Beiträge von Seph

    ich glaube doe Grenze liegt bei etwas über 3000 Euro netto um zu den Top 10 Prozent zu gehören.

    Sprich A13 LuL sind dabei. A12 eher nicht

    Auch A12 überschreitet bereits in der niedrigsten Erfahrungsstufe und ohne Familienzuschläge die 3000 Netto. Wenn man sinnvollerweise noch die PKV abziehen möchte, braucht es ohne Familienzuschläge dann eher Stufe 12/6, die aber auch bereits mit Anfang 30 erreicht ist.

    Das scheint in den Vereinbarungen der Länder unterschiedlich zu sein, Vertretungsbereitschaft ist in Berlin nicht vorgesehen und somit auch nicht zulässig. Wie gesagt, Hinweis kam bei uns extra noch mal vom Personalrat, dass das die Berliner Verordnungen nicht hergeben.

    Das sollte mich sehr wundern, insbesondere da das die Personalräte der allgemeinbildenden Schulen in Neukölln und Charlottenburg anders zu sehen scheinen:


    https://www.google.com/url?sa=t&rct=j…HsUo0gu9Z7DkdZZ

    http://www.pr-cw.de/pdf/pr_info_14…enstpflicht.pdf

    Meines Erachtens zurecht wird lediglich abgelehnt, generell Springstunden und Randstunden als Vertretungsbereitschaften zu deklarieren, da das über das von mir oben angesprochene sinnvolle Maß von 1-2 Stunden hinausgeht. Gleichzeitig wird betont, dass es den Gesamtkonferenzen der Schule obliegt, ein geeignetes Vertretungskonzept zu beschließen.

    Tom123: Das kann der Dienstherr eben nicht. Er kann dich nicht verdonnern, dass du dich grundsätzlich freitags ab 12 Uhr im Lehrerzimmer ohne Anrechnung auf dein Deputat bereithältst. Bitte zeige mir die Verordnung, Dienstordnung o.Ä., in der das so steht. Du nennst keine Quelle, die deine Behauptungen stützt. Ich wette, dass es die nicht gibt. Das wäre nämlich wirklich "Arbeitsbereitschaft" und ist zu vergüten. https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/arb…eitschaft-30470

    Doch, das kann er. Und er vergütet diese Arbeitszeit auch, es handelt sich dabei um den Teil der Arbeitszeit, die nicht durch Unterrichtseinsatz bereits gebunden ist. Insofern deckt sich das auch mit dem Urteil. Im Rahmen des Direktionsrechts kann der Arbeitgeber durchaus anweisen, dass ein Teil der anfallenden Arbeit vor Ort erledigt werden soll, insbesondere wenn sich das in engen Grenzen wie 45min pro Woche hält. Die dann nicht durch Vertretung abgerufene Zeit soll explizit für außerunterrichtliche Tätigkeiten wie Korrekturen, Mailverkehr, Arbeiten im Vorbereitungsraum o.ä. genutzt werden.

    PS: Das von dir zitierte Urteil bezieht sich auf den Fall eines Polizisten, bei dem über die normale Arbeitzeit (vollgebunden!) hinaus noch Bereitschaftszeiten anfielen, die rechtswidrig nur zu 1/3 angerechnet worden. Die hier diskutierten Vertretungsbereitschaften hingegen fallen innerhalb der normalen Arbeitszeit von Lehrkräften an und gerade nicht darüber hinaus.

    Meine Frau hat am Freitag das Lego-Modell 8862 von zu Hause mitgebracht. Es stand da noch aufgebaut herum. Wie formuliert es der Held der Steine: "Ein Traum in Gelb".

    Interessanter finde ich da ja das Green Grocers Modell rechts im Bild ;) Aber leider inzwischen nahezu unbezahlbar.

    Gerade noch einmal geschaut: es gibt A14/E14 Ausschreibungen für Schulen in freier Trägerschaft. Ich nehme daher an, dass diese ähnlich wie öffentliche Schulen über einen Schlüssel Stellen zugewiesen bekommen, die i.d.R. dann wieder frei werden, wenn jemand in entsprechender Position in den Ruhestand geht oder die Schule wechselt. Im Ausschreibungstext ist oft ein Ansprechpartner angegeben für nähere Informationen.

