Beiträge von Seph

    Aber stimmt es überhaupt dass in NDS die Schulen erstmal alle Fächer mit a14 versorgen müssen und dann erst andere a14 stellen ? So sagte es meine Schulleitung

    Nein, das stimmt nicht. Es kann aber wie gesagt als interne Leitidee durchaus sinnvoll sein.

    Qualitätssicherung, Grünkohlwanderung und Betreuung der Vitrinen …

    Zumindest der Punkt "Qualitätssicherung" kann einen durchaus sehr großen und wichtigen Arbeitsbestandteil bilden, bei dem wichtige Aufgaben, für die die Schulleitung Verantwortung trägt, an eine Funktionsstelle delegiert werden. Ich habe selbst mal in dem Bereich gearbeitet und da war wirklich ordentlich zu tun und zu koordinieren.

    Leider gibt es von Erzählungen einige Lehrkräfte, die später ihre Schülerinnen geheiratet haben. Ich weiß gar nicht auf welchen Ebenen ich das überall falsch finden soll.

    Ich denke da an Emmanuel und Brigitte Macron ;) Fairerweise: die beiden kamen erst deutlich nach Ende der Schulzeit zusammen. Und so kenne ich das auch in einem mir bekannten Fall der näheren Umgebung.

    Ich weiß ja nicht wie die Stellenzuweisung bei euch ist, in Hessen gibt es einen stellenkegel. Das heißt die Anzahl das Verhältnis von A13 zu A14 muss überall einigermaßen gleich sein. Gehen A14 in den Ruhestand, wird der Schule wieder eine A14 zugewiesen und die SL muss diese dann ausschreiben.

    Ganz genauso ist es auch in NDS.

    Wenn das jetzt so stimmt, gäbe es bei kleineren Gymnasien ja wirklich nur eine a14 stelle wenn man auch eine obschaft hat.

    ...und selbst dann nicht immer. Dass bei den A14-Stellen eine Kombination von Fachobschaft (insbesondere der "größeren" Fächer) in Verbindung mit einer weiteren förderlichen Aufgabe erfolgen soll, halte ich im Übrigen für sachgerecht. Jedenfalls viel mehr, als z.B. eine Funktionsstelle nur für Organisation von Sportturnieren oder die jährliche Weihnachtsfeier zu vergeben.

    Die letztere Variante kommt öfter in Gesamtschulen vor und ist vielleicht gar nicht so verkehrt

    Das Vorgehen hängt an der Genehmigung einer besonderen Ordnung, die eine kollegiale Schulleitung vorsieht und ist explizit nicht auf das 1. Beförderungsamt der Lehrkräfte an Gymnasien anzuwenden. Dementsprechend taucht diese Formulierung bei den Stellenausschreibungen der Gesamtschulen deutlich häufiger auf. Es mag sein, dass es an diesen auch "typischer" ist, eine kollegiale Schulleitung zu bilden.

    Es wäre keine Bewährungszeit, wenn man dabei nicht auch "aussortiert" werden könnte. Dafür muss man sich aber schon wirklich blöd anstellen und in den allermeisten Fällen erfolgt die Auswahlentscheidung ja aus gutem Grund genau für den betreffenden Bewerber. Neben dem "direkten" Verfahren der Einweisung in einen höheren Dienstposten und der entsprechenden Übertragung des Amtes im Falle der Bewährung gibt es ja noch die Spielart, ein Amt zunächst vorrübergehend für 2 Jahre zu übertragen. Dabei ist mir zumindest ein Fall bekannt, bei dem nahe gelegt wurde, sich nicht erneut zu bewerben.

    Nein, es gibt kein "C plus" oder ähnliches. In Lehrerzimmern halten sich so einige Mythen ;) Davon unbenommen hast du mit diesem Satz bereits korrekt dargestellt, was bei ranggleichen Bewerbern getan wird:

    Bei gleicher Rangstufe muss der Dienstherr ja die Beurteilung inhaltlich umfassend auswerten gemäß der Leistungsmerkmale.

