Beiträge von Seph

    Krass, dass Pausenaufsichten auf das Deputat angerechnet werden, habe ich in drei Bundesländern noch nicht erlebt. Ich gönne es ja jedem, aber dann könnte man auch anfangen die GK anzurechnen, oder?😉

    Das ist doch eine ganz normale Dienstpflicht, wie Klassenbuch führen, Korrigieren und Elternarbeit?

    Ich kann das jetzt nur für NDS darstellen, aber die Mittagspause spielt ja immer dann eine Rolle, wenn an der Schule im Rahmen der Ganztagsschule auch Nachmittags Angebote/Unterricht stattfinden. Dann gilt die Mittagspause als Zeit zur freien Gestaltung der Schülerinnen und Schüler. Aufsichten in diesen Zeiten sind zur Hälfte auf das Deputat anzurechnen (hier entfällt die Vor- und Nachbereitungszeit). Andere außerunterrichtliche Angebote der Lehrkräfte sind voll anzurechnen.


    Scheinbar ist das in NRW ähnlich geregelt, wenn ich die Ausführungen von Anna Lisa richtig deute.

    PS: Um das mal zu untermauern, ein Auszug aus dem Referentenentwurf zum Umgang/Kontrollpflichten des AG mit möglichen Arbeitszeitverstößen:

    Zitat von Referentenentwurf des BMAS zur Änderung des ArbZG

    (4) Wenn die Aufzeichnung nach Absatz 2 Satz 1 durch den Arbeitnehmer erfolgt und der Arbeitgeber auf die Kontrolle der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit verzichtet, hat er durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass ihm Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen zu Dauer und Lage der Arbeits- und Ruhezeiten bekannt werden.

    Diese Maßnahmen gibt es im ÖD bereits und nennt sich Überlastungsanzeige.

    Meiner Kenntnis nach genügt das eben nicht mehr. Hab auch kurz gegoogelt, da geht das nur für Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern. Hab aber jetzt nicht so die Zeit, weiter zu suchen.

    Aber ich hab gesehen, dass es die Vorgabe dazu seit 2022 gibt.
    Warum genau darf sich eigentlich ein Arbeitgeber so lange zurückhalten, das zu erfüllen? Gibts da keinen Ärger? Gleiches wie für Lehrer gilt ja auch für zB Hochschulprofessoren. Das ist doch keine kleine Gruppe.

    Weder der EuGH noch das BAG haben eine konkrete Vorgabe dazu getroffen, wie die Arbeitszeiten konkret zu erfassen wären. Und auch die letzte Änderung des ArbZG vom 23.10.2024 enthält hierzu noch keinerlei Regelung. Es gibt zwar einen Referentenentwurf zur Überarbeitung des ArbZG von 2023, dieser ist aber noch nicht in ein Gesetzgebungsverfahren eingeflossen. Explizit möglich ist (jetzt und auch im Entwurf) tatsächlich das Delegieren der Zeiterfassung auf die Arbeitnehmer, aber auch dazu schweigen sich die Dienstherrn ja bislang aus.

    Zur zweiten Frage: Nein, da gibt es keinen Ärger. Bislang werden Verstöße gegen die Vorgabe zur Einführung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung noch nicht geahndet...schon gar nicht bei Behörden ;)


    Es bleibt letztlich erst einmal dabei: einfach selbst schon einmal loslegen mit der Zeiterfassung und diese aktiv zur Steuerung der eigenen Arbeitszeit und im Falle von Überlastungen als Grundlage einer Überlastungsanzeige und damit als Gesprächsgrundlage für nötige Anpassungen nutzen. Nichts anderes wird mit einer "offiziellen" Arbeitszeiterfassung möglich sein.

    Ich habe mich nicht auf Matze, sondern auf die Aussage von S3G4 bezogen. ... wer genau liest...

    Es wäre schön, wenn du deinem eigenen Rat folgst und auch die Aussagen anderer genau lesen würdest. Dann wäre dir aufgefallen, dass auch s3g4 in keiner Weise Menschen als "ungünstig" dargestellt hatte, sondern lediglich das Vorhandensein eines Syndroms als ungünstig für den Betroffenen. Wie man sich darüber aufregen kann, ist mir ein Rätsel.

    Dir ist bewusst, dass die Hamas die Zivilbevölkerung als Schutzschilde missbraucht, um genau solche Ansichten zu verbreiten?