    Immer wieder spannend, wie sich Geschichte wiederholt.

    Wie geht denn Rosenkohlauflauf

    Da gibt es natürlich zig Varianten und man kann mit den Mengenverhältnissen herumspielen, aber im Groben:

    -> Kartoffeln und Rosenkohl im Verhältnis 2:1 bis 1:1 (z.B. 600g zu 400g) schälen/putzen, Kartoffeln wahlweise in Spalten oder Scheiben schneiden

    -> mit etwas Pfeffer, Salz (oder Kräutersalz), Muskat und Kreuzkümmel würzen

    -> 2 Eier +250ml Sahne verquirlen und drüber gießen

    -> Streukäse über den Auflauf und ab in den Ofen (ca. 30min).

    Man kann auch die Kartoffeln vorkochen und den Rosenkohl blanchieren und dann entsprechend mit weniger Flüssigkeit und kürzerer Ofenzeit arbeiten.

    Mein Ziel ist es, in 5 Jahren in die Schulleitung zu gehen, und somit ist eine "offizielle" Landesstelle A14 für mich absolut wichtig.

    Dafür brauchst du vorher nicht zwingend eine Planstelle nach A14 innehaben. Zwar spielt das Statusamt bei der Auswahlentscheidung durchaus eine Rollen, m.E. sind aber einschlägige Erfahrungen im anvisierten Bereich und teils auch Kontakte wichtiger. Leitungserfahrungen aus einer mit A14 gleichgestellten Stelle dürften bei der Beurteilung mit berücksichtigt werden, selbst wenn man sich ggf. aus A13 heraus bewerben müsste.

    Ob Ersatzschulen tatsächlich Planstellen A14 zugewiesen bekommen, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich habe in den vergangenen Jahren jedenfalls keine entsprechende Stellenausschreibung im Schulverwaltungsblatt gesehen.

    Etwas aufpassen musst du bei dem Konstrukt ggf. an anderer Stelle: Soweit mir bislang bekannt ist, kann der Wechsel in den Privatschuldienst auf zwei Arten erfolgen. Entweder als vorläufiger Wechsel durch Beurlaubung aus dem Beamtenverhältnis für bis zu fünf Jahre (§152 NSchG, wurde bei dir gerade abgelehnt) oder durch Übernahme einer ausgeschriebenen (dauerhaften) Stelle, die dann ggf. die Beendigung des Landesbeamtenverhältnisses erfordern würde.

    Nur rote Beete ist echt mega lecker und zu Unrecht in der Kiste der vergessenen Gemüse gelandet

    Gestern erst ein Rote-Beete-Carpaccio mit Rucola, Feta und gerösteten Walnüssen gemacht. :top:

    Wen man die Röschen vorher in Butter und Zucker leicht karamellisiert und dann mit Wasser und etwas Brühe dünstent, schmeckt er sehr gut. So konnte ich mein Trauma überwinden.

    Gut dazu passt etwas Muskat und geröstete Mandelplättchen.

    Ich bin auch der Meinung, dass Sek II höher besoldet werden sollte, der Arbeitsaufwand ist (wenigstens was meine Fächer betrifft) objektiv mehr.

    Es gibt ja auch die Möglichkeit, entsprechenden Arbeitsaufwand durch eine erhöhte Anzahl von Abminderungsstunden aufzufangen. Das passt im Übrigen auch besser zur offiziell ohnehin gleichen Arbeitszeit aller Beamten im jeweiligen Bundesland. Ich habe gerade keinen Überblick über alle Bundesländer, Thüringen berücksichtigt den Sek II - Einsatz meines Wissens nach direkt durch Abminderung und im Hamburger Modell führt der Sek II - Einsatz (und bestimmte Fächer) ebenfalls zu einer höheren Anrechnung. In Niedersachsen gibt es einen solchen Automatismus nicht, häufig aber im Rahmen von Dienstvereinbarungen schulintern vergleichbare Regelungen.

