Seph du schreibst immer, du kämest aus NDS, daher nehme ich für dein BL mal die Werte der Stufe 8 mustergültig an, die du etwas zu hoch angibst:
Diese sind nicht zu hoch angegeben, sondern beziehen sich schlicht und einfach entsprechend des Sachverhalts auf die Erfahrungsstufe 12 als Ausgangsbasis für die Pensionsberechnung. Warum du jetzt auf einmal mit Erfahrungsstufe 8 argumentierst, die man i.d.R. als Enddreißiger erreicht, erschließt sich mir in dem Zusammenhang nicht. Denn auch das hier stimmt nicht:
Der Vorteil bewegt sich bei über die Stufen hinweg bleibenden 210 Euro netto!
Die Differenz zwischen den Besoldungsstufen nimmt für höhere Erfahrungsstufen tatsächlich zu. In Erfahrungsstufe 12 sehen die Zahlen nämlich schon etwas anders aus:
Stufe A 13 Erfahrung 12 / keine Ehe
Brutto: 6151 Euro Netto: 4588 Euro
Stufe A 14 Erfahrung 12/ keine Ehe
Brutto: 6791 Euro Netto: 4939 Euro
Fairerweise: Sowohl deine als auch meine Zahlen beziehen sich auf die Situation ohne Stellenzulagen. Die allg. Stellenzulage lässt den Unterschied zwischen A13Z und A14 tatsächlich zusammenschrumpfen.