Nachmittags ist an allgemeinbildenden Schulen auch verboten.
Mir fehlt da gerade etwas die Fantasie, wie man Nachschreibtermine außerhalb der Unterrichtszeit unterbringen soll, die nicht nachmittags und nicht samstags liegen dürfen.
Nachmittags ist an allgemeinbildenden Schulen auch verboten.
Mir fehlt da gerade etwas die Fantasie, wie man Nachschreibtermine außerhalb der Unterrichtszeit unterbringen soll, die nicht nachmittags und nicht samstags liegen dürfen.
Sprich: Der Schulleiter müsste nur nochmal mit dem Schüler reden und kann dann einfach nach Hause schicken. Er muss sich nicht beraten, er kann sich beraten. Und die Anhörung wird dann halt im Nachgang gemacht (wenn überhaupt Bedarf besteht).
Möchtest du also die Aussage "völlig rechtswidrig" zurückziehen?
Nein, das ziehe ich nicht zurück. Insbesondere möchte ich dabei vollständig zitiert werden. Ich schrieb:
Das ist als Automatismus natürlich völlig rechtswidrig.
Es ist ganz klar normiert, dass noch vor der Entscheidung sowohl der betroffene Schüler anzuhören ist als auch (mind.) den Klassenlehrkräften bzw. der Stufenleitung und den Eltern Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist. Das liegt auch nicht im Ermessen der Schule, ob eine solche Anhörung nötig wäre oder nicht. Die KIausel
In dringenden Fällen kann auf vorherige Anhörungen verzichtet werden; sie sind dann nachzuholen." (§53 Abs. 6 SchulG NRW)
bedeutet gerade nicht, dass man als grundsätzliches Konzept so verfahren darf, sondern ist für besondere Ausnahmefälle (z.B. unmittelbare Gefahr für andere) als Notoption vorgesehen. Insbesondere muss hier nach Einzelfall in der Situation angemessen entschieden werden und nicht pauschal vorab für alle denkbaren Fälle.
Mein Plan ist es dem Referendariat eine Chance zu geben und mir allerdings auf Dauer etwas anderes zu suchen.
Ich schließe mich da state_of_Trance vollumfänglich an. Gerade im Referendariat lernst du erst das ganze "Handwerkszeug" im Umgang mit typischen Schulsituationen kennen und kannst dies in zunehmende Handlungskompetenz umbauen. Diese wiederum macht viele noch herausfordernde Situationen wesentlich handhabbarer.
Ach glaub mir, das bekommen wir ganz gut gefiltert, wer "echt" krank war und wer nicht.
Was bei unentschuldigtem Fehlen mit versäumten Leistungssituationen zu tun ist, wissen wir doch ![]()
du glaubst doch nicht ernsthaft, dass diese Schüler alle ernsthaft "krank" wären. Bei uns am Weiterbildungskolleg kommt es regelmäßig vor, dass von so einem Mathe GK glatt die Hälfte bei der Klausur fehlt. Am Folgetag haben diese Schüler dann Wundergenesungen erlebt und fragen dreist, wann denn nachschrieben wird. Das ist in der Regel erst Wochen später. Denkst du, dass die dann eine vom Niveau gleiche Klausur bekämen, am besten nachdem die reguläre bereits zurückgegeben ist.
Nein, natürlich nicht. Das darf aber andersherum nicht dazu führen, dass man die tatsächlich erkrankten Schülerinnen und Schüler dadurch bestraft, dass Nachreibarbeiten "grundsätzlich schwerer gestaltet werden". Und gerade in unseren Fächern ist es doch nun wirklich kein Thema, zu nahezu jedem Zeitpunkt im Schuljahr eine vergleichbar schwere Arbeit mit anderen Aufgaben zu gestalten, die über einen reinen Austausch von Zahlen hinausgeht. Das darf dann durchaus auch schon neu erarbeitete Teilthemen beinhalten und kann dennoch vergleichbar sein.