    Dir ist darüber hinaus bewusst, dass der 7. Oktober von mindestens Teilen der Zivilbevölkerung bejubelt wurde?

    Dass die Zivilbevölkerung die Hamas gewählt hat?

    Dass israelische Geiseln unter der Zivilbevölkerung festgehalten werden?

    Ja, ist es mir. Und dir ist bewusst, dass die humanitäre Lage in Gaza katastrophal ist, da inzwischen knapp 90% der Häuser zerstört wurden und (nach einer zwischenzeitlich vollständigen Sperrung von Hilfsgütern in diesem Jahr) noch immer wesentlich zu wenig Lebensmittel und andere Güter zur Verfügung gestellt werden?


    Dass Israel im Rahmen der Selbstverteidigung überhaupt im Gazastreifen militärisch vorgeht, ist für mich wirklich gut nachzuvollziehen. Nicht nachvollziehen kann ich aber, wie eine derartige Zerstörungswut und insbesondere das Abschneiden der Zivilbevölkerung von einer angemessenen Versorgung mit den absoluten Basics rein militärisch als notwendig zu begründen ist.

    Täter-Opfer-Umkehr? Israel will die Hamas, eine Terrororganisation, zerschlagen. Die Hamas hingegen würde tatsächlich einen Genozid verüben, wenn sie könnte und Israel sich nicht wehrte.

    Nein, keine Täter-Opfer-Umkehr, sondern schlichtes Völkerrecht. Die Angriffe in Gaza zielen schon längst nicht mehr nur auf die Hamas, sondern ziehen die Zivilbevölkerung unangemessen stark in Mitleidenschaft. Die Kriegsführung von Israel erfüllt insofern tatsächlich auch einzelne Tatbestände des Genozids nach Art. II der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes.


    Dass das bislang "nur" hart an der Grenze zum Genozid ist, liegt einzig daran, inwiefern von einer Zerstörungsabsicht auszugehen ist. Wie ein solcher Nachweis zu führen ist und wann davon auszugehen ist, ist völker(straf)rechtlich eine interessante Fragestellung, die auch in der Vergangenheit kontrovers diskutiert wurde. Einige Aussagen auch hochrangiger Politiker und Militärs in Israel lassen aber zumindest erahnen, dass es in Teilen der Kommandostrukturen Affinitäten zu einem solchen Vorgehen zu geben scheint.

    Ich erfasse die Arbeitszeit seit Langem und werde deshalb diesen Monat Klage gegen den Dienstherrn einreichen wg. Verletzung der ges. Ruhe-und Pausenzeiten und Arbeitszeitbetrugs.

    Worin siehst du denn einen Arbeitszeitbetrug seitens des Dienstherrn? Das ist schon insofern ein interessanter Vorwurf, als dass ein Arbeitszeitbetrug im Regelfall vom Arbeitnehmer durch Vortäuschen der Erbringung einer Arbeitsleistung begangen wird, obwohl dies nicht der Fall ist (Klassiker: Raucherpausen ohne Ausstempeln oder privates Surfen während der Arbeitszeit). Von Arbeitgeberseite kommen hier eigentlich nur manipulierte Zeiterfassungen in Frage oder angewiesene (!), aber nicht vergütete Mehrarbeit. Die gleiche Frage dürfte sich bei Ruhe- und Pausenzeiten stellen. Mir ist jedenfalls keine Schule bekannt, die nicht auch eine Mittagspause hätte, in der man sich aus Dienstgeschäften zurückziehen kann. Zumindest bei uns sind die Aufsichten in der Mittagszeit dann gerade nicht mit Kollegen besetzt, die davor und danach durchgängig Unterricht hatten. In Probleme mit Ruhezeiten kommt man höchstens bei Dienstveranstaltungen, die nach ca. 21 Uhr erst enden.


    Sicher hast du die genannten Umstände auch rechtzeitig beim Dienstherrn angezeigt und kannst nachweisen, dass hier explizite Anweisungen bestanden, die zu den vorgeworfenen Verstößen führten.

    Ungerecht ist das ganze Verfahren. Es werden ja offensichtlich nicht die gleichen Maßstäbe angelegt.

    Nein, diese Verfahren laufen i.d.R. sehr fair ab. Und ich finde es so gar nicht offensichtlich, dass da nicht gleiche Maßstäbe angelegt werden. Schon einmal darüber nachgedacht, dass die Bewerber mit 5 Punkten halt wirklich spitze sein könnten?

