Beiträge von Karl-Dieter
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Guten Mirgen,
Ich danke euch wirklich sehr für eure Beiträge. Ich hoffe, wenigstens teildienstfähig eingestuft zu werden. Wenn ich völlig ehrlich bin, sehe ich das im Moment zwar nicht, aber ich hoffe auf Therapieerfolge. Umziehen, bzw Pendelei kommt nicht in Frage, da ich Kinder an der Grundschule habe u diese natürlich hinkriegen und abholen muss. Ausserdem fahre ich kein Auto mehr und wohne ländlich.
Es müsste eine sehr wohnortnahe Schule sein, damit das geht. Den Personalrat werde ich Montag mit einbinden. Außerdem evtl einen Anwalt. Ich finde das alles ziemlich schwierig.
Lg
Sei mir nicht böse, aber du engst mögliche Lösungsmöglichkeiten des Dienstherren hier schon sehr sein. "ich fahre kein Auto mehr" - "Umziehen möchte ich nicht" - "ich wohne auf dem Land". Ich will dir nicht Unrecht tun, aber ich vermute einfach mal, da gibt es genau das eine Gymnasium wo du hinmöchtest, was fußläufig ist, Bullerbü-Klientel hat und auf dem Schulweg deiner Kinder liegt.
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was die Kollegen dann nachmittags zu Hause tun sollen
Die Zeit muss ja nicht zwangsläufig zu Hause sein, sondern kann ja auch in der Schule sein. Es geht ja nicht nur um Vor- und Nachbereitung des Unterrichts (hier sehe ich das tatsächlich aber auch so wie du, die können auch Unterrichtsmaterial erstellen / bearbeiten) sondern auch andere Aufgaben nach Nummer 1 des Erlasses, also Beispielsweise das Angebot von AGs für Schüler des Gemeinsamen Lernens.
Aber auch eine Kooperation mit der Jugendberufshilfe - aber auch Elterngespräche. https://www.schulministerium.nrw/system/files/m…nde_schulen.pdf
Übrigens ist die Arbeitszeit 41 Zeitstunden pro Woche - Unterricht aber "nur" 28 Unterrichts (á 45)-Stunden. Die Differenz sind also 20 Zeitstunden
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Daran hätte sich bei uns dann noch eine Ordnungskonferenz angeschlossen mit einer hohen Wahrscheinlichkeit der Androhung des Verweis.
Teilkonferenz heißt das in NRW.
Die "Androhung der Entlassung" bei einem Fünftklässler bei diesem Sachverhalt wäre absolut unverhältnismäßig.
Ich persönlich finde hier einen fünftägigen Ausschluss auch sehr sportlich, die Frage ist, was ist vorher gelaufen. Was heißt "Tadel" genau? Bei den erzieherischen Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen gibt es den nicht. Was heißt "Gespräche"? Wurde da einmal bei den Eltern angerufen und gesagt, der Junge ist aggressiv unterwegs und das wars? Was heißt "aggressives Verhalten" genau?
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In NRW stellen Kinderärztinnen keine Atteste mehr aus. Dies geschieht nur noch in begründeten Ausnahmefällen. Eltern entschuldigen demnach auch längere Zeiträume usw. selber.
Wobei die Regelung immer schon so war, Schulen sind da nur immer sehr kreativ bzw. rechtsbeugend unterwegs gewesen.
Eine Attestpflicht ist ein Verwaltungsakt, der kann nicht mal eben so auf Zuruf oder rückwirkend erlassen werden. In Prüfungen (ZP10, Abitur) ist das abweichend geregelt, aber über die jeweilige APO
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Bin selten krank, vielleicht 2-3 Tage im Jahr. Melde mich aber jetzt auch nicht wegen z.B. Kopfschmerzen krank, nehme dann ne Aspirin und dann ist auch gut.
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Ich habe es schon mal erwähnt, in Ostdeutschland mussten Grundstücke von Großstädten teuer zurückgekauft werden, um Schulen und Kindergärten zu bauen. Nach der Wende haben sich westdeutsche Investoren diese billig unter den Nagel gerissen. So geht Kapitalismus.
Ist das so diese ostdeutsche Unzufriedenheit?
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Entsprechend kann man gegen ein Halbjahreszeugnis auch keinen Widerspruch einlegen.
Jein, das ist so auch nicht korrekt.
