Wir bekommen jetzt welche angeboten, aber müssten für die Reparaturkosten selbst aufkommen. Das ist mir zu teuer.
Eine entsprechende Regelung, die über Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit hinausgeht, wäre unzulässig.
Wir bekommen jetzt welche angeboten, aber müssten für die Reparaturkosten selbst aufkommen. Das ist mir zu teuer.
Eine entsprechende Regelung, die über Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit hinausgeht, wäre unzulässig.
Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kostet nach GOÄ 2,33€ (einfacher Satz) bzw. 5,36€ (2,3-facher Satz) und muss grundsätzlich auch liquidiert werden. Wenn noch Beratungsgespräche und Untersuchungen erfolgen, wird die Rechnung etwas höher liegen, bleibt aber noch gut bezahlbar.
Alles anzeigenich halte solche Verschiebaktionen für äußerst suboptimal und nur in den allerkrassesten Notfällen für angebracht: nur eine Schwangerschaft und eine Versetzung und dann hat man halt einmal Geschichte zu viel und garkein Physik mehr.
man kann doch auch mehrere Fächer auf einer Stelle ausschreiben, also zb
- Kunst/Sowi
- Kunst/ En
- Kunst/beliebig
- Sowi/ beliebig
- Geschichte/ beliebig bevorzugt Kunst Englisch
Suboptimal ist das mit Sicherheit und kommt zum Glück selten vor. Wir können leider nicht so ausschreiben, wie du beschreibst, sondern müssen das an einem Fach festmachen, dem dann Zweitfächer als Optionen oder Ausschlüsse zugeordnet werden. Ich wollte nur aufzeigen, dass es manchmal auch andere Gründe für scheinbar seltsame Kombinationen geben kann als dass diese direkt in dieser Form benötigt werden.
In NRW würde man das ausschreiben:
- Kunst/Sowi
- Kunst/ En
- Kunst/beliebig,
bevorzugt eingeladen werden die ersteren beiden Kombinationen.
Das ist nicht nur in NRW so und wenn man weiß, dass man in der Umgebung als einzige Schule Kunst sucht, würde das wohl so gemacht werden. Wenn sich aber 4-5 Schulen in einer Region um 2 KandidatInnen prügeln, dann ist die Gefahr groß u.U. leer auszugehen und dann in der 2. Ausschreibungsrunde ggf. den Bedarf nicht mehr decken zu können. Dann wird durchaus bereits vorab anders ausgeschrieben, wenn man weiß, dass man durch die Alternativeinstellung i.V.m. internen Verschiebungen den Bedarf ebenfalls gut abgedeckt bekommt.
personalrattechnisch ist das bestimmt ok, aber schulorganisatorisch bedeutet es ne ziemliche Ungerechtigkeit, das in der Sek 1 die anderen KollegInnen besser für Klassenleitung einzusetzen sind und mehr korrigieren und in der Sek 2 allenfalls zwei LKs drinne sind, weil die LKs im selben Jahrgang potentiell in den selben Schienen stattfinden werden. würd ich mich als Lehrerrätin einschalten.
Um was zu erreichen? Dass die betreffenden Personen, die zwei zulässige Fächer studiert haben, keine Einstellungschancen haben? Ich bin immer wieder erstaunt, wie sich gleich über vermeintliche Ungerechtigkeiten, die eigentlich gar keine sind, echauffiert wird. Ausschreibungen dieser Art hängen im Übrigen nicht immer direkt an bestimmten Personen an sich, sondern nicht selten stecken auch Überlegungen dahinter, wie man innerhalb des Kollegiums Stunden sinnvoll verschieben kann, um alles abzudecken.
