Beiträge von Seph

    das ist hier nicht so. wir hatten jetzt ein kurzes "Peak" von wenigen Jahren und die Geburtenraten zeigen schon für die nächsten 6 Durchgänge eher schwache Zahlen. Dürfte bundesweit nicht anders sein.

    Dann kann es im Worst Case passieren, dass eine Versetzung erfolgt, sofern in der Nähe eine passende Stelle frei wird. Eine unfreiwillige Zurückstufung erfolgt aber nicht und wäre beamtenrechtlich auch nicht haltbar.

    Ich will gar nicht in Abrede stellen, dass das Deutschlandticket (noch einmal: oft die kostengünstigste Variante für den Träger) auch mal für eine Fahrt, die nicht zur Schule führt, genutzt wird. Genau dafür ist es ja übrigens auch da ;)

    Daraus zu folgern, dass der Träger dann aber Kindern, die außerhalb des Schulorts wohnen, die kostenfreie Schülerbeförderung versagen solle, halte ich für wenig sinnvoll.

    Ist zwar hier nicht Thema, aber da du fragst: Schulleitung ist kein Ausbildungsberuf. Also ja, jede*r von uns könnte das übernehmen und jede*r, der oder die die Aufgaben jetzt gerade ausübt, hat das irgendwann zum ersten Mal gemacht.

    Übernehmen kann (und muss das teilweise bei Nichtbesetzung von Stellen) durchaus jede Lehrkraft. Dass für die erfolgreiche Ausübung dieser Tätigkeiten auch Fähigkeiten gefragt sind, die man sonst als Lehrkraft nicht unbedingt braucht (aber dennoch haben kann), ist vermutlich auch klar. Nicht umsonst gibt es gezielte berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahmen hierzu.

    Ändert also nichts an der Frage, ob eine Schulleitung für alle Aufgaben einer Lehrkraft plötzlich überqualifiziert ist.

    Diese Frage wurde hier von einigen Teilnehmern verfälschend aufgeworfen. Darum ging es ursprünglich auch gar nicht und ist mit Sicherheit nicht der Fall. Ob es sinnvoll und notwendig ist, dass jede Lehrkraft unabhängig von ihrer Funktion alle Tätigkeiten auch tatsächlich übernimmt oder ob man Aufgaben im Kollegium lieber passgenau verteilt, ist die zielführendere Frage. Die Lösung dazu hatten wir letztlich bereits auf den ersten Seiten gefunden: Das sollte ein Kollegium (möglicherweise im Rahmen einer Dienstvereinbarung) vor Ort für sich selbst klären.

    Da wäre es schön, wenn der zahlende Landkreis oder die zahlende Gemeinde den Antrag auch mal ablehnen könnte, wenn das Ticket für den Schulweg gar nicht benötigt wird, sondern nur für den Urlaub und das Wochenende.

    Das widerspricht sich doch fast von selbst. Schüler, die nicht am Schulort wohnen, müssen halt irgendwie zur Schule kommen. Dafür ist derzeit das Deutschlandticket oft die kostengünstigste Variante und wird in der Sek I tatsächlich noch vom Träger übernommen. Dass es dann Familien gibt, die ihre Kids dennoch teils mit dem Auto bringen, kommt vor. Gerade diese Familien fahren dann aber i.d.R. auch eher mit dem Auto in den Urlaub und nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.


    Wobei wir durchaus schon den "witzigen" Fall hatten, dass eine Schülerin, von der ich weiß, dass sie nahezu jeden Tag mit dem Auto vorgefahren wird, auf einmal bei Streiks im öffentlichen Nahverkehr nicht zur Schule kommen kann ;)

    Wir hatten einen vergleichbaren Fall vor nicht allzulanger Zeit (allerdings NDS). Unmittelbar ist da nichts passiert, über der betreffenden Person schwebte aber eine Weile lang das Damoklesschwert "Versetzung oder freiwillige Rückstufung". Letztlich gab es aber in der näheren Umgebung ohnehin keine passende freie Stelle und dann hatten sich die Schülerzahlen schon wieder stabilisiert.

    Sollte man dann nicht vielleicht auch Kollegen, mit korrekturlastigen Fächern weniger Aufsichten und Vertretungen geben?

    Es gibt Schulen, die solche Verteilungen im Rahmen einer Dienstvereinbarung führen. Ob man unbedingt so verfahren soll, muss vlt. vor Ort diskutiert werden.


    Das kann Seph erst wieder in der nächsten Pause beantworten ;)

    Und jetzt mal ehrlich, diese Argumentation, dass Koordinatoren nicht eine einzige Pausenaufsicht pro Woche übernehmen können, weil sie in allen Pausen unaufschiebbare wichtige Gespräche mit Kollegen führen müssen (- wohl aber, laut Seph, durchaus auch mal auf Klassenfahrten fahren können, was er ja, wie er oben schreibt, "gern" mal ab un zu macht, und dann mehrere Tage nicht ansprechbar ist ), ist der eigentliche Quatsch.

