Beiträge von Seph

    Oder das Protokoll wurde im Nachgang schnell geändert. Ich meine das noch nicht mal als Verschwörungstheorie, aber ich habe durchaus den Eindruck, dass viele Kollegen Formalia eher als lästiges Beiwerk denn als wichtige Dokumentation sehen.

    An gefälschte Protokolle denke ich da tatsächlich nicht, auch wenn das natürlich nicht auszuschließen ist. Die dienstrechtlichen Konsequenzen daraus wären aber sehr viel deutlicher als bei einem einfachen Versehen bei der Berechnung der Zeiten.

    (Bei uns wird einiges getan, damit dies nicht passiert. Die SL beginnt und beendet die Prüfung, damit nicht evtl. unerfahrene Kollegen einen Fehler begehen. Die "Sollzeiten" stehen vorgedruckt auf dem Papier, die tatsächliche Zeit wird dahinter eingetragen. Das war vor allem wichtig, wenn verschiedene Fächer mit verschiedenen Längen gleichzeitig in einem Raum schrieben (früher waren bestimmte Leistungskombis bei uns nicht möglich, die Fächer schrieben am selben Tag. Ich hatte einmal so eine letzte Aufsicht mit 3 verschiedenen Endzeiten und war sehr dankbar über die gute Vorbereitung meiner SL.)

    So handhaben wir das auch. In den Protokollen stehen vorbereitet bereits die jeweils passgenauen Zeiten und müssen notfalls nur um wenige Minuten geschoben werden, falls der Beginn etwas verzögert erfolgt. Zusätzlich gehen wir die Zeiten bei Beginn im 4-Augen-Prinzip noch einmal zusammen durch. Hilfreich ist auch, dass unser Kultusministerium zum Abitur eine passende Excel zur Berechnung der Zeiten zur Verfügung stellt.

    die Tochter einer Freundin hat heute Abitur GK SoWi geschrieben. Die Aufsicht hat die Prüfung 20 Minuten zu früh beendet, und es standen auch keine Angaben zu Beginn und Ende der Prüfung an der Tafel/Smartboard.

    Wenn dem so ist, dann wäre das ein schwerer Verfahrensfehler und dürfte hinreichender Grund für einen erfolgreichen Widerspruch gegen das Prüfungsergebnis sein. Dabei kommt es dann auch nicht mehr darauf an, ob die Zeiten nun sichtbar notiert waren oder nicht.

    Sicherlich. Ich kann aber im Zweifelsfall nichts "verbieten", sondern höchstens im Nachgang mit Maßnahmen belegen - darum ging es mir.

    Ich bin mir nicht ganz sicher, was du in dem Zusammenhang mit "verbieten" meinst. Ich kann auch keinen Schüler (egal ob nun minder- oder volljährig) effektiv davon abhalten, das Schulgelände zu verlassen oder sein Handy zu nutzen. Und dennoch ist das in Schulen i.d.R. verboten und wird entsprechend sanktioniert. Dasselbe gilt natürlich auch für den Konsum von Rauschmitteln im Rahmen schulischer Veranstaltungen.

    Und wenn selbe Klasse, oder selbe Lerngruppe (WP1, WP2, …) da wenigstens den Lerngruppenwechsel erwirken.

    Ansonsten kann man zumindest schulintern eine Art "Schutzzone" schaffen. Wir haben in einem Fall sexueller Belästigung (neben anderen Maßnahmen) dem Täter ein Betretungsverbot für bestimmte Bereiche (z.B. einen Aufenthaltsraum für die Schüler) ausgesprochen, sodass die anderen sorgenfrei ihre Pausen auch im nicht ununterbrochen beaufsichtigtem Bereich verbringen konnten.

    Bei Erwachsenen? Nee 🤔

    Wir haben auch Alkohol auf der Weihnachtsfeier und auf dem Schulfest und am Chaostag. Kein Massenbesäufnis natürlich, aber ein Verbot wäre auch irgendwie komisch.

