Dauer Urkundenzusendung

  • Nochmal und da werden wir uns hier wieder zu Tode diskutieren (Schwimmunfallthhread).

    Ich halte es für sinnvoll den zunächst einmal der Legislative zu folgen und dann zu schauen, was die Judikative daraus macht (Auf hoher See und vor Gericht ...). Wenn rein den Gesetzestext nimmt, ist es so, dass die Entgegennahme der Urkunde dich formal zu irgendwas macht und nicht das Datum darauf.

    Das mag in meinem Fall, wo ich als BAL auf die nächste Beförderungsurkunde warte, mehr oder weniger egal sein.

    Bei einem BAP find ich es allerdings schwierig zu sagen, dass es völlig egal ist, wann die Urkunde ausgehändigt wird. (s. o.). Herzinfarkte, Schlaganfälle, platzende Aneurysmen habe ich alles schon bei Menschen um die 40 (und mit 40 ist der Drops in der Regel gelutscht, das weiß ich) erlebt. Ob der Dienstherr dann noch so großzügig ist?

    So wie ich oben geschrieben habe, weiß ich um meine Korintenkackerei. Aber wenn sich nur eine*r auf das verlässt, was wir hier schreiben und es kommt am Ende anders als gedacht, wird ihn oder sie "Im Lehrerforum stand es aber anders" nicht retten.

    Vielleicht kennt sich ja einer von uns mit juristischen Datenbanken aus und kann da mal recherchieren, was die Rechtssprechung daraus macht?

  • Also, ich kenne es so, dass bei uns Leute in den Ferien in die Schule geholt werden, damit sie die Urkunde entgegennehmen können. Es gab wohl auch mal Situationen mit plötzlichen Haushaltssperren.


    Und bei der Verbeamtung auf Probe werden die KuK auch mal direkt zur Bezirksregierung geschickt, um die Urkunde abzuholen. Gründe: Absicherung bei Unfällen und Krankheit

  • Es muss ja nicht immer gleich Krankheit und Unfall sein, es können ja auch dienstliche/disziplinarische Vorfälle sein, vgl. die hier ausführlichst diskutierte Londonfahrt und der Schwimmunterricht. Oder ein (evtl. falscher) Vorwurf oder eine Anzeige etc.

    Das ist alles kein Standard oder eher unwahrscheinlich, aber trotzdem kann ich nachvollziehen, dass man die Urkunde lieber früher als später in der Hand hält.

  • Und da ich selbst ein paar Anliegen bei der BR habe, wäre ich sehr dankbar, wenn tatsächlich "Dringendes" vor "schöne Urkunde" vorgezogen wird.

    Die Urkunde für die Verbeamtung auf Lebenszeit ist ja keine "schöne Urkunde" sondern schon ein rechtlich sehr wichtiger Verwaltungsakt und hier erwarte ich schon, von der jeweiligen Behörde, dass die pünktlich kommen.

    • Offizieller Beitrag

    Hast du eigentlich ein persönliches Problem mit mir? Mir fällt immer wieder auf, dass du ‚ältere’ Beiträge von mir zitierst, wenn du in Threads wieder reinkommst.

    Ich meine, was ist jetzt der Mehrwert für die Diskussion? (Im Vergleich zu allen anderen Beiträgen und dem Verlauf des Gesprächs seitdem? Es ist ja inzwischen mehrfach anders dargestellt worden.)

  • Die Urkunde für die Verbeamtung auf Lebenszeit ist ja keine "schöne Urkunde" sondern schon ein rechtlich sehr wichtiger Verwaltungsakt und hier erwarte ich schon, von der jeweiligen Behörde, dass die pünktlich kommen.

    Das ist individuell sicherlich richtig, wenn du dir aber so einen typischen Behördenschreibtisch vorstellst, auf dem sich die Akten und Laufmappen stapeln, dann sieht die Sache aus Sicht der Behörde anders aus. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die behördeninternen Wege (und damit Schreibtische), die der Vorgang bei der Verbeamtung auf Lebenszeit durchläuft, zum großen Teil die gleichen sind, die auch Funktionsstellenbesetzungen und Einstellungen durchlaufen. Da geht es dann schlichtweg darum, die Schule handlungsfähig zu halten, indem leere Lehrer- und Schulleitungsstellen schnell besetzt werden. Vor diesem Hintergrund ist die Verbeamtung auf Lebenszeit einer Lehrkraft, die bereits im Dienst ist, auch wenn sie für die einzelne Lehrkraft besonders wichtig ist, aus systemischer Sicht weniger wichtig.

    Zu meiner Zeit in der Behörde war das ganz klar die kommunizierte Prio: Funktionsstellenbesetzung, dann Einstellungen, dann Verbeamtungen.

  • Vor diesem Hintergrund ist die Verbeamtung auf Lebenszeit einer Lehrkraft, die bereits im Dienst ist, auch wenn sie für die einzelne Lehrkraft besonders wichtig ist, aus systemischer Sicht weniger wichtig.

    Bin ich absolut bei dir, die Behörde muss aber beides hinbekommen. Als Schule sage ich ja auch nicht "Abgangszeugnisse gehen vor, die 5 .Klasse kriegt die dann erst nach den Sommerferien".

  • Das stimmt natürlich. Ich will das auch gar nicht verteidigen. Diese Arbeitsweise ist aber - zumindest aus meiner Erfahrung - Realität in der Arbeitsweise der Behörde.

    Und der Punkt ist vielleicht, dass - so zumindest damals die Aussage der Behördenleitung - kein Anspruch auf eine Verbeamtung auf Lebenszeit zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt X besteht, so dass es zu dieser Priorisierung kommt.

    Bei Zeugnissen gibt es für die Schulen eine klare Vorgabe durch den Dienstherrn. Eine bessere Analogie wäre vieleicht Korrektur:

    Wenn sich bei mir die Korrekturen stapeln, dann haben die Abiklausuren natürlich Vorrang, und die Arbeit der 5. Klasse muss dann ggfs. warten. Ist auch nicht toll, vermutlich pädagogisch sogar genau falsch, weil die Abiturienten aus ihren Klausuren im Regelfall nichts mehr lernen, wohingegen die 5.-Klässler umso mehr lernen, je weniger Zeit verstreicht, aber das ist dann eben Realität.

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