Beiträge von Seph

    Weil jemand aus der Abendschule schlicht keine Kompetenz für Klasse 7/8 der Regelschule besitzt - und sich hier zurückhalten sollte.

    Wenn auf Sachebene nichts mehr hilft, bietet es sich sicher an, lieber ruhig zu sein anstatt ad hominem zu argumentieren. Dieser ganze Versuch, Diskussionspartner hier aufgrund eines anderen Lehramts zu diskreditieren geht völlig daneben. Und du musst nun wirklich nicht so tun, als könnten sich nur Lehrkräfte der Sek1 an allgemeinbildenden Schulen eine fundierte Meinung zum Thema Hausaufgaben und deren Nutzen bilden.

    Dass Hausaufgaben inzwischen bezüglich ihres kaum messbaren Effekts auf die Lernleistung in der Kritik stehen und sich immer mehr Schulen davon verabschieden und andere Wege zum sinnvollen Üben wählen, mag dir entgangen sein, ist aber auch in der Sek 1 im allgemeinbildenden Bereich zunehmend der Fall. Dass zu wissen und darauf hinzuweisen ist im übrigen auch nicht nur Sek 1 Lehrkräften vorbehalten.

    Die pauschale Abschaffung von Hausaufgaben im Sinne einer Angleichung von Bildungschancen "nach unten" kann ich auch nicht begrüßen und bin insofern bei weitem nicht der Meinung der Linken. Daher möchte ich eher dafür werben, sich dem grundlegenden Problem ungleicher Chancen auf Bildung bewusst zu sein und dafür auch in den Schulen zu schauen, wie man entsprechende Chancen eröffnen und Zugänge erleichtern kann.

    Einen größeren "Schmarrn" habe ich schon lange nicht gehört.

    Wenn die jetzigen Übungen zur Vertiefung (genannt Hausaufgaben) IN der Schule gemacht werden sollen (oder meinen die Linken womöglich, dieses zusätzliche Übung und Sicherung wäre gar nicht nötig?) dann müsste man die Unterrichtsdauer um gut 20 % erhöhen

    Nicht wenige Schulen bieten das jetzt bereits an und muss nicht immer durch Lehrkräfte betreut werden. An den Ganztagsschulen ist das hier vor Ort ganz normal.

    und das bei dem (durch irrsinnige Zuwanderungszahlen) verursachten Lehrermangel.

    Der Lehrkräftemangel hat nur wenig mit Zuwanderung zu tun.

    Und was ist denn eigentlich mit dem freiwilligen Lernen? Wollen die Linken das den besseren Schülern und ihren engagierteren Eltern vielleicht verbieten, damit ihnen nicht womöglich schulische Vorteile daraus entstehen, die weniger leistungsbereite Familien nicht haben?

    Niemandem ist es verboten, freiwillig noch mehr zu lernen. Nur darf Bildung auch nicht nur den soziökonomisch besser gestellten offen stehen. Das können wir uns als Gesellschaft schlicht nicht leisten.

    Was für ein unausgegorenes ideologische Zeug.

    ...liest man viel in deinem Beitrag.

    Es geht dabei gar nicht so sehr darum, Hausaufgaben als durchaus sinnvolle Übungen abzuschaffen. Es geht um die "klassische" Struktur, diese tatsächlich ohne Unterstützung zu Hause erledigen zu müssen. Und dafür haben tatsächlich nicht alle Familien geeignete Bedingungen. Ich habe Schülerinnen und Schüler, die mit deutlich mehr Personen als Räumen zu Hause leben und keinerlei Rückzugsmöglichkeit haben, um dort für die Schule zu arbeiten.

    Insofern sind Hausaufgaben im klassischen Setting durchaus dazu geeignet, den ohnehin großen Einfluss des sozioökonomischen Backgrounds auf den Bildungserfolg zu verstärken. Das aufzubrechen heißt m.E. aber nicht, diese Übungen grundsätzlich abzuschaffen, sondern eher innerhalb von Schulen zu schauen, wie man diese strukturellen Nachteile auffangen kann (z.B. Hausaufgabenbetreuung vor Ort im Ganztag usw.).

