Beiträge von Seph

    Eigentlich ist es ja schade, dass die Rangstufe der Beurteilung nicht auf der Urkunde steht. Hätte man ja in Klammern daneben notieren können

    Das ist wenig sinnvoll. Die Rangstufe bezieht sich immer nur auf eine Momentaufnahme zur Beurteilung der Eignung für eine ganz konkrete Verwendung, die Ernennungsurkunde ist dagegen auf alle möglichen Verwendungen hin ausgerichtet. So kann z.B. ein Koordinator sehr gut als Stundenplaner geeignet sein und hierfür eine Rangstufe B erhalten haben, wäre aber z.B. als Unterstufenkoordinator weniger gut geeignet.

    Keine Ahnung. In dem Bereich werden so gut wie keine Menschen außerhalb der Schule gebraucht. Wenn die gut verdienen wollen, dann müssen sie irgendwo quereinsteigen.

    Meine A14 ist der Vertretungsplan als Hauptaufgabe. Diese Beförderung wäre eine Gruppenleitung in der Entwicklung gewesen mit 3 Entwickler plus ich. Das war aber auch vor 7 Jahre, inflationsbereinigt wären es sicherlich 1600€ heute.

    Interessanterweise scheint das Lehramt dann doch attraktiver gewesen zu sein für dich ;) Tatsächlich als offen interessierte Frage: Was gab dann den Ausschlag dafür?

    Das wir hier darüber reden, ob sich eine Beförderung wegen 600€ (A14) oder 800€ Brutto (A15) lohnt zeigt, dass wir manchmal ein bisschen den Bezug zur Welt außerhalb des Schulsystem verloren haben.

    Es ging darum, ob sich das mit Bezug auf die Pension lohnt. Und um die weiter oben beschriebenen äquivalenten 9 Rentenpunkte Differenz zu erwirtschaften, müssen auch Topverdiener knappe 5 zusätzliche Beitragsjahre aufweisen.

    Dass die Besoldungsunterschiede bei uns bei Beförderungen nicht besonders hoch ausfallen, ist leider Fakt. Fairerweise sollte man dabei aber auch erwähnen, dass das auch am recht hohen Einstiegsgehalt bereits in der "Grundstufe" liegt. Die Diskussion hatten wir hier schon öfter und wir sind sicher nicht überbezahlt, aber auch im direkten Vergleich mit nur Akademikern kommen Lehrkräfte nun nicht gerade als am Hungertuch nagend weg....im Vergleich mit allen Arbeitnehmern ohnehin nicht.

    Nein, das tut es in absoluten Zahlen nicht, jedenfalls noch weniger als im aktiven Dienst. Ob man deshalb drauf verzichten möchte, ist eine andere Frage.

    Der Unterschied zwischen A13(z) und A14 beträgt in der höchsten Erfahrungsstufe knappe 500€ Brutto. Davon ca. 70% Pension macht einen Unterschied von immerhin 350€ Brutto. Um einen solchen Zuschlag in der gesetzlichen Rente zu erhalten, wären knapp 9 Rentenpunkte notwendig. Also ganz unbedeutend ist das nicht.

    Wenn es für dich bereits ein "Shitstorm" ist, auf die offensichtlichen Mängel von Linux hinzuweisen und nicht einfach auf das "Windows ist böse" Bashing einzusteigen, dann magst du das so sehen. Ich nehme hier eine weitgehend sachliche Debatte war, die auch fachlich ziemlich fundiert vorgetragen wird. Mich irritiert im Übrigen persönlich sehr, dass du hier wiederholt einfach von "Linux" sprichst, obwohl es hier eine kaum überschaubare Anzahl von Systemen mit unterschiedlichsten Schwerpunkten gibt. Gerade das macht eine pauschale Empfehlung von "Linux" für nicht damit befasste Personen relativ schwierig.

    Und ich persönlich sehe es auch so, dass das für affine Personen, die sich ein System genau nach Maß zusammenbasteln wollen, durchaus sinnvoll sein kann. Für die deutliche Mehrzahl der Anwender ist Windows 10 bzw. 11 oder gar gleich ein aktuelles macOS wesentlich unkomplizierter.

