Beiträge von Seph

    Und am Ende werden sie doch nicht kopiert, sondern neu ausgedruckt. Wohl der Schule, die nie ihr Zeugnisprogramm geändert hat.

    Bei uns muss man nur wenige Jahre zurückgehen, damit man für den Druck schon den einen uralten Rechner benötigt mit dem ebenfall uralten Betriebssystem, auf dem das damalige Programm für den Zeugnisdruck noch läuft.

    Ähm nein, genau deswegen werden diese tatsächlich in analoger Form aufbewahrt.

    Mikael, Silicium, Elternschreck... alles Opfer der Ideologie der Forumsbetreiber. Habe es gar nicht mehr aktuell verfolgt, aber gehört Antimon jetzt auch zur schwarzen Liste der Moderatoren?

    Was genau soll das denn für eine Ideologie sein und welche rechtskonformen Meinungen werden hier deiner Meinung nach unterdrückt?

    Ich hatte bisher keineswegs den Eindruck, die Mods hier würden willkürlich sperren und halte auch den Begriff der Zensur für völlig daneben. Gleichzeitig ist es gut und sinnvoll, die Gründe individueller Sperrungen nicht in der Öffentlichkeit breitzutreten. Ich habe bei Antimon bisher auch nicht den Eindruck grenzüberschreitenden Verhaltens gehabt, habe aber auch nicht alle der zigtausend Beiträge gelesen. Ich bin mir aber sicher, dass es einen objektiv nachvollziehbaren Grund für eine solche Sperrung gibt.

    Wie siehst du das für Mathematik?

    Ähnlich. Natürlich haben sich auch im Fach Mathematik im Laufe der Jahrzehnte Inhalte des Unterrichts und damit auch der zentralen Abschlussprüfungen verändert. Das heißt aber nicht, dass die Prüfungen pauschal leichter geworden sind. Für entfallene Inhalte in einzelnen Teilbereichen sind dafür andere Inhalte in anderen Teilbereichen wieder hinzugekommen.

    Schulgarten, wüsste ich jetzt nicht, wo man das studieren kann und später lehren kann, außer in Thüringen.

    Schulgarten ist in Thüringen zwar ein eigenständiges Schulfach, nicht jedoch ein eigenständiges Studienfach, sondern taucht immer in Kopplung mit Sachunterricht auf. In allen an der Uni Erfurt (an der als einziger Uni in Thüringen GS-Lehrkräfte ausgebildet werden) möglichen Kombinationen für das Studium der Primarpädagogik erfolgt immer eine Qualifizierung für die Fächer Deutsch, Mathematik und dann entweder Sachunterricht (+ ggf. Zusatz (!) Schulgarten) oder Deutsch, Mathe und ein weiteres Unterrichtsfach wie Englisch, Kunst, Sport usw.

    Liebe Katharina,
    Beleg uns bitte die ominöse Höchstaltersgrenze für den Eintritt ins Referendariat.
    Davon habe ich noch nie was gehört (und ich war eine "alte" Referendarin), andere auch nicht.

    Das mag indirekt in vereinzelten Bundesländern existieren. Ich meine mich zu erinnern, dass wir hier in einem anderen Zusammenhang vor einigen Monaten einen Fall diskutierten, bei dem jemand in Bayern nicht den Vorbereitungsdienst antreten durfte, da der dort wohl an die Berufung in ein Beamtenverhältnis (auf Widerruf) gekoppelt sei. Und zumindest für Bayern sehe ich in Art.23 BayBG keine Begrenzung der Altersgrenze der Berufung auf Beamtenverhältnisse auf Probe, sodass es hier vlt. wirklich zu einem entsprechenden Ausschluss für den Vorbereitungsdienst kommen könne.

    Weiß da jemand aus Bayern genaueres?


    Katharina12 Bevor wir das weiter vertiefen: um welches Bundesland geht es denn bei dir?

    Wie geht Ihr mit dem Thema Urlaub um? Oder ist das bei Euch Zuhause kein Problem?

    Auch außerhalb von Schule ist der Urlaub nicht immer völlig frei zu nehmen, sondern muss mit anderen Kollegen abgestimmt sein, sodass sich zur Verfügung stehende Zeitschienen deutlich reduzieren können. Insofern ist das kein schulspezifisches Problem. Sobald irgendwann mal (Schul-)Kinder da sein sollten, ist die Arbeit im Lehramt von wenigstens einem der Partner ein absoluter Segen, wenn ich sehe, wie groß die Probleme einiger Bekannter sind, die Betreuung ihrer Kinder in den ganzen unterrichtsfreien Zeiten mit nur 30 Tagen Jahresurlaub abzudecken. Dieser wird dann teils komplett entkoppelt voneinander genommen, sodass man nicht zusammen wegfahren kann.

    Thüringen sucht händeringend Lehrkräfte. Hier kann man bereits im Lehramtsstudium ein Referendarsgehalt beziehen

    Das sind die Nachwirkungen einer völlig verfehlten Einstellungspolitik, die ich ganz persönlich erleben durfte. Ich hatte mich damals neben NDS auch in TH beworben. In NDS hatte ich im Frühjahr meine 100% Planstelle als Beamter nach schulscharfer Ausschreibung bereits sicher, TH meldete sich dann voller Stolz 2 Wochen vor Beginn des neuen Schuljahres, bot mir eine befristete 50% Stelle als Angestellter in einem Schulbezirk an und konnte nicht nachvollziehen, warum ich abgesagt habe. Dieses Vorgehen mussten einige meiner Bekannten erleben und unterrichten nun halt alle außerhalb von Thüringen.

