Beiträge von Seph

    Und ich ergänze. Es war für den Hausmeister ein wichtiges Zusatzeinkommen.

    (Das wurde mir erst bewusst, als einige Eltern zweimal die Woche gesundes Essen (Brot mit verschiedenen Beilagen wie Apfel und Gurke) zum Selbstkostenpreis anbieten wollten. Da gab es richtig Ärger (und nach Gespräch Verständnis für den Hausmeister.)

    Warum sollte denn ausgerechnet der Hausmeister davon profitieren dürfen, am Besten noch während seiner regulären Arbeitszeit? Problematisch finde ich auch, dass der Hausmeister genau dann nicht greifbar ist, wenn man ihn als Lehrkraft auch aufsuchen kann. Aus Sicht der Schule und für potentielle Betreiber kann es sinnvoll sein, den Kioskbetrieb an den Mensabetrieb zu koppeln und gemeinsam auszuschreiben. Der reine Mensabetrieb ist i.d.R. nicht wirtschaftlich, mit Kioskbetrieb sehr wohl. Als Schule bzw. Träger lassen sich so auch eher Bedingungen an das Speiseangebot durchsetzen.

    Bei einer Inzidenz bis zu 199 ist die Maske also optional. Lächerlich.

    Für weiterführende Schulen galt die schon ab einer Inzidenz von 50. Warum das im Primarbereich nicht gemacht wurde, erschließt sich mir zunächst auch nicht. Das mag aber daran liegen, dass die Gesundheitsämter vor Ort relativ schnell und adaptiv auf veränderte Lagebilder reagiert haben. Bislang sind die Grundschulen hier auch nicht unbedingt als Hotspots bekannt, was unser Minister im Detail in deiner Quelle auch erläutert. Im Übrigen ist bis 199 ein MNB nur im Unterricht unter Einhaltung der Mindestabstände optional, in anderen Situationen gilt diese Pflicht dennoch. Insofern ist das Attribut "lächerlich" völlig unpassend.

    Danke, das Verlassen des Schulgeländes für Sek I SuS zu untersagen, ist häufig sinnvoll und lässt sich auch schulorganisatorisch begründen, notwendig wäre es nicht zwingend. Gut, dass das bei euch landesweit geregelt ist.

    Alles, was nicht ohnehin vom Gesetzgeber vorgegeben ist, wird nicht einfach verhängt, sondern in allen Gremien (SV, SPS, LK) erst diskutiert und abgestimmt und anschließend in der Schulkonferenz nochmals abgestimmt. Jeder kann sich einbringen und mit entscheiden. Wir Lehrer können von Eltern und Schülern überstimmt werden, denn alle Gremien sind mit 1/3 Stimmen vertreten. Entsprechend hoch ist die Akzeptanz dieser Beschlüsse.

    So sollte und muss es auch ablaufen. Manchmal vergessen die Gremien nur leider, dass sie einen klar umgrenzten Gestaltungsrahmen haben und einige Anträge und Beschlussvorlagen überhaupt nicht beschlussfähig sind. Speisevorschriften gehören da mit Sicherheit dazu.

    Du schreibst, dass Arbeitsschutzmaßnahmen längst vorhanden sind. Darüber lohnt es sich meiner Meinung nach nicht zu streiten, das halte ich für schlichtweg falsch. Lehrkräfte mussten sich täglich über mehrere Stunden hinweg in geschlossenen Räumen mit rund 30 anderen Personen aufhalten. Nicht einmal so lächerlich niedrigschwellige Maßnahmen wie die MNS-Pflicht wurde flächendeckend durchgesetzt. Schleswig-Holstein hat vorgemacht, dass es auch anders geht: Maskenpflicht ab Klasse 1 bei einem Inzidenzwert von über 50. Ganz simpel. Von den lange ignorierten RKI-Empfehlungen möchte ich gar nicht erst anfangen.

