Bislang gab es noch kein entsprechendes Gespräch. Ich bin aber meinem Schulleiter nicht so optimistisch, dass er mich gut bewerten wird, weil er meine Fächerkombi benötigt und wohl nicht zulässt, dass ich durch eine Beförderung die Schule verlassen werde...
Dann warte das doch ab. Ich habe im Parallelthread gerade gelesen, dass das Verfahren scheinbar noch nicht einmal läuft, sondern das bislang Gedankenspiele und vor allem - durchaus nachvollziehbare - Sorgen sind. Im Übrigen ist ein offenes Gespräch über die eigenen Pläne oft durchaus zielführend. Eine SL weiß i.d.R., dass sie sich keinerlei Gefallen damit tut, einen wechselwilligen Kollegen unnötig lange aufzuhalten. Dabei macht es durchaus einen großen Unterschied (auch für die Nachbesetzung von Stellen), ob der Kollege durch Freigabe und Versetzung oder durch erfolgreiche Bewerbung auf eine Funktionsstelle ging. Den ersten Fall muss man manchmal tatsächlich taktisch mit Blick auf die Stellenlage verzögern, den zweiten Fall muss man eher nicht verzögern und kann das auch nicht ohne rechtsmissbräuchliches Vorgehen. Sich derart in die Nesseln zu setzen, tut sich keine (mir bekannte) SL freiwillig an. Also keine Sorge.
Wer überprüft denn dann die Bewertung? Bei wem melde ich die Bitte zur Überprüfung an? Wer erhört die Gegenäußerung? Benötigt man hierfür auch einen Anwalt?
In dieser Stufe die beurteilende Person selbst. Ein Anwalt ist dafür nicht nötig.
Wo würde man den Widerspruch einreichen?
Ebenfalls beim beurteilenden Schulleiter.