Aber faktisch wurden Gesetze zu Arbeitszeiten und Lärmschutz ja nicht einfach ins Blaue hinein verabschiedet, sondern auch vor dem Hintergrund des Gesundheitsschutzes. Dass man für den schulischen Bereich das alles mal eben außer Kraft setzt, kann man schon fragwürdig finden bzw. ist zumindest ein Aspekt, der legitim berücksichtigt werden kann und sollte. Selbstverständlich sprengen volle Gänge zu Pausenzeiten sämtliche Lärmschutzgrenzwerte.
Woher kommt denn die Behauptung, in Schule seien die entsprechenden Verordnungen außer Kraft gesetzt? Dem kann ich nicht folgen: Die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährung durch Lärm und Vibrationen sieht Auslösewerte vor, bei deren Überschreitung bestimmte Maßnahmen zu ergreifen sind. Konkret betrifft das einen Tagespegel ab 80dB (A) bzw. einen Spitzenschalldruck ab 135 dB (C).
Es mag sein, dass in Pausensituationen im Innenraum zeitweise Lärmpegel jenseits der 80 dB erreicht werden, aber sicher nicht als Dauerbelastung. Einen Spitzenschalldruck über 135 dB konnte ich in Schule noch nie feststellen. Die Messungen, die ich interessehalber in unruhigen Arbeitssituationen mal vorgenommen habe, lagen eher um die 70 dB, in ruhigen Arbeitsphasen darunter.
PS: Dass dauerhafte Geräusche um die 70 dB auch sehr an den Nerven zerren können, ist unbestritten. Wichtig zur Stressreduktion sind auch bereits kurze Erholungspausen von der Dauerexposition. Hier bietet sich zunächst an, mit Klassen darüber zu sprechen und entsprechende Arbeitsregeln zu vereinbaren und einzufordern. Das funktioniert nicht immer, aber häufig. Das bedeutet auch die Einplanung entsprechender Unterrichtsphasen, die Vereinbarung innerhalb des Kollegiums, im Lehrerzimmer keine Pausengespräche mit Schülern anzunehmen und idealerweise die Einrichtung eines Ruheraums, was leider nicht an allen Schulen möglich ist.