Beiträge von Seph

    Wenn man mit so etwas schon hausieren geht, sollte man vlt. mit erwähnen, dass Flüchtlinge zunächst einem staatlichen Arbeitsverbot (!) unterliegen und dass es gerade in Deutschland noch immer vor allem auf formale Abschlüsse als auf praktische Kenntnisse ankommt. Dabei gibt es erhebliche Probleme bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse, die de facto dazu führen, dass selbst qualifizierte Leute deutlich schwieriger Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

    Im Rahmen einer genauen Betrachtung des Falls und der Einbeziehung der Schulsozialarbeit hoffe ich. Klingt nämlich sehr juristisch. Nicht vergessen: Schulen sind soziale und pädagogische Einrichtungen. Bewusst noch nicht der normale Arbeitsplatz.

    Selbstverständlich handelt man solche Fälle nicht einfach nur nach Aktenlage ab.

    Zum Ende des Praktikums habe ich meine Bescheinigung abgeholt und alles war gut.

    Diese Bescheinigung über die erfolgreiche Absolvierung des Praktikums hat einiges an Beweiskraft.

    Jetzt habe ich von der Uni eine Nachricht bekommen, dass die Schule die Bescheinigung als ungültig erklärt hat, da ich zu häufig gefehlt hätte und somit das Modul als "nicht bestanden" gewertet werden würde.

    In einem solchen Fall hätte die Schule vermutlich nie eine Bescheinigung ausgestellt.

    Morgen habe ich auch einen Termin in der Uni, wo man mir berichten möchte, ob sich die Schule umentschieden hat. Allerdings habe ich das Gefühl, dass mir die Uni auch nicht glaubt.

    Termin abwarten und genau erklären lassen, worauf sich diese Entscheidung stützt.

    Also ich würde gut finden, wenn viele Besucher kommen, wenn Frau Weisband den Bildungspreis nicht abgelehnt hätte, wenn Besucher und Veranstalter damit zeigen würden "wir lassen unsere Messe nicht vereinnahmen und wir sind kein parteipolitischer Arm für irgendeine Partei".

    Dagegen zu protestieren, dass eine (zumindest in Teilen erwiesen) rechtsextreme Partei mit einem Stand auf einer Bildungsmesse, die als Leitthema "Demokratiebildung" hatte, vertreten war, hat nichts mit parteipolitischer Vereinnahmung für irgendeine Partei zu tun, sondern ist Ausdruck dessen, dass es zum Glück noch immer viele Menschen gibt, die sich klar gegen Akteure positionieren, die offen gegen die Freiheitliche demokratische Grundordnung arbeiten und bezogen auf uns Lehrkräfte auch bereits Anstrengungen unternommen haben, nicht "linientreue" Lehrkräfte z.B. durch Meldeportale denunzieren und einschüchtern zu lassen.

    Was ist, wenn der nicht nachgegangen wird, dann gelten die Tage als unentdchuldigt? Zwingen, i.S.v. Durchsetzen dieser Pflicht kann man am Ende niemanden, oder?

    Unentschuldigte Fehlzeiten haben nicht nur Auswirkungen auf die Bewertung nicht erbrachter Leistungen, sondern sind Ordnungswidrigkeiten als Verstöße gegen die Schulpflicht. Diese können entsprechend angemahnt werden und ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

    Sprich: Der Schulleiter müsste nur nochmal mit dem Schüler reden und kann dann einfach nach Hause schicken. Er muss sich nicht beraten, er kann sich beraten. Und die Anhörung wird dann halt im Nachgang gemacht (wenn überhaupt Bedarf besteht).


    Möchtest du also die Aussage "völlig rechtswidrig" zurückziehen?

    Nein, das ziehe ich nicht zurück. Insbesondere möchte ich dabei vollständig zitiert werden. Ich schrieb:

    Das ist als Automatismus natürlich völlig rechtswidrig.