    Genau aus diesem Grund wurde der Drittelerlass in NRW ja wieder abgeschafft, eben weil man damit als Lehrer erpressbar war.

    Mir erschließt sich auch nicht, worin die Erpressbarkeit liegen soll. Schlechte Leistungen werden noch immer als solche erkannt und auch entsprechend bewertet, insbesondere wenn es keinen Automatismus zur Wiederholung gibt. Dass sich ganze Klassen ständig miteinander verschwören und alle gezielt schlechter leisten als sie könnten, halte ich für einen Mythos und wäre für den Einzelnen als nette Variante des Gefangenen-Dilemmas auch ziemlich riskant.

    Ich habe so eine doofe Blase im Körper, die sich mit Eiter füllt, ich sage aber nicht wo. Im Ultraschall sieht man 3-4cm. Da soll ich jetzt Zugsalbe draufmachen, damit es aufgeht.

    Ergänzung: Mal abgesehen von der ohnehin umstrittenen Wirksamkeit von Zugsalben fehlt mir etwas die Vorstellungskraft, wie eine äußerlich aufgetragene Salbe auf eine Eiterblase im Körper, die überhaupt erst im Ultraschall sichtbar ist, wirken soll.

    Wenn das Ding nicht aufgeht, will die Ärztin es aufschneiden. Ich habe was von Antibiotikum gemurmelt, aber die Ärztin meinte nur, dass man das ja dann immer noch

    Wenn der Abszess nicht - wie häufig vorkommend - von selbst abheilt, dann ist die chirurgische Öffnung tatsächlich Mittel der Wahl. Das kann dann durch Antibiotika unterstützt werden, wird aber auch mit Blick auf die zunehmende Besiedlung mit MRSA eher konservativ gehandhabt.

    Ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen, dass der Abszess möglichst schnell und unkompliziert abheilt!

    Hab ich auch immer wieder, Zugsalbe hilft immer! Das nächste mal gleich drauf damit. Alles Gute!

    Das würde mich wundern und kann ich im übrigen auch selbst nicht bestätigen. Es gibt quasi auch keine herstellerunabhängigen Studien zur Wirksamkeit dieser Salben, was in Anbetracht ihrer Verbreitung und häufigen Empfehlung durchaus bemerkenswert ist. Zwar scheint der Hauptbestandteil Ammoniumbituminosulfonat leicht entzündungshemmend und schwach antibakteriell zu wirken, ob das bei äußerem Auftragen auf Eiterblasen aber eine Rolle spielt oder wie überhaupt die viel beworbene "Zugwirkung" stattfinden soll, bleibt dabei offen.

    Wie kenn es sein dass eine Beurteilung ohne negative Aspekte mit einer schlechteren Note endet als eine Beurteilung mit negativen Aspekten. ??

    Zunächst: wie im Parallelthread schon mehrfach beschrieben handelt es sich hier nicht um Noten, sondern um die Beurteilung der Eignung für eine konkrete Stelle. Hierfür wird mit Blick auf die zu besetzende Stelle auf sehr viele verschiedene Aspekte geschaut. Jemand, der hierbei jeweils die Anforderungen gut erfüllt, wird dies auch entsprechend attestiert bekommen, was sich zurecht auch durchaus positiv lesen wird. Eine solche Beurteilung wird in der Rangstufe "C" zusammengefasst. Ein Bewerber, dessen Beurteilung in Rangstufe "B" zusammengefasst wird, wird vermutlich in nahezu allen der für seine angestrebte Stelle notwendigen Anforderungen diese deutlich übererfüllen. Gleichzeitig kann es durchaus sein, dass ein Aspekt eher weniger gut erfüllt wird, was eben auch in der Beurteilung beschrieben wird, aber noch nicht den Ausschlag zur Gesambeurteilung "C" liefert.

