Beiträge von Seph

    Würde für bisschen Geld sich ja auch nicht lohnen auf A14, aber wenn man die Klassenfahrt umgehen kann, why not?

    Ich habe echt schon viel gehört, aber der Ansatz, sich auf eine Funktionsstelle zu bewerben nur um Klassenfahrten zu umgehen, war noch nicht dabei. Danke dafür! :staun::teufel:

    PS: Natürlich fahren auch Lehrkräfte im Beförderungsamt auf Fahrten mit. Das gilt nicht nur für A14er, sondern durchaus auch für die "noch höheren" Ebenen.

    Es wäre mir neu, dass zur Einschreibung an der Uni, zur Facharzt-Weiterbildung oder zum Berufsantritt das Ergebnis eines Intelligenztests vorgelegt werden müsste.

    Man kann auch alles bewusst missverstehen wollen. Das passiert vor allem dann, wenn man einzelne Aussagen aus dem Gesamtkontext löst. Im Beitrag von Gymshark wird dieser Kontext jedenfalls sehr deutlich dargestellt und stimmt so auch. Dass sich nicht alle Schülerinnen und Schüler mit dem gleichen Niveau von Aufgabenstellungen und Inhalten beschäftigen (können), ist auch im inklusiven Setting genauso wenig etwas neues wie die Tatsache, dass das auch zu unterschiedlichen Abschlüssen und damit Zugängen zu Berufen führen kann.

    Mit zocken hat das leider nichts zutun, es reizt mich aktuell auch nur ein Spiel. Dafür bräuchte ich aber eine PS5, die sind mir aktuell noch zu teuer.

    Ich habe auch lange Zeit nur am PC gespielt. Nachdem meine Kids langsam in das Alter kommen, bei Freunden (Konsolen-)Spiele kennengelernt zu haben, hatten wir uns für das gemeinsame Spielen (alleine dürfen sie nicht) doch mal eine Konsole angeschafft. Die Kosten sind tatsächlich relativ, wenn man sich klar macht, dass alleine eine Mittelklassegrafikkarte so viel kostet, wie eine aktuelle Konsole.

    Der Lehrerberuf ist für junge Leute eh schon maximal unattraktiv.

    Gefesselt an sein Bundesland bzw. sogar die Schule, nie im Homeoffice nur innerhalb der Ferien frei zu haben. Das ist das, was sich die Jugend wünscht. /s

    Von Fesseln spüre ich wenig und habe den Eindruck, dass manchmal überhöhte Vorstellungen bezüglich der freien Wechselmöglichkeiten in der Wirtschaft bestehen. Nie Homeoffice?? Im Ernst?? Ich verbringe knapp die Hälfte meiner Arbeitszeit in ebenjenem. Und (nahezu) arbeitsfreie Zeit an knapp 60 Werktagen statt nur 30 Werktagen im Jahr ist durchaus nett, auch wenn diese recht starr - damit aber planbar - liegen. Als Elternteil schulpflichtiger Kinder ist man ohnehin an diese gebunden.

    Muss in Niedersachsen nicht auch die Schulleitung immer vor Ort sein?

    Woraus soll das denn folgen? Aus der Arbeitszeitverordnung jedenfalls nicht. Ganz im Gegenteil:

    Zitat von §22 Abs.2 Satz 2 NdsArbzVO-Schule

    Soweit die Schulleiterinnen und Schulleiter nicht Leitungsaufgaben, Unterrichtsverpflichtungen oder andere Verpflichtungen zu bestimmten Zeiten wahrzunehmen haben, sind sie in der Erfüllung ihrer Aufgaben zeitlich nicht gebunden.

    Ich arbeite in den Ferien in Teilzeit. Die Arbeitszeiterfassung in diesem Monat dient dem Vergleich mit dem Folgemonat, in dem die Klassenfahrt stattfindet. Ziel ist es, die durch die Fahrt entstehende Mehrarbeit bzw. die Nichteinhaltung gesetzlicher Ruhezeiten nachvollziehbar zu dokumentieren.

    Auch hier wäre bereits vorab der entscheidende Schritt, Maßnahmen gegen eine mögliche Überschreitung der Arbeitszeit zu treffen und dafür zu sorgen, dass die Ruhezeiten eingehalten werden können. Das bedeutet dann eben, dass man nicht mit den Kollegen die ganze Zeit unterwegs sein kann, sondern sich bewusst die notwendigen Betreuungszeiten in Schichten einteilt. Und das am besten bereits vor der Fahrt, sodass in Absprache mit der SL auch ein geeigneter Betreuungsschlüssel gewährleistet werden kann.

    Ich dachte, die Bildersuche wäre nicht erlaubt. Normal googeln nach Infos ja, aber keine Bildersuche. So habe ich es immer verstanden. ;)

    Mit der Bildersuche findet man das Kloster schon mit dem ersten ersten Bild.

    Das hatte ich auch so angenommen und mich schon gewundert, dass in letzter Zeit bei fast allen Bildern die richtige Antwort schon nach wenigen Minuten kam.

    Genauso sieht es aus. Der Mangel an Lehrkräften für Sonderpädagogik ist sicher noch größer als der an Grundschullehrkräften, sodass eine Versetzung recht unwahrscheinlich ist. Ob das anders aussieht, wenn man dem Dienstherrn nur glaubhaft genug vermittelt (und das notfalls auch durchziehen würde), sich sonst ganz aus dem Dienst entlassen zu lassen und er somit eine Lehrkraft ganz verlieren würde, vermag ich nicht zu sagen.