    Es ist ganz klar normiert, dass noch vor der Entscheidung sowohl der betroffene Schüler anzuhören ist als auch (mind.) den Klassenlehrkräften bzw. der Stufenleitung und den Eltern Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist. Das liegt auch nicht im Ermessen der Schule, ob eine solche Anhörung nötig wäre oder nicht. Die KIausel

    In dringenden Fällen kann auf vorherige Anhörungen verzichtet werden; sie sind dann nachzuholen." (§53 Abs. 6 SchulG NRW)


    bedeutet gerade nicht, dass man als grundsätzliches Konzept so verfahren darf, sondern ist für besondere Ausnahmefälle (z.B. unmittelbare Gefahr für andere) als Notoption vorgesehen. Insbesondere muss hier nach Einzelfall in der Situation angemessen entschieden werden und nicht pauschal vorab für alle denkbaren Fälle.

    Mein Plan ist es dem Referendariat eine Chance zu geben und mir allerdings auf Dauer etwas anderes zu suchen.

    Ich schließe mich da state_of_Trance vollumfänglich an. Gerade im Referendariat lernst du erst das ganze "Handwerkszeug" im Umgang mit typischen Schulsituationen kennen und kannst dies in zunehmende Handlungskompetenz umbauen. Diese wiederum macht viele noch herausfordernde Situationen wesentlich handhabbarer.

    Seph

    du glaubst doch nicht ernsthaft, dass diese Schüler alle ernsthaft "krank" wären. Bei uns am Weiterbildungskolleg kommt es regelmäßig vor, dass von so einem Mathe GK glatt die Hälfte bei der Klausur fehlt. Am Folgetag haben diese Schüler dann Wundergenesungen erlebt und fragen dreist, wann denn nachschrieben wird. Das ist in der Regel erst Wochen später. Denkst du, dass die dann eine vom Niveau gleiche Klausur bekämen, am besten nachdem die reguläre bereits zurückgegeben ist.

    Nein, natürlich nicht. Das darf aber andersherum nicht dazu führen, dass man die tatsächlich erkrankten Schülerinnen und Schüler dadurch bestraft, dass Nachreibarbeiten "grundsätzlich schwerer gestaltet werden". Und gerade in unseren Fächern ist es doch nun wirklich kein Thema, zu nahezu jedem Zeitpunkt im Schuljahr eine vergleichbar schwere Arbeit mit anderen Aufgaben zu gestalten, die über einen reinen Austausch von Zahlen hinausgeht. Das darf dann durchaus auch schon neu erarbeitete Teilthemen beinhalten und kann dennoch vergleichbar sein.

    Um nochmal auf das Thema zurückzukommen (habe nicht alles gelesen):

    Mach doch Folgendes:

    1. Nebentätigkeit anzeigen (!). Das muss nicht genehmigt, sondern nur angezeigt werden.

    2. Alles bei Eduki hochladen, und jedes Blatt für 19,99 Euro anbieten.

    Da kann der Kollege dann kaufen oder er soll dich in Ruhe lassen.

    Material, welches im Rahmen der Tätigkeit als abhängig Beschäftigter entsteht (und um nichts anderes handelt es sich bei der Unterrichtsvorbereitung), ist zwar dem Ersteller als Urheber zuzurechnen, diesem verbleibt aber lediglich die "bloße Urheberschaft". Insbesondere in den Eigentumsrechten und der damit verbundenen wirtschaftlichen Verwertung ergeben sich aber starke Einschränkungen. Das liegt auch nahe, wird doch der abhängig Beschäftigte u.a. genau für die Erstellung entsprechender Werke direkt bezahlt bzw. gehört es doch bei alimentierten Beamten zur Dienstverpflichtung, auch solche Werke im Rahmen der Unterrichtsvorberitung zu erstellen.

    Das von dir empfohlene Vorgehen halte ich vor diesem Hintergrund für rechtswidrig.