Um nochmal auf das Thema zurückzukommen (habe nicht alles gelesen):
Mach doch Folgendes:
1. Nebentätigkeit anzeigen (!). Das muss nicht genehmigt, sondern nur angezeigt werden.
2. Alles bei Eduki hochladen, und jedes Blatt für 19,99 Euro anbieten.
Da kann der Kollege dann kaufen oder er soll dich in Ruhe lassen.
Material, welches im Rahmen der Tätigkeit als abhängig Beschäftigter entsteht (und um nichts anderes handelt es sich bei der Unterrichtsvorbereitung), ist zwar dem Ersteller als Urheber zuzurechnen, diesem verbleibt aber lediglich die "bloße Urheberschaft". Insbesondere in den Eigentumsrechten und der damit verbundenen wirtschaftlichen Verwertung ergeben sich aber starke Einschränkungen. Das liegt auch nahe, wird doch der abhängig Beschäftigte u.a. genau für die Erstellung entsprechender Werke direkt bezahlt bzw. gehört es doch bei alimentierten Beamten zur Dienstverpflichtung, auch solche Werke im Rahmen der Unterrichtsvorberitung zu erstellen.
Das von dir empfohlene Vorgehen halte ich vor diesem Hintergrund für rechtswidrig.
PS: Nur zur Verdeutlichung kurz ein Beispiel aus einer anderen Branche: Ein Architekt entwirft während seiner Arbeitszeit im Auftrag seines Chefs ein Haus, verkauft anschließend die Pläne aber auf eigene Faust weiter. Dass das nicht rechtens sein kann, ist wohl offensichtlich.
In der Grundschule meiner Tochter gibt es ein Ampelsystem und wenn die Kinder auf Rot stehen, werden sie abgeholt. Der Schulleiter hat das dann entschieden, nach §53 Abs. 3 Nr. 3 SchulG NRW. Warum sie auf rot stehen, kann wohl mehrere Gründe haben, exzessives Stören ist einer davon.
Das ist als Automatismus natürlich völlig rechtswidrig. Insbesondere kann ein Ampelsystem durch beteiligte Fachlehrkräfte keine über die zu verhängende Ordnungsmaßnahme beratende Teilkonferenz und Anhörung ersetzen. Grundsätzlich finde ich ein konsequentes Durchgreifen aber sinnvoll. Nur dann sollte man es auch rechtssicher gestalten. Das bricht sonst sehr schnell in sich zusammen und wird dann unglaubwürdig.
Naja, aus §12 Abs. 1 Satz 2f ADO NRW lässt sich ein solches Gebot (nicht Pflicht) zur Abfrage durchaus herleiten:
ZitatEinsatzwünsche von Lehrerinnen und Lehrern sowie behinderungs- und krankheitsbedingte Erfordernisse sollen im Rahmen der Möglichkeiten der Unterrichtsorganisation angemessen berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Unterricht zu bestimmten Zeiten, in bestimmten Klassen und in bestimmten Fächern oder auf die Leitung einer bestimmten Klasse besteht nicht.
Man kann das natürlich auch als Bringschuld der Lehrkräfte anstatt als Holschuld der SL lesen.
Was verstehst du unter "vernünftige Bedingungen"?
Rainer Nickel zb , 1985 - 2005 Schulleiter des MPG Göttingen hat während seiner Dienstjahre etliche Bücher geschrieben, zb die Lateinische Fachdidaktik, „Die alten Sprachen in der Schule“, Übersetzungen und Kommentare zu etlichen antiken Schriften, zb Marc Aurels Selbstbetrachtungen, um nur wenige zu nennen.
Rainer Nickel war aber auch parallel zu seiner Tätigkeit als Schulleiter noch von 1999 bis 2004 mit einem Lehrauftrag an der Uni Göttingen teilabgeordnet. Die genannten Werke entstammen dieser Zeit und teils auch der Zeit deutlich bevor er Schulleiter wurde. Die Suggestion, er habe diese im Dienst als SL geschrieben, geht völlig an den Tatsachen vorbei.