    Daher muss man schon sagen, dass schon im Vorfeld des Verfahrens einiges schief gelaufen sein muss, wenn die Schulleitung eine Stelle so ausschreibt, dass sich nur ein einzelner Kandidat bewirbt, der auch noch aus dem eigenen Haus kommt und der sich anschließend als ungeeignet erweist.

    Das stimmt natürlich. Das Szenario dürfte eher bei A15 und A16 auftreten, wobei dann meist bereits zu Beginn proaktiv auf Suche nach weiteren Kandidaten gegangen wird.

    Hallo,

    ich bin Lehrkraft an einer Niedersächsischen Berufsschule und möchte mich um ein erstes Beförderungsamt an meiner Schule bewerben. Ist eine dienstliche Beurteilung auch dann erforderlich, wenn ich die einzige Bewerberin bin?

    Vielen Danke

    Auch für NDS: klares Ja. Es geht dabei nicht nur um die Auswahl des bestmöglichen Bewerbers, sondern auch darum, ob diejenigen überhaupt für die Stelle geeignet genug sind. Das ist selbstverständlich auch bei nur einem Bewerber zu überprüfen.

    Ja klar, das ist mir bewusst. Ich finde, man sollte sich immer diese Frage stellen. Zu beurteilen, was falsch gemacht wurde, ist immer einfacher. Aber wie könnte man persönlich eine Lösung einleiten?

    Indem man sich hier im Forum über genau solche Dinge austauscht, dabei den rechtlichen Rahmen aufzeigt, diskutiert wie das an anderen Schulen in vergleichbaren Situationen gehandhabt wird und sich dadurch gegenseitig stärkt und Handlungskompetenz verleiht. Also genau das, was hier im Thread auch passierte.

    Das waren objektive Beobachtungen sogar noch persönlich hinterfragt.


    Kann es sein, dass du eher wünschst, ich hätte das nicht so gesehen und meine Erfahrungen wären anders?

    Auf meine Beiträge gehst du ja nicht ein, aber dennoch nochmal: das waren mitnichten objektive Beobachtungen, sondern aus Vorurteilen resultierende Fehlinterpretationen beobachteten Verhaltens. Das mag an mangelnder Erfahrung liegen - was zu diesem Zeitpunkt deiner Ausbildung völlig normal ist - oder an inneren Einstellungen, die wesentlich schwieriger zu ändern wären und dich im Lehramt dauerhaft unglücklich machen könnten. Das weißt du für dich selbst aber am besten.

    PS: Es geht dabei nicht darum, dass man als Lehrkraft nicht auch mal schlechte Erfahrungen mit Schülern haben dürfe. Es geht um die Ursachenzuschreibung, die hier deutlich zu eindimensional erfolgt und das damit verbundene Schulterzucken, man könne auf solche Situationen nicht geeignet einwirken.

    Ich halte das für eine Fehlinterpretation. Meiner Ansicht nach bezieht sich das "planstellenneutral" nur auf den Vorgang des Ländertauschverfahrens. Das Verfahren der Direktbewerbung mit vorliegender Freigabeerklärung (zu dem ich in diesem Sinne auch die Bewerbung um Beförderungsstellen zählen würde) läuft davon meiner Erfahrung nach unabhängig und rein nach dem Prinzip der Bestenauslese ab.

    Diese Einschätzung teile ich.

    "Beamtete oder tarifbeschäftigte Lehrkräfte, die unbefristet im Schuldienst eines anderen Bundeslandes tätig sind und die das Bundesland wechseln wollen, können jederzeit an dem Bewerbungsverfahren in einem anderen Land oder am Lehrkräfteaustauschverfahren zwischen den Ländern teilnehmen, wenn eine Freigabeerklärung der zuständigen Schulbehörde vorliegt."

    Die Freigabeerklärung bezieht sich auf den zweiten Abschnitt der Teilnahme am Tauschverfahren. Das wird weiter unten in der Quelle auch direkt noch einmal genannt:

    Zitat
    Für die Teilnahme am Austauschverfahren ist ein Versetzungsantrag zu stellen, dessen Inhalte zwischen allen Bundesländern abgestimmt sind.

    (...)

    Für die Teilnahme am Tauschverfahren ist eine Freigabeerklärung des abgebenden Landes erforderlich. Eine Freigabe kann z. B. aus dringenden dienstlichen Gründen zu einem bestimmten Termin versagt werden. Die Entscheidung wird in der Regel auf dem Antragsvordruck vermerkt und dem aufnehmenden Bundesland mitgeteilt.

    Die Regelung ist insofern analog zur landesinternen Versetzung, bei der anders als bei Bewerbungen auf Beförderungsstellen ebenfalls eine Freigabe erforderlich ist. Mir ist aus dem näheren Umfeld sowohl landesintern als auch mit Wechsel des Bundesland jeweils ein Kollege bekannt, bei dem die erfolgreiche Bewerbung auf eine Beförderungsstelle ohne vorherige Freigabe zum Wechsel führte.

    Trotzdem müsste man vielleicht auch einfach mal akzeptieren, dass es durchaus solche Kinder mit einer solchen Einstellung gibt.


    Ich habe mir das jedenfalls nicht ausgedacht, sondern leider erleben müssen.

    Nein, das ist eine Fehldeutung. Arbeitsverweigerung in Schule hat verschiedenste Ursachen, von denen keine etwas damit zu tun hat, dass die Kinder einfach beschließen, ab sofort keine Lust mehr auf Schule zu haben. Damit professionell umzugehen, ist wie gesagt elementarer Bestandteil unserer Arbeit. Für sich selbst zu erkennen, dass man darauf keine Lust hat und man diesen Job nicht dauerhaft durchführen möchte, schützt sowohl einen selbst als auch die Schüler. Insofern kann die Orientierung in ein anderes Berufsfeld zielführend sein.

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