Beiträge von Seph

    Ja klar, das ist mir bewusst. Ich finde, man sollte sich immer diese Frage stellen. Zu beurteilen, was falsch gemacht wurde, ist immer einfacher. Aber wie könnte man persönlich eine Lösung einleiten?

    Indem man sich hier im Forum über genau solche Dinge austauscht, dabei den rechtlichen Rahmen aufzeigt, diskutiert wie das an anderen Schulen in vergleichbaren Situationen gehandhabt wird und sich dadurch gegenseitig stärkt und Handlungskompetenz verleiht. Also genau das, was hier im Thread auch passierte.

    Das waren objektive Beobachtungen sogar noch persönlich hinterfragt.


    Kann es sein, dass du eher wünschst, ich hätte das nicht so gesehen und meine Erfahrungen wären anders?

    Auf meine Beiträge gehst du ja nicht ein, aber dennoch nochmal: das waren mitnichten objektive Beobachtungen, sondern aus Vorurteilen resultierende Fehlinterpretationen beobachteten Verhaltens. Das mag an mangelnder Erfahrung liegen - was zu diesem Zeitpunkt deiner Ausbildung völlig normal ist - oder an inneren Einstellungen, die wesentlich schwieriger zu ändern wären und dich im Lehramt dauerhaft unglücklich machen könnten. Das weißt du für dich selbst aber am besten.

    PS: Es geht dabei nicht darum, dass man als Lehrkraft nicht auch mal schlechte Erfahrungen mit Schülern haben dürfe. Es geht um die Ursachenzuschreibung, die hier deutlich zu eindimensional erfolgt und das damit verbundene Schulterzucken, man könne auf solche Situationen nicht geeignet einwirken.

    Ich halte das für eine Fehlinterpretation. Meiner Ansicht nach bezieht sich das "planstellenneutral" nur auf den Vorgang des Ländertauschverfahrens. Das Verfahren der Direktbewerbung mit vorliegender Freigabeerklärung (zu dem ich in diesem Sinne auch die Bewerbung um Beförderungsstellen zählen würde) läuft davon meiner Erfahrung nach unabhängig und rein nach dem Prinzip der Bestenauslese ab.

    Diese Einschätzung teile ich.

    "Beamtete oder tarifbeschäftigte Lehrkräfte, die unbefristet im Schuldienst eines anderen Bundeslandes tätig sind und die das Bundesland wechseln wollen, können jederzeit an dem Bewerbungsverfahren in einem anderen Land oder am Lehrkräfteaustauschverfahren zwischen den Ländern teilnehmen, wenn eine Freigabeerklärung der zuständigen Schulbehörde vorliegt."

    Die Freigabeerklärung bezieht sich auf den zweiten Abschnitt der Teilnahme am Tauschverfahren. Das wird weiter unten in der Quelle auch direkt noch einmal genannt:

    Zitat
    Für die Teilnahme am Austauschverfahren ist ein Versetzungsantrag zu stellen, dessen Inhalte zwischen allen Bundesländern abgestimmt sind.

    (...)

    Für die Teilnahme am Tauschverfahren ist eine Freigabeerklärung des abgebenden Landes erforderlich. Eine Freigabe kann z. B. aus dringenden dienstlichen Gründen zu einem bestimmten Termin versagt werden. Die Entscheidung wird in der Regel auf dem Antragsvordruck vermerkt und dem aufnehmenden Bundesland mitgeteilt.

    Die Regelung ist insofern analog zur landesinternen Versetzung, bei der anders als bei Bewerbungen auf Beförderungsstellen ebenfalls eine Freigabe erforderlich ist. Mir ist aus dem näheren Umfeld sowohl landesintern als auch mit Wechsel des Bundesland jeweils ein Kollege bekannt, bei dem die erfolgreiche Bewerbung auf eine Beförderungsstelle ohne vorherige Freigabe zum Wechsel führte.

    Trotzdem müsste man vielleicht auch einfach mal akzeptieren, dass es durchaus solche Kinder mit einer solchen Einstellung gibt.


    Ich habe mir das jedenfalls nicht ausgedacht, sondern leider erleben müssen.

