Da bin ich mal gespannt, ich denke, dass das ein Fehlschlag werden wird.
Beiträge von Karl-Dieter
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deshalb rechne ich nicht mit einer Freigabe (trotz 65km Fahrstrecke und Kleinkindbetreuung).
Das spielt tatsächlich auch erstmal keine Rolle, weil das dein privates Problem ist.
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Ich weiß nicht, wie streng das bei euch gehandhabt wird, aber bei uns würde dieses organisatorische Versäumnis nichts groß an einer etwaigen Beförderung auf A15 ändern. Da kenne ich zu viele Fälle von geschossenen Böcken ganz anderen Kalibers, die davongekommen
Warum sollte das auch was ändern? Jeder macht Fehler.
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NRW: Vor zehn Jahren 7 Semester plus 24 Monate Vorbereitungsdienst —> A12, bald A13.
Grundsätzlich hast du Recht, allerdings ist das (fairerweise muss man sagen, je nach Uni) länger her als 10 Jahre, die 24 Monate VD gab es mWn das letzte Mal 2012 afaik. Die Unis haben z.T. ihre Studiengänge schon wesentlich früher umgestellt, landesweit aber, soweit ich weiß, mit der LABG 2009.
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Bei Reisekostenabrechnungen machen die bei uns auch immer einen Terz und man muss nachdrücklich insistieten, bis man alles wieder bekommt.
Kann ich zumindest in NRW nicht von berichten, war immer alles problemlos erstattet worden.
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Nö, denn Dienstveranstaltungen sind kostenlos (und manchmal umsonst).
Nicht grundsätzlich, gibt auch Veranstaltungen wo man Tagegeld etc. bezahlen muss, aber das halt man sich dann halt über die Schule wieder bzw. die bezahlt das direkt.
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Ich selbst arbeite jetzt im sechsten Jahr für E10, meine Kolleginnen bekommen A12. Dazu kam es, weil ich mich „erst“ mit 26 für den Lehrerberuf entschieden habe. Viel finanzielle Unterstützung von zuhause gab es nicht und ich bin irgendwann mit drei Jobs neben meinem Zweitstudium an Grenzen gestoßen. Das hat mich ziemlich umgehauen, hatte vor Jahren auch bei mir eine Trennung zufolge und jetzt eben deutlich weniger Geld für die gleiche Arbeit. Zum Glück kann ich jetzt berufsbegleitend noch was draufsetzen und bekomme ab dem nächsten Herbst E13.
Das ist hier aber schon ein kleiner Unterschied. Du bekommst ein geringeres Gehalt, weil du zurzeit noch eine geringere Qualifikation dafür hast (wenn ich das richtig entnehme). Du machst die gleiche Arbeit, ja. Und, das wollen viele nicht-grundständig ausgebildete Kolleginnen und Kollegen nicht hören, aber im Schnitt nicht mit der gleichen Qualität.
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Sie meint, dass die Prüfungstage des mündlichen Abiturs bei uns an der Schule nicht mit dem Arbeitsrecht vereinbar seinen:
Viele KuK haben am ersten Prüfungstag erst Unterricht (ich z. B. den ganzen Vormittag), eine kurze Mittagspause und dann Prüfungen bis 19:15 Uhr plus die Anfertigungen der Notenbegründungen.
Am nächsten Tag beginnen die Prüfungen um 7:40 Uhr und enden in meinem Fall um ca. 16:30 Uhr.
Dieses Vorgehen ist bei uns keine Ausnahme, sondern Standard. Ich hatte auch schon 11 eigene Prüfungen an einem Tag.Was sagt der Personalrat dazu?
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Ggf. ergibt sich daraus dann ja die Möglichkeit, auch nochmal die Belastungsverteilung zum Schuljahresende (insbesondere Abitur+ZP10) ganzheitlich in den Blick zu nehmen.
Wieso ist ZP10 ein Problem? Die Untergrenze der Klassenarbeiten wurde hier doch um eins verringert, dann muss die Fachkonferenz dann hier auch entsprechend handeln und diese Untergrenze (an meiner Schulform 3, Bandbreite 3-5) sich entsprechend nutzen und festlegen
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Dann habe ich im Schnitt 35 Examensklausuren samt mündlichen Prüfungen für Externe und durchgefallene SuS. Das muss alles korrigiert/ vorbereitet werden, und da muss ich ganz ehrlich sagen, dass mich das ziemlich ankotzt, mit dieser Belastung auch noch alle meine Ausfallstunden kompensieren zu müssen.
Gut, man muss natürlich auch sagen, dass es dafür (aktuell) noch eine Besoldungsstufe mehr als an den Primar- und S1-Schulen gibt plus noch Amtszuschlag.
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Da eine Konrektorin auch noch zum weit überwiegenden Teil Unterricht macht, kann man genauso hinterfragen, wieso bei TZ die Lehrer-Aufgaben auf 0 reduziert werden. Oder?
Dieser Fall mit 4,5 Stunden ist ja schon etwas speziell, weil da kaum Stunden vorhanden sind, bei denen man verschieben kann.
Aber wenn man mal realistischere Zahlen nimmt, eine Konrektorin mit 28 Stunden Vollzeit und z.B. 5 Leitungsstunden, die reduziert auf z.b. 22 Stunden, kann ja problemlos weiterhin fünf Leitungsstunden haben und ist immer noch den überwiegenden Teil im Unterricht. Wüsste ich jetzt auch nicht, was dagegen spricht.