    In Beitrag #822 habe ich sehr konkret Beispiele für solche Maßnahmen beschrieben und mich dabei zunächst auf Niedersachsen bezogen. Deine Aussage, solche Maßnahmen seien nicht vorhanden, ist daher zumindest für Niedersachsen unzutreffend. Das mag bei dir anders aussehen, aber das kann ich nicht beurteilen, da du nicht angegeben hast, in welchem Bundesland du arbeitest.

    Klar, die SuS, die mir in den Sinn kommen, die vor Jahren an meiner Schule in jeder Pause Cola tranken und Chips und Süssigkeiten zu sich nahmen, waren alle quer durch die Bank untergewichtig.

    Zum Glück gibt es neben den Massen an Schülerinnen und Schülern, die sich nur von Cola und Chips/Süssigkeiten ernähren und denen, die niemals so etwas essen würden oder dürfen noch einige wenige, die manchmal ganz verstohlen eine kleine Süssigkeit zu sich nehmen. Schön, wenn dann niemand in der Schule gleich die Verbotskeule herausholt ;)

    Das Mantra "Schulen sind sichere Orte" hat natürlich auch dazu geführt, dass vielerorts Sicherheitsmaßnahmen vernachlässigt wurden. Ich finde es befremdlich, dass in den meisten Grundschulen Deutschlands den Lehrkräften nicht einmal das bisschen Schutz, den verpflichtender MNS gewährt hätte, zugestanden wurde.

    Da ich den Link hier noch nicht gesehen - evtl. übersehen habe, die AOK-Daten: https://www.wido.de/news-events/ak…wegen-covid-19/

    Es geht mir nicht um ein Mantra "Schulen sind sichere Orte" und ich habe dazu bereits mehrfach geschrieben, dass es in der Natur der Sache liegt, dass Berufsgruppen, die mit vielen Personen Kontakt haben, potentiell auch gefährdeter sind, als z.B. Personen, die alleine zu Hause sitzen und dort im Homeoffice arbeiten. Dass die Inzidenz bei Bildungspersonal höher ausfällt ist da nur normal.

    Wenn hier aber immer wieder suggeriert wird, dass Schulen Pandemietreiber o.ä. sind und dass doch endlich mal Arbeitsschutzmaßnahmen ergriffen werden müssten, obwohl diese längst vorhanden sind, dann geht das an der Realität vorbei. Ich hätte mir auch gewünscht, dass der Dienstherr oder Schulträger die Lehrkräfte mit FFP2-Masken ausstattet und in einigen Landkreisen ist dies auch geschehen. Gleichzeitig denke ich, dass diese eine Sicherheit suggerieren, die eher dazu führen würde, nicht mehr so auf Abstände und regelmäßiges Lüften zu achten...Maßnahmen, die ebenfalls stark schützend wirken.

    Kann man natürlich Mist finden. Ist aber so. Lieferando und Co. auf dem Schulgelände ist verboten. Schülern bis Klasse 10 einschl. ist es untersagt, das Schulgelände in den Pausen zu verlassen. Damit isst niemand beim Bringdienst. Und so natürlich auch nicht die Lehrkräfte. Vorbildfunktion und so.

    So etwas kann man zwar tatsächlich festlegen, ist aber eigentlich unnötig. Schulen begründen dieses Verbot häufig mit dem fehlenden Versicherungsschutz. Dieser ist aber beim Verlassen des Schulgeländes zum Zweck der Nahrungsmittelversorgung nach wie vor gegeben. Als Schüler würde ich mir die Lieferung wahrscheinlich an der Geländegrenze übergeben lassen und gut ist. So handhaben es jedenfalls die Kids bei uns ;) Ein Verbot bestimmter Nahrungsmittel ist jedenfalls unzulässig, auch wenn ich diesen Versuch immer wieder in Schulordnungen sehe.

