Ich unterrichte seit ca. 10 Jahren an einer GS mit sehr herausforderndem SuS-Klientel. ca. 1700 SUS.
Heißt GS in dem Zusammenhang Gesamtschule?
Irgendwie hat es sich über die Jahre etabliert, dass kein einziges SL-Mitglied mehr unterrichtet. Auch nicht mal im Notfall eine Vertretung etc.
Selbst die Didaktische Leitung nicht.
Das kann ich mir schwer vorstellen. So viele Abminderungsstunden hat eine Schule mit hoher Sicherheit nicht....schon gar nicht im Schulleitungstopf. Gehen wir mal mit Blick auf die hohe Schülerzahl von den maximalen Entlastungsstunden für besondere Funktionen aus, dann sind das zunächst einmal:
-> 11 für die stellv. SL
-> 10 für die Didakt. Leitung
-> 6 für Sek I Leitung
-> 5 für Sek II Leitung
-> 5 für weitere Koordinatoren
Dazu kommen dann noch einige wenige weitere Stunden (wir reden da von 4 für die gesamte Schule
) für Aufgaben im Rahmen der eigenverantwortlichen Schule, die in der Leitung verteilt werden können. Woher aber so viele Stunden kommen sollen, dass alle o.g. Personen auf 24,5 Entlastungsstunden kommen erschließt sich mir nicht ansatzweise. Das wäre im übrigen auch rechtswidrig, vgl. z.B. für SL:
Zitat von §23 Abs.3 Nds.ArbZVO-Schule
Vollzeitbeschäftigte Schulleiterinnen und Schulleiter haben eine Mindestunterrichtsverpflichtung von zwei Unterrichtsstunden. 2Ergibt sich aus der Anlage 2 eine geringere Unterrichtsverpflichtung als die Mindestunterrichtsverpflichtung, so hat die Schulleiterin oder der Schulleiter dennoch eine Unterrichtsverpflichtung von zwei Unterrichtsstunden.