Beiträge von Karl-Dieter

    Ich finde es eher erschreckend, wenn man den Unterschied zwischen Einschränkung von Grundrechten (die das GG übrigens ausdrücklich vorsieht) und einer Verletzung des Grundgesetzes nicht erkennt.

    Ich habe nie von einer Verletzung des Grundgesetzes geredet.

    Du hast in deinem letzten Satz von einer "Verletzung deiner Grundrechte" gesprochen, Verletzung/Einschränkung ist für mich erstmal dasselbe. Natürlich können Grundrechte eingeschränkt werden. Das ist mir bewusst.

    In unseren Klassenräumen lassen sich die meisten Fenster aus Sicherheitsgründen nur auf Kipp stellen und teilweise gehen sie gar nicht mehr auf, weil sie so alt und marode sind.

    Zitat von Faktenblatt MSB NRW

    Eine regelmäßige und wirksame Durchlüftung der Unterrichtsräume ist sicherzustellen. Räume, in denen dies nicht möglich ist, sind für den Unterricht nicht zugelassen.

    Fenster auf Kipp sind keine "wirksame Durchlüftung"

    Kann mir erst einmal jemand erklären, wo eine Maskenpflicht genau das Grundgesetz verletzt? Da hätte mein Vater ja klagen können, als die Pflicht eingeführt wurde, im Auto den Sicherheitsgurt anzulegen?

    Oder ich müsste klagen, weil mein Motorradhelm immer die letzten paar Haare auf dem Kopf so verdrückt?

    Verbot vom Handy am Steuer ... sicher eine Verletzung meiner Grundrechte ...?

    Das ist alles eine Einschränkung der Grundrechte, beispielsweise Art. 2 GG. Das ist erschreckend, wenn du der Meinung bist, dass hier keine Grundrechte eingeschränkt werden.

    Als Schwangere bist du in NRW von Aufsichten befreit.

    Auf Wunsch, nicht automatisch. Würde ich aber auch immer äußern. Bei uns machen Schwangere automatisch sofort keine Aufsichten mehr, aber das ist eben keine Pflicht.

    Also im Rahmen der Telearbeit ist es bei Behörden mittlerweile so, dass alle Beschäftigten dort Dienstlaptops haben, die sie auch zur Telearbeit mit nach Hause nehmen dürfen. Gleichzeitig wurden sie mit entsprechendem Equipment (Monitor, Dockingstation, Tastatur, Maus, VPN-Hardware) ausgestattet, um entsprechend daheim arbeiten zu können. Wir reden da von ein paar Hundert Beschäftigten. Wollte man nun alle Lehrkräfte entsprechend ausstatten, ginge das richtig ins Geld.

    Naja, ein Verwandter arbeitet bei einer BG, da durfte er sich seinen stationären PC abbauen und selbst nach Hause transportieren

    Ich verstehe das jetzt nicht so ganz. Aber bei hier gepriesenen Teilzeit der Lehrerinnen ergibt es sich doch recht schnell, dass meistens die Frau :sauer: (ich weiß, dass Schmidt und DpB Ausnahmen sind) viel weniger verdient und automatisch in 5 rutscht.

    Automatisch rutscht man gar nicht in Steuerklasse 5. Übrigens: Man kann auch ohne Einverständnis des Ehepartners wieder aus der Steuerklasse 5 heraus, hinein aber nur mit Einverständnis.

    Steuerklasse 3/5 bedeutet einfach, dass derjenige mit Steuerklasse 3 beide Steuergrundfreibeträge auf sich vereinigt hat. Der mit Steuerklasse 5 hingegen hat keinen Steuerfreibetrag mehr. Das sind aber alles nur Vorauszahlungen. Die endgültige Steuerlast wird erst durch die Steuererklärung festgesetzt. Und die Steuerlast hat nichts mit den Steuerklassen zu tun, nur zahlt man manchmal halt zurück oder bekommt was zurück.

    Anderes Beispiel: Wenn deine monatliche Abschlagszahlung für Strom 80 EUR ist, passt das manchmal, manchmal bekommst du was zurück, manchmal muss man nachzahlen, das wird aber erst nach Ablesen des Stromzählers festgesetzt.


    Steuersparen entsteht aber durch das Splittingverfahren:

    Unverheiratet:

    Person A: 50 000 EUR Einkommen mit 7000 EUR Lohnsteuer

    Person B: 20 000 EUR Einkommen mit 2000 EUR Lohnsteuer (sind jetzt fiktive Werte)

    ---

    Zusammen: 9000 EUR Lohnsteuer


    Beim Splittingverfahren wird das Einkommen von beiden addiert und dann durch zwei geteilt, und darauf dann die Lohnsteuertabelle angewendet. Fiktiv sähe das Einkomme nalso so aus:

    Person A: 35 000 EUR Einkommen mit 4000 EUR Lohnsteuer

    Person B: 35 000 EUR Einkommen mit 4000 EUR Lohnsteuer

    ---

    Zusammen: 8000 EUR Lohnsteuer (also im Vergleich zu oben 1000 EUR gespart)

    Ich würde als geringerverdienender Ehepartner (egal ob M oder F) tunlichst die Steuerklasse V vermeiden (mit wenigen AUsnahmen abgesehen, Elterngeld pushen etc pp) . Mit SK 4 oder 4 mit Faktor ist man besser dran und man verliert auch kein Geld. Aber durch das Nettoeinkommen, also die Zahl die auf dem Konto steht, wird ja auch irgendwie der Wert der Arbeit definiert. Und häufig, nicht immer (!) betrachtet der Mann das Mehreinkommen durch SK III als sein Einkommen, während eine eventuelle Nachzahlung etc aus dem Familientopf genommen wird. Und das verhindert man durch 4/4

    Steuerklasse V eegibt mur Sinn, wenn das Einkommen beider weit genug auseinander liegt. Ich habe die V, weil meine Frau deutlich mehr verdient als ich.

    Die Steuerklassenkombination 3/5 macht insofern gar keinen Sinn, als dass es nur eine monatliche Vorauszahlung ist. Der Steuerspareffekt bei unterschiedlichen Einkommen entsteht durch das Splittingverfahren - unabhängig von der Steuerklasse

    Doch, mit entsprechendem Schulpraktikum bist du nämlich sogar teurer für die Schule (höherer Stundenlohn).

    Der Schule ist das doch total egal, weil sie es eh nicht zahlt, hat aber hingegen den Stress, wenn die Leute keine Ahnung haben. Außerdem werden Lehrer nicht nach Stunden bezahlt.

    Ich habe in meiner bisherigen Zeit als Lehrer aber eine Vielzahl an Lehrerinnen kennengelernt, wo die äußeren Parameter aber genau SO sind wie von BaldPension beschrieben.

    Ist allerdings häufig auch meine Erfahrung. O-Ton: "Mein Mann kann die Kinder nicht zum Kindergarten bringen, er hat einen richtigen Job"

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