    Ich bin da voll bei Moebius . Für Niedersachsen ist im Übrigen im Rahmenhygieneplan 4.0 des MK sogar ziemlich deutlich festgelegt, wie Lüften zu erfolgen hat:

    Zitat

    Es ist das „20 –5 –20 Prinzip“ (20 Minuten Unterricht, 5 Minuten lüften, 20 Minuten Unterricht) zu befolgen. Die Lüftung hat als eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch möglichst vollständig geöffnete Fenster zu erfolgen (in Abhängigkeit von der Außentemperatur über 3 bis 10 Minuten).

    (....)

    Die Raumluft kühlt beim Stoßlüften in Räumen über wenige Minuten nur um ca. 2-3 Grad ab, was für die Schülerinnen und Schüler gesundheitlich unbedenklich ist. Eine Dauerlüftung soll nicht erfolgen.Andauernde Zugluft ist zu vermeiden

    Zweite Sache: evtl. kämen weitere Lehrer auf die Idee. Aber was ist mit den Schülern? Denen schmeckt das Essen in der Mensa vielleicht auch nicht. ......

    Ja, deswegen bestellen die sich teils jetzt schon selbst etwas. Eine meiner Klassen hat öfter mal 1-2 Familienpizzen für die Mittagspause geordert, wenn sie Nachmittagsunterricht hatten. Schön, dass sie da gemeinsam eine Bestellung, deren Bezahlung und Verteilung organisiert haben.

    Daraus ziehe ich den Schluss, dass bei steigenden Inzidenzen eben arbeitschutzrechtliche Sicherheitsmaßnahmen in Schulen gelten müssen, das kommt übrigens auch einer möglichst regelhaften Aufrechterhaltung des Unterrichtsbetriebs entgegen. Wer Regelbetrieb will, braucht vernünftige Masken, Lüfter, Trennwände.

    Keine Ahnung wie das bei euch war, aber hier wurden durchaus Gefährdungsbeurteilungen erstellt, einige Räume aus den Planungen heraus- und andere wie die Mensa u.ä. hineingenommen. Sicherheitsmaßnahmen, die durchaus ausreichend sind, sind u.a. die strikte Einhaltung von Abstandsgeboten, MNB-Pflicht, Lüftungsmaßnahme u.v.m. Lüfter sind z.B. nur in Gebäuden nötig, die keine öffenbaren Fenster besitzen, dann ist aber bereits eine entsprechende Lüftungsanlage verbaut. Wir haben als weitere Sicherheitsmaßnahme bei einer Begehung geprüft, ob deren Einstellung unter den neuen Lüftungsempfehlungen angepasst werden muss und wie schnell ein Luftaustausch erfolgt. Maßstab ist hier oft der CO2-Gehalt der Luft, der sich gut überwachen lässt. Der Nutzen von Trennwänden ist äußerst umstritten, Masken tragen hier alle. Zumindest für hier kann ich durchaus behaupten, dass eine gute Reihe geeigneter Maßnahmen getroffen wurden. Ich kann mir auch schwer vorstellen, dass bei euch bisher keinerlei Sicherheitsmaßnahmen greifen. Tu also bitte nicht so, als sei bislang niemand auf die Idee gekommen.

    Im September kam es in Hamburg zu einem größeren Ausbruch in einer Schule. Die Ergebnisse einer Gensequenzierung ergaben, dass alle Fälle des Clusters eine übereinstimmende genetische Signatur hatten und die Verbreitung somit innerhalb der Schule geschah. Diese Ergebnisse wurden wochenlang unter Verschluss gehalten und etwa vor zwei Wochen auf eine Anfrage der ZEIT nicht herausgegeben, erst durch eine Anfrage über das Portal Frag-den-Staat konnte jetzt erst das Ergebnis veröffentlicht werden.

    Wochenlang hieß es aus Hamburg, Fälle von Schulansteckungen gäbe es so gut wie nicht / diese seien nicht bekannt.

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    Bereits Mitte September ist kommuniziert worden, dass es auch innerhalb der Schule eine Infektionskette gab, die nachverfolgbar war und wurde. Natürlich können sich Leute auch in Schulen anstecken, das ist absolut nichts neues. Anders als hier suggeriert wird, sind diese aber nach wie vor keine Pandemietreiber oder super gefährliche Arbeitsplätze. Die deutlich überwiegende Anzahl an Schulen ist bisher ziemlich gut durch die Pandemie gekommen ohne flächendeckende Schließungen.