Genau....Lehrkräfte in experimentellen Fächern haben keinerlei Vorbereitung. Da weiß jemand, wovon er spricht ![]()
Das sind auch gar keine Nachschreibearbeiten, sondern Ersatzleistungen! Und der Lehrer entscheidet, ob und in welcher form der bei der Arbeit fehlende Schüler das macht. Der Lehrer kann also sagen, dass der Schüler keine Ersatzleistung erbringt.
Das stimmt in dieser Pauschalität schlicht nicht. Zumindest in der Sek II muss im Regelfall eine Ersatzleistung erbracht werden (vgl. 7.15 EB-VO-GO).
Der Schüler hat darauf auf keinen Anspruch (..)
Und auch das ist falsch:
Zitat von §9 Rd.Erl. d. MK "Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen"Liegen für das Versäumnis Gründe vor, die die Schülerin oder der Schüler nicht selbst zu vertreten hat, so gibt die Fachlehrkraft auf Wunsch der Schülerin oder des Schülers Gelegenheit zu einer Ersatzleistung.
Edit: Nur zur Info für alle. Ich habe mich für die Widerlegung der Aussagen von DennisCicero erst einmal nur auf NDS bezogen, da er laut eigenen Angaben ebenfalls in NDS tätig sei. Es mag sein, dass es in anderen Bundesländern da andere Regelungen im Detail gibt.
Das klingt mir offen gestanden zu sehr nach Verantwortungsumkehr. Ich bin mir sicher, dass Bolzbold wie alle mir bekannten Stundenplaner enorm viel Nacharbeit in die Stundenpläne der Kolleginnen und Kollegen steckt, um möglichst viele Wünsche tatsächlich umsetzen zu können. Nur gibt es da schlicht Grenzen der Machbarkeit. Und wenn ein Kollege daraufhin sich erst einmal 5 Wochen krank schreiben lässt, dann ist das sicher nicht die Schuld des Stundenplaners.
Dass es abhängig vom verwendeten Material und der individuellen Vorbereitung von Prüflingen sein kann, dass eine Nachschreibarbeit mal etwas schwerer und mal etwas leichter empfunden wird als die erste Arbeit, mag vorkommen und kennen wir alle. Was halt gar nicht geht, ist der Ansatz, die Nachschreibarbeiten grundsätzlich schwerer zu gestalten, um damit (krankheitsbedingte) Fehlzeiten zu bestrafen oder einen Druck zu erzeugen, doch krank zur Prüfung zu kommen. Ein solches Verhalten des Dienstherrn gegenüber Lehrkräften würde vollkommen zurecht hier im Forum völlig zerpflückt werden. Gegenüber Schülern scheint das dann aber anders wahrgenommen zu werden. ![]()
Da das hier jetzt schon von mehreren Personen kam, sei mir der Hinweis gestattet, dass
Deswegen sind bei mir die Nachschreibearbeiten grundsätzlich schwerer.
schlicht rechtswidrig ist.
Erstens haben die Nachschreiber deutlich mehr Zeit zur Vorbereitung und zweitens sind diese über die Erstarbeit von Mitschülern informiert worden. Haben also einen Wissensvorsprung.
Nein, haben sie nicht. Sie waren nämlich arbeitsunfähig erkrankt und konnten sich daher gerade nicht länger vorbereiten. Und natürlich verwendet man nicht die Erstarbeit, sondern eine vergleichbar schwierige mit anderen Aufgabenformaten.
Ich behaupte ganz frech, dass 90% der Fehlzeiten am BK nicht von ernsthaft erkrankten Schülern stammt.
Das hat ein Arzt zu beurteilen. Wenn jemand dann ärztlich bescheinigt AU ist, ist das erst einmal genau als solches hinzunehmen.
Wir haben NICHT die Polizei gerufen, da wir keine tatsächliche Gefahr gesehen haben, aber so etwas kann man eben nie einschätzen. Stattdessen haben wir das Kind abholen lassen und ihn sofort für eine Woche ausgeschlossen. Die Anhörung fand erst im Nachhinein statt.