Mal als Beispiel: Nehmen wir an, wir benötigen an der Schule dringend eine Kunstlehrkraft. Leider ist absehbar, dass es in der Bewerberliste eh nur 2 KandidatInnen gibt, 3-4 Nachbarschulene aber auch ausschreiben würden. An der Schule selbst habe ich im Beispiel vlt. noch eine Lehrkraft Ku/Pw und eine Lehrkraft Ku/En. Dann schreiben wir u.U. mit Blick auf die anderen Schulen gerade nicht Ku/beliebig, sondern Pw/En aus, wenn auf der Liste entsprechende Lehrkräfte auftauchen. Nur Pw/beliebig oder En/beliebig hingegen wäre weniger zielführend, da hier oft Begleitfächer auftauchen, die man ohnehin en masse abgedeckt hat.
Was die AfD betrifft: Nur im Wahlkreis Erzgebirge 3 hatte die AfD die meisten Stimmen. Das Erzgebirge wählt klassisch CDU.
Die vielen AfD-Wähler gab es in Sachsen vor allem nördlich und östlich von Dresden, d.h. nicht im Erzgebirge.
Aber nicht nur im Wahlkreis 3 hat die AfD sehr hohe Ergebnisse realisiert. In jedem Wahlkreis des Erzgebirges lagen sie 2019 bei mindestens 28% der Stimmen und genießen dementsprechend einen hohen Rückhalt in der Bevölkerung. Ich empfinde es auch als irritierend, dass du die derzeitige Stimmung in Sachsen romantisierst, indem du darauf verweist, dass "die Sachsen" schon immer aufsässig sind und sich gerade aus Berlin ungern etwas sagen lässt.
Wenn das dazu führt, dass man schon aus Prinzip dagegen ist, weil andere dafür sind und rationalen Argumenten nicht mehr zugängig ist, dann ist das mit Sicherheit keine positive Eigenschaft mehr. Glücklicherweise gelten solche Allgemeinplätze ohnehin nicht für jeden, das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es verstärkte Tendenzen in diese Richtung gibt.
In diesem Jahr laufen Prüfungen und Bewerbungsverfahren für angehende Grundschullehrkräfte wieder zeitgleich, nämlich jetzt gerade.
Den Vorteil der „fertig ausgebildeten“ Lehrkraft kann ich nicht sehen, wenn es um wenige Tage oder Wochen geht und wenn nur Lehrkräfte vorab fertig sein können, die beim letzten Mal alle Stellen ausgeschlagen haben und/oder zwischenzeitlich anderweitig tätig waren, z.B. Uni/Ausland.
Das ist echt blöd mit der fehlenden zeitlichen Passung. Ich sehe diesen Vorteil auch nicht, das Vorgehen ist aber leider so verordnet. Wahrscheinlich möchte man mit dieser Vorgabe vermeiden, eine nennenswerte Anzahl von Konkurrentenklagen verhandeln zu müssen. Als Bewerber würde ich mich durchaus etwas seltsam fühlen, wenn jemand ohne vorhandenes 2. Staatsexamen vorgezogen würde, da hier schlicht noch kein entsprechender formaler Eignungsnachweis vorliegt. Genau dieser ist beamtenrechtlich aber erforderlich im Besetzungsverfahren. Das mag anders aussehen, wenn ein vorläufiges Zeugnis ausgestellt ist.
Es fängt schon damit, dass die Fächerkombination sehr klar eingegrenzt wird. Ich habe die Ausschreibung für einen Bekannten gesehen, dort wurde explizit die Fächerkombi Mathe+Physik gesucht.
Jede andere Stelle, die ich gesehen habe, hatte auch Mathe+bel. oder Physik+bel. mit Bevorzugung des jeweiligen Faches offen. So spezifisch diese Fächer auszuschreiben ist sehr riskant, wenn kein Kandidat vorliegt.
Deswegen dürfen wir in Mangelfächern gar nicht erst spezifische Kombinationen ausschreiben. Zudem werden diese häufig wirklich erst ausgeschrieben, wenn man entsprechende BewerberInnen an der Hand hat oder zumindest auf den Vorablisten sieht. Ansonsten ist die Gefahr einfach zu groß, diese nicht besetzen zu können und dann in der Zweitrunde nur noch auf nicht ganz so gut geeignete KanditatInnen zu treffen.