    Die Auswahlkommission wird sich in einem solchen Fall sehr genau damit beschäftigen müssen, worin die Unterschiede der Bewerber liegen und die maßgeblichen Gründe für die Auswahl darlegen. Dabei kann neben der inhaltlichen Ausschöpfung der vorliegenden aktuellen Beurteilungen auch auf weitere Kriterien zurückgegriffen werden, z.B. vorausgegangene dienstliche Beurteilungen, das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht o.ä.

    Das ist im Übrigen immer eine Einzelfallabwägung für eine konkrete Stelle und kann für eine andere Stelle wiederum ganz anders ausfallen. Mit Blick darauf, dass eine aktuelle Beurteilung auch für Bewerbungen auf weitere Stellen genutzt werden kann, ist jeweils eine neue Auswahlentscheidung auf Basis der 5-stufigen Rangstufe zu treffen. Hier wirkt kein "plus" o.ä. nach.

    Seph: Naja; es gibt einen Unterschied: B bedeutet: die Anforderungen werden deutlich (!!) übertroffen.

    Und 4 Punkte: übertrifft die Anforderungen.

    Durch das „deutlich“ in Niedersachsen wird klar, dass das B besser ist als 4 Punkte.

    Das lässt sich so nicht folgern, insbesondere da selbst innerhalb des gleichen Bundeslandes die Beurteilungsmerkmale je nach Stelle sehr unterschiedlich ausfallen können. Was aber vergleichbar ist, dass sowohl NRW als auch NDS jeweils 5 Beurteilungsstufen ohne Zwischenstufen kennen, die eine ähnliche Verteilung aufweisen: Die jeweils schlechteste Stufe steht für eine Nichterfüllung der Anforderungen, die jeweils mittlere Stufe ist der Standardfall der normalen Anforderungserfüllung und nach oben hin "wird die Luft dünn".

    Da bin ich vollkommen bei euch. Ja, ein Teil wird auch durch die Abminderungsstunden ausgeglichen und diese kompensieren dann den höheren Präsenzbedarf etwas gegen. Dieser wiederum gehört schlicht zum Stellenprofil dazu und - um zum TE zurückzukommen - kollidiert dann eben durchaus mit dem Familienleben stärker, als das als normale Lehrkraft passieren würde. Dessen muss man sich bewusst sein.

    Du hattest gesagt du hast 5 Punkte bekommen . Das würde in NDS ja ein A sein, aber das gibt es hier ja nicht. Ist die NRW Beurteilung da doch anders als die in NDS, denn 5 Punkte werden dort ja offensichtlich verteilt. Dann kann man ja nicht 4 Punkte und B gleichsetzen

    Auch NDS kennt diese Beurteilung, nur ist sie sehr selten zu vergeben und für absolute Ausnahmefälle vorgesehen.

    Es ist sachlich falsch, dass Philosophie von WuN Kollegen „mitbedient“ werde. Es verhält sich vielmehr umgekehrt: wer die Philosophie-Fakultas hat, darf auch WuN bis zum Abi unterrichten, andersrum hingegen nicht!

    Das sieht nur scheinbar so aus. Ohne Lehrkräfte mit Philosophie wird an den Schulen schlicht kein Philosophie angeboten, da Werte&Normen das "Standardfach" darstellt, welches auch Prüfungsfach sein kann. Dieses unterrichten dann andersherum durchaus auch Philosophie-Lehrkräfte.

    Bei nachmittags oder abendterminen die ja zum Glück nicht so oft stattfinden, kann man ja sinnvolles in der Schule machen

    Die Häufigkeit dieser Termine kann für A15er durchaus signifikant ansteigen. Ich bin mir bewusst, dass hier gleich 1-2 Forenmitglieder wieder auf die nominell gleiche Arbeitszeit von "normalen" Lehrkräften und Koordinatoren und die Freiwilligkeit der Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen hinweisen werden. Die Praxis bzgl. Erwartungshaltung und teils auch Notwendigkeit der Anwesenheit von Koordinatoren sieht da aber oft anders aus.

