Beiträge von Seph

    Habe ich getan, danke,

    ich dachte es wäre einfacher. Heute 3000 € Netto, als Rentner 2000€ Netto, Lösung: 66,6% Auszahlung, oder 33,3%Abzüge

    Das kann man so pauschal überhaupt nicht aussagen, da es entscheidend davon abhängt, wieviele Rentenpunkte du bis zum Ruhestand angesammelt haben wirst und was diese dann wert sind. Mit den dann ermittelbaren individuellen Rentenbezügen kann man schauen, welche Abzüge genau noch vorgenommen werden müssen.

    Ich habe heute bei einem Dezernenten in NDS nachfragt. Er sagte, die Rangstufen sind nach oben gestreckt und nach unten gestaucht: Ein E ist Note 5 und 6, ein D ist eine 3 oder 4. Ein C ist eine 2, und mit einem C könne man auf jeden sehr zufrieden sein, man sei dann ein wirklich guter Beamter; ein B ist eine 1 und ein A eine 1 +, vergleichbar mit 15 Punkten. Für ein A muss nicht nur der komplette Bewerbungstag optimal und ganz besonders hervorragend verlaufen, sondern auch alles andere sehr gut sein.

    Dass die Rangstufen nicht äquidistant sind ist völlig klar. Diese aber in Schulnoten "umzurechnen" ist wenig sinnvoll, da es für Beurteilungsverfahren in NDS schlicht keine "1" bis "6" gibt und insofern ein entsprechender Maßstab zur Umrechnung fehlt. Diese Aussage ist daher ziemlich unseriös. Und ja, ein "C" sagt nun einmal aus, dass ein Bewerber für eine bestimmte höherwertige Aufgabe gut geeignet ist. Nichts anderes hatten wir weiter oben schon festgestellt.

    Es gibt keine Minusstunden im Arbeitsrecht. Natürlich dürfen Ausfallstunden mit Vertretungsstunden gegengerechnet werden. Steht aber am Jahresende ein Minus, muss das gestrichen werden.

    Nur befinden wir uns hier meist nicht im Arbeits- sondern im Verwaltungsrecht. Und Arbeitszeitkonten zum Ausgleich von nicht ganz zum Deputat passender Unterrichtseinsätze dürften in den meisten Bundesländern nicht nur Standard, sondern v.a. zulässig sein.

    Ps. Es steht nirgends dass zweimal pro Jahr eine Fachkonferenz abgehalten werden muss in nds. Einmal würde also auch reichen. Schulen können sich eigene Konferenzordnung geben und das da festlegen aber es steht nirgends dass es mindestes 2 pro Schuljahr sein müssen- auch so ein Lehrerzimmermythos

    Nein, kein Mythos, sondern banales Schulrecht. Die meisten Schulen haben eben keine eigene besondere Konferenzordnung verabschiedet, sodass nach wie vor der entsprechende Runderlass "Konferenzen und Ausschüsse der öffentlichen Schulen" anzuwenden ist. Dieser ist - wie übrigens auch andere Erlasse im Rahmen der eigenverantwortlichen Schule - zwar außer Kraft gesetzt, um genau die entsprechenden Gestaltungsfreiheiten für Schulen zu schaffen, muss dann aber aktiv durch eine eigene Konferenzordnung ersetzt werden. Ansonsten ist er nach wie vor anzuwenden. Genau dort finden sich übrigens auch die ganzen "Klassiker" wie das Mitwirkungsverbot, Teilnahmepflichten und -rechte u.v.m.

    Im Erlass ist dann auch geregelt:

    Zitat

    Fachkonferenzen sollen mindestens einmal im Schulhalbjahr stattfinden.

    Ich weise in dem Zusammenhang gleich schon einmal darauf hin, dass "soll" im rechtlichen Sinne sehr viel schärfer als in der Alltagssprache ist und dass außer in begründeten einzelnen Ausnahmefällen so verfahren werden muss.

    Rein interessehalber: Hast Du dafür einen Link zu einschlägigen Rechtsquellen im schweizerischen Recht?

    Es wird keine Rechtsquelle geben, die so etwas explizit erlaubt. Das Schweizer Strafrecht kennt aber andersherum auch den Tatbestand der Sexuellen Handlungen mit Abhängigen (Art. 188 StGB der Schweiz). Insofern würde mich wirklich wundern, wenn das wesentlich anders als in Deutschland behandelt werden würde. Dieser Artikel bezieht sich allerdings ganz eindeutig nur auf Minderjährige, während es in Deutschland den Begriff der "Schutzbefohlenen" gibt....der sich m.E. auch auf Minderjährige bezieht, aber weniger eindeutig ist.

    Ist doch interessant, dass sich, gemäss der genannten Anekdoten, immer männliche Lehrkräfte in ihre Schülerinnen verlieben (Brigitte Macron mal aussen vor). Kennt ihr irgendeine Kollegin, die jemals etwas mit einem ehemaligen Schüler angefangen hätte?

    Ja, kam auch bereits vor. Er war schon volljährig und sie wurde (zwangs-) versetzt. Ob das in direktem Zusammenhang stand, weiß ich allerdings nicht sicher.