    Die Frage ist so doch nicht zielführend. Auch Bayern kennt doch (fachspezifische) Operatoren zur Einleitung von Aufgabenstellungen. Dazu gehören auch Operatoren wie "Nenne" oder "Gib an", die explizit eine stichpunktartige Aufzählung erfordern. Bei anderen Operatoren wie "Erkläre" ist die stichpunktartige Bearbeitung nicht ausreichend und wird wohl zur inhaltlichen Abwertung führen. Alternativ kann bei der Bewertung auch die äußere Form berücksichtigt werden und entsprechende Mängel angemessen bewertet werden (vgl. für Gymnasien z.B. §26 Abs. 1 BayGSO).

    Meines Erachtens muss darüber auch nicht mehr auf jeder Arbeit separat belehrt werden. Es bietet sich aber sicher an, das zu Beginn des Schuljahres zentral zu machen. Im Übrigen dürfen sich auch Schülerinnen und Schüler gerne in die Rechtsgrundlagen ihrer Tätigkeit einlesen :)

    Ich sehe die Tätigkeit der A13 Sonderpädagogen jeden Tag an meiner Schule. Weniger Arbeit und 500 Euro monatlich mehr. Ist leider so. Die anderen 26 Stunden wo die Sopä nicht da ist, mache ich deren Job für die 3 GL-Kinder und betreue die anderen 25 Kids auch noch...

    Mal abgesehen von dem Logikfehler, von persönlichen Beispielen auf alle zu schließen, frage ich mich, ob du den Tätigkeitsumfang der Sonderpädagogen adäquat einschätzen kannst oder dich lediglich auf Beobachtungen beziehst, wie "die setzen sich ja nur mal so nebenbei mit 2-3 Kids etwas hin und sehen beim Malen zu". Woher kommt denn deine Einschätzung, diese würden deutlich weniger Arbeiten? Übersiehst du da vielleicht auch Aspekte im administrativen Bereich wie das Erstellen geeigneter Fördergutachten oder den besonderen didaktischen Aufwand bei der individuellen Anpassung von Lernmaterial und Zugängen für die einzelnen GL-Kinder? Ausbildungsbedingt sind Sonderpädagogen zudem im Bereich der Diagnostik häufig besser geschult und managen häufig auch die Zusammenarbeit mit schulischen und außerschulischen Institutionen im Kontext ihrer pädagogischen Verantwortung für die Kinder mit Förderbedarf.


    Ich bin mir sicher, dass du ebenfalls probieren wirst, eine gute Balance von Differenzierung in deinem Unterricht zu finden und in Zuarbeiten für die Gutachten eingebunden bist. Gerade hierbei können dich die entsprechenden Kolleginnen und Kollegen aber auch gut unterstützen. Sinnvoll kann es auch sein, an der Schule für den gemeinsamen Unterricht ein klares Konzept für die Zusammenarbeit und Rollenverteilung im Unterricht zu haben.

    Also das ist mit Abstand das sympathischste, was ich je von Dir gelesen habe! :rose:

    Das sehe ich auch so. Und dann sehe ich so etwas:

    Zitat von Firelilly

    Ich bin da ganz bei Dir, ich habe das auch nicht verstanden, warum Sonderpädagogen A13 bekommen. Ich hätte die automatisch auf A12, wenn nicht gar A11 gesetzt (und auf jeden Fall auch das Studium gekürzt!). Für mich ist es nicht nachvollziehbar, wieso sich der Staat es sich leistet A13 dafür auszugeben, dass besonders schwache SuS von extrem gut ausgebildeten, teuren Lehrkräften beschult werden.

    Ich kann mir bei dieser Argumentation kaum vorstellen, dass auch nur eine Ahnung über die tatsächliche Tätigkeit von Sonderpädagogen vorhanden ist. Ähnliches scheint für das Verständnis unserer Rechtsordnung zu gelten, wenn Menschen mit Förderbedarf das Recht auf adäquate Förderung abgesprochen wird. Das mag vlt. auch daran liegen, dass man als Gymnasiallehrkraft eher selten in die Verlegenheit kommen wird, diese zu benötigen. Das sieht an Gesamtschulen schon sehr viel anders aus. Dann ist man um jede entsprechend geschulte Lehrkraft dankbar, die mit der eigenen Expertise unterstützen kann.