Wie viele Besetzungen hast du in den letzten 10 Jahren eng begleitet? Wie viele waren im letzten oder vorletzen Sommer? Wie war die BewerberInnenlage?
Alleine in den letzten drei Jahren etwas über 10 , davon jeweils mit 3-7 BewerberInnen. Dass grds. BewerberInnen mit schon vorhandenem Abschluss zu bevorzugen sind, ist einerseits nachvollziehbar und kann gleichzeitig wirklich ein Problem sein, wenn dadurch möglicherweise besser geeignete KandidatInnen nicht berücksichtigt werden können. Wenn zeitlich passend, werden Stellen nach Freigabe aber auch gezielt in Rücksprache mit dem Studienseminar oder mit Blick auf vorliegende Initiativbewerbungen ausgeschrieben.
Daran konnte ich mich aus den anderen Jahren nicht erinnern, da waren die Prüfungen bereits abgeschlossen, als die Bewerbungen liefen.
Hat sich der Zeitpunkt verschoben, um mit dem Besetzungsverfahren früher zu sein und anschließend Abordnungen eher regeln zu können?
Zumindest Versetzungsentscheidungen laufen i.d.R. bereits deutlich früher rund um den Halbjahreswechsel ab, für Abordnungen ist das denkbar. Im vergangenen Jahr gab es leider pandemiebedingt auch Verzögerungen bei den Prüfungen zum 2.Stex, was wir bei Einstellungen auch zu spüren bekommen haben. Inzwischen scheinen sich die Seminare darauf eingestellt zu haben.
Vielleicht ändert die Landesschulbehörde die Ausschreibungen oder das Verfahren auch, weil über Jahre bestimmte Schulen gar keine BewerberInnen bekommen oder für sich gewinnen konnten, weil die Schule am Rande liegt - quasi noch weit hinter Bullerbü.
Der Vorteil im Lehrkräftemangel, dass BewerberInnen sich die Schulen auswählen können, ist der Nachteil für die Schulen mit einem nachteiligen Standort.
Das ist mit hoher Sicherheit so. Ich habe gerade einmal nachgeschaut: Für das Lehramt an Grundschulen sind neben den schulscharfen Stellen explizit auch Bezirksstellen ausgeschrieben, bei denen die Auswahlentscheidung und Zuweisung durch die LSchB direkt erfolgt. Ein vergleichbares Verfahren gibt es auch bei den weiterführenden Schulen, hier insbesondere in Mangelfächern.
Tatsächlich erfolgt die Einstellung dann nämlich über die Landesschulbehörde
und die haben ganz eigene Kriterien,
die von denen, die die Schule hat und anlegt und schriftlich niederlegt und begründet und wegschickt,
durchaus abweichen (allein die Note zählt).
Da fragt man sich dann, wofür man sich die ganze Arbeit mit den Auswahlgesprächen und Begründungen macht.
Das würde mich jetzt wirklich wundern. Für die schulscharfen Stellen hat die Schule selbst über die Auswahlgespräche eine gute Auswahl, da alle BewerberInnen innerhalb einer Notenspannbreite von 1,0 im Vergleich zur/zum Besten berücksichtigt werden können. Wir stellen oft genug gerade nicht nach Bestnote ein, sondern nach bester Eignung für die konkrete Situation an unserer Schule. Mir ist auch von umliegenden Schulen kein Fall bekannt, indem sich die LSchB über die Besetzungsentscheidung einer Schule hinweggesetzt hätte. Das mag mal anders aussehen, wenn im Besetzungsverfahren offensichtliche Mängel vorlagen, wie z.B. Nichtberücksichtigung Schwerbehinderter bei den Einladungen zu Auswahlgesprächen, zu breites Notenspektrum o.ä.
1. Es ist mir klar, dass Contergan kein Impfstoff war. Die Parallele war vielmehr, dass es sich um ein zugelassenes Medikament handelte. Von den anschließenden Vertuschungsversuchen durch die Politik und der letztendlichen Abtretung der finanziellen Lasten an den Steuerzahler will ich gar nicht anfangen.
