Das mit den Tagen ist vom Landesgesetz abhängig. In Hessen würde ab dem 16.12. Das Aussetzen der Präsenzpflicht mit in die Möglichkeiten zum Ersatz bei Verdienstausfall mit aufgenommen, hingegen Notbetreuung in Kitas nicht.
Kindkrankentage bezieht sich aber doch wie immer auf Menschen, die gesetzlich versichert sind, oder?
Als Beamte KÖNNEN wir die doch gar nicht nehmen, oder täusche ich mich da?