    Warum man zwischen B (14 Punkte, Note 1,0) und A (15 Punkte in der Schule) differenziert, weiß ich auch nicht . Wahrscheinlich um im Zweifel einen Kandidaten auf eine Stelle zu setzen der da warum auch immerhinkommen soll. Denn du kannst jedem die 15 Punkte verweigern, man findet ja immer etwas zum mäkeln. Da hat dann der Kandidat mit der 1,0, also dem B, auch keine Chance mehr. Irgendwie ein abgekatertes System …

    Auch diese Differenzierung ist eindeutig beschrieben und hat nichts mit Schulnoten zu tun. Es ist überhaupt nicht sinnvoll, ein B als 14 Punkte oder 1,0 zu lesen, da sich die Rangstufe im Beurteilungsverfahren massiv von der Bewertung einer schulischen Leistung von Schülern unterscheidet.

    Ich habe heute mit unser Englisch Fachgruppenleiterin gesprochen. Sie bekam ein C. Der Schulleiter sagte ihr für a14 bekomme man immer ein C, um befördert zu werden. Ein D reiche nicht aus und ein B sei nur für Kandidaten, die auch a15 anstreben. Sie war etwas erstaunt über diese Aussage des Schulleiters, denn wieso sollte für a14 nicht auch ein B vergeben werden? Ich fand das auch etwas seltsam.

    Das ist in der Tat nicht nur seltsam und fachlich falsch, sondern zeigt noch einmal sehr deutlich, dass selbst damit befasste Personen scheinbar etwas seltsame Vorstellungen zum Beurteilungsverfahren haben oder unreflektiert "Lehrerzimmer-Mythen" nachplappern. Die Rangstufen sind sehr eindeutig definiert und grundsätzlich kann in jedem Beurteilungsverfahren auch jede dieser Stufen erreicht werden. Sie dienen ja gerade dazu, die Eignung für ein ganz konkretes Amt zu beurteilen. Und sie haben schlicht nichts mit der Schulnotenskala von "sehr gut" bis "ungenügend" zu tun.

    Hat jemand weitere Tipps, wie ich meine Chancen für die Versetzung erhöhen kann?

    Ich weiß natürlich nicht, ob das auch in Bayern etwas bringt. Hier wäre es durchaus zielführend, mit in Frage kommenden Schulen proaktiv Kontakt aufzunehmen und sich direkt vorzustellen. Wir fordern dann manche Versetzungen zielgerichtet über die Ebene SL <-> übergeordnete Behörde an oder können teilweise Ringtausche mit anderen Schulen mit begleiten.

    Was erhoffst du dir davon? Eine Anfrage einer Lehrkraft ist zwar nicht verboten, wird aber höchstens dazu führen, dass die Rechtslage noch einmal knapp dargestellt wird und mit hoher Sicherheit noch keine Veränderung der entsprechenden Verordnung bewirken.

    Der Sinn einer solchen Regelung liegt durchaus darin, abzusichern, dass an Lerngruppen keine überhöhten Anforderungen im Sinne unangemessen schwer lösbarer Aufgaben gestellt werden. Dann als Sicherung eine mögliche Wiederholung bzw. Genehmigung vorzusehen, ist durchaus plausibel. Mich wundert allerdings wirklich, dass diese Überprüfungsmöglichkeit bei Unterschreitungen von mehr als 50% gar nicht mehr besteht, sondern dann ein Automatismus greift. Diesen halte ich auch für falsch, während ich die zugrundelegende Regel, dass sehr schlecht ausgefallene Arbeiten noch einmal gegengeprüft werden sollen, durchaus begrüßen kann.

    Das ist die Frage.

    Ich habe jetzt der Kollegin geschrieben, die für den Klausurplan zuständig ist und die meinte, sie persönlich würde in meinem Fall den Schülern, die in der Klausur durchgefallen sind, eine freiwillige Ersatzleistung anbieten.

    Genau das wäre ja aber rechtswidrig, wenn die Klausur wiederholt werden muss.

    Das klang für mich jetzt aber eher so, als wollte sie mir einfach was vorschlagen und wüsste es selber nicht genau. Sie meinte nur, dass eine Wiederholung der Klausur bis zum Notenschluss ja nicht möglich sei.

    Der Ansatzpunkt wäre dann wohl eher, dass der Notenschluss nach hinten geschoben werden muss für diese einzelne Lerngruppe. Oder dass organisatorisch ein Rahmen geschaffen werden muss, in dem das doch möglich ist (z.B. durch Korrekturtage für die Lehrkraft).

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