Moebius, da irrst Du gewaltig! Das ist ein großer Unterschied! Wenn man in NDS keine Fahrten unternimmt, dann weigert man sich nicht, sondern man tut etwas nicht, wozu man auch nicht verpflichtet ist.
Moebius hat vollkommen recht damit, dass das in der Praxis kaum einen Unterschied macht. Mal abgesehen von 2015, als wirklich flächendeckend viele (Gymnasial-)Lehrkräfte Klassenfahrten aus Protest gegen die (dann zurecht als rechtswidrig erkannte) Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung haben wegfallen lassen, finden diese an allen mir bekannten Schulen ziemlich problemlos und regelmäßig statt.
Andersherum habe ich auch aus den anderen Bundesländern noch kaum davon gehört, dass Lehrkräfte wirklich gegen ihren Willen auf Dienstreise geschickt wurden. Eine SL, die so verfährt, würde sich wahrlich keinen Gefallen tun. Von
Auf das Wohlwollen der SL diesbezüglich angewiesen zu sein, die einen aus lauter Nächstenliebe nicht zwingt zu fahren, ist aus meiner Sicht eine ganz andere Dimension .
kann da überhaupt keine Rede sein.