Aber die eine Lehrkraft darf dann auch nicht 21 Kinder gleichzeitig in das Wasser schicken. Das scheint mir hier der Kern des Problems zu sein und das finde ich auch als Laie durchaus plausibel.
Genau das ist der entscheidende Punkt. Das Urteil bedeutet schlicht nicht, dass man bisher und in Zukunft nicht mit einer Klasse zum schwimmen gehen kann. Es bedeutet aber, dass man mit nur 2 Personen nicht gleichzeitig 21 Kinder im Wasser - von denen noch einige Nichtschwimmer sind - hinreichend beaufsichtigten kann. Und wenn wir mal ehrlich zu uns selbst sind, wussten wir das vermutlich alle auch schon vorher. Man kann sich da natürlich am bösen Gericht und dem ungeeigneten Personalschlüssel aufhängen. Den zweiten Punkt sehe ich auch so, halte das aber in der Praxis für kaum anders darstellbar. Man kann aber auch zu dem Schluss kommen, den Moebius hier zurecht rausstellt: es können schlicht nicht alle gleichzeitig ins Wasser. Auch damit lässt sich eine unübersichtliche Situation vermeiden.
Bitter ist der ganze Vorfall dennoch, sowohl für die Kolleginnen, die mit Sicherheit nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hatten, als auch für die betroffene Familie. Nur fände ich es ziemlich schräg, wenn daraus nun gefolgert wird, erst Recht keinen Kindern mehr schwimmen beizubringen.