    Hier noch etwas zur Thrombosegefahr: UK, jeweils ca. 10 Mio Dosen verimpft.

    Danke, genau nach diesem Vergleich hatte ich heute schon einmal gesucht. Bei vergleichbaren Zahlen steht Astrazeneca im Kreuzfeuer, während Biontech (zurecht) hochgelobt wird. Der Unterschied in der Wahrnehmung ist nicht nachvollziehbar.

    Habe eben im Radio gehört, in Hessen soll der Impfstoff ausgelost werden (also das Produkt).

    Ich dachte immer etwaige Kontraindikationen bespricht man mit 'nem Arzt?

    Bin mal gespannt ob bei anderen Medikamenten auch jemand auf solche Ideen kommt.

    Mal abgesehen davon, dass Impfstoffe keine Medikamente sind: an welche Kontraindikationen denkst du denn da konkret? Die "klassischen" Fälle wie Schwangerschaften bei Lebendimpfstoffen spielen hier keine Rolle und das Vorliegen einer akuten Erkrankung ist ein Impfhindernis bei allen eingesetzten Impfstoffen. Daneben bleiben noch ggf. allergische Reaktionen, wie sie insbesondere für Biontech beschrieben sind. Das weiß man aber i.d.R. erst nach der ersten Impfung.

    Wer schürt denn Panik? Ich erwarte natürlich Informationen über solche Vorfälle und dass ausgesetzt wird ebenfalls. Dass die Verzögerung problematisch ist, stimmt natürlich genauso. Aber was will man weiter machen?

    Warum erwartest du denn, dass Impfungen ausgesetzt werden, wenn die Inzidenz der Vorfälle gerade nicht höher ist als in der Gesamtbevölkerung? Genau das meine ich doch mit Panikmache: Hier wird ein Zusammenhang konstruiert, der schlicht nicht da ist, weil "vergessen" wird, zu erwähnen, dass in der betrachteten Gruppe völlig unabhängig von der Impfung mit einer bestimmten Anzahl von Thrombosen zu rechnen wäre.

    Seltsamerweise schaffen es die dokumentierten Nebenwirkungen anderer Impfstoffe, wie z.B. Fazialsparese oder Lymphadenopathie, die bei Biontech in der Verumgruppe deutlich häufiger als in der Placebogruppe auftauchen, nicht so prominent in die Nachrichten. Mag daran liegen, dass die Effekte auch hier im Hintergrundrauschen der Grundinzidenz untergehen. Warum wird dann aber bei Astrazeneca so ein Aufriss gemacht?

    Die Reaktionen auf diese Form der Berichterstattung sieht man sowohl hier im Forum als auch in den Kommentarspalten der einschlägigen Nachrichtenmagazine: eine nennenswerte Anzahl von Personen will sich keinesfalls mit AZ impfen lassen, obwohl inzwischen deutlich wird, dass auch dieser Impfstoff (1) eine hohe Wirksamkeit aufweist, (2) doch auch wunderbar für >65-jährige funktioniert, (3) frei von unerwarteten Nebenwirkungen ist.

    Hm, glaubst du wirklich, dass in allen Ländern, in denen es einen vorübergehenden Impfstoff mit AZ gibt, nur unwissende, übertrieben vorsichtige Laien solche Entscheidungen treffen? Haben Dänemark, Norwegen etc. keine ernstzunehmenden Experten?

    Ich glaube, dass auch in diesen Ländern entsprechende Entscheidungen durch Politiker getroffen werden, die in der Situation mit den zum Zeitpunkt vorliegenden Daten und oft auch mit Blick auf die Stimmung in Presse und Bevölkerung reagieren müssen. Ich persönlich bin aber immer wieder überrascht, welches "Cherry Picking" betrieben wird, wenn es um Pro und Contra geht. Hier betrifft das eben die deutliche Überbewertung von zeitparallel auftretenden Thrombosen, deren Inzidenz gerade nicht über der Inzidenz in der Bevölkerung liegt.

    Wenn dann Panik geschürt wird und Leute deswegen Impfungen ablehnen, dann ist das kontraproduktiv für alle, insbesondere auch wegen des vermeidbaren erhöhten Thromboserisikos durch (!) eine Coronainfektion.

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