Beiträge von Seph

    Zum Betriebsarzt sollt Ihr brettern
    Atteste er beauftragt schreddern
    Präsenz bis zum Erstickungstod
    Der Wirtschaft dann kein Kollaps droht

    Man könnte natürlich auch anerkennen, dass trotz weitreichender Öffnungen die Fallzahlen weiter rückläufig sind. Aber das passt natürlich nicht so gut ins Bild.

    Die "Pausierung des Beamtendings" ist grundsätzlich zwar möglich, aber an einige Nebenbedingungen gekoppelt. Dazu gehört blöderweise, dass Nebentätigkeiten noch immer genehmigungspflichtig sind und bestimmte Höchstgrenzen (meines Wissens nach 8 Zeitstunden/Woche) nicht überschritten werden dürfen. Ohne Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis kommen m.E. nur Abordnungen in Frage, wenn man eine solche Stelle mit nennenswertem Zeitaufwand besetzen möchte.

    Kunst ist grundsätzlich sehr gefragt, sodass eine Stelle auch in näherer Umgebung eines Wunschstandorts ziemlich realistisch ist.

    Beachte aber, dass beim Quereinstieg mit nur einem zuordenbaren Fach zwar eine unbefristete Anstellung (aufgrund des Masterabschlusses), aber keine Verbeamtung möglich ist. Je nachdem, wie tief die Ausbildung in Kunstpädagogik war, kann zudem eine pädagogisch-didaktische Nachqualifizierung nötig sein. Für die Verbeamtung ist es nötig, dass der erworbene Hochschulabschluss zwei Fächern der Stundentafel zugeordnet werden kann und entweder eine mindestens vierjährige Lehramtsnahe berufliche Tätigkeit nachgewiesen wird oder ein Vorbereitungsdienst absolviert wird.

    Ich finde das Weiterleiten an die Familie auch unmöglich, aber aus anderen Gründen. Meines Erachtens liegt hier eher ein Verstoß einer beamtenrechtlichen Nebenpflicht (vertrauensvolle Zusammenarbeit) vor, als ein Datenschutzverstoß seitens der SL.

    Welche personenbezogenen Daten von altuweise sollen denn hier tangiert sein? Der Name einer Lehrkraft des Schülers ist der Familie ohnehin bekannt und sofern eine dienstliche E-Mail-Adresse verwendet wurde, wovon ich zunächst ausgehe, ist auch das relativ unkritisch. Der Inhalt der Mail enthielt darüber hinaus sicher personenbezogene Daten zu Mitgliedern der Familie, die aber einerseits im dienstlichen Interesse erhoben sein dürften und nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben wurden.

    Ich werden den verdacht nicht los, dass das auch nur Privatkonten sind, die man halt Treuhandkonten nennt. Der Bank ist es unterm Strich egal, wenn die ein Problem hat, packt sie den an die Nase, der unterschrieben hat. Und das geht schneller, als man "Treuhandkonto" sagen kann. Dem Schulträger/Schulleiter/der Schulaufsicht ist es unterm Strich egal, wenn einer von denen ein Problem hat, packt er den an die Nase, der unterschrieben hat. Und das geht schneller, als man "Treuhandkonto" sagen kann.

    Genau das ist das Problem. Wie gesagt: ich war bei verschiedenen Kreditinstituten und habe explizit nach Treuhandkonten gefragt. Die mir angebotenen "Klassenkonten" waren aber de jure immer reine Privatgirokonten. Treuhandkonten, bei denen das Geld wirklich nur treuhänderisch verwaltet wird und nicht zum pfändbaren Privatvermögen zählt, würden wohl nur (noch) für Anwälte, Nachlassverwalter, Steuerberater usw. angeboten werden.

