Krass, dass Pausenaufsichten auf das Deputat angerechnet werden, habe ich in drei Bundesländern noch nicht erlebt. Ich gönne es ja jedem, aber dann könnte man auch anfangen die GK anzurechnen, oder?😉
Das ist doch eine ganz normale Dienstpflicht, wie Klassenbuch führen, Korrigieren und Elternarbeit?
Ich kann das jetzt nur für NDS darstellen, aber die Mittagspause spielt ja immer dann eine Rolle, wenn an der Schule im Rahmen der Ganztagsschule auch Nachmittags Angebote/Unterricht stattfinden. Dann gilt die Mittagspause als Zeit zur freien Gestaltung der Schülerinnen und Schüler. Aufsichten in diesen Zeiten sind zur Hälfte auf das Deputat anzurechnen (hier entfällt die Vor- und Nachbereitungszeit). Andere außerunterrichtliche Angebote der Lehrkräfte sind voll anzurechnen.
Scheinbar ist das in NRW ähnlich geregelt, wenn ich die Ausführungen von Anna Lisa richtig deute.