die Prüfungen bereits abgeschlossen, als die Bewerbungen liefen.

    Hat sich der Zeitpunkt verschoben, um mit dem Besetzungsverfahren früher zu sein und anschließend Abordnungen eher regeln zu können?

    Zumindest Versetzungsentscheidungen laufen i.d.R. bereits deutlich früher rund um den Halbjahreswechsel ab, für Abordnungen ist das denkbar. Im vergangenen Jahr gab es leider pandemiebedingt auch Verzögerungen bei den Prüfungen zum 2.Stex, was wir bei Einstellungen auch zu spüren bekommen haben. Inzwischen scheinen sich die Seminare darauf eingestellt zu haben.

    Vielleicht ändert die Landesschulbehörde die Ausschreibungen oder das Verfahren auch, weil über Jahre bestimmte Schulen gar keine BewerberInnen bekommen oder für sich gewinnen konnten, weil die Schule am Rande liegt - quasi noch weit hinter Bullerbü.

    Der Vorteil im Lehrkräftemangel, dass BewerberInnen sich die Schulen auswählen können, ist der Nachteil für die Schulen mit einem nachteiligen Standort.

    Das ist mit hoher Sicherheit so. Ich habe gerade einmal nachgeschaut: Für das Lehramt an Grundschulen sind neben den schulscharfen Stellen explizit auch Bezirksstellen ausgeschrieben, bei denen die Auswahlentscheidung und Zuweisung durch die LSchB direkt erfolgt. Ein vergleichbares Verfahren gibt es auch bei den weiterführenden Schulen, hier insbesondere in Mangelfächern.

    Tatsächlich erfolgt die Einstellung dann nämlich über die Landesschulbehörde

    und die haben ganz eigene Kriterien,

    die von denen, die die Schule hat und anlegt und schriftlich niederlegt und begründet und wegschickt,

    durchaus abweichen (allein die Note zählt).

    Da fragt man sich dann, wofür man sich die ganze Arbeit mit den Auswahlgesprächen und Begründungen macht.

    Das würde mich jetzt wirklich wundern. Für die schulscharfen Stellen hat die Schule selbst über die Auswahlgespräche eine gute Auswahl, da alle BewerberInnen innerhalb einer Notenspannbreite von 1,0 im Vergleich zur/zum Besten berücksichtigt werden können. Wir stellen oft genug gerade nicht nach Bestnote ein, sondern nach bester Eignung für die konkrete Situation an unserer Schule. Mir ist auch von umliegenden Schulen kein Fall bekannt, indem sich die LSchB über die Besetzungsentscheidung einer Schule hinweggesetzt hätte. Das mag mal anders aussehen, wenn im Besetzungsverfahren offensichtliche Mängel vorlagen, wie z.B. Nichtberücksichtigung Schwerbehinderter bei den Einladungen zu Auswahlgesprächen, zu breites Notenspektrum o.ä.

    1. Es ist mir klar, dass Contergan kein Impfstoff war. Die Parallele war vielmehr, dass es sich um ein zugelassenes Medikament handelte. Von den anschließenden Vertuschungsversuchen durch die Politik und der letztendlichen Abtretung der finanziellen Lasten an den Steuerzahler will ich gar nicht anfangen.

    2. Man weiß heute (und das war mein zentraler Punkt), dass fruchtschädigende Stoffe ihre desaströse Wirkung unabhängig von der Dauer der Einnahme oder der Menge entfalten können. Geringste Mengen Alkohol oder eben Contergan zum falschen Zeitpunkt und der Schaden tritt ein. Und ja, auch bei Contergan gab es zunächst keine Hinweise darauf.

    Wie gesagt: Dann bitte auch über die deutlichen Unterschiede im Zulassungsverfahren damals und heute sprechen. Ansonsten entsteht ein verzerrtes Bild. Zu 2.: es hat ja einen guten Grund, warum die Impfung für Schwangere derzeit nicht empfohlen wird, da entsprechende Daten eben noch fehlen. Was aufgrund der Charakteristik eines Impfstoffes jedenfalls nicht zu erwarten ist, sind Spätfolgen bei jetzt geimpften Nichtschwangeren Personen und deren Kindern. Blöderweise werden genau diese Ängste bedient, wie ich auch im Bekanntenkreis erleben durfte. Dort lässt sich ein Paar mit Kinderwunsch nicht impfen, weil es ja schädlich sei :autsch:

    Nun ja, sollten die neuartigen Impfstoffe z.B. fruchtschädigende Effekte haben, dann ist nicht der Zeitraum, die Dauer oder die Menge entscheidend, sondern der Zeitpunkt der Verabreichung. Die Firma Grünthal hatte da mal ein prima Präparat, hervorragend und lange getestet, nur leider an den falschen Versuchstieren. Der Rest ist Geschichte.

    Dir ist dabei schon klar, dass Contergan als Arzneimittel zur regelmäßigen Einnahme zugelassen war und nicht als Impfstoff, von dem man 1-2x mal eine geringe Dosis erhält, oder? Ich habe oben bereits den Unterschied angesprochen. Das Beispiel ist noch aus anderen Gründen nicht sinnvoll (oder bewusst polemisch?) gewählt: Contergan wurde Mitte der 50er Jahre nach vornehmlich Tierversuchen zugelassen, die Wirkung am Menschen nur grob erkundet. Ein erstes Arzneimittelgesetz trat in Deutschland überhaupt erst 1961 in Kraft, in welchem noch immer nicht die Prüfung einer therapeutischen Wirkung notwendig war. Erst 1964 wurde dann die klinische Prüfung eines zuzulassenden Arzneimittels überhaupt aufgenommen.

    Der Vergleich von dem kaum geprüften Arzneimittel Contergan mit Impfstoffen aus heutigen Zulassungsverfahren geht m.E. vollkommen an der Sache vorbei.

    Es gibt auch zahlreiche Quellen, in denen nichts von vermeintlichen "Fakten" steht, sondern, dass man nicht wisse, ob es Langzeitnebenwirkungen geben werde, aber man geht davon aus, dass dem nicht so ist und bisher ist alles gut gegangen usw.

    Vektor- und mRNA-Impfstoffe sind neu und da KANN es auch anders kommen, als man es bislang kennt. Mich freut es, wenn es so ist, dass es keine Langzeitnebenwirkungen gibt, aber WISSEN kann man das m.E. erst in Jahren.

    Noch einmal: Du verwechselst Langzeitfolgen von Nebenwirkungen bei Impfstoffen mit Langzeitnebenwirkungen bei Arzneimitteln. Das ist nicht zielführend.

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