2. Man weiß heute (und das war mein zentraler Punkt), dass fruchtschädigende Stoffe ihre desaströse Wirkung unabhängig von der Dauer der Einnahme oder der Menge entfalten können. Geringste Mengen Alkohol oder eben Contergan zum falschen Zeitpunkt und der Schaden tritt ein. Und ja, auch bei Contergan gab es zunächst keine Hinweise darauf.
Wie gesagt: Dann bitte auch über die deutlichen Unterschiede im Zulassungsverfahren damals und heute sprechen. Ansonsten entsteht ein verzerrtes Bild. Zu 2.: es hat ja einen guten Grund, warum die Impfung für Schwangere derzeit nicht empfohlen wird, da entsprechende Daten eben noch fehlen. Was aufgrund der Charakteristik eines Impfstoffes jedenfalls nicht zu erwarten ist, sind Spätfolgen bei jetzt geimpften Nichtschwangeren Personen und deren Kindern. Blöderweise werden genau diese Ängste bedient, wie ich auch im Bekanntenkreis erleben durfte. Dort lässt sich ein Paar mit Kinderwunsch nicht impfen, weil es ja schädlich sei ![]()
Nun ja, sollten die neuartigen Impfstoffe z.B. fruchtschädigende Effekte haben, dann ist nicht der Zeitraum, die Dauer oder die Menge entscheidend, sondern der Zeitpunkt der Verabreichung. Die Firma Grünthal hatte da mal ein prima Präparat, hervorragend und lange getestet, nur leider an den falschen Versuchstieren. Der Rest ist Geschichte.
Dir ist dabei schon klar, dass Contergan als Arzneimittel zur regelmäßigen Einnahme zugelassen war und nicht als Impfstoff, von dem man 1-2x mal eine geringe Dosis erhält, oder? Ich habe oben bereits den Unterschied angesprochen. Das Beispiel ist noch aus anderen Gründen nicht sinnvoll (oder bewusst polemisch?) gewählt: Contergan wurde Mitte der 50er Jahre nach vornehmlich Tierversuchen zugelassen, die Wirkung am Menschen nur grob erkundet. Ein erstes Arzneimittelgesetz trat in Deutschland überhaupt erst 1961 in Kraft, in welchem noch immer nicht die Prüfung einer therapeutischen Wirkung notwendig war. Erst 1964 wurde dann die klinische Prüfung eines zuzulassenden Arzneimittels überhaupt aufgenommen.
Der Vergleich von dem kaum geprüften Arzneimittel Contergan mit Impfstoffen aus heutigen Zulassungsverfahren geht m.E. vollkommen an der Sache vorbei.
Es gibt auch zahlreiche Quellen, in denen nichts von vermeintlichen "Fakten" steht, sondern, dass man nicht wisse, ob es Langzeitnebenwirkungen geben werde, aber man geht davon aus, dass dem nicht so ist und bisher ist alles gut gegangen usw.
Vektor- und mRNA-Impfstoffe sind neu und da KANN es auch anders kommen, als man es bislang kennt. Mich freut es, wenn es so ist, dass es keine Langzeitnebenwirkungen gibt, aber WISSEN kann man das m.E. erst in Jahren.
Noch einmal: Du verwechselst Langzeitfolgen von Nebenwirkungen bei Impfstoffen mit Langzeitnebenwirkungen bei Arzneimitteln. Das ist nicht zielführend.
Ein entscheidender Unterschied wird bereits im 4. Beitrag dieses Threads von "Tazz" dargelegt.
Wenn ich mit meiner Kurzrecherche richtig liege, wurde der MMR-Impfstoff 1971 in den USA und 1980 in Deutschland zugelassen. Man hatte also über 40 Jahre Erfahrung mit dem Zeug, bevor man diesen Impfstoff zwangsverordnet hat.