    Leute, langsam wird es lächerlich. Das aber vor allem dadurch, dass ihr bewusst meine Ausführungen verfälscht. Anders kann ich es nicht mehr bezeichnen, wenn einerseits vollkommen ausgeklammert wird, dass ich mehrfach schrieb, dass auch SL-Mitglieder bei Aufsichten mit einspringen, insbesondere als Verstärkung an unliebsamen und schwierigen Punkten (Toiletten- & Bussituation) und andererseits dann durch Herausreißen aus dem Zusammenhang suggeriert wird, ich fahre gerne auf Klassenfahrten als eine Art Urlaub und sei dann ja auch nicht ansprechbar, obwohl ich schrieb, dass sich ganz in eurem Sinne auch bei Fahrten die SL-Mitglieder nicht ausklammern. Ich lasse mir wirklich ungern die Worte im Mund umdrehen, nur damit man hier einfache Punkte machen kann und werde auch weiterhin auf manipulative Gesprächstaktik dieser Art deutlich hinweisen.


    Wenn ihr euch mal die Mühe macht, meine Beiträge hier noch einmal genau zu lesen, wird euch auffallen, dass ich - anders als ebenfalls von euch beiden mehrfach suggeriert - nie geschrieben habe, dass Funktionsträger einen grundsätzlichen Anspruch darauf hätten, von bestimmten Aufgaben befreit zu werden. Im Gegenteil dazu schrieb ich bereits in Beitrag #8, dass sie selbstverständlich auch solche Aufgaben wahrnehmen! Dass es andersherum aber an Schulen durchaus unterschiedliche Ansätze zur Verteilung außerunterrichtlicher Aufgaben in den Kollegien gibt, könnte man zumindest mal anerkennen.

    Ich finde die zitierten Regelungen und auch die Stellungnahme des VG dazu ziemlich eindeutig und es ergibt m.E. auch nur so Sinn, dass Wiederholer ebenfalls auf die Schülerzahlen bei der Klassenbildung anzurechnen sind. Sonst entstünden ja sehr schnell Situationen, in denen Klassen zu voll wären, wenn die Aufnahmekapazitäten schon mit Neueinschulungen ausgeschöpft wären und dann noch Wiederholer on top kämen.

    Im AdH werden die Plätze auch nach Noten vergeben. Teilweise hat der TMS ein hohes Gewicht, teilweise nicht. Vielleicht meinst du die ZEQ. Die meine ich aber nicht.

    Ich glaube, wir reden aneinander vorbei. Vielleicht ordnest du allen hier noch einmal kurz ein, was du mit #44 eigentlich sagen wolltest. Denn zumindest für die Plätze, die rein nach Note vergeben werden (ca.30%) ist die 1,0 an vielen Hochschulen Pflicht und kann innerhalb dieser Gruppe auch bei 1,0-Kandidaten zur Auslosung führen. Dass darüber hinaus auch weitere Vergabemöglichkeiten existieren und diese auch zu gewissen Anteilen auf den Abinoten, aber eben auch auf weiteren Kriterien beruhen, wissen wir alle und steht dazu nicht im Widerspruch.

    Die Abiturbestenquote ist nicht die einzige Zulassungsquote. Das ist ein beliebter Irrtum.

    Das hat überhaupt niemand hier behauptet und ist vermutlich allen hier klar. Im Zusammenhang mit dem Beitrag von chilipaprika

    Ja, meine 1,0-Abiturient*innen sind definitiv nicht mit 1,0 in Münster Mitte oder gar auf dem Dorf in Niedersachsen, wo ich Ref gemacht habe.Und ja, es ist ein Problem, wenn man weiß, dass an vielen Unis innerhalb von 1,0 für einzelne Studiengänge gelost wird.

    und deiner Antwort darauf

    1,6 schon eher, aber wo kommt man denn nur mit einer 1,0 rein? Das ist ja nicht mal bei Medizin oder Psychologie det Fall.

    ging es aber doch ganz klar um diejenigen Plätze, die über die Note vergeben werden. Aber ja, wenn man die anderen beiden Vergabemöglichkeiten von Plätzen einbezieht, kann man es auch ohne 1,0 schaffen.

    1,6 schon eher, aber wo kommt man denn nur mit einer 1,0 rein? Das ist ja nicht mal bei Medizin oder Psychologie det Fall.