    Edit: Hamburg hat bereits im November Zahlen zu Infektionen innerhalb und außerhalb der Schule vorgelegt, die zwar zeigen, dass Schulen auch Infektionsherde sein können, aber die meisten Infektionen von außen kommen (über alle Hamburger Schulen hinweg). Es liegt nahe, dass es neben Einzelfällen an Schulen auch mal ein Infektionsgeschehen mit mehreren Beteiligten innerhalb der Einrichtung gibt. Von Zurückhalten von Daten kann hier kaum eine Rede sein. Aber man kann natürlich aus allem eine Verschwörungstheorie basteln.

    https://www.hamburg.de/coronavirus/14…adaten-schulen/

    Wenn man einen Grund hat (Erstverbeamtung), ein Tag nach Vertragsabschluss.

    Ja, sie müssen dich nehmen. Können dir aber einen Risikozuschlag geben. Ist aber egal, der Zeitraum lässt dir keinen Spielraum, so eine OP ist ein Klacks für eine Versicherung und dein Arzt freut sich einen Ast über deinen Wechsel..

    Ein ggf. zu erhebender Risikoaufschlag aufgrund des für die Versicherung absehbaren Kostenrisikos kann langfristig erheblich teurer sein als die Operation ggf. aus eigener Tasche zu bezahlen. Die Verschiebung der OP ist leider auch wenig sinnvoll, da nach bekannten Indikationen und anstehenden Heilbehandlungen gefragt wird. Hier zu lügen, kann den Versicherungsschutz kosten. Leider funktioniert die Selbstübernahme der Kosten wahrscheinlich auch nur, wenn man die OP mit folgenloser Abheilung vor dem Wechsel in die PKV durch hat.

    Ich "durfte" leider auch die ganze Spannbreite erleben, obwohl ich nur wenig in der Gastronomie war dieses Jahr. Das ging von Betrieben mit deutlich reduzierter Tischanzahl in großen Abständen, ausgefeilter Wegeführung und konsequenter Einforderung der MNB bis hin zu völlig zugestellten Betrieben, die ihre ohnehin schon sehr engen Gästebereiche nicht reduziert hatten, die Tische lediglich mit wirkungslosen Plexiglasschildern abgetrennt haben und Personal ohne MNB.

    Die Regeln sind doch schon streng, wenn die Menschen nicht gerade in Käfige gesperrt werden sollen. Trotzdem werden sich die Menschen anstecken, weil die Vielzahl an Maßnahmen nicht das Bedürfnis vieler Menschen, und damit das Kernproblem der Ansteckungen, unterdrücken kann, nämlich den Kontakt zu anderen Menschen.

    Ja, das Entscheidende ist aber gerade, dass sich nicht mehr so viele auf einmal anstecken, wie ohne diese Maßnahmen. Es ist dabei auch wenig hilfreich, hier immer wieder zu propagieren, man könne diese Maßnahmen dann auch gleich sein lassen.

    Ist das bei euch echt zulässig? Wir haben in Niedersachsen die Ansage bekommen, dass Klausuren grundsätzlich in Präsenz zu schreiben sind, das gelte auch für Schülerinnen und Schüler im Distanzlernen (dann ggf. in extra Räumen).

    Wie geht ihr mit SuS um, die sich nicht per Kamera überwachen lassen wollen bzw. angeben, keine zu haben?

    Und doch hast genau DU das Strafrecht und Gerichte bei Deiner Antwort auf meinen Beitrag ins Spiel gebracht.

    Ich stimme dir zu, dass das Beispiel mit Strafrecht wenig sinnvoll ist, da der Anscheinsbeweis praktisch nur im Zivil- und Verwaltungsrecht Anwendung findet. Um letzteres geht es bei Prüfungen aber auch. Den Ansatz "nicht erwischt -> Glück gehabt" finde ich wenig zielführend und passt eher zu den von mir angesprochenen tradierten Fehlvorstellungen in Kollegien und Schülerschaft.

