Beiträge von Seph

    Es besteht noch die Option diese Tage unbezahlt frei zu nehmen. Darauf besteht auch mehr oder weniger ein Anspruch.

    Mehr oder weniger heißt in dem Zusammenhang, es darf keine andere Möglichkeit geben wie das Kind in dem Moment versorgt werden kann.

    Das ist zwar richtig, aber ich empfinde es als unseriös, mein Zitat unvollständig wiederzugeben, um zu suggerieren, ich hätte diesen Fall gerügt. Tatsächlich habe ich ganz eindeutig geschrieben (Hervorhebung des entscheidenden Teils nachträglich durch mich:)

    Zitat

    Sich aber einfach selbst krank schreiben zu lassen, nur weil das Kind krank ist und ggf. die "Kindkranktage" bereits aufgebraucht sind, wäre eine grobe Pflichtverletzung und ist keinesfalls empfehlenswert.

    Auch an Gymnasien ist der Umfang der a14 und a15 stellen recht unterschiedlich. Es werden jetzt auch vermehrt a15 stellen mit einer Vielzahl an detailliert aufgelisteten Aufgaben ausgeschrieben. Früher hieß es einfach Koordination B und klasse 8-10, heute kommen da noch einige extra Aufgaben dazu, etwa Ganztag, Fahrten, Schulgirokonto

    Finnegans Wake

    Auch in NDS können die Aufgaben der Koordinatoren im Sinne einer Geschäftsverteilung innerhalb der Schulen angepasst werden. So kleinschrittig wie hier suggeriert wird, sind die Ausschreibungen aber nun auch nicht. Und ja, im Rahmen der eigenverantwortlichen Schule tauchen Aufgaben auf, die transparent benannt werden, früher aber teils ebenfalls bereits mit enthalten waren. Insofern ist eigentlich ganz gut, gleich zu wissen, worauf man sich so einlässt. Mal an einem aktuellen Beispiel aus dem Schulverwaltungsblatt 01/2025:

    Zitat

    Koordination der Schuljahrgänge 5 und 6; Koordination und Organisation der Inklusion; Koordination des sozialen und begabungsgerechten Lernens. Eine spätere Änderung der Aufgabenbereiche bleibt vorbehalten.

    Dass zur Koordination der gymnasialen Unterstufe auch Fragen rund um Inklusion und Bildungsgerechtigkeit gehören, dürfte wenig überraschend sein und wird hier einfach transparent verdeutlicht. Eine

    Zitat von DennisCicero

    Vielzahl an detailliert aufgelisteten Aufgaben

    kann ich hierin nicht erkennen.

    Den Ansatz, für unentschuldigte Fehlstunden 6 zu erteilen, halte ich für rechtswidrig. Zwar können unentschuldigte Fehlzeiten bei (angekündigten) Leistungssituationen zu einer Bewertung mit ungenügend führen, normale Unterrichtsstunden sind aber gerade keine Leistungs- sondern Lernsituationen. Dass ein solcher Ansatz auch absurd ist, kann man sich schnell verdeutlichen, wenn man mal versucht, der ganzen Lerngruppe für ausgewählte Einzelstunden wirklich belastbare Noten zu geben. Auf welcher Bewertungsgrundlage macht man so etwas mit 20+ Schülern in 45 Minuten?

    Gegenrede: Macht Euch mal klar, dass der Beruf eines Lehrers ein Beruf ist, um damit Geld zu verdienen und keine Berufung für die man sich selber komplett aufopfern muss. So gesehen wird es dringend Zeit die Arbeitszeiterfassung einzuführen, um den ganzen überbordenden Nebentätigkeiten begegnen zu können.

    Die Durchführung auch außerunterrichtlicher Tätigkeiten und der Hinweis darauf, dass genau solche ebenfalls zu unserer Arbeit und auch Arbeitszeitberechnung gehören, hat rein gar nichts mit Selbstaufopferung zu tun, sondern ist schnödes Dienstrecht.

    Auch wenn der Beitrag aufgrund mutmaßlich fehlender Schreibberechtigung nicht lange hier sein dürfte: Macht euch bitte einfach klar, dass der Beruf als Lehrkraft weit mehr umfasst als die eigentliche Unterrichtstätigkeit. Dazu gehören auch ganz explizit die von dir benannten außerunterrichtlichen Tätigkeiten.

    Und nein, das hier wäre rechtswidrig:

    muss meine Frau einfach lernen, einzelne blau-mach-Tage einzustreuen, um Dinge zu covern?