    Oh doch, das kommt gerade in der Humanmedizin durchaus vor, wie leicht nachzuprüfen ist. Im Wintersemester 2023/2024 galt das u.a. für die TH Aachen, die Uni Augsburg, die Charité Berlin, die Uni Bielefeld, die Uni Bonn u.v.m. ( wir sind gerade erst bei B angekommen)

    nochmals etwas präziser: Jedes Kollegium tut gut daran, aus den verschiedenen Besoldungsgruppen keinen Anspruch auf "keine Aufsichten mehr", "keine Klassenfahrten mehr" etc. abzuleiten und daraus Hierarchien abzuleiten, die fehl am Platz sind.

    Die Aufgaben A14 und A15 werden über das deutlich höhere Gehalt abgebildet (in Vollzeit und je nach Familienstand ist es deutlich mehr Geld), außerdem über die damit verbundenen Entlastungsstunden (bei A14 ist es oft 1, bei A15 mehr). Ansonsten gibt es keinerlei Grund, weitere Privilegien daraus abzuleiten.

    Es geht überhaupt nicht um Privilegien, sondern schlicht um deutlich andere Aufgabenprofile.

    Und es gibt wirklich keinen Grund, dass ein/e A13-Vollzeit-Lehrende/r zahlreiche Aufgaben, die über den Unterricht hinausgehen, macht (so wie es auch das Schulgesetz BaWü vorsieht), andere Besoldungsstufen aber nicht.

    Das geht nun vollkommen daneben. Du tust ja fast so, als hätten nur A13-Vollzeit-Lehrkräfte außerunterrichtliche Aufgaben. Sei versichert, dass das gerade bei den anderen Besoldungsstufen auch so ist und i.d.R. auch im deutlich höheren Umfang. Nur müssen die vielfältigen außerunterrichtlichen Aufgaben an Schulen sinnvoll verteilt werden. Einige der Aufgaben liegen "qua Amt" bei bestimmten Personen, andere sind frei verteilbar. Und ob dann bestimmte Personen auch an diesen Aufgaben partizipieren können, hängt sehr vom Umfang der anderen Aufgaben ab.

    Auch ein stv. SL oder ein Vertretungsplaner kann mal verhindert oder krank sein. Für diesen Fall wird es jemanden geben, der dann die Aufgabe übernimmt. Das sollte bei einer Aufsicht in der Woche nicht das große Problem sein, da ja vermutlich nicht bei jeder Pause irgendwer seine eigene Aufsicht verpeilt.

    Es geht doch überhaupt nicht darum, ob das möglich und denkbar ist, sondern darum, inwiefern es sinnvoll ist, diese mit in die Aufsichten einzubinden. Mich befremdet noch immer der wertende Ansatz, die SL halte sich damit aus unliebsamen Aufgaben heraus und mache sich ein schönes Leben, wenn sie nicht in Aufsichten eingebunden ist. Ich kann versichern, dass oft wesentlich unliebsamere Aufgaben gleichzeitig zu erledigen sind.

    Naja, jetzt sanktionieren wir russische Energie, oder?

    In Wirklichkeit importieren wir massenweise russische Energie über Stähle aus Indien und Produkte aus China, die mit verbilligter russischer Energie produziert werden.

    Wir haben nur den Teil der Wertschöpfung von uns nach Indien und China verlegt. Dazu kaufen wir Öl und Gas auf dem Weltmarkt. Das geht nur, weil andere Länder jetzt russisches Öl und Gas kaufen und damit der Weltmarkt freie Kapazitäten hatte, die wir bekommen haben.

    Also insgesamt ein Nullsummenspiel, bei dem wir besonders und europäische Nachbarn richtig Draufzahlen und andere Länder wie China, Indien, Türkei enorm profitieren.

    Das ist ein beliebtes Märchen, welches aber nicht stimmt. Zwar exportiert Russland nach wie vor eine Menge Erdgas, dieses aber noch immer v.a. nach Europa. Dabei sind die Exportmengen seit 2022 deutlich zurückgegangen. Es erfolgte gerade keine einfache Umlenkung der Exporte nach Indien und China, weil dafür schlicht die Pipeline-Kapazitäten nicht existieren.

    Ich stimme Dir grundsätzlich zu. Dennoch muss der Laden irgendwie laufen. Solange man sich als (e)SL nicht selbst kaputt arbeitet, gehört dazu auch, dass man seine Lehrkräfte nicht bis aufs Blut ausquetscht und dann auch mal eine Aufsicht, Bereitschaft o.ä. übernimmt.

    Dabei stimme ich dir grundsätzlich auch zu. Und gleichzeitig empfinde ich das Geschriebene als polemisch: ob nun eine (e)SL eine Aufsicht in der Woche übernimmt oder nicht, führt mit Sicherheit nicht dazu, ob die Lehrkräfte der Schule "bis aufs Blut ausgequetscht" werden oder nicht. Hier gibt es wesentlich effektivere Stellschrauben, die eine SL hat. Auch dafür braucht man aber strategische Planungszeit außerhalb des Tagesgeschäfts.