    DA ich ja nicht Inhaber des Geldes bin und die Bank dies auch so vermerkt hat und die Schule das so bestätigen musste, könnten die natürlich nicht gepfändet werden

    Das ist eine steile These. Entscheidend ist das Kleingedruckte zum Vertragsabschluss bei Eröffnung des Kontos. Schau mal nach, ob dies wirklich ein sogenanntes Anderkonto ist. Nur bei einem solchen ist der Inhaber des Kontos nicht Eigentümer des Vermögens. Zur Eröffnung ist zudem neben dem Kontovertrag noch ein Treuhandvertrag mit dem Treugeber zu schließen, ohne den das Konto nicht eröffnet werden kann. Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster: das ist wahrscheinlich nicht geschehen, oder?

    Bestenfalls hast du ein verdecktes Treuhandkonto eröffnet, das von der Bank aber wie ein herkömmliches Girokonto gehandhabt wird. Das verwaltete Vermögen ist dann aber als eigenes Vermögen klassifiziert und anzugeben. Die (auch nur kurzzeitige) Aufnahme von Geldern Dritter in mein Privatvermögen ist nicht nur haftungsbedingt problematisch.

    Was so eine Petition sicher nicht braucht, ist eine Diskussion unter verschiedenen Lehrämtern, das freut eher den Finanzminister und den Kultusminister, weil sie das dann aussitzen können.

    Da stimme ich grundsätzlich zu. Was eine Petition aber auch nicht braucht, ist die Verknüpfung mit unrealistischen Forderungen, die seitens der Regierung einfach genutzt werden können, das durchaus sinnvolle Anliegen einfach abzuweisen.

    Interessant ist, dass diese Forderung gleich mit der undifferenzierten Forderung nach 22 Unterrichtsstunden für alle Lehrämter verbunden wird, obwohl z.B. die Göttinger Arbeitszeitstudie 2015/16 in Niedersachsen gezeigt hat, dass trotz geringerer Deputatsstundenzahl die Arbeitszeit im Lehramt Gymnasium am höchsten ist. Orientiert man sich an der Studie, scheint eine Absenkung der bisherigen Deputatsstunden an den einzelnen Schulformen von 1-2 Stunden zielführender. Damit hätte man dann die wöchentliche Arbeitszeitüberschreitung von 1-3 Zeitstunden je nach Schulform in etwa ausgeglichen.

    Die Sparkasse in der Nähe unserer Schule bietet ein Klassenkonto für solche Fälle an. Mit den genauen Spezifika kenne ich mich nicht aus, hatte seitdem keine Klassenleitung.

    Das sind i.d.R. kostenfrei gestellte Privatgirokonten und damit m.E. ein No-Go.

    Wir dürfen offiziell unsere Privatkonten nicht benutzen, die Schulleitung erlaubt uns gnädigerweise ein eigenes neues Privatkonto für die Klassenfahrten einzurichten.

    Worin besteht denn da der Unterschied? Juristisch gibt es zumindest keinen. Da wird einerseits schon eingeräumt, dass Privatkonten nicht benutzt werden dürfen, nur um im gleichen Atemzug die Nutzung von Privatkonten anzuweisen :autsch:

    Das Land hält es für zulässig, Fahrten über Privatkonten von Lehrkräften abzuwickeln, sofern es nicht näher definierte “zweckgebundene Treuhandkonten” sind.

    Vor langer Zeit habe ich mal versucht, bei verschiedenen Kreditinstituten ein solches Treuhandkonto zu eröffnen. Keines der Institute konnte mir dabei weiter helfen, angeboten wurden immer private Girokonten, auch wenn sich diese "Klassenfahrtkonto" nannten. Seitdem bestehe ich darauf, Zahlungen ausschließlich über ein Schulkonto abzuwickeln oder alternativ gar nicht mehr.

    Also bitte, selbst hat der TE seine A14 zugeschoben bekommen und meckert jetzt über Stellenausschreibungen und Ehrlichkeit? Ich dachte, darüber meckert man nur, wenn man noch A13 ist, danach ist man ja der tolle Hecht, denn es gilt schließlich das Prinzip der "Bestenauslese":

    Das dachte ich mir beim Lesen des Eröffnungsbeitrags auch.