    Das kann eigentlich nur ein "oder" sein, da eine solche Fachkombination mit hoher Sicherheit nicht vollumfänglich existiert. Ob man insbesondere Naturwissenschaftler für die Sek 1, die eigentlich überall händeringend gesucht sind, mit einer befristeten Teilzeitstelle als Angestellter locken kann, ist fraglich. Nett sieht die Schule ja aus, auch wenn die Homepage nicht gerade viele Infos hergibt. Ich drücke die Daumen.

    Lehrkräfte würden Klassenfahrten üblicherweise lediglich in Stellvertretung der Eltern abschließen, die damit eventuell anfallende Stornokosten auch zu tragen hätten.

    Das Konstrukt kommt mir mit Blick auf die Verpflichtung zur Durchführung von Fahrten seitens des Landes etwas schräg vor und hält vermutlich vor Gericht nicht stand. Nicht die Eltern beauftragen die Lehrkräfte zur Durchführung von Fahrten, sondern das Land als Dienstherr der Lehrkräfte. Alles andere gehört in die private Sphäre außerhalb von Schule.

    Dass Fahrten natürlich nur (von der SL stellvertretend für das Land) gebucht werden dürfen, wenn die Kostenübernahmeerklärungen aller Eltern vorliegen, versteht sich von selbst. Diese haben dann auch die Kosten zu tragen. Aber nicht, weil sie die Fahrt gegenüber dem Unternehmen beauftragen, sondern weil sie sich gegenüber dem Land im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrags dazu verpflichtet haben.

    Nachdem DU das Angebot unterschrieben hast und die Frist abläuft, bleibt dir nur die Stornierung. Bis nächste Woche wirst du nicht alle Zahlungen bekommen. Kommuniziere mit der Klasse, dass du die Fahrt absagen MUSST, falls nicht bis Freitag alle ausstehenden Zahlungen auf dem Konto eingegangen sind. Falls Schüler trotz ursprünglicher Zusage nicht mitfahren ist die gesamte Kalkulation beim Teufel und am Ende bleibst DU als Vertragspartner auf den Kosten sitzen.

    Wer ein Angebot unterschreibt, akzeptiert das und nimmt es an - und damit gilt es als Vertragsunterzeichnung.

    Davon rate ich mit Blick auf die mit hoher Sicherheit vorhandenen Stornierungskosten eher ab, da völlig unklar wäre, wem diese auferlegt werden könnten. Mit Sicherheit jedenfalls nicht den Eltern, die bereits gezahlt hatten. Sofern die Eltern wirklich eine Kostenübernahmeerklärung unterzeichnet haben, sind diese Gelder auch einklagbar. Das muss auch nicht die Lehrkraft übernehmen, sondern wird auf dem Dienstweg nach oben abgegeben. Mir sind aus NDS entsprechende Verfahren bekannt, in denen das Land NDS die Kosten gegenüber den Eltern eingetrieben hat. Hier ist dringend Rücksprache mit der SL nötig, um das weitere Vorgehen abzustimmen...am besten schriftlich!

    Ohne Stornierungskosten kann und sollte man wahrscheinlich wirklich die Reißleine ziehen.

    Den Vertrag selbst zu unterzeichnen ist natürlich ungeschickt, so etwas legt man der SL vor, die (zumindest bei uns) als einzige überhaupt zeichnungsberechtigt wäre. Dennoch hat man den Vertrag nicht als Privatperson unterzeichnet, sondern im dienstlichen Auftrag. Man mag daher erster Ansprechpartner für das Unternehmen sein, das heißt aber nicht zwingend, dass man selbst auf den Kosten sitzenbleibt.