    PS: Und bitte nicht verkennen, dass ich hier bereits mehrfach schrieb, dass die (e)SL-Runde durchaus auch mal mit einspringt.

    Ich empfinde die Diskussion ehrlich gesagt auch als etwas neben der Spur laufend. Dass die (erweiterte) SL schlicht ein anderes Aufgabenspektrum als "normale" Lehrkräfte hat, liegt in der Natur der Sache. Dieses andere Aufgabenspektrum bedingt geradezu, dass neben den deutlich umfangreichen Leitungstätigkeiten andere Tätigkeiten entfallen müssen. Und diese Tatsache hat überhaupt nichts mit "sich als etwas besseres fühlen" zu tun.


    Bei mir stehen z.B. in den größeren Pausen fast immer Schüler oder Lehrkräfte im Büro, um Dinge abzuklären. Diese Ansprechbarkeit im Alltag wird sehr geschätzt, ist aber nur möglich, da ich zu diesen Zeiten eben keine Aufsichten führe. Gleichzeitig gehen wir eben auch mal als "Verstärkung" an kritischen Stellen mit dazu (z.B. wenn es gerade wieder Probleme bei Toiletten oder Bus gibt).

    Auch wenn ich die Argumentation ein Stück weit nachvollziehen kann, ist es natürlich keine gute Signalwirkung, wenn ungeliebte Dienstpflichten, die häufig als Zusatzarbeit wahrgenommen werden (- wenn sie auch eben natürlich zu den normalen Dienstpflichten gehören -) ausgerechnet von denjenigen nicht ausgefüllt werden, die diese Aufgaben verteilen. Gerade eben, um zu demonstrieren, dass sie eben zu normalen Dienstpflichten, und damit für alle, gelten.

    Das sehe ich durchaus anders, wie du schon wahrgenommen hast. Es ist so oder so schon ein Kernproblem in Schule, dass auch in der Leitungsebene viel zu viel operatives Tagesgeschäft landet und damit wesentlich zu wenig Zeit für Qualitätsmanagement und Weiterentwicklung bleibt. Warum man das noch zuspitzen soll, indem man auch die Leitungsebene für Aufsichten u.ä. heranzieht, erschließt sich mir nicht ansatzweise.

    PS: Dass die Mitglieder der Leitungsebene dennoch auch mal einspringen, wenn "Not am Mann" ist (gerade um zu signalisieren, dass man sich nicht "zu gut dafür ist"), hatte ich bereits beschrieben.

    Das ist es ja. Ich kriege beides gezahlt, obwohl ich nicht verheiratet bin.

    Entgegen der landläufigen Meinung ist der Familienzuschlag der Stufe 1 nicht daran gebunden, verheiratet zu sein. Maßgebliches Kriterium ist die Aufnahme einer anderen Person in deinen Haushalt, der du unterhaltspflichtig bist. Das kann zwar der Ehepartner sein, gilt aber genauso für das eigene Kind ;)

    Danke für die Rückmeldung. Aber nein, die PDF-Generierung von Arbeitsblättern meinte ich nicht. Es wurde hier kürzlich ebenfalls ein Tool zur Verschlagwortung von Unterrichtsmaterial durch KI und deren weitere Nutzung vorgestellt. Wie gesagt: das Angebot am Markt ist da inzwischen ziemlich groß.


    Achso, noch kurz eine andere Rückmeldung: Unter dem Namen EducAide ist seit den 90er Jahren ein kalifornisches Unternehmen am Markt. Das könnte bei Beibehaltung des Namens ggf. wettbewerbsrechtliche Probleme geben. Klären Sie das am besten mit einem Fachanwalt ab, sofern nicht bereits geschehen. Ansonsten wünsche ich weiter viel Erfolg.

    Die Schulleitung wurde informiert, hat die Anfrage ans Schulamt weitergeleitet. Die Antwort blieb inhaltlich unklar. Ich forderte eine schriftliche Anweisung, erhielt jedoch nur den Hinweis auf mögliche Abmahnung und Entgeltkürzung bei Nichtteilnahme. An der Planung war ich nicht beteiligt, da ich die Klasse erst zum Halbjahr übernommen habe.

    Ohne Dienstanweisung kann auch keine Abmahnung wegen Nichtbefolgen dieser fehlenden Dienstanweisung erfolgen. Davon sollte man sich nun wirklich nicht einschüchtern lassen. Wenn man damit konstruktiv umgehen möchte, kann man der SL und den beteiligten Kollegen ja einen antizipierten Einsatzplan innerhalb der Arbeitszeitgrenzen für sich selbst zur Kenntnis zukommen lassen und bei Änderungswünschen dererseits eine Rückmeldung bis zum xx.xx. erbitten, andernfalls gehe man davon aus, dass dies so durchgeführt werden solle.

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