    Das allerdings halte ich für ein sehr übles Urteil, da die Studentinnen im Abhängigkeitsverhältnis sind.

    Deswegen erfolgte ja dennoch eine Disziplinarstrafe...zurecht wie ich auch finde. Mit Blick darauf, dass die Studentinnen aber keine Schutzbefohlenen mehr waren, reichte das nicht für die Maximalstrafe der Entfernung aus dem Dienst. Diese Abstufung kann ich durchaus nachvollziehen.

    Hierzu vlt. etwas kontrovers: Zumindest das VG Meiningen hatte 2020 geurteilt, dass im Falle eines Professors, der sich an volljährige Studentinnen angenähert hatte, diese keine Schutzbefohlenen mehr sind. Einvernehmliche Sexualkontakte seien daher auch keine Dienstpflichtverstöße mehr. In dem Fall erfolgte allerdings dennoch eine vorübergehende Kürzung der Dienstbezüge, da der Professor planmäßig gehandelt hatte.

    Inwiefern die Frage der Volljährigkeit auch an Schulen eine Rolle bei der Bemessung der Schwere des Dienstpflichtverstoßes spielt, vermag ich gerade nicht einzuschätzen, könnte mir aber vorstellen, dass das relevant ist. Zumindest bei Schülern, die man selbst im Unterricht hat, ergibt sich so oder so ein unauflösbarer Interessenkonflikt, auch bei Volljährigen.

    Das ist echt kein großer Aufwand oder es ist richtig viel Arbeit. Je nachdem, so geht das auch mit vielen anderen Aufgaben.

    Ja, das steht und fällt tatsächlich mit der konkreten Ausgestaltung der Arbeit von Fachobleuten an den einzelnen Schulen und reicht von "Man hat 2x im Schuljahr den Vorsitz für eine Fachkonferenz und sonst nichts" bis zu "Man koordiniert die Unterrichtsentwicklung im Fach, tauscht sich dafür regelmäßig mit allen anderen Fachobleuten und weiteren Gremien aus und organisiert so ziemlich alles, bei dem das eigene Fach mitwirkt (Wettbewerbe, Austauschfahrten, Tag der offenen Tür u.v.m.).

    Wisst ihr wie es bis in die 80er Jahre mit der Beförderung lief? Wurden da alle irgendwann auf a14 befördert ohne Revision? Und musste dazu auch eine dienstliche Beurteilung her ?

    Mit Blick darauf, dass die Bestenauslese nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leiste schon etwas länger im Grundgesetz steht, vermutlich ja. Letztlich spielt es aber überhaupt keine Rolle mehr, wie vor 40 Jahren Beförderungen abliefen. Alle betreffenden Kollegen dürften inzwischen im Ruhestand sein.

    Das Thema Schulentwicklung finde ich sehr schwierig. Die Schuleigenen Arbeitspläne zb sind ja zum einen fachgebunden, zum anderen auch übergreifend zb Methodenkonzept / Medien/ Berufsberatung/ BNE usw

    Es geht um die Koordination entsprechender Prozesse, nicht darum, dass eine Person alleine alles erarbeitet! Im Übrigen würde ich gerne die Begriffe "Unterrichtsentwicklung", zu der die genannten Punkte gehören, und "Schulentwicklung", der viel umfassender ist, unterscheiden.

    Dann hat es unser SL gesagt um sich weitere Erklärungen zu ersparen …

    Was fällt denn unter Qualitätssicherung? Ich habe das Gefühl bei uns liegt das brach

    Wenn dich das ehrlich interessiert, dann such gerne mal nach dem "Orientierungsrahmen Schulqualität in Niedersachsen". Der Bereich Qualitätssicherung ist relativ groß und sicher an jeder Schule anders strukturiert. Dazu können u.a. gehören:

    -> Schulprogrammarbeit (und damit meine ich nicht nur bedeutungsloses Papier, sondern strategische Überlegungen zur Weiterentwicklung der Schule)

    -> Koordination der Unterrichtsentwicklung, Weiterentwicklung des schuleigenen Curriculums usw.

    -> Evaluation von Prozessen und einzelnen Qualitätsbereichen (Organisation, Durchführung, Auswertung)

    -> Koordination von Kooperationen im inneren (z.B. Zusammenarbeit der Gremien) und mit außerschulischen Partnern

    u.v.m.

    Nun ja, der TE hat auf alle Fälle das erreicht, was er erreichen wollte. Vermutlich taucht er hier nicht mehr auf oder wird und als letztes Posting (vor der Sperre) verhöhnen.

    Vielleicht sollten wir hier nicht über zu viele Stöckchen springen, die uns hingehalten werden...

    Davon lebt dieses Forum doch ;) Im Ernst: hier erfolgte keine Eskalation und es wurde recht sachlich debattiert und ich freue mich, dass scheinbar alle hier ein klares Rollenbild diesbezüglich haben. Ob sich der TE mit dieser Intention hier angemeldet hat? Letztlich interessieren mich die Intentionen des TE eher weniger.

Werbung