Wenn beispielsweise an meiner Schulform (Gesamtschule) ein Schüler zum Halbjahr in einen G-Kurs abgestuft wird, dann ist dagegen sehr wohl Widerspruch möglich.
Es gibt da eine schöne Arbeitshilfe der BR MS:
https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/…bewertungen.pdf
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Wenn Du Elternteil bist: Leg Widerspruch ein. Gegen eine Zeugnisnote geht das
Nur wenn sie eine unmittelbare Rechtsauswirkung hat, sonst ist nur Beschwerde möglich.
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/falsch gelesen, hat sich erledigt
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Dann würde ich dir eine Grundschule im Essener Norden empfehlen.
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Auch wenn du es nicht hören willst, sehe ich hier eine recht große Unzuverlässigkeit einerseits und eine fehlende Professionalität in deinem Beruf andererseits.
Für alle deine Versäumnisse sind immer andere verantwortlich oder andere Umstände - aber nie du selber. Wenn du das mal objektiv betrachtest, wirst du erkennen, dass das so nicht sein kann.
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Angesichts der Tatsache, dass die Stunden, die für die Entlastungen zur Verfügung stehen, sich aus der Größe des Kollegiums errechnet, ist die Aussage in ihrer Pauschalität ziemlicher Quatsch.
Bei BK habe ich keine Ahnung, das muss ich gestehen.
Ansonsten sind meines Erachtens nach die Leitungsstunden, egal bei welcher Schulgröße, in der Regel äußerst knapp bemessen und wenn Chef/Chefin gar keinen Unterricht mehr hat geht das höchstens zu Lasten des restlichen Teams, die dann knüppeln müssen bzw. gar keine Zeit für ihre Aufgaben haben.
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Ich habe es selber auch schon wiederholt erlebt, dass die SL durch Ermäßigungsstunden das tatsächliche Deputat auf null gedrückt hat. Was regelmäßig für viel größeren Verdruss gesorgt hat, waren Schulleitungen, die aufgrund mangelnden Wissens über Rechtsgrundlagen, Desinteresse und/oder Übermotivation die Kollegen in t.T. extreme Mehrarbeit getrieben haben.
Wenn das ganze Schulleitungsteam vollständig ist, ist eine Reduktion des Unterrichts auf 0 eigentlich nur durch Pfusch zu erreichen (Ausnahme: Altersermäßigung, Schwerbehinderung etc. kombiniert).
ZitatWas regelmäßig für viel größeren Verdruss gesorgt hat, waren Schulleitungen, die aufgrund mangelnden Wissens über Rechtsgrundlagen, Desinteresse und/oder Übermotivation die Kollegen in t.T. extreme Mehrarbeit getrieben haben.
Fairerweise muss man sagen, dass auch viele Kollegen auchaufgrund mangelnden Wissens über Rechtsgrundlagen, Desinteresse und Untermotivation erst einmal durch Schulleitungen an ihre Pflichten laut ADO erinnert werden müssen und dass dann als Mehrarbeit empfinden.
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A15-Revision des stellvertretenden Schulleiters in NRW auch die Unterrichtsnachbesprechung als Teilaspekt.
stellv. SL sind nicht immer A15, die sind auch häufig A13. Aber auch das gehört es dazu.
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Falls es hier um eine Reservedienstleistung, ehemals Wehrübung, geht, früher mussten AG und Dienstherren dem nicht zustimmen sondern das galt quasi als Wehrpflicht, inzwischen müssen die das genehmigen
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Nachmittage frei? Ferien frei?
Ja genau. Ferien werden natürlich in dem Sinne vorgearbeitet bzw. wie das genau bei Sekretärinnen vereinbart ist, weiß ich nicht genau
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So kenne ich das von einigen Grundschulen, dass die Lehrkräfte auch mit Teilzeit jeden Tag reinkommen.
Warum auch nicht? Pädagogisch ist es absolut begründbar, dass zB Grundschüler ihre Lehrkraft jeden Tag sehen sollen und damit wäre auch in NRW ein fehlender freier Tag absolut legitim.
Unabhängig davon, dass manche auch keinen freien Tag wollen.
Unsere Sekretärin kommt bei einer 50% Stelle auch jedenfalls rein
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Wie seht ihr das? Auch in Bezug auf mein Alter und Besoldung.
Kann man nicht so pauschal beantworten, kommt immer auf die Person individuell an.
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Das haben die meisten damals als Schrott in die Tonne getreten

Richtig, und genau das gleiche mache ich zehn Jahre später mit Linux
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