    Die Deutung des beschriebenen Verhaltens als Flirtversuch geht i.d.R. bereits deutlich an der Realität vorbei und sagt mehr über die Lehrkraft als über die Schülerinnen aus. Es bietet sich gerade dann sicher an, 4-Augen-Gesprächssituationen hinter verschlossenen Türen aktiv zu vermeiden.

    In NRW gibt es keine Buchstaben

    Die zusammenfassenden Beschreibungen der Beurteilungen sind ziemlich vergleichbar. Nur wird eben das Urteil "übertrifft die Anforderungen" bei euch mit "4 Punkte" und bei uns mit "B" abgekürzt. Darauf kommt es nun wirklich nicht an.

    Irgendwie ein Scherz, dass quasi das Gegenstück an Gesamtschulen, der Abteilungsleiter, in der Sekundarstufe I mit A14 bzw A14Z schlechter besoldet wird - aber bei mehr Verantwortung.

    Das mag von der Größe der Schulen abhängen, aber hier wäre an den Gesamtschulen auch eine eventuell vorhandene Sek 1 Leitung A15, die einzelnen Jahrgangsleitungen hingegen i.d.R. A14. Gleichzeitig haben "Mittelstufenkoordinatoren" an den Gymnasien oft weitere administrative Aufgaben als "nur" die Leitung der Jahrgänge 7-10.

    Gibt es denn in Niedersachsen eine klare Regelung zur Entlastung von den sonstigen dienstlichen Tätigkeiten?

    Da diese von Schule zu Schule und von Person zu Person sehr unterschiedlich ausfallen können, bedarf es hier auch individueller Lösungen. Das wird vermutlich in allen Bundesländern so sein. Und wenn bestimmte unteilbare Aufgaben nicht reduziert werden können, dann bedarf es eben einer überproportionalen Reduzierung teilbarer Aufgaben. Auch das ist überhaupt nichts neues.

    Nur weil ein Bundesland etwas macht, heißt das nicht dass das rechtmäßig ist.

    Dass das rechtmäßig ist, ergibt sich direkt aus dem von dir zitierten Leitsatz. Das BVerwG hat hier ganz explizit auch diese Ausgestaltungsmöglichkeit eingeräumt.

    Und das ändert was daran, dass es dort eine Fachgruppe mit dem Namen "Philosophie" gibt? Die es deiner Aussage nach ja nicht gibt.

    Das ändert insofern etwas, dass auch an dieser Schule keine eigenständige Fachgruppenleitung "Philosophie" existiert. Mir ist mit Blick darauf, dass Philosophie ein rein optionales Ergänzungsfach ist, auch keine Schule bekannt, die sich das leisten kann und würde. Sofern Philosophie überhaupt existiert, wird es i.d.R. an Werte&Normen geknüpft.

    (Es gibt an Niedersächsischen Gymnasien auch keine Fachgruppenleitung Philosophie, da das Alternativfach zu Religion in Niedersachsen Werte und Normen ist, außerdem müssen Funktionsstellen an Niedersächsischen Gymn. mindestens 2 Aufgaben enthalten, bei einer sehr kleinen Fachgruppe wie WuN eher 3-4.)

    Es gibt in NDS schon das eigenständige Fach Philosophie - zumindest in der Sek II.

    Und hier gibt es zumindest eine Schule, die eine explizite Fachgruppe "Philosophie" inklusive Fachgruppenleitung hat.

    https://www.gymnasium-hittfeld.de/bei-uns-lernen…ch-philosophie/

    Nur als Hinweis: Das ist selbst an Schulen, die dieses Fach anbieten oft nur eine Fachgruppe mit 1-2 Kollegen. Dafür kann man zwar eine separate Fachgruppenleitung benennen, dafür aber eine der doch recht raren A14-Stellen bereitzustellen, wäre zumindest äußerst ungewöhnlich. Und wenn das tatsächlich wie hier von DennisCicero beschrieben vorgekommen sein sollte, dann muss einen die SL derart stark schätzen, dass sich der TE absolut keine Gedanken darüber machen müsste, was die SL nun wirklich von einem hält.

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