    Ich weiß natürlich nicht, inwiefern das in BW auch so gehandhabt wird bzw. möglich ist, möchte dir aber dennoch spiegeln, dass wir als Schule durchaus in engem Austausch mit dem Studienseminar stehen und trotz formaler Zuweisung der Schulen über den Seminarstandort dann doch oft recht zielgerichtet Anwärterinnen und Anwärter erhalten können. Insofern schadet es zumindest nicht, schon einmal Kontakt mit denkbaren Ausbildungsschulen zu knüpfen, auch wenn daraus keine Garantie einer Zuweisung folgt.

    Weder Du noch Antimon oder Seph unterrichten aber Schwimmen in der Grundschule. Das ist schon mal ein Problem.

    Auch die betreffenden Anwälte und Richter unterrichten kein Schwimmen an der Grundschule. Das disqualifiziert aber keine der Personengruppen darin, auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hinzuweisen. Sei dir im Übrigen sicher, dass sich auch Lehrkräfte an weiterführenden Schulen ausgiebig mit der Problematik des Schulschwimmens beschäftigen können und dies getan haben. Die Frage wie man mit Nichtschwimmern in schulischen Settings umgeht, stellt sich bei weitem nicht nur an Grundschulen.

    Ob die Lehrkräfte verurteilt werden oder nicht, wird sich am Ende der Berufungsverhandlung zeigen.

    Ein Urteil liegt bereits vor. Es wird nur noch einmal überprüft.

    Natürlich müssen die gesetzliche Rahmenbedingungen doch sein, dass ein geeignetes Unterrichtssetting möglich ist.

    Auch diese liegen bereits vor. Das entlastet aber Lehrkräfte nicht pauschal von den zugehörigen Sorgfaltspflichten.

    Wir sind sehr gespannt auf euer Feedback und können eure Bedenken diesbezüglich gut nachvollziehen. Ich werde mich weiterhin bemühen, die deutsche Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung korrekt anzuwenden.

    Eine KI, die nicht einmal auf einfache Eingaben von Nutzern thematisch passend reagieren kann, ist wohl kaum für den angestrebten Einsatzzweck geeignet ;)

    Wie lange müssen die Liste archiviert werden? Ausdrucke auf Papier sind noch heute, mehr als 500 Jahre nach Erfindung des Buchdruckes, noch lesbar.

    Soweit ich das für NRW überblicke, sind das wohl 5 Jahre. Das sollte auch ein üblicher Datenträger mitmachen. Für Abschlusszeugnisse, deren Aufbewahrungsfristen erheblich länger sind, sieht das natürlich anders aus.

    Es scheint diverse (private) Institute zu geben, die entsprechende Studiengänge oder Fortbildungen anbieten - teils auch im Fernstudium. Inwiefern das die Erwartung einer praxisnahen Anwendung erfüllen kann, vermag ich nicht einzuschätzen. Vielleicht gibt es auch die Möglichkeit, in entsprechenden Betrieben Praktika zu absolvieren?

    Für Fortbildungen/Seminare, die sich explizit an Lehrkräfte richten, haben die Länder teils eigene Plattformen. Welches wäre denn das Zielbundesland?

    Als Ergänzung: Die Aufgabe der proaktiven Ausgestaltung von Situationen zur Risikominimierung im schulischen Alltag kommt Lehrkräften immer zu und ist erst einmal völlig unabhängig von der Festsetzung, welche Mindestanzahl von Begleitpersonen vorhanden sein müssen. Das gilt für den Schwimmunterricht genauso wie für naturwissenschaftliche Experimente (Stichwort: Gefährdungsbeurteilung) und für Pausenaufsichten. Auch wenn die Verordnungsgeber demnächst Schwimmunterricht mit 4 Begleitpersonen pro Klasse vorschreiben würden, ändert sich nichts daran, dass unübersichtliche und damit gefährdende Situationen zu vermeiden sind und die Begleitpersonen per se vor Strafverfolgung bei Zuwiderhandlung sicher wären. Eine Rechtssicherheit in dem Sinne, wie sie hier stellenweise gefordert wurde, gibt es schlicht nicht. Und andersherum besteht auch jetzt bereits Rechtssicherheit im Sinne klarer Regelungen zur proaktiven Vermeidung gefährlicher Situationen.