    Nein, das ist eine Fehldeutung. Arbeitsverweigerung in Schule hat verschiedenste Ursachen, von denen keine etwas damit zu tun hat, dass die Kinder einfach beschließen, ab sofort keine Lust mehr auf Schule zu haben. Damit professionell umzugehen, ist wie gesagt elementarer Bestandteil unserer Arbeit. Für sich selbst zu erkennen, dass man darauf keine Lust hat und man diesen Job nicht dauerhaft durchführen möchte, schützt sowohl einen selbst als auch die Schüler. Insofern kann die Orientierung in ein anderes Berufsfeld zielführend sein.

    Dennoch finde ich eine bewusste Arbeitsverweigerung ohne jegliche Gründe, welche letzten Endes noch andere Kinder angesteckt hat, ebenfalls sehr schade und unangemessen.

    Solltest du wirklich langfristig ins Lehramt streben, möchte ich dir unbedingt mit auf den Weg geben, hier einen Perspektivwechsel durchzuführen. Ich möchte behaupten, dass kein Kind (übrigens auch kein Erwachsener) die Arbeit ohne jegliche Gründe verweigert. Ein solches beobachtbares Verhalten kann verschiedenste Ursachen haben, die nicht selten außerhalb von Schule liegen. Das wahrzunehmen, anzuerkennen und Hilfestellungen zu geben, stellt einen zentralen Teil unserer pädagogischen Arbeit dar und führt nicht selten zu einer deutlich positiven Verhaltensänderung in Schule.

    Ja, aber genau das verfälscht dann eben auch meine Gesamtnote. Rein von der Praxis her, hätte ich das Studium definitiv nicht bestanden. Und ich finde, die Unterrichtspraxis macht den Kern des Lehrerberufs aus, nicht das Auswendiglernen von Erziehungstheorien. Damit kommt man vielleicht noch durch den Uniteil, aber spätestens im Referendariat trennt sich die Spreu vom Weizen.

    Seit wann bereitet ein Studium denn auf die Unterrichtspraxis vor? Diese lernt man "on the job" im Referendariat. Also keine Sorgen, wenn du dich darauf durch das Studium noch nicht hinreichend vorbereitet fühlst.

    Hallo ihr Lieben,

    mich würde sehr interessieren, ob hier Förderschullehrer*innen sind, die an einer Regelschule (Grundschule oder Sekundarstufe) eine Klassenleitung übernommen haben.

    Bei uns in der Gegend gibt es einige Gesamtschulen, an denen durchaus auch Sonderpädagogen als Klassenlehrkräfte eingesetzt sind. Das sind dann aber Teams aus 2-3 Lehrkräften als Klassenleitung und nicht eine einzelne Lehrkraft.

    Das ist so pauschal falsch. Wenn du durch die längere Strecke eine deutliche Zeitersparnis hast, kannst du das absetzen..

    Stimmt, habe ich beim Finanzamt auch schon erfolgreich durchbekommen. Da ging es aber "nur" um 4km Differenz pro einfacher Strecke.

    Grundschul-Arbeit ist Beziehungsarbeit. Und die braucht Zeit. Zeit über 2-3 Fächer hinaus. Zeit über die Fächer hinaus.

    Arbeit an Schule ist immer Beziehungsarbeit. Das gilt aber für alle Lehrkräfte und nicht nur für die eine Klassenlehrkraft. Die Kinder kennen aus den Kitas auch mehrere Betreuungspersonen pro Gruppe und an den weiterführenden Schulen gibt es wiederum oft mehrere Klassenlehrkräfte pro Klasse als Bezugsgrößen (bei uns 2-3). Warum sollte das ausgerechnet an den Grundschulen nicht möglich sein, mehrere Bezugspersonen für eine Klasse zu etablieren? Gerade das Erkennen von Stärken und Schwächen sollte m.E. nicht nur von einer Person abhängig sein, die dafür alleine die Verantwortung tragen muss. Hier mit mehreren Augen draufzuschauen kann durchaus sinnvoll sein....für beide Seiten.

    Mal aus Elternsicht, auch wenn wir persönlich da positive Erfahrungen mit der Grundschule unserer Kids haben: weniger Abhängigkeit von nur einer einzigen Person. Das gilt insbesondere wenn Störungen im Lehrer-Schüler-Verhältnis vorliegen, aber auch im Krankheitsfall. Ansonsten kann es auch von Vorteil für die Schüler sein, einen höheren Anteil an Unterricht mit explizit für das jeweilige Fach ausgebildeten Lehrkräften zu haben und durch die verschiedenen Lehrkräfte auch mal etwas Abwechslung im Schulalltag zu genießen.