    Kleiner Hinweis: Es dürfte nicht besonders sinnvoll sein, hier die Schulen im Klarnamen zu benennen und sich damit erkennbar zu machen.

    Es sieht aber tatsächlich sehr nach Kettenbefristungen aus, auch wenn diese jeweils einen Sachgrund haben könnten. Ob das Einklagen einer Entfristung sinnvoll ist (gerade auf Basis des letzten Standes mit nur 13 Stunden), ist fraglich.

    Ich weiß, ich mache mich unbeliebt, aber diese Kinderrücksicht fordern manche ein, da sind die Kinder 14 und 18... :flieh: Und wie bei allem, was man übertreibt, fehlt dann halt schon mal das Verständnis.

    Wir hatten das Thema tatsächlich kürzlich bei uns in der Schule und haben da als Grenze analog zum Kinderkrankengeld die Vollendung des 12. Lebensjahrs mit Blick auf die Notwendigkeit der direkten Betreuung im Blick. Zwingend ist das natürlich nicht, bietet aber zumindest eine Orientierung.

    [... Zitat entfernt, da Beitrag gelöscht. Kl. gr. frosch, Moderator]

    Ich finde es absolut nicht in Ordnung, hier rechtswidriges Verhalten zu empfehlen! Es kann in der Praxis durchaus vorkommen, dass in der Familie mehrere Personen gleichzeitig erkrankt sind. Sich aber einfach selbst krank schreiben zu lassen, nur weil das Kind krank ist und ggf. die "Kindkranktage" bereits aufgebraucht sind, wäre eine grobe Pflichtverletzung und ist keinesfalls empfehlenswert.

    Frage: Können die mir eine Abmahnung reindrücken? Mir ist klar, dass ich hier schikaniert werde, aber wie kann ich mich wehren? Es laufen noch andere Dinge, die ich aus Angst erkannt zu werden lieber gar nicht schreiben will.

    Deinen beiden Beiträgen ist zu entnehmen, dass du wiederholt in der Schule gefehlt hast und teilweise auch erst äußerst kurzfristig hierüber informiert hattest. Dass das nicht auf große Begeisterung stößt, dürfte nachvollziehbar sein. Tatsächlich kann das ein hinreichender Grund für eine Abmahnung sein und hätte mit Schikane o.ä. überhaupt nichts zu tun. Auch kann ich die Deutung des Verhaltens deiner Kollegin, die darauf aufmerksam macht, dass die Zusammenarbeit mit dir bei weitem nicht so zuverlässig zu funktionieren scheint, wie man das erwarten darf, als "anschwärzen" nicht teilen.

    Meine ehemalige Lieblingskollegin wollte auch schon während ihrer Probezeit einen Versetzungsantrag stellen, da sie sich an der Schule/im Kollegium absolut nicht wohlfühlte. Ihr wurde von allen (Lehrerrat, Gewerkschaft, Personalrat) davon abgeraten, da die Verbeamtung auf Lebenszeit ja noch nicht durch war. Der Tenor war, dass die SL ihr dann (aus Boshaftigkeit oder Rache) ein schlechtere Bewertung geben würde.

    Daher hat sie mit ihrem Antrag bis zum Tag der Urkundenübergabe gewartet (NRW).

    Es gibt bei der Verbeamtung auf Lebenszeit schlicht keine "Note". Und für die Nichtbewährung müssen schon drastische Pflichtverstöße vorliegen. Insofern kann man da ganz entspannt sein.

    Wieso ist dir so wichtig, dass endlos verspätet irgendein Dokument geändert wird, das in irgendeinem Ordner abgeheftet ist und das nie wieder irgendjemand lesen wird? Verstehe nicht, wie man sich so lange an komplett nichtigem Blödsinn aufhalten kann.

    Weil man damit ein ganzes Forum wochenlang bei der Stange halten kann und Diskussionen provoziert, die völlig unnötig wären ;)

    Wenn man die kurzen Wege in einer Großstadt gewohnt ist, sind Pendelstrecken von 30-40km ins Umland durchaus mehr als nur unangenehm. Insbesondere ist dies ein Kosten- und Stressfaktor, dem man sich nachvollziehbarerweise nicht dauerhaft aussetzen möchte, wenn es denn einen alternativen Weg gibt. Dass dies gleichzeitig natürlich eine zumutbare Entfernung ist, steht dem nicht entgegen.

    Atomstrom ist zu teuer, Kohle und Braunkohle, sowie Erdgas werden den Klimawandel anfeuern und Folgekosten erzeugen, die unvorstellbar sind.