    Nur weil man mit Volljährigen unterwegs ist, dürfen die im Rahmen einer Schulveranstaltung nicht auf einmal alles machen was sie wollen. Eine gewisse Verantwortung hat man als begleitende Lehrkraft auch für die volljährigen Teilnehmenden.

    Grundsätzlich ist hier in NRW ein Sprung direkt in die Ordnungsmaßnahme des Verweis von der Schule extrem schwierig und rechtlich nur in sehr begrenzen Ausnahmefällen möglich. Aus den unzureichenden Infobruchstücken zum Fall: keine Chance.

    Die Einschätzung teile ich. Ohne die Schwere der dargestellten Tat relativieren zu wollen, reicht das für einen Verweis von der Schule wohl eher nicht aus. Aber diese Art von Einschätzung muss am konkreten Einzelfall unter Einbezug aller relevanten Informationen vor Ort erfolgen und kann hier im Forum keiner von uns hinreichend einschätzen.

    LehrerinHessen Dass unabhängig von möglichen Disziplinarmaßnahmen innerhalb der Schule auch noch Strafanzeige gestellt wurde, halte ich für völlig richtig und wichtig.

    Wieso, werdet ihr Monarch noch nach den Tabellen von 2020 besoldet? Jetzt kommt das ALLES auf den Tisch!!!!

    Nein, das nicht. Aber NDS gehört ganz offensichtlich zu den Bundesländern, die in allen Besoldungsstufen die nahezu niedrigsten Besoldungen aufweisen. Das gilt insbesondere dann, wenn man die möglichen Familienzuschläge mitberücksichtigt. Ich bin da gerade selbst etwas überrascht, was auch in den östlichen Bundesländern wie Sachsen, Brandenburg oder Thüringen da noch drin ist. An den mittleren Lebenshaltungskosten kann das jedenfalls nicht liegen :staun:

    Wäre es nicht interessant, wenn wir alle unser Netto Gehalt hier veröffentlichen würden? Darf man das? Mit Angabe bestimmter Merkmale wie Verbeamtung Ja/Nein, Steuerklasse etc.

    Würde auch den Anfang machen.

    So interessant finde ich das nicht. Das mag aber auch daran liegen, dass die Gehälter und Besoldungen im öffentlichen Dienst hinreichend transparent sind. Und wenn du dich hier etwas durchs Forum wühlst, wirst du auch einige Quervergleiche dieser Zahlen zur freien Wirtschaft wiederfinden, auch wenn diese teils stark von Vorurteilen verfärbt sind.

    Logge dich aus und öffne eine Flasche Rotwein!

    Ich glaube, das mache ich jetzt wirklich bevor ich noch ganz den Glauben in die verantwortungsvolle und rechtskonforme Durchführung von Abschlussprüfungen an allen Schulen verliere *seufz*. Ich probiere es morgen wieder ;)

    Haubsi1975 Dann hoffentlich mit einem Update zu einer Stellungnahme der SL zur rechtskonformen Durchführung eurer Abiturprüfungen.

    Einer von uns müsste also nach der Verordnung die 12 Klausuren mit allen Teilen korrigieren? Nee, das wird nicht so gehandhabt. Jeder korrigiert, was er aufgesetzt hat. Normalerweise in "seinem Ursprungskurs". Jetzt soll es ja nach dem Willen der KuK auch auf den anderen Kurs verteilt werden. Aber in einer Klausur aus 3 Teilen würden dann 3 Kollegen korrigieren in der Erstkorrektur.

    PS: Als verbeamtete Lehrkraft wärst du übrigens verpflichtet (!), gegen eine solche rechtswidrige Anweisung zu remonstrieren und die SL um eine rechtskonforme Abänderung des Vorgehens aufzufordern.

    Einer von uns müsste also nach der Verordnung die 12 Klausuren mit allen Teilen korrigieren? Nee, das wird nicht so gehandhabt. Jeder korrigiert, was er aufgesetzt hat. Normalerweise in "seinem Ursprungskurs". Jetzt soll es ja nach dem Willen der KuK auch auf den anderen Kurs verteilt werden. Aber in einer Klausur aus 3 Teilen würden dann 3 Kollegen korrigieren in der Erstkorrektur.