Einen bereits auffällig gewordenen Schüler auf Basis einer möglichen Straftat (Bedrohung) zum Schutz der anderen kurzzeitig vom Unterricht auszuschließen, halte ich für nachvollziehbar und angemessen. Die Mutter kann das finden, wie sie möchte. Sie hat das Recht, sich zu äußern, aber eben nicht darüber mitzubestimmen.
Schon mal nen Fischbrötchen in Hamburg gekauft?
Genau daran musste ich auch denken
Und abgesehen von Hamburg ist es auch an gerade an den Küsten nicht gerade günstiger als tief im Inland.
Könnt ihr nicht beide nach Niedersachsen gehen?
Schleswig-Holstein ist der denkbar schlechteste Dienstherr, den du dir aussuchen kannst.Kein Weihnachtsgeld (jedes Jahr also 4000 Euro weniger!), dafür mehr Pflichtstunden als in NDS zu unterrichten, Klassenfahrten sind Dienstpflicht (und in der Praxis keine (!) teilbare Aufgabe bei 5 von 5 Schulen von denen ich es weiß) , um nur ein paar der schleswig-holsteinischen Spezialitäten zu nennen.
Weihnachtsgeld kennen die meisten anderen Bundesländer ebenfalls nicht. Die Höhe der Besoldung unterscheidet sich kaum zwischen NDS und SH. Und auch die Deputatsstunden an Haupt- und Realschulen (wir reden hier von einer Oberschule, die beide Schularten zusammenfasst) liegt ziemlich genau in gleicher Höhe. Ok ja, Klassenfahrten mit Übernachtung sind hier in der Theorie freiwillig. Ich hatte neulich schon einmal darauf hingewiesen, dass das in der Praxis kaum einen Unterschied macht.
Konferenzprotokolle können grundsätzlich durch die Konferenzmitglieder beanstandet werden. Über Änderungswünsche am Protokoll ist dann zu Beginn der nächsten Sitzung abzustimmen. Eine andere Variante ist die Aufnahme einer Gegendarstellung ins Protokoll. Darüber muss m.W.n. nicht abgestimmt werden. Dann sind aber beide Varianten im Protokoll zu lesen.
Zu trennen davon ist das Recht des Schulleiters, gegen (seiner Meinung nach) rechtswidrige Beschlüsse der Konferenz Einspruch zu erheben. Der Fall würde dann ggf. der übergeordneten Behörde zur Prüfung vorgelegt werden.
PS: In der Praxis läuft es dann oft dennoch so ab:
Bei uns wird ein Protokoll angefertigt und dann der Schulleitung zugeschickt. Diese ändert darin evtl. Sachen. Bei der nächsten Konferenz wird das Protokoll aber natürlich zur Genehmigung aufgerufen und wenn etwas nicht passt und man die Mehrheit des Kollegiums hinter sich hat, wird das Protokoll nicht genehmigt.
Ganz sauber ist das nicht. Ob man das andersherum selbst eskalieren möchte, indem man als Protokollant darauf besteht, dass der SL seine Änderungswünsche als Anträge zur Abstimmung stellt, muss man selbst einschätzen und ist sicher themenabhängig.
Zumal alle Menschen Zugang zu Informationen haben sollten und nicht nur solche, die sich für Integillent und links halten. Ein etwas diverserer Zugang zum Journalismus wäre schon wünschenswert.
Den Zugang zu Informationen haben alle und ich habe nicht den Eindruck, dass Medien nur aus einer linksorientierten oder akademischen Perspektive heraus berichten. Man schaue dafür einfach mal auf die hierzulande meistverkaufte Tageszeitung. Dass für den Beruf als Journalist Eigenschaften förderlich sind, die man eher im bildungsnahen Milieu findet, steht einer hohen Bandbreite von Perspektiven nicht entgegen.
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