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Das auf jeden Fall.
Aber ich habe ja auch nicht geschrieben, dass sie bei 2 Stunden die gleichen Aufgaben hätte.
Logisch, das wird natürlich dann auch reduziert. Wobei man schon hinterfragen kann, wieso bei TZ die SSL-Aufgaben reduziert werden und diese Anrechnungsstunden auf die SL wandern.
Ich bezog mich aber tatsächlich auf diesen Beitrag:
BeitragRE: Anrechnungsstunden Konrektor
Ich bin Konrektorin an einer GS ähnlicher Größe mit 10 Klassen. Ich bekomme 2 Anrechnungsstunden.
Zuständigkeit:
- Mitarbeit am Stundenplan
- Vertretungsplan
- Planung von Aufsichten
- Busplan und Kontakt zu den verschiedenen Busunternehmen
- Organisation der Schuleinschreibung
- Organisation des Schulfruchtprogramms (Kontakt zu Supermarkt, Schnibbelhelfer einteilen, ...)
- Aktualisierungen auf Schulhomepage
- Führen der Schulchronik
- und noch einige Kleinigkeiten mehr
Ich bin bei Elternbeiratssitzungen…felicitas_18. April 2025 18:42 -
Ein Reservist der Schweizer Armee wird für einen Wiederholungskurs selbstverständlich bei bezahlter Stellvertretung freigestellt. Ich halte in den Zeiten, in denen wir nun mal leben, eine Wehrübung für alles andere als "absolutn Unsinn".
Ja, wir reden hier aber nicht von der Schweiz. Vielleicht sollte die Schweiz "in den Zeiten, in denen wir nun mal leben" auch mehr als 0,7% des BIP investieren.
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4,5 als auch 2 Stunden wie hier genannt empfinde ich als zu wenig für die genannten Tätigkeiten.
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Unabhängig von Dienstgrad und Verwendung gehört es zu den Aufgaben eines Soldaten, seine Schießfertigkeit zu erhalten.
Joah, das ist richtig, aber da gibt es auch Angebote der beorderungsunabhängigen Reservistenarbeit.
Und die sind halt in der Regel am Wochenende.
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Also in der Schulzeit eine Wehrübung zur Schießausbildung als Oberstleutnant halt ich für absoluten Unfug. Da muss man sich jetzt auch nicht querstellen. Andere, hochwertige Ausbildungen die ggf. nur zu diesem Zeitpunkt und mit deinem Dienstposten kombiniert werden, okay, aber das halte ich für absoluten Unsinn.
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In Schild gibt es auch die Möglichkeit der "Archivierung" von Zeugnissen, die werden dann als PDF/A generiert, die sind extra für die Langzeitarchivierung.
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Umgekehrt hilft die Zuwanderung aber den Lehrkräftemangel zu reduzieren, da zahlreiche Lehrpersonen unter den Zugewanderten der letzten Jahre sind. Einige davon sind bereits erfolgreich im deutschen Schuldienst angekommen, zahlreiche andere befinden sich mitten in der erforderlichen Nachqualifikation, da sie inzwischen über die erforderlichen Deutschkenntnisse (C1 wird hier in BW zu Beginn der Ausbildung am Seminar erwartet, C2 muss spätestens bis zu den Lehrproben und Kolloquien nachgewiesen werden) verfügen.
Hier würden mich tatsächlich mal belastbare Zahlen interessieren, weil die Anforderungen (an Studium und Sprache) sind schon recht hoch, und dann müssen die Leute auch noch grundsätzlich als Lehrer geeignet sein.
lso bei uns ist der Nachmittagsunterricht bis einschließlich 9. Jg. sinnfrei. Nachmittags eine Doppelstunde Mathe, Deutsch, Englisch, Naturwissenschaften, WPI ... zu haben, ist einfach nicht nachhaltig.
Dann ist das bei euch einfach ein schlechtes Konzept, es gibt ja da durchaus andere Modelle. Selbst eine Standard-Gesamtschule sollte das ohne viel Aufwand hinbekommen, dass nicht Nachmittags alle "Hauptfächer" hinkriegen.
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Da muss es doch irgendwelche verbindlichen Regelungen geben, wieviel Entlastung es gibt und bis wann sie "eingelöst" werden muss. Es geht um NRW.
Dafür gibt es keine Entlastung wie z.B. unterrichtsfrei, sondern du fährst dann beispielsweise nur jede zweite Fahrt.
Dass deine SL dir irgendwo "frei" gibt, ist schon ein absolutes Entgegenkommen
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Hallo ihr Lieben, jetzt hab ich ein neues Problem: ich hatte mich auf zwei Stellen in zwei Städten beworben. Eben habe ich die 2. Gesprächseinladung erhalten:
1. Gespräch: Mittwoch 9.04.25 10:15,
2. Gespräch: Mittwoch 9.04.25 11:15
Was mache ich jetzt... würde gerne beide wahrnehmen...hat jemand Erfahrung mit so einer Situation?Lg
Anrufen und um Verschiebung bitten?
Mich wundert aber, dass das ein Auswahlgespräch ist. Geht es hier um eine Beförderungs-, Funktions- oder Leitungsstelle? Dann gibt es eigentlich das normale Revisionsverfahren.
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