    Zur Sache: Ich kann mich den anderen hier nur anschließen. A14-Stellen werden selten extern besetzt, was in Niedersachsen weniger mit unrealistischen Bewertungen als mit maßgeschneiderter Ausschreibung zu tun haben dürfte. Der Nachteil: Nicht selten sind diese Stellen so spezifisch, dass sie kaum Aufgaben im mittleren Management erfüllen und andere Lehrkräfte, die ähnlich umfangreiche Spezialtätigkeiten wahrnehmen, leer ausgehen. Das ist natürlich super für die Stimmung in einem Kollegium.

    A15-Stellen wiederum sind durchaus öfter durch externe Bewerber besetzt und die Ausschreibungen auch weitgehend standardisiert. Durch die Einbindung von (teils mehreren) Dezernenten bei der Beurteilung und Bewerberauswahl sind diese Verfahren auch weniger anfällig für Klüngel. Dennoch können auch hier Überlegungen zur Personalentwicklung, Empfehlungen usw. mit einfließen, die u.U. aber auch gerechtfertigt sind und mit hoher Sicherheit nicht dazu führen, dass auf einmal ein objektiv deutlich schlechterer Bewerber die Stelle erhält.

    Ich würde nicht zwingend nerven sondern auf diese Möglichkeit hinweisen und mich konsequent weigern, ein eigenes Konto dafür einzurichten.

    Das kann ich nur unterschreiben. Schulleiter wissen i.d.R. sehr genau, dass sie dies von den Lehrkräften auch nicht einfordern können und bei konsequenter Weigerung (und ggf. Bitte um schriftliche Dienstanweisung) findet sich dann oft doch eine andere Möglichkeit ;)

    Du legst dir ne Packung Kreide ins Pult und egal was ist, du kannst immer einen Anschrieb machen.

    Geht nichts kaputt, trocknet nichts ein, wischen geht zur Not mit dem letzten Lappen, den man findet, egal ob mit oder ohne Wasser.

    Das gilt für interaktive Whiteboards, die mit Whiteboardmarkern beschrieben werden können, ganz genauso. Dort brauche ich nicht einmal einen Lappen, ein einfaches Taschentuch/Küchenrolle reicht vollkommen aus.

    Das kann ich gut nachvollziehen und ist tatsächlich eine Frage der Gewohnheit. Bei mir sahen die Tafelbilder kurzzeitig auch unsauberer aus als vorher an der Kreidetafel. Das hat wenige Wochen gebraucht, bis die Umstellung durch war.

    In welchem Bundesland befindet sich Max Mustermann denn? Je nach Bundesland ist der Bewerberkreis für Schulleitungsstellen auf Funktionsstelleninhaber eingeschränkt oder eben auch nicht.

    Unabhängig hiervon ist es für den noch jungen Kollegen Max sicher sinnvoll, wenn auch nicht überall notwendig, bereits frühzeitig Verantwortung in einem bestimmten Bereich zu übernehmen, um Führungskompetenzen zu erwerben oder auszubauen. Das kann der Vorsitz einer Fachschaft o.ä. als erster Schritt sein, der i.d.R. noch nicht direkt mit einer Funktionsstelle versehen ist. Ein nächster Schritt kann darin bestehen, andere Bereiche zu erkunden, um einen umfassenderen Blick auf das System Schule zu erhalten. Dazu gehört z.B. die Mitwirkung in der Schulentwicklung oder regionalen Netzwerken oder an Studienseminaren oder Behörden. Je nach Bundesland sind Stellen in diesem Bereich als Abordnungen in A13 (dennoch für den Karriereweg teils sinnvoll) oder A14 ausgeschrieben.

