Wenn man nur zu zweit ist und 30 Schüler zu beaufsichtigen hat, geht das nicht.
Ich weiß, dass das in der Praxis anders abläuft, daher bitte nicht böse sein, wenn ich erst einmal ganz formal antworte:
Zwei Personen können innerhalb der Arbeitszeitgrenzen, die eine Maximalarbeitszeit von 10h/Tag vorsehen, bis zu 20h/Tag abdecken. Das reicht selbst mit kürzeren Arbeitsphasen in den Abend- und im schlimmsten Fall Nachtstunden durchaus aus. Mit konsequenter Aufteilung wäre dann sogar die Mindestruhezeit von 11 Stunden gut einzuhalten.
Wenn aus bestimmten Gründen ein gleichzeitiger Einsatz von Begleitpersonen erforderlich ist, kommt man schnell zum Ergebnis, dass dann 2 Begleitpersonen für eine Klasse eben nicht ausreichen und entweder eine weitere Begleitperson erforderlich ist oder Klassen zusammengelegt werden sollten für die Fahrt.
Wir drehen uns nach wie vor um folgendes Problem: Ja, bei einigen (vermutlich sogar bisher vielen) der in der Praxis durchgeführten Klassenfahrten lassen sich die Arbeitszeitgrenzen im bisher oft gewählten Setting wirklich nicht einhalten. Das liegt aber nicht daran, dass es grundsätzlich unmöglich wäre, diese auf Klassenfahrten einzuhalten, sondern am gewählten Setting. Wir müssen da auch nicht demütig auf Abhilfe durch den Dienstherrn warten, sondern können auch jetzt bereits Fahrten (nur noch) so planen, dass diese Grenzen eingehalten werden können.