    Ein klassisches Gefangenendilemma : Die Folgekosten haben wir zusätzlich zu den Umbaukosten leider auch, wenn alle anderen damit weitermachen. Das ist freilich kein Grund, auf den Umbau zu verzichten, sofern er ökonomisch Sinn ergibt.

    (Mit meiner SL habe ich schon gesprochen, Begeisterung sieht anders aus, sie kann mich aber verstehen).

    Und wenn ich jetzt schon Halbjahr für Halbjahr einen Antrag stelle, macht es dann Sinn jetzt schon Schulen in Hannover anzufragen ob Stellen verfügbar sind?

    (Macht das überhaupt Sinn, oder gebe ich nur meine Region an und werde vom Dezernenten zugeteilt?)

    Sich initiativ vorzustellen kann durchaus sinnvoll sein und Versetzungen können auch schulscharf erfolgen, sofern die Freigabe vorhanden ist und eine passende Stelle an der Zielschule zur Verfügung steht. Diese wiederum ist nicht für in 2 Jahren absehbar, d.h. niemand wird dir derzeit garantieren können, dass eine Versetzung in 2 Jahren genau zu einem bestimmten Ziel auch möglich sein wird.

    Sollte ich meinem Dezernenten und dem aus Hannover Stadt auch eine Mail mit meinem Anliegen schreiben oder bringt das gar nichts? Alleine für die Planung würde ich als Dezernent das gerne wissen - aber wer weiß wie die ticken? ;)

    Ich kann da nicht für alle Dezernenten sprechen, aber diese haben i.d.R. genügend andere Sachen auf dem Tisch, als sich mit individuellen Bedürfnissen von Lehrkräften zu beschäftigen. Das kann man noch immer machen, wenn eine Freigabe irgendwann absehbar ist und man "aufnahmewillige" Schulen gefunden hat, um dann wirklich eine passende Zuordnung herzustellen. Je nach Draht zu den zuständigen Dezernenten regeln das aber meist die Schulleiter direkt mit diesen ;)

    Eine Nebenbemerkung sei mir noch erlaubt: Die Arbeit an einer Grundschule in Hannover kann sich erheblich von der an einer Grundschule in der ländlichen Umgebung einer kleineren Stadt unterscheiden. Dessen sollte man sich bewusst sein und vlt. ergibt sich im Rahmen der Initiativbewerbung mal eine Möglichkeit zur vorherigen Hospitation.

    Je höher die besoldung, also der Brutto Lohn desto mehr schlägt die Pendlerpauschale positiv nieder auf die Steuerrückerstattung

    Der Spitzensteuersatz I wird auch durch A13er locker erreicht. Danach ändern sich die Grenzsteuersätze erst einmal sehr lange nicht mehr. Andersherum wirkt sich die Pendlerpauschale auch nicht unterschiedlich bei A13 und A14 aus. Aber darum ging es hier ohnehin nicht.

    Wenn einem die Qualität wichtig ist und man die Aussagekraft von Abschlüssen ernst nimmt, dann ist es doch recht schlau, sich nicht sofort lebenslang und unauflösbar an jemanden binden, der nur die Mindestanforderungen erfüllt, sondern die arbeitsrechtliche Möglichkeit einer regulären Kündigung offen zu halten. Eins der Probleme im Schuldienst ist doch gerade die fehlende Exitmöglichkeit für Kollegen und zwar von beiden Seiten.

    Dafür gibt es die immerhin 3-jährige Probezeit bei Beamten. Die Hürden für eine Kündigung sind bei Angestellten im öffentlichen Dienst nicht gerade niedriger.

    Bei uns sagt der Schulträger, dass das Landesaufgaben sind und deshalb die Sekretärinnen das nicht tun sollen (ist Arbeitszeit, die der Schulträger nicht bezahlen möchte).

    In dem Fall zurecht. Für die Fahrtkostenerstattung sind tatsächlich Landesmittel zu nutzen, mit denen der Schulträger nichts zu tun hat.

    Es ist nicht typisch und es kann vorkommen schließt sich nicht aus.

    Ja, meine Aussage steht dem nicht entgegen. Im Zusammenhang mit den vielen anderen "wilden Stories" um dieses hier beschriebene angebliche Verfahren, ist ein Fragezeichen an die Glaubwürdigkeit der Beschreibungen allerdings mehr als angebracht. Jeweils einzelne der Aspekte sind für sich genommen möglicherweise plausibel, wenn man sich mal das Gesamtbild anschaut, verschwindet die Plausibilität nicht nur, sondern es sind hier auch tatsächlich sachlich falsche Darstellungen eines solchen Verfahrens zu finden.

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