    An meiner alten Schule hatte jemand die Stelle von außen bekommen, weil man den dort weg haben wollte. Er hat ebenfalls die volle Punktzahl erhalten. Es war dann ein echter Reinfall.

    Diese Urban Legends kenne ich auch und kann dir versichern, dass da oft viel Hörensagen dabei ist. Es mag im Einzelfall so sein, dass der Wechsel einer Lehrkraft auch im Interesse der abgebenden Schule ist. Als SL würde man sich aber ganz schön in die Nesseln setzen, einen "Reinfall" als 5-Punkte Kandidat zu verkaufen. Zumindest bei uns in der Region sprechen die Schulleitungen ziemlich offen miteinander über Wechselkandidaten und deren Besonderheiten. Man muss sich einfach mal klarmachen, dass die Schulleitungen in der engeren Umgebung an vielen Stellen auch langfristig zusammenarbeiten und alle miteinander wenig Interesse daran haben, sich gegenseitig den Fehdehandschuh hinzuwerfen, indem sie "Reinfälle" als Top-Kandidaten verkaufen. So etwas vergiftet nachhaltig die Stimmung und den eigenen Ruf und fällt früher oder später auf einen zurück.

    Zitat von StatistNr27

    Wir haben im letzten Durchgang auch eine Fremdbewerbung bekommen, mit Höchstpunktzahl. Dabei sei das ja nicht normal und die Hausbewerber haben nur gute bis sehr gute Bewertungen bekommen. Das finde ich so ungerecht. Für die neue Ausschreibung kenne ich auch wieder zwei Externe.

    Was soll daran ungerecht sein, wenn noch besser geeignete Bewerber die Stelle bekommen? Haben sie diese nicht verdient, nur weil sie von außen kommen?

    Zitat von StatistNr27

    Ich werde bei der nächsten Pleite aber mal bei der SL nachfragen, ob ich mich doch besser an eine andere Schule bewerben soll, weil es sonst ja nichts wird…

    Das kann durchaus zielführend sein, wenn eine andere Schule eine für dich passendere Stelle ausschreibt.

    Wenn ich mich da mit 25 Kindern aufhalte, arbeite ich aber....

    Davon hat doch niemand etwas geschrieben. Es ging darum, dass kein generelles Aufenthaltsverbot für Personen in einem solchen Raum besteht und die SL gerade nicht sicherstellen muss, dass niemand den Raum betritt. Dass in einem solchen Raum nicht mehr gearbeitet werden kann und das auch nicht mehr angeordnet werden darf, hatte ich selbst geschrieben. Das gilt natürlich auch für die Betreuung einer Klasse.

    Ab 35 Grad ist der Aufenthalt im Raun verboten, da kommt der Schulleiter in Teufels Küche, wenn er wegsieht und ein Retttungswagen kommen muss.

    Die ASR spricht hier nur davon, dass der Raum dann nicht mehr als Arbeitsraum geeignet ist, ein Aufenthaltsverbot im engeren Sinne besteht nicht. Gleichwohl darf natürlich kein Unterricht in einem solchen Raum mehr angeordnet werden. Der SL muss aber nicht aktiv verhindern, dass dieser Raum betreten wird.


    Den Hinweis auf die entsprechenden Grenzen in der ASR finde ich aber wichtig und bin da ganz bei dir. Darauf darf man im schulischen Alltag durchaus pochen. Wobei das vielfach wohl nicht erheblich ist. Selbst bei Raumtemperaturen über 30° sind lediglich Maßnahmen zu treffen, die da nur begrenzt helfen (z.B. Außenjalousien nutzen, Lüften am frühen Morgen u.ä.).

    Ich freue mich sehr darauf, mich heute doch noch von meiner 4. Klasse verabschieden zu können. Aufgrund meiner Krankmeldung bis zum 11. wurde mir untersagt die Schule zu betreten (wegen Verletzungsgefahr und dem fehlenden Versicherungsschutz) , so dass ich am Klassenfest gestern leider auch nicht als Gast teilnehmen durfte.

    Eine Krankmeldung zwingt einen nicht dazu, bis zum Ablauf dieser nicht mehr die Arbeitsstelle betreten zu dürfen. Verletzungsgefahr besteht auch bei Personen ohne aktuelle Krankmeldung und der Versicherungsschutz erlischt gerade nicht dadurch.