    Der Anscheinsbeweis suggeriert nur den Kausalzwang einer normalen Beweisführung. Der "Anscheinsbeweis" oder besser die "tatsächliche Vermutung" führt auch keinesfalls zu einer Beweislastumkehr im Sinne einer normalen Beweisführung, er ist vielmehr auf genau der gleichen Basis zu widerlegen, auf der er geführt wurde: ohne notwendigen Gegenbeweis.

    Oder in diesem Fall: zwei verschiedene Räume.

    Das würde ich dann doch gerne differenzierter betrachten. Der Beweis des ersten Anscheins ist ein zulässiges Beweisverfahren, welcher sich darauf stützt, dass die nachzuweisende Tatsache in einem typischen Sachverhalt aufgrund allgemeinen Erfahrungswissens auch Tatsache ist. Desweiteren dürfen keine tatsächlichen Umstände gegeben sein, die ein atypisches Geschehen ernsthaft möglich scheinen lassen (vgl. u.a. BVerwG - 8 C 24.98 vom 24.08.1999).

    Im Prüfungsrecht führt eine verblüffende Übereinstimmung einer Prüfungsleistung mit einer Musterlösung oder die verblüffende Übereinstimmung zweier Prüfungsleistungen miteinander i.d.R. zu der berechtigten Annahme einer Täuschung. Für die Aufklärung, ob eine andere Erklärung hierfür in Betracht kommt, ist eine plausible Erklärung des Prüflings nötig. Er ist dann durchaus beweis- bzw. zumindest darlegungspflichtig, wie genau diese Übereinstimmung entstanden sein kann. Ist die Erklärung nicht glaubhaft, wird der Beweis des ersten Anscheins nicht erschüttert.

    Daher hatte ich weiter oben auch geschrieben, dass es hier stark davon abhängen dürfte, ob nur die Struktur der Lösungswege abweichend von den Unterricht geübten gleich wäre (hierfür ist die Erklärung gemeinsamen Lernens und gemeinsamer Nachhilfe sicher glaubwürdig) oder ob sogar gleiche "Mikrofehler" immer wieder auftauchen. Dann ließe sich m.E. mit obiger Erklärung der Anscheinsbeweis nicht so einfach erschüttern. Keinesfalls reicht es in Zeiten technischer Hilfsmittel aus, pauschal auf die getrennten Räume zu verweisen.

    Dass jemand das Virus von außen in die Pflegeheime trägt, ist klar, das bestreitet auch keiner. Problematisch ist es dann, wenn es sich dort ungebremst und zügig verbreitet. Das meine ich mit Infektionstreiber.

    Das ist nun absolut keine neue Erkenntnis, dass Pflegeheime besonders stark betroffen sind, wenn erst einmal eine Ausbreitung erfolgt ist. Sie sind aber keine Infektionstreiber (nach außen hin), die Kette lässt sich relativ gut unterbrechen. Das sieht bei offenen Restaurants usw. deutlich anders aus. Problematisch an deiner Aussage finde ich die Suggestion, das Infektionsgeschehen gehe vor allem von Pflegeeinrichtungen aus, daher müsse sich der Rest der Bevölkerung nicht weiter einschränken. Warum dies nicht so ist, ist hier denke ich oft genug angesprochen worden.

    Ich stehe da eigentlich immer auf dem Standpunkt: Wenn ich die SuS nicht auf frischer Tat erwische, hab ich eben Pech bzw. sie Glück gehabt.

    Das kann man zwar so handhaben, manchmal habe ich aber den Eindruck, dass sich in Kollegien und Schülerschaften das Fehlverständnis hält, dass es notwendig wäre, auf frischer Tat zu ertappen. Ich möchte daher nur noch einmal betonen, dass dies nicht der Fall ist.

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