    Deutlich näher ans Ziel kommt man dann durch Übernahme einer Funktionsstelle (A15) als Koordinator an einem Gymasium oder einer Gesamtschule, in der man je nach "Schulverfassung" bereits zu erweiterten Schulleitung gehört. Die mehrjährige Tätigkeit in einer solchen Position ist zwar in vielen Bundesländern de jure keine Voraussetzung für die Übernahme einer Schulleitung, de facto aber schon. Zumindest kann man spätestens in diesen Positionen einen sehr umfangreichen Einblick in das System Schule erhalten, den man m.E. braucht, um das Gesamtsystem irgendwann auch leiten zu können.

    Qualifizierungsmaßnahmen auf dem Weg sind deutlich anzuraten, bei Übernahme der SL-Position selbst quasi zwingend. Auch hier ist das je nach Bundesland entweder bereits Voraussetzung für die erfolgreiche Bewerbung oder zwingende Maßnahme direkt nach Übertragung des Amtes.

    Weil oben das Thema Bezahlung aufkam: Die Ämter sind i.d.R alle nacheinander zu durchlaufen. Bewirbt man sich z.B. erfolgreich aus A13 direkt auf A15 oder A16 hat man selbst bei erfolgreicher Bewerbung dennoch die Zwischenstufen zu durchlaufen mit entsprechenden Wartezeiten. Einzige mir bekannte Ausnahme ist Thüringen, in dem wohl Sprungbeförderungen möglich sind. Dafür fehlen dort inzwischen nahezu alle Funktionsstellen zwischen A13 und SL.

    Ich persönlich würde das als durchaus wohlwollende Geste sehen, die zeigt, dass deine Schulleitung ihre Fürsorgepflicht ernst nimmt und dir den Wiedereinstieg erleichtern möchte.

    Es wird hier sicher auch die Interpretation auftauchen, die Schulleitung schütze eher die Klasse vor dir. Das wäre die bösartigere Interpretation, der man nicht unbedingt folgen muss. Für die persönliche Zufriedenheit ist m.E. die erste Interpretation zielführender.

    Je nach Beamer-/Tafelkombination sind die Flächen gar nicht mal so klein und lassen sich durch scrollen noch einmal erheblich erweitern. Dass man dabei auch auf frühere Tafelbilder zurückscrollen und diese speichern und z.B, unkompliziert an erkrankte Schülerinnen und Schüler weitergeben kann, erleichtert mir persönlich den Unterricht deutlich. Unabhängig davon verstehe ich ehrlich gesagt nicht, warum scheinbar viele immer noch auf vom Kreidestaub eingesaute Finger, Tische und manchmal auch Kleidung stehen. Ich bin heilfroh, dieses Kapitel abgeschlossen zu haben.

    Dagegen hilft ja ein Protokoll zum Nachlesen. Überhaupt empfinde ich "Beratungen" bzw. "Konferenzen" häufig einfach nur als "Vortrag" des Konferenzleiters. Aktiv beraten oder diskutiert wird selten. Und wenn dann, werden irgendwelche Termine mehrfach hin- und her geschoben, um dann festzustellen, dass man keine perfekte Lösung für alle findet.

    Wenn diese bei euch so laufen, kann ich den Frust durchaus nachvollziehen. Es gibt aber tatsächlich Anlässe und Themen, bei denen ein kurzer Austausch mit allen sehr viel effektiver ist, als ein ewiges schriftliches Hin und Her. Kleines aktuelles Beispiel: Absprachen innerhalb der Fachschaften, in welchen Themen aufgrund Corona am ehesten Kürzungen im Unterrichtsverlauf in Frage kommen und wie das im nächsten Schuljahr berücksichtigt werden kann, ohne ewig nicht geschaffte Themen vor sich her zu schieben.

    Ein kurzer Austausch darüber mit allen Beteiligten führte hier schnell zum Ziel. Das erfordert natürlich entsprechende Vorbereitung der Fachobleute und Disziplin bei allen Beteiligten.

    Beteiligung nur der Beteiligung willen (also ohne wirkliche Relevanz der Entscheidungen) lehne ich ab.

    Da bin ich voll bei dir!

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