    Geht das auch in sachlich und höflich?
    Quatsch ist deine Beweislastumkehr.
    Würdest du so verfahren, wenn du weißt, dass der Vater des Mädchens Verwaltungsrichter ist? Mitnichten. Die blutige Nase und Blamage will sich keiner einhandeln.

    Die Feststellung, dass "Im Zweifelsfall für den Angeklagten" im Verwaltungsrecht Quatsch ist, ist eine nüchterne Feststellung. Das wird dir auch der Verwaltungsrichter als Vater des Mädchens bestätigen können. Und ja, natürlich handelt man verwaltungsrechtlich sicher auch bei Schülern, deren Eltern selbst Juristen sind. Dabei holt man sich weder eine blutige Nase noch eine Blamage.

    Du liegst im Übrigen auch mit dem weiteren Vorwurf falsch. Beim Beweis des ersten Anscheins erfolgt keine Beweislastumkehr, sondern dieser kann wie beschrieben erschüttert werden. Das ist ein deutlicher Unterschied.

    Ich denke da irgendwie an eine Klosterruine bzw. die Kombination aus Ruine und noch bestehendem Kloster. Und einen ähnlichen Turm habe ich beim Kloster Hirsau schon einmal gesehen, aber das restliche Gelände sah anders aus.

    Vielleicht hat sie auch endlich mal richtig vorbereitet?
    Ich erinnere mich an meine eigene Abi-Prüfung. Physik. Angemeldet mit 4, geschrieben 2 (weil endlich mal 2 Wochen durchgebüffelt) ;)
    Vermutungen und "anscheinend" sind nicht rechtssicher. Das kann dir auf die Füße fallen. Ist es den Terz wert?
    Der objektive Beweis für eine Täuschungshandlung fehlt dir. Vor Gericht gilt: Im Zweifel für den/die Angeklagte(n).

    Das ist ziemlicher Quatsch. "In dubio pro reo" gilt ausschließlich im Strafrecht und nicht etwa auch im Verwaltungsrecht.

    Ansonsten spricht ein solch ungewöhnlicher Umstand zunächst durchaus für den Beweis des ersten Anscheins. Dieser ist auch hinreichend objektiv und keineswegs eine einfache Vermutung, die nicht rechtssicher wäre. Nur kann und darf dieser auch erschüttert werden, indem gezeigt wird, dass es doch zu diesem ungewöhnlichen Umstand gekommen ist ohne zu täuschen. Die reine Schutzbehauptung, man habe das halt auswendig gelernt, reicht dafür i.d.R. gerade nicht aus.


    Wir hatten das z.B. mal im Seminarfach, bei dem ein für die betreffende Person extrem ungewöhnlicher Sprachstil festgestellt wurde, der keineswegs zu den sonstigen Ausführungen passte. Die Person konnte uns dann durch sehr zeitnahe Vorlage ihrer Unterlagen aus dem Erstellungsprozess zumindest davon überzeugen, dass die inhaltliche Ausgestaltung der Arbeit wirklich von ihr kam und sie lediglich eine nicht angegebene Unterstützung bei der Ausformulierung in Anspruch genommen hatte.

    Vollzeit, nur Vertretung, ohne Lehrerfahrung....sorry unverantwortlich von der Schule, kein Wunder, dass immer mehr Leute ausbrennen.

    Das hat nichts mit Unverantwortlichkeit der Schule zu tun, sondern schlicht mit der Struktur von Vertretungsstellen, für die nun einmal auf noch nicht vollständig ausgebildete Lehrkräfte zum Zweck der Erteilung von Vertretungsunterricht zurückgegriffen wird.

    45 Stunden finde ich jetzt innerhalb der Unterrichtszeit noch nicht so ungewöhnlich und lässt sich in der unterrichtsfreien Zeit oft so ausgleichen, dass man im Mittel dann bei den 40-41 Stunden pro Woche liegt, die je nach Bundesland als durchschnittliche Arbeitszeit vorgesehen sind.


    Wenn du den Eindruck hast, dass ein solcher Ausgleich nicht hinreichend erfolgen kann, wäre ansonsten der nächste Schritt aus der eigenen Arbeitszeiterfassung auch die eigenverantwortliche Reduzierung des Umfangs bestimmter Tätigkeiten während der ungebundenen Arbeitszeit. Das kann eine Verkürzung der Unterrichtsvorbereitung sein, der Verzicht auf das mehrfache Lesen von Klausuren bei der Korrektur o.ä. Sollten auch diese Maßnahmen nicht ausreichen, ist natürliche Rücksprache mit der Schulleitung sinnvoll, die dabei beraten kann (und dies auch soll), welche Tätigkeiten weiter reduziert werden können.

    Definitiv eines der äußerst sehenswerten Chateaus an der Loire (ok, streng genommen nicht direkt an der Loire)....auch wenn das bestimmt schon knapp 25 Jahre her ist, dass ich mal dort war :staun: . Habe da ein kleines Trauma von Urlaub mit meinen Eltern und gefühlt 3 Schlössern pro Tag.

    Nachtrag: Kannst du ausschließen, das die "sauber" geschriebenen Seiten zuvor als Konzept - und dann ins Reine geschrieben wurden und der rest dann unter Zeitdruck ohne Konzept angefügt - oder davorgesetzt wurde?
    Betrug zu unterstellen, ist dünnes Eis, falls keine Beweise vorliegen.

    Ich weiß nicht, wie das bei euch so gehandhabt wurde. Aber bei uns haben die Prüflinge explizit alle (!) Blätter am Ende der Prüfung abzugeben. Das schließt explizit auch Konzeptpapiere mit ein.

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