    Wie im Parallelthread bereits angemerkt gibt es auch für die "mündlichen Noten" vielfach an den Schulen verwendete Kriterienlisten. Diese sind teilweise fachspezifisch etwas anders ausformuliert, können aber eine brauchbare Grundlage sein. Frag einfach mal an deiner Schule im Kollegium, wie das dort gehandhabt wird. Andernfalls einfach im Netz mal nach Kriterienlisten suchen und für sich selbst ausprobieren, mit welchen man gut arbeiten kann.

    Ich persönlich mache nicht nach jeder Schulstunde Notizen. Das halte ich weder zeitlich für machbar noch für sinnvoll, da der Umfang von Rede- und Beobachtungszeit einzelner Schüler schlicht zu niedrig ist. Gleichzeitig mache ich in regelmäßigen Abständen (z.B. im 1-2 Wochen Takt) kurze Notizen dazu, um den Verlauf zu dokumentieren. Innerhalb eines solchen Zeitrahmens habe ich dann auch i.d.R. alle Schüler mal in ausreichendem Umfang beobachten können.

    Was für Aufgaben erbringen die Kinder bei den fachspezifischen Leistungen in Mathe und Deutsch?

    Mögliche "fachspezifische Leistungen" lassen sich den Kerncurricula entnehmen. Dazu gehöre z.B. Präsentationen (Buchvorstellungen, Referate, Gedichtvorträge....), das Anwenden von Strategien beim Lesen, Textgestalten, Problemlösen usw., die Unterrichtsdokumentation (z.B. Lerntagebuch), Ergebnisse und Darstellung von Gruppenarbeiten und vieles mehr.

    Wie kann ich die fachspezifischen Leistungen in meiner Unterrichtsplanung integrieren, ohne in Zeitnot zu kommen?

    Die obige Auflistung macht bereits deutlich, dass zu diesem Begriff so ziemlich alles gehören kann, was ohnehin in einem abwechslungsreichem Unterricht integriert ist.

    - Würdet ihr gerne auf die fachspezifischen Leistungen verzichten, wenn ihr es könntet?

    Sie sind elementarer Bestandteil des Unterrichts (vgl. oben).

    - Erzeugen fachspezifische Leistungen Leistungsdruck?

    Im Regelfall eher weniger als das bei schriftlichen Arbeiten der Fall ist. Eine klare Trennung zwischen reinen Lernsituationen und Leistungssituationen bietet sich an, soweit sie möglich ist.

    - Wie werden die fachspezifischen Leistungen fair benotet?

    Das ist stark vom konkreten Fall abhängig. Präsentationen unterliegen sicher anderen Bewertungskriterien als zum Beispiel Lernwerkstattprojekte oder die Unterrichtsdokumentation. Mit hoher Sicherheit gibt es dazu im Kollegium aber einen guten Austausch und Best practice Beispiele.

    Finde ich überhaupt nicht Absurd, wir holen für Aufklärungsunterricht auch eine Frauenärztin, für Verkehrserziehung einen Polizisten usw. warum also nicht auch für Tanzen einen Experten?!?

    Weder die Frauenärztin noch die Polizisten werden dafür separat von euch oder gar den Schülern bezahlt. Wenn ich als Lehrkraft aber veranlasse, dass eine andere Person meinen Unterricht übernimmt und meine Schüler dafür auch noch separat bezahlen sollen, wird es halt doch absurd.

    Ich stelle mir gerade den Aufschrei von Schülern und Eltern vor, wenn ich demnächst meinen Unterricht kostenpflichtig für alle durch Privatdozenten von den umliegenden Hochschulen halten lasse und mich Kaffee schlürfend hinten reinsetze. :aufgepasst: :teufel:

    Kenne ich so auch, könnte mit der Lage der Osterferien zusammenhängen. Das Halbjahr ist ja schon recht kurz, letzten Endes legt halt die SL die Termine.

    Auch eine SL kann sich nicht einfach über die Ergänzenden Bestimmungen der zugrundeliegenden Verordnung hinwegsetzen. Ich empfehle im Sinne der vertraulichen Zusammenarbeit intern noch einmal kurz auf diese und den damit verbundenen Termin am 30.04. hinzuweisen und zu erfragen, wie damit umgegangen werden soll. Natürlich führt eine zu späte Warnung nicht zu einem Versetzungsanspruch, stellt aber u.U. eine Dienstpflichtverletzung dar. Davor sollte man sich selbst schützen.

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