Das ist de facto irrelevant. Das Argument mit möglichen Langzeitschäden bzw. fehlenden Langzeitstudien ist immer wieder zu hören, wird dadurch aber nicht sinnvoller und liegt an einer Verwechslung von "Langzeitfolgen" kurzfristiger Nebenwirkungen und "Langzeitnebenwirkungen". Bei Impfstoffen sind klassische Langzeit-Nebenwirkungen anders als bei dauerhaft eingenommenen Medikamenten nicht zu erwarten, was gerade an der fehlenden Anreicherung im Körper liegt. Entscheidend ist die Untersuchung auf häufige und seltene Nebenwirkungen. Für Letztere benötigt man Daten aus einer hinreichend großen Stichprobe, die wir durch die weltweiten Impfkampagnen inzwischen aber haben bzw. derzeit erhalten.
Ich frage mich eher, warum es einen Preis gibt fürs "Kontakthalten" und einen fürs "jeder Schüler bekam ein Tablet geliehen"...
Eine solche Vereinfachung wird der Arbeit dieser (und vieler anderer Schulen selbstverständlich auch) nicht gerecht. Wenn man sich die Begründungen mal genauer anschaut, ist zu sehen, dass es die Preise nicht nur für einfach "Kontakthalten" und "jeder Schüler bekam ein Tablet geliehen" gab.
Es erfordert durchaus einiges an Entwicklungsarbeit innerhalb von Schulen, sicherzustellen, dass wirklich ein enger Austausch mit allen Beteiligten auch unter Pandemiebedingungen möglich ist und soziale Unterschiede nicht noch stärker auf den Bildungserfolg durchschlagen als ohnehin schon. Das schreiben sich zwar nahezu alle Schulen, die ich kenne, auf die Fahnen, wirklich gelebt und umgesetzt wurde das aber nicht immer.
Gerade weil es so viele verschiedene kurzfristige Entwicklungsfelder gab, finde ich es auch gut, dass es dieses Jahr mehrere Auszeichnungen in unterschiedlichen Kategorien gab.
In meinen Augen stehen die Grundrechte über allem und sollten auch in Notfällen uneingeschränkt Anwendung finden.
Da bin ich grds. auch bei dir, nur geht die Bedeutung dieser Grundrechte über "meine persönlichen Abwehrrechte ggü. dem Staat" hinaus. Im hier diskutierten Art. 2 GG heißt es u.a. "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit." (Hervorhebung durch mich). Es ist durchaus sachgerecht, im Rahmen einer Interessenabwägung zwischen einem ziemlich niedrigschwelligen Eingriff in dieses Recht für den Einzelnen (kleiner Pieks bei Impfpflicht) und relativ harten Konsequenzen für viele MitbürgerInnen ohne einen solchen Eingriff (Worst Case: Zusammenbruch des Gesundheitssystems mit entsprechender Anzahl Schwererkrankter und Toter) diejenige Variante zu wählen, die dem normierten Recht auf Leben und Unversehrtheit eher entgegen kommt.
Ich bin gegen eine Impfpflicht. Ich schrieb es ja schon letztens: Rein rechtlich ist eine Impfung eine Körperverletzung, deren Legitimation freiwillig durch den Patienten bzw. dessen Sorgeberechtigte erfolgen sollte, nicht durch den Staat.
Wenn du schon mit Begriffen wie Körperverletzung hantierst, empfiehlt sich auch die tiefere Auseinandersetzung damit. Grundsätzlich erfüllen ärztliche Eingriffe zwar den äußeren Tatbestand der Körperverletzung, sind aber dann nicht rechtswidrig, wenn ein Rechtfertigungsgrund vorliegt. Dieser kann durch Einwilligung gegeben sein oder durch Gesetzeslage.
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG) lässt sich wiederum durch Gesetze einschränken. Genau das sieht das Infektionsschutzgesetz zum Zweck der Verhinderung einer Ausbreitung übertragbarer Erkrankungen bereits vor. Für die Masernschutzimpfung ist dies bereits normiert und der Gesetzgeber könnte dies verfassungskonform durchaus auf andere Erkrankungen übertragen.