    Naja, messbar ist die außerunterrichtliche Arbeitszeit schon. Dass sich aus der teilweisen Ineffizienz von Kollegen bei einigen dieser Aufgaben eine abrechenbare Mehrarbeit ableiten lässt, halte ich für fraglich. Das gilt insbesondere dann, wenn diese nicht explizit angeordnet war. Insofern halte ich die hier oft gehörte Forderung nach einer offiziellen Arbeitszeiterfassung für mit falschen Erwartungen überfrachtet.

    Gleichzeitig bin ich ein starker Verfechter der Erfassung der vollständigen Arbeitszeit. Aber eben vor allem dafür, diese für sich selbst hinreichend steuern zu können. Und dann sieht man gerade im Bereich der außerunterrichtlichen Tätigkeiten vermutlich sehr schnell, an welchen Stellen man sinnvoll kürzen könnte. Das sind dann sicher auch diese Aspekte:

    Ich bin eher schnell und effizient und eben auch erfahren - da geht einem eine Korrektur halt schneller von der Hand. Ich neige auch nicht zum Erbsenzählen wie manch andere.

    Ich sehe auch, wie viel Zeit manche mit endlosen Gesprächen verbraten, die man auf ein Zehntel kürzen könnte. In welchem Detail Stunden vorbereitet werden können, die ich aus dem Ärmel schütte.

    PS: Bevor das wieder jemand in den falschen Hals bekommt: mir ist durchaus bewusst, dass man als Lehrkraft auch bei effizientem Vorgehen durchaus über die Arbeitszeitgrenzen kommen kann. Aber gerade dann ist die persönliche Arbeitszeiterfassung auch eine super Gesprächsgrundlage, um mit der SL auszuloten, wo Entlastungen punktgenau möglich sind.

    Frauen, die ihr Dekolleté bewusst betonen, wünschen sich doch, dass Mann dort hinschaut.
    Oder sehe ich das falsch?

    Wünschen/Wollen vlt. nicht, mehr oder weniger bewusst in Kauf nehmen schon eher. Und man kann dazu sagen was man will, aber es macht für die Betreffende sicher dann eben doch noch einmal einen Unterschied, ob ein Gleichaltriger hinschaut oder sich ein mehr als 20 Jahre älterer Mann dazu verleiten lässt.

    Die eigentliche Verarschung dabei sehe ich weniger im Kleingedruckten, dass dies nur für "Mitglieder" gültig sei, sondern dass wir diese angeblichen Rabatte indirekt alle selbst zahlen. Natürlich haben die Märkte ihre Preise passend zur Einführung dieser Bonusaktionen angepasst, was u.a. bei Rewe mit Einführung des Rewe-Bonusprogramms gut nachvollziehbar war und letztlich auch vorher mit Payback nicht viel anders lief. Teilnehmende erhalten nun einige wenige "Rabatt"punkte, während diese durch alle anderen gegenfinanziert werden.

    Oder ist das eine "Spezialität" der Schule, an der ich gerade bin?

    Nein, das ist sicher keine Spezialität deiner Schule. Mich wundert eher, dass das in BY soviel anders gewesen sein soll. Wer kümmert sich denn dort um die aufgezählten Punkte, die ja sicher auch anfallen? Also so etwas wie Klassenaktionen organisieren, Schnittstelle zwischen Fachlehrkräften und Eltern/Klasse, Fehlzeiten dokumentieren usw.


    In NDS ist das jedenfalls auch eher bei den Klassenlehrkräften angesiedelt...allerdings ohne Entlastungsstunde ;)

    Ich hätte gerne eine Zeiterfassung offiziell die es mir und meinen KuK ermöglicht, auch Mehrarbeit abrechnen zu können. Und dabei gleich die Definition von Mehrarbeit geändert wird, denn in Brandenburg bedeutet dies rein praktisch nur jede selbsterteilte Unterrichtsstunde.

    Auch das ist jetzt bereits möglich, wie einzelne Gerichtsverfahren zeigen. Und andersherum wird auch eine "offizielle" Zeiterfassung (noch einmal: das ist nichts anderes als die Dienstanweisung, genau das zu tun, was man auch jetzt bereits tun kann) nichts daran ändern, dass Mehrarbeit nicht einfach im Ermessen des Arbeitnehmers/Beamten genommen werden kann, sondern diese angeordnet werden muss. Das bedeutet auch, dass der Arbeitnehmer/Beamte bei drohender Arbeitszeitüberschreitung diese auch anzuzeigen hat und mit der SL zusammen klären muss, wie damit umgegangen werden soll.

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