Nur um das mal etwas einzuordnen, ist es mir ein Anliegen, den Vergleich zur freien Wirtschaft zu ziehen:
Aber dafür restriktiv behandelt wird:
- will man die Tätigkeit oder den Ort als Lehrer ändern --> Freigabe erforderlich, kann versagt werden (klingt wie beruflicher Knast)
Auch in der Privatwirtschaft benötigt der AN die Genehmigung des AG zum Wechsel des Arbeitsplatzes innerhalb des Unternehmens. Einer Kündigung und Annahme einer Stelle bei einem anderen AG steht in beiden Fällen nichts entgegen. Beamte scheuen dies lediglich, um "angesparte" Benefits nicht zu verlieren, diese würden aber auch in der Privatwirtschaft nicht zum anderen AG mitwechseln. Insofern hier sogar Vorteil bei den Beamten.
- will man Nebentätigkeiten machen --> kann je nach Umfang versagt werden
- will man Stunden reduzieren --> kann versagt werden
Auch in der Privatwirtschaft führt eine zu umfangreiche Nebentätigkeit zur Versagung der (normalerweise zu erteilenden) Genehmigung. Die Leistungsfähigkeit im Hauptberuf darf durch die Nebentätigkeit nicht beeinträchtigt werden. Insofern gleiche Regelung. Auch der Teilzeitanspruch besteht in der Privatwirtschaft ebenfalls absolut, sofern betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Im Gegensatz zu Beamten reichen hier bereits "betriebliche Gründe" statt "zwingender dienstliche Gründe" aus, um dies zu versagen (vgl. §8 Abs. 4 TzBfG).
- man kann umgesetzt und abgeordnet und ggf. versetzt werden, ob einem die Tätigkeit da gefällt oder nicht
Auch hier wieder: Es liegt im Direktionsrecht des AG, die Arbeitsbedingungen der AN einseitig näher zu gestalten. Das kann bei Umstrukturierungsmaßnahmen - wie sie bei deiner Abordnung ja auch eine Rolle spielen - auch die Umsetzung auf einen neuen Arbeitsplatz beinhalten.
- es gibt Einschränkungen bei der parteipolitischen Tätigkeit (rechts, links) oder Äußerungen gegen den Dienstherrn
Auch in der Privatwirtschaft dürfen AG eine gewisse Loyalität ihrer Mitarbeiter erwarten (im ÖD: Bekenntnis zum GG u.ä.). Sollte durch Handlungen des AN der Betriebsfrieden nachhaltig gestört sein, kann auch hier personenbedingt gekündigt werden.
- eine leistungsgerechte Bezahlung erfolgt nicht, Zusatzqualifikation machen sich kaum bezahlt
Ich bin ganz froh darüber, nicht in einer Branche mit leistungsorientierter Bezahlung zu arbeiten. Das bedeutet i.d.R. geringe Garantielöhne i.V.m. Provisionen beim Erreichen bestimmter Kennzahlen.