Das stimmt so nicht:
Grobe Fahrlässigkeit = "Klar kann da einiges passieren, wird aber schon nicht." --> Beispiel: Schwänzen einer Aufsicht
Bedingter Vorsatz = "Mir doch egal, wenn was passiert." --> Beispiel: Ich schlage einen Mann auf der Straße nieder, um ihn auszurauben; er stirbt.
Vorsatz = "Ich weiß, dass da was passiert, und ich will das genau so haben." --> Beispiel: Nicht nötig, oder?
Im Zivilrecht (und bei Schadensersatzforderungen sind wir in dem Bereich) handelt fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Das mag für nachlässige Aufsichtsführung gelten oder in der Hektik übersehene Sicherheitsbestimmungen, nicht aber für die bewusste Entscheidung, sich über die entsprechende Dinge hinwegzusetzen. Hier wird der Schadenseintritt durchaus billigend in Kauf genommen.
Beispiel: Ich bin auf Klassenfahrt mit Schülern am See und sehe, wie mehrere Kinder ins Wasser hüpfen. Ich drehe mich um und gehe mir erst einmal einen Kaffee holen.
Hier liegt mit hoher Sicherheit keine grobe Fahrlässigkeit mehr vor, wenn in dem Moment etwas passiert. Die grobe Fahrlässigkeit ist hier bereits verwirklicht, wenn man die Kinder überhaupt ins Wasser lässt, ohne sich vorab von deren Schwimmfähigkeit und den Verhältnissen des Badegewässers versichert zu haben.
Ja, wer kennt ihn nicht, diesen unstillbaren Drang... wenn das kleine rote Kästchen befiehlt, "Scheibe einschlagen - Knopf tieeef drücken!"
Der Vorsatz ist bereits erreicht, wenn sich die Lehrkraft bewusst über Vorschriften hinwegsetzt und sich der Pflichtwidrigkeit bewusst ist oder zumindest mit dem Verstoß gegen Pflichten rechnet. Klassiker hierbei sind das bewusste Schwänzen einer Aufsicht oder das Ignorieren entscheidender Sicherheitsregeln bei Experimenten oder im Sportunterricht trotz bekannter Risiken und dem Wissen um Reduzierung dieser. Dies geht über das leichtfertige Handeln bei grober Fahrlässigkeit hinaus und kommt (leider) durchaus vor.
Ich möchte ergänzend bemerken, dass das Infektionsschutzgesetz die Mindestmaßstäbe festlegt. Einzelne Bundesländer oder gar Kommunen können auf Basis entsprechender Verordnungen auch härtere Regelungen durchsetzen. Inwiefern das auf euren Landkreis zutrifft, kann ich gerade nicht beurteilen.
Ich finde es interessant, dass jetzt Drosten auf die freie Entscheidung auf Impfverzicht hinweist, während die letzten paar Monate die harten staatlichen Maßnahmen ja gerade nicht ermöglichten, sich frei zu entscheiden, ein gesundheitliches Risiko im Gegenzug für mehr Freiheit in Kauf zu nehmen.
Was hast du denn? Es besteht nach wie vor kein Impfzwang, es kann und konnte sich jeder frei entscheiden, ob eine Impfung durchgeführt werden soll oder nicht. Drosten weist zurecht darauf hin, dass die freie Entscheidung zur Nichtimpfung gleichzeitig auch die Entscheidung ist, sich dem Risiko einer Infektion auszusetzen. Die Risikoabwägung liegt bei jeder Person selbst. Die mit der Impfung verbundenen Rücknahmen von Grundrechtseinschränkungen lassen sich derzeit auch mit nachgewiesenen PCR-Tests o.ä. erlangen und werden längerfristig bei entsprechender Impfquote auch davon unabhängig zurückgenommen werden.
Werbung