    PS: Nur zur Verdeutlichung kurz ein Beispiel aus einer anderen Branche: Ein Architekt entwirft während seiner Arbeitszeit im Auftrag seines Chefs ein Haus, verkauft anschließend die Pläne aber auf eigene Faust weiter. Dass das nicht rechtens sein kann, ist wohl offensichtlich.

    In der Grundschule meiner Tochter gibt es ein Ampelsystem und wenn die Kinder auf Rot stehen, werden sie abgeholt. Der Schulleiter hat das dann entschieden, nach §53 Abs. 3 Nr. 3 SchulG NRW. Warum sie auf rot stehen, kann wohl mehrere Gründe haben, exzessives Stören ist einer davon.

    Das ist als Automatismus natürlich völlig rechtswidrig. Insbesondere kann ein Ampelsystem durch beteiligte Fachlehrkräfte keine über die zu verhängende Ordnungsmaßnahme beratende Teilkonferenz und Anhörung ersetzen. Grundsätzlich finde ich ein konsequentes Durchgreifen aber sinnvoll. Nur dann sollte man es auch rechtssicher gestalten. Das bricht sonst sehr schnell in sich zusammen und wird dann unglaubwürdig.

    Naja, aus §12 Abs. 1 Satz 2f ADO NRW lässt sich ein solches Gebot (nicht Pflicht) zur Abfrage durchaus herleiten:

    Zitat

    Einsatzwünsche von Lehrerinnen und Lehrern sowie behinderungs- und krankheitsbedingte Erfordernisse sollen im Rahmen der Möglichkeiten der Unterrichtsorganisation angemessen berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Unterricht zu bestimmten Zeiten, in bestimmten Klassen und in bestimmten Fächern oder auf die Leitung einer bestimmten Klasse besteht nicht.

    Man kann das natürlich auch als Bringschuld der Lehrkräfte anstatt als Holschuld der SL lesen.

    Rainer Nickel zb , 1985 - 2005 Schulleiter des MPG Göttingen hat während seiner Dienstjahre etliche Bücher geschrieben, zb die Lateinische Fachdidaktik, „Die alten Sprachen in der Schule“, Übersetzungen und Kommentare zu etlichen antiken Schriften, zb Marc Aurels Selbstbetrachtungen, um nur wenige zu nennen.

    Rainer Nickel war aber auch parallel zu seiner Tätigkeit als Schulleiter noch von 1999 bis 2004 mit einem Lehrauftrag an der Uni Göttingen teilabgeordnet. Die genannten Werke entstammen dieser Zeit und teils auch der Zeit deutlich bevor er Schulleiter wurde. Die Suggestion, er habe diese im Dienst als SL geschrieben, geht völlig an den Tatsachen vorbei.

    Das sind auch gar keine Nachschreibearbeiten, sondern Ersatzleistungen! Und der Lehrer entscheidet, ob und in welcher form der bei der Arbeit fehlende Schüler das macht. Der Lehrer kann also sagen, dass der Schüler keine Ersatzleistung erbringt.

    Das stimmt in dieser Pauschalität schlicht nicht. Zumindest in der Sek II muss im Regelfall eine Ersatzleistung erbracht werden (vgl. 7.15 EB-VO-GO).

    Der Schüler hat darauf auf keinen Anspruch (..)

    Und auch das ist falsch:

    Zitat von §9 Rd.Erl. d. MK "Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen"

    Liegen für das Versäumnis Gründe vor, die die Schülerin oder der Schüler nicht selbst zu vertreten hat, so gibt die Fachlehrkraft auf Wunsch der Schülerin oder des Schülers Gelegenheit zu einer Ersatzleistung.

    Edit: Nur zur Info für alle. Ich habe mich für die Widerlegung der Aussagen von DennisCicero erst einmal nur auf NDS bezogen, da er laut eigenen Angaben ebenfalls in NDS tätig sei. Es mag sein, dass es in anderen Bundesländern da andere Regelungen im Detail gibt.

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