    :autsch: Ich weiß gar nicht, was wir hier noch tun sollen, als deutlich darauf hinzuweisen, dass das nicht rechtskonform ist und ihr euch als Schule dadurch deutlich angreifbar macht. Das ist tatsächlich ein grober Fehler in der Durchführung des Prüfungsverfahrens.

    Ich habe oft zwei Leistungskurse, Kollegen auch. Unsere SL versucht es zu verteilen, aber mancher möchte auch zwei.

    Ich mag das persönlich auch sehr. Leistungskurse mit nahezu durchweg lernwilligen Oberstufenschülern sind für mich wesentlich entspannter als der Unterricht in den "kleineren" Klassen der Unter- und auch noch Mittelstufe. Dafür nehme ich das etwas höhere Korrekturpensum gerne in Kauf.

    Ja, aber die macht ja nichts. Verantwortlich ist bei "uns" dezidiert der Bildungsgangverantwortliche. Aber der hält sich ja immer aus allem raus. Wie gesagt, in der Verordnung steht ja auch, dass der Bildungsgangverantwortliche alles zu kopieren hat. Als ich das im Team ansprach, meinte der eine Kollege müde lächelnd: "Das kannst du ihm (dem Bildungsgangleiter) ja gerne sagen, er wird es aber schlichtweg nicht machen."

    Die SL ist als vorsitzendes Mitglied der Prüfungskommission verantwortlich für Planung und Durchführung des Abiturs. Insofern kann hier auch (schriftlich!) um Klarstellung der Berufung von Erst- und Zweitkorrektur ersucht werden. Spätestens in Verbindung mit der Ankündigung bei der Anfrage, man gehe ohne Berufung sonst guten Gewissens davon aus, in diesem Jahr nicht im Abitur eingesetzt zu sein, wird wohl etwas Bewegung in die Sache kommen.

    PS: Dafür kannst du nichts, aber ich bin immer wieder erstaunt, wie wenig professionell Prüfungsverfahren an so manchen Schulen durchgezogen werden. :autsch:

    Da beginnt es doch aber eigentlich auch schon "schwammig" zu werden - wer ist denn die zuständige Fachlehrkraft? Bin ich das für meinen Leistungskurs oder sie für ihren Leistungskurs - oder bin ich das dann nicht doch für alle, weil ich einen Teil aufgesetzt habe? Ich vermute, Ersteres ist gemeint, oder?

    Die zuständige Fachlehrkraft ist zunächst diejenige, die den jeweiligen Kurs unterrichtet. Wenn ich deinen Startbeitrag richtig deute, dann gibt es eine junge Kollegin A, die einen der Kurse alleine unterrichtet (und dann auch dafür als zuständige Fachlehrkraft im Regelfall die Erstkorrektur übernimmt, es sei denn, die SL (!) bestimmt das anders) und es gibt dich (H) und einen weiteren Kollegen B (?), die gesplittet den anderen Kurs unterrichten. Hier wirst entweder du oder B die Erstkorrektur übernehmen müssen. Auch das muss im Zweifelsfall aber die SL bestimmen.

    Nicht in Ordnung wäre es hingegen, wenn ihr euch die Arbeit insofern aufteilt, dass jeweils einzelne Teilaufgaben korrigiert werden und dann entsprechend mehrere Personen für die Erstkorrektur verantwortlich sind. Entsprechende Pläne lassen sich aus deinen Beiträgen hier jedenfalls herauslesen, wenn von einer Aufteilung der Abiturarbeiten nach Anteilen die Rede ist.

    Stünde irgendwo eine veranschlagte Minutenzahl, hätte ich das schlechte Gefühl definitiv nicht mehr.

    Das sehe ich auch so. Wenn mir jemand mitteilen würde, ich hätte für die Korrekturen nur 8min Zeit pro Arbeit, dann sehen meine Arbeiten halt auch so aus, dass sie in 8min korrigierbar sind. Oh wartet....das tun sie (zumindest teilweise in der Mittelstufe) ;)

Werbung