    Sich heute hinzustellen, weil soviel Doofe (aka "Nichtgymnasiale") in den bis zu 33 Kindern -inkl. AOFS, VK und wie sie alle heißen- vollgestopften Klassen sitzen und so zu tun, als sei das das Problem der Kinder finde ich haarsträubend und erbärmlich. Die sind die Schwächsten in der Kette, aber Hauptsache man kann ein bisschen aussortieren. Manchmal geht mir echt die Hutschnur hoch, wenn ich das so lese...

    Es geht doch überhaupt nicht darum, den Kindern selbst etwas böses zu wollen. Es geht aber durchaus darum, für jedes Kind einen individuell bestmöglichen Weg zu einem Schulabschluss und ins Berufsleben zu ermöglichen. Ob das bei allen dann wirklich der Weg zum Abitur und Studium sein muss, ist fraglich.

    Wie du dann ebenfalls leicht herausgefunden haben wirst, wurde hierfür die Lehrkraft anschließend auch nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.

    Die Argumentation ist doch gerade andersrum. Das oft (in der Regel) nur 2 Lehrkräfte mit einer kompletten Klasse Schwimmen (ins Wasser) gehen ist die aktuelle Situation. Nach dem, was wir aus den Medien zu dem Urteil entnehmen, scheint das aber dem Richter nicht zu reichen. Entsprechend ist die aktuelle Situation nicht in Ordnung.

    Dass dies eine unzulässige Verkürzung der Umstände ist, haben wir bereits vor vielen Seiten herausgearbeitet. Die 2 Lehrkräfte sind nicht dafür verurteilt worden, dass sie zu zweit mit einer Klasse beim schwimmen waren, sondern dafür, dass sie vor Ort die Situation unübersichtlich ausgestaltet hatten. Oder anders ausgedrückt: Es ist nach wie vor zulässig, dass 2 Lehrkräfte mit einer Klasse schwimmen gehen. Nur muss man dann in der konkreten Situation vor Ort halt auch das Setting so gestalten, dass Risiken minimiert werden. Dazu gehört mit Sicherheit, alle Nichtschwimmer jederzeit im Wasser im Auge zu behalten....insbesondere wenn das Wasser zu tief ist.

    Natürlich kann man einen Migräneanfall simulieren, aber in unserem Rechtssystem gilt zuerst die Unschuldsvermutung.

    Die Unschuldsvermutung gibt es ausschließlich im Strafrecht, nicht im Verwaltungsrecht und damit auch nicht im Prüfungsrecht. Natürlich ist es dennoch sinnvoll, da mit einer gewissen Sensibilität hinzuschauen. Aber im Prüfungsrecht sind Erkrankungen glaubhaft nachzuweisen, insbesondere wenn diese erst akut in der Prüfungssituation auftauchen. Auswirkungen bestehender und damit vorab bekannter Erkrankungen sind z.B. kein hinreichender Grund für einen Prüfungsabbruch, nachdem diese erst einmal angetreten wurde.

    Wie gesagt: in der konkreten Situation bin ich auch immer sehr für Fingerspitzengefühl. Einen grundsätzlichen Rechtsanspruch gibt es darauf aber nicht.

    Das sehe ich deutlich anders, das was meine Tochter jetzt gerne haben wollte und bekommen wird, ist das, was bei uns die Nachbarschule auch schon hatte und er Jahrgang vor uns, nur dass die Preise eben einfach angestiegen sind, gerade für Essen und Getränke.

    Womit wir wieder beim selbst organisierten Mitbringbuffet wären ;) Es muss schlicht kein professionelles und damit teures Catering geben, damit es ein schöner Abend mit allen wird.

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